Das neue Begutachtungs- Instrument

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1 Das neue Begutachtungs- Instrument Einführung in die Bewertungssystematik Friedhelm Rink Projektmanager Brüggen Mit Folien von Annegret Miller Köln

2 Entbürokratisier te Pflege Dokumentation Pflegegrade NBA PSG I Mehr Leistungen für Pflegebedürfti ge zu Hause Kommunale Steuerung PSGIII PSGII Ambulant vor stationär Heimentgelt

3 Für 2017 ergeben sich folgende Mehrausgaben Pflegegeld:. 1,4 Mrd. Euro Pflegesachleistungen...2,2 Mrd. Euro Stationäre Pflege.1,4 Mrd. Euro Bestandsschutz stationär 0,2 Mrd. Euro Ausgabensteigerung 43a.. 0,25 Mrd. Euro Rentenversicherung... 0,39 Mrd. Euro Ausgaben für neuen PG 1..0,13 Mrd. Euro Verhinderungspflege 0,18 Mrd. Euro Tages- und Nachtpflege...0,10 Mrd. Euro Ausgabensteigerung 87b 0,12 Mrd. Euro Verwaltungskosten + MDK.0,15 Mrd. Euro Mehrausgaben insgesamt: 6,7 Mrd. sehr großzügige Reform Mehreinnahmen 2017: 2,5 Mrd. Saldo Einnahmeüberschuss 2015: 1,68 Mrd. Aufstellung Prof. Rothgang 9-16

4 Widerspruch lohnt sich Antrags- und Bewilligungsquote beim MDK Jahr Anträge gesamt bewilligt abgelehnt Quote ,5 % ,7 % ,5 % Aus: Jutta König Das neue Begutachtungsinstrument

5 Überblick Vergleich Bewertungssystematik alt/neu Gesamteinschätzung der bisherigen Ergebnisse Übergangsregelung Philosophie des NBA Grundsätze und Merkmale des NBA Gewichtung der einzelnen Module Punktwerte und Pflegegrade Die Kernbereiche der Einschätzung Berechnungsschritte Besondere Bedarfskonstellationen Zeit zu handeln - jetzt

6 PSG III Kommunale Steuerungsund Planungskompetenz - Bedeutet, wie die kommunale Steuerungsund Planungskompetenz für die regionale Pflege-struktur gestärkt werden kann, - - wie die Kommunen stärker in die Strukturen der Pflege verantwortlich eingebunden werden können und - wie Sozialräume so entwickelt werden können, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können.

7 Pflegebedürftigkeitsbegriff alt im SGB XI Einschätzung anhand der gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens Voraussichtlich für mindestens sechs Monate Verrichtungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung

8 Begutachtungsrichtlinien 2017 Vom gültig ab Für Sie von großem Interesse: Seite 24 bis Seite 117 BRi Seite 186 bis 197 Basisgutachten M1-6 Seite 233 (Verformelung)

9 Wunsch und Wirklichkeit Realität: Das neue Begutachtungsinstrument ist lediglich ein Instrument zur Feststellung von Leistungs-ansprüchen. Das Leistungserbringungsrecht ist nicht betroffen. Auch derzeit muss Pflege auf dem allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse erfolgen unabhängig vom Verfahren zur Ermittlung der Leistungsansprüche

10 Brillenwechsel notwendig

11 Pflegestufen versus Pflegegrade Hilfebedarfe BAUTÜVÜ Grad der Selbstständigkeit Skalen 3 Pflegestufen 5 Pflegegrade Berechnung in Minuten Pflegeminuten Härtefall Minuten werden erfasst Demenz über 87b Leistungen Gewichtung nach Punkten Grad der Selbständigkeit Besondere Bedarfskonstellationen Punkte werden interpretiert Demenz gleichrangig mit Pflege

12 Ermittlung der Pflegebedürftigkeit 15 Es ist bei der Begutachtung unerheblich: Ob die jeweilige Aktivität anfällt Die Häufigkeit oder der Zeitbedarf Erschwernisfaktoren Das konkrete Wohnumfeld

13 Philosophie des NBA Neuer Maßstab ist der Grad der Selbständigkeit bei der Gestaltung aller Lebensbereiche Einbeziehung der Bedarfe der allgemeinen /Beaufsichtigung/Betreuung/Tagesgestaltung Umfassende Berücksichtigung körperlicher / psychische und kognitiven Beeinträchtigungen Krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

14 Grundsätzliches Nicht die Erkrankung oder die Diagnose, sondern der Grad der Selbstständigkeit und die Schwere der daraus resultierenden Beeinträchtigung bestimmen das Ausmaß der Abhängigkeit und somit auch den Pflegegrad.

15 Was wird aus den bisherigen Pflegestufen? Bisher gibt es drei Pflegestufen. Sie werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die Pflegegrade 1, 2 und 3 gelten für geringe, erhebliche und schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Der Pflegegrad 4 beinhalte schwerste Beeinträchtigungen, der Pflegegrad 5 wird vergeben, wenn besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung hinzukommen. (Besondere Bedarfskonstellationen)

16 Überleitungsregelung 2017 erhalten rund 2,8 Millionen Pflegebedürftigen, Leistungen aus der Pflegeversicherung. Eine Überleitungsregelung stellt sicher, dass diese Leistungsbezieher ohne erneute Begutachtung reibungslos in das neue System übergeleitet werden Menschen werden ohne professionelle Unterstützung gepflegt.

17 EINGESCHRÄNKTE ALLTAGSKOMPETENZ BEI DEMENZ Ziel bei der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit den 5 Pflegegraden besteht darin, die Alltagsprobleme bei Menschen mit Demenz besser zu berücksichtigen. Das sind Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, hauptsächlich in Form von altersbedingter Demenz.

18 Neue gefasste im SGBXI 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen nach näherer Bestimmung des Absatzes2 aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument (1) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad).

