Umfrage zu betrieblicher Prävention und Eingliederungsmanagement

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Umfrage zu betrieblicher Prävention und Eingliederungsmanagement"

Transkript

1 Universität zu Köln Humanwissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl für Arbeit und Berufliche Rehabilitation Prof. Dr. Dr. M. Niehaus Herbert-Lewin-Str Köln Umfrage zu betrieblicher Prävention und Eingliederungsmanagement Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach 84 Abs. 2 SGB IX wurde 2004 für alle Betriebe und Dienststellen verbindlich eingeführt: Der Arbeitgeber soll möglichst frühzeitig Maßnahmen zur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit behinderter als auch nichtbehinderter Beschäftigter, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, einleiten. Da bisher noch keine systematisch gewonnenen Erkenntnisse zum Umsetzungsstand, der Praktikabilität und der innerbetrieblichen Akzeptanz des BEM vorliegen, wird diese Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt. Mit der Befragung soll untersucht werden, wie das BEM in der Praxis umgesetzt wird und welche Möglichkeiten und Grenzen sich daraus ergeben. Insbesondere sind die Faktoren von Interesse, die ein Betriebliches Eingliederungsmanagement begünstigen und in der Praxis zum Erfolg führen. An der Befragung, können Betriebe und Dienststellen mit und ohne Erfahrung im Bereich betrieblicher Prävention und Eingliederungsmanagement teilnehmen. Ihre Angaben werden vertraulich und anonym behandelt. Falls Sie Fragen zur Studie haben, wenden Sie sich bitte an Britta.Marfels@uni-koeln.de oder Gudrun.Vater@uni-koeln.de Projektteam: Lehrstuhl für Arbeit und Berufliche Rehabilitation Universität Köln: Dipl.-Psych. B. Marfels Prof. Dr. Dr. M. Niehaus Dipl.-Psych. G.E. Vater Unternehmensberatung J. Magin: Dr. E. Werkstetter

2 1. Die Person, die den Fragebogen ausfüllt, gehört folgender Personengruppe an: Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an oder ergänzen Sie bei Sonstige. Geschäftsführung/Unternehmensleitung Personalabteilung Betriebs- und Personalrat Schwerbehindertenvertretung ( 96, 97 SGB IX) Beauftragte(r) des Arbeitgebers ( 98 SGB IX) Betriebsärztlicher Dienst Disability Manager(in) Betroffene Person Sonstige 2. Wie viele Beschäftigte hat dieser Betrieb/ diese Dienststelle bzw. Niederlassung insgesamt? bis 9 Beschäftigte bis 49 Beschäftigte bis 249 Beschäftigte ab 250 Beschäftigte 3. Wie viel Prozent der Belegschaft sind älter als 50 Jahre? bis 10% bis 20% bis 30% bis 40% bis 50% über 50% 4. Wie viel Prozent der Belegschaft sind schwerbehindert? Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an weniger als 2% 2-5% mehr als 5% 5. Welchem Bereich gehört dieser Betrieb/ diese Dienststelle an? Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an Handwerk Handel Fertigung Dienstleistung Verwaltung Sonstiges

3 6. In welchem Bundesland ist dieser Betrieb/ diese Dienststelle angesiedelt? Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 7. Wie groß ist die Region, in der dieser Betrieb/ diese Dienststelle angesiedelt ist? Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an ländlich (bis Einwohner) Kleinstadt ( Einwohner) Mittelgroße Stadt ( Einwohner) Großstadt (ab Einwohner) 8. Gibt es in diesem Betrieb/ dieser Dienststelle Ansprechpersonen oder Strukturen für den Bereich Gesundheit bzw. gesundes Altern im Betrieb? Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an 9. Wenn : Welche Ansprechpersonen oder Strukturen für den Bereich Gesundheit bzw. gesundes Altern im Betrieb gibt es? Mehrfachantworten sind möglich. Werks- oder Betriebsärztlicher Dienst Betriebs-/ Personalrat Schwerbehindertenvertretung Beauftragte(r) für Arbeitssicherheit ( 22 SGB VII) Unternehmensleitlinien für eine altersgerechte Personalentwicklung Unternehmensleitlinien zur sozialen Verantwortung Diversity Management kooperativer Führungsstil individuelle Arbeitsplanung (flexible Gestaltung von Arbeitszeit/-pensum/-rhythmus) altersgerechte Weiterbildungskonzepte Betriebliches Gesundheitsmanagement Kooperationen mit Rehaträgern (z. B. Krankenkassen,.) Sonstiges

4 10. Welche Informationsveranstaltungen oder Broschüren gibt es in diesem Betrieb/ dieser Dienststelle zur Gesundheitsprävention? Mehrfachantworten sind möglich. Stressbewältigung Bewegung Ernährung Sucht psychische Erkrankungen Sonstiges keine 11. Welche Maßnahmen der Gesundheitsprävention gibt es in diesem Betrieb/ dieser Dienststelle? Mehrfachantworten sind möglich. Stressbewältigung Bewegungsangebote Ernährungsberatung/ -kurse Suchtprävention psychologische Beratung Sonstige Maßnahmen keine 12. Welche Maßnahmen der gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung gibt es in diesem Betrieb/ dieser Dienststelle? Mehrfachantworten sind möglich. individuelle Gestaltung von Arbeitsabläufen wechselnde, lernförderliche Arbeitsaufgaben Begrenzung der Verweildauer von Beschäftigten auf alterskritischen Arbeitsplätzen (starke Belastungen, Monotonie) ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze Weiterbildung von Führungskräften (Gesundheit als Führungsaufgabe) Beteiligung der Mitarbeiter bei wichtigen Fragen, die Ihre Arbeit betreffen Erfassung der Anforderungsprofile Erfassung des Qualifizierungsbedarfs der Beschäftigten Klima des Vertrauens, Alter und Krankheit sind keine Tabuthemen Gesundheitszirkel Sonstige Maßnahmen der gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung :. keine

