Empfehlungen für den Schul-, Kindergarten-, Tagesstätten- oder Krippen- Ausschluss bei übertragbaren Krankheiten
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- Judith Maier
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1 Kantonsärztlicher Dienst Zürcherstrasse 194a 8510 Frauenfeld Tel Fax FS /0197/2012/001 Empfehlungen für den Schul-, Kindergarten-, Tagesstätten- oder Krippen- bei übertragbaren Krankheiten Abgestimmt auf die Empfehlungen der Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte Schweiz (VKS) Stand August 2013
2 Empfehlungen für den Schul-, Kindergarten-, Tagesstätten- oder Krippen- Bei folgenden Erkrankungen soll ein oder eine kollektive Massnahme wie Impfempfehlungen ausgesprochen werden (Stand August 2013): Grundsätzlich gilt: Nach einer Erkrankung soll das Kind bei der Rückkehr in die Institution mindestens einen Tag (24 Stunden) fieberfrei sein. Die Empfehlungen gelten als Richtlinien und müssen im individuellen Fall zusammen mit der Ärztin/dem beurteilt werden. Erkrankung Conjunktivitis (epidemische Bindehautentzündung)) des erkrankten gemäss Entscheid der behandelnden Ärztin/des behandelnden es Furunkulose 24 Stunden nach Beginn der antibiotischen Therapie, sofern es der Zustand des erlaubt. gemäss Entscheid der behandelnden Ärztin/des behandelnden es kein Ohne antibiotische Therapie: bis zum Abheilen Gastroenteritis (exklusiv Noroviren) nur, wenn ausreichende Hygiene in Anwesenheit von kleinen Kindern nicht gewährleistet werden kann. vor Ende des Durchfalls nur, wenn es der Allgemeinzustand des erlaubt und die Institution eine ausreichende Hygiene sowie Desinfektion der Hände beim Personal und bei den Kindern gewährleisten kann. kein Hygieneinstruktion
3 Hepatitis A Hepatitis B des erkrankten Kinder unter 5 Jahren mit dem Ziel, das nicht immune Personal, das mit dem Kind in Kontakt tritt, zu schützen. In diesem Zusammenhang ist dem Personal die aktive Impfung vorzuschlagen. Eine postexpositionelle Impfung des Personals ist möglich. Kinder ab 5 Jahren aufgrund des Zustandes, aber nicht einer möglichen Ansteckung. Rückkehr, sobald es der Zustand des erlaubt. Kein, sofern es der Zustand des erlaubt. Eine Woche nach Beginn des Durchfalls und / oder des Ikterus oder bis zum Abklingen der gastrointestinalen Symptome Hygieneinstruktion Meldung an den Kantonsarzt durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Meldung an den Kantonsarzt durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Impetigo gemäss Entscheid des behandelnden es bzw. 24 Stunden nach Beginn der antibiotischen Therapie, sofern es der Zustand des erlaubt kein / Impfempfehlung* und Hygieneinstruktion bei Kindern und Erwachsenen Eine postexpositionelle, aktive Impfung ist möglich. Kein von Geschwistern Impfempfehlung* bei Kindern und Betreuungspersonen kein Keuchhusten (Pertussis) Meldung an den Kantonsarzt durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Ab 6. Tag nach Beginn der antibiotischen Therapie, sofern es der Zustand des erlaubt Ohne antibiotische Therapie: 21 Tage kein /Impfstatus prüfen* Ein der nicht geimpften Kinder der Familie des Indexpatienten kann in Betracht gezogen werden. Im Falle einer Epidemie werden alle nicht geimpften Kinder vom Schulbesuch ausgeschlossen (Cave: Schutz von Kindern unter 12 Mte).
4 Kopfläuse des erkrankten bei mehrmaliger Therapieverweigerung Nach Beginn der Therapie Krätze (Skabies) nach Beginn der Therapie kein Masern obligatorische Meldung an den Kantonsarzt durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden ab 5. Tag nach Beginn des Ausschlags bei mehrmaliger Therapieverweigerung. (siehe auch sep. Merkblatt) Nichtgeimpften eine aktive Impfung vorschlagen* (bis zu 72h nach Exposition ; bei Exposition in einer Institution Impfung ab dem 6. Lebensmonat möglich) ohne Impfung (oder erst nach mehr als 72h eine postexpositionelle Impfung erhalten) während bis zu 21 Tagen Meningokokkenerkrankungen (Epidemische Hirnhautentzündung) obligatorische Meldung an den Kantonsarzt durch den behandelnden Hausarzt sobald der Zustand des es erlaubt kein * / antibiotische Prophylaxe bei allen Personen mit engem Kontakt zum / zur Erkrankten, v.a. Familie, gemäss den Empfehlungen des BAG Mumps (Parotitis) Kein Schulbesuch bis zum Abklingen der Symptome, bis es der Zustand des erlaubt und gemäss Entscheid des/r behandelnden es/ärztin. Gemäss Gesundheitszustand des Kein * Beim Personal und den anderen Kindern Impfstatus prüfen. Nichtgeimpften Impfung vorschlagen (bei Exposition in einer Institution Impfung ab 6.Lebensmonat möglich).
