j) dem Jungschützensprecher aus dem Kreis der Jungschützen (16-21 Lebensjahr)
|
|
- Elsa Goldschmidt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Geschäftsordnung der Schützenbruderschaft St. Burchard 1844 e.v. Oedingen 1 Grundlage Die Geschäftsordnung regelt das Vereinsleben im Innenverhältnis. Sie hat Rang und Wirkung der Satzung, darf zu dieser aber nicht im Widerspruch stehen. Beschlüsse zur Geschäftsordnung erfolgen zu den gleichen Bedingungen wie Satzungsbeschlüsse. Es genügt jedoch eine einfache Stimmenmehrheit zur Annahme der Beschlussvorlagen. 2 Erweiterter Vorstand Der erweiterte Vorstand besteht aus: a) dem Präses als geborenem Mitglied b) 2 Beisitzern als zusätzliche Vorstandsmitglieder c) dem Hallenwart d) dem stellvertretenden Schriftführer e) dem stellvertretenden Kassierer f) dem Major bzw. Hauptmann g) den 6 Zugführern h) dem Fähnrich i) den 2 Fahnenoffizieren j) dem Jungschützensprecher aus dem Kreis der Jungschützen (16-21 Lebensjahr) k) dem Adjutanten In den Versammlungen des Vorstandes haben alle volles Stimmrecht. Ladung und Versammlung erfolgen durch und mit dem geschäftsführenden Vorstand. 3 Wahlen zum erweiterten Vorstand
2 Die Wahlen erfolgen in den Hauptversammlungen der Bruderschaft und zwar für jeweils 4 Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Im Übrigen gilt 6 der Satzung. Nach Beschlussfassung über die Annahme der Geschäftsordnung scheiden aus: im 1. Jahr: 1. Beisitzer, 1. Fahnenoffizier, Hallenwart im 2. Jahr: Sterbekassenführer, Fähnrich Stellvertretender Schriftführer im 3. Jahr: 2. Beisitzer, 2. Fahnenoffizier Stellvertretender Kassierer im 4. Jahr: Major bzw. Hauptmann, Adjutant, Jungschützenzugführer, Zugführer Ehrenzug Die Zugführer und Jungschützensprecher werden von den Mitgliedern der jeweiligen Züge für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Für die Einladung zur Versammlung, wie auch die Wahl selbst, gelten die Vorschriften der Satzung der Schützenbruderschaft. Die Wahl bedarf der Bestätigung der Hauptversammlung der Schützenbruderschaft. Wird sie verweigert, muss die Zuggemeinschaft erneut zusammentreten und wählen. Der Zugführer gilt als gewählt, wenn er erneut die Mehrheit der Stimmen in der Zugversammlung erhält. Nach Beschlussfassung scheiden aus: im 1. Jahr: Zugführer Zug Mitte im 2. Jahr: Zugführer Zug Süd im 2. Jahr: Jungschützensprecher aus dem Kreis der Jungschützen im 3. Jahr: Zugführer Zug Nord im 4. Jahr: Zugführer Zug West im 4. Jahr: Zugführer Ehrenzug 4 Aufgaben des Vorstandes Der Entscheidung des Gesamtvorstandes unterliegen alle Angelegenheiten, deren Besorgung nicht durch Gesetz oder Satzung dem geschäftsführenden Vorstand oder der Jahreshauptversammlung obliegen. Er sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Er ist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse der Jahreshauptversammlung. Er ist für die Erhaltung der Vermögenswerte der Bruderschaft verantwortlich. Er ist berechtigt, Ausgaben zu beschließen und zu tätigen bis zur Höhe von ,84, ohne Beschluss der Jahreshauptversammlung. Er entscheidet über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern. Innerhalb des Vorstandes werden die Aufgaben wie folgt verteilt: 1. Vorsitzender: Er koordiniert die Arbeit des Vorstandes, leitet die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlungen und vertritt den Verein nach außen.
