Vereinbarung. zwischen. Bundeswehr. und. Bundesagentur für Arbeit. über die Zusammenarbeit. in den Bereichen. Personalgewinnung.

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1 Anlage 1 zur HEGA 04/2012 Vereinbarung zwischen Bundeswehr und Bundesagentur für Arbeit über die Zusammenarbeit in den Bereichen Personalgewinnung und berufliche Reintegration

2 1. EINLEITUNG 3 2. AUSGANGSSITUATION 4 3. ABSICHT 4 4. KOOPERATIONSFELDER 4 5. MAßNAHMEN ZUR KOORDINIERUNG 5 2

3 1. Einleitung Die demographische Entwicklung wird den Fachkräftebedarf aller Arbeitgeber in Deutschland verstärken. Um im Wettbewerb um gute Bewerber bestehen zu können, müssen Arbeitgeber über die klassischen Wege hinaus neue Akquisitionswege erschließen. Parallel wird für Jugendliche die Berufswahl zunehmend komplexer. Die Erstausbildung soll für die Jugendlichen die Basis für eine möglichst breite Beschäftigungsfähigkeit darstellen. Für beide Zielsetzungen kann die Bundeswehr Lösungen anbieten: Jugendlichen bietet die Bundeswehr berufliche Perspektiven sowie exzellente und institutionalisierte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Mit rund Angehörigen und jährlich militärischen und zivilen Einstellungsmöglichkeiten ist die Bundeswehr einer der größten Arbeitgeber bundesweit. Die Einstellung als Soldat/in auf Zeit (SaZ) in den Laufbahnen der Mannschaften, Unteroffiziere oder Offiziere bedeutet für Jugendliche einerseits für Jahre ein gesichertes Einkommen und entlastet andererseits den Arbeitsmarkt. Stärker als andere Arbeitgeber stellen die Streitkräfte dem Arbeitsmarkt regelmäßig ein nicht unerhebliches Kräftepotenzial zur Verfügung, da ca. 75% der Arbeitsplätze zeitlich befristetet sind. Ein Großteil der ausscheidenden ehemaligen Soldatinnen und Soldaten sind Fachkräfte, die sich durch eine Vielzahl von beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten auszeichnen. In Verbindung mit den Qualifizierungsmöglichkeiten nach Dienstzeitende bieten sich vielfältige Möglichkeiten für bedarfsgerechte Fort- und Weiterbildung, in der arbeitgeberspezifische Belange berücksichtigt werden können. Eine engere, optimal verzahnte Kooperation von Bundeswehr und Bundesagentur für Arbeit (BA) leistet daher einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung der Berufsaussichten für Jugendliche wie auch für die Unterstützung der Unternehmen bei der Deckung ihres Fachkräftebedarfs. Im Folgenden werden die Absicht und die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und BA beschrieben. Sie bilden die Grundlage für eine differenziertere Ausgestaltung auf der Arbeitsebene. 3

4 2. Ausgangssituation Die BA ist der größte Dienstleister am Arbeitsmarkt. In 176 Agenturen für Arbeit und 610 Geschäftsstellen bietet sie umfassende Beratung und Information sowie Förderung der beruflichen Weiterbildung und Leistungserbringung vor Ort an. Die Zentren für Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr sind zuständig für die Bewerbergewinnung, einschließlich des Auswahlverfahrens und der Feststellung der soldatischen Eignung. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) verfügt bundesweit über 20 Regionalund 100 Standortteams, mit denen er SaZ dienstzeitbegleitend, am Ende und nach der Dienstzeit bei der Reintegration in zivile Beschäftigungsverhältnisse unterstützt. 3. Absicht Bundeswehr und BA kooperieren auf dem Feld der Personalgewinnung, um den Streitkräften zeit- und bedarfsgerecht geeignetes Personal zuzuführen und gleichzeitig interessierten und geeigneten jungen Frauen und Männern tragfähige berufliche Perspektiven anbieten zu können. Zugleich kooperieren Bundeswehr und BA in dem Bereich der beruflichen Qualifizierung und Integration, um durch den gemeinsamen Einsatz ihrer Ressourcen den künftigen Fachkräftebedarf der Unternehmen zielgerichtet decken zu können. 4. Kooperationsfelder Die Kooperation zielt auf die Implementierung regional wirkender Netzwerke der Zusammenarbeit zwischen Bundesagentur für Arbeit und der Bundeswehr (Personalgewinnungsorganisation, Berufsförderungsdienst), in die regionale Organisationen, Kammern und Verbände der Wirtschaft im Sinne der Kooperationsziele integriert werden sollen. Zur Umsetzung der genannten Ziele kommen insbesondere in Betracht: Intensivierung des gemeinsamen Erfahrungsaustausches von Bundeswehr, Wirtschaft und Bundesagentur für Arbeit, Präsenz der Personalgewinnungsorganisation in den Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit, 4