19 Die Module des NBA 1. Mobilität 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 7. Erhebung weiterer relevanter Informationen Außerhäusliche Aktivitäten (soziale Aktivitäten) Haushaltsführung

20 Schritte der Logik nbi 8 Module 65 Items Ebenen der Systemati k Kriterien Verformelun g Punktwert Pflegegrad

21 Gutachterlicher Befund 4.6 Die Angaben des Antragsstellers-Bezugsperson zur Versorgung bestimmen den Untersuchungsumfang. Vorliegende Befunde sind zu berücksichtigen. Der Gutachter muss sich selbst ein Bild von der Versorgungssituation machen Der Gesamteindruck ist zu beschreiben und nicht die Summe der Einzelbefunde entscheidend.

22 Feststellen der Beeinträchtigungen Nach der Anamnese und Befunderhebung hat der Gutachter anamnestische Angaben vom Versicherten - Angehörigen oder der professionellen Pflegeperson zu berücksichtigen

23 Grundlegende Betrachtung im nbi im Anschluss an die Bewertung schätzt der Gutachter in 5 Modulen die Entwicklungstendenz der Selbständigkeit bzw. Fähigkeiten ein. Gab es innerhalb der letzten Wochen/Monate eine Verbesserung, Verschlechterung oder keine Es wird geprüft, ob ein höherer Grad an Selbständigkeit wieder erlangt werden kann bzw. ob es Möglichkeiten gibt, einer Verschlechterung der Situation entgegenzuwirken.

24 Ambl. 36 (Pflegesachleistung) Die Leistungen der häuslichen Pflegehilfe und Leistungsbeträge werden neu definiert. Die Sachleistung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 umfasst zukünftig: körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen Hilfen bei der Haushaltsführung.

25 Bri Neu Fremdbefunde.hierzu sind im Begutachtungsverfahren vorgelegte Berichte zu berücksichtigen.. Pflegedokumentation Pflegeberichte Rehagutachten Überleitungsberichte Krhs. Seite 25 BRi..

26 Erster Arbeitsschritt im nbi Systematisches Zusammentragen umfassender Informationen Gesundheitszustand Probleme, Fähigkeiten, Funktionsstörungen und Bedürfnisse erfasst sowie die körperlichen, psychischen, sozialen und kulturellen Faktoren, die darauf Einfluss nehmen. Ebenso wichtig sind biografische Informationen.

27 PSG II / SGB XI 18 / b Der Antragsteller ist bei der Begutachtung auf die Bedeutung des Gutachtens zum Beispiel für eine umfassende Beratung und das Erstellen eines individuellen Versorgungsplans nach 7a dieses Buches und das Versorgungsmanagement nach 11 Absatz 4 sowie für die individuelle Pflege- und Hilfeplanung hinzuweisen.

28 Bearbeitungsfristen Art.2 3 Wiederholungsbegutachtungen werden bis zum 1. Januar 2019 ausgesetzt. Bearbeitungs- und Begutachtungsfristen des 18 Abs. 3 Satz 2 SGB XI werden für die Dauer von zwölf Monaten bis zum 31. Dezember 2017 ausgesetzt.

29 Pflegedokumentation und Begutachtung Download STEP Das Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation und das neue Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit Unterschiede und Zusammenhänge Folien sind urheberrechtlich geschützt Friedhelm Rink Pflegesachverständiger

30 Begutachtung + Pflegedokumentation Pflegebedürftige Menschen werden in der Bundesrepublik nur von Familien ( ohne Pflegedienst) gepflegt und versorgt. Die haben keine Pflegedokumentation Bedeutet..

31 SIS versus nbi??? Kann man die Strukturierte Informationssammlung (SIS) durch ein neues Begutachtungsinstrument ersetzen? n nbi und SIS/Strukturmodell dienen grundsätzlich unterschiedlichen Zwecken und sind daher in keiner Weise austauschbar nbi ermittelt Bedarfe SIS ermittelt Bedürfnisse

32 18 Abs. 3 Satz 8 SGB XI (in der ab geltenden Fassung steht: Der Antragsteller [d.h. der pflegebedürftige Versicherte] ist bei der Begutachtung auf die maßgebliche Bedeutung des Gutachtens insbesondere auf die Pflegeplanung hinzuweisen. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu: Das Begutachtungsverfahren kann zwar die Pflegeoder Versorgungsplanung nicht ersetzen, die umfassende und differenzierte Informationserfassung durch das neue Begutachtungsinstrument im Begutachtungsverfahren dient jedoch den Pflegebedürftigen und kann die Pflegekräfte in ihrer täglichen Arbeit unterstützen. (Bundestags-Drucksache 18/5926).

33 Bri 4.6 F 2 Dies geschieht durch Befragung, Untersuchung und Inaugenscheinnahme des Antragstellers mit den fünf Sinnen ohne apparativen Aufwand. Es sind die wesentlichen Funktionen zu prüfen, die für eine selbständige Lebensführung im Hinblick auf die Bereiche des Begutachtungs-instruments erforderlich sind. Hilfreich ist es, den Antragsteller den Tagesablauf schildern zu lassen, mit ihm die Wohnung zu begehen und sich ggf. einzelne Aktivitäten exemplarisch demonstrieren zu lassen.

34 Bri 4.6 F 2 Die Angaben des Antragstellers oder seiner Bezugsperson zur pflegerischen Versorgungssituation, zur Vorgeschichte sowie Art und Ausmaß der Erkrankungen bestimmen den notwendigen Untersuchungsumfang. Der Gutachter muss sich selbst ein Bild von den pflege-relevanten Schädigungen und gesundheitlichen Beein-trächtigungen der Selbständigkeit und Fähigkeiten des Antragstellers machen und diese dokumentieren.

