Tarifverträge für den öffentlichen Dienst 63. Auszubildende 727. Vergütung, Zulagen 765. Eingruppierung 843

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Tarifverträge für den öffentlichen Dienst 63. Auszubildende 727. Vergütung, Zulagen 765. Eingruppierung 843"

Transkript

1

2 Schnellübersicht Seite Tarifverträge für den öffentlichen Dienst 63 Auszubildende 727 Vergütung, Zulagen 765 Eingruppierung 843 Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Altersteilzeit 1239 I II III IV V Stichwortverzeichnis 1361 TVöD-Trends Vor- und Nachteile der neuen Altersteilzeitregelungen 22 Neues zum Bereitschaftsdienst 29

3 TVöD Trends 2011 TVöD Trends 2011 Von Jörg Effertz Durch wichtige Entscheidungen der Gerichte und ergänzende neue Tarifverträge hat der TVöD für den Bereich der kommunalen Beschäftigten zahlreiche Änderungen erfahren. Die aktuellen Trends für das Jahr 2011 und ihre Auswirkungen für die Beschäftigten werden im Folgenden hervorgehoben. Die Änderungen im Tarifrecht orientieren sich am Aufbau des TVöD Kommunen und sind den einzelnen Vorschriften zugeordnet. Es folgen neue Vereinbarungen aus Tarifverträgen. Alle dargestellten Themen sowie weitere Punkte sind in die Erläuterungen der Vorschriften eingearbeitet, auf die jeweiligen Fundstellen wird hingewiesen. Keine TVöD-Anwendung bei neuen Fördermaßnahmen nach SGB II ( 1 TVöD) Bestimmte Fördermaßnahmen nach dem SGB III schließen die Anwendung des TVöD aus. Dazu werden im Tarifvertrag ausdrücklich nur Eingliederungszuschüsse nach 217 ff. SGB III und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach 260 ff. SBG III aus dem Bereich Arbeitslosengeld I genannt (Buchstaben i und k in Absatz 2). Inzwischen wurde die Förderungsstruktur im SGB aber überarbeitet und um neue Fördermaßnahmen im SGB II zum Arbeitslosengeld II ergänzt, nämlich Eingliederungsleistungen nach 16 Absatz 1 Satz 2, Beschäftigungszuschüsse nach 16e SGB II sowie Beschäftigte in Arbeitsangelegenheiten 16d SGB II. Wegen der Vergleichbarkeit dieser neuen Fördermaßnahmen im SGB II mit den ausdrücklich im TVöD erwähnten nach SGB III schließen auch die neuen Maßnahmen die Anwendung des Tarifvertrags aus (vgl. dazu die Erläuterungen unter 1 I.1 zu Buchstaben i und k). Personalakteneinsicht ( 3 TVöD) Nach einer Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses warf der Arbeitgeber dem früheren Beschäftigten vor, er habe sich nicht loyal verhalten. Deshalb kam es zum Streit über das Zeugnis. Die Einsicht in die Personalakte wurde zunächst mit dem Hinweis auf das Ende der Beschäftigung verweigert. 15

4 TVöD Trends 2011 Dieser Auffassung ist das Bundesarbeitsgericht allerdings nicht gefolgt. Das Recht auf Einsichtnahme in die Personalakte erlischt eben nicht mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses (BAG, Urteil vom 16. November 2010; siehe Erläuterungen zu TVöD 3 I.1). Denn der Arbeitnehmer hat auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein berechtigtes Interesse daran, den Inhalt seiner Personalakte auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Voraussetzungen für Schichtarbeit ( 7 TVöD) Das Bundesarbeitsgericht hat höchstrichterlich Einzelheiten festgelegt, wie der 13-Stundenabstand zwischen zwei Schichten zu berechnen ist. Um Schichtarbeit nach 7 TVöD zu bejahen, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: (1.) Der Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit muss in Zeitabschnitten von höchstens einem Monat erfolgen (der Wechsel von sechs Wochen Frühschicht mit sechs Wochen Spätschicht ist folglich keine Schichtarbeit). (2.) Die Schichten müssen um mindestens zwei Stunden zueinander verschoben sein (der Wechsel zwischen einer um 7 Uhr beginnenden Frühschicht und einer um 8 Uhr beginnenden Spätschicht ist also keine Schichtarbeit). (3.) Es muss eine Zeitspanne von mindestens 13 Stunden zwischen dem Beginn der frühesten und dem Ende der spätesten Schicht liegen. Bei einer üblichen Frühschicht von 6 bis 16 Uhr und einer regelmäßigen Spätschicht von 9 bis 18 Uhr liegt somit keine Schichtarbeit vor. Offen war bisher, ob die 13-Stunden-Spanne an einem Tag oder innerhalb eines Zeitraums vorliegen muss. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass die 13-Stundenfrist nicht am selben Wochentag erreicht werden muss. Es ist nach Auffassung der Bundesrichter ausreichend, wenn die Mindestzeitspanne von 13 Stunden zwischen dem Beginn der frühesten und dem Ende der spätesten Schicht des jeweils zu beurteilenden Monats erreicht wird (vgl. Erläuterungen zu TVöD 7 I.1). Zuschläge bei kirchlichen Feiertagen ( 8 TVöD) Oster- und Pfingstsonntag sind keine gesetzlichen, sondern kirchliche Feiertage. Für diese Tage ist deshalb nur der Sonntagszuschlag des 8 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c TVöD und nicht der höhere Feiertagszuschlag nach Buchstabe d der Vorschrift zu zahlen. Dies hat das Bundesarbeits- 16

5 TVöD Trends 2011 gericht mit Urteil vom 17. März 2010 für den Ostersonntag ausdrücklich bestätigt. Diese Tage werden im neuen Tarifrecht wie alle anderen Sonntage behandelt (vgl. Erläuterungen zu TVöD 8 I.1). Stufenaufstieg: Berücksichtigungsfähige Zeiten bei Unterbrechung durch Wehr- oder Zivildienst ( 17 TVöD) Für den Stufenaufstieg sind an sich nach 16 TVöD nur ununterbrochene Tätigkeitszeiten anzurechnen. Einige Unterbrechungen sind aber nach 17 Abs. 3 TVöD zulässig. Dort sind bestimmte Fälle wie Mutterschutz und Arbeitsunfähigkeit besonders aufgezählt. Nicht genannt wird in dieser Aufzählung der Grundwehr- oder Zivildienst. Das führte zu Unsicherheiten in der Praxis. Nach Ansicht des Verfassers gelten Zeiten des Grundwehr- und Zivildienstes auch als anerkannte Unterbrechungszeiten (z. B. wegen Mutterschutz, Krankheit, bezahltem Urlaub etc.). Diese Zeiten unterbrechen die Stufentätigkeit nicht und können auf die Stufenlaufzeit angerechnet werden. Baustellenzulage als Erschwerniszuschlag? ( 19 TVöD) In 19 TVöD sind Erschwerniszuschläge geregelt. Ungeklärt war die Frage, ob die alte Regelung im BAT zu Baustellenzulagen unter Geltung des TVöD weiterzuzahlen ist. Das BAG hat mit Urteil vom 21. April 2010 entschieden, dass ein Anspruch auf die so genannte Baustellenzulage ( 33 Abs. 2 BAT) mit Inkrafttreten des TV-L nicht mehr besteht. Da die Vorschriften des TVöD in diesem Punkt denen des TV-L entsprechen, besteht auch für unter den TVöD fallende Beschäftigte kein tarifvertraglicher Anspruch auf Zahlung der Baustellenzulage. Übertarifliche Zahlungen sind von dieser Entscheidung nicht berührt (vgl. Erläuterungen zu TVöD 19 I.1) Urlaubsübertragung ( 26 TVöD) Grundsätzlich muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden und kann im Folgejahr nur auf die ersten drei Monate übertragen werden. Kann er in dieser Übertragungszeit nicht genommen werden, so ist er nach früherer Rechtsprechung erloschen. Eine Abgeltung war nach der Übertragungszeit bisher ausgeschlossen. Ausgehend von einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat das Bundesarbeitsgericht jetzt Ausnahmen zugelassen. Kann der Urlaub in der Übertragungszeit wegen Krankheit nicht genommen werden, so verfallen die Ansprüche nicht mehr in jedem Fall. Ein fortbestehender Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung 17