3 2. Vorsitzender: Er vertritt den 1. Vorsitzenden im Verhinderungsfalle in allen Angelegenheiten. Er leitet die Neuwahl des 1. Vorsitzenden. Kassierer<: Er ist für alle finanziellen Dinge der Bruderschaft verantwortlich. Die ordnungsmäßige Abwicklung der Geschäfte wird jährlich durch zwei Kassenprüfer kontrolliert. Zu jeder Generalversammlung legt er einen ausführlichen Bericht über die Einnahmen und Ausgaben im verflossenen Geschäftsjahr vor. Der Kassenführer erhält neben dem 1. Vorsitzenden die Bankvollmacht über die Konten der Bruderschaft. Er erhält für seine Arbeit eine Vergütung von 0,5 % vom Umsatz. Ausgenommen sind Beiträge und außerordentliche Baumaßnahmen. Stellvertretender Kassierer: Er hat die Aufgabe den Schriftführer in seinem Tätigkeitsbereich zu unterstützen und in Abstimmung mit diesem, anfallende Arbeiten zu übernehmen. Schriftführer: Er ist für allen Schriftverkehr mit Behörden, anderen Vereinen, Schaustellern usw. zuständig. Über jede Jahreshauptversammlung fertigt er ein Protokoll, das von ihm und vom 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen ist und in der nächsten Generalversammlung zu verlesen ist. Über die Beschlüsse der Vorstandssitzungen hat er Aufzeichnungen zu führen. Weiter ist er verantwortlich für eine ordnungsgemäße Archivierung und Lagerung aller Akten der Bruderschaft. Er trägt Verantwortung für das Königssilber. Stellvertretender Schriftführer: Er hat die Aufgabe den Schriftführer in seinem Tätigkeitsbereich zu unterstützen und in Abstimmung mit diesem, anfallende Arbeiten zu übernehmen. 2 Beisitzer: Sie übernehmen im Auftrage des Vorstandes besondere Aufgaben, die sie eigenverantwortlich durchführen. Hallenwart: Er ist für alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Schützenhalle verantwortlich. Im Einvernehmen mit dem 1. Vorsitzenden kann er Pachtverträge mit anderen Vereinen oder Privatpersonen abschließen. Major bzw. Hauptmann: Er leitet die jährlichen Festzüge zum Schützenfest als Vorgesetzter und in Zusammenarbeit mit den Zugführern. Zu den Versammlungen der Züge wird er eingeladen und leitet soweit erforderlich die Neuwahlen. Zugführer: Sie unterstützen während der Festzüge den Major bzw. Hauptmann. Sie sind für die Disziplin der Züge während der Festzüge verantwortlich. Sie führen selbständig Zugversammlungen durch. Sie sind zum Schützenfest für die Ausschmückung der Straßen etc. verantwortlich. Fähnrich und Fahnenoffiziere: Der Fähnrich trägt bei Festzügen und Beerdigungen unter Begleitung der Fahnenoffiziere die Bruderschaftsfahne. Für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Fahne hat der Fähnrich, im Benehmen mit dem Vorstand, Sorge zu tragen. Jungschützensprecher aus dem Kreis der Jungschützen (16-21 Jahre): Er ist der Interessenvertreter der Jungschützen gegenüber dem Vorstand.
4 5 Schützenfest Das Schützenfest der Bruderschaft wird an einem von der Hauptversammlung bestimmten Termin jeweils von Freitag bis Sonntag gefeiert. Am Freitag schießen die Jungschützen ihren König aus. Schießberechtigt sind alle Jungschützen vom 16. bis 23. Lebensjahr. Der Jungschützenkönig wählt sich 2 Königsoffiziere. Er geht ohne Hofstaat mit dem Schützenzug. Der Schützenkönig der Bruderschaft wird am Samstagvormittag ausgeschossen. Schießberechtigt sind alle Schützenbrüder, die das 18. Lebensjahr vollendet und der Bruderschaft wenigstens 1 Jahr angehören. Der Schützenkönig erhält von der Bruderschaft ein Schussgeld von 650,00, der Eigenanteil für den Orden beträgt 80,00. Der Schützenkönig wählt sich seine Königsoffiziere und den Hofstaat selbst aus. Für Krone, Zepter und Apfel werden insgesamt 35,00 ausgezahlt. Der Jungschützenkönig erhält ein Schussgeld von 100,00. Schützenkönig wie Jungschützenkönig erhalten von der Bruderschaft im folgenden Jahr eine Königsplakette aus reinem Silber. Die Kosten von mehr als 80,00 für die Königsplakette trägt die Bruderschaft. Alle 5 Jahre wird aus dem Kreis der Schützenkönige ein Schützenkaiser ausgeschossen. Der Schützenkaiser erhält von der Bruderschaft ein Schussgeld von 160,00. 6 Jubilarehrung Anläßlich einer Mitgliedschaft von 25, 40, 50, 60, 65 usw. Jahren in einem Schützenverein oder -bruderschaft im Einzugsbereich des Sauerländer Schützenbundes, erhalten die Jubilare eine Gedenkmünze des Sauerländer Schützenbundes. Die Mitgliedschaften müssen belegt werden. Die Schützenkönige werden nach 25, 40, 50 usw. Jahren entsprechend geehrt. 7 Pflichten der Mitglieder Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag, der jeweils von der Jahreshauptversammlung festgelegt wird. Jungschütze ist, wer zum Zeitpunkt des Schützenfestes das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.abvollendung des 65. Lebensjahres und 10-jähriger Mitgliedschaft zur Schützenbruderschaft St. Burchard Oedingen 1844 e.v. erlischt die Beitragspflicht. Die Mitglieder sind verpflichtet an allen Schützenzügen in entsprechender Kleidung teilzunehmen. Die Mitglieder sind gehalten, verstorbenen Mitgliedern der Bruderschaft das letzte Geleit mit Schützenhut zu geben. 8 Sterbekasse Der Sterbekasse der Bruderschaft können alle Schützenbrüder bis zu einem Alter von 50 Jahren beitreten. Die Aufbringung der Mittel für die Auszahlung im Sterbefalle erfolgt im Umlageverfahren. Den Angehörigen des verstorbenen Mitgliedes werden 255,-- mit befreiender Wirkung fürdie Sterbekasse ausgezahlt. Die Geschäftsführung erfolgt durch den Kassierer.
