Reglement. für die. Unihockey- Polizei-Schweizmeisterschaft

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1 Reglement für die Unihockey- Polizei-Schweizmeisterschaft

2 In diesem Reglement werden die Geschlechter nur dort explizit auseinandergehalten, wo dies unbedingt notwendig ist. I. Teil 1. Allgemeines 1.1 Die Unihockey-Polizei-Schweizermeisterschaft findet in der Regel alle zwei Jahre statt. 2. Organisation 2.1 Die Durchführung der Unihockey-Polizei-Schweizermeisterschaft wird von der Schweizerischen Polizeisportkommission (SPSK) einem Polizeikorps, einem Polizeisportverein oder einer Sportgruppe eines Korps übertragen. Der Termin wird zwischen der SPSK und dem Organisator abgesprochen. 3. Teilnahmeberechtigung 3.1 Teilnahmeberechtigt sind Mannschaften mit Polizisten, welche a) b) im Besitze eines Fähigkeitsausweises I des SPI sind, oder eine Polizeischule erfolgreich abgeschlossen haben, welche vom Umfang und Inhalt zur Erlangung des Fähigkeitsausweises I gemäss BBT-Anerkennung berechtigen würden und in einem Polizeikorps einer Gemeinde, eines Kantons oder des Bundes mit einem Arbeitspensum von mindestens 50% tätig sind oder wenn sie im Moment der Wettkampfteilnahme eine Polizeischule zugunsten einer Kantonsund/oder Stadt- bzw. Gemeindepolizei absolvieren. 3.2 Andere Beamte und Angestellte, welche haupt- oder nebenamtlich, administrativ oder organisatorisch den Polizeidirektionen oder den Polizeikommandos unterstellt sind, sind nicht zugelassen (Jagd- und Fischereiaufseher, Wildhüter, Rettungsorgane, Sanitätspolizei etc.). Als Legitimation gilt der Polizeiausweis, der stets mitzuführen ist. 3.3 In einer Mannschaft dürfen Spieler eines anderen Polizeikorps eingesetzt werden, wenn dessen Stammkorps keine Mannschaft stellt. Falls im eigenen Kanton eine Mannschaft gestellt wird, müssen diese Spieler in einer Mannschaft im eigenen Kanton eingesetzt werden. Die Anzahl der korpsfremden Spieler darf 1/3 der gemeldeten Mannschaft, jedoch maximal vier Spieler nicht übersteigen. Zusammengesetzte Mannschaften sind dem Ressortleiter SPSK durch den Verantwortlichen der betreffenden Mannschaft vor Ablauf der Anmeldefrist unter genauer Bezeichnung der Spieler zur Prüfung zu melden. Der Ressortleiter entscheidet selbständig und abschliessend über die Zulassung solcher Mannschaften. Reglement SPSK Unihockey-SM Seite 2 von 8

3 3.5 Zusammengesetzte Mannschaften treten unter dem Namen des Korps an, dem die Mehrzahl der Spieler angehört. 3.6 Jeder Spieler ist nur in einer Mannschaft spielberechtigt. Die Anzahl der eingestzten Spieler richtet sich nach dem Spielreglement des SUHV. (Grossfeld: max. 6 Spieler / Kleinfeld: max. 4 Spieler, inkl. Torhüter). 3.7 Pro Grossfeldmannschaft dürfen maximal 16 Spieler eingesetzt werden. Bei Kleinfeldspielen dürfen maximal 12 Spieler eingesetzt werden. 3.8 Zusätzlich dürfen maximal zwei Betreuer auf der Mannschaftsbank Platz nehmen. 3.9 Bei Turnierbeginn hat jede Mannschaft eine bereinigte Spielerliste abzugeben, die Name, Vorname, Geburtsdatum, Dienstgrad und die Unterschrift der gemeldeten Spieler enthält. Mit der Spielerliste sind auch die Polizeiausweise der gemeldeten Spieler der Turnierleitung vorzuweisen. 4. Ausschreibung 4.1 Die Ausschreibung erfolgt spätestens drei Monate vor der Durchführung durch den Organisator im Polizeibeamtenblatt und in den Zirkularen an die einzelnen Polizeikorps. 5. Anmeldefrist 5.1 Die definitive Anmeldung hat bis spätestens 8 Wochen vor dem Wettkampf zu erfolgen. Nachmeldungen werden nicht berücksichtigt. 5.2 Die SPSK behält sich vor die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften zu beschränken. 6. Startgeld 6.1 Das Startgeld wird vom Organisator nach Absprache mit der SPSK festgelegt. Es beinhaltet allfällige Unterkunft, Verpflegung und allgemeine Umtriebe. II. Teil 7. Spielbetrieb 7.1 Die Unihockey-Polizei-Schweizermeisterschaft wird in der Regel auf dem Grossfeld gemäss Spielreglement des Schweizerischen Unihockeyverbandes (SUHV) ausgetragen. Im Ausnahmefall kann die Meisterschaft auch auf dem Kleinfeld ausgetragen werden. Für die Austragung Kleinfeld ist die Einwilligung der SPSK notwendig. Die Austragungsart Grossfeld oder Kleinfeld muss in der Ausschreibung der Meisterschaft eindeutig definiert werden. Reglement SPSK Unihockey-SM Seite 3 von 8

