Kinder Prof. Dr. und Heiner Jugendliche Keupp mit Behinderung: Inklusion durch Große Lösung?
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- Achim Michel
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1 Kinder Prof. Dr. und Heiner Jugendliche Keupp mit Behinderung: Inklusion durch Große Lösung? Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Herausforderungen und Chancen bei einer Alleinzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe Vortrag beim Fachforum des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen in Rheinland- Pfalz und des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.v. beim DJHT am 9. Juni 2011 in Stuttgart Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «1 1
2 Mein Argumentationsgang Der Inklusionsbegriff ist längst nicht so klar, wie er gehandelt wird. Wer von der Inklusion reden will, darf von der Exklusion nicht schweigen. Alleinzuständigkeit der Kinder- und Jugend- hilfe: Gute Gründe für die Große Lösung. Bedingungen für eine gute Lösung Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «2
3 Der 13. KJB: Gesundheitsförderung durch Kinder- und Jugendhilfe These 1 Inklusion klingt wie das Versprechen einer großen Freiheit, und bedeutet letztlich aber, aus Schon-, Schutz- und Ausgrenzungsräumen in dem Getriebe des globa- lisierten Netzwerkkapitalismus anzukommen, mit all seinen Chancen und Risiken. Verstehen wir unter Inklusion das Recht an den allgemeinen Zugangschancen zu Arbeit, Bildung, Freizeit, Gemeinschaft oder Konsum uneingeschränkt be- teiligt t zu sein, dann bedeutet t es in letzter t Konsequenz Teilhabe an einer kapitalistischen Gesellschaft, in der eine gnadenlose Konkurrenz um Geld, Macht und Status herrscht. Es ist eine Gesellschaft, in der vom Subjekt ein Höchstmaß an Flexibilität, Mobilität und Eigenregie verlangt wird. Ja, in letzter Konsequenz wird von den Subjekten die Realisierung der Norm vom unternehmerischen Selbst erwartet. Für Menschen mit Behinderung kann Inklusion den Eintritt in eine normierte Leistungsgesellschaft bedeuten, die mit diversity nur etwas an- fangen kann, wenn sie Gewinne verspricht. Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «3 3
4 Der 13. KJB: Gesundheitsförderung durch Kinder- und Jugendhilfe These 2 Es wird klarer, dass eine wachsende Anzahl von Menschen von den Zugehörigkeit ermöglichenden Verwirklichungschancen abgeschnitten, marginalisiert und aus dem Alltag von Arbeit, Politik, Konsum und Zivil- gesellschaft ausgeschlossen ist oder sich so erlebt. Armut ist wieder zu einem zentralen Thema geworden, Begriffe wie Prekariat oder Exklusion begegnen uns und lassen sich als Indikatoren für eine tiefgreifende gesellschaftliche Transformation lesen. Exklusionsempfinden breitet sich aus. Im gesellschaftlichen Verhältnis von Exklusion und Inklusion machen sich Veränderungen und Umbrüche bemerkbar. Diese zeigen sich aktuell im Feld der Erwerbsarbeit, im Bereich wohlfahrtsstaatlicher Regulierung und letzten Endes im Gebiet der sozialen Beziehungen selbst. Es entstehen neue Zonen Verwundbarkeit und der Ausschließung. Wie kann verhindert werden, dass aus dem Zugehörigkeitsbegehren von Menschen mit Behinderung die Erfahrung einem neue Trichter des Ausschlusses wird? Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «4 4
5 Die Positionierung des 13. Kinder- und Jugendberichts zur Inklusion Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «5 5
6 Kinder und Jugendliche mit Behinderung Entscheidung: keinen eigenen Abschnitt zu Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, sondern die Lebenslage dieser Kinder und Jugendlichen als Querschnittsthema im Bericht zu bearbeiten. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind in erster Linie Kinder und Jugendliche mit Bedürfnissen, wie sie jedes Kind entwickelt. Auch für sie sind die gesundheitswissenschaftlichen Grundkonzepte der Salutogenese, das der Verwirklichungschancen und des Em- powerment in vollem Umfang handlungsleitend. Bei Kindern- und Jugendlichen mit Behinderung stellt sich beson- ders dringlich die Frage nach einer Vernetzung der Hilfesysteme und deren Steuerung ( Große Lösung?). Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «6
7 Leitlinie 7 Inklusion Im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention ( 24) haben alle Kinder, unabhängig von ihrem Rechtsstatus, ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Insofern sind alle Maßnahmen an einer Inklusionsperspektive auszurichten, die keine Aussonderung akzeptiert. Inklusionsnotwendigkeiten bestehen vor allem für Kinder, die in Armut aufwachsen, für Heranwachsende mit Migrationshin- tergrund und für Mädchen und Jungen mit behinderungsbedingten Handlungseinschränkungen. Sprach-, Status- und Segregationsbarrieren sind abzubauen und die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sind in allen Planungs- und Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen (disability mainstreaming) Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «7
