Suizid und Suizidbeihilfe Sitzung des Deutschen Ethikrats

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1 Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern Suizid und Suizidbeihilfe Sitzung des Deutschen Ethikrats Berlin, 27. September 2012 Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery Präsident der Bundesärztekammer

2 1. Der Deutsche Ärztetag hat bezüglich der (Muster-) Berufsordnung eine eindeutige Stellung bezogen. Wie geht aus Ihrer Sicht die Diskussion in der deutschen Ärzteschaft weiter angesichts der doch erheblich differierenden Meinungen (u. a. Allensbachbefragung von Ärzten zum ärztlichen Suizid und zur Sterbehilfe von 2010)? Frank Ulrich Montgomery Sitzung des Deutschen Ethikrats, Berlin am 27. September 2012, Seite 2

3 2. Mit welchen Gründen weisen die Ärzte es als ethisch nicht vertretbar zurück, Beihilfe zum Suizid zu leisten, wenn sie vorher durch ihr therapeutisches Handeln gerade dazu beigetragen haben, dass der Zustand entsteht, den der Patient nicht mehr ertragen möchte? Frank Ulrich Montgomery Sitzung des Deutschen Ethikrats, Berlin am 27. September 2012, Seite 3

4 3. Hat der Beschluss des Deutschen Ärztetages nicht den großen Nachteil, im Falle eines Outings ( ich habe Suizidbeihilfe gemacht ) restriktiv tätig werden zu müssen? Frank Ulrich Montgomery Sitzung des Deutschen Ethikrats, Berlin am 27. September 2012, Seite 4

5 4. Welche Konsequenzen zieht die Ärzteschaft aus dem Urteil des VG Berlin, das den (Landes-)Ärztekammern ein ausnahmsloses Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe untersagt? Frank Ulrich Montgomery Sitzung des Deutschen Ethikrats, Berlin am 27. September 2012, Seite 5

6 5. Kann wirklich in der ärztlichen Praxis etwa der Hospize zwischen a) dem Gehenlassen eines unheilbar Kranken oder b) der Beschleunigung des Todeseintritts durch die verstärkte Gabe von Morphium durch den behandelnden Arzt unterschieden werden? Frank Ulrich Montgomery Sitzung des Deutschen Ethikrats, Berlin am 27. September 2012, Seite 6

7 6. A) Stützt sich die Kritik an dem Gesetzentwurf nur auf den Teil der Ausführungen zur erlaubten Sterbehilfe in der Begründung, die durch den Gesetzes vorschlag in keiner Weise gefordert und gedeckt ist? Frank Ulrich Montgomery Sitzung des Deutschen Ethikrats, Berlin am 27. September 2012, Seite 7

8 6. B) Bedarf es nach Meinung der Ärzteschaft einer weitergehenden ausdrücklichen Verbotsregelung jeglicher Sterbehilfe? Frank Ulrich Montgomery Sitzung des Deutschen Ethikrats, Berlin am 27. September 2012, Seite 8

9 6. C) Ist die bisherige Praxis und sind die internen Vorgaben der Ärzte nicht ausreichend? Frank Ulrich Montgomery Sitzung des Deutschen Ethikrats, Berlin am 27. September 2012, Seite 9

10 7. Wie rechtfertigt es die BÄK, zur ärztlichen Suizidbeihilfe unter Berufung auf das ärztliche Ethos eine ablehnende Position zu vertreten, die nach Umfragen gar nicht der Haltung der Ärzteschaft entspricht? Frank Ulrich Montgomery Sitzung des Deutschen Ethikrats, Berlin am 27. September 2012, Seite 10

11 8. A) Wenn die gewerbsmäßige Suizidbeihilfe verboten würde und Ärzte und Pflegekräfte Beihilfe nur bei persönlicher Beziehung durchführen dürften, wird dann nicht die geschäftsmäßige Sterbehilfe durch Menschen ohne sog. Garantenstellung geradezu gefördert? Frank Ulrich Montgomery Sitzung des Deutschen Ethikrats, Berlin am 27. September 2012, Seite 11

12 8. B) Welche Folgen hätte dies für die Gesellschaft und die medizinische sowie psychosoziale Versorgung der Suizidwilligen? Frank Ulrich Montgomery Sitzung des Deutschen Ethikrats, Berlin am 27. September 2012, Seite 12

13 Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern Suizid und Suizidbeihilfe Sitzung des Deutschen Ethikrats Berlin, 27. September 2012 Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery Präsident der Bundesärztekammer

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