2. Pflegestufen werden Pflegegrade

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "2. Pflegestufen werden Pflegegrade"

Transkript

1 Inhalt 1. Einleitung Pflegestufen werden e Kosten Grundsätzliches Ein- und Auszug Abwesenheiten Pflegekosten Beträge Bestandschutz Weitere Kosten Beispielrechnungen Ein Monat mit kompletter Anwesenheit Ein Monat mit 5 Tagen Abwesenheit Was ändert sich im Alltag?... 15

2 1. Einleitung Ab dem tritt das Pflegestärkungsgesetz 2 in Kraft. Wir als St. Vincenz-Haus möchten Sie, als Bewohner und Angehörige mit diesem Booklet über die kommenden Änderungen informieren. Allgemeine Änderungen entnehmen Sie bitte der Broschüre PSG II Kompakt. 2. Pflegestufen werden e Das System der Pflegestufen wird ab dem Jahr 2017 durch die neuen e abgelöst. Das bedeutet, dass Sie von Ihrer alten Pflegestufe in einen neuen nach einem festgelegten Schema übergeleitet werden. Hierfür ist keine neue Begutachtung durch den MDK notwendig. Bei einer Höhergruppierung erhalten Sie demnach auch einen höheren. Bei der Überleitung ist zu beachten, dass bei einer vorliegenden attestierten eingeschränkten Alltagskompetenz ein doppelter Stufensprung erfolgt. Liegt keine eingeschränkte Alltagskompetenz vor, so erfolgt ein einfacher Stufensprung. Sie erhalten also grundsätzlich einen höheren, als Ihre momentane Stufe. Unter einer eingeschränkten Alltagskompetenz versteht man: Betroffen sind Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der 2

3 Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist. (SGB XI 45a (1)) Folgende Grafik soll das Schema der Überleitung von Pflegestufen in e verdeutlichen: Pflegestufe 0 I I mit EA II II mit EA III III mit EA IIIH IIIH mit EA EA= eingeschränkte Alltagskompetenz Wird zu 1 wird nur bei Neugruppierung vergeben

4 3. Kosten 3.1 Grundsätzliches Ab dem werden die täglichen Sätze für Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Ausbildungsumlage und Investitionskosten in monatliche Pauschalbeträge umgerechnet Ein- und Auszug Bei Ein- und Auszügen werden im Gegensatz zur grundsätzlichen Regelung der monatlichen Pauschalbeträge mit tagesgenauen Sätzen berechnet. Auf der nächsten Seite finden Sie eine Tabelle mit den aktuellen Tagessätzen. 4

5 Kosten für die Pflege: 54,34 69,67 85,85 102,71 110,27 Unterkunft: 21,04 Verpflegung: 16,20 Ausbildungsumlage: 3,61 Investitionskosten für Einzelzimmer: 22, Abwesenheiten Tabelle mit Tagessätzen Bei Abwesenheiten ab dem dritten Tag werden 25% der Tagessätze gutgeschrieben und nicht, wie in der Vergangenheit, 75% der Tagessätze berechnet. Unterhalb finden Sie eine weitere Tabelle mit den entsprechenden Gutschriftsbeträgen. 5

6 Kosten für die Pflege: 13,59 17,42 21,46 25,68 27,57 Unterkunft: 5,26 Verpflegung: 4,05 Ausbildungsumlage: 0,90 Tabelle mit tagesgenauen Gutschriftsbeträgen 6

7 3.2 Pflegekosten Zukünftig zahlen Sie für die pflegebedingten Aufwendungen im zwei bis fünf unabhängig vom einen monatlich konstanten Betrag: Den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dies bedeutet für Sie, dass sich auch bei einer Erhöhung des es der Eigenanteil für die Pflege nicht verändert. Im PSG 2 wurde der Begriff des Bestandschutzes definiert. Dieser besagt, dass Ihnen nach Überleitung in die e kein finanzieller Nachteil entstehen darf. Auf diesen Punkt gehen wir später noch genauer, unter Punkt ein. Im St. Vincenz-Haus beträgt der EEE 1.349,51 (Stand: ). 7

8 Pflegekosten St. Vincenz-Haus 4.000, , , , , , ,00 500,00 - Übernahmebetrag Pflegekasse Eigenanteil (EEE) Grafik zum Bestandschutz Wie Sie sehen, steigen zwar die Gesamtpflegeaufwendungen, allerdings bleibt Ihr Eigenanteil durch alle e hinweg unverändert. 8

9 3.2.1 Beträge Im Folgenden sehen Sie die monatlichen Beträge für die Pflege: Kosten für die Pflege: 1.653, , , , ,51 -Übernahme durch die Pflegekassen (max. 75% der Pflegekosten): -125,00-770, , , ,00 Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil: 1.528, ,51 Tabelle Pflegekosten monatlich 9

