Beschluss: 1.1. Vom Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 und dem Lagebericht der Geschäftsführung

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1 Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14. Juli Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach und Erste Bürgermeisterin Krug Jahresabschluss 2010 und Gesellschafterversammlung der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH und der Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH (Drucks. 162) 1. Der Vertreter der Stadt Heilbronn wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Absatz 3 GmbH-Gesetz) folgenden Anträgen zuzustimmen: 1.1. Vom Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 und dem Lagebericht der Geschäftsführung wird Kenntnis genommen Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wird wie folgt festgestellt: Bilanzsumme ,48 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,92 EUR - das Umlaufvermögen ,97 EUR - Ausgleichsposten nach dem KHG ,95 EUR und auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,28 EUR - Sonderposten aus Zuwendungen ,13 EUR - die Rückstellungen ,84 EUR - die Verbindlichkeiten ,23 EUR - Ausgleichsposten aus Darlehensförderung ,00 EUR Jahresüberschuss Summe der Erträge Summe der Aufwendungen ,59 EUR ,14 EUR ,55 EUR 1.3. Der Jahresüberschuss in Höhe von ,59 EUR wird mit dem Gewinnvortrag von ,12 EUR verrechnet und der Bilanzgewinn von ,71 EUR auf neue Rechnung vorgetragen Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt

2 1.5. Wahl der KPMG Deutsche Treuhand Gesellschaft AG, Stuttgart zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr Der Vertreter der Stadt Heilbronn wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbH-Gesetz) folgenden Anträgen zuzustimmen: 2.1. Vom Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 und dem Lagebericht der Geschäftsführung wird Kenntnis genommen Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wird wie folgt festgestellt: Bilanzsumme ,73 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,35 EUR - das Umlaufvermögen ,38 EUR und auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,00 EUR - die Rückstellungen ,00 EUR - die Verbindlichkeiten ,73 EUR Jahresergebnis ,40 EUR Summe der Erträge Summe der Aufwendungen ,95 EUR ,55 EUR 2.3. Der Jahresüberschuss wird mit dem Verlustvortrag von ,40 EUR verrechnet Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt Wahl der KPMG Deutsche Treuhand Gesellschaft AG, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr Jahresabschluss 2010 und Gesellschafterversammlung der Heilbronn Marketing GmbH (Drucks. 163) 1. Der Vertreter der Stadt wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Heilbronn Marketing GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Absatz 3 GmbHG) folgenden Anträgen zuzustimmen: - 2 -

3 1.1 Vom Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 für das Geschäftsjahr 2010 und dem Lagebericht der Geschäftsführung wird Kenntnis genommen. 1.2 Der Jahresabschluss 2010 mit einer Bilanzsumme von ,61 EUR und einem Fehlbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung von ,61 EUR wird festgestellt. 1.3 Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2010 von ,61 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet, das heißt es wird eine Entnahme aus der Kapitalrücklage zur Verlustverrechnung 2010 vorgenommen. 1.4 Für das Geschäftsjahr der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen Jahresabschluss 2010 und Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heilbronn GmbH und der Heilbronner Versorgungs GmbH (Drucks. 191) 1. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heilbronn GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Absatz 3 GmbHG) wird beauftragt, die Geschäftsführung der Stadtwerke Heilbronn GmbH zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Heilbronner Versorgungs GmbH folgenden Anträgen zuzustimmen: 1.1. Vom Jahresabschluss der Heilbronner Versorgungs GmbH zum 31. Dezember 2010 für das Geschäftsjahr 2010 und dem Lagebericht der Geschäftsführung wird Kenntnis genommen Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wird wie folgt festgestellt: Bilanzsumme ,53 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,25 EUR - das Umlaufvermögen ,64 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten ,64 EUR und auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,00 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse ,57 EUR - die Rückstellungen ,10 EUR - 3 -