4 7.2 Die Spielfeldgrössen sind gemäss Reglement des SUHV anzulegen (Grossfeld: 40 x 20 Meter / Kleinfeld: 24 x 14 Meter). Ausnahmen kann die SPSK bewilligen. 7.3 Die Unihockey-Polizei-Schweizermeisterschaft wird grundsätzlich in zwei Stärkeklassen (Kat. A & Kat. B) ausgetragen. Abweichungen regelt der nachstehende Artikel. 7.4 Die sieben Erstklassierten der Kat. A des letzten Turniers bilden zusammen mit dem am letzten Turnier Erstklassierten der Kat. B die Kat. A. Die übrigen Mannschaften spielen in der Kat. B. Bei sehr geringen oder sehr grossen Anmeldezahlen bestimmt der Organisator, nach Rücksprache mit der SPSK, eine andere Kategorieneinteilung und allenfalls auch einen anderen Spielmodus. 7.5 In der Kat. A werden 2 Gruppen à je 5 Mannschaften gebildet. In den beiden Gruppen spielt jeder gegen jeden. Die Gruppenersten und zweiten ermitteln in zwei Kreuzspielen die beiden Finalisten. Die übrigen Mannschaften ermitteln in den direkten Rangspielen (3. Gruppe 1 gegen 3. Gruppe 2, etc.) ihren Schlussplatz in der Kat. A. Die letzplatzierte Mannschaft der Kat. A steigt in die Kat. B ab. Die Verlierer der beiden Kreuzspiele spielen um den 3. Rang und die Gewinner der beiden Kreuzspiele spielen im Final um den Titel des Schweizermeisters. Das Finalspiel der Kat. A findet als letztes Spiel des Turniertages statt. Für die Rangierung gelten die Artikel 8 und Nehmen in der Kategorie B 6 oder weniger Mannschaften teil, dann spielt jede Mannschaft gegen jede ander Mannschaft. Der Sieger der Kategorie B steigt in die Kat. A auf. Für die Rangierung gelten die Artikel 8 und Nehmen in der Kat. B mehr als 6 Mannschaften teil, werden Gruppen gebildet, in denen jeder gegen jeden spielt. Der Spielmodus wird anlog der Kat. A (Artikel 7.5) durchgeführt. Der Sieger des Finalspiels der Kat. B ist Gewinner der Kat. B und steigt in die Kat. A auf. Für die Rangierung gelten die Artikel 8 und Bei der Festsetzung des Spielplans ist darauf zu achten, dass die ersten Mannschaften des letzten Turniers erst in den letzten Spielen aufeinandertreffen. Wird in Gruppen gespielt, sind diese Mannschaften in verschiedenen Gruppen zu setzen. 7.9 Mannschaften des gleichen Korps sind wenn möglich nicht in der gleichen Gruppe zu setzen. Ist dies nicht zu umgehen, haben diese Mannschaften im ersten Spiel gegeneinander anzutreten Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft spielt bei Spielbeginn auf der dem Eingang näheren Platzhälfte und hat Anstoss. Dies gilt für beide Kategorien. Reglement SPSK Unihockey-SM Seite 4 von 8

