Netzsicherheitsmanagement und seine Konsequenzen für Verteilnetzbetreiber

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1 Netzsicherheitsmanagement und seine Konsequenzen für Verteilnetzbetreiber Innovationstag 2005 am und E.DIS AG, Dipl.-Ing. Stefan Dorendorf

2 Inhalt die Situation E.DIS rechtliche Grundlagen zum NSM Technisches Konzept NSM Betrieb mit NSM Fragen der Umsetzung

3 Inhalt die Situation E.DIS rechtliche Grundlagen zum NSM Technisches Konzept NSM Betrieb mit NSM Fragen der Umsetzung

4 die Situation E.DIS dezentrale Stromerzeugung durch EEG-Anlagen ist sehr hoch Zubau in 2004 insgesamt am Netz (Stand April 05) beantragt WEA 121 MW BHKW 20 MW PVA 0,5 MW WEA MW BHKW 172 MW PVA 10 MW WEA MW BHKW 500 MW PVA 340 MW 141,5 MW MW MW Netzhöchstlast: MW minim. Bezug: 938 MW höchster Überschuss: 966 MW Die dezentrale Erzeugung ist temporär größer als die Nachfrage in unserem Netzgebiet.

5 Die Ziele der Bundesregierung für das Jahr 2010 werden bereits deutlich übertroffen. Netzeinspeisung die Situation E.DIS Ca. 29 % der durch die E.DIS- Netze transportierten Energie ist aus regenerativen Quellen. Benutzungsstunden (2004) WEA h/a PVA 838 h/a BHKW h/a WKA h /a 1,9 Mio Haushalte könnten damit versorgt werden, aber

6 Die Zahlen 2004 sind jetzt schon fast erreicht! die Situation E.DIS Tage mit Rückspeisung 40 Stunden Rückspeisung gesamt in h 220 Gesamtjahresarbeit in MWh Durchschnittsleistung in MW 278 Jahreshöchstleistung in MW Die Zahlen 2004 sind jetzt schon fast erreicht!

7 Der Energiefluss an windstarken Tagen wird inhomogener. Das Netz wird durch die Einspeisung stärker beansprucht. die Situation E.DIS Last am in MW Last am in MW :15 1:45 3:15 4:45 6:15 7:45 9:15 10:45 12:15 13:45 15:15 16:45 18:15 19:45 21:15 22: :15 01:45 03:15 04:45 06:15 07:45 09:15 10:45 12:15 13:45 15:15 16:45 18:15 19:45 21:15 22:45 Starklasttag ohne nennenswerte Windeinspeisung Schwachlasttage mit hoher Windeinspeisung 2005

8 Netzengpässe zwingen zum Netzausbau. Auswirkungen auf den Netzbetrieb Last am in MW 50 Netzengpässe gibt es in allen Netzebenen Im 110 kv-netz ist die Lage bei E.DIS am schwierigsten, da die physikalische Übertragungsfähigkeit der 110 kv Leitungen erschöpft ist. Ein Neubau ist kurzfristig nicht möglich :15 01:45 03:15 04:45 06:15 07:45 09:15 10:45 12:15 13:45 15:15 16:45 18:15 19:45 21:15 22:45-90 Die Netzengpässe sind nur in den Zeiten Schwachlast und Starkwind vorhanden. Das vorhandene 110 kv Netz ist für die Versorgung ausreichend dimensioniert. Die Entsorgung der eingespeisten Leistung führt zu Engpässen.

