NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V. Kreis Hannover - Schiedsrichterausschuss
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- Kilian Gerhardt
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1 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V. Kreis Hannover - Schiedsrichterausschuss Ausschreibung für Schiedsrichter gemäß 2 Absatz 4 SRO (Saison 2015/2016) 1 Tätigkeit als Schiedsrichter 1.1. Die Tätigkeit als Schiedsrichter setzt voraus, dass die nachfolgenden Kriterien des 3 der Schiedsrichterordnung (SRO) erfüllt sind: Mitgliedschaft in einem Verbandsverein des Kreises Hannover Vollendung des 16. Lebensjahres, für Jungschiedsrichter Vollendung des 14. Lebensjahres Erfolgreiche Teilnahme an einem Schiedsrichteranwärter-Lehrgang Bewährung als Spielleiter bei mindestens drei Spielen, die vom SR-Ausschuss angesetzt worden sind. 2Anerkennung als Schiedsrichter 2.1. Anerkannt ist ein Schiedsrichter (SR) zu dem Zeitpunkt, wenn vom Kreisschiedsrichterausschuss (KSA) beim Niedersächsischen Fußballverband (NFV) ein Schiedsrichterausweis beantragt wird Den SR-Ausweis erhalten: alle aktiven SR einschl. Jung-SR SR-Beobachter SR mit der Silbernen Verdienstnadel des NFV Mitglieder von SR-Ausschüssen 2.3. Der SR-Ausweis ist Eigentum des Verbandes ( 4 Absatz 3 SRO) und gilt jeweils für ein Spieljahr ( 4 Absatz 4 SRO) Für die Neuausstellung Ausstellung eines SR-Ausweises werden ab Volljährigkeit eines Schiedsrichters im Spieljahr 10,- erhoben, für Jung-Schiedsrichter 5,-. Diese Beträge werden für das SR-Wesen im Kreis Hannover verwendet Bei Streichung von der SR-Liste, beim Wechsel in einen anderen Kreis oder Landesverband ist der SR-Ausweis unverzüglich an den KSA zurückzugeben Die Verlängerung der SR-Ausweise erfolgt durch den Vorsitzenden oder ein Mitglied des KSA, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. 3 Rechte und Pflichten 3.1. Rechte und Pflichten des SR ergeben sich aus den 5 bis 9 der SRO Bei Verstößen kommen die 13 und 14 der SRO zur Anwendung SR, die unentschuldigt einen Spielauftrag nicht ausführen, werden mit einer Strafe gemäß nachstehender Aufstellung belegt Strafen 1. Verstoß 2. Verstoß 3. Verstoß Damen-/Herren-SR 15,-- 20,-- 25,-- + Streichung von der SR-Liste Jung-SR/-in Verweis mit Auflage 2 Monate Sperre Streichung von der SR-Liste Strafen werden erst wirksam mit Zugang des Bescheides Verwaltungskosten je Strafbescheid für Damen-/Herren-SR per Post 15,-- per Datenträgeraustausch 10, SR, die Ihre Strafen nicht bezahlt bzw. eine Sperre erhalten haben, kann bis zum Geldeingang bzw. bis zum Ablauf der Sperre der SR- Ausweis eingezogen werden. Ferner erhalten diese SR in diesem Zeitraum keine Spiele. Es bedarf keiner vorherigen Mahnung SR, die durch unentschuldigtes Fehlen Folgekosten verursachen, müssen diese Kosten auch tragen SR, die während des laufenden Spieljahres dreimal unentschuldigt einen Spielauftrag nicht ausgeführt haben, werden von der SR-Liste gestrichen Bevor es zur Streichung kommt, erhält der SR Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme Die Bestrafung bzw. Streichung als SR wird dem Betroffenen der Verwaltungsentscheid schriftlich bzw. per Datenträgeraustausch mitgeteilt. Sein Verein erhält eine Kopie des Bescheides Die unter Ziffer 3.5. fallenden SR werden auf das Soll des Vereins nicht angerechnet SR, die als Spieler in ihrem Verein vom Platz gestellt werden, haben dieses Vergehen innerhalb von 24 Stunden dem Vorsitzenden bzw. einem Mitglied des KSA zu melden. Nichtbeachtung hat Bestrafung zur Folge. 