5 regelmäßige Information von Beratungs- und Vermittlungsfachkräften der BA über den Arbeitgeber Bundeswehr, Stellenausschreibungen über Medien der BA, Vermittlung arbeitsuchender und arbeitsloser Bewerber auf offene Stellen der Bundeswehr, Kooperation bei der Durchführung von Jobbörsen, Messen und Informationsveranstaltungen für SaZ, gemeinsame Entwicklung und Gestaltung von Qualifizierungsangeboten für SaZ, Verzahnung der Beratungskompetenzen von Agenturen für Arbeit und BFD, Abstimmung der Förderleistungen insbesondere im Hinblick auf die Anschlussförderung kurz gedienter SaZ sowie gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. 5. Maßnahmen zur Koordinierung Die bundesweite Federführung für die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und BA obliegt auf Seiten der BA der Großkundenbetreuung der Regionaldirektion Nordrhein- Westfalen. Verantwortliche auf Seiten der Bundeswehr sind für den Anteil der Personalgewinnungsorganisation das Referat Personalmarketing der Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (PSZ) und für den Anteil des Berufsförderungsdienstes das Referat III 5 der Abteilung PSZ. Zur Gesamtkoordinierung und Abstimmung der Umsetzung zwischen militärischer Personalgewinnung, BFD und BA wird das bereits bestehende Gremium Runder Tisch der Abteilung Personalgewinnung im Personalamt der Bundeswehr mit der Regionaldirektion NRW, erweitert um einen Vertreter des Referates PSZ III 5, genutzt. Der Runde Tisch berichtet den Kooperationspartnern einmal jährlich über den Stand der Zusammenarbeit. Die weitere Ausgestaltung der Zusammenarbeit in der Fläche erfolgt für militärische Beschäftigungsverhältnisse zwischen den Zentren für Nachwuchsgewinnung und der jeweiligen Regionaldirektion bzw. den Agenturen für Arbeit und der für ihren Bezirk zuständigen Wehrdienstberatung sowie für die Qualifizierung und Integration ausscheidender SaZ zwischen den Wehrbereichsverwaltungen und der jeweiligen Regionaldirektion bzw. den Agenturen für Arbeit und dem für ihren Bezirk zuständigen BFD. 5

6 Die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und BA in den vorgenannten Kooperationsfeldern wird in einem noch zu erstellenden gemeinsamen Kooperationserlaß geregelt. Diese Vereinbarung stützt sich auf die Erfahrung aus einer Reihe regionaler Projekte, die bisher schon erfolgreich umgesetzt wurden. Sie schafft den Rahmen zur harmonisierten Ausgestaltung der bundesweiten Zusammenarbeit beider Organisationen auf örtlicher Ebene. Bonn, 9. Februar 2010 Generalmajor Wolfgang Born Bundesministerium der Verteidigung Beauftragter für die Personalgewinnung (mil.) und die Ausbildungszusammenarbeit mit der Wirtschaft Frank-Jürgen Weise Bundesagentur für Arbeit Vorstandsvorsitzender 6

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