6 TVöD Trends 2011 besteht bei Erkrankung zumindest für den gesetzlichen Mindesturlaub und den gesetzlichen Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte. Für den tariflichen Mehrurlaub soll das, wie Hinweisen des Bundesministeriums des Inneren zu entnehmen ist, aber nicht gelten (vgl. Erläuterungen zu TVöD 26 I.I und den Abdruck im Anhang 2 zu TVöD 26 I.1). Wegen der in diesem Punkt identischen Rechtslage bei Bund und Kommunen liefern die Hinweise des Bundes auch für den kommunalen Bereich wertvolle Auslegungshilfen. Arbeitsbefreiung bei Umzug aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen ( 29 TVöD) In der Praxis bereitet die Auslegung von 29 Abs. 1 Buchstabe c TVöD oft Schwierigkeiten. Denn die Tarifpartner haben nicht erläutert, was unter dienstlichen oder betrieblichen Gründen für einen Umzug anzuerkennen ist. Auch zu der Vorgängerregelung in 52 BAT fehlten konkrete Einzelheiten. Aus den Änderungen zu den früheren Vorschriften leitet der Verfasser eine weite Auslegung des 29 TVöD ab (vgl. die neuen Erläuterungen zu TVöD 29 I.1). Ende des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Altergrenze ( 33 TVöD) Das Arbeitsverhältnis einer zur Gebäudereinigung beschäftigten Mitarbeiterin endet ohne besondere Kündigung mit der Erreichung des Rentenalters unter Bezugnahme auf 33 TVöD. Die Mitarbeiterin sah darin eine unzulässige Diskriminierung wegen Alters und klagte. Das Arbeitsgericht Hamburg ließ die Vereinbarkeit des deutschen Rechts, das diese Beendung nach 10 Nr. 5 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zulässt, mit dem Europarecht überprüfen. Nach dem Urteil des EuGH vom 12. Oktober 2010 kann die Altersgrenze des 33 TVöD, nach der das Arbeitsverhältnis mit Beginn der abschlagsfreien Regelaltersrente endet, als rechtmäßig angesehen werden (vgl. Erläuterungen zu TVöD 33 I.1). Emmely : Kündigung nach Diebstahl geringwertiger Güter ( 34 TVöD) Auf große Resonanz ist das vielbeachtete Emmely-Urteil des Bundesarbeitsgerichts gestoßen. In Übereinstimmung mit seiner früheren Rechtsprechung hält das höchste Arbeitsgericht den Diebstahl auch geringwertiger Güter grundsätzlich weiterhin für einen Kündigungsgrund. Allerdings seien alle Umstände des Einzelfalls abzuwägen, so 18

7 TVöD Trends 2011 dass u. U. auch eine Abmahnung statt einer Kündigung in Betracht kommt (wie im Fall Emmely, wo ein Vermögensschaden von 1,30 Euro einem mehr als 30 Jahre ungestörtem Arbeitsverhältnis gegenübersteht). Die neue Rechtsprechung im Fall Emmely ist in die Erläuterungen zum TVöD eingearbeitet, das Bundesarbeitsgericht hat damit seine recht strengen Grundsätze aus dem sogenannten Bienenstich- Urteil aus 1984 eingeschränkt (siehe Erläuterungen zu TVöD 34 I.1). Einhaltung der Ausschlussfrist auch durch Mail ( 37 TVöD) Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen sechs Monate nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Verhindern kann das der Beschäftigte (oder Arbeitgeber) nur, wenn er seine Ansprüche innerhalb von sechs Monaten schriftlich nach 34 TVöD geltend macht. Umstritten war, ob man den Ausschluss auch durch eine Mail ohne Unterschrift verhindern kann. Diese Frage ist nun vom Bundesarbeitsgericht höchstrichterlich geklärt. Zur Wahrung der Ausschlussfrist und des Schriftlichkeitsgebots nach 37 TVöD bedarf es nach dem Urteil des BAG vom 7. Juli 2010 nicht der Schriftform nach 126 Abs. 1 BGB (mit eigenhändiger Unterschrift). Es genügt die Einhaltung der Textform des 126b BGB, also auch eine (vgl. Erläuterungen zu TVöD 37 I.1). Bereitschaftszeiten: Entschädigung bei überlangen Wochenarbeitszeiten ( 24 TVÜ-VKA) Die normale Wochenarbeitszeit ist in 6 TVöD geregelt, die Bereitschaftszeiten in 9 TVöD. Als Obergrenze gilt eine Gesamtarbeitszeit von 48 Wochenstunden. Hierin sind auch Bereitschaftszeiten zu berücksichtigen. Wird die Grenze von 48 Stunden überschritten, dann kann der Beschäftigte nach EU-Recht eine Entschädigung verlangen, wie der Europäische Gerichtshof im Fall eines Feuerwehrmannes aus Halle mit Urteil vom 11. November 2010 entschieden hat (vgl. Erläuterungen zu TVÜ VKA 24 I.2). Die Form der Entschädigung, also Freizeitausgleich oder Entgeltzahlungen, kann der Mitgliedstaat selbst gestalten. In Verfahren vor den deutschen Gerichten wurde bisher oft argumentiert, die zusätzliche Bezahlung könne immer nur ab einem Antrag für die Zukunft, aber nie rückwirkend verlangt werden. Eine solche Einschränkung kennt das EU-Recht aber nicht, sie würde zudem auch die effektive Umsetzung des EU-Rechts aushebeln. 19