5 13. Wie war die Bereitschaft der Beschäftigten die angebotenen Informationen oder Maßnahmen anzunehmen? Bitte kreuzen Sie bei den Informationen/ Maßnahmen, die Sie angeboten haben, das Zutreffende an. Wenn Sie keinerlei Informationen angeboten oder Maßnahmen durchgeführt haben, dann gehen Sie bitte zu Frage 14: Gibt es in diesem Betrieb/ dieser Dienststelle ein Integrationsteam? Informationsveranstaltungen oder Broschüren eher neutral eher Stressbewältigung (Information) Bewegung (Information) Ernährung (Information) Sucht (Information) psychologische Erkrankungen (Information) Sonstiges (Information) Maßnahmen der Gesundheitsprävention eher neutral eher Stressbewältigungsseminar Bewegungsangebote Ernährungsberatung/-kurse Suchtprävention psychologische Beratung Sonstige Maßnahme Maßnahmen der gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung eher neutral eher individuelle Gestaltung von Arbeitsabläufen (Zeitsouveränität, Handlungs- und Entscheidungsspielräume) wechselnde, lernförderliche Arbeitsaufgaben Begrenzung der Verweildauer von Beschäftigten auf alterskritischen Arbeitsplätzen (starke Belastungen, Monotonie) ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze Weiterbildung von Führungskräften (Gesundheit als Führungsaufgabe) Beteiligung der Mitarbeiter bei wichtigen Fragen, die ihre Arbeit betreffen kontinuierliche Erfassung der Anforderungsprofile kontinuierliche Erfassung des Qualifizierungsbedarfs Klima des Vertrauens, Alter und Krankheit Gesundheitszirkel Sonstige Maßnahmen der gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung 14. Gibt es in diesem Betrieb/ dieser Dienststelle ein Integrationsteam?

6 15. Wer ist daran beteiligt? Mehrfachantworten sind möglich. Geschäftsführung Personalabteilung Betriebs-/Personalrat Schwerbehindertenvertretung Werks-/Betriebsärztlicher Dienst Disability Manager(in) direkte(r) Vorgesetzte(r) Fachkraft für Arbeitssicherheit Sonstige 16. Welche konkreten Maßnahmen zur Integration erkrankter Beschäftigter bietet dieser Betrieb/ diese Dienststelle an? Mehrfachantworten sind möglich. Organisierung eines Arbeitsversuchs Erstellung eines Anforderungsprofils für den Arbeitsplatz Erstellung eines Fähigkeitsprofils des Beschäftigten Anpassung der Arbeitsaufgaben Verbesserung der technischen Ausstattung des Arbeitsplatzes Verringerung der Arbeitszeit Reduzierung der Arbeitsbelastung Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz innerbetriebliche berufliche Qualifizierung externe berufliche Qualifizierung stufenweise Wiedereingliederung Sonstiges keine Maßnahmen 17. Wie war die Bereitschaft der Beschäftigten die angebotenen Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung anzunehmen? Mehrfachantworten sind möglich. Wenn Sie keine Maßnahmen durchgeführt haben, dann gehen Sie bitte zu Frage 18: Wann wird dieser Betrieb/ diese Dienststelle im Durchschnitt bei erkrankten Beschäftigten aktiv? eher neutral eher Organisierung eines Arbeitsversuchs Erstellung eines Anforderungsprofils für den Arbeitsplatz Erstellung eines Fähigkeitsprofils des Beschäftigten Anpassung der Arbeitsaufgaben Verbesserung der technischen Ausstattung des Arbeitsplatzes Verringerung der Arbeitszeit Reduzierung der Arbeitsbelastung Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz innerbetriebliche berufliche Qualifizierung externe berufliche Qualifizierung stufenweise Wiedereingliederung sonstige Maßnahmen der Wiedereingliederung

7 18. Wann wird dieser Betrieb/ diese Dienststelle im Durchschnitt bei erkrankten Beschäftigten aktiv? nach 1 Woche nach 2 Wochen nach 3 Wochen nach 4 Wochen nach 5 Wochen nach 6 Wochen später überhaupt nicht 19. Wenn aktiv: In welcher Form wird dieser Betrieb/ diese Dienststelle aktiv? 20. Werden bzw. wurden in diesem Betrieb/ dieser Dienststelle Krankenrückkehrgespräche durchgeführt? 21. Wenn : Wie war die Akzeptanz von Seiten der Beschäftigten? eher neutral eher Akzeptanz der Mitarbeiter 22. Ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX in diesem Betrieb/ dieser Dienststelle bereits thematisiert worden? 23. Wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX schon einmal durchgeführt?

8 24. Wenn : Seit wann wird das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX durchgeführt? 25. Wie viele BEM-Fälle wurden bislang in diesem Betrieb/ dieser Dienststelle durchgeführt? 26. Ist in diesem Betrieb/ dieser Dienststelle geplant, in der nächsten Zeit Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements durchzuführen? Die folgenden Fragen beziehen sich direkt auf das betriebliche Eingliederungsmanagement. Bitte beantworten Sie die nächsten Fragen nur, wenn Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagement thematisiert, geplant oder durchgeführt haben. Ansonsten fahren Sie bitte mit der letzten Frage 53 fort: Gibt es Punkte, die Ihnen wichtig sind und nicht angesprochen wurden? Haben Sie Anregungen, Hinweise oder Kritik? 27. Wie wurde bzw. wird die Belegschaft über das Betriebliche Eingliederungsmanagement informiert? Mehrfachantworten sind möglich. Aushang persönliches Anschreiben Rundbrief Belegschaftsversammlung Sonstiges es wurde nicht informiert 28. Gibt es eine Person, die im Sinne des 84 Abs. 2 SGB IX für die Überwachung der Arbeitsunfähigkeits-Daten der Beschäftigten hinsichtlich der 6-Wochen-Frist zuständig ist? 29. Werden erkrankte Beschäftigte nach 6 Wochen angesprochen? Mehrfachantworten sind möglich.