9 Netzengpässe im 110 kv Netz zwingen zum Neubau von 110 kv Leitungen. die Situation bei E.DIS Durch den in den letzten Jahren starken Zubau von dezentralen Erzeugungsanlagen, insbesondere Windenergieanlagen, kommt das Netz in bestimmten Situationen bis an die Grenze der Belastbarkeit. Weitere Anschlussbegehren liegen vor. Netzausbaumaßnahmen wurden deshalb geplant. Ein Netzsicherheitsmanagementsystem wurde eingeführt. Kraftwerk Rostock Installierte Einspeiseleistung Einspeisende EEG-Anlagen in % bezogen auf die installierte Leistung im E.DIS-Netzgebiet 92,4% 2500 in MW ,2% < 1,0% Windkraft BHKW Photovoltaik Stand Region mit Netzauslastung Region mit zu erwartender Netzauslastung

10 Nur an wenigen Tagen werden die Netzkapazitäten voll ausgeschöpft. die Situation bei E.DIS Leistungsdauerlinien Einspeiseleistung % Stunden > 98%: 180 h/a (ca. 7 Tg) > 90%: 320 h/a (ca. 13 Tg) > 85%: 390 h/a (ca. 16 Tg) Einspeiseleistung % Stunden 8784 h Leistungsdauerlinien anhand des Jahres 2004 Nur wenige Tage im Jahr werden die Netzkapazitäten voll ausgeschöpft

11 Jährliche Darstellung der angeschlossenen Windenergieanlagen mit Prognose bis 2010 (kumulativ) - Stand: Megawatt Zeitraum Sättigung durch Netzengpässe Anstieg durch Kapazitäten Netzausbau

12 Netzsicherheitsmanagement ein Mittel weitere Erzeugungsanlagen anzuschließen Was ist Netzsicherheitsmanagement? - Ist eine Überganslösung nach 4, Abs.3 EEG bis zum Abschluss der Netzausbaumaßnahmen. - Realisiert zeitweilige Reduzierung der Einspeiseleistung auf Anforderung des Netzbetreibers. - Ziel ist es, bei Aufrechterhaltung der Netzsicherheit, den Anschluss zusätzlicher Einspeisekapazität zu ermöglichen. Einzige Alternative zum Netzsicherheitsmanagement ist ein Ausbaustopp für Erzeugungsanlagen.

13 Netzsicherheitsmanagement als temporäre Alternative bis zum Netzausbau. die Situation bei E.DIS Langwierige Genehmigungsverfahren für den Netzausbau Widerspruch kurzfristiges Anschlussbegehren von regenerativen Einspeisern Lösung NSM Temporäre Alternative bis zum Ausbau des Hochspannungsnetzes ist ein Netzsicherheitsmanagement (NSM) für die ausgelasteten 110-kV-Netzgebiete Das NSM kann den Widerspruch auflösen, da eine vollständige Netzauslastung in einzelnen Gebieten, bedingt durch den stochastischen Charakter der Windeinspeisung, nur an einigen Stunden im Jahr auftritt.

14 Inhalt die Situation E.DIS rechtliche Grundlagen zum NSM Technisches Konzept NSM Betrieb mit NSM Fragen der Umsetzung

15 Das novellierte EEG schafft die rechtliche Basis für ein Netzsicherheitsmanagement. rechtliche Grundlagen EEG 4 Abs. 1: Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen unverzüglich und vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den gesamten aus diesen Anlagen angebotenen Strom abzunehmen und zu übertragen. Unbeschadet von können Anlagenbetreiber und Netzbetreiber vertraglich vereinbaren, vom Abnahmevorrang abzuweichen, wenn dies der besseren Integration des Netzes dient. Vergütung fiktiver Einspeisung ist kontraproduktiv zum Ziel der CO2 Reduktion ein Verzicht auf Netzausbau ist langfristig ungeeignet EEG 4 Abs. 3: Die Verpflichtung zum vorrangigen Anschluss besteht auch dann, wenn das Netz oder ein Netzbereich zeitweise vollständig durch Strom aus ausgelastet ist, es sei denn, die Anlage ist nicht mit einer technischen Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ausgestattet. Die Verpflichtung zum unverzüglichen Ausbau bleibt unberührt. Der Netzbetreiber ist auf Verlangen des Anlagenbetreibers verpflichtet, bei Nichtabnahme des Stroms das vorliegen der Voraussetzungen innerhalb von 4 Wochen schriftlich nachzuweisen. keine Abnahmepflicht bei temporär auftretenden Netzengpässen Pflicht zum Netzausbau