4 Leistungsprüfung 4.1. Einmal im Spieljahr sollen alle SR an einer Leistungsprüfung teilnehmen. Die SR-Ausschüsse setzen die Termine fest Die SR werden dabei in folgende Gruppen eingeteilt: Damen Jung-SR (14 bis 16 Jahre) Schiedsrichter zwischen 17 und 44 Jahre Schiedsrichter ab 45 Jahre 4.3. Die unter bis genannten Gruppen müssen in den einzelnen Disziplinen die Vorgaben des Verbandes erfüllen. Für die Gruppe sind gesonderte Kriterien festgelegt worden Anerkannt werden auch Leistungsprüfungen, die innerhalb eines Spieljahres bei einem Landesverband oder im Bezirk abgelegt werden SR, die Spiele in der 2. Kreisklasse und höher leiten, müssen in ihrer Altersgruppe die Leistungsprüfung an einem Tag und eine theoretische Prüfung absolviert haben. Ferner müssen sie an mindestens drei Lehrveranstaltungen für SR teilgenommen haben SR-Beobachter müssen einmal im Jahr an einem Beobachterlehrgang teilnehmen und mindestens drei Lehrveranstaltungen für SR innerhalb einer Saison besuchen.
2 4.7. Der KSA meldet bzw. bestätigt dem Bezirk die SR-Beobachter und SR für den Aufstieg zum Bezirk SR, die ihre theoretische Leistungsprüfung mit mehr als 12 Fehlern absolvieren, werden von der SR-Liste gestrichen. 5 Schiedsrichterausbildung 5.1. Die SR-Ausbildung erfolgt durch ausgeschriebene Anwärterlehrgänge Die Vereine (Spartenleiter, Jugendleiter oder SR-Obmann) haben alle Kandidaten schriftlich dem KSL zu melden. Nur schriftliche Anmeldungen entsprechend dem Formblatt (siehe Homepage) werden berücksichtigt Für jeden schriftlich gemeldeten Anwärter wird eine Gebühr von EUR 20,-- erhoben Die Gebühr wird durch den Schatzmeister des Kreises eingezogen. 6 Schiedsrichtergemeinschaften 6.1. Stehen einem Verein mehrere SR zur Verfügung, die nur eingeschränkt Spielaufträge vom KSA übernehmen, können SR- Gemeinschaften innerhalb eines Vereins gebildet werden Diese SR werden gemeinsam auf das SR-Soll des Vereins angerechnet, wenn sie zusammen die geforderten Sollzahlen gemäß 7 und zusätzlich jeder SR jeweils mindestens 5 (fünf) Spiele und mindestens 2 (zwei) Lehrabende erreicht haben Eine SR-Gemeinschaft ist auf 2 (zwei) SR beschränkt und nur innerhalb einer Gruppe möglich (siehe 4 Abs Punkt bis ) Die Bildung einer SR-Gemeinschaft ist spätestens am des jeweiligen Spieljahres beim Vorsitzenden des KSA anzuzeigen. 7 Schiedsrichtersoll 7.1. Für jede am Spielbetrieb teilnehmende Mannschaft, für die der jeweilige SR-Ausschuss einen SR ansetzt, hat der Verein einen geeigneten SR zu melden Bei Spielgemeinschaften (SG) bzw. Jugendspielgemeinschaften (JSG) ist grundsätzlich der erstgenannte Verein der SG/JSG für die Meldung eines SR zuständig, das gilt auch für die Anrechnung auf das SR-Soll der SG/JSG Auf das SR-Soll eines Vereins wird ein SR nur angerechnet, wenn er: seine eigene Erklärung mit der Verpflichtung zur Übernahme von Spielaufträgen abgegeben hat, mindestens 15 Spiele pro Spielserie geleitet hat, die der KSA bzw. ein anderer SR-Ausschuss angesetzt hat, mindestens 3 Lehrabende im Spieljahr besucht hat; mindestens 4 Lehrabende im Spieljahr für