9 30. Durch wen erfolgt die Erstansprache im Erkrankungsfall? Mehrfachantworten sind möglich. Geschäftsführung Personalabteilung Betriebs-/ Personalrat Schwerbehindertenvertretung Werks-/ Betriebsärztlicher Dienst Disability Manager(in) direkte(r) Vorgesetzte(r) Sonstige 31. Wie erfolgt die Erstansprache der erkrankten Beschäftigten? schriftlich im direkten Gespräch telefonisch 32. Wird die betroffene Person auf die Freiwilligkeit der Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement hingewiesen? 33. Wer informiert die betroffene Person über die Freiwilligkeit der Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement? Mehrfachantworten sind möglich. Geschäftführung Personalabteilung Betriebs-/Personalrat Schwerbehindertenvertretung Werks-/Betriebsärztlicher Dienst Disability Manager(in) direkte(r) Vorgesetzte(r) Sonstige 34. Wird die betroffene Person auf Art, Umfang und Verwendung der im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements erhobenen Daten hingewiesen?

10 35. Wer hat Zugang zu den im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements erhobenen Daten? Mehrfachantworten sind möglich. Geschäftsführung Personalabteilung Betriebs-/ Personalrat Schwerbehindertenvertretung Werks-/ Betriebsärztlicher Dienst Disability Manager(in) direkte(r) Vorgesetzte(r) betroffene Person Sonstige 36. Wie wird mit den erhobenen Daten nach Abschluss des Betrieblichen Eingliederungsmanagements verfahren? Mehrfachantworten sind möglich. Daten werden vernichtet Aufbewahrung in spezieller BEM Akte Aufbewahrung in Personalakte Aufbewahrung beim betriebsärztlichen Dienst muss noch geklärt werden Sonstiges 37. Ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Bestandteil einer Integrationsvereinbarung? 38. Ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Bestandteil einer Betriebs-/ Dienstvereinbarung?

11 39. Gibt es ein standardisiertes Vorgehen für die Arbeit mit dem Betrieblichem Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX z.b.? Mehrfachantworten sind möglich. Ablaufplan Formblätter konkrete Ansprechpartner formalisierter Umgang mit den erhobenen Daten Sonstiges Keines 40. Nutzt dieser Betrieb/ diese Dienststelle bei der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements externe Unterstützungsmöglichkeiten? 41. Bei welcher Institution oder Person holt sich dieser Betrieb/ diese Dienststelle Unterstützung? Mehrfachantworten sind möglich. Krankenkassen Rentenversicherung Integrationsamt Integratonsfachdienst Berufsgenossenschaft Berufsförderungswerke Unfallversicherung Gemeinsame Servicestelle Rechtsanwaltschaft Unternehmensberatung Sonstige 42. Hat dieser Betrieb/ diese Dienststelle im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements Prämien oder einen Bonus bei den Rehabilitationsträgern oder Integrationsämtern beantragt?

12 43. Die gesetzliche Regelung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sieht eine Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Beschäftigten vor. Wie ausgeprägt ist/ war die Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Personen Ihrer Einschätzung nach? eher neutral eher Zustimmung der betroffenen Personen 44. Was könnte Ihrer Meinung nach zur Erhöhung der Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Beschäftigten beitragen? 45. Konnte in den durchgeführten BEM-Fällen ein leistungsgerechter Einsatz des Beschäftigten erreicht werden? zum Teil 46. Wenn zum Teil: In wie viel Prozent der Fälle? 47. Worauf hat sich Ihrer Einschätzung nach die Einrichtung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements positiv ausgewirkt? Mehrfachantworten sind möglich. Rückgang des Krankenstandes Verbesserung des Betriebsklimas Rückgang krankheitsbedingter Kündigungen Rückgang der Fluktuation der Beschäftigten Engagement der Beschäftigten für den Betrieb/ die Dienststelle Sonstiges 48. Gibt es Ihrer Einschätzung nach negative Auswirkungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements?

13 49. Welche negative Auswirkungen gab oder gibt es? 50. Gibt es Auswertungen hinsichtlich der Wirkungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements auf Kosten-Nutzen? 51. Wie ist die Einschätzung? die Kosten sind höher als der Nutzen der Nutzen ist höher als die Kosten 52. Welche Größen wurden zur Beurteilung der Kosten-Nutzen-Analyse herangezogen? 53. Gibt es Punkte, die Ihnen wichtig sind und nicht angesprochen wurden? Haben Sie Anregungen, Hinweise oder Kritik? Sie sind am Ende angekommen Vielen Dank für Ihre Unterstützung Über die Ergebnisse dieser Studie können Sie sich im Herbst 2007 auf der Homepage der Universität Köln informieren Lehrstuhl für Arbeit und Berufliche Rehabilitation Prof. Dr. Dr. M. Niehaus

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Eine Gemeinschaftsaufgabe für Arbeitgeber, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Eine Gemeinschaftsaufgabe für Arbeitgeber, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen Gesamtschwerbehindertenvertretung Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Eine Gemeinschaftsaufgabe für Arbeitgeber, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen Christina Hempel, Bremen, 12.November

Mehr

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Eingliederung statt Kündigung Vollversammlung der Schwerbehindertenvertretung der Universität Rostock Warum ein BEM? Ca. 500 000 krankheitsbedingte Kündigungen in

Mehr

Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft. Betriebliches Eingliederungsmanagement

Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft. Betriebliches Eingliederungsmanagement Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft Betriebliches Eingliederungsmanagement Soltau 06.09.2018 Burkhard Rehn Warum ist BEM auch für Ihren Betrieb wichtig? Arbeits- und Fachkräftemangel schon in

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM) Grundsätzlich ist festzustellen, dass Stress und Überforderungen am Arbeitsplatz zunehmen Die Herausforderungen an die optimale Gestaltung der Arbeitsplätze, die passende Qualifizierung und an Flexibilität

Mehr

Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft. Betriebliches Eingliederungsmanagement und Arbeitsschutz

Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft. Betriebliches Eingliederungsmanagement und Arbeitsschutz Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft Betriebliches Eingliederungsmanagement und Arbeitsschutz Rotenburg 03.04.2019 Burkhard Rehn BEM auch ein Thema der Prävention? 14 SGB VII i.v. mit Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Betriebliches. Eingliederungsmanagement BEM. der Polizeidirektion Böblingen

Betriebliches. Eingliederungsmanagement BEM. der Polizeidirektion Böblingen Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM der Polizeidirektion Böblingen Dienstvereinbarung über über die die Eingliederung schwerbehinderter und gesundheitsbeeinträchtigter Menschen bei bei der der Polizeidirektion

Mehr

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement Betriebliches Gesundheitsmanagement = Entwicklung betrieblicher Rahmenbedingungen, betrieblicher Strukturen und Prozesse, die die gesundheitsfördernde Gestaltung von Arbeit und Organisation und die Befähigung

Mehr

Starker Service. Starke Firma.