5 8. Bewertung 8.1 Ein gewonnenes Spiel zählt 2 Punkte, ein unentschiedenes Spiel 1 Punkt und ein verlorenes Spiel 0 Punkt. 8.2 Tritt eine Mannschaft nicht rechtzeitig an oder verlässt sie das Spielfeld vor Spielende oder setzt sie nicht spielberechtigte Spieler ein, geht das Spiel mit 0:2 Punkten und 0:10 Toren verloren. 9. Spielzeit 9.1 Die Spielzeit wird nicht effektiv sondern fortlaufend gemessen. Ein Spielunterbruch kann nur durch den Schiedsrichter in Ausnahmefällen erwirkt werden. 9.2 In der Kat. A beträgt die Spielzeit 2 x 10 Minuten. Zwischen den Halbzeiten erfolgt keine Pause, doch wird die Uhr für die Dauer des Wechsels angehalten. 9.3 In der Kat. B beträgt die Spielzeit 1 x 15 Minuten. Es erfolgt kein Seitenwechsel. Für das Finalspiel beträgt die Spielzeit 2 x 10 Minuten und es erfolgt ein Seitenwechsel. 9.4 Die Auszeitregel entfällt. Es können keine Auszeiten verlangt, bzw. gewährt werden. 9.5 Ein Strafstoss wird auch nach Ablauf der Spielzeit noch ausgeführt. 10 Regeln 10.1 Die Turnierspiele sind mit Ausnahme der speziell erwähnten Bestimmungen nach den Regeln des Schweizerischen Unihockey-Verbandes (SUHV) durchzuführen. 11. Rangierung 11.1 Für die Rangierung gelten die nachfolgenden Kriterien in der angeführten Reihenfolge: a) Anzahl Pluspunkte b) Tordifferenz (Plustore Minustore) c) Resultat der direkten Begegnung d) Höhere Plustorzahl e) Strafstossschiessen 11.2 Die im letzten Rang der Kat. A platzierte Mannschaft steigt in die Kat. B ab. Der Sieger der Kat. B steigt in die Kat. A auf In den Kreuz-, Rang- und Finalspielen, findet bei unentschiedenem Spielausgang ein Strafstossschiessen statt. Das Strafstossschiessen findet gemäss Reglement des SUHV statt. Pro Mannschaft führen jedoch nur jeweils 3 verschiedene Spieler pro Mannschaft einen Strafstoss aus. Das Strafstossschiessen wird bis zur definitiven Entscheidung ausgeführt. Reglement SPSK Unihockey-SM Seite 5 von 8

6 12. Tenue / Spielball 12.1 Zu den Spielen hat jede Mannschaft in ordentlicher, in Form und Farbe einheitlicher Spielbekleidung anzutreten Besteht bei zwei gegeneinander antretenden Mannschaften Verwechslungsgefahr, so hat das zweitgenannte Team das Dress zu wechseln Jede Mannschaft hat dem Reglement des SUHV entsprechende Spielbälle mitzubringen. Die erstgenannte Mannschaft stellt den Spielball und hat Ersatzbälle dabei. 13. Strafen 13.1 Spieler, die für den Rest der Spielzeit ausgeschlossen werden, sind für das nächstfolgende Spiel ihrer Mannschaft automatisch gesperrt. In schweren Fällen (Tätlichkeiten gegen den Schiedsrichter oder am Spiel nicht beteiligte Personen etc.) wird der Spieler für das ganze Turnier gesperrt. Der Entscheid hierüber wird durch das Schiedsgericht gefällt. Die Turnierleitung kann zusätzlich dem SUHV und/oder den betroffenen Polizeikorps Meldung erstatten Disqualifikationen haben für die folgenden Spiele keine Folgen Beleidigungen gegenüber dem Schiedsrichter oder anderen Funktionären, auch ausserhalb der Spiele, können nach dem Entscheid des Schiedsgerichts ebenfalls mit einer Sperre für ein oder mehrere Spiele geahndet werden Bei schwerwiegenden, disziplinarischen Verstössen, während der gesamten Zeit der Meisterschaften, kann ein Spieler oder ganze Mannschaften für weitere Anlässe der SPSK gesperrt werden. Ein solcher Entscheid wird durch die SPSK gefällt. III. Teil 14. Proteste 14.1 Proteste sind innerhalb von 15 Minuten nach Spielende beim Spielleitertisch anzumelden unter Hinterlegung einer Protestgebühr von Fr Der Protest wird vom Schiedsgericht behandelt und entschieden. Die Protestgebühr wird bei Ablehnung des Protestes nicht zurückerstattet. 15. Schiedsgericht 15.1 Das Schiedsgericht entscheidet endgültig über eingereichte Proteste und wird aus den folgenden drei Personen gebildet: a) 1 Person - Mitglied der SPSK b) 1 Person - Schiedsrichterobmann c) 1 Person - Technischer Leiter des Turniers Reglement SPSK Unihockey-SM Seite 6 von 8

