Der Zeitraum dieser Abrechnung

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1 <IPS00>Dokumment_Start</IPS00> <IPS01>Rechnung</IPS01> <IPS02> </IPS02> <IPS03>Hofmann</IPS03> <IPS04>Gemeindewerke Kahl Vers.Ges.mbH</IPS04> <IPS05>981</IPS05> <IPS06>2011</IPS06> <IPS07> </IPS07> <IPS08>V006-ARV </IPS08> <IPS09>Herrn</IPS09> <IPS10>Norbert Zeug </IPS10> <IPS11>Nikolaus-Wahl-Str. 14</IPS11> <IPS12>63796 Kahl a. Main</IPS12> <IPS13>Deutschland</IPS13> <IDX1006> VAC S0000R ET 0300</ID X1006> <IDX1008>H ofmann</id X1008> <IDX1009> ph< /ID X1009> Seite 1 von 6 Gemeindewerke Kahl * Postfach 1049 * Kahl am Main Herrn Toni Muster Milchstraße Kahl a. Main Der Zeitraum dieser Abrechnung Bitte stets angeben! Kundennr Rechnungsdatum R e c h n u n g s k o p i e Rg.-Nr. V006-ARV Strom- und Wasserrechnung der Gemeindewerke Kahl Versorgungsges. mbh und Abwassergebührenbescheid der Gemeinde Kahl die Zeit vom bis Bezüglich der Wasserverbrauchs- und Kanalbenutzungsgebühren handelt es sich um einen Bescheid. Diesen Bescheid erläßt: (siehe Seite 2) Verbrauchsstelle: Y Toni Muster D Kahl a. Main, Milchstraße Für den obengenannten Abrechnungszeitraum stellen wir Ihnen folgendes in Rechnung: Versorgungsart % Strom 1.357,92 19,00 258, ,92 Wasser 0,00 0,00 0,00 Wasser 244,94 7,00 17,15 262,09 Abwasser 210,39 0,00 210,39 (gemäß der Abrechnung vom ) Gesamtbetrag 1.813,25 275, ,40 abzüglich angeforderte Abschläge ,08-249, ,00 Rechnungsbetrag 138,17 25,23 163,40 zuzüglich bestehende Forderung 0,00 noch zu zahlender Betrag Die über das Jahr 2011 zu leistenden Abschlagszahlungen 163,40 Diesen Betrag werden wir bis zum von folgendem Konto abbuchen: Kontonr , Sparkasse Aschaffenburg Alzenau, BLZ Aus den vorstehenden Abrechnungsmengen und den aktuellen Preisen ergeben sich das künftige Abrechnungsjahr folgende Abschlagsbeträge. Fälligkeitstermine Vertragsnummer Geschäftsbereich Umsatzsteuer % Bruttobetrag , , , , , , , , , , Gesamtabschlag 171,96 25,04 197,00 90 Abwasser 26,00 0,00 26,00 91 Strom Vertrieb 123, ,47 147,00 93 Wasser 22,43 7 1,57 24,00 Sind zu hohe oder zu niedrige Abschlagsbeträge gezahlt worden, ist die Differenz zu den angeforderten Abschlägen hier Die detaillierte Berechnung Ihrer Verbrauchskosten, sowie weitere Hinweise finden Sie auf den Folgeseiten. Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbh Am Christnersee Kahl am Main Aufsichtsratvorsitzender: Jürgen Seitz Geschäftsführer: Volker Oster HRB 8565 Amtsgericht Aschaffenburg USt.-IdNr.: DE Internet: info@gemeindewerke-kahl.de Telefon: / Bankkonten: Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau (BLZ ) Raiffeisenbank Aschaffenburg EG (BLZ ) Hypovereinsbank Kahl (BLZ ) $$AKDB / 981 / 252 / 63796

2 Seite 2 von 6 Kundeninformationen: Bei den berechneten Entgelten der Tarife Strom und Wasser handelt es sich um privatrechtliche Forderungen (Rechnung). Der Berechnung der Kanalbenutzungsgebühr liegt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kahl zugrunde. Bei dem berechneten Entgelt Kanalbenutzung handelt es sich um öffentlich-rechtliche Forderungen (Bescheid). Die Berechnung der Wasserkosten erfolgt nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und deren ergänzende Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung. Zahlungen Diese Rechnung ist zwei Wochen nach Erhalt fällig. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung sind innerhalb von einem Monat nach Zustellung in unserer Abteilung Verbrauchsabrechnung geltend zu machen und berechtigen nicht zum Zahlungsaufschub. Mahnungen sind gebührenpflichtig. Für die bei Rücklastschriften fällig gewordenen Gebühren hat der Kunde die entstandenen Fremdkosten des Bankinstitutes zu bezahlen. Mitteilungspflicht / Umzugsmeldung Um- und Fortzüge sind rechtzeitig (2 Wochen vorher) mitzuteilen. Datenschutz Die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis erhobenen Daten werden von der Gemeindewerke Kahl Versorgungsgesellschaft mbh automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z. B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung) verwandt und gegebenenfalls übermittelt. Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter Haben Sie noch Fragen? Unsere Mitarbeiter erteilen Ihnen gerne Auskunft (06188) , -78 oder -79

