Novellierung des Arbeitsstättenrechts- Neuregelung aus der Sicht des Vollzugs
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- Hilke Hochberg
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1 Novellierung des Arbeitsstättenrechts- Neuregelung aus der Sicht des Vollzugs Dipl. Ing. U. Aich RP Darmstadt Abt. VII/Wi November 04 FASI Hannover 1 Neuordnung des Arbeitsschutzrechts 1997 Beschluss des Bundesrates zum Recht der überwachungsbedürftigen Anlagen 1999 Thesen zur Neuordnung des Arbeitsschutzrechts (BArbl. 10/1999) 2003 Leitlinien zur künftigen Gestaltung des Vorschriften und Regelwerks im Arbeitsschutz (BArbl. 6/2003) November 04 FASI Hannover 2 1
2 Positives Mehr Flexibilität für Betriebe und die Aufsichtsbehörden möglich, aber mehr Beratungsbedarf =teuer Unsicherheit, ob das Schutzziel erreicht wird Überholte Forderungen sind entfallen z.b. Räume für körperliche Ausgleichsübungen, Liegeräume, Toilettenräume ausschließlich für Betriebsangehörige November 04 FASI Hannover 3 Problem: Konzept des Arbeitsschutzrechts Arbeitsschutzgesetz muss bekannt sein; es ergänzt die Arbeitsstättenverordnung z.b. hinsichtlich Gefährdungsbeurteilung Berücksichtigung des Standes der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten Erste Hilfe, Brandbekämpfung November 04 FASI Hannover 4 2
3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Arbeitsmittel Arbeitsumgebung Arbeitnehmer Arbeitsabläufe Arbeitsstoffe November 04 FASI Hannover 5 Beurteilung der Arbeitsbedinungen Voraussetzungen schaffen Gefährdung ermitteln Gefährdung beurteilen Schutzmaßnahmen festlegen Schutzmaßnahmen umsetzen Schutzmaßnahmen überprüfen nein Schutzziel erreicht? ja Dokumentation der Ergebnisse Änderungen an Arbeitsmittel Neue Erkenntnisse November 04 FASI Hannover 6 3
4 Problem: Unbestimmte Rechtsbegriffe Schutzziele und allgemeine Anforderungen, keine detaillierten Vorgaben Flexible Grundvorschrift: Stärkung der Eigenverantwortung Mehr Aufwand, höherer Beratungsbedarf Konkretisierung durch Technische Regeln Schutzniveau wird im Ausschuss festgelegt Kriterien für die Bewertung der Risiken November 04 FASI Hannover 7 Konkretisierung durch Technische Regeln ArbStättV Technische Regeln Arbeitsstätten Weitergeltung Arbeitsstätten-Richtlinien 3- Ebene : z.b. BGI November 04 FASI Hannover 8 4
5 Anspruch an die Technischen Regeln- Schlank, frei von Doppelregelungen ArbStättV GefStoffv BetrSichV Technische Regeln Technische Regeln Technische Regeln 3- Ebene : z.b. BGI November 04 FASI Hannover 9 Problem: Anwendungsbereich Zu den Arbeitsräumen gehören auch: Einrichtungen, soweit für diese in dieser Verordnung besondere Anforderungen gestellt werden und sie dem Betrieb der Arbeitsstätte dienen. Dazu gehören z.b. Türen, Tore, Fenster, Fahrtreppen, Heizungs-, Lüftungs- Klimageräte, Beleuchtung, Feuerlöscheinrichtungen Überschneidung BetrSichV, BGV November 04 FASI Hannover 10 5
6 Problem: Gehören Gebäude bzw. Einrichtungen in Gebäuden zu den Arbeitsmitteln nach BetrSichV Bei Einrichtungen in Gebäuden, wie z. B. Treppen, Türen, Rolltore, Beleuchtung, Lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallation und Heizungsanlagen gelten in erster Linie die Anforderungen der ArbStättV. Die BetrSichV ist zugleich anzuwenden, wenn die Anforderungen aus der ArbStättV als nicht ausreichend für die Gewährleistung der Sicherheit der Beschäftigten angesehen werden und die Benutzung der Einrichtungen in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht November 04 FASI Hannover 11 Novellierung des Arbeitsstättenrechts- Verhältnis zur Gefahrstoffverordnung Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre Innenraumbelastungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: GefStoffV bei umgebungsbedingtem Auftreten von Stoffen: ArbStättV November 04 FASI Hannover 12 6