4 - die Verbindlichkeiten ,86 EUR - Jahresergebnis vor Ergebnisabführung ,71 EUR - Summe der Erträge ,66 EUR - Summe der Aufwendungen ,66 EUR 1.3. Vom Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2010 von ,71 EUR ist an den Minderheitsgesellschafter eine Ausgleichszahlung von ,00 EUR zu leisten und ,71 EUR aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags an den Gesellschafter Stadtwerke Heilbronn GmbH abzuführen Für das Geschäftsjahr 2010 wird der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat, Entlastung erteilt. 2. Der Vertreter der Stadt wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heilbronn GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Absatz 3 GmbHG) folgenden Anträgen zuzustimmen: 2.1. Vom Jahresabschluss und Konzernabschluss der Stadtwerke Heilbronn GmbH zum 31. Dezember 2010 für das Geschäftsjahr 2010 und den Lageberichten der Geschäftsführung wird Kenntnis genommen Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wird wie folgt festgestellt: SWH EUR SWH Konzern EUR Bilanzsumme , ,90 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen , ,22 - das Umlaufvermögen , ,23 und auf der Passivseite auf - das Eigenkapital , ,33 - Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ,50 - empfangenen Ertragszuschüsse , ,00 - Rückstellungen , ,71 - Verbindlichkeiten , ,05 Jahresüberschuss , ,99 Summe der Erträge , ,11 Summe der Aufwendungen , , Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahrs 2010 von ,90 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen

5 2.4. Für das Geschäftsjahr 2010 wird der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt Jahresabschluss 2010 und Gesellschafterversammlung der Katharinenstift Heilbronn ggmbh (Drucks. 164) 1. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Katharinenstift Heilbronn ggmbh oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung wird ermächtigt, Folgendem zuzustimmen: 1.1 Vom Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 für das Geschäftsjahr 2010 und vom Lagebericht der Geschäftsführung wird Kenntnis genommen. 1.2 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wird wie folgt festgestellt: Bilanzsumme ,22 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,31 EUR - das Umlaufvermögen ,72 EUR - Rechnungsabgrenzung 3.094,19 EUR und auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,21 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse ,16 EUR - die Rückstellungen ,00 EUR - die Verbindlichkeiten ,38 EUR - die Rechnungsabgrenzung ,47 EUR Jahresüberschuss Summe der Erträge Summe der Aufwendungen ,02 EUR ,74 EUR ,28 EUR 1.3 Der Jahresüberschuss in Höhe von ,28 EUR wird der Gewinnrücklage zugeführt. 1.4 Für das Geschäftsjahr der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen

6 1.5 Die Kullen/Müller/Zinser Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Sindelfingen wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 bestellt Jahresabschluss 2010 und Gesellschafterversammlung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH (Drucks. 161) 1 Der Vertreter der Stadt in der 21. Gesellschafterversammlung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH am 28. Juli 2011 oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung wird ermächtigt, Folgendem zuzustimmen: 1.1 Der Prüfungsbericht des Verbands baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.v., Stuttgart vom 21. April 2011 wird zur Kenntnis genommen. 1.2 Der Jahresabschluss 2010 in der vom Abschlussprüfer geprüften Fassung vom 21. April 2011 wird festgestellt. 1.3 Der Bilanzgewinn in Höhe von ,27 EUR wird der Bauerneuerungsrücklage zugeführt. 1.4 Für das Geschäftsjahr 2010 wird der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt. 1.5 Der Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V., Stuttgart wird als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 gewählt Stadtsiedlung Heilbronn GmbH -Erwerb aller Geschäftsanteile an der Innovationsfabrik Heilbronn GmbH und anschließende Verschmelzung- (Drucks. 170) 1. Die Stadt Heilbronn veräußert ihren Geschäftsanteil von 8 % an der Innovationsfabrik Heilbronn GmbH an die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH

7 2. Der Vertreter der Stadt wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Innovationsfabrik Heilbronn GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbHG) Folgendem zuzustimmen: Verkauf und Abtretung der Geschäftsanteile folgender IFH-Gesellschafter an die Mitgesellschafterin Stadtsiedlung Heilbronn GmbH: Stadt Heilbronn 8 % Kreissparkasse Heilbronn 20 % Volksbank Heilbronn eg 5 % Handwerkskammer Heilbronn 2 % Landkreis Heilbronn 2 % Stadt Neckarsulm 2 % 3. Der Vertreter der Stadt wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbHG) Folgendem zuzustimmen: a) Erwerb der Geschäftsanteile der in Ziffer 2 genannten Gesellschafter der Innovationsfabrik Heilbronn GmbH durch die Mitgesellschafterin Stadtsiedlung Heilbronn GmbH. b) Erteilung der Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag zwischen der Innovationsfabrik Heilbronn GmbH und der Alleingesellschafterin Stadtsiedlung Heilbronn GmbH. c) Die Gesellschafterversammlung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH weist die Geschäftsführung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH an, in der Gesellschafterversammlung der Innovationsfabrik Heilbronn GmbH dem Verschmelzungsvertrag zwischen der Innovationsfabrik Heilbronn GmbH und der Alleingesellschafterin Stadtsiedlung Heilbronn GmbH zuzustimmen. d) Die Verschmelzung steht unter dem Vorbehalt, dass alle Geschäftsanteile der Innovationsfabrik Heilbronn GmbH auf die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH übertragen wurden. Verschmelzungsstichtag ist der 1. Januar Der Vertreter der Stadt bzw. der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH in den Gesellschafterversammlungen wird ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die für die Anteilsübertragung und Verschmelzung der Gesellschaften erforderlich und zweckmäßig sind. Ferner können sie die vorgelegten Vertragsentwürfe anpassen, soweit dies aus steuer-, handels- oder kommunalrechtlichen sowie notariellen Gründen erforderlich sein sollte und dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen bedingt sind. Sie werden ermächtigt, die zur Umsetzung erforderlichen personellen, organisatorischen, rechtlichen und steuerlichen Maßnahmen durchzuführen

8 Stadtwerke Weinsberg GmbH und Stadtwerke Lauffen GmbH -Änderung bei den Vertretern der Stadt Heilbronn im Aufsichtsrat- (Drucks. 166) Der Vertreter der Stadtwerke Heilbronn GmbH in der Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, Folgendem zuzustimmen: 1. Anstelle von Stadtkämmerer Helmut Kraiß wird die Nachfolgerin im Amt, Frau Heike Wechs, für die restliche Amtszeit in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Weinsberg GmbH und der Stadtwerke Lauffen a.n. GmbH entsandt. 2. Die Wahl durch den Gemeinderat erfolgt unter der Voraussetzung, dass die vorgeschlagene Person eine Verpflichtungserklärung im Sinne der vom Gemeinderat getroffenen Regelungen unterzeichnet Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets bei der Stadt Heilbronn -Anpassung der städtischen Freiwilligkeitsleistungen- (Drucks. 159) Um die Bundesmittel für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) vorrangig in Anspruch zu nehmen, werden die bisherigen städtischen Freiwilligkeitsleistungen sowie interne Verfahrensabläufe angepasst. Folgende Maßnahmen werden zum 1. August 2011 beschlossen: 1. Änderungen beim Essenszuschuss in Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen 1.1 Der Essenszuschuss wird nur noch über das BuT abgewickelt. Wegen der unterschiedlichen Bewilligungszeiträume gelten der Familienpass und die Härtefallbescheinigung nicht mehr als Nachweis der Bedürftigkeit. 1.2 Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Heilbronn 11 Absatz 4 und 5 der am 30. April 2008 beschlossenen Benutzungsbedingungen für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Heilbronn werden wie folgt geändert: 11 Erstattung des Betreuungsentgelts in Kindertagheimen (4) wird ersatzlos gestrichen - 8 -

