Offenes und transparentes Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung der Gemeinde Dahlem für die Ortschaften Baasem, Berk, Dahlem und Kronenburg

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1 An die Netzbetreiber Rückfragen an: Frau Dick Durchwahl: Mein Zeichen: /4 Di. Datum: 24. November Offenes und transparentes Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung der für die Ortschaften Baasem, Berk, Dahlem und Kronenburg Sehr geehrte Damen und Herren, die sieht in der Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und freien Berufe mit Breitband-Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge. In einer durchgeführten Untersuchung hat sich herausgestellt, dass die Ortschaften Baasem, Berk, Dahlem und Kronenburg in erheblichem Maße unterversorgt sind (Bandbreite < 2 MBit/s). Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes im Interessenbekundungsverfahren hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung in der o. g. Ortschaft nicht möglich ist. Aus diesem Grund ist die auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II vom in der derzeit gültigen Fassung der Änderung vom und des hierzu veröffentlichten Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Der Netzanbieter wird gebeten, Lösungen zur Breitbandversorgung der o.g. unterversorgten Ortschaften anzubieten. Für jedes angebotene Los muss eine flächendeckende Breitbandversorgung (über 90% der Haushalte) von mindestens 2 MBit/s garantiert werden. Übertragungsraten von mehr als 10 MBit/s sind ausdrücklich erwünscht.

2 - 2 - Der Netzanbieter hat den Zuschussbedarf zum Erreichen der Wirtschaftlichkeit (Wirtschaftlichkeitslücke) plausibel und nachvollziehbar darzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beihilfe unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel steht. Dies kann auch dazu führen, dass nur Teile dieses offenen und transparenten Auswahlverfahrens umgesetzt werden. Mit Abgabe des Angebots wird anerkannt, dass es sich hierbei nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und somit keine Ansprüche gegenüber der ausschreibenden Stelle begründet werden. 1. Angaben zur kommunalen Gebietskörperschaft und Ansprechpartner Der Bürgermeister Hauptstraße Dahlem Rückfragen können telefonisch oder per an folgende Ansprechpartner gestellt werden: Frau Steffi Dick Telefon: s.dick@dahlem.de 2. Gegenstand des Auswahlverfahrens Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Auswahl eines Breitbandanbieters zur Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssicheren Breitbandinfrastruktur in den unterversorgten Ortschaften Baasem, Berk, Dahlem und Kronenburg der.

3 Gebietsübersicht Die nachfolgende Darstellung zeigt die Lage der 4 unterversorgten Ortschaften in der. 3. Versorgungssituation und Ergebnisse der Bedarfsumfrage Eine im Oktober 2010 durchgeführte Untersuchung der Versorgungssituation hat ergeben, dass die Ortschaften Baasem, Berk, Dahlem und Kronenburg zwischen 90% und 100% unterversorgt sind (< 2 MBit/s). An der Befragung haben sich insgesamt 30% der Haushalte beteiligt. Der Bedarf nach schnellerem Internet wird zu 94% bis 100% der Teilnehmer bekundet. Auf alle 4 Orte hochgerechnet ergibt sich ein rechnerisches Kundenpotential für Wechsel oder Upgrader (Wechsel zu höherer Bandbreite bei bestehendem Netzbetreiber) von etwa Haushalten. Diese Angaben dienen nur als Anhaltspunkt für die weitere Planung, die Kommune garantiert einem Betreiber nicht das Erreichen der angegebenen Kundenwerte.

4 4. Bildung von Losen Für die Ausschreibung gilt die folgende Losbildung: Los 1: Ortschaft Baasem Los 2: Ortschaft Berk Los 3: Ortschaft Dahlem Los 4: Ortschaft Kronenburg Anbieter können Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einreichen. Es muss jedoch je angebotenem Los ein Einzelpreis (Wirtschaftlichkeitslücke) angegeben werden. Sofern sich Synergien durch den Ausbau mehrerer Ortschaften ergeben, sind die Kostenreduktionen darzustellen. 5. Anforderungen an das Angebot Der Bieter hat folgende Informationen verbindlich anzugeben: a) Informationen zum Anbieter Beschreibung des Firmenprofils sowie Angaben über Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Gesamtumsatz, Anzahl der privaten sowie gewerblichen Endkunden, für die bereits Breitbandinternet erbracht wird (jeweils für die letzten fünf Jahre). Eine Übersicht über die in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Projekte (Referenzen) Die bezuschusste Infrastruktur bzw. das mit ihr einhergehende Dienstleistungsangebot muss mindestens innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren aufrechterhalten werden. Der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist daher zu erbringen. Das beinhaltet ebenso den Nachweis der Finanzierung der Maßnahme. b) Informationen zum Zuschussbedarf Darstellung der Preise so modular wie möglich je Los Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf über die nächsten 5 Jahre darzustellen: Darstellung der Endkundenpreise und tarife