3 Einzelaufstellung Ihrer Verbrauchskosten vom den Zeitraum vom bis zum Seite 3 von 6 Bitte stets angeben! Kundennr Rechnungsdatum R e c h n u n g s k o p i e Rg.-Nr. V006-ARV Strom Vertragsnummer: 91 aktueller Vertragsgegenstand: City-Familie Zählpunkt: DE S001 OBIS-Code: 1-1:1.8.2 Zählernummer: Messart: Hochtarif 19 kwh 19 kwh Ablesekennzeichen: Hochrechnung GWK Differenz: 0 kwh x Zählerfaktor 1 = 0 kwh Zählpunkt: DE S001 OBIS-Code: 1-1:1.8.1 Zählernummer: Messart: Niedertarif Der Tarif nach welchem abgerechnet kwh kwh Ablesekennzeichen: Hochrechnung System Differenz: kwh x Zählerfaktor 1 = kwh Berechnungsgrundlage den Zählerstand am ist der Zählerstand kwh am Verbrauch HT kwh kwh Enthaltene Netznutzungsentgelte im Rechnungsbetrag netto [ ] 495,62 darin enth. Messstellenbetrieb [ ] Energiehändler an den Netzbetreiber zahlen muss 24,84 darin enth. Messung [ ] 4,50 Arbeitspreis Grundpreis Tarif: City-Familie Verbrauch in Netznutzungsentgelte sind die Beträge die jeder kwh 15,49 Ct / kwh 1.101,96 % 19,00 110,12 * 365 Tag(e) / ,12 19,00 Verbrauch in Preis pro Kilowattstunde Stromsteuer kwh 2,05 Ct / kwh Beträge: 1.357,92 19,00 258, ,92 Wasser Die Stromsteuer ist gesetzlich dem Arbeitspreis hinzuzurechnen 145,84 19,00

4 Einzelaufstellung Ihrer Verbrauchskosten vom den Zeitraum vom bis zum Seite 4 von 6 Wasser Vertragsnummer: 92 aktueller Vertragsgegenstand: Gartenwasserzähler Zählernummer: GW m³ 545 m³ Ablesekennzeichen: Ablesung Kunde Differenz: 93 m³ x Zählerfaktor 1 = 93 m³ Verbrauch 106 m³ 93 m³ % Tarif: Gartenwasserzähler Wasser Vertragsnummer: 93 aktueller Vertragsgegenstand: Wasser Zählernummer: WA Zähler wurde am gegen den neuen Zähler ausgewechselt m³ Hinweise: Wechsel m³ Ablesekennzeichen: Ablesung GWK Differenz: 12 m³ x Zählerfaktor 1 = 12 m³ Zählernummer: WA m³ 140 m³ Ablesekennzeichen: Hochrechnung System Differenz: 140 m³ x Zählerfaktor 1 = 140 m³ Verbrauch 162 m³ 152 m³ Arbeitspreis Grundpreis Tarif: Haushaltsversorgung m³ 1,45 / m³ 220,40 % 7,00 24,54 * 365 Tag(e) / ,54 7,00 Beträge: 244,94 7,00 17,15 262,09 Abwasser Das Gartenwasser wird hier nur informativ angezeigt. Ist in der genannten Wassermenge (152 m³) enthalten und wird dann beim Abwasser (siehe nächste Seite) in Abzug gebracht.

5 Einzelaufstellung Ihrer Verbrauchskosten vom den Zeitraum vom bis zum Seite 5 von 6 Abwassergebührenbescheid der Gemeinde Kahl - Eigenbetrieb "Abwasserwirtschaft Kahl" - Abwasser Vertragsnummer: 90 aktueller Vertragsgegenstand: Abwasser Bitte stets angeben! Kundennr Rechnungsdatum R e c h n u n g s k o p i e Rg.-Nr. V006-ARV Zählernummer: GW m³ 545 m³ Ablesekennzeichen: Ablesung Kunde Differenz: 93 m³ x Zählerfaktor 1 = 93 m³ Zählernummer: WA m³ Hinweise: Wechsel m³ Ablesekennzeichen: Ablesung GWK Differenz: 12 m³ x Zählerfaktor 1 = 12 m³ Zählernummer: WA m³ 140 m³ Ablesekennzeichen: Hochrechnung System Differenz: 140 m³ x Zählerfaktor 1 = 140 m³ Verbrauch 56 m³ 59 m³ Arbeitspreis Grundpreis Tarif: Abwasser m³ 3,15 / m³ 185,85 24,54 * 365 Tag(e) / ,54 % Beträge: 210,39 0,00 210,39 Das Gartenwasser wird bei der Abwasserabrechnung aufgelistet und dort auch direkt in Abzug gebracht. 152 m³ Abwasser - 93 m³ Gartenwasser = 59 m³ abgerechnete Abwassermenge

6 <IDXCMD>END</IDXCMD> <IPS14>V</IPS14> Einzelaufstellung Ihrer Verbrauchskosten vom den Zeitraum vom bis zum Seite 6 von 6 Abwassergebührenbescheid der Gemeinde Kahl - Eigenbetrieb "Abwasserwirtschaft Kahl" - Abwassergebühren: Die Berechnung und Erhebung der Abwassergebühren erfolgt nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kahl in ihrer jeweils gültigen Fassung durch die Gemeindewerke Kahl Versorgungsges. mbh, die insoweit im Namen und auf Rechnung der Gemeinde Kahl handelt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann jeder Adressat innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch einlegen (siehe 1.) oder, wenn die übrigen Adressaten dieses Bescheids zustimmen, unmittelbar Klage erheben (siehe 2.). 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kahl a. Main, Aschaffenburger Straße 1, Kahl a. Main, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Burkarderstr. 26, Würzburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Kahl a. Main) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Burkarderstr. 26, Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Kahl a. Main) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Für mehrere gemeinsame Adressaten eines Bescheids setzt die unmittelbare Klageerhebung die Zustimmung aller Betroffenen voraus. Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

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