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1 . Preise und Leistungsmerkmale bei Zahlungsdiensten (Ein-/Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden I. Barauszahlungen und Bareinzahlungen. Geschäftstage für Bareinzahlungen Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Vornahme von Barzahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen mit Aussnahme: Sonnabende. und. Dezember Werktage, an denen die kontoführende Stelle der Bank wegen örtlicher Besonderheiten (z.b. Karneval, Betriebsversammlung) geschlossen hat und diese Tage im Außenbereich der Geschäftsstelle rechtzeitig vorher bekannt gemacht wurden.. Entgelte für Barauszahlungen Auszahlung mit am Schalter Eines anderen Zahlungsdienstleisters im EWR in Eines anderen Zahlungsdienstleisters außerhalb des EWR in Euro anderer Währung Euro anderer Währung BHF-BANK Karte BHF-BANK MasterCard Auszahlung girocard Karte Maesto Debitkarte VISA V-Pay Debitkarte Master CardKreditkarte VISA Kreditkarte der BHF- BANK am Geldautomaten (GA) eines anderen Zahlungsdienstleisters im EWR in eines anderen Zahlungsdienstleisters außerhalb des EWR in Euro anderer Währung Euro anderer Währung für den Fall, dass der GA-betreibende Zahlungsdienstleister ein unmittelbares...ein unmittelbares...ein unmittelbares...ein unmittelbares EWR= Europäischer Wirtschaftsraum. Hierzu gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich sowie Zypern und die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Höhe des direkten Entgeltes, das der GA-betreibende Zahlungsdienstleister gegenüber dem Kunden erhebt, richtet sich nach der vor der Auszahlung des Verfügungsbetrages vom GA-betreibenden Zahlungsdienstleister mit dem Karteninhaber getroffenen Vereinbarung. Stand: 05

2 II. Überweisungen. Geschäftstage für Überweisungen Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten.. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen. Überweisungsaufträge a. Annahmefrist(en) für Überweisungsaufträge beleghafte Aufträge :0 Uhr an Geschäftstagen der Bank... beleglose Aufträge* 6:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank b. Ausführungsfristen Die Bank ist verpfl ichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisungsaufträge in Euro Belegloser Überweisungsauftrag* Geschäftstag... Beleghafter Überweisungsauftrag Geschäftstage Überweisungsaufträge in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag* max. Geschäftstage... Beleghafter Überweisungsauftrag max. Geschäftstage c. Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungskomplettpaket abgegolten ist (siehe Kapitel.A.). aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt folgende Entgelte: siehe Anlage Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich sowie Zypern und die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Gibraltar Pfund, Isländische Krone, Kroatischer Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Stand: 05

3 Überweisungsmodalitäten Überweisungsausgänge Überweisung mit IBAN (und ggf. BIC) des Zahlungsempfängers in Euro an ein anderes Kreditinstitut IBAN des Zahlungsempfängers in Euro innerhalb der Bank Kontonummer/ BIC des Zahlungsempfängers, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet IBAN/BIC des Zahlungsempfängers, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedsstaates lautet Kontonummer des Zahlungsempfängers sowie Name und Anschrift des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedsstaates lautet Beleghafte Überweisung Je Überweisung vom Girokonto Beleglose Überweisung* Per Dauerauftrag Bei formloser Erteilung** Je kontoungebundene Überweisung Als Eilüberweisung 0,75 0,5 0,75 0,00 0,00 0,00 0,75 0,5 0,75 0,00 0,00 0,00 0,75 0,5 0,75 0,00 0,00 0,00 0,75 0,5 0,75 0,00 0,00 0,00 0,75 0,5 0,75 0,00 0,00 0,00 * Überweisung Datenfernübertragung. ** z.b. telefonische Erteilung. bb) Überweisungsaufträge in einer anderen Währung als der Kontowährung (.) Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte ( 0 oder SHA ) Zahler trägt alle Entgelte ( oder OUR ) (.) Höhe der Entgelte 0/SHA Abwicklung /OUR... Ist der Kunde Verbraucher und beauftragt er eine Inlandsüberweisung in Euro, kann er als Kundenkennung bis zum. Janaur 06 statt der IBAN des Zahlungsempfängers dessen Kontonummer und die Bankleitzahl des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers angeben, die die Bank in die entsprechende IBAN als Kundenkennung des Zahlungsempfängers konvertiert. Für die Konvertierung erhebt die Bank kein es Entgelt. Sofern nicht bereits als Buchungspostenentgelt belastet. Stand: 05

