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1 L Studienordnung für das Magisterstudium im Fach Pädagogik mit Schwerpunkt Elementarpädagogik der Universität Augsburg vom 30. September 1991 (KWMBl II S. 936), geändert durch Satzung vom 10. November 1995 [*], (KWMBl II 1996 S. 260) geändert durch Satzung vom 23. Mai 2003 [] (KWMBl II S. 2153) Die Zeichen in den eckigen Klammern weisen auf die durch die jeweiligen Änderungssatzungen vorgenommenen Änderungen im laufenden Tet hin. Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Bayerisches Hochschulgesetz erlässt die Universität Augsburg folgende Studienordnung 1 Ziele und Charakteristik des Magister-Studiums Das Magisterstudium des Faches Pädagogik (mit Schwerpunkt Elementarpädagogik) umfasst systematische, historische und wissenschaftstheoretisch/methodologische Studien. Durch das Magisterstudium sollen die erforderlichen Fachkenntnisse und methodischen Kompetenzen sowie die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten in der Elementarpädagogik erworben werden. Das Studium der Elementarpädagogik erfolgt in Kooperation mit den Lehrstühlen für Pädagogik und mit dem Lehrstuhl Pädagogik mit Schwerpunkt Grundschuldidaktik. Einschlägige Veranstaltungen dieser Lehrstühle können für das Magisterstudium Elementarpädagogik, insbesondere im Grundstudium, herangezogen werden. 2 Studienvoraussetzungen Außer den allgemein für ein Studium verlangten Studienvoraussetzungen gibt es keine weiteren Zulassungsvoraussetzungen. 3 Empfehlungen zur Fächerkombination * Es empfiehlt sich die Kombination des gewählten Hauptfaches mit einem weiteren pädagogischen Fach und/oder mit einem der Fächer Psychologie, Philosophie oder Soziologie und/oder mit einem musischen Fach (Kunsterziehung, Musikpädagogik, Sportpädagogik). Neben dem Fach Pädagogik mit Schwerpunkt Elementarpädagogik ist allerdings nur noch eines der im folgenden genannten pädagogischen Fächer innerhalb der Fächergruppe Pädagogik wählbar: Schulpädagogik/Allgemeine Didaktik, Pädagogik (Allgemeine Pädagogik), Pädagogik mit Schwerpunkt Grundschuldidaktik, Kunsterziehung, Musikpädagogik, Sportpädagogik (vgl. 2 Abs. 3 Magisterprüfungsordnung). 1

2 Als Nebenfach wird Pädagogik mit Schwerpunkt Elementarpädagogik im besonderen mit der Kombination mit den pädagogischen Fächern Pädagogik/Allgemeine Pädagogik und Pädagogik mit Schwerpunkt Grundschuldidaktik empfohlen. Ebenso wird es als Nebenfach in Kombination mit einem musischen Hauptfach (Kunsterziehung, Musikpädagogik, Sportpädagogik) vorgeschlagen. 4 Aufbau des Studiums: Hauptfach Elementarpädagogik (1) Grundstudium * Das Grundstudium dient der Einführung in die Grundlagen der Allgemeinen Pädagogik, der systematischen Orientierung und der forschungsmethodischen Bassinformation. Es orientiert sich deshalb am Grundstudium des Studiengangs Pädagogik (Allgemeine Pädagogik), setzt dabei jedoch bereits spezifische Schwerpunkte. 1. Systematische Pädagogik (grundlegende Orientierung): - Grund- und Einzelfragen, Begriffe der Pädagogik; z. B.: pädagogische Anthropologie; Grundlagen des Lernens und der Bildung; Erziehungsprozesse und ihre Schwierigkeiten; gesellschafts-, sozial- und bildungspolitische Aspekte der Erziehung; Pädagogik im Verlauf der Lebensspanne; Spiel und Spielzeug; erkenntnistheoretische Aspekte der Erziehung; Dimensionen pädagogischen Handelns; z. B. pädagogisches Verstehen, situative Formen der Erziehung, Umgang mit Erziehungskonflikten Erziehungsinstitutionen: Überblick über die organisatorische Gesamtstruktur und über die wichtigsten Institutionen des Erziehungs- und Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland 2 2. Historische Pädagogik (grundlegende Orientierung): - Gesamtüberblick, einzelne Autoren wie z. B. Rousseau, Pestalozzi, Fröbel, Schleiermacher, Montessori, Korczak, Makerenko; Geschichte der Kindheit; Geschichte der Familie 8 2

