Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

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1 Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Geschäftsbereich Berufsbildung Postfach Villingen-Schwenningen Hinweise für Umschulungsbetriebe Bitte fertigen Sie den Umschulungsvertrag vor Beginn der Umschulung an. Ausführliche schriftliche Erläuterungen zu den einzelnen Vertragspositionen enthält unser Merkblatt zur Berufsausbildung. Bitte achten Sie darauf, dass alle Vertragsausfertigungen unterschrieben sind. Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse Umschulungsvertrag mit Name, Vorname des/der Umzuschulenden Mit Vorlage des mit dem/der oben genannten Umzuschulenden abgeschlossenen Umschulungsvertrages wird die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Industrie- und Handelskammer beantragt. Hierzu wird erklärt: 1. In der Umschulungsstätte ist Vorsorge getroffen, dass die Umschulung nach dem Ausbildungsberufsbild und den Bestimmungen des Umschulungsvertrages durchgeführt wird. 2. Die Einrichtungen der Umschulungsstätte bieten gegebenenfalls zusammen mit den im Umschulungsvertrag aufgeführten Umschulungsmaßnahmen außerhalb der Umschulungsstätte die Voraussetzung, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nach dem Ausbildungsberufsbild in vollem Umfang vermittelt werden können. 3. In der Person des Umschulenden und des gegebenenfalls von ihm bestellten Ausbilders liegen keine Gründe, die der Umschulung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes entgegenstehen. 4. Wesentliche Änderungen des Umschulungsvertrages werden der Industrie- und Handelskammer unverzüglich angezeigt. 5. Eine Ausfertigung des Umschulungsvertrages sowie die sachliche und zeitliche Gliederung der Umschulung werden dem/der Umzuschulenden mit Beginn der Umschulung ausgehändigt. Ein Exemplar der sachlichen und zeitlichen Gliederung der Umschulung ist diesem Antrag beigefügt. 6. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben sowie die Übereinstimmung der Vertragsniederschriften wird bestätigt. 7. Als Ausbilder für die Durchführung der Umschulung ist beauftragt: Die Datenerhebung erfolgt aufgrund der 3, 4, 20 bis 22, 31 bis 33, 76, 77 BBiG sowie der 4 und 5 BerBiFG. Ort, Datum Ansprechpartner/in Umschulender (Umschulungsbetrieb) STEMPEL, UNTERSCHRIFT 1) Anlagen Eine Ausfertigung des Umschulungsvertrages mit den Unterschriften der Vertragspartner. Sachliche und zeitliche Gliederung der Umschulung (Betrieblicher Umschulungsplan). Nachweise über den beruflichen Abschluss und/oder berufliche Tätigkeiten (Kopie Berufsabschlusszeugnis, Arbeitszeugnisse).

2 Umschulungsvertrag Zwischen dem Umschulenden (Umschulungsbetrieb) und der Umzuschulenden dem Umzuschulenden Anschrift: Name, Vorname: Straße, Hausnr.: PLZ, Ort: Geburtsdatum: Geburtsort: Telefax: Staatsangehörigkeit: Ausbilder: wird nachstehender Vertrag zur Umschulung im Ausbildungsberuf mit der Fachrichtung/dem Schwerpunkt nach Maßgabe der Ausbildungsordnung ( 25 BBiG) abgeschlossen. Vorbildung des Umzuschulenden Zuletzt besuchte Schule Berufliche Vorbildung des Umzuschulenden Ausbildung/Tätigkeit Abschluss ja Zeitraum Zuständige Berufsschule: A Die vorausgegangene berufliche Vorbildung wird auf die Umschulungszeit mit Monaten angerechnet. Es wird eine entsprechende Verkürzung beantragt. Das Umschulungsverhältnis beginnt am und endet am B Die Probezeit beträgt Monate. C Die Umschulung findet vorbehaltlich der Angaben unter D in G H Der Umschulende gewährt dem Umzuschulenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. Es besteht ein Anspruch im Jahr Werktage Arbeitstage Tarifverträge, Betriebs-/Dienstvereinbarungen sind anzuwenden Nein Ja, folgende und den mit dem Betriebssitz für die Umschulung üblicherweise zusammenhängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt. I Sonstige Vereinbarungen: D Umschulungsmaßnahmen außerhalb der Umschulungsstätte (Angaben über Ort und Zeitraum): Die umstehenden