Jung-SR, mindestens 5 Lehrabende im Spieljahr als Bezirks- oder höherklassiger SR besucht hat Bei der Hallenunterweisung handelt es sich lediglich um einen Informationsabend und nicht um einen offiziellen Lehrabend, der auf das jeweilige SR-Soll angerechnet wird SR-Beobachter werden angerechnet, wenn sie mindestens 10 SR-Beobachtungen in einer Spielserie durchgeführt und mindestens 3 Lehrabende besucht haben Mitglieder von SR-Ausschüssen auf allen Ebenen Abweichend von der unter und vorgenommenen Einteilung der SR bei den Leistungsprüfungen in Herren- bzw. Jung-SR, erfolgt die Zuordnung im Ansetzungsbereich Herren- bzw. Jung-SR, individuell durch den KSA und entspricht der Einteilung des SR zu welcher Kategorie von Spielen (Herren- bzw. Jugendspielen) der SR im Laufe einer Saison angesetzt wird. Nur dieser Status ist maßgebend für die spätere Anrechnung! Jeweils mit der Amtlichen Mitteilung im September des laufenden Spieljahres teilt der KSA den Vereinen die Spielklassen mit, welche vom KSA mit neutralen SR/SRA besetzt werden. Diese werden dann am Saisonende auf das jeweilige SR-Soll angerechnet SR, die innerhalb des Kreises während der Serie den Verein wechseln, werden auf das SR- Soll des Vereins angerechnet, dem sie am Stichtag bzw des jeweiligen Spieljahres angehört haben. Ein Vereinswechsel ab dem wird erst in der neuen Saison berücksichtigt Einzelfallentscheidung(en) bezüglich der Anrechnung zum SR-Soll sind möglich. 8 Nichtanrechnung auf das SR-Soll 8.1. SR, die sich während der Serie abmelden bzw. nicht mehr zur Verfügung stehen SR, die im laufenden Spieljahr in einen anderen Landesverband oder Kreis wechseln SR, die während des Spieljahres von der SR-Liste gestrichen worden sind Bei anderen Fällen, wie häufige Spielrückgabe, nur SRA-Einsätze usw. durch Einzelbescheid des KSA Jung-SR können nur auf Juniorenmannschaften angerechnet. Eine Anrechnung auf Herrenmannschaften ist nicht zulässig. 9 Bestrafung der Vereine 9.1. Nach Ablauf eines Spieljahres prüft der KSA, ob die Vereine im abgelaufenen Spieljahr ihr SR-Soll erfüllt haben. Stichtag ist der 30.Juni Die Bestrafung der Vereine für fehlende SR erfolgt gemäß 11 Absatz 2 und 3, und 9 Absatz 1 bis 5der Spielordnung und bezieht sich auf das abgelaufene Spieljahr Der KSA erteilt nach Ablauf des Spieljahres einen Bescheid über die Anrechnung bzw. Nichtanrechnung der SR Die Verwaltungsentscheide über die Geldstrafen werden durch den Spielausschuss erteilt. 2
3 10 SR-Spesenordnung (in Verbindung mit Anhang 1 Ziffer bis der NFV Finanz- Wirtschaftsordnung in der jeweils gültigen Fassung) Aufwandsentschädigung Herren (je Spielauftrag) alle Spiele der Kreisliga 20,-- alle Spiele der Kreisliga im Gespann 50,-- alle Spiele der Kreisklassen sowie Altherren 17,-- alle Spiele der 1. Kreisklasse im Gespann 43,-- alle Spiele der Senioren Ü40 / Ü50 13, Frauen (je Spielauftrag) alle Spiele der Frauen im Kreis (Kreisliga) 20, Junioren (je Spielauftrag) alle Spiele der A-Junioren auf Kreisebene 15,-- alle Spiele der B-Junioren auf Bezirksebene 15,-- alle Spiele der B-Junioren auf Kreisebene 14,-- alle Spiele der C-Junioren auf Bezirksebene 14,-- alle Spiele der C-Junioren auf Kreisebene 13,-- alle Spiele der D- bis G-Junioren 11, Schiedsrichterassistenten (je Spielauftrag) inkl. Fahrgeld alle Spiele auf