8 Stichwortverzeichnis Stichwortverzeichnis Der besseren Übersichtlichkeit wegen sind in diesem Stichwortverzeichnis die Stichworte aufgeführt, die das neue Recht (TVöD, TVAöD, TVÜ usw.) und die von der Tarifreform nicht berührten Tarifverträge (Altersteilzeitarbeit, Altersversorgung, Zulagen) betreffen. Für die Eingruppierungsvorschriften/Tätigkeitsmerkmale, die erst später durch eine noch zu vereinbarende Entgeltordnung abgelöst werden sollen, wurde ein spezielles Stichwortverzeichnis erstellt, das Sie am Anfang des Abschnitts IV Eingruppierung finden. Abgeltung Besitzstände I.2/TVÜ 16, I.3.1/TVÜ-Ärzte 14 Überstunden I.1/TVöD 8 Urlaubsanspruch I.1/TVöD 26, I.3/TV-Ärzte 27 Abordnung I.1/TVöD 4, I.3/TV-Ärzte 5 Abrechnung unständiger Bezügebestandteile I.2/TVÜ 28 Abschlussprämie II.1/TVAöD 17 Altersteilzeit V.2/TV ATZ 1 ff., V.2.1/AltersteilzeitG 1 ff. Altersteilzeitregelungen für ältere Beschäftigte V.3 Durchführungshinweise zum TV FlexAZ V.3.1 Altersversorgung I.1/TVöD 25, I.3/TV-Ärzte 26, II.1/TVAöD 15, V.1/ATV-K 1 ff. Arbeitnehmer I.1/TVöD 1 Arbeitsausfall, Vergütung I.1/TVöD 21, 22, I.3/TV-Ärzte 22, 23, II.1/TVAöD 12, 12a Arbeitsbedingungen I.1/TVöD 3, I.3/TV-Ärzte 3 Arbeitsbefreiung I.1/TVöD 29, I.3/TV-Ärzte 30 bei geleisteten Überstunden I.1/TVöD 6, 8, I.3/TV Ärzte 9 Arbeitsbescheinigung I.1/TVöD 3, 35, I.3/TV-Ärzte 36, II.1.1/TVAöD BBiG 18 Arbeitsfähigkeit Bescheinigung I.1/TVöD 3, I.3/TV-Ärzte 3 Arbeitsunfähigkeit I.1/TVöD 22, I.3/TV-Ärzte 23, II.1/TVAöD 12 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien I.1/TVöD 22 Anhang 2 Arbeitsverhältnis Ausschlussfrist für Ansprüche I.1/TVöD 37, I.3/TV-Ärzte 37, II.1/TVAöD 19 Beendigung durch Vereinbarung I.1/TVöD 33, I.3/TV-Ärzte

9 Stichwortverzeichnis Beendigung durch Berufsunfähigkeit I.1/TVöD 33, I.3/TV-Ärzte 34 Beendigung durch Erreichen der Altersgrenze I.1/TVöD 33, I.3/TV-Ärzte 34 Kündigung I.1/TVöD 33, 34, I.3/TV-Ärzte 34, 35 Arbeitsvertrag I.1/TVöD 2, I.3/TV-Ärzte 2 befristeter I.1/TVöD 30, 31, 32, I.3/TV-Ärzte 31, 32, 33 Muster I.1/TVöD 2 Anhang 3 bis 6 Arbeitsvertragsmuster I.1/TVöD 2I.3/TV-Ärzte Arbeitszeit I.1/TVöD 6 ff., I.3/TV-Ärzte 7 ff. bei Qualifizierungsmaßnahmen I.1/TVöD 5, I.3/TV-Ärzte 6 Arbeitszeitgesetz I.1/TVöD 6 Anhang 1 Arbeitszeitkonto I.1/TVöD 10 Ärzte I.1.4/TVöD BT-K 51, I.1.5/TVöD BT-B I.3/TV-Ärzte 1 ff. Ärztliche Untersuchungen I.1/TVöD 3, I.3/TV-Ärzte 3, II.1/TVAöD 4 Auflösungsvertrag I.1/TVöD 33, I.3/TV-Ärzte 34 Ausbildung (BBiG) II.1.1/TVAöD BBiG 1 ff. Ausbildung (Pflege) II.1.2/TVAöD Pflege 1 ff. Ausbildungsentgelt II.1.1/TVAöD BBiG 8, II.1.2/TVAöD Pflege 8 Ausbildungsvertrag II.1/TVAöD 2 Ausbildungszeit II.1.1/TVAöD BBiG 7, II.1.2/TVAöD Pflege 7 Ausschlussfristen allgemein I.3 TV-Ärzte 37, II.1/TVAöD 19 Beendigung des Arbeitsverhältnisses I.1/TVöD 33, I.3/TV-Ärzte 34 Befristete Arbeitsverträge I.1/TVöD 30 ff., I.3/TV-Ärzte 31 ff. Bereitschaftsdienst I.1/TVöD 7, 8, I.3/TV-Ärzte 10, 12 Bereitschaftsdienstentgelt I.1/TVöD Anlage C, I.3/TV-Ärzte 12 Bereitschaftszeiten I.1/TVöD 9, I.2/TVÜ 24 Beschäftigungszeit I.1/TVöD 34, I.2/TVÜ 14, I.3/TV-Ärzte 35, I.3.1/TVÜ-Ärzte VKA 12 Besitzstandsregelungen I.2/TVÜ 1 ff., I.3.1/TVÜ-Ärzte 1 ff. Besondere Berufsgruppen Sonderregelungen I.2/TVÜ 22 Betreuungseinrichtungen Sonderregelungen I.1.5 BT-B 40 ff. Bewährungsaufstieg I.2/TVÜ 8, 17 Bewertung der Personalunterkünfte III.2.1 Bildschirmarbeitsverordnung I.1/TVöD 3 Anhang 1 Bundesurlaubsgesetz I.1/TVöD 26 Anhang

10 Stichwortverzeichnis Dienstreisen Berechnung der Arbeitszeit I.1/TVöD 44 Reisekosten I.1/TVöD 44, I.3/TV-Ärzte 24, I.1.4/TVöD BT-K 57 Eingruppierung I.1/TVöD 12 ff., I.2/TVÜ 17, I.3/TV-Ärzte 16 ff. Einsatzzuschlag I.3/TV-Ärzte 4 Endzeugnis I.1/TVöD 35, I.3/TV-Ärzte 36, II.1.1/TVAöD BBiG 18 Entgelt Berechnung I.1/TVöD 24, I.3/TV-Ärzte 25 im Krankheitsfall I.1/TVöD 22, I.3/TV-Ärzte 23 Entgeltbestandteile Abgeltung I.2/TVÜ 16, I.3.1/TVÜ-Ärzte VKA 14 kinderbezogene I.2/TVÜ 11, I.3.1/TVÜ-Ärzte VKA 9 Entgeltfortzahlung I.1/TVöD 21, 22, I.2/TVÜ 13, I.3/TV-Ärzte 22, 23, II.1.1/TVAöD 12, 12a Entgeltfortzahlungsgesetz I.1/TVöD 22 Anhang 1 Entgeltgruppen, Stufen I.1/TVöD 16, I.3/TV-Ärzte 19 Entgelttabelle, Stufen I.1/TVöD 17, I.1/TVöD 16, I.2/TVÜ 5 ff., I.3/TV-Ärzte 19, 20 Entsorgungsbetriebe Sonderregelungen I.1.3/TVöD BT-E 40 ff. Erholungsurlaub I.1/TVöD 26, I.2/TVÜ 15, I.3/TV-Ärzte 27, II.1/TVAöD 9 Übertragung I.2/TVÜ 15, I.3.1/TVÜ-Ärzte VKA 13 Erschwerniszuschläge I.1/TVöD 19, I.2/TVÜ 23 Ersetzung bisheriger Tarifverträge I.2/TVÜ 2, Anlage 1, I.3.1/TVÜ-Ärzte VKA 2 Erwerbsminderung, teilweise I.1/TVöD 33, I.3/TV-Ärzte 34 Fallgruppenaufstieg I.2/TVÜ 8, 17 Familienheimfahrten II.1.1/TVAöD BBiG 10a, II.1.2/TVAöD Pflege 10a Feiertagsarbeit I.1/TVöD 8, I.3/TV-Ärzte 8 Flexible Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte V.3 Durchführungshinweise zum TV FlexAZ V.3.1 Flughäfen Sonderregelungen I.1.6/TVöD BT-F 40 ff. Fortgeltung von Tarifverträgen I.1/TVöD 36, I.2/TVÜ 2, Anlage 1 Freistellungsanspruch II.1/TVAöD 12a Freizeitausgleich I.1/TVöD 8, I.3/TV-Ärzte 11 Führung auf Probe I.1/TVöD 31, I.3/TV-Ärzte 32 Führung auf Zeit I.1/TVöD 32, I.3/TV-Ärzte