5 c) Informationen zur technischen Lösung Der Breitbandausbau hat so zu erfolgen, dass auch Mitbewerber in der Lage sind, die neu geschaffene Infrastruktur zu nutzen (sog. offener Zugang). Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebotes, dass er über die für die Erstellung und den Betrieb des Breitbandnetzes (unabhängig von der technischen Lösung) erforderlichen Konzessionen, Lizenzen und Registrierungen o. ä. tatsächlich verfügt. Auf Verlangen sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Auf welcher Technologie basiert die Lösung? (ggf. Hersteller benennen) Welche Produkte werden eingekauft? (ggf. Hersteller benennen) Welche Bandbreiten stehen dem Endkunden zur Verfügung und welche maximalen Bandbreiten stehen zur Verfügung? Angabe des garantierten Versorgungsgrades (in Prozent aller Haushalte) Wie wird die Diensteverfügbarkeit von >= 95% pro Tag gewährleistet? Wie wird die Ausfallsicherheit von < 0,5% pro Jahr gewährleistet? Welche speziellen SLA s (Service Level Agreements) und sonstige Leistungen werden den Privat- & Gewerbekunden angeboten? Besteht eine Service-Hotline? Wie wird die Rechnungsstellung (Billing) realisiert? Wie erfolgt die Zuführung (Backbone) sowie die Verteilung der Dienste? Kann das System auf höhere Bandbreiten und mehr Nutzer erweitert werden? Aufzeigen des Versorgungs- und Erschließungsgrades. Beschreibung des offenen Netzzugangs auf Vorleistungsebene: o Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. o Für den Fall, dass ein offener Netzzugang nicht gewährleistet werden kann, ist dies zu begründen. Zusätzliche Angaben bei Funklösungen: o zu Standorten für Funkmasten, Antennen oder Relaisstationen o Frequenzbereich o Funktechnologie (Standards) o Strahlungsleistung o Schutzabstände nach gültiger BImSchV

6 d) Informationen zum Netzausbau Erstellung eines nachvollziehbaren Terminplans für die Realisierung des Projektes. Voraussetzung ist, dass der Bieter ab Beauftragung /Kooperationsvertrag das ihm zugeteilte Los oder die ihm zugeteilten Lose binnen 12 Monaten realisiert. Die behält sich vor, nicht eingereichte oder unvollständige Unterlagen/Nachweise unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachzufordern. 6. Bewertungskriterien Der Netzbetreiber mit dem wirtschaftlichsten Angebot soll den Zuschlag erhalten, d.h. der Netzbetreiber, der bei gleicher technischer Spezifikation die niedrigste Beihilfe fordert. Die Angebote werden nach folgenden Kriterien gewichtet: Wirtschaftlichkeitslücke (40%) Breitbandgeschwindigkeit (40%) (bezogen auf die gemittelte Bandbreite pro Los) Endkundenpreise (20%) (Summe der einmaligen und monatlichen Entgelte über eine Laufzeit von 24 Monaten bezogen auf einen Tarif mit 2 MBit/s) 7. Bankbürgschaft Für den Fall, dass eine Beihilfe geleistet wird, behält sich die vor, ggf. eine Sicherheit durch eine Bankbürgschaft zu fordern.

7 8. Abgabe und Fristen Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebotes, dass er sich bis zum an sein Angebot gebunden hält. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag und dem Kennwort Angebot Breitbandversorgung Termin: 24. Januar 2011, 12:00 Uhr zu kennzeichnen und bis zum 24. Januar 2011, 12:00 Uhr einzureichen an: Der Bürgermeister z. Hd. Frau Steffi Dick Hauptstraße Dahlem Dahlem, Der Bürgermeister Reinhold Müller

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