Starker Service. Starke Firma. Firmenservice Starker Service. Starke Firma. Gesund im Betrieb Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen Julia Krawitsch / Andreas Swillus Deutsche Rentenversicherung

Mehr

Eingliederungsmanagements (BEM) an der Fachhochschule Brandenburg

Eingliederungsmanagements (BEM) an der Fachhochschule Brandenburg 28.04.2014 Amtliche Mitteilungen der Nummer 20 22. Jahrgang Datum Inhalt Seite 15.04.2014 Dienstvereinbarung über die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) an der Fachhochschule

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagment

Betriebliches Eingliederungsmanagment Betriebsrätetagung des Präventionszentrums Hamburg Betriebliches Eingliederungsmanagment Lüneburg 12.11.2015 Burkhard Rehn Gesetzliche Grundlage Sozialgesetzbuch Neuntes Buch 84 Prävention Der Arbeitgeber

Mehr

Regelung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß 83 Abs. 2a und 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX.

Regelung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß 83 Abs. 2a und 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX. Regelung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß 83 Abs. 2a und 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX. 1 Präambel Es ist das gemeinsame Ziel der Dienststelle, des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung

Mehr

31. Mobilitätstalk Südniedersachsen. Am PFH Private Hochschule Göttingen

31. Mobilitätstalk Südniedersachsen. Am PFH Private Hochschule Göttingen 31. Mobilitätstalk Südniedersachsen Am 24.09.2015 PFH Private Hochschule Göttingen Thema: 2 Der richtige Umgang mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement Seit dem 01.05.2004 sind alle Arbeitgeber

Mehr

Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung

Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung von Michael Grauvogel Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Bremen 1. Was

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement - Erfahrungen aus der Praxis

Betriebliches Eingliederungsmanagement - Erfahrungen aus der Praxis Betriebliches Eingliederungsmanagement - Erfahrungen aus der Praxis Unser Film zu BEM: http://hf.uni-koeln.de/32286 Kontakt: mathilde.niehaus@uni-koeln.de Übersicht 1. Handlungsbedarf Relevanz 2. Gesetzlicher

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis RA Hans-Wilhelm Köster RA Dr. Axel Borchard Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW e.v. - Gesetzestext 84 Abs. 2 SGB IX - Prävention (2) Sind

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) LZG Fachtag BEM als Baustein eines ganzheitlichen BGM 03. April 2017, Nürnberg BEM als Baustein im BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement ist die bewusste

Mehr

Gesetzliche Vorschrift und konkrete betriebliche Umsetzung

Gesetzliche Vorschrift und konkrete betriebliche Umsetzung Gesetzliche Vorschrift und konkrete betriebliche Umsetzung SGB IX 84 Abs. 2 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Erfolgsfaktor Gesundheit 3. Fachveranstaltung für Arbeitgeber in Mainfranken BEM - mehr als nur gesetzlicher Auftrag 06. Oktober 2017, Schweinfurt Ausgangslage:

Mehr

Integrationsamt. Herzlich willkommen!!! Es begrüßt Sie. Frau Pia Zinser-Flum

Integrationsamt. Herzlich willkommen!!! Es begrüßt Sie. Frau Pia Zinser-Flum Integrationsamt Herzlich willkommen!!! Es begrüßt Sie Frau Pia Zinser-Flum Dezernat III - Integrationsamt Hauptsitz: Karlsruhe Standorte in Stuttgart und in Freiburg Integrationsamt Baden -Württemberg

Mehr

RUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT

RUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT RUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT Angela Huber Rechtsanwältin, Mediatorin BM, Disability Manager CDMP Vortrag für die ver.di Frauen im Bezirk München am 21. Mai 2014 Angela Huber Rechtsanwältin,

Mehr

Betriebliches Eingliederungs- Management

Betriebliches Eingliederungs- Management SBV Schwerbehindertenvertretung im Erzbischöflichen Ordinariat München MAV - Mitarbeiterversammlung Betriebliches Eingliederungs- Management Sehen Sie das auch so? Gesundheit ist ein Geschenk, auf das

Mehr

Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement Referentin: Larissa Wocken Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Mönckebergstrasse 19 20095 Hamburg

Mehr

Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Mitarbeiterversammlung Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt Hildesheim,

Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Mitarbeiterversammlung Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt Hildesheim, Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Mitarbeiterversammlung Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt Hildesheim, 10.10.2012 Referent: Matthias Holm Institut für Gesundheitsförderung, und

Mehr

Checkliste Erstkontakt

Checkliste Erstkontakt Checkliste Erstkontakt - Das Interesse des Betriebes am erkrankten Mitarbeiter signalisieren - Erste Informationen über das Betriebliche Eingliederungsmanagement vermitteln - Vertrauensbasis aufbauen -

Mehr

Das betriebliche Eingliederungsmanagement

Das betriebliche Eingliederungsmanagement Das betriebliche Informationen für Mitarbeiter 1. Was ist betriebliches (BEM)? 2. Wie sieht das BEM in unserem Unternehmen aus? 3. Was geschieht mit meinen Daten? 4. Welche Folgen kann es haben wenn ich