35 Prinzip der Einschätzung im NBA Jedes Modul im NBA enthält mehrere Unterpunkte Items, zu denen eine Einschätzung erfolgen soll. Beispiel: Modul 1 Mobilität ITEM 1.4. Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs, bei dem zu beurteilen ist, wie selbständig eine Person bei dieser Handlung ist.

36 Änderung der Eigenbeteiligung Bis Ende 2016 ca Steigerung pro erhöhte Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Härtefall Eigenanteil Bewohner NRW** Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben in Deutschland die höchsten Pflegesätze bis zu pro Monat Unterschiede in den Bundesländern

37 Beispiel: Eigenbeteiligung Heimentgeld 2017 für Pflegegrad 2 Eigenanteil Pflege Verpflegu ng bis 5 Unterkunft Investkosten Ausbildung Gesamtentgeld (A) * 111, (A) ** (B) (B) Alte Einrichtung täglich 9,80 ** neue Einrichtung täglich 22,90 (A) kostendeckender Eigenanteil (B) Geld reicht nicht für die Personalausgaben zu decken

38 Entgeld Stationär Pflegestufe Pflegegrad Pflegestufe I Pflegegrad Pflegestufe II Pflegegrad Pflegestufe III Pflegegrad Härtefall Pflegegrad Pflegestufe 0 (mit Demenz) Pflegestufe I (mit Demenz) Pflegestufe II (mit Demenz) Pflegestufe III (mit Demenz) Pflegegrad Pflegegrad Pflegegrad Pflegegrad Härtefall Pflegegrad

39 Entgelte Stationär Stufe und Grade in Euro Stufe / Grad Leistung PV bis 12/16 Leistung PV ab1/17 Veränderung Stufe 0 mit EA Grad Stufe 1 Grad Stufe 1 mit EA Grad Stufe 2 Grad Stufe 2 mit EA Grad Stufe 3 Grad Stufe 3 mit EA Grad Härtefall Grad

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41 Überleitungsregelung Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz werden im einfachen Stufensprung übergeleitet (Bsp.: PS I zu PG 2). Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden in einem doppelten Stufensprung überführt (Bsp.: PS 0 zu PG 2).

42 Alltagskompetenz und NBA Für den Übergangszeitraum ist die Einschätzung der Alltagskompetenz der Versicherten von sehr großer Bedeutung: Menschen mit einer bescheinigten eingeschränkten Alltagskompetenz erhalten eine höhere Pflegestufe. Jetzt erhalten alle Bewohner 87b Leistung auch ohne Nachweis Zielsetzung: Frühzeitig sich um die MDK Einschätzung bemühen.

43 Erweiterte Übergangsregelung Gültiges Verfahren Überleitung NBA Pflegestufe 0 +EA werden übergeleitet in Pflegegrad 2 Pflegestufe 1 werden übergeleitet in Pflegegrad 2 Pflegestufe 1 + EA werden übergeleitet in Pflegegrad 3 Pflegestufe 2 werden übergeleitet in Pflegegrad 3 Pflegestufe 2 + EA werden übergeleitet in Pflegegrad 4 Pflegestufe 3 werden übergeleitet in Pflegegrad 4 Pflegestufe 3 + EA werden übergeleitet in Pflegegrad 5 Härtefälle werden übergeleitet in Pflegegrad 5 Die Überleitungsregelung sichert den Besitzstand der heutigen Leistungsempfänger PSG II / SGB XI Artikel 2 1/Abs. 3

44 Mythos- Wunsch und Wirklichkeit Realität: 2006 war tatsächlich eine eklatante Benachteiligung von Menschen mit Demenz zu beobachten n Durch die Leistungsausweitungen für PEA im PfWG und im PNG ist diese Ungleichbehandlung zu erheblichen Teilen aufgehoben n Die Gefahr durch nur noch geringfügige Verbesserungen zu enttäuschen, wurde durch großzügige Regelungen gebannt: Absenkung von Schwellenwerten in der Bewertungssystematik Großzügige Leistungen im ambulanten Bereich Überleitung mit doppeltem Stufensprung

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46 Gewichtung der NBA Module Mobilität 20% 15% 10% 40% 15% Kognition und Kommunikation Selbstversorgung/ Alltagsverrichtung en Umgang mit Therapiebed. Anforderungen Gestaltung des Alltagslebens

47 Gewichtung: Heute Alltagsverrichtungen Mobilität Kriterien heute, die zu einer Pflegestufe führen

48 Berechnungsschritte NBA 1 Modul Items Punktwert Beeinträchtigung Selbstständigkeit Mobilität Kognition u. Kommunikation Verhaltensweisen /psych. Problemlagen Selbstversorgung 12** 0-40 Umgang mit krankheitsb. Belastungen Alltagsleben und soziale kontakte Außerhäusliche Aktivitäten Ohne Bewertung Häuslichkeit 7 Ohne Bewertung Keine Geringe Erhebliche Schwere Schwerste **Unterpunkte

49 Berechnungschritte im NBA 1. Berechnung von Punktwerten je Modul 2. Gewichtung der Module unterschiedlich 3. Zusammenführung zu einem Gesamtpunktwert = Pflegegrad 4. Im Ergebnis: Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung

50 Bewertungsskalen im NBA Betrachtung der Selbständigkeit 3 Module Häufigkeit von Verhaltensweisen 1 Modul Häufigkeit von Aktivitäten 1 Modul Vorhandensein von Fähigkeiten 1 Modul Häufigkeit von Besuchen/Maßnahmen Keine Bewertung im Bezug auf den Pflegegrad

51 Berechnungsschritte NBA 2 Punktwerte Mobilität 5 Items Kongnition 11 Items Verhaltensweisen Problemlagen 13 Items Durchführung Fähigkeit ist Häufigkeit 0-selbständig 0-vorhanden 0-nie oder selten 1-überwiegend selbständig 2-überwiegend unselbständig 1-größtenteils vorhanden 2-in geringem Maße vorhanden 1-selten 1-2 x Woche 2-häufig 2x oder mehr in der Woche 3-unselbständig 3- nicht vorhanden 3 täglich

