Verwertung von Gewerbeabfällen in der Praxis Stand und Perspektiven

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1 Verwertung von Gewerbeabfällen in der Praxis Stand und Perspektiven Dr. Henner Buhck Kassel, 30. April 2015 Seite 1

2 Daten & Fakten zur Buhck Gruppe Die Buhck Gruppe: Unternehmen Umweltwirtschaft 100 % Familienbesitz seit über 100 Jahren, familiengeführt in der 4. Generation Abfallsammlung Abfallverwertung Deponiebetrieb Rohr- und Kanalservice Baustoffhandel Beratung & Systeme 70 % Umsatzanteil 25 % Umsatzanteil 5 % Umsatzanteil Seite 2

3 Daten & Fakten zur Buhck Gruppe über 600 Mitarbeiter 26 Unternehmen 12 Standorte in Norddeutschland Weitere Infos über die Buhck Gruppe: Umsatz 2014: ca. 100 Mio. EUR (konsolidiert) Seite 3

4 Situation Gewerbeabfall rd. 6,2 Mio. t. gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle (gem. gewerbl. Siedlungsabfälle und Verpackungsgemische - in 2010) nur 45 % der Gesamtmenge wird sortiert rd. 0,4 Mio. t. werden stofflich verwertet Mio.Mg/a 7 6,07 6,41 5,61 5,92 6,24 5,78 5,84 sonstige Anlagen 4% Summe andere Anlagen 1% ,27 1,84 2,08 2,27 2,25 2,39 2,30 Sortieranlagen 45% Thermische Abfallbehandlungsanlagen 41% 3 2 3,80 3,77 4,33 3,65 3,53 3,45 3, gem. gewerbl. Siedlungsabfälle Verpackungsgemische Quelle: Statistisches Bundesamt MBA 5% Feuerungsanlagen 4% Angaben in Ma.- Seite 4

5 Situation Gewerbeabfall Hoher ( theoretischer ) Anteil an PPK und Kunststoffen Organik 6,9% Verbunde 5,6% Inertes 3,8% sonst. Stoffe 3,8% Feinfraktion <40mm 7,6% PPK 23,3% Glas 1,5% Textilien 9,6% Holz 8,6% Metalle 5,2% Kunststoffe 23,9% überwiegende Absteuerung von gemischten Gewerbeabfällen vor oder nach Einfach -Sortierung in Verbrennungsanlagen Praxis bildet Abfallhierarchie nicht ab Quelle: Anlagenbilanzierungen 2013 Seite 5

6 Gewerbeabfallentsorgung Probleme aus der Praxis Keinerlei Steuerungswirkung der aktuellen GewAbfVO Preis für Sortierung = Preis für Spotmengen in Müllverbrennung Hohe Auslastung nur über niedrige (idr nicht kostendeckende) Preise Materialqualität durch Vorsortierung und Umschlag zunehmend schlechter Recht hoher Anteil an biogenen Abfällen im gemischten Gewerbeabfall Sehr stark schwankende Qualitäten Seite 6

7 Ziele der Novelle Gewerbeabfallverordnung - Bewertung Ausbau Getrennterfassung beim Abfallerzeuger (+) Vorbehandlungspflicht für gemischt erfasste Abfälle (+) Vorgabe technischer Mindeststandards für Sortieranlagen (+) Sortier- und Recyclingquoten bei Vorbehandlung (-), nicht nur bei Vorbehandlung, sondern bei gesamten Entsorgungsvorgang! stringentere Kontroll- und Nachweispflichten für Betreiber von Sortieranlagen (-), das Problem liegt beim Abfallerzeuger! weitgehende Getrennthaltungspflichten für Bau- und Abbruchabfälle (+) ist gängige Praxis!! Seite 7

8 Gewerbeabfälle Getrennthaltungspflicht Grundsatz: Getrennthalten und Zuführen zum Recycling von - PPK - Holz - Glas - Bioabfälle - Kunststoffe - weitere Fraktionen (die nach Art, - Metalle Schadstoffgehalt und Reaktionsverhalten wie Siedlungsabfälle entsorgt werden können) gemischte Sammlung zulässig, soweit separate Erfassung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar o wirtschaftlich nicht zumutbar, wenn die Kosten für die getrennte Sammlung, insbesondere auf Grund einer hohen Verschmutzung oder einer sehr geringen Menge der jeweiligen Abfallfraktion, außer Verhältnis zu den Kosten für eine gemischte Sammlung stehen Seite 8