16 Das novellierte EnWG schafft die rechtliche Basis für ein Netzsicherheitsmanagement. rechtliche Grundlagen EnWG Entwurf 13 Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen 1) Wenn die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Versorgungssystems in einer Regelzone gefährdet ist, sind Betreiber berechtigt und verpflichtet dies zu beheben durch 1. netzbezogene Maßnahmen, insbesondere Netzschaltung 2. marktbezogene Maßnahmen, insbesondere den Einsatz von Regelenergie, vertraglich vereinbarte ab- und zuschaltbare Lasten, Information über Engpässe und Management der Engpässe, sowie Mobilisierung von Reserven zu beseitigen. Bei netzbezogenen Maßnahmen nach Satz 1 sind die Verpflichtungen nach 4 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und nach 4 Abs. 1 des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes zu berücksichtigen. 2) Lässt sich die Störung/Gefährdung nicht/nicht rechtzeitig beseitigen, muss der Betreiber sämtliche Stromeinspeisungen, Stromtransite und Stromabnahmen in der Regelzone zur Sicherheit des Netzes anpassen, darüber sind betroffene Betreiber sowie Stromhändler zu informieren... 3) Eine Gefährdung liegt vor..., wenn Ausfälle des Übertragungsnetzes oder kurzfristige Netzengpässe zu besorgen sind..., das die Haltung von Frequenz, Spannung oder Stabilität... nicht gewährleistet werden kann.

17 Inhalt die Situation E.DIS rechtliche Grundlagen zum NSM Technisches Konzept NSM Betrieb mit NSM Fragen der Umsetzung

18 Voraussetzungen/Anforderungen NSM Technisches Konzept NSM Voraussetzungen: Vom Netzbetreiber können die Belastungen der Leitungen online überwacht werden. Der teilnehmende Einspeiser besitzt eine Vorrichtung zum Empfang der vom Netzbetreiber ausgesendeten Steuersignale. Der Einspeiser setzt die empfangenen Signale in entsprechende Regelbefehle für seine Erzeugungsanlage um. Anforderungen: flexibel Akzeptanz bei den Betreibern preisgünstig für den Anwender, Mengenproblem durch Gleichbehandlungsgrundsatz

19 Technisches Konzept NSM Technisches Konzept NSM Netzleitstelle Übertragungsweg Einspeiseanlage Messwertüberwachung I<>I grenz Alarm FRS-Empfänger zur Auswertung der Absenkungsbefehle und Steuerung des Übergabeschalters Auslösung der Absenkungsbefehle über das Leitsystem Absenkungsbefehle werden an den Sender übergeben Senden des Absenkungsbefehls (Protokollierung über das NLS) Funkrund- Steuerung (FRS) (Fernwirktechnik) 0... keine Reduz. (Normalbetrieb) 1... Reduz. auf 60% der vertr.v.l Reduz. auf 30% der vertr.v.l 3... Reduz. auf 0% der vertr.v.l. 4 NOT AUS

20 Technisches Konzept NSM Technisches Konzept NSM Alle Anlagen in einem ausgelasteten Gebiet werden mit einem Funkrundsteuerempfänger (ca fallweise Kosten für Außenantennen) versehen und innerhalb von wenigen Sekunden gleichzeitig erreicht. Es wird jedoch keine Rückmeldung empfangen. ISDN PC in der Leitstelle Zentralrechner EFR Sender (Langwelle 139 khz) Funkempfänger Alle Anlagen > 5 MW werden fernwirktechnisch erschlossen. Aus der NLS der E.DIS ist es möglich den Übergabe LS zu schalten. Diese Funktionalität wird zusätzlich zur Steuerung über den Rundsteuerempfänger beim NOT-AUS genutzt.