10 St. Vincenz-Haus Bestandschutz Wie bereits in Punkt 3.2 erwähnt, darf durch die Überleitung für Sie kein finanzieller Nachteil entstehen. Sollten Sie zur Zeit in die Pflegestufe 0, I oder II eingestuft sein, wäre in Zukunft der EEE höher, als Ihr momentaner Eigenanteil. Diese Differenz übernimmt die Pflegekasse und erstattet diese direkt an das St. Vincenz-Haus. Für Sie ändert sich also nichts. Diesen Betrag übernimmt die Pflegekasse EEE Grafik zum Bestandschutz Bei einer Höhergruppierung in 2017 oder später verfällt der Bestandschutz. Weiteres finden Sie auf der nächsten Seite. 10

11 Durchschnittliche Pflegekosten (30,42 Tage) Alte Pflegestufe Übernahmebetrag der Pflegekasse Alter Selbstzahleranteil EEE Differenz ,96 231,00 931, ,51 417,55 I 1.847, ,00 783, ,51 565,80 II 2.669, , , ,51 10,15 III 3.521, , , ,51-559,91 IIIH 3.904, , , ,51-559,90 Tabelle zum Bestandschutz 11

12 3.3 Weitere Kosten Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen und für die Ausbildungsumlage werden in Zukunft auch als Monatspauschale ausgewiesen Unterkunft: 640,04 Verpflegung: 492,80 Ausbildungsumlage: 109,82 Investitionskosten für Einzelzimmer: 680, Tabelle zu den monatlichen nicht pflegebedingten Kosten Bei Abwesenheiten werden bei allen Komponenten, bis auf den Investitionskosten, ab dem dritten Tag 25% des jeweiligen Tagessatzes gutgeschrieben. Die Preise hierfür finden Sie unter Punkt

13 4. Beispielrechnungen 4.1 Ein Monat mit kompletter Anwesenheit Für 4: Position Betrag Pflegekosten: 3.124,51 Unterkunft: 640,04 Verpflegung: 492,80 Investitionskosten Einzelzimmer: 680,80 Ausbildungsumlage: 109,82 Summe: 5.047,97 -Übernahme durch die Pflegekasse: ,00 Eigenanteil: 3.272,97 Wie Sie sehen, ist der EEE auf dieser Beispielrechnung nicht ersichtlich. Diese Beispielrechnung werden Sie auch so in Zukunft von uns erhalten. Dennoch kann der EEE leicht errechnet werden: Position Betrag Pflegekosten: 3.124,51 -Übernahme durch die Pflegekasse: ,00 EEE: 1.349,51 13

14 4.2 Ein Monat mit 5 Tagen Abwesenheit Für 4: Position Betrag Pflegekosten: 3.124,51 Unterkunft: 640,04 Verpflegung: 492,80 Investitionskosten Einzelzimmer: 680,80 Ausbildungsumlage: 109,82 -Pflegekosten bei Abwesenheit für 2 Tage -51,36 -Unterkunft bei Abwesenheit für 2 Tage -10,52 -Verpflegung bei Abwesenheit für 2 Tage -8,10 -Ausbildungsumlage bei Abwesenh. für 2 Tage -1,80 Summe: 4.976,19 -Übernahme durch die Pflegekasse: ,00 Eigenanteil: 3.201,19 Der Eigenanteil für die Pflege beläuft sich für diesen Monat auf: Position Betrag Pflegekosten: 3.124,51 -Pflegekosten bei Abwesenheit für 2 Tage -51,36 -Übernahme durch die Pflegekasse: ,00 Eigenanteil für die Pflege: 1.298,15 Wie Sie an der obigen Rechnung erkennen, werden Sie in Zukunft in en zwei bis fünf nie mehr für die Pflege bezahlen, als den Einrichungseinheitlichen Eigenanteil. 14

15 5. Was ändert sich im Alltag? Das PSG 2 verändert Ihren Alltag im St. Vincenz-Haus nicht. Die erklärten Änderungen beziehen sich nur auf die Abrechnung der stationären Heimkosten. Die Lebensqualität im Haus bleibt, wie gewohnt hoch. Wenn Sie über dieses Booklet hinaus noch weitere Fragen haben, so sprechen Sie uns gerne an. Alle erwähnten Beträge gelten ab dem bis auf weiteres. Diese werden sich im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen ändern. Wenn das St. Vincenz-Haus in die Pflegesatzverhandlung tritt, werden Sie rechtzeitig darüber informiert. Alle Preise sind ohne Gewähr. 15

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II. Übersicht für Bewohner der Seniorenresidenz

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II. Übersicht für Bewohner der Seniorenresidenz PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II Übersicht für Bewohner der Seniorenresidenz www.heidehaus.de Inhaltsverzeichnis 5 Pflegestärkungsgesetz Was bedeutet das neue Gesetz? 8 Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsrichtlinie

Mehr

Herzlich Willkommen. Soziale Pflegeversicherung mit der AOK. Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017

Herzlich Willkommen. Soziale Pflegeversicherung mit der AOK. Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017 Herzlich Willkommen Soziale Pflegeversicherung mit der AOK Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017 1 Wesentliche Inhalte des PSG II Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Einführung des

Mehr

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend:

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend: Änderungen rund um die Pflege zum 01.01.2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage gestellt.