11 Stichwortverzeichnis Führungspositionen I.1/TVöD 31, 32, I.3/TV-Ärzte 32, 33 Geltungsbereich I.1/TVöD 1, I.2/TVÜ 1, I.3/TV-Ärzte 1, I.3.1/TVÜ-Ärzte VKA 1, II.1.1/TVAöD 1 Geschenke, Annahme von I.1/TVöD 3, I.3/TV-Ärzte 3 Gruppengespräch/Qualifizierung I.1/TVöD 5, I.3/TVÜ-Ärzte VKA 6 Hinterbliebenenversorgung V.1/ATV-K 1 ff. Höhergruppierung I.1/TVöD 14, 17, I.3/TV-Ärzte 17, 20 persönliche Zulage I.1/TVöD 14, I.3/TV-Ärzte 17 vorübergehende Fortführung I.2/TVÜ 10, I.3.1/TVÜ-Ärzte VKA 8 Höherwertige Tätigkeit Fortführung I.2/TVÜ 10, I.3.1/TVÜ-Ärzte VKA 8 vorübergehende Übertragung I.1/TVöD 14, I.3/TVÜ-Ärzte VKA 17, I.2/TVÜ 18 Jahressonderzahlung I.1/TVöD 20, I.2/TVÜ 20, II.1.1/TVAöD BBiG 14, II.1.2/TVAöD Pflege 14 Jubiläumsgeld I.1/TVöD 23, I.3/TV-Ärzte 24 Kinderbezogene Entgeltbestandteile I.2/TVÜ 11, I.3.1/TVÜ-Ärzte VKA 9 Krankenhäuser Sonderregelungen I.1.4/TVöD BT-K 40 f. Krankheitsfall, Entgelt I.1/TVöD 22, I.3/TV-Ärzte 23, II.1/TVAöD 12 Kündigungsfrist I.1/TVöD 34, I.3/TV-Ärzte 35 Laufzeit des TVöD I.1/TVöD 39 des TVÜ I.2/TVÜ 34 des TV-Ärzte I.3/TV-Ärzte 40 des TVÜ-Ärzte I.3.1/TVÜ-Ärzte VKA 17 des TVAöD II.1/TVAöD 20 des TVAöD BBiG II.1.1/TVAöD BBiG 20a des TVAöD Pflege II.1.2/TVAöD Pflege 20a Lehrkräfte Anwendung der Entgelttabelle I.2/TVÜ 19 Sonderregelungen I.1/TVöD 51 Leistungsbezogener Stufenaufstieg I.1/TVöD 17, I.3/TV-Ärzte 20 Leistungsentgelt I.1/TVöD 18III.1b Mehrarbeit I.1/TVöD 7, I.3/TV-Ärzte 9 Mitarbeitergespräch I.1/TVöD 5, I.3/TV-Ärzte

12 Stichwortverzeichnis Nachtarbeit I.1/TVöD 7, I.3/TV-Ärzte 9 Zusatzurlaub I.2/TVÜ 15, I.3/TV-Ärzte 28 Nachweisgesetz I.1/TVöD 2 Anhang 1 Nebenabreden zum Arbeitsvertrag I.1/TVöD 2, I.3/TV-Ärzte 2 Nebentätigkeiten I.1/TVöD 3, I.3/TV-Ärzte 3, 4, II.1/TVAöD 5 Niederschrift nach dem Nachweisgesetz I.1/TVöD 2 Anhang 2 Personalakte, Einsichtsrecht I.1/TVöD 3, I.3/TV-Ärzte 3, II.1/TVAöD 6 Personalgestellung I.1/TVöD 4, I.3/TV-Ärzte 5 Personalunterkünfte für Angestellte III.2.1 Pflegeeinrichtungen Sonderregelungen I.1.5/TVöD BT-B 40 ff. Pflegezeitgesetz I.1/TVöD 29 Anhang 1 Praktikanten II ff. Probezeit I.1/TVöD 2, I.3/TV-Ärzte 2, II.1.1/TVAöD BBiG 3, II.1.2/TVAöD Pflege 3 Provisionen, Annahme von I.1/TVöD 3, I.3/TV-Ärzte 3 Qualifizierungsmaßnahmen I.1/TVöD 5, I.3/TV-Ärzte 6 Reisekosten I.1/TVöD BT-V 44, I.3/TV-Ärzte 24 Rufbereitschaft I.1/TVöD 7, 8, I.3/TV-Ärzte 7, 10, 11 Schichtarbeit I.1/TVöD 7, 8, I.3/TV-Ärzte 7, 10, 11 Zusatzurlaub I.1/TVöD 27, I.2/TVÜ 15, I.3/TV-Ärzte 28 Schutzkleidung II.1.1/TVAöD BBiG 11, II.1.2/TVAöD Pflege 11 Sonderurlaub I.1/TVöD 28, I.3/TV-Ärzte 29 Sonderzahlung III.4 1 ff. Sonntagsarbeit I.1/TVöD 8, I.3/TV-Ärzte 9, 11 Sparkassen Sonderregelungen I.1.2/TVöD BT-S 40 ff. Sterbegeld I.1/TVöD 23, I.3/TV-Ärzte 24 Strukturausgleich I.2/TVÜ 12, Anlage 3, I.3.1/TVÜ-Ärzte VKA 10 Stufenzuordnung I.1/TVöD 16, 17, I.2/TVÜ 6, 7, I.3/TV-Ärzte 19, 20 Tabellenentgelt I.1/TVöD 15, I.3/TV-Ärzte 18 Bemessungszeitraum I.1/TVöD 24, I.3/TV-Ärzte 25 Vergleichsentgelt bei Arbeitern I.2/TVÜ 5 Teilzeitbeschäftigung I.1/TVöD 11, I.3/TV-Ärzte 13 Tabellenentgelt I.1/TVöD 24, I.3/TV-Ärzte 25 Vergleichsentgelt I.2/TVÜ 5 Teilzeit- und Befristungsgesetz I.1/TVöD 30 Anhang