5 Die Geschäftsordnung wurde beschlossen am 6. November 1999 Josef Rüther, 1. Vorsitzender Hubert Rabe, Schriftführer Die Geschäftsordnung wurde geändert am 5. Januar 2002 Die Geschäftsordnung wurde geändert am 16. November 2002 Die Geschäftsordnung wurde geändert am 22. November 2003 ( 5, Alter Schießberechtigung der Jungschützen v. 21 auf 23 Jahre)
Schützenverein Alt und Jung der Stadt Ochtrup e.v.
Schützenverein Alt und Jung der Stadt Ochtrup e.v. S a t z u n g des Schützenvereins Alt und Jung der Stadt Ochtrup e.v. 1 Der Verein führt den Namen Schützenverein Alt und Jung der Stadt Ochtrup e.v..
MehrFörderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v.
Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz Förderverein der Christian-Heinrich-Zeller-Schule Karsau e.v.. Der Sitz des Vereins ist Rheinfelden (Karsau).
MehrSatzung der Karnevalsgesellschaft. Spass am Karneval
Satzung der Karnevalsgesellschaft Spass am Karneval 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen Spass am Karneval und hat den Sitz in Overath. 2. Er soll in das Vereinsregister Bergisch Gladbach eingetragen
MehrVereinssatzung. Karnevalsverein Elbinger Narrenschiff e. V. ENS
Vereinssatzung Karnevalsverein Elbinger Narrenschiff e. V. ENS 1 Name und Sitz Der Verein ist ein Zusammenschluss von Freunden und Förderern der Elbinger Fastnacht und führt den Namen: Karnevalsverein
MehrNeufassung der Satzung der. SCHÜTZENBRUDERSCHAFT ST. STURMIUS e. V. LEITMAR
Neufassung der Satzung der SCHÜTZENBRUDERSCHAFT ST. STURMIUS e. V. LEITMAR lt. Beschluss der Generalversammlung vom 31.01.2010 und lt. Beschluss der Generalversammlung vom 30.01.2011 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr,
MehrSatzung der Bürgerschützengilde Lüdinghausen e.v.
Satzung der Bürgerschützengilde Lüdinghausen e.v. 1 Name und Sitz Die Gilde führt den Namen: Bürgerschützengilde Lüdinghausen e.v. und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Lüdinghausen eingetragen.
MehrSatzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v.
Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 11. September 1996 in Velbert-Neviges gegründete Verein Bürgerverein Hardenberg e.v. trägt seit dem 28.07.2011 den Namen
MehrS a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.
S a t z u n g Stand 08. Februar 2017 des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer
MehrS a t z u n g. der St. Josef-Schützenbruderschaft Scharfenberg 1820 e.v. 1 Namen, Sitz, Geschäftsjahr
S a t z u n g der St. Josef-Schützenbruderschaft Scharfenberg 1820 e.v. 1 Namen, Sitz, Geschäftsjahr Die Bruderschaft führt den Namen "St. Josef-Schützenbruderschaft Scharfenberg 1820 e.v." und hat ihren
MehrSatzung. 3 Mitgliedschaft. 1) Der Verein führt als Mitglieder a) Mitglieder b) Ehrenmitglieder
Satzung 1 Namen, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Schützenverein Langwedel von 1878 e. V. und hat seinen Sitz in Langwedel. 2) Er ist im Vereinsregister eingetragen. 3) Das Geschäftsjahr
MehrSatzung der. Schützenbruderschaft St. Johannes Langenholthausen 1831 e.v. Name, Sitz und Geschäftsjahr der Bruderschaft
Satzung der Schützenbruderschaft St. Johannes Langenholthausen 1831 e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr der Bruderschaft Der Verein trägt den Namen Schützenbruderschaft St. Johannes Langenholthausen 1831
MehrSatzung. der Schützenbruderschaft St.Johannes e.v. in Arnsberg, Ortsteil Voßwinkel. 1 Name und Sitz
Satzung der Schützenbruderschaft St.Johannes e.v. in Arnsberg, Ortsteil Voßwinkel 1 Name und Sitz 1. Die Schützenbruderschaft Voßwinkel ist eine Vereinigung von Männern, die die christlichen Ideale der
MehrMOTORRADFREUNDE BERGWIRT
Satzung der MOTORRADFREUNDE BERGWIRT Stand 17.02.2014 1 Name und Sitz (1) Der am 15.01.2003 gegründete Verein trägt den Namen Motorradfreunde Bergwirt. (2) Sitz des Vereins ist Birstein Oberreichenbach.