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II. 20. Oktober 2016 Referenten: Frank Schubert, Jürgen Schneidereit

Pflegestärkungsgesetz II. 20. Oktober 2016 Referenten: Frank Schubert, Jürgen Schneidereit II 20. Oktober 2016 Referenten: Frank Schubert, Jürgen Schneidereit II Aktuelle Marktentwicklung Bundespflegestatistik: Anzahl der Pflegebedürftigen Ambulant in % Stationär in % Gesamt 1999 1.442.880 71,57

Mehr

Von Pflegestufen zu Pflegegraden

Von Pflegestufen zu Pflegegraden 1 5 2 I 3 II III 4 Von Pflegestufen zu Pflegegraden Pflegestärkungsgesetz II - Was ändert sich? 0 Pflegestufe vorhandene Demenz * Pflegestufe I Pflegegrad 2 Pflegegrad 2 - erhebliche Beeinträchtigung der

Mehr

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kurzübersicht über die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade sowie über ausgewählte Sachleistungsbeträge

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kurzübersicht über die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade sowie über ausgewählte Sachleistungsbeträge Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kurzübersicht über die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade sowie über ausgewählte Sachleistungsbeträge Stand: 24. Juni 2015 Gliederung: 1.) Überleitung von

Mehr

Überblick der Änderungen durch das PSG II zum Andreas Dasbach AOK Montabaur

Überblick der Änderungen durch das PSG II zum Andreas Dasbach AOK Montabaur Überblick der Änderungen durch das PSG II zum 01.01.2017 Andreas Dasbach AOK Montabaur Hier steht das Thema des Vortrages AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse 1 Wesentliche Inhalte der Pflegereform

Mehr

Berlin 9. November 2016

Berlin 9. November 2016 Berlin 9. November 2016 Gemeinsame Empfehlungen des BMG sowie Verbände der Leistungsträger und Leistungserbringer auf Bundesebene zur Umsetzung einer einheitlichen und rechtssichereren Vergütungsabrechnung

Mehr

Willkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2

Willkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2 Willkommen zur unseren Informationen über das Pflegestärkungsgesetz 2 Gesetze in 2015 Überblick Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft seit 01.01.2016 Verordnungen - durch Krankenhäuser bis zu 7 Tagen!

Mehr

PSG II. Änderungen ab dem

PSG II. Änderungen ab dem PSG II Änderungen ab dem 01.01.2017 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Was lange währt, wird endlich gut? BISHERIGER PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF KRITIK: defizitorientiert, somatisch ausgerichtet, verrichtungsbezogen,

Mehr

PFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017

PFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017 PFLEGE- LEISTUNGEN Ab 1. JANUAR 2017 PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE kein Anspruch Pflegegrad 2 316 Pflegegrad 3 545 Pflegegrad 4 728 Pflegegrad 5 901 Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn

Mehr

Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds

Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds PSG I (seit 01.01.2015): Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds PSG II (seit 01.01.2016): Einführung

Mehr

Berechnungsbeispiel zum 3. Nachtrag

Berechnungsbeispiel zum 3. Nachtrag Ergänzende Beispiele zur Berechnung der Heimentgelte bei vorrübergehende Abwesenheit bzw. bei Einzug / Auszug oder Tod des Pflegebedürftigen in der vollstationären Pflege in Thüringen Die folgenden ergänzenden

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab 01.01.017. Das PSG II ist in der ersten Stufe bereits am 01.01.016 in Kraft getreten. Die zweite Stufe, welche nunmehr zum 01.01.017 in Kraft treten

Mehr

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? 2 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage

Mehr

BARMER GEK Pflegereport 2015

BARMER GEK Pflegereport 2015 BARMER GEK Pflegereport 2015 Infografiken Infografik 1 Höhere Beträge bei Pflegesachleistungen Infografik 2 Geringerer Eigenanteil für schwerst Pflegebedürftige Infografik 3 Mehr Pflegegeld Infografik

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da

Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II Pflegestützpunkt Wir sind für Sie da Vorwort Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung als letzte Säule der Sozialversicherung

Mehr

Neues Pflegestärkungsgesetz II

Neues Pflegestärkungsgesetz II Neues Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab dem 1. Januar 2017 für die stationäre Pflege Curatio GmbH Liebe Hausgäste, sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Betreuer Im Januar 2017 werden die neuen gesetzlichen

Mehr

Hilfen für Pflegebedürftige. Die neuen Pflegeleistungen Gabriele Knöpfle

Hilfen für Pflegebedürftige. Die neuen Pflegeleistungen Gabriele Knöpfle Hilfen für Pflegebedürftige Die neuen Pflegeleistungen 2017 1 Gabriele Knöpfle 2 Landratsamt Bodenseekreis Gabriele Knöpfle Ganzer Melanie Haugg Bodenseekreis Landratsamt Bodenseekreis Glärnischstr. 1-3,

Mehr

Preise. Kann ich mir das eigentlich leisten?

