Information Schulleiterinnen und Schulleiter Sitzung, Verwaltungsleiterinnen und Verwaltungsleiter, Sitzung A.

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1 Arbeitsschutz Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Information Schulleiterinnen und Schulleiter Sitzung, Verwaltungsleiterinnen und Verwaltungsleiter, Sitzung A. Einführung 1 B. Grundlagen 2 C. Aufgaben 3 D. Betreuung 3 E Vorgehen, Ablauf der Betreuung 4 F. Ansprechpartner 5 Seite A. Einführung Warum Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingte Erkrankungen der Mitarbeitenden, Vermeidung von Gesundheitsschäden! Ziel 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich ArbSchG Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es sollen, sicherheits- und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen und Verhaltensweisen erreicht und erhalten (Nachhaltigkeit) werden. Stand Seite 1 von 5

2 B. Grundlagen: Arbeitsschutzrecht Duales Rechtssystem- Staatliches Arbeitsschutzrecht autonomes Berufsgenossenschaftliches Regelwerk nur gewerbliche Wirtschaft (verbunden durch SGB VII) 1996 Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinien in nationales Recht ab 1996 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit 1996/1997 Vereinbarung zwischen den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern und der EKD Entwicklung und Umsetzung des Präventionskonzept /Präventionsvereinbarung in der EKD und den Evangelischen Landeskirchen Oktober 2008 Einführung KArbSchutzG in der Evangelischen Landeskirchen in Baden seit 1997 Zur Unterstützung der Verantwortlichen bei der Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Präventionskonzept und des später dazugekommenen KArbSchutzG beschäftig die Landeskirchen entsprechende Fachkräfte, so genannte Ortskräfte für Arbeitssicherheit. Zur weiteren Unterstützung stehen Arbeitsmedizinerinnen Arbeitsmediziner der B.A.D. GmbH zur Verfügung, mit der ein Betreuungsvertrag abgeschlossen ist. Stand Seite 2 von 5

3 C. Aufgaben: Aufgaben der Ortskräfte für Arbeitssicherheit sind, bei der Umsetzung der Verpflichtungen mittels - den Rechtsträger in der Ekiba - die Mitarbeitenden - die Mitarbeitervertretungen - Ortsbegehungen, - Beratungen - Informationsveranstaltungen - Dokumenten - schriftlichen Informationen zu helfen, zu unterstützen, zu beraten und zu informieren, d.h. zu betreuen. Aufgaben der Rechtsträger sind, die Wahrnehmung der Arbeitgeberverantwortung / die Fürsorgeverantwortung im Arbeitsschutz Die grundlegenden Pflichten bzw. die Umsetzung des Arbeitsschutzes ruhen auf quasi 4 Säulen. Arbeitsschutzorganisation aufbauen Gefährdungsbeurteilungen durchführen Unterweisungen durchführen Dokumente / Dokumentation Strukturen, Pflichtenübernahmen, Arbeitsschutzausschuss Gefährdungen und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten ermitteln, Präventionsmaßnahmen festlegen und umsetzen alle Mitarbeitende regelmäßig zu Arbeitsschutzthe men unterweisen Arbeitsanweisung en, Regelungen, Prüfungsdokumen tation, Berichtswesen D. Betreuung: Ziel der Betreuung ist, bei der Erfüllung der arbeitsschutzrechtlichen Pflichten der jeweiligen Verantwortlichen, der Rechtsträger, z.b. der Einrichtungsleitung/Schulleiterinnen und Schulleiter, zu helfen, zu unterstützen, zu beraten und zu informieren. Stand Seite 3 von 5

4 E. Vorgehen, Ablauf der Betreuung: 1. Klärung der Verantwortlichkeiten und Pflichtenübertragung Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt bei der Schulleitung. Mittels einer Pflichtenübertragung wird dem/der Verwaltungsleiter/in intern die operative Umsetzung der Arbeitsschutzpflichten (4 Säulen), Tagesgeschäft, sowie die Zusammenarbeit mit den oben genannten beratenden Fachkräften, delegiert. Dies wurde im Vorfeld bereits mit der Geschäftsführung der Schulstiftung geklärt. 2. Aufbau / Absprache zur Terminplanung, Jourfix Einbindung der Arbeitsmedizin (Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner) Besuch/Beratung Grundaufnahme der Einrichtung zu Beginn der Betreuung wird quasi eine Anamnese zum Arbeitsschutz durchgeführt. Festlegung von Schwerpunkten. - Erhebungsbogen besprechen (sollte den Verwaltungen vorliegen) - vorhandene Organisation, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer - Stand der Unterweisungen - Stand des vorbeugenden Brandschutzes - Umsetzung Erste Hilfe - Flucht und Rettungswegeplan, Evakuierung - Unfallregelungen, Meldung - Einrichtung kennen lernen, Fachbereiche feststellen - Organigramm (Hausmeister, Fachbereichsverantwortliche ) - Dienstleiter ermitteln, extern vergebene Tätigkeiten (Garten, Winterdienst) Es erfolgt eine Zusammenfassung des Ist-Zustandes und eine erste Bewertung durch die Fachkräfte. Erforderliche Schwerpunkte zur Umsetzung der Vorgaben werden erkennbar. 2. Besuch/Beratung vor Ort - Absprachen zum weiteren Betreuungsablauf - Arbeitsschwerpunkte für die nächsten Besuche/Monate/Jahre fixieren - Kontakt zum Kollegium herstellen - Berichtswesen, Administration festschreiben - erforderliche Einbindung des/der Betriebsmediziners/in planen - Bildung des Arbeitsschutzausschusses planen Stand Seite 4 von 5

5 Die weitere Betreuung und die zu bearbeitenden Schwerpunkte sind fixiert und die Betreuung, Besuche, Begehungen richten sich entsprechend danach. Betriebsspezifische Betreuung: Die Arbeitsschutzbetreuung der Rechtsträger der evangelischen Landeskirche Baden erfolgt dezentral über Ortskräfte in den jeweiligen Regionen. Alle schulischen Einrichtungen werden jedoch zentral ausschließlich betreut von: - Ortskraft für Arbeitssicherheit der Ekiba, Herr Stefan Lorch in Zusammenarbeit mit - Koordinator für Arbeitsschutz der Ekiba, Herr Wolfgang Mohr Die arbeitsmedizinische Betreuung wird in eine der ersten Sitzungen bzw. bei Besuchen entsprechend spezifiziert. Die Ekiba wird grundsätzlich über eine Betreuungsvereinbarung mit der B A D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH betreut. F. Ansprechpartner Koordinator für Arbeitsschutz Wolfgang Mohr Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe Recht und Rechnungsprüfung Personalrecht - Arbeitsschutz - Blumenstr. 1-7, Karlsruhe Tel: 0721/ Fax: 0721/ wolfgang.mohr@ekiba.de Intranet: Treffpunkt Landeskirche Arbeitsschutz Internet: Ortskraft für Arbeitssicherheit Stefan Lorch Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe Recht und Rechnungsprüfung Personalrecht - Arbeitsschutz - Blumenstraße 1-7, Karlsruhe Dienststelle: Evang. Stadtkirchenverwaltung Karlsruhe Stephanienstraße Karlsruhe Tel: 0721/ Handy: Fax: 0721/ stefan.lorch@kbz.ekiba.de Intranet: Treffpunkt Landeskirche Arbeitsschutz Internet: Stand Seite 5 von 5

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