52 Selbstversorg. 12 Items 1-7 / Berechnungsschritte NBA 3 Sonderberechnung Punktwerte Umgang mit Belastungen 16 Items 1-7 Alltagsleben soz. Kontakte 6 Items 0 -selbständig 0-1 x am Tag 0 -selbständig 1 -überwiegend selbständig 2 -überwiegend unselbständig x am Tag 1 -überwiegend selbständig 2-4-8x am Tag 2 -überwiegend unselbständig 3- unselbständig mehr als 8 x am Tag / unselbständig andere Berechnungsgrundlage.**

53 Gewichtung der Punkte Punkte + Punkte + Punkte + Punkte + Punkte = Modul 1 Modul 2 oder Modul 3 Modul 4 Modul 5 Modul 6 Gewichtung Gewichtung Gewichtung Gewichtung Gewichtung 10% 15% 40% 20% 15%

54 Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Beispiel: Mobilität Gewichtung 10% Punktwert Modul Skala Modul Punktwert Für den Pflegegrad keine geringe ,5 erheblich schwer ,5 Selbstständigkeitsverlust Ergebnis durch Verformelung

55 Zuordnung der Gesamtpunktwerte zu den Pflegegraden Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte) Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte) Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte) Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte) Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).

56 5 Pflegegrade PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Höchster Punktwert / besondere Bedarfskonstellationen P 1 P 2 P 3 P 4 P , ,

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58 Aussagen zur Selbstständigkeit 1 Selbständigkeit ist definiert als die Fähigkeit einer Person, die jeweilige Handlung bzw. Aktivität allein, d.h. ohne Unterstützung durch andere Personen durchzuführen kann. Demnach ist es ohne Bedeutung, ob Hilfsmittel verwendet werden. Als selbständig gilt eine Person auch dann, wenn sie die jeweilige Handlung bzw. Aktivität nur unter Nutzung von Hilfsmitteln, aber ohne Hilfe durch andere Personen durchführen kann.

59 Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 1 Beeinträchtigung von Selbständigkeit ist Abhängig von personeller Hilfe. Personeller Hilfen sind alle unterstützenden Handlungen, die eine Person benötigt, um die betreffenden Aktivitäten durchzuführen. Hilfe durch Laienpersonen oder Professionelle, ist für die Begutachtung nicht relevant.

60 Bewertung der Selbständigkeit Die Person kann: Selbständig: die gesamte Aktivität ausführen überwiegend selbständig: den größten Teil der Aktivität ausführen überwiegend unselbständig : nur einen geringen Anteil ausführen Unselbständig: keinen nennenswerten Anteil durchführen

61 Wichtige Merkmale Überwiegend selbständig Zurechtlegen, Richten Auffordern Unterstützende Entscheidungsfindung Partielle Beaufsichtigung Punktuelle Übernahmen Teilhandlungen Anwesenheit aus Sicherheitsgründen Überwiegend unselbständig Ständige Motivation Kleinschrittige Anleitung Ständige Beaufsichtigung Ständige Kontrolle Übernahme von Teilhandlungen Erhebliche Übernahme der Aktivität

62 Das NBA Wie funktioniert die Anwendung? Bewertung der Selbständigkeit 0 = selbständig Die Person kann die Aktivität in der Regel selbständig durchführen. Möglicherweise ist die Durchführung erschwert oder verlangsamt oder nur unter Nutzung von Hilfsmitteln möglich. Entscheidend ist jedoch, dass die Person (noch) keine personelle Hilfe benötigt. Vorübergehende oder nur vereinzelt auftretende Beeinträchtigungen sind nicht zu berücksichtigen.

63 Das NBA Wie funktioniert die Anwendung? Bewertung der Selbständigkeit 1 = überwiegend selbständig Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbständig durchführen. Dementsprechend entsteht nur geringer /mäßiger Aufwand für die Pflegeperson, und zwar in Form von motivierenden Aufforderungen, Impulsgebung, Richten/Zurechtlegen von Gegenständen oder punktueller Übernahme von Teilhandlungen der Aktivität.

64 Das NBA Wie funktioniert die Anwendung? Bewertung der Selbständigkeit 2 = überwiegend unselbständig Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbständig durchführen. Es sind aber Ressourcen vorhanden, so dass sie sich beteiligen kann. Dies setzt ggf. ständige Anleitung oder aufwändige Motivation auch während der Aktivität voraus. Teilschritte der Handlung müssen übernommen werden. Zurechtlegen und Richten von Gegenständen, Impulsgebung, wiederholte Aufforderungen oder punktuelle Unterstützungen reichen nicht aus.

65 Das NBA Wie funktioniert die Anwendung? Bewertung der Selbständigkeit 3 = unselbständig Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbständig durchführen bzw. steuern, auch nicht in Teilen. Es sind kaum oder keine Ressourcen vorhanden. Motivation, Anleitung, ständige Beaufsichtigung reichen auf keinen Fall aus. Die Pflegeperson muss alle oder nahezu alle Teilhandlungen anstelle der betroffenen Person durchführen.

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67 Die Module des NBA 1. Mobilität 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 7. Erhebung weiterer relevanter Informationen Außerhäusliche Aktivitäten (soziale Aktivitäten) Haushaltsführung

68 Pflegegradeermittlung ab 2017 Begutachtun g Punkte Umrechnun g Punkte für Pflegegrad e Modul 1 z.b. 6 7,5 Modul2 Modul 3 Z.B. 16 z.b Modul 4 z.b Modul 5 z.b. 0 0 Modul 6 z.b ,25 Ergebnis Pflegegrad 3 (47,7 bis unter 70) 63,75 Folien sind urheberrechtlich geschützt Friedhelm Rink Pflegesachverständiger

69 Modul 1 Mobilität 1.Positionswechsel im Bett: 2. Stabile Sitzposition halten: ** 3. Aufstehen aus sitzender Position/Umsetzen: 4.Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches 5. Treppensteigen: die Überwindung von Treppen zwischen zwei Etagen.