9 (5) Während der Ferien und der Schließung des Kindertagheims gemäß 5 erfolgt eine Erstattung des Essensanteils für die Dauer der Ferien bzw. Schließung in Höhe von 2,50 Euro/Betriebstag. Fehlt ein Kind länger als 14 Kalendertage, wird der Essensanteil ab dem 15. Kalendertag auf Antrag für die Dauer der weiteren Fehltage in Höhe von 2,50 Euro/Betriebstag erstattet. Ziffern 2 und 3 des Beschlusses vom 30. April 2008 werden ohne Ersatz aufgehoben. 1.3 Schulen Die bisherigen Regelungen der Essensbezuschussung (Gemeinderatsdrucksache Nrn. 68/2008 und 11/2009) werden hiermit aufgehoben. 2. Die Benutzungsbedingungen für die städtischen Angebote der Ganztagesbetreuung an den Heilbronner Grundschulen werden wie folgt geändert: 8 Absatz 4 Betreuungsentgelt erhält folgende Fassung: (4) Vom Entgelt befreit sind alle Schülerinnen/Schüler mit Hauptwohnsitz in Heilbronn, deren Eltern/Erziehungsberechtigte zu Leistungen nach dem BuT berechtigt sind. Ein aktueller Leistungsbescheid (SGB II, SGB XII, 2 AsylbLG, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeldgesetz) ist beim Amt für Familie, Jugend und Senioren vorzulegen. 9 Essensversorgung erhält folgende Fassung: In der Regel wird im Rahmen der Ganztagesbetreuung ein Mittagessen angeboten. Für die Inanspruchnahme wird ein zusätzliches Essensentgelt erhoben. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Einsatz elektronisch gestützter Kartensysteme zur effizienten Umsetzung der Leistungen des BuT sowie der Leistungen des städtischen Familienpasses zu prüfen und bei Geeignetheit die Ergebnisse dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. 4. Kenntnisnahme Die Änderung der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses bzw. die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten erfolgt in separater Drucksache. Die bisher gewährten Regelzuschüsse zur Schulwoche im Freien bleiben weiterhin bestehen

10 Ganztagsbetreuung an den Schulen in städtischer Trägerschaft -Personalbedarf- (Drucks. 153) Die Verwaltung wird ermächtigt, die Planstellen sowie Stellen für geringfügig Beschäftigte für die Ganztagsbetreuung an Schulen, welche in Trägerschaft der Stadt betrieben werden, aufgrund des tatsächlichen Bedarfs zweimal jährlich festzulegen und gegebenenfalls die erforderlichen Stellen einzurichten. Die Veränderungen werden im jeweils nächsten Haushalts- und Stellenplan dargestellt Bundesgartenschau Heilbronn Vorstellung des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs und weiteres Verfahren- (Drucks. 180) Ergebnis: Der Gemeinderat nimmt vom Ergebnis des zweiphasigen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs BUGA Heilbronn 2019 gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2008 mit Beurteilung und Empfehlung des Preisgerichts vom 20. Mai 2011 Kenntnis. Der BUGA Heilbronn 2019 GmbH wird empfohlen, auf Grundlage der vom Preisgericht in der Sitzung vom 20. Mai 2011 ausgesprochenen Empfehlung nunmehr das nach EU- Recht vorgeschriebene VOF-Verhandlungsverfahren durchzuführen Fortschreibung des Generalverkehrsplans aufgrund der weiteren Stadtentwicklung (Drucks. 173) Ergebnis: 1. Der Gemeinderat nimmt von der Gemeinderatsdrucksache Nr. 173 Kenntnis

