j) dem Jungschützensprecher aus dem Kreis der Jungschützen (16-21 Lebensjahr)

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1 Geschäftsordnung der Schützenbruderschaft St. Burchard 1844 e.v. Oedingen 1 Grundlage Die Geschäftsordnung regelt das Vereinsleben im Innenverhältnis. Sie hat Rang und Wirkung der Satzung, darf zu dieser aber nicht im Widerspruch stehen. Beschlüsse zur Geschäftsordnung erfolgen zu den gleichen Bedingungen wie Satzungsbeschlüsse. Es genügt jedoch eine einfache Stimmenmehrheit zur Annahme der Beschlussvorlagen. 2 Erweiterter Vorstand Der erweiterte Vorstand besteht aus: a) dem Präses als geborenem Mitglied b) 2 Beisitzern als zusätzliche Vorstandsmitglieder c) dem Hallenwart d) dem stellvertretenden Schriftführer e) dem stellvertretenden Kassierer f) dem Major bzw. Hauptmann g) den 6 Zugführern h) dem Fähnrich i) den 2 Fahnenoffizieren j) dem Jungschützensprecher aus dem Kreis der Jungschützen (16-21 Lebensjahr) k) dem Adjutanten In den Versammlungen des Vorstandes haben alle volles Stimmrecht. Ladung und Versammlung erfolgen durch und mit dem geschäftsführenden Vorstand. 3 Wahlen zum erweiterten Vorstand

2 Die Wahlen erfolgen in den Hauptversammlungen der Bruderschaft und zwar für jeweils 4 Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Im Übrigen gilt 6 der Satzung. Nach Beschlussfassung über die Annahme der Geschäftsordnung scheiden aus: im 1. Jahr: 1. Beisitzer, 1. Fahnenoffizier, Hallenwart im 2. Jahr: Sterbekassenführer, Fähnrich Stellvertretender Schriftführer im 3. Jahr: 2. Beisitzer, 2. Fahnenoffizier Stellvertretender Kassierer im 4. Jahr: Major bzw. Hauptmann, Adjutant, Jungschützenzugführer, Zugführer Ehrenzug Die Zugführer und Jungschützensprecher werden von den Mitgliedern der jeweiligen Züge für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Für die Einladung zur Versammlung, wie auch die Wahl selbst, gelten die Vorschriften der Satzung der Schützenbruderschaft. Die Wahl bedarf der Bestätigung der Hauptversammlung der Schützenbruderschaft. Wird sie verweigert, muss die Zuggemeinschaft erneut zusammentreten und wählen. Der Zugführer gilt als gewählt, wenn er erneut die Mehrheit der Stimmen in der Zugversammlung erhält. Nach Beschlussfassung scheiden aus: im 1. Jahr: Zugführer Zug Mitte im 2. Jahr: Zugführer Zug Süd im 2. Jahr: Jungschützensprecher aus dem Kreis der Jungschützen im 3. Jahr: Zugführer Zug Nord im 4. Jahr: Zugführer Zug West im 4. Jahr: Zugführer Ehrenzug 4 Aufgaben des Vorstandes Der Entscheidung des Gesamtvorstandes unterliegen alle Angelegenheiten, deren Besorgung nicht durch Gesetz oder Satzung dem geschäftsführenden Vorstand oder der Jahreshauptversammlung obliegen. Er sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Er ist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse der Jahreshauptversammlung. Er ist für die Erhaltung der Vermögenswerte der Bruderschaft verantwortlich. Er ist berechtigt, Ausgaben zu beschließen und zu tätigen bis zur Höhe von ,84, ohne Beschluss der Jahreshauptversammlung. Er entscheidet über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern. Innerhalb des Vorstandes werden die Aufgaben wie folgt verteilt: 1. Vorsitzender: Er koordiniert die Arbeit des Vorstandes, leitet die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlungen und vertritt den Verein nach außen.