Kreisligaebene (Herrenspiele) 15,-- alle Spiele auf Kreisklassenebene (Herrenspiele) 13,-- alle Spiele auf Bezirksebene (Juniorenspiele auf Anforderung) 12,-- alle Spiele auf Kreisebene (Juniorenspiele auf Anforderung) 12, Freundschaftsspiele (je Spielauftrag) Bei Freundschaftsspielen gilt als Spesensatz für den Schiedsrichter oder das Gespann jeweils die Spielklasse des gastgebenden Vereins Turniere (Herren und Jugend Feld und Halle) ganztägiger Einsatz bis 2 Stunden wie Einzelspiel ganztägiger Einsatz bis 4 Stunden wie Einzelspiel + 50% ganztägiger Einsatz über 4 Stunden wie Einzelspiel + 100% Für die zeitliche Berechnung ist die notwendige Anwesenheit des Schiedsrichters am Ort des Turniers maßgebend Pokalspiele (Herren Feld) Die Spesensätze richten sich immer nach der Klassenzugehörigkeit des gastgebenden Vereins. Bei Gespannen ist der Kreisliga-Spesensatz zu bezahlen Fahrtkosten Als Fahrtkosten sind nachstehende Pauschalen abzurechnen: alle Frauen-, Herren und Juniorenspiele (A- und B-Junioren) 6,-- alle Spiele der C- bis G-Junioren 5,-- alle Spiele mit Gespann auf Kreisebene im Stadtgebiet 9,-- alle Spiele mit Gespann auf Kreisebene im Austausch mit Hannover-Land 0,30 / km Sollten Doppelansetzungen auf der gleichen Sportanlage notwendig sein, so sind nur 1x Fahrtkosten abzurechnen Entschädigung bei Spielausfall Fällt ein Spiel aus irgendeinem Grunde aus, zu dem der Schiedsrichter angereist ist, hat er Anspruch auf Erstattung der Fahrtkostenpauschale und der Hälfte der Aufwandsentschädigung. Reist der Schiedsrichter zu einem vom Spielausschuss ordnungsgemäß abgesagten Spiel an, ohne sich vorher entsprechend der Ausschreibung des Spielausschusses (Schlechtwetterdienst usw.) zu informieren, ob das Spiel abgesagt wurde, muss der Schiedsrichter alle Kosten selbst tragen. Bei Abnahme von Sportplätzen wegen der Bespielbarkeit kann der Schiedsrichter die Fahrtkostenpauschale abrechnen (keine Spesen). Die Abrechnungen sind auf dem Spielformular getrennt nachzuweisen. Überschreitungen werden geahndet. In Zweifelsfällen ist der Vorsitzende des KSA zu unterrichten. 11 SR-Auslagen Die SR-Auslagen richten sich nach der jeweils gültigen Spesenordnung des Kreises Die dem SR zustehenden Spesen sind vor dem Spiel auszuzahlen. SR der Kreisliga, 1. und 2. Kreisklasse, Senioren Ü32 Kreisliga sowie A-Junioren erhalten die Spesen vom Kreisschiedsrichterausschuss unbar Pauschaliert gewährte Aufwandsentschädigungen (SR-Spesen) sind steuerpflichtig. 12 Besondere Anweisungen Schiedsrichteransetzungen: Die SR-Ansetzungen werden durch die SR-Ansetzer vorgenommen. Der Ansetzungsbereich ist klar definiert. Die SR-Ansetzer gehen davon aus, dass die SR des Kreises soweit in den Erklärungen für das aktuelle Spieljahr nichts Abweichendes vermerkt wurde grundsätzlich uneingeschränkt für Spielleitungen und Einsätze als SRA zur Verfügung stehen. Ein Einsatz nur als Schiedsrichterassistent ist nicht möglich Freistellungswünsche sind rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) dem zuständigen SR-Ansetzer bekannt zu geben. Kurzfristige Spielrückgaben an die SR-Ansetzer nur fernmündlich und persönlich. Absagen per Fax, Mail, Brief etc. sind nicht zulässig und gelten als 3