Preise. Kann ich mir das eigentlich leisten? Preise Kann ich mir das eigentlich leisten? Mit diesem Dokument möchten wir Ihnen das Wichtigste in Kürze und leicht verständlich erklären. Die folgenden Erläuterungen mögen helfen das Thema der Finanzierung,

Mehr

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege?

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege? Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege? Stephan von Kroge Landesbeauftragter Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Der neue

Mehr

Wenn Sie derzeit einen Pflegebedarf Ihrer Pflegekasse

Wenn Sie derzeit einen Pflegebedarf Ihrer Pflegekasse VON DER PFLEGESTUFE ZUM PFLEGEGRAD Pflegebedürftige und Angehörige freuen sich auf bessere Leistungen ab dem 1. Januar 2017. Wir erklären Ihnen verständlich die Details. Gehören Sie zu den 2,7 Millionen

Mehr

Pflegevorsorge jetzt! PSG 2 Chancen und Herausforderungen

Pflegevorsorge jetzt! PSG 2 Chancen und Herausforderungen Pflegevorsorge jetzt! PSG 2 Chancen und Herausforderungen Inhalt Die Pflegepflichtversicherung Entstehung und Einführung Reformen und Neuausrichtungen - Beitragssätze in der Sozialen Pflegepflichtversicherung

Mehr

Sanitätshaus Aktuell Unser Lächeln hilft. Homecare - Versorgung. Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team

Sanitätshaus Aktuell Unser Lächeln hilft. Homecare - Versorgung. Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team Sanitätshaus Aktuell Homecare - Versorgung Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team Dieser wird jetzt maßgeblich erweitert: Künftig können diese Versicherten auch Leistungen der Tages-

Mehr

Herzlich Willkommen beim Sozialverband VdK OV Münstertal

Herzlich Willkommen beim Sozialverband VdK OV Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 E-Mail vdk-muenstertal@t-online.de Herzlich Willkommen beim Sozialverband VdK OV Münstertal Im Mittelpunkt der Menschen - 1 - Änderungen und Neuregelungen durch ein

Mehr

zusätzliche Betreuungs- und Informationsveranstaltung

zusätzliche Betreuungs- und Informationsveranstaltung zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Herzlich Willkommen zu der Informationsveranstaltung zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Gesetzliche Grundlage Wer hat einen Anspruch? Wozu

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II Änderungen zum AOK NORDWEST Frank Neuser

Pflegestärkungsgesetz II Änderungen zum AOK NORDWEST Frank Neuser Pflegestärkungsgesetz II Änderungen zum 01.01.2017 AOK NORDWEST Frank Neuser AGENDA 1. Finanzierung 2. Übergangsrecht 3. Leistungen AOK NORDWEST Frank Neuser 2 Finanzierung Die Beitragssatzanpassung reicht

Mehr

SVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II

SVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Kassel, 3. November 2016 Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II Das ändert sich in der Pflegeversicherung Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Pflegekasse bei der. Pflegekasse. AOK Gesundheitskasse

Pflegekasse bei der. Pflegekasse. AOK Gesundheitskasse 0 Pflegekasse Pflegekasse bei der bei AOK der- Die AOK Gesundheitskasse Bayern die Gesundheitskasse Infoveranstaltung zur Pflegeversicherung Bürgerforum Altenpflege 05.12.2016 - Die Gesundheitskasse Übergangsregelungen

Mehr

Pflegestärkungsgesetz

Pflegestärkungsgesetz Pflegestärkungsgesetz Bis zum 31.12.2014 galt: Personen sind pflegebedürftig, wenn Sie Hilfe im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit

Mehr

Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II

Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II 26.09.2016 1 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen

Mehr

Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II

Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II gewohntes Vertrauen Warum...... kommt das Pflegestärkungsgesetz II? Pflegebedürftigkeit hat sich bisher vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen

Mehr

Ziel erreicht? Was bringt das Pflegestärkungs- gesetz II den Betroffenen?

Ziel erreicht? Was bringt das Pflegestärkungs- gesetz II den Betroffenen? Ziel erreicht? Was bringt das Pflegestärkungs- gesetz II den Betroffenen? 10. März 2016 Joachim Hessler, Referent bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft BWKG BWKG 2 PSG II Umstellung Bei

Mehr

Entlastungsbetrag. ambulant (zweckgebunden), in Euro

Entlastungsbetrag. ambulant (zweckgebunden), in Euro Pflegegrade Geldleistung ambulant, Sachleistung ambulant, Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden), Leistungsbetrag vollstationär, Pflegegrad 1 125 125 Pflegegrad 2 316 689 125 770 Pflegegrad 3 545 1.298

Mehr

Anbau Gültig ab

Anbau Gültig ab Anbau Gültig ab 01.01.2015 Pflegestufe 0 Pflegebedingter Aufwand 31,61 31,61 Summe 84,01 77,07 Monatliches Gesamtentgelt 2.520,30 2.312,10 Anteil der Pflegekasse 0,00 0,00 Verbleibender Eigenanteil 2.520,30

Mehr

DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ

DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ Pflegereform 2016/2017 PSG II 1. Einführung Inhaltsverzeichnis 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren 3. Von den Pflegestufen zu den Pflegegraden

Mehr

PFLEGEREFORM Die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst!