11 2. Die Verwaltung sagt zu, voraussichtlich im Herbst 2011 eine Sondersitzung/ Klausurtagung mit dem Thema Verkehrliche Gesamtschau unter Beachtung der BUGA/Neckarvorstadt anzuberaumen, zu der entsprechende Fachleute hinzugezogen werden. Der genaue Termin wird im Ältestenrat abgestimmt Klimaschutzkonzept der Stadt Heilbronn -Nutzung von Fernwärme/Gasbezug- (Drucks. 197) 1. Neben dem Anschluss des Robert-Mayer-Gymnasiums, der Helene-Lange-Realschule, der Gustav-von-Schmoller-Schule, der Dammschule und des Gebäudes Frankfurter Straße 73 werden weitere städtische Gebäude unter der Voraussetzung angeschlossen, dass die Kosten der Fernwärmeversorgung nicht die Kosten für eine andere Wärmeversorgung um mehr als 10 % überschreiten. 2. Die 13 bisher an die Fernwärme angeschlossenen Gebäude werden auf Heizwasser umgestellt. Weiteres E r g e b n i s : 1. Die Verwaltung sagt zu, den Anschluss der fünf städtischen Gebäude (Robert-Mayer- Gymnasium, Helene-Lange-Realschule, Gustav-von-Schmoller-Schule, Dammschule, Frankfurter Straße 73) unverzüglich auszubauen. 2. a) Die Verwaltung sagt weiter zu, unter Berücksichtigung des zuvor gefassten Beschlusses weitere Gebäude auf Fernwärmeanschluss hin zu überprüfen und bis zum Jahresende dem Gemeinderat zu berichten, insbesondere über die Gebäude Frankfurter Straße 65 und 75, Schützenstraße 16 und Marktplatz 11. b) Von folgenden Aussagen der Verwaltung zu den vorgenannten Gebäuden wird Kenntnis genommen: Frankfurter Straße 65 (Schießhaus): Ein Anschluss ist möglich, jedoch schwierig zu realisieren, da sich die technischen Anlagen auf der Gartenseite befinden. Frankfurter Straße 75: Das Gebäude wird zusammen mit dem Gebäude Frankfurter Straße 73 an das Fernwärmenetz angeschlossen. Schützenstraße 16: Dieses Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadtsiedlung Heilbronn. Marktplatz 11: Dieses Gebäude befindet sich im Eigentum einer Versicherungsgesellschaft. Die Stadt tritt dort lediglich als Mieter auf

12 Klimaschutzkonzept der Stadt Heilbronn -Stand der Umsetzung der Gemeinderatsbeschlüsse- (Drucks. 199) Der Gemeinderat nimmt vom Stand der Umsetzung der Gemeinderatsbeschlüsse zum Klimaschutzkonzept der Stadt Heilbronn K e n n t n i s Bebauungsplan 02A/33 Heilbronn, Bereich Dammschule -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 186) Die Aufstellung des Bebauungsplans 02A/33 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 01A/21, 01A/29, 02A/2, 02A/5, 02A/8, 02A/17, 02A/19, 02B/11 und 02B/13 Bereich Dammschule wird beschlossen. Der Bebauungsplan wird begrenzt: - im Norden: Dammstraße - im Osten: Paulinenstraße - im Süden: Mannheimer Straße - im Westen: Schaeuffelenstraße. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 6. Juni 2011 umgrenzt Bebauungsplan 14A/19 Heilbronn, Flurstück Nr. 1/67 (Areal Südbahnhof) -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 202) Die Aufstellung des Bebauungsplans 14A/19 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 14A/II Flurstück Nr. 1/67 wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 14. Juni 2011 umgrenzt

13 Bebauungsplan 01B/31 Heilbronn, Fleischhaus -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 193) 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans 01B/31 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 01B/16 im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Fleischhaus für das Flurstück Nr. 78/2 wird beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan vom 8. Juni Dem Bebauungsplanentwurf 01B/13 Heilbronn, Fleischhaus wird zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan vom 8. Juni 2011 mit den im Textteil enthaltenen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 8. Juni Die oben genannten Unterlagen werden der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß 13 a BauGB zugrunde gelegt Bebauungsplan 22/18 Heilbronn, Nordberg -Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 187) 1. Dem Bebauungsplanentwurf 22/18 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 10/8 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Nordberg für die Flurstück Nrn. 2701, 2702/1 teilweise, 2711 (Weg) teilweise, 2712, 10610, 10649, 10655, 10677/1, 10678/1, 10679/1, 10683, 10684, 10685, 10686, und 10704/4 (Käferflugstraße) teilweise wird zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan vom 6. Juni 2011 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 6. Juni 2011 und der Gestaltungsplan vom 6. Juni Die in Ziffer 1 genannten Planunterlagen werden der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Absatz 2 BauGB zugrunde gelegt