MehrSt. Hubertus Bruderschaft Wickrathhahn e.v.
St. Hubertus Bruderschaft Wickrathhahn e.v. Mönchengladbach, 17.01.2003 Geschäftsordnung (GO) der St. Hubertus Bruderschaft Wickrathhahn e.v. 1 Ehrenämter in der Bruderschaft Ehrenämter in der Bruderschaft
MehrSatzung des Schützenvereins Diele und Umgebung e. V.
Satzung des Schützenvereins Diele und Umgebung e. V. 1 Name,Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 3.10.1953 gegründete Schützenverein Diele und Umgebung e.v. mit Sitz in der Schützenstraße 30, 26826 Weener, Ortschaft
MehrSatzung des Dernekämper Schützenverein e.v. - Neufassung 2017
1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Dernekämper Schützenverein e.v.". Der Sitz des Vereins ist Dülmen. Der Verein ist im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen. Der Verein ist
MehrSATZUNG Förderverein Waldschwimmbad Calden e.v.
SATZUNG Förderverein Waldschwimmbad Calden e.v. Präambel Der Förderverein hat sich zur Aufgabe gemacht, das Waldschwimmbad Calden zu erhalten und die Gemeinde Calden in ihrer Arbeit, das Waldschwimmbad
MehrNON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am SATZUNG. 1 Name, Sitz und Rechtsform
NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am 20.05.1986 SATZUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform Der Verein führt den Namen NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB und hat seinen Sitz in Braunschweig. Der Verein wird in das
MehrSatzung des Vereins Wendelinus Hirschfeld e.v.
Satzung des Vereins Wendelinus Hirschfeld e.v. 1 (Name und Sitz des Vereins) 1. Der Verein trägt den Namen Wendelinus Hirschfeld e.v. 2. Der Sitz des Vereins ist in Hirschfeld 3. Der Verein soll in das
MehrVereinssatzung. Seite 1
Vereinssatzung Seite 1 Inhaltsangabe 1. Name und Sitz Seite 3 2. Zweck und Aufgabenstellung Seite 3 3. Mitgliedschaft Seite 3 4. Organe Seite 4 1. Vorstand Seite 4 2. Gesamtvorstand Seite 4 3. Mitgliederversammlung
MehrSatzung des Schützenvereins Heinsberg e.v.
Satzung des Schützenvereins Heinsberg e.v. 1 Der Verein führt den Namen Schützenverein Heinsberg e.v. und hat seinen Sitz in Kirchhundem- Heinsberg. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Lennestadt
MehrSatzung. des. Neue Satzung gültig ab Mai 1996 Geänderte Fassung gültig ab September 1996
Satzung des Mini Truck Club Söhrewald e.v. Neue Satzung gültig ab Mai 1996 Geänderte Fassung gültig ab September 1996 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Mini Truck Club Söhrewald,
MehrVfL Sittensen. Geschäftsordnung der Abteilung TENNIS im VfL Sittensen von 1904 e.v. v
Geschäftsordnung der Abteilung TENNIS im VfL Sittensen von 1904 e.v. v. 24.02.2015 1. Stellung der Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung regelt alle Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes, soweit sie die
MehrSatzung der Gassahuber Herrenberg
Gassahuber Herrenberg e.v. Homepage: http://www.gassahuber.de/ Gassahuber Herrenberg e.v. Eisbergstraße 3 72119 Ammerbuch Martin Schäberle (1. Vorsitzender) Eisbergstraße 3 72119 Ammerbuch Telefon: 0172/
MehrDas Vereinsvermögen dient ausschließlich den hier festgelegten Zwecken.
Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Handels- und Gewerbevereinigung Kenzingen e.v. Der Sitz des Vereins ist Kenzingen. 2 Zweck des Vereins Die Handels- und Gewerbevereinigung Kenzingen
MehrSatzung des Bürgerverein Dorumer Amtsgarten
Satzung des Bürgerverein Dorumer Amtsgarten 1 Name, Sitz und Trägerschaft (1) Der Verein führt den Namen Bürgerverein Dorumer Amtsgarten. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Tostedt
MehrSatzung. der Christlichen Notgemeinschaft Lendringsen, Oesbern, Menden und Umgebung gegründet 1902 mit Sitz in Menden (Sauerland)
Satzung der Christlichen Notgemeinschaft Lendringsen, Oesbern, Menden und Umgebung gegründet 1902 mit Sitz in Menden (Sauerland) Satzung der Christlichen Notgemeinschaft Lendringsen, Oesbern, Menden und
MehrSatzung. Förderverein der Oberschule Markkleeberg
Satzung Förderverein der Oberschule Markkleeberg Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 09.12.2009 Geändert auf der Mitgliederversammlung am 16.03.2015 Seite 1 von 5 1 Name und Sitz (1) Der Namen
MehrSatzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz
Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Wilhelmsplatz Herten. Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält
MehrSatzung des Schützenvereins Sichere Hand 71 Riepe e.v.