Erklärungen und Hinweise sind Gegenstand dieses Vertrages. Die sachliche und zeitliche Gliederung der Umschulung (Umschulungsplan) ist Bestandteil dieses Vertrages. Ort, Datum Siehe Anlage Besondere Vereinbarungen zu Pos. D E F Der Umschulende zahlt dem Umzuschulenden eine angemessene Vergütung ( 5); diese beträgt zur Zeit monatlich brutto 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr EURO Die Vergütung erfolgt durch den Kostenträger. Vereinbarungen über die Gewährung von Sachleistungen sind unter Pos. I aufzuführen. Die regelmäßige Umschulungszeit beträgt täglich Stunden. Umschulender (Umschulungsbetrieb) STEMPEL, UNTERSCHRIFT Umzuschulende/r UNTERSCHRIFT Kostenträger (STEMPEL, UNTERSCHRIFT) Eintragung des Umschulungsvertrages in das IHK-Verzeichnis: Der Antrag ist zusammen mit einer Vertragsausfertigung vom Umschulenden (Umschulungsbetrieb) bei der Kammer einzureichen. Die Eintragung wird schriftlich durch die Mitteilung der Registriernummer bestätigt. Dieser Vertrag ist in das IHK-Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen am unter der Nummer

3 Seite 2 Anlage des Umschulungsvertrages mit dem/der Umzuschulenden: 1 Zweck der Umschulung Mit der Umschulung werden dem Umzuschulenden durch eine den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechende Ausbildung mit verkürzter Ausbildungszeit die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. 1. (Dauer) Siehe A 2. (Probezeit) Siehe B 2 Dauer der Umschulung 3. (Vorzeitige Beendigung des Umschulungsverhältnisses) Besteht der Umzuschulende vor Ablauf der unter A vereinbarten Umschulungszeit die Abschlussprüfung im Umschulungsberuf, so endet das Umschulungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung. 4. (Verlängerung des Umschulungsverhältnisses) Das Umschulungsverhältnis kann durch Vereinbarung bei Vorliegen wichtiger Gründe (längere Krankheit, Unfall usw.) verlängert werden, wenn dies zum Erreichen des Umschulungszieles erforderlich ist. Erhält der Umzuschulende Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung, so soll mit dem Kosten- bzw. Rehabilitationsträger die Möglichkeit einer weiteren Förderung rechtzeitig geklärt werden. Der Umschulende verpflichtet sich, 3 Pflichten des Umschulenden 1. (Umschulungsziel) dafür zu sorgen, dass dem Umzuschulenden alle Fertigkeiten und Kenntnisse erwachsenengerecht vermittelt werden, die zum Erreichen des Umschulungszieles notwendig sind. Dabei sind die Ausbildungsordnung, der Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen zugrunde zu legen. Der Umschulende hat insbesondere darauf zu achten, dass das Umschulungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann; 2. (Sachliche und zeitliche Gliederung) einen Plan für die sachliche und zeitliche Gliederung der Umschulung zu erstellen, der die individuellen und betrieblichen Belange berücksichtigt; 3. (Behinderte) den besonderen Belangen körperlich, geistig und seelisch Behinderter Rechnung zu tragen; 4. (Ausbilder) nur solche Personen mit der Durchführung der Umschulungsmaßnahme zu beauftragen, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung dafür persönlich und fachlich geeignet sind; 5. (Ausbildungsplatz) die Umschulung an Ausbildungsplätzen durchzuführen, die nach Art und Ausstattung für eine Umschulung geeignet sind; 6. (Ausbildungsmittel) dem Umzuschulenden alle Lern- und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung der betrieblichen Umschulung und zum Ablegen der Prüfungen erforderlich sind; 7. (Tätigkeit des Umzuschulenden) dem Umzuschulenden nur solche Tätigkeiten und Aufgaben zu übertragen, die dem Umschulungszweck dienen; 8. (Umschulungsmaßnahmen außerhalb der Umschulungsstätte) dem Umzuschulenden zur Teilnahme an Maßnahmen nach Pos. D die erforderliche Zeit zu gewähren; 9. (Berichtsheftführung) dem Umzuschulenden die Berichtshefte für die Umschulung kostenfrei auszuhändigen und die Führung der Berichtshefte entsprechend den Richtlinien der IHK über die Berichtsheftführung zu