21 Einteilung des 110 kv-netzes in Netzbereiche Technisches Konzept NSM

22 Hintergründe zum NSM Die Langwellen-Sender 4 Sender Burg ( 139,0 khz ) Düsseldorf Bremen Kiel Hamburg Schwerin Stützsender Burg Magdeburg Neubrandenburg Berlin 4 Sender Mainflingen ( 129,1 khz ) Köln Saarbrücken Sender Zentralrechner Frankfurt Mainz Stuttgart Erfurt Nürnberg München Chemnitz Dresden Garmisch- Partenkirchen

23 Technisches Konzept NSM Organisation Steuerung EEG-Anlagen nach Anlagengröße. Priorität 0 I II III Das prioritäre Netzsicherheitsmanagement (NSM) Primärenergie Prioritätsgrenzen kw Einspeiser mit Verträgen vor dem NSM > > WEA BioM PVA WKA WEA BioM PVA WKA WEA BioM PVA WKA WEA BioM PVA WKA Anteil in % Stufe 0 (100%) einbezogen beim Aufruf von Stufe 1 (60%) Stufe 2 (30%) Stufe 3 (0%) Not-Aus

24 Inhalt die Situation E.DIS rechtliche Grundlagen zum NSM Technisches Konzept NSM Betrieb mit NSM Fragen der Umsetzung

25 Das NSM erfordert umfangreiche Veränderungen im Leitsystem. Betrieb mit NSM Separates Netzbild des überwachten Gebietes I/% I/% I/% I/% ±P, ±Q I/A ±P, ±Q I/A ±P, ±Q ±P, ±Q I/A I/A ±P, ±Q 380/220-kV- Netz ±P, ±Q I/% I/A G ±P ±Q I ±P ±Q I G I/% ±P, ±Q I/A ±P ±Q I G G ±P ±Q I ±P ±Q I G I/% ±P, ±Q I/A ±P ±Q I G ±P, ±Q I/% I/A I therm % I therm % I therm % Warnung Warnung Warnung Separate Kurve pro überwachter Strommesswert X X t/minuten t/minuten t/minuten G E B I E T Aktuell gemessen Erzeugung = ±X,X MW Nicht-EEG-Einspeiser Sn = xxx MVA - 0 % Sn -40 % Sn -70 % Sn -100 % Sn N O T A U S EEG-Einspeiser Sn = xxx MVA - 0 % Sn -40 % Sn - 70 % Sn -100 % Sn

26 Netzfahrweise bisher ohne Einspeisung Betrieb mit NSM Dauerstromtragfähigkeit (I D ) der Leitung z.b. 500 A pro System Einspeisepunkt VET 110 kv/220kv I Leitung 500 A I Leitung I Leitung 250 A t Dauerstromtragfähigkeit der Leitung 500 A pro System I Leitung Einspeisepunkt VET 110 kv/220kv 500 A 250 A I Leitung Eintritt (n-1)-fall t

27 Netzfahrweise mit Einspeisung und NSM Betrieb mit NSM Dauerstromtragfähigkeit (I D ) der Leitung z.b. 500 A pro System Einspeisepunkt VET 110 kv/220kv I Leitung 500 A I Leitung I Leitung 250 A G t

28 Netzfahrweise mit Einspeisung und NSM Betrieb mit NSM Anregestrom für den Schutz z.b. 800 A I Leitung Dauerstromtragfähigkeit (I D ) der Leitung z.b. 500 A pro System Einspeisepunkt VET 110 kv/220kv 800 A 615 A 500 A 308 A I Leitung I Leitung G t In vermaschten Systemen ist die Ermittlung der Einstellwerte extrem schwierig.