PFLEGEREFORM Die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst! PFLEGEREFORM 2017 Die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst! INHALT DIE PFLEGEREFORM 2017 Die Pflegereform 2017 1 Allgemeine Übersicht zur Pflegereform 2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff.

Mehr

Gut leben im Heim. Aktualisierung des Ratgebers, 1. Auflage 2013

Gut leben im Heim. Aktualisierung des Ratgebers, 1. Auflage 2013 Gut leben im Heim Aktualisierung des Ratgebers, 1. Auflage 2013 Änderungen zum 1. Januar 2016 PSG II, Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Unterhalt Stand: Januar 2016 Am 1. Januar 2016 ist der zweite Teil

Mehr

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK)

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Einstufung der Pflegebedürftigkeit im Vergleich Alt (bis 2016): 3 Pflegestufen Pflegestufe

Mehr

Was ist neu in der Pflege?

Was ist neu in der Pflege? Herzlich Willkommen! Was ist neu in der Pflege? 11.10.2018, AWO Heiden Ruth Weddeling Kreis Borken, Leiterin Abteilung Pflege/Heimaufsicht Übersicht 1. Was bedeutet Pflegebedürftigkeit? 2. Wie hoch ist

Mehr

Informationen für Beihilfeberechtigte

Informationen für Beihilfeberechtigte Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2017 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, sind

Mehr

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO); hier: Anwendung von Teil 3 der BVO

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO); hier: Anwendung von Teil 3 der BVO Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO); hier: Anwendung von Teil 3 der BVO Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 08. Januar 2015 Mit dem Ersten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Herzlich willkommen! 2. Pflegestärkungsgesetz AOK Rheinland/Hamburg Stand:

Herzlich willkommen! 2. Pflegestärkungsgesetz AOK Rheinland/Hamburg Stand: Herzlich willkommen! AOK Rheinland/Hamburg Stand: 23.09.2016 Die neuen Leistungen der AOK Rheinland/Hamburg Vollstationäre Pflege Pflegegrad 2 bis 5 In den Pflegegraden 2 und 3 sind die Leistungsbeträge

Mehr

Leistungsverbesserungen: Das müssen Sie jetzt wissen!

Leistungsverbesserungen: Das müssen Sie jetzt wissen! Leistungsverbesserungen: Das müssen Sie jetzt wissen! Was ändert sich für Sie und ihre pflegenden Angehörigen im kommenden Jahr? Was müssen Sie als pflegender Angehöriger jetzt wissen für 2017? Maßgebliche

Mehr

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: *

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: * Sozialverband Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 * E-Mail kjstreu@t-online.de -1- Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung

Mehr

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 2 (TEIL 1)

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 2 (TEIL 1) PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 2 (TEIL 1) An dieser Stelle werden wir Sie bis zum Jahresende über die Neuerungen des Pflegestärkungsgesetz 2 informieren. Begleitend finden hierzu Informationsveranstaltungen im

Mehr

Einführung in das Pflegestärkungsgesetz II

Einführung in das Pflegestärkungsgesetz II Einführung in das Pflegestärkungsgesetz II Stand November 2016 Pflegestützpunkt SBK Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Unter Vorbehalt anderer Regelungen und Anwendungsempfehlungen 21.11.2016 1 Was ist

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege

Die Änderungen rund um die Pflege Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Referent: Thorsten Meilahn. Datum: 05.11.2016 1. Überblick Das gilt ab dem 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt.

Mehr

Kundeninformation. Dezember Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer,

Kundeninformation. Dezember Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer, Seite 1 von 9 Dezember 2014 Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer, Für das Jahr 2015 können wir uns über einige Neurungen im Pflegegesetz freuen. Alle pflegebedürftigen

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II. Albertine Deuter, Sozialberatung DGM LV-Bayern Ilse Polifka, Juristin

Pflegestärkungsgesetz II. Albertine Deuter, Sozialberatung DGM LV-Bayern Ilse Polifka, Juristin Pflegestärkungsgesetz II Albertine Deuter, Sozialberatung DGM LV-Bayern Ilse Polifka, Juristin Pflegestärkungsgesetz II Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Leistungen der Pflegeversicherung für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Leistungen der Pflegeversicherung für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Claudia Schöne Bereichsleiterin Pflege / Häusliche Krankenpflege 27. Dresdner Pflegestammtisch / 23.