5 Noroviren Pandemische Grippe (z.b. H1N1) Poliomyelitis/ Kinderlähmung Pfeiffer sches Drüsenfieber (Mononukleose) Röteln Salmonellen (Darmentzündung, Typhus und Paraty- des erkrankten bis mind. 48 h nach Abklingen der Symptome (Durchfall, Erbrechen)Häufungsmeldung an Kantonsarzt Meldung an den Kantonsarzt durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden obligatorische Meldung an den Kantonsarzt durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Gemäss Entscheid der behandelnden Ärztin/ des behandelnden es Kein Schulbesuch bis zum Abklingen der Symptome, bis es der Zustand des erlaubt und gemäss Entscheid des/r behandelnden es/ärztin. Meldung an den Kantonsarzt durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Nach 48 Stunden der Symptomfreiheit, sofern es der Zustand des erlaubt. Mind. 1 Tag (24 Stunden) fieberfrei Je nach Gefährlichkeit des Virus Entscheidung beim Kantonsarzt gemäss Entscheid des Kantonsarztes (i.d.r. mind. 3 Wo nach Krankheitsbeginn; bis Virus nicht mehr im Stuhl nachweisbar ist) Gemäss Entscheid der behandelnden Ärztin/ des behandelnden es Gemäss Krankheitszustand des Vor Ende des Durchfalls nur, wenn es der Allgemeinzustand des kein Hygieneinstruktion insbesondere Handhygiene von Geschwistern: individueller Entscheid des Hausarztes in Absprache mit dem Kantonsarzt. Je nach Gefährlichkeit des Virus und der Pandemiephase können Klassen oder Schulen geschlossen werden. Dieser Entscheid liegt beim Kantonsarzt nach Rücksprache mit allen Beteiligten. gemäss Entscheid des Kantonsarztes* Nichtgeimpfte Schulausschluss für 3 Wochen Evt. längere Turndispens Kein * Impfstatus aller Erwachsenen und Kinder prüfen. cave: Schwanger! Nichtgeimpften Impfung vorschlagen (bei Exposition in einer Institution Impfung ab dem 6. Lebensmonat möglich). kein Hygieneinstruktion
6 phus) Shigellen Streprokokkeninfektion der Gruppe A (u.a. Scharlach, Angina) Tinea capitis (Kopfpilz) Tinea corporis (Pilzimfektion am Körper) Tuberkulose Windpocken (Varizellen) Herpes Zoster des erkrankten nur bei Vorliegen von Kavernen oder Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum. Obligatorische Meldung an Kantonsarzt durch den behandlenden gemäss Allgemeinzustand des erlaubt und die Institution eine ausreichende Hygiene sowie Desinfektion der Hände beim Personal und bei den Kindern gewährleisten kann. 24 h nach Beginn der Antibiotikatherapie und gemäss Allgemeinzustand des nach Therapiebeginn Die Behandlung ist Sache der Familie und benötigt keine Überprüfung. Bei Rückfall Überprüfung auf Anweisung des Schularztes gemäss Entscheid des behandelnden Hausarztes nach Rücksprache mit einem Spezialisten ( i.d.r zwei WOchen nach Therapiebeginn) Sobald es der Zustand des erlaubt kein kein kein rasche Durchführung von Umgebungsuntersuchungen v.a. im Verwandtenkreis kein * Cave: Schutz von immunsupprimierten Kindern und Kindern mit Immunschwäche. Die Institution informiert die Eltern der immunsupprimierten Kinder und der Kinder mit Immunschwäche sowie den Schularzt umgehend telefonisch. * Impfempfehlung: nach Kontrolle von Impfstatus (Kinder und Erwachsene) gemäss der Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF). Empfehlung Personen mit inadäquatem Impfschutz zu impfen (erstmals oder sofern nötig 2. Dosis) ** Die Schule (Lehrer/Lehrerin) informiert die Eltern eines immunsupprimierten über das Vorliegen von Varizellen. Die Eltern informieren den /die Ärztin des.
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