29 Netzfahrweise mit Einspeisung und NSM Anregestrom für den Schutz z.b. 800 A I Leitung Dauerstromtragfähigkeit der Leitung 500 A Einspeisepunkt VET 110 kv/220kv 800 A 615 A 500 A 308 A I Leitung G Eintritt (n-1)-fall t

30 Inhalt die Situation E.DIS rechtliche Grundlagen zum NSM Technisches Konzept NSM Betrieb mit NSM Fragen und Aufgaben

31 Was ist noch zu tun? Fragen und Aufgaben Umsetzung den gesetzlich verankerten Vorrangprinzips

32 Das gesetzlich verankerte Vorrangprinzip gefährdet bestehende Arbeitsplätze. Fragen und Aufgaben Gesetzliche Regelungen zum Vorrangprinzip: Der Gesetzgeber hat in 4 Abs. 1 Satz 1 EEG den vorrangigen Anschluss von Anlagen, die unter das EEG fallen, sowie die vorrangige Abnahme und Übertragung von in diesen Anlagen erzeugtem Strom geregelt. Die Auswirkungen: Das heißt, dass EEG-Anlagen absolut vorrangig gegenüber allen anderen Erzeugungsanlagen zu behandeln sind, unabhängig davon, ob und wie lange die anderen Erzeugungsanlagen bereits bestehen und Strom in das Netz einspeisen. Bei KWK-Anlagen besteht eine direkte Verknüpfung mit Produktionsprozessen bzw. Wärmenutzung für Endkunden. Eine Regelung der Anlage hat Auswirkungen auf Sekundärprozesse. Mit dem gesetzlich geregelten Vorrangprinzip werden bestehende Arbeitsplätze gefährdet.

33 Was ist noch zu tun? Fragen und Aufgaben Umsetzung den gesetzlich verankerten Vorrangprinzips ist fraglich Einführung von Online Netzberechnung für die Netzführung bei planmäßigen Umschaltungen Überarbeitung der Havariekonzepte, da Lastfluss schwer vorhersagbar Vernetzung der Netzbetreiber untereinander Entwicklung von Prognosesystemen für Netzbetreiber und Anlagenbetreiber

34 Eine Prognose zur Häufigkeit der Abschaltung ist schwierig. Prognose zur Häufigkeit der Abschaltung ist abhängig von Wahrscheinlichkeit des Zusammentreffens Minimallast und Starkwind vom Windaufkommen (insbes. > 11 m/sec <25 m/sec) Basiswindjahr und Schwankungsbreite unklar von der Verteilungscharakteristik im Windjahr (85%-115%) in Betrieb befindliche Einspeiseleistung der Erzeugungscharakteristik bzw. Leistungskurve (auch Anlagenmix) dem Lastgang Bezug (auch Wegfall möglich) der Häufigkeit von Netzfehlern bzw. Sonderschaltzuständen vom Schaltzustand des Netzes (Fehler, Wartung) v on der Windrichtung (Rauigkeit und Abschattung) vom Anschlußort, denn üblicherweise wird 110 kv-netz vermascht betrieben Fazit: Es gibt hohe Unsicherheiten bei der Abschätzung der Häufigkeit der Abschaltung. Weitere Erfahrungen/Untersuchungen notwendig.

35 Was ist noch zu tun? Fragen und Aufgaben Umsetzung den gesetzlich verankerten Vorrangprinzips ist fraglich Einführung von Online Netzberechnung für die Netzführung bei planmäßigen Umschaltungen Überarbeitung der Havariekonzepte, da Lastfluss schwer vorhersagbar Vernetzung der Netzbetreiber untereinander Entwicklung von Prognosesystemen für Netzbetreiber und Anlagenbetreiber Überwachung der Teilnahme Schaffung von einheitlichen Rahmenbedinungen

36 36 Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Dipl.-Ing. Stefan Dorendorf E.DIS AG, Leiter Netzentwicklung Tel.: /

37 Betrachtungen zur Schutztechnik Einstellung der Überstromanregung Strom Minimaler Kurzschlussstrom Ansprechstrom aus den Kurzschlussstrombedingungen Ik" Ansprechsic herheit = I Hauptschutz : rd.2,0 Re serveschutz : rd.1,3 (2pol) a Möglicher Einstellbereich für Stromanregung I> Ansprechstrom aus den Lastbedingungen ( 1,3 x max. Laststrom) Maximaler Laststrom, höchstens jedoch die Dauerstrombelastbarkeit der Leitung Zeit

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