8 Die Große Lösung : Was ist darunter zu verstehen? Wer will sie? Wer braucht sie? Wie soll sie aussehen? Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «8 8
9 Die Große Lösung zielt auf eine volle Integration des Behindertenbereichs in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe und bekommt neue Aktualität durch die Ratifizierung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Ziel ist die volle Inklusion und die Überwindung aller Sondereinrichtungen. Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «9 9
10 Aktuelle Rechtslage: Getrennte Zuständigkeiten Kleine Lösung : Zuständigkeit der KJH für Heranwachsende mit (drohender) seelischer Behinderung seit 1993 (Einglie- derungshilfe nach 35a SGB VIII) wegen der Nähe zu entwicklungsbedingtem erzieherischen Bedarf. Zuständigkeit der Sozialhilfe (u.a. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach 53a, 54 SGB XII) für Heranwachsende mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung, aber für Erwachsene mit allen Arten von Behinderung! Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «10
11 Probleme der aufgeteilten (Un-)Zuständigkeiten: Unterschiedliche h fachliche h Orientierung, Finanzierungsträger i und Hilfelogiken: l ik Jugendhilfe und Eingliederungshilfe haben sich als unabhängige Systeme (getrennte Welten) entwickelt. Orientierung an Behinderungsformen und Institutionenlogik statt an individuellen Ressourcen und Bedürfnissen Abgrenzungsprobleme zwischen den Behinderungsarten Zuordnungsprobleme bei Mehrfachbehinderungen und bei Wechselwirkungen von behinderungsbedingtem und erzieherischem Bedarf Wetteifern von KJH und Sozialhilfe (und auch Krankenkassen) um Nicht-Zuständigkeit. Die im SGB IX geforderten Komplexleistungen und Mischfinanzierungen werden wegen gesetzlicher und finanzieller Hürden kaum realisiert!! Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «11
12 Probleme der aufgeteilten (Un-)Zuständigkeiten Gefahr von Verschiebebahnhöfen und Schwarzen Löchern - Bt Betroffene müssen sich ih durch das -Dickicht kämpfen und bekommen trotz Rechtsanspruch oft keine/unpassen- de/zu späte Hilfen bzw. müssen sie einklagen. Die spezialisierten Hilfen für Heranwachsende mit (primär) geistigen/körperlichen Behinderungen ngen behindern oft die größtmögliche Entfaltung individueller Fähigkeiten und die Wahl eines eigenen Lebensstils. Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «12
13 Lösungsoptionen Option 1 Alleinzuständigkeit der Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung Option 2 Alleinzuständigkeit der Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung (sog. große Lösung ) Option 3 Punktuelle Bereinigung einzelner Schnittstellen Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «13
14 Option 1 status quo ante Bei dieser Lösung steht (weiterhin) das Paradigma der Behinderung im Vordergrund die Lebenslage Kindheit und Jugend und der spezifische Entwicklungs- und Förderungsbedarf im Hintergrund Dieses Konzept steht im Widerspruch zur Integration ti und zur Inklusion Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «14
15 Option 2 - Große Lösung Jugendhilfe Bei dieser Lösung stehen die Lebenslage Kindheit und Jugend und der spezifische Entwicklungs- und Förderungsbedarf im Vordergrund. Dieses Konzept trägt der Integration und Inklusion Rechnung Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «15
16 Option Große Lösung Jugendhilfe PRO Unterscheidung nach der Art der Behinderung entfällt Unterscheidung zwischen behinderungsspezifischem und erzieheri- schem Bedarf entfällt bzw. ist jugendhilfeintern zu lösen Synergien durch den Wegfall problematischer Schnittstellen Erhebliche fachliche Vorteile: z.b. Erleichterung der integrativen Kindertagesbetreuung und des Zugangs von Eltern körperlich/geistig behinderter Kinder bzw. Jugend- licher zur Erziehungs- und Familienberatung CONTRA Zuständigkeitswechsel bei Volljährigkeit Hoher Umsetzungsaufwand Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «16
17 Option Große Lösung Jugendhilfe Erste Schritte zur Umsetzung Problem: Zuständigkeitsverlagerung von (überörtlichen ) Trägern der Sozialhilfe auf örtliche Träger der Jugendhilfe Aufgaben: Ermittlung der erforderlichen Umverteilungsvolumens mens Kosten der Leistungen Kosten des Verwaltungspersonals Entwicklung von Strategien zur Ressourcenverlagerung Entwicklung von Qualifizierungskonzepten für die Jugendhilfe Entwicklung von Konzepten für die Gestaltung des Zuständigkeitsübergangs bei Volljährigkeit Gesetzliche Änderungen Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «17