70 Modul 1 Mobilität / Items 5 1.Positionswechsel im Bett: Hier wird eingeschätzt, inwieweit sich die pflegebedürftige Person selbständig im Bett von einer Seite auf die andere drehen oder aufsetzen kann. (individueller Lagerungsbedarf) 2.Stabile Sitzposition halten: Sich auf einem Bett, Stuhl oder Sessel aufrecht halten. 3.Aufstehen aus sitzender Position/Umsetzen: Von einer erhöhten Sitzfläche, Bettkante, Stuhl,Sessel,Bank,Toilete etc. aufstehen und sich auf einen Rollstuhl, Toilettensessel etc. umsetzen. Cave: Personen, die sich vom Rollstuhl in einen anderen Stuhl umsetzen können, ohne dabei aufzustehen (z.b. bei Querschnittlähmung), werden auch dann als selbständig eingeschätzt, wenn sie dabei keine personelle Hilfe benötigen

71 Modul 1: Mobilität Kriterien selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständi g unselbstständig 1.1 Positionswechsel im Bett Stabile Sitzposition halten Aufstehen aus sitzender Position/Umsetzen 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen Punkte = 7,5 Realpunkte = 15 Realpunkte

72 Beispiel zum Modul 1: Mobilität Die Einschätzung richtet sich nur danach, ob die Person in der Lage ist, ohne personelle Unterstützung eine Körperhaltung einzunehmen / zu wechseln oder sich fortzubewegen. Achtung: Es geht nicht um die zielgerichtete Bewegung, sondern lediglich um Körperkraft, Balance, Bewegungskoordination Beispiel: Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches (wie bisher 8 Meter)

73 Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten. 1.Personen aus dem Umfeld erkennen 2.Örtliche Orientierung 3.Zeitliche Orientierung 4.Gedächtnis 5.Mehrschrittlige Alltagshandlungen ausführen 6.Entscheidungen im Alltagsleben treffen 7.Sachverhalte und Informationen verstehen 8.Risiken und Gefahren erkennen 9.Mitteilung elementarer Bedürfnisse 10.Aufforderungen verstehen 11.Beteiligung an einem Gespräch

74 Modul 2 Beispiel ITEM 1. Personen aus dem näheren Umfeld erkennen: zu denen im Alltag regelmäßig ein direkter Kontakt besteht. Familienmitglieder, Nachbarn, / Pflegekräfte 5. Mehrschrittige Alltagshandlungen ausführen: Fähigkeit, mehrschrittige Alltagshandlungen in der richtigen Reihenfolge auszuführen. die nahezu täglich im Lebensalltag vorkommen 10. Aufforderungen verstehen: Fähigkeit, Aufforderungen und Bitten zu alltäglichen Grundbedürfnissen wie z.b. essen, trinken, kleiden, beschäftigen erkennbar zu verstehen auch Hörstörungen

75 M.2:Kognitive/kommunikative Fähigkeiten Kriterien Fähigkeit vorhanden/ unbeeinträchtigt Fähigkeit größtenteils vorhanden Fähigkeit in geringem Maße vorhanden Fähigkeit nicht vorhanden 2.1 Personen aus dem näheren Umfeld erkenn Örtliche Orientierung Zeitliche Orientierung Gedächtnis Mehrschrittige Alltagshandlungen ausführen Entscheidungen im Alltagsleben treffen Sachverhalte und Informationen verstehen Risiken und Gefahren erkennen Mitteilung elementarer Bedürfnisse Verstehen von Aufforderungen Beteiligung an einem Gespräch P 11,25 Realpunkte Realpunkte

76 Beispiel zum Modul 2: Kognitive/kommunikative Fähigkeiten Abbildung von basalen mentalen Funktionen, die Auswirkung auf die gesamte Lebensführung eines Menschen haben die vierstufige Skala beurteilt keine Aktivitäten, sondern eine geistige Funktion. Unabhängig, ob ein zuvor selbständiger Mensch eine Fähigkeit verloren oder diese nie ausgebildet hat. Beispiel: Gedächtnis

77 Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 1 Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten: 2. Nächtliche Unruhe: 3. Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten: 4. Beschädigung von Gegenständen: 5. Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen: 6. Verbale Aggression: 7. Andere vokale Auffälligkeiten 8. Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahn. 9. Wahnvorstellungen, Sinnestäuschungen: 10. Ängste: 11. Antriebslosigkeit, depressive Stimmungslage: 12. Sozial inadäquate Verhaltensweisen: 13. Sonstige inadäquate Handlungen:

78 Kriterien M. 3: Verhaltensweisen & psychische Problemlagen nie oder sehr selten selten häufig täglich 3.1 Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten Nächtliche Unruhe Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Beschädigung von Gegenständen Physisch aggressives Verhalten gegenüber a. Personen Verbale Aggression Andere vokale Auffälligkeiten Abwehr pflegerischer oder anderer Maßnahmen Wahnvorstellungen, Sinnestäuschungen Ängste Antriebslosigkeit, depressive Stimmungslage Sozial inadäquate Verhaltensweisen Sonstige inadäquate Handlungen = 11,25Realpunkte bis Realpunkte

79 Beispiel zum Modul 3: Verhaltensweisen & psychische Problemlagen In diesem Modul geht es um pathologische Verhaltensweisen und psychische Problemlagen. Die Fragen richten sich dahingehend, inwieweit die Person ihr Verhalten ohne personelle Unterstützung steuern kann. Erfasst wird die Häufigkeit, in der personelle Unterstützung notwendig ist. Beispiel: Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten

80 Modul 3 Beispiel Item 4. Beschädigung von Gegenständen: Aggressive, auf Gegenstände gerichtete Handlungen: Gegenstände wegstoßen oder wegschieben, gegen Gegenstände schlagen, das Zerstören von Dingen (z.b. Zerreißen) sowie das Treten nach Gegenständen. 8. Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen: Ablehnung von Unterstützung (z.b. bei der Körperpflege), Verweigerung der Nahrungsaufnahme, Medikamenteneinnahme oder anderer notwendiger Verrichtungen, Manipulation an Vorrichtungen wie z.b. Katheter, Infusion, Sondenernährung etc. 13. Sonstige inadäquate Handlungen: Nesteln an der Kleidung, ständiges Wiederholen der gleichen Handlung (Manierismen), planlose Aktivitäten, Verstecken oder Horten von Gegenständen, Kotschmieren.