Mehr

reguläre Ausbildungsdauer verkürzte Ausbildungsdauer Ausbildungsverträge insgesamt Veränderung Zuständigkeitsbereich Veränderung Veränderung

reguläre Ausbildungsdauer verkürzte Ausbildungsdauer Ausbildungsverträge insgesamt Veränderung Zuständigkeitsbereich Veränderung Veränderung Schleswig-Holstein in Schleswig-Holstein Industrie und Handel 9.826 10.269 443 4,5 1.129 1.074-55 -4,9 10.955 11.343 388 3,5 Handwerk 5.675 5.687 12 0,2 1.301 1.301 0 0,0 6.976 6.988 12 0,2 Öffentlicher

Mehr

DAS AKTIONSBÜNDNIS SCHLESWIG-HOLSTEIN

DAS AKTIONSBÜNDNIS SCHLESWIG-HOLSTEIN DAS AKTIONSBÜNDNIS SCHLESWIG-HOLSTEIN Eine Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, finanziert aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) A. Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements Die derzeit gültige Rahmenintegrationsvereinbarung des TMWWDG verankert die Eingliederung und Teilhabe

Mehr

BRITTA MARFELS & MATHILDE NIEHAUS (Universität zu Köln)

BRITTA MARFELS & MATHILDE NIEHAUS (Universität zu Köln) BRITTA MARFELS & MATHILDE NIEHAUS (Universität zu Köln) Umsetzung sozialgesetzlicher Vorgaben zum Management gesundheitlicher Beeinträchtigungen in Schulen: Pilotstudie zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

Mehr

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Anlage 1 zum Verfahrensablauf BEM Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis.., dieser vertreten durch den Kirchenkreisvorstand und der

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Von der Pflicht zur Kür?! Diethelm Müller

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Von der Pflicht zur Kür?! Diethelm Müller (BEM) Von der Pflicht zur Kür?! 29.01.2015 Diethelm Müller Rechtliche Grundlagen Sozialgesetzbuch IX, 84 (2) Prävention Dienstvereinbarung Integration nach 83 SGB IX für die Stadt Wolfsburg Wer ist betroffen?

Mehr

Workshop Demenz. Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt

Workshop Demenz. Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt Workshop Demenz Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen 11.04.2013 Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt Zur Person Dorian Kai Liebenau Geb. 22.07.1964 Anwaltszulassung

Mehr

D I E N S T V E R E I N B A R U N G BETRIEBLICHES WIEDEREINGLIEDERUNGSMANAGEMENT

D I E N S T V E R E I N B A R U N G BETRIEBLICHES WIEDEREINGLIEDERUNGSMANAGEMENT D I E N S T V E R E I N B A R U N G BETRIEBLICHES WIEDEREINGLIEDERUNGSMANAGEMENT Die Dienststellenleitung der Evangelischen Kirchengemeinde Mannheim und die Mitarbeitervertretung der Evangelischen Kirchengemeinde

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Vortrag am 14.10.2015 bei der SALO-Fachtagung: Rehabilitation und Betriebliches Eingliederungsmanagement Übersicht 1. Zweck

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten Referent: Reinhard Gusek Gliederung: 1. Entwicklung der Rechtsprechung 2. Ablauf des BEM 3. Fragen / Diskussion 1.

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) N. Buckenauer & C. Riedel

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) N. Buckenauer & C. Riedel Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) N. Buckenauer & C. Riedel BEM ist nach 84 Abs. 2 SGB IX gesetzlich Vorgeschrieben! Verantwortung über Wiedereingliederung gesundheitlich beeinträchtigter liegt

Mehr

DAS AKTIONSBÜNDNIS SCHLESWIG-HOLSTEIN

DAS AKTIONSBÜNDNIS SCHLESWIG-HOLSTEIN DAS AKTIONSBÜNDNIS SCHLESWIG-HOLSTEIN Eine Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, finanziert aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

Mehr

zwischen der MAV Dekanat Wetterau und der Präambel

zwischen der MAV Dekanat Wetterau und der Präambel Dienstvereinbarung zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gemäß 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX vom 01.05.2004 zwischen der MAV Dekanat Wetterau und der Präambel Die Dienststellenleitung

Mehr

Integrationsamt. Betriebliches Eingliederungsmanagement. Landeswohlfahrtsverband Hessen Integrationsamt. ZGM Behinderte Menschen im Beruf

Integrationsamt. Betriebliches Eingliederungsmanagement. Landeswohlfahrtsverband Hessen Integrationsamt. ZGM Behinderte Menschen im Beruf Landeswohlfahrtsverband Hessen Integrationsamt Integrationsamt ZGM Behinderte Menschen im Beruf Betriebliches Eingliederungsmanagement Integrationsamt Zielgruppenmanagement Behinderte Menschen im Beruf

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e. V. in Frankfurt am Main. Dr. Helga Seel Geschäftsführerin. 28. Februar / 1. März 2013 in Berlin

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e. V. in Frankfurt am Main. Dr. Helga Seel Geschäftsführerin. 28. Februar / 1. März 2013 in Berlin Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e. V. in Frankfurt am Main 28. Februar / 1. März 2013 in Berlin Tagung der BDA und des DGB Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt Thema: Unterstützung

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement 10 Jahre BEM eine Win- Win- Situa:on für alle? Dr. Irene Preußner- Moritz Berlin 2015

Betriebliches Eingliederungsmanagement 10 Jahre BEM eine Win- Win- Situa:on für alle? Dr. Irene Preußner- Moritz Berlin 2015 Betriebliches Eingliederungsmanagement 10 Jahre BEM eine Win- Win- Situa:on für alle? Dr. Irene Preußner- Moritz Berlin 2015 1 Was hat sich der Gesetzgeber vorgestellt? Sind Beschäftigte innerhalb eines

Mehr

Integrationsamt 15 / PRÄVENTION. Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber

Integrationsamt 15 / PRÄVENTION. Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber Integrationsamt 15 / PRÄVENTION Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber WAS IST PRÄVENTION? Betriebliche Prävention soll wie auch immer gelagerte Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation Betriebliches Eingliederungsmanagement Konzeption und Stand der Umsetzung Matthias Mozdzanowski Berlin, 10. Oktober 2012 1 Warum BEM? Nach

Mehr

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis Burgdorf, dieser vertreten durch den Kirchenkreisvorstand, und der Mitarbeitervertretung im

Mehr

Sonderinformation des Personalrates. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Sonderinformation des Personalrates. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sonderinformation des Personalrates Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Presserechtlich verantwortlich: Renate R. Holzbauer, Personalrat Universität München Schellingstraße 10, 80799 München,

Mehr

Betriebliche Eingliederung (BEM)

Betriebliche Eingliederung (BEM) Betriebliche Eingliederung (BEM) in den BG Kliniken Bergmannstrost Arbeitskreis für Gesundheit und Integration - Integrationsteam 1 Allgemeines Präventionsvorschrift im 84 Abs. 2 SGB IX seit 01.05.2004

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement:

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Betriebliches Eingliederungsmanagement: Erfolgsschlager oder Ladenhüter 1. Besteht ein Bedarf nach BEM? - Ausgangssituation 2. Synopse: BEM in Deutschland - Umsetzung: Erfolgsschlager oder Ladenhüter?