13 Stichwortverzeichnis Theater Sonderregelungen I.1/TVöD 55 Trennungsgeld I.1/TVöD 44, I.3/TV-Ärzte 24 Tätigkeitsübertragung, höherwertige I.1/TVöD 14, I.3/TV-Ärzte 17 Überleitung der Ärzte I.3.1/TVÜ-Ärzte VKA 1 ff. der Beschäftigten I.2/TVÜ 1 ff. Übernahme von Auszubildenden II.1.1/TVAöD BBiG 16a Überstunden I.1/TVöD 7, 8, I.3/TV-Ärzte 9, 11 Umschulung I.1/TVöD 5, I.3/TV-Ärzte 6 Umzugskosten I.1/TVöD 44, I.3/TV-Ärzte 24 Urlaub I.1/TVöD 26 ff., I.3/TV-Ärzte 27 ff., II.1/TVAöD 9 Vergleichsentgelt I.2/TVÜ 5 Vergütungs- und Lohngruppen I.2/TVÜ 4, Anlagen 1 und 3, II.1/TVAöD 13 Vergütungsgruppenzulagen I.2/TVÜ 9 Vermögenswirksame Leistungen I.1/TVöD 23, I.3/TV-Ärzte 24 Verwaltung Sonderregelungen I.1.1/TVöD BT-V 40 ff. Verschwiegenheitspflicht I.1/TVöD 3, I.3/TV-Ärzte 4 Versetzung I.1/TVöD 4, I.3/TV-Ärzte 5 Wechselschicht I.1/TVöD 7, 8, I.3/TV-Ärzte 9, 11 Zusatzurlaub I.1/TVöD 27, I.2/TVÜ 15, I.3/TV-Ärzte 28 Weiterbildungskosten, Rückzahlung I.1/TVöD 5, I.3/TV-Ärzte 6 Wiedereinstiegsqualifizierung I.1/TVöD 5, I.3/TV-Ärzte 6 Wissenschaftszeitvertragsgesetz I.1/TVöD 30 Anhang 2 Zahnärzte I.3/TV-Ärzte 1 ff. Zeitzuschläge I.1/TVöD 8, I.3/TV-Ärzte 11 Zeugnis I.1/TVöD 35, I.3/TV-Ärzte 36, II.1.1/TVAöD BBiG 18 Zulagen gemäß 33 Abs. 1 Buchst. c BAT III.2 an Angestellte III.2b Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen I.2/TVÜ 4, Anlagen 1 und 3 Zusatzurlaub I.1/TVöD 27, I.2/TVÜ 15, I.3/TV-Ärzte 28 Zuweisung I.1/TVöD 4, I.3/TV-Ärzte 5 Zwischenzeugnis I.1/TVöD 35, I.3/TV-Ärzte

Tarifverträge für den öffentlichen Dienst

Tarifverträge für den öffentlichen Dienst Gesamtinhaltsübersicht I Tarifverträge für den öffentlichen Dienst Tarifvertragstexte mit Kommentierung I.1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)... 62 I.1.1 TVöD Besonderer Teil Verwaltung (BT-V)...

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 17 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich..... 17 2 Arbeitsvertrag,

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 19 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich.....

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte Auflage

Mehr

II. BESITZSTANDSREGELUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER 27

II. BESITZSTANDSREGELUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER 27 Inhalt I. ERLÄUTERUNGEN ZUM EINGRUPPIERUNGSRECHT DES TV-L UND ZU WEITEREN ÄNDERUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER Eingruppierungsrecht der Länder 12 1. Geltungsbereich 13 2. Bestandteile des tariflichen

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst '" BUND VERLAG Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bundl und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte

Mehr

Antonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. Luchterhand

Antonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. Luchterhand Antonius Assheuer TV-L Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung Luchterhand A. Allgemeiner Teil Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften 1 1 Geltungsbereich 3 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit

Mehr

Vorbemerkungen 3. Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorbemerkungen 3. Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Vorbemerkungen 3 Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 13 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen 13 3.1

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort................................. 5 A. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006, in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 8 vom 28.

Mehr

Antonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. 2., neu bearbeitete Auflage

Antonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. 2., neu bearbeitete Auflage Antonius Assheuer TV-L Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung 2., neu bearbeitete Auflage @.Luchterhand 2010 A. Allgemeiner Teil Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften 1 1 Geltungsbereich 3

Mehr

Vorbemerkungen 2. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorbemerkungen 2. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 2 Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 13 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen

Mehr

Das aktuelle Tarifrecht des Bundes 2018

Das aktuelle Tarifrecht des Bundes 2018 Das aktuelle Tarifrecht des Bundes 2018 Dieser Jahrbuch-Kommentar bietet Ihnen tagesaktuell den Tarifabschluss der diesjährigen Lohnrunde, dessen Eckpunkte und Zahlen bereits in dieses Jahrbuch eingeflossen

Mehr

Öffentliches Tarifrecht für die Praxis. TVöD. Allgemeiner Teil und TVÜ. von Markus Kuner. 2. Auflage

Öffentliches Tarifrecht für die Praxis. TVöD. Allgemeiner Teil und TVÜ. von Markus Kuner. 2. Auflage Öffentliches Tarifrecht für die Praxis TVöD Allgemeiner Teil und TVÜ von Markus Kuner 2. Auflage TVöD Kuner schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Vorwort Literaturverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis V XIII XV A. Einführung 1 B. Geltungsbereich 3 C. Allgemeine Bestimmungen 4 I. 2 TVöD-K - Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit.. 4 1. Schriftformerfordernis

Mehr

Vorbemerkungen 3. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorbemerkungen 3. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 OüihÄsveraeDcihiiD Vorbemerkungen 3 Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsverträg, Nebenabreden, Probezeit 12 3 Allgemeine

Mehr

Tarifverträge für den öffentlichen Dienst der Länder 68. Auszubildende 764. Vergütung, Zulagen, Rationalisierungsschutz 810

Tarifverträge für den öffentlichen Dienst der Länder 68. Auszubildende 764. Vergütung, Zulagen, Rationalisierungsschutz 810 Schnellübersicht Seite Tarifverträge für den öffentlichen Dienst der Länder 68 Auszubildende 764 Vergütung, Zulagen, Rationalisierungsschutz 810 Vergütungsordnung zur Eingruppierung 847 Stichwortverzeichnis

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abschnitt I. Allgemeine Vorschriften

Inhaltsverzeichnis. Abschnitt I. Allgemeine Vorschriften Inhaltsverzeichnis Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) 9 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 10 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden,

Mehr

Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Im Einzelnen haben bearbeitet... XVII Abkürzungsverzeichnis... XXI Literaturverzeichnis...

Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Im Einzelnen haben bearbeitet... XVII Abkürzungsverzeichnis... XXI Literaturverzeichnis... Inhaltsübersicht Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Im Einzelnen haben bearbeitet... XVII Abkürzungsverzeichnis... XXI Literaturverzeichnis...XXVII Kommentierung Einführung... 1 Erster Teil TVöD Allgemeiner

Mehr

Dieses E-Book enthält den Inhalt der gleichnamigen Druckausgabe, sodass folgender Zitiervorschlag verwendet werden kann:

Dieses E-Book enthält den Inhalt der gleichnamigen Druckausgabe, sodass folgender Zitiervorschlag verwendet werden kann: Dieses E-Book enthält den Inhalt der gleichnamigen Druckausgabe, sodass folgender Zitiervorschlag verwendet werden kann: Jörg Effertz, TVöD Bund Kommentar 2018 Walhalla Fachverlag, Regensburg 2018 Hinweis:

Mehr

Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner

Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner Öffentliches Tarifrecht für die Praxis Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ von Markus Kuner 1. Auflage Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

TV-L Jahrbuch Länder

TV-L Jahrbuch Länder Jörg Effertz TV-L Jahrbuch Länder 2009 Kommentierte Textsammlung Die tariflichen Regelungen der/länder mit Überleitungstarifvertrag, Eingruppierungsregelungen und ergänzenden Tarifverträgen.-. illwalhalla

Mehr

Personalbuch Arbeits- und Tarifrecht öffentlicher Dienst

Personalbuch Arbeits- und Tarifrecht öffentlicher Dienst Personalbuch Arbeits- und Tarifrecht öffentlicher Dienst TVöD. TV-L. TV-Hessen. TV-Ärzte mit Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Exkursen zum Beamtenrecht von Dr. Peter Conze ehemals Professor

Mehr

Personalbuch Tarifrecht öffentlicher Dienst

Personalbuch Tarifrecht öffentlicher Dienst Personalbuch Tarifrecht öffentlicher Dienst TVöD, TV-L, TV-Ärzte von Prof. Dr. Peter Conze 2. Auflage Personalbuch Tarifrecht öffentlicher Dienst Conze schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

A. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005, in der Fassung des 1. Änderungstarifvertrages

A. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005, in der Fassung des 1. Änderungstarifvertrages Inhaltsverzeichnis Vorwort A. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005, in der Fassung des 1. Änderungstarifvertrages vom 1. August 2006 Allgemeiner Teil Abschnitt I Allgemeine

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Vorwort Vorwort Der TVöD und die ihn ergänzenden Tarifvertragsbestimmungen haben das Tarifrecht für den öffentlichen Dienst in Ablösung der vorangegangenen Tarifverträge BAT, BMT-G und MTArb grundlegend

Mehr

Bundes- Angestelltentarifvertrag BAT und BAT-O

Bundes- Angestelltentarifvertrag BAT und BAT-O Wolfgang Hamer Bundes- Angestelltentarifvertrag BAT und BAT-O Basiskommentar Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 11 Abschnitt I Geltungsbereich 17 1 Allgemeiner Geltungsbereich 17 2 Sonderregelungen

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder Basiskommentar Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder Basiskommentar zum TV-L mit dem Überleitungstarifvertrag TVÜ-Länder Bearbeitet von Martin Guth, Axel Görg 4. Auflage 2016. Buch. 464 S.

Mehr

Tarifverträge für den öffentlichen Dienst der Länder 15. Auszubildende 697. Vergütung, Zulagen, Rationalisierungsschutz 735

Tarifverträge für den öffentlichen Dienst der Länder 15. Auszubildende 697. Vergütung, Zulagen, Rationalisierungsschutz 735 Schnellübersicht Tarifverträge für den öffentlichen Dienst der Länder 15 Auszubildende 697 Vergütung, Zulagen, Rationalisierungsschutz 735 Vergütungsordnung zur Eingruppierung 771 Stichwortverzeichnis

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 14

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 14 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 14 1. Geltungsbereich der Tarifverträge 17 1.1 Was ist einfacher geworden? 17 1.2 Was ist gleich geblieben? 17 1.3 Was ist schwieriger geworden? 17 1.4

Mehr

Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier:

Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier: Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier: Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier: Tarifvertrag

Mehr

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis Mitwirkende Rechtsquellen Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses...42

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis Mitwirkende Rechtsquellen Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses...42 9 Inhalt Abkürzungsverzeichnis...14 1 Mitwirkende...17 1.1 Arbeitnehmer... 17 1.2 Arbeitgeber... 20 1.3 Auszubildende... 20 1.4 Betriebsrat... 21 1.5 Personalrat... 21 1.6 Jugend- und Auszubildendenvertretung...

Mehr

Einführung in die AVO-drs. Regionaltage 2018

Einführung in die AVO-drs. Regionaltage 2018 Einführung in die AVO-drs Regionaltage 2018 Wo findet sich die (aktuelle Version der) AVO-drs? Startseite drs.de Startseite drs.de ganz unten Link zu KODA-drs.de - Beschlüsse nach unten scrollen voilà

Mehr

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis zur DVO

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis zur DVO Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis zur DVO I. Kirchliche Dienstvertragsordnung (DVO) Abschnitt I Allgemeine Vorschriften.. S. 6 Präambel... S. 6 1 Geltungsbereich....... S. 6 1a Beschlüsse der Zentral-KODA....

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Übersicht Im Einzelnen haben bearbeitet Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Übersicht Im Einzelnen haben bearbeitet Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur Inhaltsverzeichnis Vorwort Übersicht Im Einzelnen haben bearbeitet Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur Seiten V IX XV XVII Kommentierung Einfuhrung 1 Erster Teil TVöD - Allgemeiner

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Basiskommentar zum TV-L mit dem Überleitungstarifvertrag TVÜ-Länder tf BUND VERLAG Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 12 Tarifvertrag

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD 3., aktualis. Auflage Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Bund-Verlag

Mehr

Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA

Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA Übersicht Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrecht (TVÜ) vom 1. Juni 2005 - TVÜ-Bund

Mehr

Personalbuch Arbeits- und Tarifrecht öffentlicher Dienst

Personalbuch Arbeits- und Tarifrecht öffentlicher Dienst Personalbuch Arbeits- und Tarifrecht öffentlicher Dienst TVöD. TV-L. TV-Ärzte mit Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Exkursen zum Beamtenrecht von Dr. Peter Conze ehemals Professor an der Fachhochschule

Mehr

TV-L Jahrbuch Länder 2011

TV-L Jahrbuch Länder 2011 TV-L Jahrbuch Länder 2011 TV-L mit Überleitungstarifvertrag Eingruppierungsregelungen und ergänzende Tarifverträge von Jörg Effertz 1. Auflage TV-L Jahrbuch Länder 2011 Effertz schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 AbkÅrzungsverzeichnis... 14

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 AbkÅrzungsverzeichnis... 14 7 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 AbkÅrzungsverzeichnis... 14 1. Geltungsbereich der Tarifvertråge.................... 17 1.1 Was ist einfacher geworden?........................ 17 1.2 Was ist gleich geblieben?..........................

Mehr

Inhaltsübersicht. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsübersicht. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Teil I: Kirchliche Arbeite- und Vergütungsordnung (KAVO) für die (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Munster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn Seite Präambel 1 1 Geltungsbereich 1 la Beschlüsse

Mehr

TV-L Schnelleinstieg ins neue Tarifrecht der Länder

TV-L Schnelleinstieg ins neue Tarifrecht der Länder TV-L Schnelleinstieg ins neue Tarifrecht der Länder Mit Schwerpunkt Überleitung von Rolf Thivessen, Regierungsdirektor und Sabine Kulok, Oberamtsrätin, beide im Finanzministerium Nordrhein-Westfalen ::rehm

Mehr

Neue Tarifregelungen im Bereich der Länder. Personalversammlung 1. November 2006

Neue Tarifregelungen im Bereich der Länder. Personalversammlung 1. November 2006 Neue Tarifregelungen im Bereich der Länder Personalversammlung 1. November 2006 Neue Tarifregelungen im Bereich der Länder Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder Sonderregelungen für Ärztinnen

Mehr

Teilzeitbeschäftigung und Änderungen der Arbeitszeit

Teilzeitbeschäftigung und Änderungen der Arbeitszeit ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER Den TVöD richtig anwenden: Teilzeitbeschäftigung und Änderungen der Arbeitszeit Arbeitshilfe zur Anwendung des TVöD/ TV-L Arbeitshilfe Nr. 89 ARBEITSHILFEN FÜR

Mehr

Beck-Texte im dtv TVöD, TV-L. Textausgabe. von Gabriele Cerff. 4. Auflage. TVöD, TV-L Cerff wird vertrieben von beck-shop.de

Beck-Texte im dtv TVöD, TV-L. Textausgabe. von Gabriele Cerff. 4. Auflage. TVöD, TV-L Cerff wird vertrieben von beck-shop.de Beck-Texte im dtv 5768 TVöD, TV-L Textausgabe von Gabriele Cerff 4. Auflage TVöD, TV-L Cerff wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung: Öffentliches Tarifvertragsrecht Verlag C.H. Beck München

Mehr

Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Bibliografische Informationen digitalisiert durch Teil I: Kirchliche Arbeite- und Vergütungsordnung (KAVO) für die (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn Präambel 1 Geltungsbereich 1 la Beschlüsse der

Mehr

TVöD ITV-L. Tarifverträge für den öffentlichen Dienst. Ernst Burger [Hrsg.] Hand kom mentar. 2. Auflage

