BÜRO FÜR PLANUNG BAULEITUNG - BAUBETREUUNG Roland Stuis, Maurermeister. Gemeinde Hemmersheim (Landkreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim)
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- Silke Grosse
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1 BÜRO FÜR PLANUNG BAULEITUNG - BAUBETREUUNG Roland Stuis, Maurermeister Gemeinde Hemmersheim (Landkreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim) Flächennutzungsplan der Gemeinde Hemmersheim Erläuterung 6. Änderung Aufgestellt: BÜRO FÜR PLANUNG PAULEITUNG BAUBETREUUNG Roland Stuis Maurermeister Adam-Bausenwein-Strasse Rimpar-Maidbtonn Rimpar-Maidbronn, den Unterschrift
2 Gemeinde Hemmersheim Seite 2 1. PLANUNGSRECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN Die vorliegende 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hemmersheim basiert auf dem von der Regierung von Mittelfranken mit Datum vom 30.Juli 1986 genehmigten Flächennutzungsplanes, sowie der 4. und5. Änderung des Flächennutzungsplanes. Mit weitgehender Aufgabe der ursprünglichen Campingplatz- bzw. Ferienhausnutzung und teilweisen Umnutzung in ein Mischgebiet wird die erneute Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die nunmehr 6.Änderung des Flächennutzungsplanes wurde dem Gemeinderat am vorgestellt und positiv beurteilt. 2. PLANUNGSANLASS UND ZIELE Anlass der beschlossenen Änderung ist die Ausweisung eines Baugebietes als Mischgebietes (MI), Entlang des Mühlbaches" im Ortsteil Pfahlenheim. Die Gemeinde Hemmersheim sieht durch die geplante Nutzung als Baugebiet die Chance und Möglichkeit, Bauinteressenten eine Möglichkeit zur Ansiedelung in Pfahlenheim anzubieten. Durch die Ausweisung als Mischgebiet besteht weiterhin die Möglichkeit neue Arbeitsplätze im Bereich der örtlichen Versorgung und des Kleingewerbes zu schaffen. In der Gemeinde Hemmersheim stehen in 14 Gewerbebetrieben lediglich 69 Arbeitsplätze zur Verfügung (Stand 2012). Der Auspendlerüberschuss liegt aktuell bei 161 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Die Schaffung neuer Arbeitsplätze und das Angebot von Bauplätzen kann dem Abwandern bzw. dem Bevölkerungsschwund und somit der Überalterung in der Gemeinde entgegenwirken. Besonders im OT Pfahlenheim ist ein deutlicher Rückgang der Einwohnerzahlen festzustellen. So hat sich die Bevölkerung seit 1970 bis 2014 von 139 Einwohnern auf 108 reduziert. Durch die Nutzung des Gebietes als Baugebiet sieht die Gemeinde Hemmersheim auch die Möglichkeit der Wiederbelebung des ländlichen Raumes. Eine Erhöhung der Einwohnerzahl kommt vor allem auch den Betrieben in den umliegenden Orten zugute.
3 Gemeinde Hemmersheim Seite 3 3. PLANUNGSUMFANG Die geplante 6. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 3, Entlang des Mühlbaches mit dem ersatzlosen Verzicht und die Herausnahme des Sondergebietes Ferienhausgebiet und eines Teils des Campingplatzgebietes sowie die Umwandlung eines Teils in ein Mischgebiet. Nachdem mit einer Verwirklichung der ehemals angedachten Nutzung nicht mehr zu Rechnen ist, hat die Gemeinde beschlossen, den westlichen Teil der bereits mit einer Teilerschließung, Kanal und Wasseranschluss, sowie einen Straßenausbau bereits hergestellt ist, als Baugebiet auszuweisen. Die Gesamtfläche umfasst ca m², die als Bebauungsplan i.r. der 2.Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 Entlang des Mühlbaches "als Mischgebiet ausgewiesen werden soll. Weitere Änderungen des Flächennutzungsplanes sind zur Zeit nicht vorgesehen. 4. PLANUNGSZEITRAUM Durch die Ausweisung des Baugebietes wird den Bedürfnissen voraussichtlich bis zum Jahr 2020 für Pfahlenheim Rechnung getragen. 5. PLANUNG Die Gemeinde Hemmersheim liegt in ihren Ortsteilen im Mittel ca. 10 km von der Stadt Uffenheim entfernt, die als Unterzentrum im Nahbereich des geplanten Baugebietes liegt. Die Verkehrsanbindung an das regionale und überregionale Verkehrsnetz führt über die Kreisstraße NEA 41 zur B 13 und zur BAB 7 (Anschlussstelle Gollhofen). Durch diese Verbindungen ist die Gemeinde Hemmersheim auch an die Großräume Würzburg und Nürnberg gut angebunden. Das geplante MI-Gebiet dient den Bedürfnissen der Gemeinde Hemmersheim, auch neue Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern und die ländliche Umgebung aufzuwerten.