9 Gewerbeabfälle Getrennthaltungspflicht Getrennthalten bzw. Voraussetzungen zur Abweichung sind zu dokumentieren / Dokumentation auf Verlangen der Behörde vorzulegen Wenn Verwertung von Kleinstmengen an solchen Anfallstellen, wo gewerbliche Abfälle und Abfälle aus privaten Haushalten zusammen anfallen (Mietshäuser mit gemischter Nutzung), wirtschaftlich nicht zumutbar, ist Entsorgung mit Restmüll (öre!) zulässig. Seite 9

10 Gewerbeabfälle Behandlung von Gemischen Gemische Vorbehandlungsanlage Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen: o Sortierquote (durch Sortierung für eine Verwertung ausgebrachten Menge) mindestens 85 % o Recyclingquote der aussortierten Menge von 50 % o Mindestanforderungen an Anlagenkomponenten: Vorzerkleinerer Sieb/Sichter Sortierband/-kabine nach Stand der Technik Aggregate zur Metallausbringung Aggregate zur Kunststoffausbringung (z.b. NIR-Technik) Seite 10

11 Gewerbeabfälle Behandlung von Gemischen Pflicht zur Vorbehandlung, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, sonst anderweitig hochwertig verwerten (i.d.r energetisch!) Überlassungspflicht an öre, soweit Vorbehandlung des Gemischs insgesamt technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar und auch sonstige (energetische) Verwertung nicht möglich (außer bei Ausschluss des öre nach 20 Abs. 2 KrWG) Seite 11

12 Bau- und Abbruchabfälle Grundsatz: Getrennthalten und vorrangiges Zuführen zum Recycling Glas Kunststoff Metalle, einschließlich Legierungen Verpackungen aus PPK Holz Dämmmaterial Bitumengemische Baustoffe auf Gipsbasis Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Seite 12

13 Bau- und Abbruchabfälle gemischte Sammlung zulässig, soweit separate Erfassung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar (wie bei Gewerbeabfällen) Dämmmaterial, Bitumengemische und Baustoffe auf Gipsbasis jedenfalls getrennt zu halten gemeinsame Erfassung von Bauschutt (Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik und Gemischen hiervon) zulässig, soweit diese einer Aufbereitungsanlage zugeführt werden und gewährleistet ist, dass die dort gewonnenen Gesteinskörnungen die geltenden bauphysikalischen Eigenschaften für Recycling-Gesteinskörnungen erfüllen Seite 13

14 Bau- und Abbruchabfälle Gemischte Bau- und Abbruchabfälle sind einer Vorbehandlungsanlage (und Aufbereitungsanlage) zuzuführen Regelungen zum Umgang mit Ersatzbaustoffen bei Baumaßnahmen an technischen Bauwerken Seite 14

15 Kontrolle bei Vorbehandlungsanlagen Annahmekontrolle Ausgangskontrolle Eigenkontrolle Fremdkontrolle (halbjährlich) durch von zuständiger Behörde benannte Stelle (außer zertifizierter Efb) / Unterrichtung der zuständigen Behörde Bestätigung des weiteren Entsorgungsweges (innerhalb von 30 Tagen nach Ausgang) durch Betreiber der entsprechenden Entsorgungsanlage Betriebstagebuch (Angaben zu o.a. Kontrollen / Sortier-, Recyclingquoten) Seite 15

16 Fazit - Einschätzung zum Arbeitsentwurf des BMUB Klares Bekenntnis zur Sortierpflicht zu begrüßen! Aber: Unbestimmte Rechtsbegriffe ( technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ) könnten Vollzug erschweren Recyclingquote beim Abfallerzeuger ansetzen (Abfallbilanz!) Hohe Recyclingquote allein für Vorbehandlungsanlagen nicht sinnvoll und kaum realisierbar Qualität des gemischten Gewerbeabfalls Einschränkung des Recyclings mineralischer Abfälle (ErsatzbaustoffVO etc.) Fokussierung auf Kunststoffe kaum sinnvoll Seite 16

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