Mehr

VDK Kreisverband Aalen 16. Oktober 2013, Hüttlingen. Daniela Marquardt, work.art, Köln.

VDK Kreisverband Aalen 16. Oktober 2013, Hüttlingen. Daniela Marquardt, work.art, Köln. www.workart-consulting.de Frühzeitig handeln durch betriebliches Eingliederungsmanagement. Wie kann man Arbeitgeber, Interessenvertretungen und MitarbeiterInnen für ein BEM gewinnen? VDK Kreisverband Aalen

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg

Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Nordwestmecklenburg Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg Leitfaden für Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhalt Präambel 1. Geltungsbereich 2.

Mehr

Inklusion bei der BSR. Inklusion 2016

Inklusion bei der BSR. Inklusion 2016 Inklusion bei der BSR 1 Die BSR: Zahlen und Fakten 5351 Beschäftigte (Stand 30.06.2016), davon 968 (= 18,1 %) Frauen und 4265 Beschäftigte im gewerblichen Bereich. Rund 36 % weibliche Führungskräfte (GE-

Mehr

Vorstellung der BGF-Koordinierungsstelle NRW

Vorstellung der BGF-Koordinierungsstelle NRW Vorstellung der BGF-Koordinierungsstelle NRW 28.02.2018 HBZ Münster Überblick 1. Einführung Claudia Dunschen, unternehmer nrw 2. BGF-Koordinierungsstelle NRW gemeinsame Federführende Ute Erdenberger, TK

Mehr

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Referentin: Dr. Regina Richter

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Referentin: Dr. Regina Richter Das Betriebliche Referentin: Dr. Regina Richter Wer wir sind und woher wir kommen Arbeit und Leben, Hamburg DGB/VHS e.v. seit 1948 handicap seit 2004 SB-Politik BEM Demografie Beratungsstelle Handicap

Mehr

Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement

Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement Arbeit und Leben DGB/VHS NRW e.v. EM Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement Neues aktualisiertes Konzept Ausbildung zur betrieblichen Eingliederungsbegleiterin/ zum betrieblichen Eingliederungsbegleiter

Mehr

Vorstellung der BGF-Koordinierungsstelle NRW

Vorstellung der BGF-Koordinierungsstelle NRW Vorstellung der BGF-Koordinierungsstelle NRW 14. Juni 2018 hsg Bochum Partner der BGF-Koordinierungsstelle NRW Nordrhein- Westfalen Brandenburg Hessen Thüringen Sachsen Bayern * hier IHK Nord Westfalen

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Matthias Gillmann Jurist, CDMP Zusammenstellung: In Kooperation mit Hamburg, November 2018 BLC BUSINESS & LAW CONSULTING GMBH Van-der-Smissen-Str. 2a D-22767 Hamburg

Mehr

im Ev.-luth. Kirchenkreisverband Ostfriesland-Nord

im Ev.-luth. Kirchenkreisverband Ostfriesland-Nord im Ev.-luth. Kirchenkreisverband Ostfriesland-Nord Umgangssprachlich: BEM dient der dauerhaften Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Beschäftigten bietet bei Bedarf Hilfen zur Wiederherstellung der

Mehr

Einladung zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (nach 84 II SGB IX)

Einladung zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (nach 84 II SGB IX) Fachhochschule Kiel, Sokratesplatz 1, 24149 Kiel Frau M. Mustermann Das Präsidium Der Kanzler Personalabteilung Sokratesplatz 1 24149 Kiel Telefon: 0431/210-1341 Telefax: 0431/210-61341 E-Mail: dagmar.scheffler@fh-kiel.de

Mehr

Herzlich Willkommen Gesund bleiben in der Hauswirtschaft. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Gesundheitstage

Herzlich Willkommen Gesund bleiben in der Hauswirtschaft. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Gesundheitstage Herzlich Willkommen Gesund bleiben in der Hauswirtschaft Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Gesundheitstage 15.03.2016 www.sankt-josefshaus.de Inhalte Das St. Josefshaus Herten Grundlagen

Mehr

ReIntra berät und unterstützt. Betriebliches Eingliederungs- Management. ReIntra. Medizinischberufskundlicher. Beratungs- und Reintegrationsdienst

ReIntra berät und unterstützt. Betriebliches Eingliederungs- Management. ReIntra. Medizinischberufskundlicher. Beratungs- und Reintegrationsdienst ReIntra berät und unterstützt. Betriebliches Eingliederungs- Management ReIntra Medizinischberufskundlicher Beratungs- und Reintegrationsdienst Hallo Chef, ich muss mich leider krankmelden. ReIntra und

Mehr

Dienstvereinbarung. Eingliederungsmanagement. vertreten durch die Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen,

Dienstvereinbarung. Eingliederungsmanagement. vertreten durch die Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, Dienstvereinbarung Eingliederungsmanagement Zwischen dem Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Minister des Innern, Herrn Holger Hövelmann, - nachfolgend MI genannt -, dem

Mehr

Fachtagung Arbeit inklusiv gestalten 8. und 9. Mai 2017 Berlin

Fachtagung Arbeit inklusiv gestalten 8. und 9. Mai 2017 Berlin Fachtagung Arbeit inklusiv gestalten 8. und 9. Mai 2017 Berlin AG 4 Betriebliches Eingliederungsmanagement Prof. Dr. Wolfhard Kohte (ZSH) Klaus Leuchter Zur Person: Klaus Leuchter Disability Manager CDMP