7 Problem: Innenraumbelastung November 04 FASI Hannover 13 Problem: Baurecht und Arbeitsstättenrecht Baurecht enthält die grundlegenden konkreten baulichen Anforderungen (z.b. Hessische Bauordnung) Raumhöhe mindestens 2,40 m Schutz gegen Absturz 0,80 m bzw. 0,90 m bei mehr als 12 m Absturzhöhe bei Fensterbrüstungen 1,00 m bzw. 1,10 m bei mehr als 12 m Absturzhöhe bei anderen notwendigen Umwehrungen Flucht- und Rettungswege- Abstimmungsbdarf bei IndustriebauRL November 04 FASI Hannover 14 7
8 Problem: Ausnahmeregelungen Ausnahmen durch die zuständige Behörde, wenn 1. der Arbeitgeber andere, ebenso wirksame Maßnahmen triftt oder 2. die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz vereinbar ist.?? Berücksichtigung der Belange kleiner und mittlerer Unternehmen??!! Ausnahmen nur von konkreten Anforderungen möglich!! November 04 FASI Hannover 15 Problem: Behindertengerecht Besondere Belange von Behinderten berücksichtigen Bei Neubauvorhaben wird der Arbeitsschutz im Baugenehmigungsverfahren nicht mehr geprüft Abweichende Regelungen im Baurecht Ausnahmeregelung?? Berücksichtigung der Belange kleiner und mittlerer Unternehmen?? November 04 FASI Hannover 16 8
9 Problem: Doppelprüfungen Wartung und Prüfung auf Funktionsfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen bisher konkrete Fristen ( 53 ArbStättV) Hilfestellung für die Betriebe? Doppelregelungen mit Prüfungen nach anderen Rechtsvorschriften z.b. nach Baurecht, Sachversicherer, BetrSichV, GefStoffV Klarstellung in einer Technischen Regel? November 04 FASI Hannover 17 Problem: Sichtverbindung nach Außen Sichtverbindung nach Außen: Arbeitspsychologische Forderung Verbindung zur Außenwelt Es gibt keine Hinweise auf gesundheitliche Störungen durch fehlende Sichtverbindung. Problem bei kleinen, engen Räumen für Personen mit Klaustrophobie November 04 FASI Hannover 18 9
10 Problem: Beengte Arbeitsräume 1. Bewegungsfläche (1,5 m 2, mind. 1 m breit) 2. Mindestraumhöhe (mind. 2,5 m bis 3,25 m) 3. Mindesluftraum (12 m 3 bis 18 m 3 ) Auswirkungen: Körperliche, psychische und gesundheitliche Belastungen Werte der alten Verordnung basierten auf arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gibt es neue Erkenntnisse? November 04 FASI Hannover 19 Problem: Notausgänge Türen im Verlauf von Fluchtwegen und Notausgänge jederzeit von innen öffenbar, gekennzeichnet, Öffnung nach außen, keine Schiebe oder Karuselltüren in Nottüren Was ist mit Schiebe- oder Karusselltüren am Ende von Flucht oder Rettungswegen?? November 04 FASI Hannover 20 10
11 Problem: Schiebetüren November 04 FASI Hannover 21 Problem: Lärmschutz Lärm in Arbeitsräumen max. 85 db(a) + 5 db(a) Regelt nur die gehörschädigenden Einwirkungen keine Grenzwerte für extra-aurale Auswirkungen Keine Festlegungen für Pausenräume Änderung durch Umsetzung der RL 2003/10 EG November 04 FASI Hannover 22 11
12 Problem: sonstige unzuträgliche Einwirkungen keine Regelungen mehr für: für mechanische Schwingungen wird geregelt durch RL 2002/44 EG für Gase, Schwebstoffe, Gerüche Problem Innenraumbelastungen bleibt Elektrostatische Aufladungen Wärmestrahlung, Zugluft Elektromagnetische Felder wird geregelt durch RL 2004/40/EG November 04 FASI Hannover 23 Problem: Selbstverständliches nicht geregelt Sitzgelegenheiten nach dem Ergebnis Gefährdungsbeurteilung? Mittel zum Reinigen der Hände in Toilettenräumen reicht auch kaltes Wasser? November 04 FASI Hannover 24 12
13 Problem: Nicht allseits umschlossene und im Freien liegende Arbeitsstätten Schutz gegen Witterungseinflüsse und PSA Arbeitsplätze sind ohne Einschränkung zulässig- soweit es die Art des Betriebes erfordert. Keine Anforderungen an Verkaufsstände im Freien. Keine Beheizung von ortsgebundenen Arbeitsplätzen im Freien. November 04 FASI Hannover 25 Problem: Übergangsvorschriften Arbeitsstättenrichtlinien gelten... längstens jedoch sechs Jahre fort. Trifft nur dann zu, wenn der Inhalt von der neuen Verordnung abgedeckt ist z.b ASR 7/1 bei Sichtverbindung nach Außen Es gibt keine Übergangsbestimmungen für die konkreten Forderungen in der bisherigen Verordnung, z.b. Raumhöhe. Arbeitstätten-Richtlinien sind z.t. überholt. November 04 FASI Hannover 26 13
14 ofragen odiskussionspunkte November 04 FASI Hannover 27 14
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