überwachen; 10. (Eintragungsantrag) unverzüglich nach Abschluss des Umschulungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis der IHK zu beantragen. Dem Antrag zur Eintragung ist eine Vertragsniederschrift beizufügen. Entsprechendes gilt bei späteren Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes; 11. (Anmeldung zu Prüfungen) den Umzuschulenden rechtzeitig zu den Prüfungen anzumelden und für die Teilnahme freizustellen; Der Umzuschulende verpflichtet sich, 4 Pflichten des Umzuschulenden 1. (Lernpflicht) sich zu bemühen, die zur Erreichung des Umschulungszieles notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben und die ihm im Rahmen seiner Umschulung übertragenen Verrichtungen und Aufgaben sorgfältig auszuführen; 2. (Teilnahme an sonstigen Maßnahmen) an allen Maßnahmen nach 3 Ziffer 8 regelmäßig teilzunehmen; 3. (Aktive Mitarbeit) aktiv im Rahmen der Umschulung mit anderen Personen, insbesondere denen, die ihn ausbilden, zusammenzuarbeiten und deren Anweisungen zu befolgen; 4. (Sorgfaltspflicht) Werkzeuge, Maschinen und die sonstigen Einrichtungen sorgsam zu behandeln und nur zu den ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden; 5. (Betriebliche Ordnung) die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die Regelungen, die die Ordnung des Betriebes betreffen, zu beachten; 6. (Teilnahme an Prüfungen) an vorgesehenen Maßnahmen zur Ermittlung des Ausbildungsstandes teilzunehmen, insbesondere an den Prüfungen; 7. (Betriebsgeheimnisse) über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren; 8. (Berichtsheftführung) das Berichtsheft entsprechend den Richtlinien der IHK zu führen und vorzulegen; 9. (Benachrichtigung bei Krankheit) bei Fernbleiben von der Umschulung dem Umschulenden unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben und ihm die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt bei Fernbleiben von den weiteren Umschulungsveranstaltungen nach 3 Ziffer 8. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Umzuschulende eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Umschulende ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. 1. (Höhe) Siehe E 5 Vergütung und sonstige Leistungen 1) 2. (Kosten für Maßnahmen außerhalb der Umschulungsstätte) Der Umschulende trägt die Kosten für die ihm nach dem Vertrag obliegenden Umschulungsmaßnahmen außerhalb der Umschulungsstätte gem. Buchstabe D, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem Umzuschulenden anteilige Kosten für die Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser Kosten einspart. 3. (Berufskleidung) Schreibt der Umschulende eine besondere Berufskleidung vor, so wird sie von ihm zur Verfügung gestellt. 4. (Fortzahlung der Vergütung) Dem Umzuschulenden wird die Vergütung auch gezahlt a) für die Zeit der Freistellung gem. 3 Ziffer 8 b) für die Dauer von 6 Wochen, wenn er b1) sich für die Umschulung bereit hält, diese aber ausfällt b2) aus einem sonstigen, in seiner Person liegenden Grund unverschuldet verhindert ist, seine Pflichten aus dem Umschulungsverhältnis zu erfüllen. Wenn der Umzuschulende infolge einer unverschuldeten Krankheit, einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, einer Sterilisation oder eines Abbruchs der Schwangerschaft durch einen Arzt an der Umschulung nicht teilnehmen kann, gelten die Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes, soweit keine betrieblichen oder tariflichen Regelungen anzuwenden sind. Kann der Umzuschulende während der Zeit, für welche die Vergütung fortzuzahlen ist, aus berechtigtem Grund Sachleistungen nicht abnehmen, so sind diese nach den Sachbezugswerten abzugelten. 6 Umschulungszeit und Urlaub 1. (Tägliche und wöchentliche Umschulungszeit) Siehe F 2. (Urlaub) Siehe G 7 Kündigung 1. (Kündigung während der Probezeit) Während der Probezeit kann das Umschulungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. 