3 2. Vorsitzender: Er vertritt den 1. Vorsitzenden im Verhinderungsfalle in allen Angelegenheiten. Er leitet die Neuwahl des 1. Vorsitzenden. Kassierer<: Er ist für alle finanziellen Dinge der Bruderschaft verantwortlich. Die ordnungsmäßige Abwicklung der Geschäfte wird jährlich durch zwei Kassenprüfer kontrolliert. Zu jeder Generalversammlung legt er einen ausführlichen Bericht über die Einnahmen und Ausgaben im verflossenen Geschäftsjahr vor. Der Kassenführer erhält neben dem 1. Vorsitzenden die Bankvollmacht über die Konten der Bruderschaft. Er erhält für seine Arbeit eine Vergütung von 0,5 % vom Umsatz. Ausgenommen sind Beiträge und außerordentliche Baumaßnahmen. Stellvertretender Kassierer: Er hat die Aufgabe den Schriftführer in seinem Tätigkeitsbereich zu unterstützen und in Abstimmung mit diesem, anfallende Arbeiten zu übernehmen. Schriftführer: Er ist für allen Schriftverkehr mit Behörden, anderen Vereinen, Schaustellern usw. zuständig. Über jede Jahreshauptversammlung fertigt er ein Protokoll, das von ihm und vom 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen ist und in der nächsten Generalversammlung zu verlesen ist. Über die Beschlüsse der Vorstandssitzungen hat er Aufzeichnungen zu führen. Weiter ist er verantwortlich für eine ordnungsgemäße Archivierung und Lagerung aller Akten der Bruderschaft. Er trägt Verantwortung für das Königssilber. Stellvertretender Schriftführer: Er hat die Aufgabe den Schriftführer in seinem Tätigkeitsbereich zu unterstützen und in Abstimmung mit diesem, anfallende Arbeiten zu übernehmen. 2 Beisitzer: Sie übernehmen im Auftrage des Vorstandes besondere Aufgaben, die sie eigenverantwortlich durchführen. Hallenwart: Er ist für alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Schützenhalle verantwortlich. Im Einvernehmen mit dem 1. Vorsitzenden kann er Pachtverträge mit anderen Vereinen oder Privatpersonen abschließen. Major bzw. Hauptmann: Er leitet die jährlichen Festzüge zum Schützenfest als Vorgesetzter und in Zusammenarbeit mit den Zugführern. Zu den Versammlungen der Züge wird er eingeladen und leitet soweit erforderlich die Neuwahlen. Zugführer: Sie unterstützen während der Festzüge den Major bzw. Hauptmann. Sie sind für die Disziplin der Züge während der Festzüge verantwortlich. Sie führen selbständig Zugversammlungen durch. Sie sind zum Schützenfest für die Ausschmückung der Straßen etc. verantwortlich. Fähnrich und Fahnenoffiziere: Der Fähnrich trägt bei Festzügen und Beerdigungen unter Begleitung der Fahnenoffiziere die Bruderschaftsfahne. Für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Fahne hat der Fähnrich, im Benehmen mit dem Vorstand, Sorge zu tragen. Jungschützensprecher aus dem Kreis der Jungschützen (16-21 Jahre): Er ist der Interessenvertreter der Jungschützen gegenüber dem Vorstand.

4 5 Schützenfest Das Schützenfest der Bruderschaft wird an einem von der Hauptversammlung bestimmten Termin jeweils von Freitag bis Sonntag gefeiert. Am Freitag schießen die Jungschützen ihren König aus. Schießberechtigt sind alle Jungschützen vom 16. bis 23. Lebensjahr. Der Jungschützenkönig wählt sich 2 Königsoffiziere. Er geht ohne Hofstaat mit dem Schützenzug. Der Schützenkönig der Bruderschaft wird am Samstagvormittag ausgeschossen. Schießberechtigt sind alle Schützenbrüder, die das 18. Lebensjahr vollendet und der Bruderschaft wenigstens 1 Jahr angehören. Der Schützenkönig erhält von der Bruderschaft ein Schussgeld von 650,00, der Eigenanteil für den Orden beträgt 80,00. Der Schützenkönig wählt sich seine Königsoffiziere und den Hofstaat selbst aus. Für Krone, Zepter und Apfel werden insgesamt 35,00 ausgezahlt. Der Jungschützenkönig erhält ein Schussgeld von 100,00. Schützenkönig wie Jungschützenkönig erhalten von der Bruderschaft im folgenden Jahr eine Königsplakette aus reinem Silber. Die Kosten von mehr als 80,00 für die Königsplakette trägt die Bruderschaft. Alle 5 Jahre wird aus dem Kreis der Schützenkönige ein Schützenkaiser ausgeschossen. Der Schützenkaiser erhält von der Bruderschaft ein Schussgeld von 160,00. 6 Jubilarehrung Anläßlich einer Mitgliedschaft von 25, 40, 50, 60, 65 usw. Jahren in einem Schützenverein oder -bruderschaft im Einzugsbereich des Sauerländer Schützenbundes, erhalten die Jubilare eine Gedenkmünze des Sauerländer Schützenbundes. Die Mitgliedschaften müssen belegt werden. Die Schützenkönige werden nach 25, 40, 50 usw. Jahren entsprechend geehrt. 7 Pflichten der Mitglieder Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag, der jeweils von der Jahreshauptversammlung festgelegt wird. Jungschütze ist, wer zum Zeitpunkt des Schützenfestes das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.abvollendung des 65. Lebensjahres und 10-jähriger Mitgliedschaft zur Schützenbruderschaft St. Burchard Oedingen 1844 e.v. erlischt die Beitragspflicht. Die Mitglieder sind verpflichtet an allen Schützenzügen in entsprechender Kleidung teilzunehmen. Die Mitglieder sind gehalten, verstorbenen Mitgliedern der Bruderschaft das letzte Geleit mit Schützenhut zu geben. 8 Sterbekasse Der Sterbekasse der Bruderschaft können alle Schützenbrüder bis zu einem Alter von 50 Jahren beitreten. Die Aufbringung der Mittel für die Auszahlung im Sterbefalle erfolgt im Umlageverfahren. Den Angehörigen des verstorbenen Mitgliedes werden 255,-- mit befreiender Wirkung fürdie Sterbekasse ausgezahlt. Die Geschäftsführung erfolgt durch den Kassierer.

5 Die Geschäftsordnung wurde beschlossen am 6. November 1999 Josef Rüther, 1. Vorsitzender Hubert Rabe, Schriftführer Die Geschäftsordnung wurde geändert am 5. Januar 2002 Die Geschäftsordnung wurde geändert am 16. November 2002 Die Geschäftsordnung wurde geändert am 22. November 2003 ( 5, Alter Schießberechtigung der Jungschützen v. 21 auf 23 Jahre)

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