7 16. Spielleitung 16.1 Die Spiele sind von Schiedsrichtern zu leiten, die vom SUHV anerkannt sind Die Anzahl der Schiedsrichter richtet sich nach dem Reglement des SUHV. 17. Zeitnehmer 17.1 Für die Einhaltung der Spielzeit ist der Zeitnehmer verantwortlich. Er zeigt den Beginn sowie den Schluss der Spielhälften sowie der durchgehenden Partien mit einem Signal an und hält sich im weiteren an die Richtlinien des SUHV. 18. Antreten 18.1 Der Mannschaftsführer meldet seine Mannschaft mindestens 30 Minuten vor dem ersten Spiel am Zeitnehmertisch an. Er übergibt dem Zeitnehmer die bereinigte Spieler-Liste mit den dazugehörigen Polizeiausweisen. Sollten sich im Laufe der Meisterschaft Spieleränderungen ergeben, sind diese vor dem nächsten Spiel am Zeitnehmertisch zu melden. Allfällig nachzureichende Polizeiausweise sind ebenfalls vor dem Spiel am Zeitnehmertisch abzugeben. 19. Rangverkündigung 19.1 Die drei erstplatzierten Mannschaften aus beiden Kategorien sind verpflichtet, mit mindestens fünf Spielern an der Rangverkündigung teilzunehmen Die übrigen Mannschaften delegieren mindestens den Mannschaftsführer. 20. Auszeichnungen 20.1 Der Sieger der Kat. A ist Unihockey-Polizei-Schweizermeister. Beiden Kategoriensiegern wird ein Wanderpreis abgegeben Die drei erstplazierten Mannschaften in beiden Kategorien werden mit einer Medaille ausgezeichnet: Vergoldet für den Sieger, versilbert für den Zweiten und in Bronze für den Dritten. Es werden max. 16 Medaillen abgegeben Alle Teilnehmenden erhalten ein Erinnerungsgeschenk Die vorgesehene Spieler- und Betreuerzahl ist bei der Anmeldung einzureicheichen. Reglement SPSK Unihockey-SM Seite 7 von 8

8 21. Pressebedienung 21.1 Die Redaktoren des Verbandsblattes Der Polizeibeamte sind rechzeitig zum Unihockey-Turnier einzuladen. Falls diese nicht persönlich anwesend sein können, sind diese unmittelbar nach Abschluss der Wettkämpfe mit einem Kurzbericht und mit einer Rangliste zu bedienen. 22. Ranglisten an die SPSK 22.1 Dem Präsidenten der SPSK und dem Ressortleiter SPSK sind je eine Rangliste der Meisterschaften zu schicken. IV. Teil 23. Abrechnung / Schlussbericht 23.1 Die SPSK übernimmt keine Kosten und leistet keine finanziellen Enschädigungen an die Veranstalter Die Beschaffung der Auszeichnungen ist Sache des Veranstalters Vom Turnier ist eine übersichtliche Abrechnung zu erstellen. Diese ist mit einem Schlussbericht der SPSK zur Genehmigung zu unterbreiten. Die gesamten Akten sind vom Organisator während wenigstens fünf Jahren zu archivieren. Auf Wunsch sind diese dem nächstfolgenden Organisator zur Einsichtnahme zuzustellen Der Schlussbericht soll über die Teilnehmer, sämtliche Resultate der Spielbegegnungen, allfällige Proteste und aussergewöhnliche Vorkommnisse Auskunft geben. 24. Inkraftsetzung 24.1 Dieses Reglement tritt am. in Kraft. Dieses Reglement liegt zur Zeit als Entwurf vor. Die ersten Schweizermeisterschaft bedarf eines anderen Spielplanes, welcher von den Anmeldezahlen abhängig ist. So ist es auch möglich, für das erste Turnier die Spielzeiten anzupassen Genehmigt an der SPSK-Sitzung vom. in. Schweizerische Polizeisportkommision Der Präsident Der Ressortchef André Duvillard Peter Liniger Reglement SPSK Unihockey-SM Seite 8 von 8

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