4 nicht eingegangen. Sollte der SR-Ansetzer zwecks Spielabsage nicht erreichbar sein, so ist ein anderer SR-Ansetzer vom Ausschuss zu informieren Die SR-Ansetzungen (Punkt- und Pokalspiele) werden über das DFBNet generiert und nach Freigabe der SR-Ansetzer sofort per Mail versandt. Kurzfristige Ansetzungen sind immer möglich. Diese Nachricht ist sofort mittels dem aufgeführten Link (bei bestehender Internetverbindung) über das System zu bestätigen. Ferner verpflichtet sich jeder SR, der mit seiner Erklärung eine Mailadresse angegeben hat, sein Postfach täglich zu leeren. Alle anderen SR werden über den KSA informiert Entscheidungs- und Freundschaftsspiele erfolgen durch die SR-Ansetzer direkt. Alle Pokalspiele sind grundsätzlich beim zuständigen SR-Ansetzer zu bestätigen Schiedsrichterassistenten, die Ansetzungen nicht wahrnehmen können, haben ihre Absage grundsätzlich an den SR und den SR- Ansetzer zu richten. Die Schiedsrichter nehmen unmittelbar nach Eingang Ihrer Ansetzung(en) Kontakt mit Ihren SR-Assistenten auf. Dieses trifft umgekehrt auch zu Der SR muss eine halbe Stunde vor Spielbeginn beim Platzverein sein. Bei nicht rechtzeitigem Antreten einer Mannschaft besteht für den Gegner und den SR eine Wartepflicht von mindestens 45 Minuten. Die Mannschaften müssen nicht auf den SR warten! Alle SR, die parallel noch als Spieler aktiv sind, haben unaufgefordert ihren Spielplan dem für ihn zuständigen SR-Ansetzer zu übersenden. Dieses hat bis spätestens 7 Tage vor Beginn der jeweiligen Spielperiode zu erfolgen. Dieses gilt auch für kurzfristige Spielverlegungen innerhalb der eigenen Mannschaft Bei Unstimmigkeiten ist sofort der zuständige SR-Ansetzer zu informieren. Sollte dieser nicht erreichbar sein, muss sofort ein anderes Mitglied im KSA kontaktiert werden Spielbericht-Online: SR, welche Spiele leiten bei denen der Spielbericht-Online Anwendung findet, müssen auf der Homepage des NFV ( eine DFBnet-Kennung beantragen Der SR erhält rechtzeitig vor Spielbeginn einen Ausdruck des Spielbericht-Online, damit die unter angeordnete Passkontrolle vorgenommen werden kann Der SR hat im SBO zu notieren, ob ein Spielerpass oder Lichtbildausweis gefehlt hat Der SR sollte die abschließenden Eintragungen im Spielbericht (z.b. Endergebnis, SR-Spesen, Spieldauer, Auswechselungen, persönliche Strafen, Torschützen und sonstige Vorkommnisse) unmittelbar nach Spielende direkt beim Verein vor Ort erledigen. Sollte dies auf Grund technischer Probleme oder anderweitigen zwingenden Gründen vor Ort nicht möglich sein, kann der SR dies auch zu Hause nachholen, allerdings spätestens am nächsten Tag nach dem Spiel. Auch eventuelle Sonderberichte zu Feldverweisen oder sonstigen Vorkommnissen müssen spätestens am nächsten Tag nach dem Spiel angefertigt und beim Spielbericht-Online hochgeladen werden. Nichteinhaltung hat Bestrafung zur Folge!!! Spielbericht-Papierform: Sollte in einem Spiel auf Grund technischer oder organisatorischer Probleme der Spielbericht-Online keine Anwendung finden bzw. ist laut Ausschreibung der spielleitenden Instanz der Spielbericht-Online nicht vorgesehen, erhält der SR rechtzeitig vor Spielbeginn ein ausgefülltes Spielformular. Die Kontrolle der Eintragungen und Spielerpässe erfolgt vor dem Spiel und ist sorgfältig durchzuführen (einschl. Werbung) Streichungen nimmt nur der SR vor. Vollständige Anschrift des SR und ggf. der SRA sind einzutragen. Ergebnis