Mehr

Wir informieren Sie schon jetzt. Fünf Pflegegrade - die neuen Pflegestufen und die Leistungen der Pflegekasse ab 2017

Wir informieren Sie schon jetzt. Fünf Pflegegrade - die neuen Pflegestufen und die Leistungen der Pflegekasse ab 2017 Wir informieren Sie schon jetzt. Fünf Pflegegrade - die neuen Pflegestufen und die Leistungen der Pflegekasse ab 2017 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017: Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995

Mehr

Das neue Pflege. PSG II Änderungen zum 1. Januar 2017

Das neue Pflege. PSG II Änderungen zum 1. Januar 2017 Das neue Pflege stärkungsgesetz PSG II Änderungen zum 1. Januar 2017 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, zum 1. Januar 2017 tritt die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrem Bestehen in Kraft.

Mehr

Pflegeleistungen ab 2017

Pflegeleistungen ab 2017 Pflegeleistungen ab 2017 Mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz wird ab dem 01.01.2017 ein neuer Pflegebegriff eingeführt. Die bisherigen 3 Pflegestufen werden durch 5 neue Pflegegrade ersetzt. Maßgeblich für

Mehr

Pflegegeld 2017 / 2018 Pflege-Stärkungsgesetz II

Pflegegeld 2017 / 2018 Pflege-Stärkungsgesetz II PSG II Pflegegeld 18 Höhe der neuen Regelsätze Pflegegeld in 16 / 17 / 18 für Demenzpatienten und mit eingeschränkter Alltagskompetenz Alle Informationen zu den neuen Abrechnungssätzen / Regelleistungen

Mehr

M&B Marketing-Bildung Institut Ltd. Fachverlag London Ltd. 1

M&B Marketing-Bildung Institut Ltd. Fachverlag London Ltd. 1 Fachverlag London Ltd. 1 Änderung der Pflegesätze ab 2017 Pflegegeld 2016 und 2017 - Sätze laut Pflege-Stärkungsgesetz II in der Pflegeversicherung Pflegegeld 2016 / 2017 Pflege-Stärkungsgesetz II Im Jahr

Mehr

Bemessungsgrundlagen für die Pflegesätze in der vollstationären Pflege ab

Bemessungsgrundlagen für die Pflegesätze in der vollstationären Pflege ab Bemessungsgrundlagen für die Pflegesätze in der vollstationären Pflege ab 01.01.2017 Dr. Frank Brünner Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Freiburg Gliederung I. Pflegesatz und einrichtungseinheitlicher

Mehr

Wie Sie die Nutzerinnen und Nutzer Ihrer Pflegeeinrichtung korrekt über die neuen Entgelte informieren

Wie Sie die Nutzerinnen und Nutzer Ihrer Pflegeeinrichtung korrekt über die neuen Entgelte informieren Wie Sie die Nutzerinnen und Nutzer Ihrer Pflegeeinrichtung korrekt über die neuen Entgelte informieren Eine Handreichung für stationäre Einrichtungen www.wir-stärken-die-pflege.de Sehr geehrte Damen und

Mehr

Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege

Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege zwischen XXXXXX nachfolgend Träger genannt und derxxxxxxxxx derxxxxxxxxx derxxxxxxxxx derxxxxxxxxxxxx nachfolgend Pflegekassen genannt

Mehr

Umsetzung der BestandschutzregelUng nach 1418GB XI im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Umsetzung der BestandschutzregelUng nach 1418GB XI im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Der Minister Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Wes alf?f\t,tt.o~üsseldorf An den Präsidenten des Landtags

Mehr

Informationen zum Pflegestärkungsgesetz 2 Die aktuelle Situation

Informationen zum Pflegestärkungsgesetz 2 Die aktuelle Situation Informationen zum Pflegestärkungsgesetz 2 Die aktuelle Situation Rund 71 % aller Pflegebedürftigen werden durch ihre Angehörigen (ca. 47 %) und/oder durch ambulante Pflegedienste (ca. 23 %) wunschgemäß

Mehr

Das Pflege Neuausrichtungs - Gesetz. Was ein FDP Minister bewegt! Hartmut Vöhringer

Das Pflege Neuausrichtungs - Gesetz. Was ein FDP Minister bewegt! Hartmut Vöhringer Das Pflege Neuausrichtungs - Gesetz Was ein FDP Minister bewegt! Von 2,42 Mio. Menschen mit Pflegebedarf werden: 31 % 23 % 46 % Zu Hause nur von Angehörigen gepflegt Zu Hause mit Hilfe ambulanter Dienste

Mehr

Informationen über das

Informationen über das Informationen über das Sämtliche Angaben und Darstellungen in dieser Broschüre entsprechen dem aktuellen Stand des Wissens und sind bestmöglich dargestellt. Der Pflegedienst Zweite Hilfe GmbH kann jedoch

Mehr

Tabelle 1 Pflegebedürftige und Personal in den Pflegeeinrichtungen im Land Bremen am 15. Dezember 2013 und 2015