81 Merkmale bei Modul 3 nie selten häufig täglich 1-2x Mehr als 2 x wöchentlich wöchentlich 0 Punkt 1 Punkt 3 Punkte 5 Punkte

82 Modul 4 Selbstversorgung 1. Vorderen Oberkörper waschen 2. Rasieren, Kämmen, Zahnpflege, Prothesenreinigung 3. Intimbereich waschen 4. Duschen oder Baden (einschließlich Haare waschen). 5. Oberkörper an- und auskleiden 6. Unterkörper an- und auskleiden. 7. Essen mundgerecht zubereiten/getränk eingießen 8. Essen 9. Trinken. 10. Toilette/Toilettenstuhl benutzen 11. Folgen einer Harninkontinenz bewältigen/ 12. Folgen einer Stuhlinkontinenz bewältigen/ Körperpflege/ An-und Auskleiden/ Ernährung/ Ausscheiden

83 Kriterien M: 4: Selbstversorgung selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig 4.1 Vorderen Oberkörper waschen Kämmen, Zahnpflege /Prothesenreinigung, Ras Intimbereich waschen Duschen oder Baden Oberkörper an- und auskleiden Unterkörper an- und auskleiden Nahrung mundgerecht zubereiten, Getränk eingießen Essen Trinken Toilette/Toilettenstuhl benutzen Folgen einer Harninkontinenz bewältigen, Umgang mit Dauerkatheter/Urostoma 4.12 Folgen einer Stuhlinkontinenz bewältigen, Umgang mit Stoma = 20 Realpunkte 19-36= = 40 Realpunkte

84 M: 4: Selbstversorgung Sondenernährung nur gelegentlich bzw. nicht täglich Zufuhr von Sondennahrung 0 Punkte ein- bis dreimal täglich Sondennahrung und täglich oral Nahrung 5 Punkte mindestens viermal täglich Sondennahrung und täglich oral Nahrung 9 Punkte ausschließlich oder nahezu ausschließlich Sondennahrung 3 Punkte - Nachkontrolle Parenterale Ernährung Teilweise 5 Punkte Vollständig 12 Punkte

85 Bewertungssystematik Modul 4 Bereich Items Gewichtung Max Punktwert Wert Item Körperpflege 4 25% Sich kleiden 2 12,5% Nahrungsaufnahme 3 37,5% Ausscheiden 3 25% Zusammen % 45 --

86 Modul 5 Umgang mit krankheits/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 1. Medikation 2. Injektionen 3. Versorgung intravenöser Zugänge (Port) 4. Absaugen oder Sauerstoffgabe 5. Einreibungen, Kälte-/Wärmeanwendungen 6. Messung und Deutung von Körperzuständen (z.b. BZ, RR etc.) 7. Umgang mit körpernahen Hilfsmitteln ( Prothesen, Kompressionsstrümpfe) 8. Verbandwechsel/Wundversorgung 9. Wundversorgung bei Stoma 10. Regelmäßige Einmalkatheterisierung, Nutzung von Abführmethoden 11. Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung 12. Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung 13. Arztbesuche 14. Besuch anderer medizinischer/therapeutischer Einrichtungen (bis 3 Std.) 15. Zeitlich ausgedehnter Besuch medizinisch/therapeutischer Einrichtungen (länger als drei Stunden) 16. Selbständigkeit bei der Einhaltung einer Diät

87 Kriterien M: 5: Umgang mit krankheits-/therapie bedingten Anforderungen und Belastungen entfällt oder seltener als 1 x täglich 1 bis 3 x täglich 4-8 x täglich mehr als 8 x täglich 5.1 Medikation Injektionen (s. c. / i. m.) Versorgung intravenöser Zugänge (Port) Absaugen oder Sauerstoffgabe Einreibungen, Kälte-/Wärmeanwendungen Messung und Deutung von Körperzuständen (z.b. BZ, RR etc.) 5.7 Umgang mit körpernahen Hilfsmitteln (z. B. Prothesen, Kompressionsstrümpfe) ) 2-3 = 10 Realpunkte 4-5 = 15 Realpunkte 6-15 = 20 Realpunkte

88 M:5: Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Kriterien entfällt oder seltener als 1 x täglich 1 bis 3 x täglich 4-8 x täglich mehr als 8 x täglich 5.8 Verbandwechsel/Wundversorgung Wundversorgung bei Stoma Regelmäßige Einmalkatheterisierung, Nutzung von Abführmethoden 5.11 Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung (z. B. Bewegungsübungen, Atemgymnastik) = 10 Realpunkte 4-5 = 15 Realpunkte 6-15 = 20 Realpunkte

89 Modul 5 Umgang mit krankheits / therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Die Informationen zu diesen Aspekten sollten im Zusammenhang mit den anderen Modulen des NBA betrachtet werden. Kognitive und kommunikative Fähigkeitseinbußen, bestimmte Verhaltensweisen sowie eine Einschränkung in der Bewegungs-fähigkeit beeinflussen den Umgang der betroffenen Person mit den krankheits- und therapiebedingten Anforderungen erheblich. Je nachdem, wie beweglich eine Person ist oder wie groß ihr Verständnis für die Notwendigkeit einer regelmäßigen Medikamentengabe ist, entscheidet sich, ob sie die Anordnungen selbständig oder mit personeller Hilfe durchführen kann.