3 3. Einführung in die Forschungsmethoden: - Hermeneutisch-interpretative Forschungsmethoden für Pädagogen. 4 - Empirische Forschungsmethoden und Statistik für Pädagogen Praktikum Vor Beginn oder während des Grundstudiums ist wenigstens ein 12-wöchi-- ges Praktikum in einer pädagogischen Einrichtung im Bereich der Früherziehung zu absolvieren. 8 (2) Hauptstudium 1. Geschichte Geschichte einer Pädagogik der frühen Kindheit; Geschichte der Kindheit, Geschichte der Institutionen der frühen Kindheit; Geschichte der Familie Organisationsformen, Institutionen der Erziehung in der frühen Kindheit und ihrer rechtlichen Grundlagen: Familienerziehung,; familienergänzende Einrichtungen, wie Elterninitiativen, Krabbelstuben, Tagesmütter, Kindergarten etc.; rechtliche Grundlagen Bildungs- und Erziehungsfelder sowie Einzelprobleme einer Pädagogik der frühen Kindheit: Spiel- und Lernumwelt; Gestaltung von Lernen und Lernumwelten in der frühkindlichen Bildung; Probleme institutioneller Übergänge; Elementarerziehung in den musischen Bereichen; religiöse Erziehung; Probleme von Entwicklung und Erziehung; pädagogisches Verstehen und pädagogische Beziehungen; Geschichten, Märchen, Medien in der Erziehung der frühen Kindheit; interkulturelle Erziehung; Früherziehung und Behinderung; Kind, Krankheit, Krankenhaus, Elternbildung Theorien einer Pädagogik der frühen Kindheit: Anthropologie des Kindes, frühkindliche Lebenswelt; pädagogische Konzepte der Früh- und Elementarerziehung Ausgewählte Forschungsmethoden und ihre wissenschaftstheoretischen Grundlagen: Beobachtung,; Fallstudien; narrative Verfahren. 2 Die angegebenen beziehen sich (soweit nicht anders angegeben) auf Vorlesungen. Bis zu einem Drittel können die Lehrveranstaltungen auch in abweichender Form gewählt werden. 3

4 5 Aufbau des Studiums: Nebenfach Elementarpädagogik (1) Grundstudium 1. Systematische Pädagogik (grundlegende Orientierung): - Grund- und Einzelfragen, Begriffe der Pädagogik: z. B. pädagogische Anthropologie, Grundlagen des Lernens und der Bildung; Erziehungsprozesse und ihre Schwierigkeiten; gesellschafts-, sozial- und bildungspolitische Aspekte der Erziehung; Pädagogik im Verlauf der Lebensspanne; Spiel und Spielzeug; erkenntnistheoretische Aspekte der Erziehung; Dimensionen pädagogischen Handelns: z. B. pädagogisches Verstehen, situative Formen der Erziehung, Umfang mit Erziehungskonflikten. 8 - Erziehungsinstitutionen: Überblick über die organisatorische Gesamtstruktur und über die wichtigsten Institutionen des Erziehungsund Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland Historische Pädagogik (grundlegende Orientierung): Gesamtüberblick; einzelne Autoren wie z. B. Rousseau, Pestalozzi, Fröbel, Schleiermacher, Montessori, Korczak, Makarenko; Geschichte der Kindheit; Geschichte der Familie Einführung in die Forschungsmethoden 2 (2) Hauptstudium 1. Geschichte: Ideengeschichte einer Pädagogik der frühen Kindheit; Sozialgeschichte der Kindheit; Geschichte der Institutionen der frühen Kindheit; Geschichte der Familie Organisationsformen, Institutionen der Erziehung in der frühen Kindheit und ihrer rechtlichen Grundlagen: Familienerziehung; familienergänzende Einrichtungen, wie Elterninitiativen, Krabbelstuben, Tagesmütter, Kindergarten etc., rechtliche Grundlagen. 4 4