4 Gemeinde Hemmersheim Seite 4 Die Durchführung der Erschließung wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Gemeinde und Grundstückseigentümer geregelt. Der Ortsteil Pfahlenheim ist durch die Gemeindeverbindungsstraße nach Lipprichhausen an die Kreisstraße NEA 41 angebunden. Das geplante Baugebiet ist über den Mühlenweg und die Ringstraße an das regionale Straßennetz angebunden. 6. Schutzzonen Immissionsschutz Der Abstand des geplanten Baugebietes, zur Ortsverbindungsstraße beträgt über 100 m. Das MI-Gebiet ist durch den Bewuchs entlang des Mühlbaches und durch einen entlang der geplanten östlichen Grenze zur landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem Pflanzstreifen von 10 m Breite abzuschirmen. Der Abstand zu den nächsten landwirtschaftlichen Anwesen des Dorfgebietes beträgt vom geplanten Baugebiet ebenfalls ca. 100 m in südwestlicher Richtung. Die Trennung des Mischgebietes zum Dorfgebiet erfolgt durch den Mühlbach. Zum geplanten Baugebiet sind somit keine lmmissionsschutzabstände einzuhalten, da weder unmittelbar angrenzende intensive landwirtschaftliche Betriebe noch hohes Verkehrsaufkommen vorhanden sind. Immissionen, die aufgrund der rechtmäßigen landwirtschaftlichen Nutzung der angrenzenden Grundstücke auftreten, sind zu erwarten. Temporär auftretende Geruchsbelästigungen gehören zum natürlichen Umfeld einer ländlichen Gemeinde. Somit wird die Landwirtschaft in Pfahlenheim nicht eingeschränkt. Landschaftsschutz Das Mühlbachtal ist im Flächennutzungsplan als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Dies betrifft jedoch nicht das Flurstück mit der amtlichen Nr. 980, von dem eine Teilfläche von rd m² als Baugebiet ausgewiesen werden soll.
5 Gemeinde Hemmersheim Seite 5 Die Fläche von rd. 3,5 ha im genehmigten Flächennutzungsplan reduziert sich auf rd. 1,0 ha als Baugebiet, die Restfläche von rd. 2,5 ha wird an die Landwirtschaft zurückgegeben, entspr. BauGB 1 Abs. 2, sind Flächen vor Versiegelung zu schützen und die natürliche Landschaft zu erhalten. Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet erfolgen nicht. 7. ERSCHLIESSUNG 7.1 Strasse Das Baugebiet, wird über den Mühlenweg erschlossen, ab der Brücke ist die Strasse neu ausgebaut und an die Ringstraße angebunden. Diese Straße schließt über die Gemeindeverbindungsstraße an die Kreisstraße NEA 4I an. 7.2 Wasser Die Gemeinde Hemmersheim mit allen Ortsteilen ist an die Fernwasserversorgung Franken angeschlossen, so dass die Versorgung des Baugebietes mit Trinkwasser sichergestellt ist. OT Pfahlenheim Das geplante MI-Gebiet ist bereits über eine Zubringerleitung, die vom Abgabeschacht Pfahlenheim direkt zum Baugebiet führt, angeschlossen. Dadurch wird das bestehende Ortsnetz nicht verändert und somit nicht zusätzlich belastet. 7.3 Abwasser Das Kanalnetz des Ortsteiles Pfahlenheim leitet das anfallende Abwasser zur Kläranlage Lipprichhausen, die unterhalb Lipprichhausen an der Gollach liegt. Die Anlage wurde im Jahr 1993 gebaut. Bei der Ausbaugröße von 300 EW sind bereits Reserven vorhanden, die eine zusätzliche Belastung von max. 4WE und den Abwasseranfall eines Kleingewerbes abdecken können. Die Entsorgung der anfallenden Abwässer erfolgt im Trennsystem. Der Schmutzwasseranschluss des Baugebietes an die bestehende Kanalisation ist in der Zufahrtsstraße von der Mühle aus bereits hergestellt.
6 Gemeinde Hemmersheim Seite Fernmeldeanlagen und Stromversorgung Im Bebauungsplan ist für ausreichend große Trassen in öffentlichen Verkehrsflächen zu sorgen, ein Teilausbau im Rahmen des Kanal - und Wasseranschlusses ist bereits hergestellt. Oberirdische Versorgungsleitungen sind nicht vorgesehen. 7.5 Einbindung in die Landschaft Das geplante MI-Gebiet wird derzeit als Ackerfläche genutzt. Rodungen sind nicht erforderlich. Nach Westen, Norden und Osten wird eine Abgrenzung zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen durch einen Grünstreifen im erzielt. Im Bebauungsplan wird die Begrünung festgelegt, um eine gute Einbindung in das Landschaftsbild zu gewährleisten.
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