90 Kriterien Umgang mit krankheits-/therapiebed. Anforderungen und Belastungen 5.12 Zeitlich ausgedehnte technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung (wie Hämodialyse, Beatmung) entfällt oder selbstständig täglich wöchentliche Häufigkeit multipliziert mit monatliche Häufigkeit multipliziert mit , Arztbesuche 0 4, Besuch anderer medizinischer/therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Std.) 0 4, Zeitlich ausgedehnter Besuch medizinischer/therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Std.) 0 8, Einhaltung einer Diät oder anderer krankheitsoder therapiebedingter Verhaltensvorschriften Bewertung Wöchentliche Besuch bei Arzt oder medizinischen Einrichtungen = 4,3 Monatliche Besuche = 1 Wöchentliche zeitaufwendige Besuche = 8,6 Monatliche Maßnahmen = 2 von bis 0 4,2 4,3 8,5 8,6 12,8 12,9 60 > 60 Umrechnung in Einzelpunkte Einzelpunkte Kriterien Selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig 5.16 Einhaltung einer Diäto.a.Verhaltensvorschriften

91 Gestaltung des Alltags-leben und sozialer Kontakte 1. Den Tagesablauf gestalten und an äußere Veränderungen anpassen 2. Ruhen und Schlafen: 3. Sich beschäftigen: 4. In die Zukunft gerichtete Planungen vornehmen: 5. Interaktion mit Personen im direkten Kontakt: 6. Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes:

92 M: 6:Gestaltung des Alltagslebens und Kriterien 6.1 Tagesablauf gestalten und an Veränderungen anpassen soziale Kontakte selbststä ndig überwieg überwieg end end selbststä unselbsts ndig tändig unselbst ständig Ruhen und Schlafen Sich beschäftigen In die Zukunft gerichtete Planungen vornehmen 6.5 Interaktion mit Personen im direkten Kontakt 6.6 Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds = 7,5 Realpunkte 7-11 = 11,25 P = 15 Realpunkte

93 Bewertungssystematik 0 Punkte: selbstständig 1 bis 3 Punkte: geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (z.b. Personen, die eine vorgegebene Tagesstrukturierung mit gelegentlichen Erinnerungshilfen benötigen, aber ansonsten nicht auf Personenhilfe angewiesen sind) 4 bis 6 Punkte: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (z.b. Personen, die sich im vorgegebenen gewohnten Tages-ablauf noch überwiegend selbstständig zurechtfinden und beschäftigen können, aber für die Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds und für in die Zukunft gerichtete Planungen überwiegend unselbstständig sind) 7 bis 11 Punkte: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (z.b. Personen, die für fast alle Aktivitäten personelle Hilfe benötigen, aber auf Anregungen noch mitentscheiden)

94 Außerhäusliche Aktivitäten 1. Verlassen der Wohnung 2. Fortbewegen außerhalb der Wohnung oder Einrichtung (zu Fuß oder mit dem Rollstuhl) 3. Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Nahverkehr 4. Mitfahren in einem PKW/Taxi. 5. Teilnahme an kulturellen, religiösen oder sportlichen Veranstaltungen 6. Besuch von Schule, Kindergarten, Arbeitsplatz, Werkstatt für behinderte Menschen, Tagespflegeeinrichtung 7. Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen.

95 Außerhäusliche Aktivitäten Merkmalausprägung Die Bewertung erfolgt anhand von jeweils vier vorgegebenen Antwortmöglichkeiten, die inhaltlich der Graduierung von Selbstständigkeit gemäß der Standardskala entsprechen. Beim Item Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel beispielsweise muss der Gutachter zwischen folgenden Antwortalternativen entscheiden: selbstständig (ohne Begleitung), nur auf gewohnten Strecken selbstständig, für Erwachsene auf allen Strecken nur mit personeller Hilfe möglich auch mit personeller Hilfe nicht möglich.

96 Haushaltsführung 1.Einkaufen für den täglichen Bedarf (z.b. Lebensmittel, Hygieneartikel, Zeitung). 2. Zubereitung einfacher Mahlzeiten: 3. Einfache (leichte) Aufräum- und Reinigungsarbeiten: 4. Aufwändige (schwere) Aufräum- und Reinigungsarbeiten: 5. Nutzung von Dienstleistungen: 6. Regelung finanzieller Angelegenheiten: 7. Regelung von Behördenangelegenheiten:

97 Haushaltsführung Bewertungssystematik 0 Punkte: selbstständig 1 bis 5 Punkte: geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (z.b. Personen, die bei aufwendigen Aufräum- und Reinigungsarbeiten und dem Tragen von schweren Einkäufen Hilfe benötigen, 6 bis 10 Punkte: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (z.b. Personen, die sich noch an leichten Haushaltstätigkeiten beteiligen können, aber keine Einkäufe oder schweren Reinigungsarbeiten durchführen können/ bei der Regelung finanzieller und behördlicher Angelegenheiten Unterstützung benötigen) 11 bis 15 Punkte: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (z.b. Personen, die sich an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten nicht mehr beteiligen können, aber Dienstleistungen organisieren und finanzielle und behördliche Angelegenheiten regeln können) 16 bis 21 Punkte: völliger/weitgehender Selbstständigkeitsverlust

98 Wenn Arme und Beine nicht gehorchen Besonderheit in der Begutachtungssystematik Ist die.. Besondere Bedarfskonstellation

99 Besondere Bedarfskonstellation Ein pflegebedürftiger Mensch, der nicht mehr in der Lage ist, beide Arme und beide Beine zu benutzen, soll immer den höchsten Pflegegrad erhalten. Regulär kann nur derjenige den Pflegegrad 5 bekommen, der bei der Ermittlung des Pflegebe-darfs das Gesamtergebnis von mindestens 90 Punkten erreicht hat.