nicht vergessen!!! Kontrolle des Briefumschlages auf korrekte Anschrift der Meldeköpfe und Absender nicht vergessen Der Spielbericht ist noch am Spieltag, spätestens aber am darauf folgenden Werktag (Poststempel) abzusenden SR, die Ihren Spielbericht verspätet oder überhaupt nicht einsenden, werden gemäß Ziffer 8 des Anhangs zur SR-Ordnung bestraft Bei allen Spielen erfolgt der Versand des Formulars grundsätzlich durch den SR! Passkontrolle: Die Passkontrolle muss in jedem Fall vor Spielbeginn durchgeführt werden, unabhängig davon ob der Spielbericht Online oder in Papierform angefertigt worden ist.bei der Passkontrolle prüft der SR zunächst, ob die Spielberechtigung vorliegt, ob das Passbild ordnungsgemäß befestigt und mit einem Vereinsstempel versehen ist und ob der Spieler den Pass unterschrieben hat. Im Kreis Hannover muss jeder Pass im Juniorenbereich zusätzlich noch mit einem Kontrollstempel vom Jugendausschuss versehen sein. Anschließend vergleicht der SR die Eintragungen der Vereine im Spielbericht mit den Daten der Spielerpässe. Beanstandungen sind im Spielbericht zu vermerken Bei allen Herren- und Juniorenspielen im Kreis Hannover ist vor Spielbeginn in der Kabine auch eine Gesichtskontrolle (Vergleich Passbild Spieler) durchzuführen Sonstiges: Die Halbzeitpause soll mindestens 5 Minuten aber höchstens 15 Minuten einschließlich Hin- und Rückweg zur und von der Kabine betragen In allen Fällen, in denen ein Spieler mit der Roten Karte vom Spiel ausgeschlossen wird, ist der Spielerpass vom SR mit dem Spielberichtsbogen der spielleitenden Stelle zuzusenden. Dies gilt nicht bei Spielen, welche über den Online-Spielbericht abgewickelt werden Jede(r) Damen-/Herren-SR(in) ab Bezirk aufwärts wird zur Übernahme von 2 (zwei) Betreuungen bei Jung-SR verpflichtet. Das Ergebnis wird entsprechend dem entworfenen Jung-SR-Betreuungsbogen ausführlich dokumentiert und ist unmittelbar der zuständigen Person im KSA zu übersenden. Sollte das Soll zum Saisonende (Stichtag: 15. April der laufenden Saison) nicht erreicht werden, so wird der KSA durch Einzelfallentscheid entsprechende Maßnahmen treffen bzw. ergreifen Nichteinhaltung hat Bestrafung zur Folge!!! Beobachter und Herren-SR ab Bezirk aufwärts: Jeder SR bzw. SR-Beobachter hat entsprechend den separat herausgegebenen Anweisungen zu verfahren Genehmigungen zur Teilnahme an Auslandsturnieren durch den DFB sind beim KSA zu beantragen und werden nach Prüfung von diesem zur weiteren Bearbeitung an den DFB weitergeleitet. Die Genehmigung wird nur unter der Voraussetzung einer erfolgreich abgeleisteten Leistungsprüfung und der Anerkennung in der vorigen oder laufenden Serie erteilt. 13 Gültigkeit Die bisherige Ausschreibung bleibt mit Ausnahme der fettgedruckten Textstellen in Kraft. 14 Rechtsbehelf Gegen die fettgedruckten Änderungen bzw. Streichungen dieser Ausschreibung ist nach 15 Absatz 1 der Rechts- und Verfahrensordnung des NFV innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Zustellung die gebührenfreie Anrufung des Kreissportgerichts Hannover möglich Die Einspruchsfrist gegen diese Ausschreibung beginnt mit der Veröffentlichung auf der Homepage des NFV Kreis Hannover, frühestens am gez. Volker Mende Vorsitzender des KSA Hannover Hannover,
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