14 Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn, Fortschreibung für das Teilgebiet Tierheim Heilbronn -Entwurfsbeschlussund Bebauungsplan 43/8 Heilbronn-Neckargartach, Tierheim Heilbronn -Entwurfsbeschluss- (Drucks. 174) 1. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Heilbronn für das Teilgebiet Tierheim Heilbronn wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Maßgebend ist der Flächennutzungsplanausschnitt vom 10. Januar Für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Heilbronn gelten die Begründung vom 31. Mai 2011 und der Umweltbericht vom 29. April Der Bebauungsplan 43/8 Heilbronn-Neckargartach, Tierheim Heilbronn für das Flurstück Nr. 6608/10 (Teilfläche) nach dem Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 31. Mai 2011 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan vom 31. Mai 2011 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 31. Mai 2011, der Umweltbericht vom 11. Mai 2011, der Gestaltungsplan vom 14. Januar 2011, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und der Fachbeitrag Fauna des Büros Gruppe für ökologische Gutachten vom Mai 2011 sowie das Hydrogeologische Gutachten vom Büro Dr. Köhler vom 6. Mai Vorhabenbezogener Bebauungsplan 01A/31 Heilbronn, Am Bollwerksturm II -Satzungsbeschluss- (Drucks. 168) Aufgrund der 10 und 13 a des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 01A/31 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 01A/26 Am Bollwerksturm II für das Flurstück Nr. 125/1 nach dem Lageplan des Planungs- und

15 Baurechtsamts vom 1. März 2011 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 1. März 2011 als Satzung beschlossen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 1. März 2011 und die schalltechnischen Untersuchungen vom Büro W&W Bauphysik, Schwaikheim vom 9. Februar 2011, vom 9. Juni 2006 und vom 24. Februar Vorhabenbezogener Bebauungsplan 03/25 Heilbronn, Allee Satzungsbeschluss- (Drucks. 137) Aufgrund der 10 und 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan 03/25 Heilbronn zur Änderung der Baulinienpläne 03/III und 03/S2 sowie der Ortsbausatzung von 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB Allee für die Flurstück Nrn. 532 und Nr. 534/1 nach dem Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 26. Januar 2011 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 25. Januar 2011 als Satzung beschlossen. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 26. Januar Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn, Anpassung für das Teilgebiet Salzstraße -Kenntnisnahmeund Bebauungsplan 09B/16 Heilbronn, Salzstraße 42 -Satzungsbeschluss- (Drucks. 192) 1. Aufgrund der 10 und 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Würt- temberg in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357) in Verbindung mit dem

16 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 09B/16 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 09B/3, 09B/9 sowie der Ortsbausatzung 1939 Salzstraße 42 für das Flurstück Nr nach dem Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 6. Juli 2011 als Satzung beschlossen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 6. Juni 2011, die Vorprüfung des Einzelfalls vom 6. Juni 2011, die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros für Umweltplanung Heine + Jud, Stuttgart vom 19. Juni 2008 und die Auswirkungsanalyse der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh, Ludwigsburg vom Dezember 2008, ergänzt im Februar Die Anpassung des Flächennutzungsplans der Stadt Heilbronn für das Teilgebiet Salzstraße im Wege der Berichtigung gemäß 13 a BauGB wird zur Kenntnis genommen. Maßgebend ist der Lageplan vom 23. Mai Es gilt die Begründung vom 23. Mai

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