Mehr

Integration von psychisch erkrankten Beschäftigten in den Betrieb. Bad Münstereifel, 23. Mai 2013

Integration von psychisch erkrankten Beschäftigten in den Betrieb. Bad Münstereifel, 23. Mai 2013 Integration von psychisch erkrankten Beschäftigten in den Betrieb Bad Münstereifel, 23. Mai 2013 Integration von psychisch erkrankten Beschäftigten in den Betrieb Dr. med. Michael Vollmer Facharzt für

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Der externe Betriebsarzt als Partner bei der praktischen Umsetzung sowie Hinweise zu den rechtlichen Gegebenheiten Dr. med. Denise Kurali Betriebliches Eingliederungsmanagement

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Konferenz für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und JAV am 2. Oktober 2008 Referent: Matthias Holm Büro für Arbeitsschutz und Betriebsökologie, Hannover

Mehr

WIEDEREINSTIEG NACH LANGEM KRANKENSTAND. Mag. Roland Spreitzer Stabstelle Arbeitsbedingungen

WIEDEREINSTIEG NACH LANGEM KRANKENSTAND. Mag. Roland Spreitzer Stabstelle Arbeitsbedingungen WIEDEREINSTIEG NACH LANGEM KRANKENSTAND Mag. Roland Spreitzer Stabstelle Arbeitsbedingungen 18. Juni 2014 Wiedereinstieg nach langer Krankheit Warum? Erwerbsbevölkerung wird älter. Anhebung des tatsächlichen

Mehr

zwischen dem Arbeitgeber, der Schwerbehindertenvertretung und der in 176 SGB IX genannten Vertretung

zwischen dem Arbeitgeber, der Schwerbehindertenvertretung und der in 176 SGB IX genannten Vertretung Anlage 1 Entwurf einer Musterinklusionsvereinbarung (Bausteinkonzept) zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Dienststellen und Betrieben des Landes Rheinland-Pfalz nach 166 SGB IX (BGBl. I S.

Mehr

Die Schwerbehindertenvertretung im Wandel

Die Schwerbehindertenvertretung im Wandel Die Schwerbehindertenvertretung im Wandel Von der Integration zur Inklusion im Betrieb Aufgabe des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung Reutlingen, 14.05.2014 1 Anforderungen an eine moderne

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Entwurf/erstellt von: Datum Az.: Bearb.: Raum: Tel.: Bearb.2: Raum: Tel.: E-Mail: Fax: Haus: Kopf: BRAllg 1) Frau / Herrn Name der Lehrkraft Privatanschrift der Lehrkraft Betriebliches Eingliederungsmanagement

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Gesetzliche Grundlage Mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist das BEM als gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers definiert worden. 84 Abs. 2 SGB IX

Mehr

VDBW = Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte

VDBW = Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte Betriebliches Eingliederungs- Management - BEM Statement Aus der Sicht der Betriebsärzte Dietmar Groß, Landesverband Brandenburg des VDBW und AMD BAU, Zentrum Cottbus Eingliederungsmanagement Mustervortrag

Mehr

Dienstvereinbarung der Universität Passau zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Dienstvereinbarung der Universität Passau zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Dienstvereinbarung der Universität Passau zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Präambel Präsident, Kanzler und Personalrat der Universität Passau schließen die Dienstvereinbarung zum Betrieblichen

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Beitrag zum forum:inova 13. November 2007 84 (2) SGB IX Alle Beschäftigten = alle MA Nicht nur schwerbehinderte MA Grundlagen Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres

Mehr

Dienstvereinbarung. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach 84 Abs. 2 SGB IX

Dienstvereinbarung. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach 84 Abs. 2 SGB IX Dienstvereinbarung zwischen der Stadt Treuchtlingen vertreten durch Herrn Bürgermeister Werner Baum und der Personalvertretung der Stadt Treuchtlingen vertreten durch die Vorsitzende Frau Anita Enser über

Mehr

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement Betriebliches Gesundheitsmanagement AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Katja Brussig 06.12.2016 Folie 1 Gliederungsübersicht AOK PLUS Zahlen, Daten, Fakten Was ist Betriebliche Gesundheitsförderung

Mehr

Hilfe, Prävention und Rehabilitation: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) jetzt in 167 Abs. 2 SGB IX

Hilfe, Prävention und Rehabilitation: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) jetzt in 167 Abs. 2 SGB IX Hilfe, Prävention und Rehabilitation: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) jetzt in 167 Abs. 2 SGB IX 24.01.2018 Köln Arbeitsunfähigkeit kann jedem widerfahren, egal welchen Alters: Ein Unfall,

Mehr

Eingliederungsmanagement, wer hat noch nichts davon gehört!!!!

Eingliederungsmanagement, wer hat noch nichts davon gehört!!!! 1 Liebe Kolleginnen und Kollegen, Eingliederungsmanagement, wer hat noch nichts davon gehört!!!! Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wurde das 9.Buch

Mehr

Erfahrungen aus 5 Jahren BEM Praxis

Erfahrungen aus 5 Jahren BEM Praxis Betriebliches Eingliederungsmanagement nach Maß Erfahrungen aus 5 Jahren BEM Praxis Erich Hörnlein Disability Manager (CDMP) BEM-Koordinator Berufsförderungswerk Nürnberg 01.12.2010 Workshop Grundlegendes

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Information für Beschäftigte und Unternehmen Dr. Wolf Polenz Diplom-Psychologe / Mediator Berater für Betriebliches Gesundheitsmanagement Wiesenstr. 1/3, 21680 Stade

Mehr

Dienstvereinbarung 01/2018

Dienstvereinbarung 01/2018 Dienstvereinbarung 01/2018 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Jobcenter Osnabrück, Stadt Stand: 03.11.2017 Geschäftszeichen: II-5305 (Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)) gültig ab:

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Gesunde Arbeitnehmer Für starke Unternehmen