2. (Kündigung nach der Probezeit) Nach der Probezeit kann das Umschulungsverhältnis nur aus einem wichtigen Grund ohne Ei nhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Als wichtiger Grund für den Umzuschulenden gelten auch soziale und familiäre Schwierigkeiten, der Wegfall der Leistungen eines Kostenträgers/Rehabilitationsträgers sowie Schwierigkeiten, die auf eine Behinderung zurückzuführen sind. 3. (Form der Kündigung) Die Kündigung muss schriftlich, im Fall der Ziffer 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. 4. (Unwirksamkeit einer Kündigung) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. (Maßgeblich für die Kündigung sind die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes.) 8 Zeugnis Der Umschulende stellt dem Umzuschulenden bei Beendigung der Umschulung ein Zeugnis aus. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Umschulung sowie über die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten des Umzuschulenden. Auf Verlangen des Umzuschulenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fertigkeiten und Fähigkeiten aufzunehmen. Die Teilnahmebescheinigung über die Zwischenprüfung sowie das IHK-Prüfungszeugnis der Abschlussprüfung wird dem Umzuschulenden durch den Ausbildungsbetrieb unverzüglich ausgehändigt. Statt dessen kann der Umzuschulende die unmittelbare Zustellung des Zeugnisses von der IHK verlangen. In diesem Fall ist er damit einverstanden, dass der Ausbildungsbetrieb eine Kopie der Teilnahmebescheinigung und des Zeugnisses von der IHK erhält. 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Umschulenden. 10 Sonstige Vereinbarungen (siehe H) Rechtswirksame Nebenabreden, die das Umschulungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung dieses Umschulungsvertrages getroffen werden. 1) Sofern die Umschulungsmaßnahme ganz oder teilweise von einem Kostenträger gefördert wird, sind hinsichtlich der finanziellen Fragen die Richtlinien dieses Kostenträgers in der jeweiligen Fassung zu beachten.

4 Betrieblicher Ausbildungsplan Sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung Anlage 3 Ausbildungsbetrieb: Verantwortliche/r Ausbilder/in: Auszubildende/r: Ausbildungsberuf: Der Ausbildungsbetrieb erstellt anhand des Ausbildungsrahmenplans den betrieblichen Ausbildungsplan incl. der zeitlichen Gliederung. Hiermit vereinbaren wir, dass die in der Ausbildungsverordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse von dem Ausbildungsbetrieb vermittelt werden. Der/Dem Auszubildenden ist zu Beginn der Ausbildung der verbindliche betriebliche Ausbildungsplan auszuhändigen. Unterschriften von Auszubildende/r: Gesetzlicher Vertreter des Azubis: Ausbilder/in: Ausbildungsfirma: Ort, Datum:

5 BITTE BEI DER BERUFSSCHULE EINREICHEN! Anmeldung zum Besuch der Berufsschule für das Schuljahr Angaben zum/zur Auszubildenden Nachname, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Geschlecht: m w PLZ und Wohnort: Bundesland: Staatsangehörigkeit: Mobil- Umschüler: ja nein Angaben zu den Erziehungsberechtigten (bei Auszubildenden unter 18 Jahren) Nachname(n), Vorname(n): PLZ und Wohnort: Angaben zum Bildungsweg des/der Auszubildenden Zuletzt besuchte Schule: Schulabschluss: Abgangsjahr: Abgangsklasse: Angaben zur Ausbildung Ausbildungsberuf, ggf. Fachrichtung/ Schwerpunkt: Ausbildungsbeginn: Zuständige IHK: Ausbildungsende: Angaben zum Ausbildungsbetrieb Ausbildungsstätte: PLZ und Ort: Ausbilder/-in: Telefax: Der Ausbildungsbetrieb erhebt keine Daten, deren Verwendung durch den Betrieb gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen oder verstoßen könnten. Bitte erfragen Sie weitere Daten bei der Einschulung. Hinweis zur Übertragung des Formulars per Wenn landesrechtliche Vorschriften keine Schriftform vorsehen, kann auf die Unterschrift verzichtet werden und das Dokument per übertragen werden, soweit die Berufsschule dafür ein Postfach eingerichtet hat. Ort, Datum Unterschrift des/der Ort, Datum Unterschrift des/der Auszubildenden Ausbilders/Ausbilderin

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