5 3. Bildungs- und Erziehungsfelder sowie Einzelprobleme einer Pädagogik der frühen Kindheit: Spiel- und Spielumwelt; Gestaltung von Lernen und Lernumwelten in der frühkindlichen Bildung; Probleme institutioneller Übergänge; Elementarerziehung in den musischen Bereichen; religiöse Erziehung; Probleme von Entwicklung und Erziehung; pädagogisches Verstehen und pädagogische Beziehungen; Geschichten, Märchen, Medien in der Erziehung der frühen Kindheit; interkulturelle Erziehung; Früherziehung und Behinderung; Kind, Krankheit, Krankenhaus; Elternbildung Theorien einer Pädagogik der frühen Kindheit: Anthropologie des Kindes; frühkindliche Lebenswelt; pädagogische Konzepte der Früh- und Elementarerziehung Ausgewählte Forschungsmethoden und ihre wissenschaftstheoretischen Grundlagen: Beobachtung; Fallstudien; narrative Verfahren. 2 6 Zulassung zur Prüfung: Scheine (1) Hauptfach: Grundstudium Die beiden gemäß 4 Abs. 2 Magisterprüfungsordnung für die Zulassung zur Prüfung benoteten Scheine sind aus folgenden Studiengebieten zu erbringen: 1 Seminarschein aus den unter 4 Abs. 1 Nr. 1 genannten Bereichen 1 Seminarschein aus den unter 4 Abs. 1 Nr. 2 genannten Bereichen * (2) Hauptfach: Hauptstudium Es werden gemäß 3 Nr. 5 Magisterprüfungsordnung zwei Hauptseminarscheine verlangt: 1 Hauptseminarschein aus 4 Abs. 2 Nr. 3 1 Hauptseminarschein aus 4 Abs. 2 Nr. 4 (3) Nebenfach: Grundstudium Benötigt werden gemäß 4 Abs. 2 Magisterprüfungsordnung zwei benotete Scheine. Davon sind zu erbringen: 1 Seminarschein aus 5 Abs.1 Nr. 1 1 Seminarschein aus 5 Abs.1 Nr. 2 * (4) Nebenfach: Hauptstudium Gemäß 3 Nr. 5 Magisterprüfungsordnung wird ein Hauptsemiarschein aus 5 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 4 verlangt. 5

6 (1) Hauptfach Grundstudium 7 Prüfungsinhalte Die Magistervorprüfung findet als mündliche Prüfung statt und dauert 30 Minuten. Es werden drei Fragenkomplee geprüft: a) Systematische Pädagogik b) Historische Pädagogik c) Forschungsmethoden Kann vor der Prüfung der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an zwei Übungen aus dem Bereich "Einführung in die Forschungsmethoden" erbracht werden, wird das unter c) genannte Gebiet nicht mehr geprüft und es werden zwei Fragenkomplee aus den Bereichen a) und b) gewählt. (2) Hauptfach Hauptstudium a) Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten. Aus drei der in 5 Abs. 2 genannten Bereichen wird je ein Themenkomple geprüft. Dabei müssen die unter 5 Abs. 2 Nr. 3 und 4 genannten Bereiche berücksichtigt werden. b) Klausur Aus den in 5 Abs. 2 genannten Bereichen werden drei Themen zur Wahl gestellt, wovon ein Thema zu bearbeiten ist. Für die Bearbeitung der Klausur steht eine Arbeitszeit von vier Stunden zur Verfügung. (3) Nebenfach Grundstudium Die Magistervorprüfung findet als mündliche Prüfung statt und dauert 30 Minuten. Es werden zwei Fragenkomplee geprüft: a) Systematische Pädagogik b) Historische Pädagogik (4) Nebenfach Hauptstudium a) Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten. Aus drei der in 5 Abs. 2 genannten Bereichen wird je ein Themenkomple geprüft. Dabei müssen die unter 5 Abs. 2 Nr. 3 und 4 genannten Bereiche berücksichtigt werden. b) Klausur Aus den in 5 Abs. 2 genannten Bereichen werden drei Themen zur Wahl gestellt, wovon ein Thema zu bearbeiten ist. Für die Bearbeitung der Klausur steht eine Arbeitszeit von vier Stunden zur Verfügung. 8 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 6

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