TVöD ITV-L. Tarifverträge für den öffentlichen Dienst. Ernst Burger [Hrsg.] Hand kom mentar. 2. Auflage N Ernst Burger [Hrsg.] TVöD ITV-L Tarifverträge für den öffentlichen Dienst Hand kom mentar 2. Auflage Ernst Burger, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München I Dirk Clausen, Rechtsanwalt, Fachanwalt

Mehr

Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in den Tarifvertrâgen des ôffentlichen Dienstes

Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in den Tarifvertrâgen des ôffentlichen Dienstes Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau Dr. Thomas Kania Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in den Tarifvertrâgen des ôffentlichen Dienstes Entwurf eines einheitlichen Manteltarifvertrages fur

Mehr

Inhaltsübersicht. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)... 13. Allgemeiner Teil...313. B. Besonderer Teil... 67

Inhaltsübersicht. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)... 13. Allgemeiner Teil...313. B. Besonderer Teil... 67 5 Inhaltsübersicht Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)... 13 A. Allgemeiner Teil... 13 B. Besonderer Teil... 67 Verwaltung (BT-V)... 67 Krankenhäuser (BT-K)...104 Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Mehr

Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund

Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund 3 Absatz 2 Die Beschäftigten haben über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen o-

Mehr

Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) ) 1. Abschnitt I Geltungsbereich ) 1. Abschnitt II Arbeitsvertrag 17

Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) ) 1. Abschnitt I Geltungsbereich ) 1. Abschnitt II Arbeitsvertrag 17 INHALTSÜBERSICHT Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) ) 1 Abschnitt I Geltungsbereich ) 1 1 Allgemeiner Geltungsbereich 11 2 Sonderregelungen 11 3 Ausnahmen vom Geltungsbereich 13 Abschnitt II Arbeitsvertrag

Mehr

Inhaltsverzeichnis VIII

Inhaltsverzeichnis VIII Inhaltsverzeichnis Einleitung...1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Allgemeiner Teil...7 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften...9 1 Geltungsbereich...9 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit...

Mehr

Inhaltsübersicht. Ordner 1. Wortlaut des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Entgelttabellen

Inhaltsübersicht. Ordner 1. Wortlaut des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Entgelttabellen Inhaltsübersicht Ordner 1 Teil I Teil Ia Teil II Wortlaut des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Entgelttabellen Wortlaut des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Mehr

Ergänzungsbeschluss Restanten zum TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA vom Bistums-KODA Speyer

Ergänzungsbeschluss Restanten zum TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA vom Bistums-KODA Speyer Ergänzungsbeschluss Restanten zum TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA vom 15.09.2009 Bistums-KODA Speyer (OVB 2009, S. 403-407) Der Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31.03.2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten

Mehr

Jahressonderzahlung 22 TV AWO NRW. Konzernbetriebsrat des AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.v. 17. Dezember 2012

Jahressonderzahlung 22 TV AWO NRW. Konzernbetriebsrat des AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.v. 17. Dezember 2012 Jahressonderzahlung 1 22 TV AWO NRW Voraussetzungen Beschäftigte, die am 1. Dezember in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen und mindestens seit dem 1. August beschäftigt sind, haben Anspruch auf

Mehr

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege -

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - vom 13. September 2005 (in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 7 vom 29. April 2016) Tarifvertrag für

Mehr

Tarifvertrag. zur Überleitung der Ärzte in Einrichtungen der. in den TV-Ärzte RKA (TVÜ-Ärzte RKA) vom 28. Februar zwischen der.

Tarifvertrag. zur Überleitung der Ärzte in Einrichtungen der. in den TV-Ärzte RKA (TVÜ-Ärzte RKA) vom 28. Februar zwischen der. Tarifvertrag zur Überleitung der Ärzte in Einrichtungen der RHÖN-KLINIKUM AG in den TV-Ärzte RKA (TVÜ-Ärzte RKA) vom 28. Februar 2008 zwischen der RHÖN-KLINIKUM AG vertreten durch den Vorstand und dem

Mehr

TVöD/TV-L. Tarifverträge für den öffentlichen Dienst. Kommentar. Bearbeitet von. Arbeits- und Versicherungsrecht, Stadthagen

TVöD/TV-L. Tarifverträge für den öffentlichen Dienst. Kommentar. Bearbeitet von. Arbeits- und Versicherungsrecht, Stadthagen TVöD/TV-L Tarifverträge für den öffentlichen Dienst Kommentar Bearbeitet von Jörg Bredemeier Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Versicherungsrecht, Stadthagen Gabriele Cerff Rechtsanwältin, Weil

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Vorwort 5 Vorwort Am 9. Februar 2005 einigte sich ver.di mit dem Arbeitgeber Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf Eckpunkte zur Neugestaltung des Tarifrechts für den öffentlichen

Mehr

Hinweise zur Zahlbarmachung im Bereich des TVöD, TVÜ-VKA, TVAöD und TVPöD

Hinweise zur Zahlbarmachung im Bereich des TVöD, TVÜ-VKA, TVAöD und TVPöD Anlage Hinweise zum NL 074-2014 Hinweise zur Zahlbarmachung im Bereich des TVöD, TVÜ-VKA, TVAöD und TVPöD Die folgenden Zahlbarmachungshinweise beziehen sich auf die in der Tarifeinigung 2014 vereinbarte

Mehr

TVöD. Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements. TVöD. I. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil Krankenhäuser H.

TVöD. Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements. TVöD. I. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil Krankenhäuser H. TVöD Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements 08.02.2006 H. Kern - 2006 1 TVöD II. Besonderer Teil Krankenhäuser 08.02.2006 H. Kern - 2006 2 1 6 TVöD I. Arbeitszeit Durchschnittsberechnung der regelmäßigen

Mehr

Erläuterungen zu den Änderungstarifverträgen mit dem Bund (2)

Erläuterungen zu den Änderungstarifverträgen mit dem Bund (2) 2016 Bund Alle Beschäftigten Berlin, 11.07.2016 Nr. 006/2016 Erläuterungen zu den Änderungstarifverträgen mit dem Bund (2) Am 27. Juni 2016 konnten die Redaktionsverhandlungen zur Umsetzung der Tarifeinigung

Mehr

Gültig für Beschäftigte in der Waldarbeit in kommunalen forstwirtschaftlichen

Gültig für Beschäftigte in der Waldarbeit in kommunalen forstwirtschaftlichen Forstwirtschaft Überleitungstarifvertrag TVÜ-Wald Schleswig-Holstein Gültig für Beschäftigte in der Waldarbeit in kommunalen forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben in Schleswig-Holstein

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. A Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsrichtlinien

INHALTSVERZEICHNIS. A Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsrichtlinien Vorwort zur 5. neubearbeiteten Auflage Inhaltsverzeichnis Einleitung Ordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission Entsendeordnung Dienstnehmerseite Wahlordnung Dienstgeberseite Satzung des EWDE A Erläuterungen

Mehr

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege -

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - vom 13. September 2005 (in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 6 vom 1. April 2014) Tarifvertrag für

Mehr

Zwischen. A r b e i t s v e r t r a g 7

Zwischen. A r b e i t s v e r t r a g 7 Anlage 7 Zwischen vertreten durch (Arbeitgeber) und Frau/Herrn 2 geboren am: wohnhaft in: (Beschäftigte/Beschäftigter 2 ) wird - vorbehaltlich 1 - folgender A r b e i t s v e r t r a g 7 geschlossen: 1

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand vom Oktober 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls beim Rechtsanwalt

Mehr

6. Änderungstarifvertrag vom 20. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000