Gültig ab den 27. 07. 1997 Satzung des Schützenvereins Sichere Hand 71 Riepe e.v. 1 Der Schützenverein Sichere Hand 71 Riepe e.v. mit Sitz in Riepe verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
MehrNeufassung der Satzung des St. Hubertus Schützenverein Emsbüren e.v.
Neufassung der Satzung des St. Hubertus Schützenverein Emsbüren e.v. Vorschlag vom Vorstand für die Generalversammlung am 10.11.2012 Punkt 8: Satzungsneufassung Erläuterung, Diskussion und Beschluss einer
MehrSatzung der St. Antonius Schützenbruderschaft Hillmicke 1907 e.v.
Satzung der St. Antonius Schützenbruderschaft Hillmicke 1907 e.v. 1 Name, Sitz Die 1907 in Hillmicke gegründete und nach dem Zusammenbruch am 09. Januar 1948 wieder neu gegründete Bruderschaft führt den
MehrS A T Z U N G. der D R A H T S E I L - V E R E I N I G U N G E. V. Düsseldorf
j111111 1 S A T Z U N G der D R A H T S E I L - V E R E I N I G U N G E. V. Düsseldorf (Eintrag Vereinsregister: 15.08.2012) ------------------------------------------------------------------ 1 Name und
MehrAngelsportverein Petri Jünger Mainaschaff e.v. Satzung
Angelsportverein Petri Jünger Mainaschaff e.v. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Angelsportverein Petri Jünger Mainaschaff e.v. und hat seinen Sitz in Mainaschaff. Er ist und
MehrVerband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen
Satzung des Verbands Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen e.v. 1 Name, Sitz 1) Der Verein trägt den Namen Verband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen
MehrSatzung Dorfladen Appenheim w.v.
Satzung Dorfladen Appenheim w.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform Der Verein führt den Namen Dorfladen Appenheim w.v. Er hat seinen Sitz in Appenheim Er ist ein wirtschaftlicher Verein ( 22 BGB). 2 Zweck des Vereins
Mehrb) Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Satzung des Vereins Pfälzer Maler e.v. 1 Der am 15.12.1968 in Rhodt u. d. Rietburg gegründete Verein führt den Namen "Pfälzer Maler e.v.". Der Verein "Pfälzer Maler e.v." hat seinen Sitz in Landau i.d.
MehrLeonberger Modellbau-Club e. V.
Leonberger Modellbau-Club e. V. LMC Postfach 1538, 71229 Leonberg Telefon 07152/43688 Satzung des LMC I. NAME SITZ UND ZWECK DES VEREINS 1: Name : Der am 20.Januar 1979 gegründete Verein trägt den Namen
MehrS a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER
S a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER Er ist in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung. Schützenverein Rischenau von 1630 e. V.
Satzung Schützenverein Rischenau von 1630 e. V. 1 Name, Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Schützenverein Rischenau von 1630 e. V. und hat seinen Sitz in 32676 Lügde Ortsteil Rischenau im Kreis
MehrSatzung des St. Vitus Schützenverein Südlohn 1606 e.v.
Satzung des St. Vitus Schützenverein Südlohn 1606 e.v. Der Verein führt den Namen St. Vitus Schützenverein Südlohn 1606 e.v.. 1 Der Verein hat seinen Sitz in Südlohn. Der Verein soll in das Vereinsregister
MehrVerein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Goethe-Schule Flensburg
MehrRADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung. Revision 2012
RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung Revision 2012 Gültig ab dem 02.03.2012 Inhalt 1 Name, Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Erwerb der Mitgliedschaft... 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft...
MehrSatzung. Der 1. FSV Mainz 05 Fanclub Eppelborn bezweckt, den 1.FSV Mainz 05 sportlich und fair in den Heim- bzw. Auswärtsspielen zu unterstützen.
Satzung 1. FSV Mainz 05 Fanclub Eppelborn 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr, Rechtsform Der Fanclub ist eine Vereinigung von Fanmitgliedern und wurde am 13.05.06 gegründet. Der Sitz des Vereins ist in 66571
MehrSatzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V.
Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen- Werfen e. V. 2. Er ist im Vereinsregister
MehrVereinsatzung für den "Schützenverein für die Gemeinde Essen i.o. e.v."