4 d. Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags...EUR 5, Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags...EUR 5, Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden...EUR 5, Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung...EUR 5, e. Umrechnungskurs Umrechnungen von Euro in EWR-Währungen erfolgen nach den Sonderbedingungen für Devisengeschäfte. Die zur Anwendung kommenden Brief- und Geldspannen für Devisengeschäfte sind ebenfalls Bestandteil des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Bank.. Entgelte bei eingehenden Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungskomplettpaket oder ein Buchngspostenentgelt abgegolten ist. Bei einem Überweisungseingang werden folgende Entgelte : Überweisungseingänge: Überweisung in EUR...EUR 0,75 Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet...aber kein Entgelt, wenn die Überweisung die Entgeltweisung des Zahlers Zahler trägt alle Entgelt enthält. Hinweis: Die Bank darf ihr Entgelt vor Erteilung der Gutschrift von dem übermittelten Überweisungsbetrag abziehen. In diesem Fall d die Bank den vollständigen Überweisungsbetrag und ihr Entgelt getrennt ausweisen.. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 5. Überweisungsaufträge a) Annahmefrist(en) für Überweisungen beleghafte Aufträge :0 Uhr an Geschäftstagen der Bank... beleglose Aufträge* 6:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank b) Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bekt. c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte ( 0 oder SHA ) Zahler trägt alle Entgelte ( oder OUR ) Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte ( oder BEN ) Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 / SHA können bereits durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung / BEN können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelt abgezogen werden. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Gibraltar Pfund, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Sofern nichts bereits als Buchungspostenentgelt belastet. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich sowie Zypern und die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. z.b. US-Dollar 5 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums derzeit: siehe Fußnote ). Stand: 05

5 bb) Höhe der Entgelte Abwicklung 0/SHA /OUR... d) Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags...EUR 5, Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags...EUR 5, Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden...EUR 5, Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung...EUR 5, e) Umrechnungskurs Umrechnungen von Euro in EWR-Währungen erfolgen nach den Sonderbedingungen für Devisengeschäfte. Die zur Anwendung kommenden Brief- und Geldspannen für Devisengeschäfte sind ebenfalls Bestandteil des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Bank.. Entgelte bei eingehenden Überweisungen aus Deutschland und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie Überweisungen aus Staaten außerhalb des EWR(Drittstaaten) a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte ( 0 oder SHA ) Zahler trägt alle Entgelte ( oder OUR ) Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte ( oder BEN ) Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 / SHA können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein. Ber der Entgeltweisung / BEN können von jedem der vorgeschalteten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen worden sein. b) Höhe der Entgelte Bei der Entgeltweisung 0 / SHA und / BEN werden von der Bank folgende Entgelte : Überweisungseingänge: Überweisung in EUR...EUR 0,75 5 Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet...aber kein Entgelt, wenn die Überweisung die Entgeltweisung des Zahlers Zahler trägt alle Entgelte enthält. Hinweis: Die Bank darf ihr Entgelt vor Erteilung der Gutschrift von dem übermittelten Überweisungsbetrag abziehen. In diesem Fall d die Bank den vollständigen Überweisungsbetrag und ihr Entgelt getrennt ausweisen. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Gibraltar Pfund, Isländische Krone, Kroatische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slovakei, Slowenien, Spanien, Tcheschien, Ungarn, Vereinigtes Königreich sowie Zypern und die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. z.b. US-Dollar Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums der: siehe Fußnote ). 5 Sofern nicht bereits als Buchungspostenentgelt belastet Stand: 05 5

6 III. Zahlungen aus Lastschriften. Geschäftstage für Zahlungen aus Lastschriften an den Zahlungsempfänger Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten.. Einzugsermächtigungslastschrift, die an einer Verkaufsstelle mit Hilfe einer Zahlungskarte generiert d (Elektronisches Lastschriftverfahren) a. Ausführungsfristen für Lastschriftzahlungen Die Bank ist verpfl ichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b. Entgelte Lastschrifteinlösung...EUR 0,75 Unterrichtung über berechtigte Ablehnung der Einlösung der Lastschrift...EUR 5,. SEPA-Basislastschrift a. Ausführungsfristen für Lastschriftzahlungen Die Bank ist verpfl ichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b. Entgelte Lastschrifteinlösung... EUR 0,75 Unterrichtung über berechtigte Ablehnung der Einsölung der Lastschrift...EUR 5, Bearbeitung der Wiederbeschaffung einer Lastschrift mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch diesen...eur 5,. SEPA-Firmenlastschrift a. Ausführungsfristen für Lastschriftzahlungen Die Bank ist verpfl ichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des des Zahlungsempfängers eingeht. b. Entgelte Lastschrifteinlösung...EUR 0,75 Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats durch den Zahler Einrichtung/Änderung/Aussetzung...EUR 5, Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung der Lastschrift...EUR 5, Bearbeitung der vom Kunden erklärten Zurückweisung einzelner Lastschriften am Belastungstag...EUR 5, siehe Anlage Sofern nicht bereits als Buchungspostenentgelt belastet Stand: 05 6

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