18 Öffentliche Ausgaben für Leistungen gem. 27 ff. sowie für Hilfen gem. 35a SGB VIII; Deutschland insg.; in EUR (n. Reinhard Wiesner 2010) Hilfen zur Erziehung Eingliederungshilfen g für seelisch behinderte K.u.J Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «18
19 Umverteilungsvolumen Bruttoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Gesamtausgaben 1,857 Mrd. davon: 584,0 Mio (örtl. Träger) 1273 Mio. (überörtl. Träger) Personalausgaben 40 Mio pro Jahr Quelle: Reinhard Wiesner Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «19
20 Option Große Lösung Jugendhilfe - Was ist zu tun Gesetzesänderungen in SGB VIII und SGB XII Harmonisierung der Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfen als Rechtsanspruch: Im SGB XII: Begriff der wesentlichen Behinderung! Vereinheitlichung der Vorschriften zur Kostenheranziehung (Kostenheranziehung bei Hilfen zur Erziehung ist einkommensorientiert, bei Sozialhilfe an häuslicher Ersparnis orientiert) Festlegung der Altersbegrenzung für den Zuständigkeitsübergang vom SGB VIII in das SGB SGB XII Gute Umsetzung/Mittelumschichtung: Personal und Mittel müssen Aufgaben folgen! Qualifizierung der Fachkräfte in den Regelstrukturen und Sicherung der spezifischen Kompetenz der Eingliederungshilfe, neues Berufsverständnis aller Fachkräfte Forderung der Behindertenverbände: Keine Einschränkung von Leistungen, keine Ausweitung der Kostenheranziehung! Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «20
21 Prüfsteine der Behindertenverbände 1. Keine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII darf auf dem Weg ins SGB VIII verloren gehen. 2. Auf eine Unterscheidung zwischen erzieherisch und behinderungsspezifisch bedingten Leistungsvoraussetzungen muss verzichtet werden. 3. Die Verlagerung darf nicht zu einer Ausweitung der Kosten- und Unterhaltsheranziehung der Eltern führen. 4. Der Rechtsanspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe darf im SGB VIII nicht schwächer h ausgestaltet t sein. 5. Die finanzielle und organisatorische Ausstattung der Jugendhilfe, insbesondere bei den kleineren Jugendämtern, muss den neuen Aufgaben gewachsen sein. Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «21
22 Prüfsteine der Behindertenverbände 6. Die Aufgaben der Jugendämter sind vielfältig und wachsen (z.b. frühe Hilfen, Gewaltprävention, Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, g Ausbau der Tagesbetreuung). g) Die Hilfe für alle behinderten Kinder und Jugendlichen darf nicht nur eine zusätzliche Aufgabe der Jugendhilfe werden, sie muss zum Kerngeschäft der Jugendhilfe werden. 7. Die personelle Ausstattung der Jugendhilfe muss ausreichend sein und den fachlichen Anforderungen der neuen Aufgaben entsprechen. Be- hinderungsspezifische h Fachlichkeit hk muss zur Verfügung stehen und breit entwickelt werden. 8. Beim Übergang g zum Erwachsenenleben und zu den Leistungen der Eingliederungshilfe müssen klare und streitfreie Schnittstellen geschaffen werden. Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «22
23 These 3 Die Realisierung der Großen Lösung erfordert ein hohes Maß an Reformbereitschaft und fähigkeit und könnte zu einem grund- legenden Paradigmenwechsel in der Sozialgesetzgebung führen. Es spricht alles dafür, die Steuerungsverantwortung an die Kinderund Jugendhilfe zu übertragen, allerdings sollte dieser Transformationsprozess sorgsam und unter Beteiligung aller davon Betroffenen (vor allem auch Heranwachsenden mit Behinderung und ihrer Familien) eingeleitet und umgesetzt werden. Entscheidend ist die Sicherung der vorhandenen Ressourcen und Qualitätsstandards. Die Reform wird kurz- und mittelfristig keine fiskalische Entlastung bringen eher im Gegenteil! Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «23
24 Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «24
25 These 4 Neben einer gewaltigen Transformationsleistung im institutionellen Gefüge der Kinder- und Jugendhilfe und des Eingliede- rungssystems brauchen wir auch eine kritische Reflexion über die Bedingungen gelingenden Aufwachsens in einer Gesellschaft, in der Bildung immer mehr auf employability redu- ziert wird. Was brauchen Heranwachsende an Verwirklichungschancen für ein selbstbestimmtes souveränes Leben und wie kann die noch mehr geforderte Kinder- und Jugendhilfe in qualifizierter Wei- se dazu beitragen? Professor Heiner Keupp» Berichtskommission für den 13. KJB «25
Mein Argumentationsgang
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