Vereinsatzung für den "Schützenverein für die Gemeinde Essen i.o. e.v." 1 Name, Sitz und Zweck Der Verein führt den Namen "Schützenverein für die Gemeinde Essen i.o. e.v." und ist unter dieser Bezeichnung
Mehr1 Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen der BIGS verstoßen
Satzung der BIGS 1 Name und Sitz Bürgerinitiative der Gemeinde St elle Gemeinde St elle 2 Die Gemeinschaft wird als eingetragener Verein geführt und trägt den Namen Bürgerinitiative der Gemeinde Stelle,
Mehr3 Vereine und Orchester
Deutscher Harmonika-Verband Muster-Satzungen 3 A ALLGEMEINES 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins {1) Der Verein trägt den Namen... und hat seinen Sitz in... (2) Der Verein ist in das Vereinsregister
MehrVEREINS SATZUNG Gültig ab dem
VEREINS SATZUNG Gültig ab dem 24.4.2013 Seite 1 1 Der Verein Der Verein Freunde und Förderer der Lambertischule Ochtrup e.v. mit Sitz in Ochtrup verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
MehrSatzung für den Gewerbeverein Ginsheim-Gustavsburg e.v.
Diese Satzung ist vorläufig und wird demnächst in überarbeiteter Form veröffentlicht. Satzung für den Gewerbeverein Ginsheim-Gustavsburg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Gewerbeverein
MehrSatzung des Schützenvereins Padberg 1828 e.v.
Schützenverein Padberg 1828 e.v. Satzung des Schützenvereins Padberg 1828 e.v. 1 Name des Vereins Der Verein wurde im Jahre 1828 gegründet, führt den Namen Schützenverein Padberg 1828 e.v., hat seinen
MehrSs.-Ewaldi Schützenverein Biemenhorst e. V.
Satzung des Ss. Ewaldi-Schützenverein Biemenhorst e.v. in Bocholt in der Fassung vom November 2017 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Ss.- Ewaldi-Schützenverein Biemenhorst e.v. Er ist in das
MehrHUMANITAS Gemeinnützige Gesellschaft, Lippstadt e.v.
- 1 - HUMANITAS Gemeinnützige Gesellschaft, Lippstadt e.v. Satzung 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr - (1) Der Verein führt den Namen "HUMANITAS - Gemeinnützige Gesellschaft, Lippstadt", im Folgenden als "Humanitas"
MehrSATZUNG. des Vereinsring Bergen-Enkheim e.v. 1 Name und Sitz
S A T Z U N G des Beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 23. September 1976, geändert durch Beschluß in der Mitgliederversammlung vom 18. März 1993, vom 13. März 1998, vom 12. November 2004 und vom
MehrFörderverein der Freiwilligen Feuerwehr Oxbüll-Wees-Ulstrup e.v.
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Oxbüll-Wees-Ulstrup e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Oxbüll-Wees-Ulstrup
Mehrder Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.
Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden
MehrSatzung des Vereins "Hafenkultur e.v." vom in der Fassung vom
Freunde des Hafenmuseums in Hamburg Satzung des Vereins "Hafenkultur e.v." vom 28.02.1994 in der Fassung vom 28.04.2014 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen "Hafenkultur e.v." und
MehrSatzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.
Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrSATZUNG der Flugsportgruppe Unterwössen e.v.
SATZUNG der Flugsportgruppe Unterwössen e.v. ABSCHNITT I 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Flugsportgruppe Unterwössen e.v. Sitz des Vereins ist Unterwössen. Er ist beim Amtsgericht Traunstein
MehrSatzung. des Musikvereins Kuppingen e. V.
Satzung des Musikvereins Kuppingen e. V. 1: Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen»Musikverein Kuppingen e.v.«und hat seinen Sitz in Kuppingen. Er ist im Vereinsregister eingetragen. 2: Vereinszweck
MehrSatzung der Schützenbruderschaft St. Michael Hachen e.v.
1 Name, Sitz Die bereits im Jahre 1663 bestehende Bruderschaft führt den Namen "Schützenbruderschaft St. Michael, Hachen". Sie ist ein eingetragener Verein und ist mit ihren Mitgliedern dem Sauerländer
MehrFörderverein der Freiwilligen Feuerwehr Frohnhofen e. V.
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Frohnhofen e. V. Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Frohnhofen e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen "Förderverein der Freiwilligen
MehrVerein der Freunde und Förderer. der. Grundschule Alpenrod
S a t z u n g Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Alpenrod 1. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Name (1) Der Verein trägt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Alpenrod
MehrSchieß- und Schützenverein 1899 Feudingen e.v.
Schieß- und Schützenverein 1899 Feudingen e.v. Abschrift der S A T Z U N G des Schieß- und Schützenverein 1899 Feudingen e.v. Abschnitt 1 1 Name, Sitz und Farben Der Verein führt den Namen Schieß- und
Mehr1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins)
1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen White Hawks Förderverein. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "eingetragener Verein", in der abgekürzten
MehrSatzung des Vereins. Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS. 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr
Satzung des Vereins Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr Füchsepower e.v. (nachfolgend auch Fanclub
MehrSatzung der Schützenbruderschaft St. Stephanus Niedereimer e.v.
