Einladung zur Gemeindeversammlung

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1 Allgemeine Verwaltung Kirchplatz Muttenz 1, Postfach 332 Telefon Fax Unsere Ref. Urs Girod / th Direktwahl urs.girod@muttenz.bl.ch Datum 24. April 2008 Gemeindekommission 4132 Muttenz Einladung zur Gemeindeversammlung Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Der Gemeinderat hat auf Dienstag, 17. Juni 2008, Uhr im Mittenza eine Gemeindeversammlung angesetzt zur Behandlung folgender Traktanden 1. Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 18. März Jahresbericht 2007 der Geschäftsprüfungskommission Beilage 3. Vorlage der Rechnung 2007 Beilage 4. Verkauf der Parzellen 1386 und 7188, Grundbuch Pratteln, Beilage Liegenschaft Egglisgraben 5. Vereinbarung zwischen den Schiessplatzgemeinden Lachmatt und dem Kanton Basel-Stadt und den Basler Schützen 6. Mitteilungen des Gemeinderates 7. Verschiedenes Einladung und Traktandenliste werden zusammen mit den nachstehenden Erläuterungen im Muttenzer Amtsanzeiger vom 16. Mai 2008 publiziert. Zu den einzelnen Geschäften können wir Folgendes ausführen:

2 Einladung zur Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2008 Seite 2 T R A K T A N D U M 3 Vorlage der Rechnung 2007 Gemäss 3, Abs. 2 des Verwaltungs- und Organisationsreglements liegt die Jahresrechnung der Gemeinde Muttenz während 14 Tagen vor der Gemeindeversammlung öffentlich auf oder kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die sich über die Ergebnisse im Detail informieren wollen, wird der Bezug der Jahresrechnung empfohlen. In der gedruckten Rechnung sind nebst allen Zahlen auch die Erläuterungen zu der Rechnung und der Bericht des Gemeinderates zu finden. Die vorliegende Gegenüberstellung der Ergebnisse von Rechnung und Voranschlag zeigt, dass die Rechnung mit einem Ertragsüberschuss abschliesst. Beilage Antrag Der Gemeindeversammlung wird beantragt, die vorgelegte Jahresrechnung 2007 zu genehmigen. T R A K T A N D U M 4 Verkauf der Parzellen 1386 und 7188 Grundbuch Pratteln, Liegenschaft Egglisgraben Beilage Ausgangslage Die Gesamtliegenschaft Egglisgraben, seit 1963 im Eigentum der Einwohnergemeinde Muttenz, sollte gemäss Gemeinderatsbeschluss vom nach Ablauf des Mietvertrags mit den Ehegatten Baumgartner veräussert werden. Die Mieterschaft kündigte den Vertrag und stellte den Betrieb des Restaurants auf Ende Oktober 2006 ein. In der Folge wurde die Liegenschaft zum Verkauf ausgeschrieben und in fünf selbständige Parzellen unterteilt: Parzelle 1386 (Weidland mit Wohnhaus und Ökonomiegebäuden), Parzelle 7186 (Landwirtschaftsland), Parzelle 7187 (Landwirtschaftsland), Parzelle 7188 (Parkplätze) und Parzelle 7189 (Strasse), Grundbuch Pratteln. An der Gemeindeversammlung vom beantragte der Gemeinderat, den Verkauf von drei Parzellen (1386, 7187 und 7188) an die vorgeschlagenen Kaufinteressenten zu genehmigen. Die Gemeindeversammlung stimmte nach erfolgter Diskussion einem Verkauf nicht zu.

3 Einladung zur Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2008 Seite 3 Anlässlich der Gemeindeversammlung vom reichten mehrere Stimmberechtigte folgenden Antrag gemäss 68 des Gemeindegesetzes betreffend Veräusserung oder Abgabe im Baurecht der Liegenschaft "Egglisgraben" ein: "Die unterzeichneten Stimmberechtigten stellen den Antrag, den Verkauf oder allenfalls die Abgabe im Baurecht der Liegenschaft "Egglisgraben" (Parzellen 1386, 7187 und 7188, Grundbuch Pratteln) einer der nächsten Gemeindeversammlungen wieder zur Genehmigung vorzulegen. Der Antrag wurde mit dem Hinweis eingereicht, dass mit dem Reiterverein eine für beide Seiten akzeptierbare Lösung gefunden werden soll. Da die am geführte Diskussion sehr emotional verlief und die Kaufinteressenten in ungebührlicher Weise diffamiert wurden, entschied der Gemeinderat, im vorliegenden Geschäft auf den erneuten Vorschlag einer konkreten Käuferschaft zu verzichten. Um bei der Ausschreibung der Liegenschaft den Kreis der möglichen Käufer nicht zu stark einzuschränken, wurden die landwirtschaftlich genutzten Parzellen von einem Verkauf ausgenommen und die Vorlage auf den Verkauf der Parzellen 1386 (Weidland mit Wohnhaus und Ökonomiegebäuden), haltend 10'823 m 2 und Parzelle 7188 (Parkplätze), haltend 309 m 2, beschränkt. Die Parzellen 7186 und 7187, Grundbuch Pratteln, kann der Gemeinderat in eigener Kompetenz gleichzeitig oder zu einem späteren Zeitpunkt an einen entsprechenden Nutzer verpachten oder verkaufen. Lösungsvorschlag des Gemeinderats mit dem Reitverein Wartenberg Der Reitverein Wartenberg, welcher den Dressurplatz auf einem Teilstück der Parzelle 1386 nutzt, fordert die Sicherstellung dieser Nutzungsmöglichkeit für die nächsten Jahre. Der Gemeinderat hat inzwischen in Absprache mit dem Reitverein Wartenberg einen Lösungsvorschlag erarbeitet, der einerseits einen Verkauf der Parzellen 1386 und 7188 ermöglicht und andererseits auch den Interessen des Reitvereins entspricht. Bereits vor dem Verkauf soll auf dem östlichen Teilstück der Parzelle 1386 ein unselbstständiges Baurecht zu Gunsten des Reitvereins Wartenberg errichtet werden. Dieses garantiert dem Reitverein das Recht zur Nutzung des Dressurplatzes für die Dauer von zehn Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann die Eigentümerschaft frei über das Grundstück verfügen oder das Recht zu Gunsten des Reitvereins verlängern. Weitere private Vereinbarungen über die Miete von Stallungen oder die Beteiligung an vorhandenen Infrastrukturanlagen und dergleichen sind zwischen der Eigentümerschaft und dem Reitverein jederzeit unabhängig von diesem Baurecht möglich. Der Reitverein Wartenberg hat anlässlich seiner Generalversammlung am grundsätzlich dem unselbstständigen Baurecht auf Parzelle 1386, Grundbuch Pratteln, für zehn Jahre zugestimmt. Vorgehen Mit der Reduktion der zu verkaufenden Fläche einerseits und dem unselbstständigen Baurecht zu Gunsten des Reitvereins andererseits verändert sich die Ausgangslage grundlegend. Der Verkauf muss deshalb neu ausgeschrieben werden. Es ist noch nicht genau abschätzbar, welche Interessenten für einen Kauf in Frage kommen und welcher Kaufpreis erzielt werden kann. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass der an der Gemeindeversammlung vom vorgeschlagene Verkaufspreis nicht mehr zu erzielen ist. Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung, ihm die Kompetenz für den Verkauf der Parzellen 1386 und 7188 zu erteilen. Er wird bestrebt sein, den höchstmöglichen Kaufpreis zu erzielen und verpflichtet sich, die Dienstbarkeit zu Gunsten des Reitvereins Wartenberg bereits vor dem Verkauf zu sichern.