Tabelle 1 Pflegebedürftige und Personal in den Pflegeeinrichtungen im Land Bremen am 15. Dezember 2013 und 2015 Tabelle 1 Pflegebedürftige und Personal in den Pflegeeinrichtungen im Land Bremen am 15. Dezember 2013 und 2015 Merkmal Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Land Bremen 2013 2015 2013 2015 2013 2015 2013 2015

Mehr

bezahlbar? Informationen zur Pflegefinanzierung für pflegende Angehörige

bezahlbar? Informationen zur Pflegefinanzierung für pflegende Angehörige Ist Pflege noch bezahlbar? Informationen zur Pflegefinanzierung für pflegende Angehörige Pflegeversicherung Um Anspruch auf Pflegeleistungen zu haben, müssen Versicherte: in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung

Mehr

Kursana Residenz Prien PREISLISTE Pflege und Betreuung Pflege und Betreuung demenziell Erkrankter

Kursana Residenz Prien PREISLISTE Pflege und Betreuung Pflege und Betreuung demenziell Erkrankter Kursana Residenz Prien PREISLISTE Pflege und Betreuung Pflege und Betreuung demenziell Erkrankter Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gern! Stand: Januar 2015 Preisbeispiel Wohnen Pflege

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Behandlungspflege Grundpflege Hauswirtschaftliche Versorgung Verhinderungspflege Betreuungs- und Entlastungsleistungen Tagespflege Leistungen im Überblick

Mehr

Abrechnungsmöglichkeiten des 45 SGB XI. Ehrenamtlicher Seniorenbegleitservice der Stadt Dortmund. Sabine Dahlmann, Koordinatorin

Abrechnungsmöglichkeiten des 45 SGB XI. Ehrenamtlicher Seniorenbegleitservice der Stadt Dortmund. Sabine Dahlmann, Koordinatorin Abrechnungsmöglichkeiten des 45 SGB XI Ehrenamtlicher Seniorenbegleitservice der Stadt Dortmund Sabine Dahlmann, Koordinatorin Gründe für den Unterstützungsbedarf: Eine steigende Lebenserwartung mit mehr

Mehr

WEGWEISER. DURCH DIE PFLEGEVERSICHERUNG für Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarfen und deren Angehörige

WEGWEISER. DURCH DIE PFLEGEVERSICHERUNG für Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarfen und deren Angehörige WEGWEISER DURCH DIE PFLEGEVERSICHERUNG für Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarfen und deren Angehörige Die Broschüre Wegweiser durch die Pflegeversicherung für Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarfen und

Mehr

Welche Voraussetzungen gelten für die Pflegegrade?

Welche Voraussetzungen gelten für die Pflegegrade? Thälmannstr. 1 39175 Königsborn 039292/ 2151 039292/27901 yvonnes.pflegedienst@gmail.com Welche Voraussetzungen gelten für die Pflegegrade? Natürlich gibt es weiterhin bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt

Mehr

Informationsveranstaltung. DBwV. Beihilfe in Pflegefällen. und Änderungen durch die Pflegestärkungsgesetze. I. Einführung

Informationsveranstaltung. DBwV. Beihilfe in Pflegefällen. und Änderungen durch die Pflegestärkungsgesetze. I. Einführung Informationsveranstaltung DBwV Kameradschaft ERH Ulm/Neu-Ulm und Änderungen durch die Pflegestärkungsgesetze I. Einführung Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) erfolgt zum 1. Januar 2017 die

Mehr

Die Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015

Die Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015 Die Entwicklung der Pflegeversicherung Open Campus Universität Bremen 11. Juli 2015 1 Inhalt Entstehungsgeschichte - Armutsrisiko bei Pflegebedürftigkeit Definition von Pflegebedürftigkeit - Gehört Demenz

Mehr

Leistungsübersichten: Änderungen ab 2017

Leistungsübersichten: Änderungen ab 2017 Pflegegrade und monatliche Budgets für Sachleistung und Pflegegeld ab Pflegegrad Sachleistung, monatliches Budget Geldleistung, monatliches Budget 1* - * - * 2 689 Euro 316 3 1.298 Euro 545 4 728 5 1.995

Mehr

Informationen zu den Heimkosten und Leistungen im Heim

Informationen zu den Heimkosten und Leistungen im Heim Informationen zu den Heimkosten und Leistungen im Heim Wir begleiten Menschen. Wir ermöglichen mit unseren vielfältigen Angeboten älteren Menschen einen individuellen und selbstbestimmten Lebensweg, den

Mehr

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Folie 1

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Folie 1 Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Folie 1 GLIEDERUNG PSG II Artikel 1 (Inkrafttreten zum 1.1.2016) Schwerpunkte: Beratung, Qualitätssicherung, Übergangsregelungen Artikel 2 (Inkrafttreten zum 1.1.2017)

Mehr

Sätze laut Pflege-Stärkungsgesetz II in der Pflegeversicherung

Sätze laut Pflege-Stärkungsgesetz II in der Pflegeversicherung Änderungen in der Pflegeversicherung Ab dem 1. Januar 2016 gelten kleinere Änderungen hinsichtlich der Pflegeleistungen. Im Zusammenhang mit der Ersatz- und Kurzzeitpflege steigt der Anspruch auf Pflegegeld

Mehr

Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht

Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht Das Pflegestärkungsgesetz Teil 1 Inkrafttreten: 01.01.2015 AURISCARE GmbH - Zentrale Berlin AURISCARE GmbH INHALT 1. Pflegeunterstützungsgeld 2. Sachleistungen ( 36

Mehr

Auswirkungen des PSG II auf Einrichtungen im Ev. Johanneswerk e.v.