Satzung der Schützenbruderschaft St. Stephanus Niedereimer e.v. 1 Name und Sitz Die am 02. Februar 1947 in Niedereimer gebildete Vereinigung führt den Namen "St. Stephanus Schützenbruderschaft Niedereimer".
MehrSatzung. Fördervereins. des. der. Edmund-Weller-Str Hemer
Satzung des Fördervereins der Edmund-Weller-Str. 1 58675 Hemer 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Förderverein der Regenbogen-Schule e.v. Er hat seinen Sitz in Hemer und ist im Vereinsregister
MehrVerein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V: S A T Z U N G. 1 Name und Sitz des Vereins
Verein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V: S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Lindenschule Frechen e. V.
MehrSatzung. des "Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg-Bergedorf e.v." 1 Name und Sitz
1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr und hat seinen Sitz in Hamburg-Bergedorf. Dort wird auch seine Verwaltung geführt. (2) Der Verein ist in das Vereinsregister
MehrSatzung. der Schützenbruderschaft Sankt Nikolaus e.v Cobbenrode
Satzung der Schützenbruderschaft Sankt Nikolaus e.v. 1753 Cobbenrode 1 Der Verein führt den Namen Schützenbruderschaft Sankt Nikolaus e. V. 1753 Cobbenrode und hat seinen Sitz in 59889 Cobbenrode/Sauerland.
MehrSatzung Gewerbeverein Riegelsberg e.v.
Satzung Gewerbeverein Riegelsberg e.v. Errichtet am 23. Mai 2007 im Sitzungssaal des Rathauses Riegelsberg (1. geändert am 27.02.08 anlässlich der Jahreshauptversammlung) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
MehrSatzung. des Fördervereins Feuerwehr-Löschgruppe Grevenbrück
Satzung des Fördervereins Feuerwehr-Löschgruppe Grevenbrück 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Förderverein Feuerwehr-Löschgruppe Grevenbrück mit dem Zusatz e.v. nach
MehrSatzung. des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v.
Satzung des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v. in der Fassung vom 21.09.1992 zuletzt geändert am 18.04.2002 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen "Mühlheimer Karneval-Verein e.v." und hat seinen Sitz
MehrDie folgende Satzung ersetzt die zuletzt gültige Vereinssatzung vom
Vereinssatzung Die folgende Satzung ersetzt die zuletzt gültige Vereinssatzung vom 24.08.2000. 1 Name, Gründung, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "", hat seinen Sitz in 59939 Olsberg-Bigge, Bruchstraße
MehrSatzung des Gewerbevereins Carolinensiel e.v.
1 1 Satzung des Gewerbevereins Carolinensiel e.v. Name, Rechtsfähigkeit, Sitz und Wirkungsstätte des Vereins a) Der Verein führt den Namen Gewerbeverein Carolinensiel e.v.. Die Eintragung in das Vereinsregister
MehrSATZUNG. Fassung vom
SATZUNG 1 Sitz und Name Fassung vom 4.4.2011 Die durch Schützenordnung vom 20. April 1653 gegründete St. Johannes-Schützenbruderschaft Salzkotten ist eine freie Vereinigung der Bürger Salzkottens, die
MehrSatzung des Vereins. Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS. 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr
Satzung des Vereins Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr Füchsepower e.v. (nachfolgend auch Fanclub
MehrSchulförderverein Ratoldusschule e.v. Ratoldusstraße Radolfzell
Schulförderverein Ratoldusschule e.v. Ratoldusstraße 29 31 78315 Radolfzell 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr -Satzung- Der Verein führt den Namen Schulförderverein Ratoldusschule e.v. und hat seinen Sitz in
MehrSatzung des Heimatverein Eissel e. V.
Satzung des Heimatverein Eissel e. V. Satzungsänderung vom 09.11.2007 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Heimatverein Eissel mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister. 2. Sitz
Mehrdes 1.FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v.
Satzung des 1.FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v. 1 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 01.05.1973 in Mainz-Hechtsheim gegründete Fußballverein führt den Namen 1. FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v.. 2.
MehrGESCHÄFTSORDUNG der Arbeitsgemeinschaft Denkendorfer Vereine (ARGE)
GESCHÄFTSORDUNG der Arbeitsgemeinschaft Denkendorfer Vereine (ARGE) 1. Aufgaben Die ARGE dient der Zusammenarbeit Denkendorfer Vereine auf freiwilliger Basis. Die Aufgaben der ARGE sind es, ein reges Vereinsleben
MehrSatzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr Kitzingen
Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr. 8-97318 Kitzingen 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Schülerübungsfirmen Erich Kästner
MehrSatzung. des FC Schalke 04 Fanclubs. Total Blau Stadtlohn 1991 e.v.
