ÖPP im Bundesfernstraßenbereich: Erfahrungen und Ausblick
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- Kirsten Hase
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1 ÖPP im Bundesfernstraßenbereich: Erfahrungen und Ausblick Zukunftsforum Infrastruktur am im BMVI
2 ÖPP im Bundesfernstraßenbereich: Erfahrungen 1. Wesentliche Gründe für die ÖPP-Projektumsetzung im Bundesfernstraßenbereich 2. Überblick 1. und 2. Staffel ÖPP-Projekte 3. Kritikpunkte an ÖPP versus Stellungnahme BMVI
3 1. Wesentliche Gründe für die ÖPP-Projektumsetzung im Bundesfernstraßenbereich: Hohe Effizienz bei qualitativ hochwertiger Leistungserbringung für Bau, Erhaltung, Betrieb und Finanzierung während des gesamten Lebenszyklus (i.d.r. 30 Jahre), Terminsicherheit und schnellere Realisierung von größeren Infrastrukturmaßnahmen und kürzere Verkehrsbeeinträchtigungen für die Nutzer, Förderung von Innovationen in Bereichen Durchführung und Management von Bau, Betrieb und Erhaltung. 26. Mai
4 1. Überblick 1. Staffel ÖPP-Projekte (sog. A-Modell-Pilotprojekte, ) Allgemeine Informationen: Insg. 230 km Konzessionsstrecke, davon 175 km Ausbau. Bauvolumen: rd. 1,1 Mrd. Euro. BAB A 8 (BY) BAB A 4 (TH) BAB A 1 (NI) BAB A 5 (BW) München Augsburg Gotha - LGr. TH/HE Hamburg Bremen Malsch Offenburg Ausbaustrecke 37 km. Aus/Neubaustrecke 25 km. Ausbaustrecke 72 km. Ausbaustrecke 41 km. Baufertigstellung aller vier A-Modelle erfolgte vor dem vertraglichen Fertigstellungstermin: - A 8 (BY): unter Verkehr seit Dezember A 4 (TH): unter Verkehr seit September A 1 (NI): unter Verkehr seit Oktober A 5 (BW): unter Verkehr seit Juli Mai
5 2. Staffel ÖPP-Projekte Allgemeine Informationen: Bauvolumen insg. rund 3 Mrd.. Vertragsstrecke insg. rund 540 km. Weitere ÖPP-Projekte denkbar (z.b. Elbquerung, Albaufstieg, Weserquerung). BAB A 8 (BY) Ulm - Augsburg BAB A 9 (TH) Lederhose Landesgr. TH/BY BAB A 7 (HH/SH) Bordesholm - Hamburg Vergaben erfolgt Vergaben laufend, in Vorbereitung oder angestrebt BAB A 94 (BY) Forstinnig - Marktl BAB A 7 (NI) Salzgitter - Göttingen BAB A 6 (BW) Wiesloch/ Rauenberg - Weinsberg BAB A 61 (RP) Worms - Landesgrenze RP/BW BAB A 44 (HE) Kassel/Süd - Diemelstadt BAB A 1/ A 30 (NW) Lotte/ Osnabrück - Münster Vergabestart erfolgt 08 /2013 Vergabestart erfolgt 04 / 2014 Vergabestart erfolgt 09 /2014 Vergabestart angestrebt 2015, spätestens 2016 genaue Projektzuschnitte hängen von Schaffung des Baurechts und Ergebnissen der WU ab 26. Mai
6 3. Häufige Kritikpunkte an ÖPP versus Stellungnahme des BMVI Teil 1: Kritikpunkte Umgehung der Schuldenbremse BMVI Projekte on-balance gebucht, Lebenszyklusausgaben projektspezifisch im Haushalt transparent ausgewiesen. Unwirtschaftlich Entscheidungen zu ÖPP im Bundesfernstraßenbereich fallen auf Basis solider, detaillierter Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Die bisherigen Ausgaben für die 7 laufenden ÖPP-Projekte liegen auf der Linie. 26. Mai
7 Häufige Kritikpunkte an ÖPP versus Stellungnahme des BMVI Teil 2: Kritikpunkte Mittelstandsfeindlich Intransparent BMVI Mittelstand in erheblichem Umfang an Projektumsetzung auf unterschiedlichen Ebenen beteiligt. Derzeit Untersuchungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen. Beachtung gesetzlicher Rahmenbedingungen zum Schutz fiskalischer Interessen des Bundes und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Privater. Veröffentlichung eines Muster- Vertrages geplant. 26. Mai
8 ÖPP im Bundesfernstraßenbereich: Ausblick Neue Generation ÖPP-Projekte
9 Merkmale der Neuen Generation ÖPP-Projekte: Einbindung institutioneller Anbieter (Versicherungen, Pensionsfonds) durch die Auftragnehmer (auch Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente wie Projektanleihen), Ausgestaltung als Verfügbarkeitsmodell (in Einzelfällen F-Modell), Ausweitung von Ausbaumaßnahmen hochbelasteter Autobahnen auch auf Erhaltungs- und Lückenschlussprojekte sowie erstmalig auch ÖPP-Projekte auf Bundesstraßen. 10 Projekte für die Neue Generation ÖPP ausgewählt, insgesamt rund 600 km Bundesfernstraßen, geschätztes Gesamtvolumen rund 14 Mrd. Euro. 26. Mai
10 Wie geht es weiter mit der Neuen Generation? Mittel- bis langfristig geplant: Kontinuierlich bis 2019 Start von ÖPP-Vergabeverfahren für 2 bis 3 Projekte pro Jahr. Voraussetzungen: - Bedarfsfeststellung und Schaffung des Baurechts durch Straßenbauverwaltungen der Länder (soweit nicht bereits erfolgt), - Nachweis der Wirtschaftlichkeit, - Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. 26. Mai
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Abteilung Straßenbau Robert-Schuman-Platz 1 D Bonn
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