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Gesunde Arbeitnehmer Für starke Unternehmen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Gesunde Arbeitnehmer Für starke Unternehmen Projektpartner Kreishandwerkerschaft Bremen AOK Bremen/Bremerhaven Initiatoren des Projektes bremer arbeit gmbh

Mehr

Krankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM. Integrationsamt

Krankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM. Integrationsamt Krankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM 1 Altersstruktur der Erwerbsbevölkerung 2 Zahl der schwerbehinderten Menschen Hessen 2006 bis 2011 jeweils zum Jahresende 542.986 566.266 563.342 578.842

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 83, 84 SGB IX

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 83, 84 SGB IX Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 83, 84 SGB IX Dr. Wolf Polenz Wolfgang Timm Berater für Betriebliches Gesundheitsmanagement AOK - Institut für Gesundheitsconsulting Landesweite Organisationseinheit

Mehr

Dienstvereinbarung (DV) 3/2013 zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß 84 Abs. 2 SGB IX

Dienstvereinbarung (DV) 3/2013 zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß 84 Abs. 2 SGB IX Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R Dienstvereinbarung (DV) 3/2013 zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß 84 Abs. 2 SGB IX Zwischen dem Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R., vertreten

Mehr

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX 16.06.2016 Sabine Ritterbusch 1 - rechtliche Rahmenbedingungen - 84 Abs. 2 S.1 SGB IX: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als

Mehr

Entwurf Betriebsvereinbarung/- Dienstvereinbarung

Entwurf Betriebsvereinbarung/- Dienstvereinbarung Entwurf Betriebsvereinbarung/- Dienstvereinbarung Betriebliche Prävention und Eingliederungsmanagement Sozialpolitik Vorstand Sozialpolitik/ Gesundheitspolitik Entwurf Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung

Mehr

Entstehung der Betriebsvereinbarung am Standort Bremen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) - Alfons Adam

Entstehung der Betriebsvereinbarung am Standort Bremen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) - Alfons Adam Entstehung der Betriebsvereinbarung am Standort Bremen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) - Alfons Adam 22.03.18 Hamburg Freiwillige Betriebsvereinbarung zur Durchführung eines Betrieblichen

Mehr

Gesund und arbeitsfähig in Niedersachsen Neue Herausforderungen für f r den Öffentlichen Dienst

Gesund und arbeitsfähig in Niedersachsen Neue Herausforderungen für f r den Öffentlichen Dienst Gesund und arbeitsfähig in Neue Herausforderungen für f r den Öffentlichen Dienst Forum 5 Betriebliches Eingliederungsmanagement: (Wie) Gelingt die RückkopplungR in den Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Mehr

Dienstvereinbarung. Betriebliches Eingliederungsmanagement. Magistrat der Stadt Bremerhaven

Dienstvereinbarung. Betriebliches Eingliederungsmanagement. Magistrat der Stadt Bremerhaven Dienstvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement Magistrat der Stadt Bremerhaven Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Seite 2 Inhaltsübersicht 1. Vorbemerkung Seite 3

Mehr

Dienstvereinbarung (DV) zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß 167 Abs. 2 SGB IX

Dienstvereinbarung (DV) zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß 167 Abs. 2 SGB IX Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R Dienstvereinbarung (DV) zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß 167 Abs. 2 SGB IX Zwischen dem Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R., vertreten durch

Mehr

Betriebliche Wiedereingliederung Dimensionen, Möglichkeiten, Erfolgsfaktoren

Betriebliche Wiedereingliederung Dimensionen, Möglichkeiten, Erfolgsfaktoren Betriebliche Wiedereingliederung Dimensionen, Möglichkeiten, Erfolgsfaktoren Seminar: Nach dem Krankenstand: Wiedereingliedern statt ausmustern ÖGB, 21. Juni 2018 Mag. Isabel Koberwein GPA-djp Grundlagenabteilung

Mehr

Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik

Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik Von der Integration zur Inklusion: Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk,

Mehr

BEM Das betriebliche Eingliederungsmanagement. Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz KU

BEM Das betriebliche Eingliederungsmanagement. Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz KU BEM Das betriebliche Eingliederungsmanagement Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz KU Gesetzliche Grundlagen Im SGB IX 84 Abs. 2 ist BEM seit Mai 2004 als gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers

Mehr

Fotoprotokoll des workshops "Gesunde Wege zurück - BEM in der Kita" vom 12. Juli 2017 in Kiel von Martina Schneider, Techniker Krankenkasse, Hamburg

Fotoprotokoll des workshops Gesunde Wege zurück - BEM in der Kita vom 12. Juli 2017 in Kiel von Martina Schneider, Techniker Krankenkasse, Hamburg Fotoprotokoll des workshops "Gesunde Wege zurück - BEM in der Kita" vom 12. Juli 2017 in Kiel von Martina Schneider, Techniker Krankenkasse, Hamburg Aufgrund des Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes

Mehr

Handlungsleitfaden BEM Durchführung 1

Handlungsleitfaden BEM Durchführung 1 Handlungsleitfaden BEM Durchführung 1 1. Kontakt herstellen Sobald die für die Ansprache verantwortliche Person von einer längeren Krankheit eines Beschäftigten erfährt oder das Frühwarnsystem sich aus

Mehr

Schnittstelle. Rehabilitation und Arbeitswelt

Schnittstelle. Rehabilitation und Arbeitswelt Schnittstelle Rehabilitation und Arbeitswelt Fachtagung der DVSG am 21.09.2016 in Kassel 1 Arten der Behinderung Hessen 2015 Arten der Behinderung bei 623.236 schwerbehinderten Menschen Quelle: Statistisches

Mehr

BEM aus der Perspektive der gesetzlichen Krankenkassen

BEM aus der Perspektive der gesetzlichen Krankenkassen BEM aus der Perspektive der gesetzlichen Krankenkassen Edeltraud Kutschbauch Geschäftsbereichsleiterin Versorgungsmanagement der AOK-Bezirksdirektion Südlicher Oberrhein Betriebliches Eingliederungsmanagement

Mehr