Auswirkungen des PSG II auf Einrichtungen im Ev. Johanneswerk e.v. Auswirkungen des PSG II auf Einrichtungen im Ev. Johanneswerk e.v. Auswertung von simulierten Begutachtungen und Strukturprognose bis 2020 Dr. Gero Techtmann Wiss. Mitarbeiter, Alters-Institut ggmbh Referent,

Mehr

Wissen kompakt Pflegeversicherung

Wissen kompakt Pflegeversicherung Wissen kompakt Pflegeversicherung Zentrum Kommunikation Pressestelle Caroline-Michaelis-Straße 1 10115 Berlin Telefon: +49 30 65211-1780 Telefax: +49 30 65211-3780 pressestelle@diakonie.de ---------- Berlin,

Mehr

Das Übergangsrecht KONGRESS PFLEGE BERLIN, RECHTSANWALT PROF. RONALD RICHTER 1

Das Übergangsrecht KONGRESS PFLEGE BERLIN, RECHTSANWALT PROF. RONALD RICHTER 1 Das Übergangsrecht KONGRESS PFLEGE BERLIN, 20.01.2017 RECHTSANWALT PROF. RONALD RICHTER RONALD.RICHTER@RICHTER-RAE.DE 1 15. Kapitel: 140 144 SGB XI 140 SGB XI: Regelungen zur Rechtsanwendung im Übergangszeitraum,

Mehr

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Neues Begutachtungsassessment (NBA) Überleitung in das neue System und Bestandsschutz Änderungen im ambulanten Bereich Änderungen in stationären

Mehr

Praxishilfe zur Umstellung der Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017

Praxishilfe zur Umstellung der Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017 Praxishilfe zur Umstellung der Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017 (Stand: 27. Oktober 2016) 1 Praxishilfe zur Umstellung der Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017 Durch

Mehr

Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf

Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Bisher 2 Verfahren parallel Pflegestufe Körperpflege - Waschung - Ausscheidung Ernährung

Mehr

INFORMATIONSBROSCHÜRE

INFORMATIONSBROSCHÜRE INFORMATIONSBROSCHÜRE Lievelingsweg 90 53119 Bonn Freigabe Bearbeiter Änderungsstand Datum Seite Beate Wendling Oliver Wenzel 2.0 01.01.2017 1 von 1 Einrichtungsleitung Verwaltung Qualitätsmanagement-

Mehr

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad Sozial-Info Pflegepolitik Oktober 2016 Von der Pflegestufe zum Pflegegrad Antworten auf wichtige Fragen Zum 1. Januar 2017 treten umfassende Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft. Pflegebedürftigkeit

Mehr

5. Pflegesymposium der Pichlmayr Firmengruppe, Pflegereform Was ändert sich aus Sicht der Pflegebedürftigen?

5. Pflegesymposium der Pichlmayr Firmengruppe, Pflegereform Was ändert sich aus Sicht der Pflegebedürftigen? 5. Pflegesymposium der Pichlmayr Firmengruppe, 09.11.2016 Pflegereform Was ändert sich aus Sicht der Pflegebedürftigen? Herbert Mauel Geschäftsführer Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v.

Mehr

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am 25.02.2016 Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II 1 Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Bisheriger Begriff

Mehr

Häusliche Pflege oder Heim?

Häusliche Pflege oder Heim? Vortrag über Pflege, Pflegeversicherung und Angebote am Dienstag, den 29. Juni 2010 im Veranstaltungssaal der GdHP Bergiusstr. 1-3, Düsseldorf-Holthausen Referentin: Ursula Wittfeld, Pflegebüro Düsseldorf

Mehr

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage Andrea Spanuth Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe Präsentationsvorlage Grundsätzliches zum Pflegestärkungsgesetz I Das Gesetz ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Durch

Mehr

Die Pflegeversicherung ganz praktisch Was ist in einem Pflegefall zu tun?

Die Pflegeversicherung ganz praktisch Was ist in einem Pflegefall zu tun? Die Pflegeversicherung ganz praktisch Was ist in einem Pflegefall zu tun? Sigrid Averesch Verband der Ersatzkassen, Landesvertretung NRW Leiterin Referat Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Mehr

FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Diakonie für Menschen

FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Diakonie für Menschen FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Diakonie für Menschen September 2016 FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Aus bisher drei Pflegestufen

Mehr