4 Einladung zur Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2008 Seite 4 Eine mögliche Käuferschaft hat ihre Nutzung nach dem geltenden Zonenreglement Landschaft der Gemeinde Pratteln zu richten. Aufgrund dieser sind nur Bauten, Anlagen und Einrichtungen des Ausflugsverkehrs, Anlagen für den Reitsport und Kinderspielplätze zulässig. Ausserdem darf nur standortgebundenes Personal in dieser Zone Wohnsitz nehmen. Über das weitere Vorgehen bezüglich der Strassenparzelle 7189 wird unabhängig vom vorgeschlagenen Verkauf mit der Einwohnergemeinde Pratteln verhandelt. Antrag Der Gemeindeversammlung wird beantragt, dem Gemeinderat die Kompetenz für den Verkauf der Parzellen 1386 (Weidland mit Wohnhaus und Ökonomiegebäuden) und 7188 (Parkplätze), unter der Voraussetzung, dass dem Reitverein Wartenberg das unselbständige Baurecht auf der Parzelle 1386, Grundbuch Pratteln, für 10 Jahre gesichert wird, zu erteilen. T R A K T A N D U M 5 Vereinbarung zwischen den Schiessplatzgemeinden Lachmatt und dem Kanton Basel- Stadt und den Basler Schützen Ausgangslage Die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2006 genehmigte mit Änderungen die Vereinbarung zwischen der Einfachen Gesellschaft Schiessanlagen Lachmatt, bestehend aus den Einwohnergemeinden Birsfelden, Pratteln und Muttenz und dem Kanton Basel-Stadt sowie dem Kantonal-Schützenverein Basel-Stadt. Die Vereinbarung ist aufgrund eingetretener Verzögerungen wie folgt anzupassen: 10. Beginn und Dauer dieser Vereinbarung: 10.1 Diese Vereinbarung tritt auf den 1. Januar 2006 in Kraft, frühestens jedoch mit dem Vorliegen der Genehmigung gemäss Ziffer 2 hiervor. 1) 10.2 Die Vereinbarung gilt vorerst für eine Dauer von 10 Jahren, gerechnet ab Aufnahme des Schiessbetriebes durch die Basler Schützen. Wird sie nicht zwei Jahre vor Ablauf dieser Frist gekündigt, so verlängert sie sich automatisch jeweils um weitere zwei Jahre. 1) Ziffer 2 der Vereinbarung bestimmt, dass die vorliegende Vereinbarung auch der Genehmigung durch den Regierungsrat und den Grossen Rat des Kantons Basel- Stadt bedarf. Ebenfalls bestimmt besagte Ziffer, dass die Genehmigung der Vereinbarung auch durch die Delegiertenversammlung des Kantonal-Schützenvereins Basel-Stadt zu erfolgen hat.

5 Einladung zur Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2008 Seite Auflösung dieser Vereinbarung / Austritt aus dieser Vereinbarung 11.1 Diese Vereinbarung kann von den Vertragsparteien ordentlich und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren frühestens auf Ende der Gültigkeitsdauer gemäss Ziffer 10.2 aufgelöst werden. Antrag Der Gemeindeversammlung wird beantragt, den Änderungen in Ziffer 10 der Vereinbarung zwischen der Einfachen Gesellschaft Schiessanlagen Lachmatt und dem Kanton Basel-Stadt sowie dem Kantonal-Schützenverein Basel-Stadt, betreffend Beginn und Dauer dieser Vereinbarung, zuzustimmen. Freundliche Grüsse IM NAMEN DES GEMEINDERATES Der Präsident Der Verwalter Peter Vogt Urs Girod

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