6. Änderungstarifvertrag vom 20. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 6. Änderungstarifvertrag vom 20. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 Zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand,

Mehr

Befristung und Beendigung von

Befristung und Beendigung von Befristung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen 33 Führung auf Probe 34 Führung auf Zeit 35 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung 36 Kündigung des Arbeitsverhältnisses 37 Zeugnis 33 Führung

Mehr

Abweichungen TV-L vom TVöD Stand: Lfd. TV-L TVöD Bemerkungen Nr. Positive Abweichungen TV-L vom TVöD

Abweichungen TV-L vom TVöD Stand: Lfd. TV-L TVöD Bemerkungen Nr. Positive Abweichungen TV-L vom TVöD Abweichungen TV-L vom TVöD Stand: 24.10.2006 Lfd. B Positive Abweichungen TV-L vom TVöD 1 1 Protokollerklärung zu Absatz 3 Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren bei Neuverträgen vom TV-L erfasst 2

Mehr

dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen KAV NW

dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen KAV NW Tarifvertrag vom 18.November 2009 zur Überleitung der Beschäftigten der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Krankenhaus ggmbh, Rüttenscheid, in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-AKK)

Mehr

Beck-Texte im dtv TVöD, TV-L. Textausgabe. von Gabriele Cerff. 6. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2014

Beck-Texte im dtv TVöD, TV-L. Textausgabe. von Gabriele Cerff. 6. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2014 Beck-Texte im dtv 5768 TVöD, TV-L Textausgabe von Gabriele Cerff 6. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 67116 6 Zu Leseprobe und Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand vom Januar 2013. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls beim Rechtsanwalt

Mehr

Lesefassung November 2016

Lesefassung November 2016 Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ggmbh Berlin (VTV-LHB) vom 1. Mai 2012 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 3 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe

Mehr

TVöD - Kommentar. Springer. Werner Dörring Jürgen Kutzki (Hrsg.) Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst. Bearbeitet von

TVöD - Kommentar. Springer. Werner Dörring Jürgen Kutzki (Hrsg.) Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst. Bearbeitet von Werner Dörring Jürgen Kutzki (Hrsg.) TVöD - Kommentar Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst Bearbeitet von Werner Dörring Syndikusanwalt MW Energie AG, Mannheim Lehrbeauftragter Universität Mannheim

Mehr

Niederschriftserklärungen

Niederschriftserklärungen 8.03.201 Niederschriftserklärungen I. Niederschriftserklärungen zum TV-L 1. Zu 1 Absatz 2 Buchstabe b: Bei der Bestimmung des regelmäßigen Entgelts werden Leistungsentgelt, Zulagen und Zuschläge nicht

Mehr

TVöD Kommunal 2008/2009

TVöD Kommunal 2008/2009 TVöD Kommunal 2008/2009 Textausgabe 1. Auflage rehm Heidelberg Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 8073 0016 0 Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE

Mehr

INHA1TSÜBERSICHT. 1 Allgemeiner Geltungsbereich 9 2 Sonderregelungen 9 3 Ausnahmen vom Geltungsbereich 10

INHA1TSÜBERSICHT. 1 Allgemeiner Geltungsbereich 9 2 Sonderregelungen 9 3 Ausnahmen vom Geltungsbereich 10 INHA1TSÜBERSICHT Mantel-Tni il»ei liiig für Arbeiter des Bundes (MTB II) Inder Fassung vom 24. Ap Hl 1991 9 Abschnitt I Geltungsbereich 9 1 Allgemeiner Geltungsbereich 9 2 Sonderregelungen 9 3 Ausnahmen

Mehr

1 Änderungen des TVÜ-VKA zum 1. Januar 2008

1 Änderungen des TVÜ-VKA zum 1. Januar 2008 Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September 2005

Mehr

Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst Bund/Gemeinden

Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst Bund/Gemeinden Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst Bund/Gemeinden Textausgabe zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund TVÜ - Bund und TVÜ-VKA: 1. Auflage Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst

Mehr

Lesefassung November 2016

Lesefassung November 2016 Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 1 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe

Mehr

ARBEITGEBER-INFO ANSPRECHPARTNERIN: HERAUSGEBER: Impressum kavberlin.de

ARBEITGEBER-INFO ANSPRECHPARTNERIN: HERAUSGEBER: Impressum kavberlin.de AG-Info 6/2015 Impressum kavberlin.de ARBEITGEBER-INFO ANSPRECHPARTNERIN: Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: wiebke.wehrhahn@kavberlin.de T: ( 030 ) 21 45 81-12 HERAUSGEBER: Kommunaler Arbeitgeberverband

Mehr

Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte im KAH (TVÜ-Ärzte KAH)

Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte im KAH (TVÜ-Ärzte KAH) Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte im KAH (TVÜ-Ärzte KAH) vom 22. November 2006 Zwischen dem Krankenhausarbeitgeberverband Hamburg e.v. (KAH), vertreten durch die Vorsitzende des Vorstandes,

Mehr

Tabellenentgelte und weitere Entgeltbestandteile

Tabellenentgelte und weitere Entgeltbestandteile Hinweise der TdL zur Anhebung der Tabellenentgelte und weiteren Entgeltbestandteile einschließlich der Stundenentgelte und Zeitzuschläge ab 1. Januar 2014 in der für Niedersachsen geltenden Fassung vom

Mehr

Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle - Wagnis TV-L?

Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle - Wagnis TV-L? Wagnis TV-L? Ziele der tariflichen Neuordnung mehr Effektivität und Effizienz mehr Aufgaben- und Leistungsorientierung mehr Kunden- und Marktorientierung Straffung, Vereinfachung Praktikabilität, Attraktivität

Mehr

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September

Mehr

TVöD-Jahrbuch Kommunen 2011

TVöD-Jahrbuch Kommunen 2011 TVöD-Jahrbuch Kommunen 2011 TVöD mit allen Besonderen Teilen - Überleitungstarifvertrag von Jörg Effertz 1. Auflage TVöD-Jahrbuch Kommunen 2011 Effertz schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 5. September 2013 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) - vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,

Mehr

Tarifvertrag zur Anpassung des Tarif rechts für Arbeiter an den MTB II und an den MTL II (MTArb-O) 11. Abschnitt I Geltungsbereich 11

Tarifvertrag zur Anpassung des Tarif rechts für Arbeiter an den MTB II und an den MTL II (MTArb-O) 11. Abschnitt I Geltungsbereich 11 INHALTSÜBERSICHT Vorwort Tarifvertrag zur Anpassung des Tarif rechts für Arbeiter an den MTB II und an den MTL II (MTArb-O) 11 Abschnitt I Geltungsbereich 11 1 Allgemeiner Geltungsbereich 11 2 Sonderregelungen

Mehr

Anlage 5. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Anlage 5. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Anlage 5 Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13.

Mehr

I. Tabellenentgelte sowie individuelle Zwischen- und Endstufen. Die Tabellenentgelte des TVöD erhöhen sich ab 1. März 2016 um 2,4 Prozent.

I. Tabellenentgelte sowie individuelle Zwischen- und Endstufen. Die Tabellenentgelte des TVöD erhöhen sich ab 1. März 2016 um 2,4 Prozent. 1 Inhalt A. TVöD und TVÜ-VKA... 1 I. Tabellenentgelte sowie individuelle Zwischen- und Endstufen... 1 II. Stundenentgelte, Zeitzuschläge, Überstundenentgelte... 2 III. Persönliche Zulage nach 14 Abs. 3

Mehr