Satzung des FC Schalke 04 Fanclubs Total Blau Stadtlohn 1991 e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Fanclub führt den Namen Total Blau Stadtlohn 1991 und hat seinen Sitz in Stadtlohn. Er soll in das
MehrS A T Z U N G. Name und Sitz des Vereins
S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Interessengemeinschaft Leeden e.v.. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Steinfurt unter Nr. 15562 eingetragen. Sitz des Vereins
Mehrdry e. V. Verein zur Förderung von Menschen mit einer chronischen Alkoholerkrankung Satzung
Satzung dry e. V. - Verein zur Förderung von Menschen mit einer chronischen Alkoholerkrankung Kontakt: Barbara Merken Am Hügelfelsen 14 95493 Bischofsgrün 09276/9260-150 barbara@sozio.de -1- Satzung dry
MehrSatzung des Volksbildungskreises Bad Homburg v.d.höhe E.V.
Satzung des Volksbildungskreises Bad Homburg v.d.höhe E.V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der VOLKSBILDUNGSKREIS BAD HOMBURG E.V. hat seinen Sitz in Bad Homburg v.d.höhe und ist unter Nr. 154 am 26. November
MehrSatzung. des. Turn- und Sportverein Heiligenstein e.v.
Satzung des Turn- und Sportverein 1911 Heiligenstein e.v. 17.05.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 2 Mitgliedschaft 3 Beendigung der Mitgliedschaft 4 Beiträge 5 Stimmrecht und Wählbarkeit
MehrSatzung des Bürgerschützenverein Bösel e. V., Bösel
Satzung des Bürgerschützenverein Bösel e. V., 26219 Bösel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Bürgerschützenverein Bösel e. V. und hat seinen Sitz in Bösel. Er ist am 11. März 1981 unter
MehrS A T Z U N G. des. Berufsverbandes der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner in Niedersachsen-Bremen e. V.
S A T Z U N G des Berufsverbandes der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner in Niedersachsen-Bremen e. V. I. Name, Rechtsform und Sitz des Verbandes 1. Der Verband führt den Namen: "Berufsverband
MehrSatzung des. Name und Sitz. Trägerverein Dorfgemeinschaftshaus Winzerverein Lantershofen e.v.
Satzung des Trägerverein Dorfgemeinschaftshaus Winzerverein Lantershofen e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Trägerverein Dorfgemeinschaftshaus Winzerverein Lantershofen e.v. Sitz des Trägervereins
MehrSatzung. Deutsch-Französische Gesellschaft. Schleswig-Holstein e.v. Sitz Kiel. (Stand 1998) Form und Zweck
Satzung Deutsch-Französische Gesellschaft Schleswig-Holstein e.v. Sitz Kiel (Stand 1998) 1 Form und Zweck Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Vertiefung des kulturellen Verständnisses, des persönlichen
MehrSatzung des TUS Röddensen von 1950 e.v.
1 Zweck, Name und Sitz des Vereines 1.) Zweck des Vereins ist die Pflege des Turn- und Fußballsports und Förderung der Dorfgemeinschaft in Röddensen. 2.) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
MehrS A T Z U N G. für den Verband der Hyundai-Vertragspartner Deutschland e. V. Lage, Sitz und Rechtsform des Verbandes
Verband der Hyundai Vertragspartner Deutschland e.v. S A T Z U N G für den Verband der Hyundai-Vertragspartner Deutschland e. V. 1 Lage, Sitz und Rechtsform des Verbandes 1. Der Verband der Hyundai-Vertragspartner
MehrSatzung. Name und Sitz
Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen
MehrSatzung. des Musikzug Oedingen der Freiwilligen Feuerwehr Lennestadt e.v. 2 Geschäftsjahr. 3 Zweck
Satzung des Musikzug Oedingen der Freiwilligen Feuerwehr Lennestadt e.v. 1 - Name, Sitz und Gründung des Vereins Der Verein führt den Namen Musikzug Oedingen der Freiwilligen Feuerwehr Lennestadt e.v.
MehrSatzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom
Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom 06.10.2009 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Mukoviszidose Förderverein Halle (Saale) e.v. (2) Der Verein hat seinen
MehrSatzung des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Blumberg
Satzung des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Blumberg 1 Name, Sitz und Rechtsform des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen: Förderverein der Ortsfeuerwehr Blumberg St. Florian e.v. 2. Er hat die Rechtsform
MehrS a t z u n g. des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg. 1 Name und Sitz
S a t z u n g des Bürgerbus-Vereins in der Stadt Rheinberg 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Bürgerbus-Verein Rheinberg". Er hat seinen Sitz in der Stadt Rheinberg. Der Verein soll in das Vereinsregister
MehrVerein der Ehemaligen, Freunde und Förderer des Niedersächsisches Internatsgymnasium. -Satzung- 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Verein der Ehemaligen, Freunde und Förderer des Niedersächsisches Internatsgymnasium -Satzung- 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen Verein der Ehemaligen, Freunde und Förderer des
Mehr