100 Besondere Bedarfskonstellation Ein vollständiger Verlust der Greif, Steh und Geh-funktion kann zum Beispiel als Folge von Lähmungen, bei Menschen im Wachkoma oder durch hochgradige Kontrakturen oder Verstei-fungen vorkommen. Eine Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine liegt auch dann vor, wenn eine minimale Restbeweglichkeit noch vorhanden ist, zum Beispiel der Pflegebedürftige mit dem Ellenbogen noch den Rollstuhl mit dem Joystick bedienen kann. Auch unkontrollierbare Greifreflexe

101 insofern bedarf es keiner ärztlichen Verordnung gemäß 33 Absatz 5a SGB XI. Welche Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel den Zielen des 40 dienen, wird in den Begut-achtungs-Richtlinien nach 17 Empfehlungen zu Hilfsmitteln 18 Absatz 6a: Empfehlungen zu Hilfsmitteln gemäß 33 SGB V und Pflegehilfs-mitteln gemäß 40 SGB XI. Stimmt der Versicherte den Empfehlungen zu, gilt dies zugleich als Antrag.

102 Vorhandene Hilfsmittel Nutzung Alle Hilfsmittel sind aufzuführen Egal aus welcher Kostenträgerschaft Es ist anzugeben, welche nicht genutzt werden Kann mit Training die Nutzung wieder hergestellt werden? F 1.3

103 4.5.4 Präsenz der Pflegeperson.. Es ist zu erfragen wie häufig jemand in Rufnähe sein muss um kurzfristig eingreifen zu können. Es ist unerheblich warum die Präsenz besteht. Kriterien: Nein mehrmals täglich überwiegend durchgehend

104 Zuschlag Monitär 43a/ b /85 Abs 8 (stat.) Zuschlag im verhandelten Pflegesatz in der Regel für jeden Pflegebedürftigen 5 Prozent der Personalaufwendungen für eine zusätzliche Vollzeitkraft. ( 1 zu 20 53c Richtlinie zur Qualifikation und zu den Aufgaben zusätzlicher Betreuungskräfte wird bis 7-17 neu erstellt Ausnahme: Verweigerung der Leistung

105 Worauf Sie noch achten sollten.. 5 Wochenfrist (Strafzahlung 70.- pro Woche) wird 2017 ausgesetzt Achten Sie bei Ihren Kunden drauf, das das Pflegegeld( auch beim Versterben am 2. eines Monats) für den ganzen Monat gezahlt werden muss. Die Strafzahlung ist unmittelbar auszuzahlen!

106 Übergangsregelung 2 Liegen die tatsächlichen Voraussetzungen für einen höheren als durch die Überleitung erreichten Pflegegrad bereits vor dem 1. Januar 2017 vor, richten sich die ab dem Zeitpunkt der Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zu erbringenden Leistungen im Zeitraum vom 1. Dezember 2016 bis 31. Dezember 2016 nach dem ab 1. Januar 2017 geltenden Recht. Entsprechendes gilt für Versicherte bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen.

107 Begutachtungsfristen Die Fristen nach 18 ist vom bis zum bleiben unbeachtet. Abweichung davon ab dem Antrag auf Leistungen wegen besonders dringlichem Entscheidungsbedarf, spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags ist die Entscheidung der Pflegekasse schriftlich mitzuteilen. Es werden hierzu bundeseinheitliche Kriterien erarbeitet

108 Der Pflegegrad 1 kein Sachleistungsanspruch/ auf stationäre Pflege Anspruch auf Beratung ( 7a/b und 37 Abs. 3), Zuschlags für ambulant betreute Wohngruppen, Anspruch auf Pflegehilfsmittel, auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, auf Pflegekurse für Angehörige zusätzlichen Betreuung und 45b in Höhe von Nutzbar für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Bei vollstationärer Pflege, Zuschuss in Höhe von

109 Fazit Umfassende Bewertung der Einschränkungen und des Hilfebedarfs Fehlerquote in den Gutachten Fachkräfte Schulen Nicht jede Fachkraft sollte Begutachtungen begleiten

110 Logische Querverknüpfungen im NBA Für das NBA wurde automatisiert eine Reihe von logischen Querverknüpfungen überprüft, eingebaut. die sich aus der inhaltlichen Konstruktion des Instruments ergeben: Beispiel:1 Antragsteller ist als unselbständig beim Positionswechsel im Bett eingestuft worden ist (Item 1.1, Modul 1), dann ist dieser Antragsteller in der Regel auch nicht in der Lage, selbständig aus sitzender Position aufzustehen (Item 1.3, Modul 1). Beispiel 2 Einschränkung der Selbständigkeit beim Aufstehen aus sitzender Position, Auswirkungen auf die in Modul 6 abgefragten Fähigkeiten, das Alltagsleben zu gestalten, haben, d. h. jemand, der personelle Unterstützung beim Umsetzen benötigt, wird auch in der Regel eine personelle Unterstützung beim Aufstehen oder Zubettgehen brauchen (Item 6.2., Ruhen 1.3). Ihre Chance

111 Das Bild kann zurzeit nicht angezeigt werden. Umsatzerlöse erhalten um Arbeitsplätze zu sichern

112 Empfehlung Führen Sie ein sehr engmaschiges Pflegestufenmanagement ab sofort!!! Bereits jetzt sollten alle Kunden/Bewohner auf das Merkmal der EAK überprüft werden Das Merkmal in der Abrechnung hinterlegen, um zeitnah Szenarien abbilden zu können => Neue Kostenstruktur Die entbürokratisierte Pflegedokumentation bereitet auf die Pflegegrade vor

113 Das Bild kann zurzeit nicht angezeigt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Friedhelm Rink Projektmanagement Brüggen

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