Konzept zur Leistungserhebung am Friedrich-Koenig-Gymnasium Würzburg (Stand 10/2014)
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- Barbara Pfeiffer
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1 Konzept zur Leistungserhebung am Friedrich-Koenig-Gymnasium Würzburg (Stand 10/2014) Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) wurden die Gestaltungsspielräume der einzelnen Gymnasien deutlich erweitert und bestimmte Festlegungen zu Art und Zahl von Leistungserhebungen in die Verantwortung der Einzelschule gegeben. Die Lehrerkonferenz muss (mit Anhörung des Schulforums) vor Unterrichtsbeginn grundsätzliche Festlegungen zu den Leistungserhebungen für das kommende Schuljahr treffen (vgl. GSO 52 ff). Leistungserhebungen dienen zum einen der Leistungsbewertung und zum anderen als Beratungsgrundlage für Fördermaßnahmen. Art und Anzahl von Leistungsnachweisen In der GSO werden folgende Leistungsnachweise unterschieden: große Leistungsnachweise: Schulaufgaben kleine Leistungsnachweise: Kurzarbeiten, fachliche Leistungstests, Stegreifaufgaben, Praktikumsberichte, Projekte, Unterrichtsbeiträge, Rechenschaftsablagen, Referate, Präsentationen, praktische Leistungen In jedem Schulhalbjahr werden in allen Vorrückungsfächern mind. zwei kleine Leistungsnachweise, darunter mindestens ein mündlicher, gefordert. Leistungsnachweise in allen Vorrückungsfächern sollen auch Grundwissen beinhalten. Große Leistungsnachweise werden nur in den Kernfächern der jeweiligen Ausbildungsrichtung geschrieben, wobei sich die Mindestzahl der Schulaufgaben an der Wochenstundenzahl des jeweiligen Faches orientiert. Schulaufgabenzahl am FKG Klasse Zweig SG NTG WSG- SG NTG WSG- SG NTG WSG W W -W Deutsch Englisch Latein FS Französisch FS Französisch FS Italienisch spätbegin. Mathematik Physik Chemie WR SG = Sprachl. Gymnasium NTG = Naturwiss.technologisches Gymnasium WSG-W = Wirtschafts- und Sozialwissenschaftl. Gymnasium mit wirtschaftswiss. Profil 1
2 Die in der GSO enthaltene Festlegung, wonach in jeder modernen Fremdsprache in mindestens einer geeigneten Jahrgangsstufe eine Schulaufgabe oder ein Teil einer Schulaufgabe in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten werden soll, wird am FKG wie folgt umgesetzt: Fach Jahrgangsstufe Ersetzte Schulaufgabe Englisch 7 SA im 2. Halbjahr Französisch F 2 8 SA im 2. Halbjahr Französisch F 3 9 SA im 2. Halbjahr Italienisch 10 SA im 2. Halbjahr Englisch Q 11 SA in 11/2 Französisch Q 11 SA in 11/2 Italienisch Q 12 SA in 12/1 Auf die vorgesehenen Prüfungsformen werden die SchülerInnen im Rahmen des Unterrichts vorbereitet. Nähere Informationen zu den mündlichen Schulaufgaben in den modernen Fremdsprachen erhalten die Eltern bei den Klassenelternabenden der jeweiligen Jahrgangsstufe und die SchülerInnen durch die Fachlehrkräfte. Umfang und Ankündigung von schriftlichen Leistungsnachweisen Schulaufgaben Ankündigung spätestens eine Woche vor dem Termin; Prüfungsstoff wird von der Lehrkraft festgelegt und soll stets auch Grundwissen umfassen. Bearbeitungszeit für eine Schulaufgabe in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 beträgt höchstens 60 Min., in den Jahrgangsstufen 11 und 12 in der Regel höchstens 90 Min. (Ausnahmen im Fach Deutsch in der Mittel- und Oberstufe) Kurzarbeiten Ankündigung spätestens eine Woche vor dem Termin Prüfungsstoff bezieht sich auf höchstens zehn unmittelbar vorausgegangene Unterrichtsstunden und Grundwissen Bearbeitungszeit höchstens 30 Min. Stegreifaufgaben Keine Ankündigung (Ausnahme MODUS-21-Maßnahme) Prüfungsstoff bezieht sich auf höchstens zwei unmittelbar vorausgegangene Unterrichtsstunden und Grundwissen (Ausnahme MODUS-21-Maßnahme) Bearbeitungszeit höchstens 20 Min. Zahl der Leistungserhebungen pro Tag bzw. pro Woche An einem Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe, in einer Woche sollen nicht mehr als zwei Schulaufgaben abgehalten In den Jahrgangsstufen 5 mit 10 ist an einem Tag mit einem angekündigten schriftlichen Leistungsnachweis (Schulaufgabe, Kurzarbeit, fachlicher Leis- 2
3 tungstest) kein weiterer schriftlicher Leistungsnachweis (auch Stegreifaufgabe) möglich. In den Jahrgangsstufen 11 und 12 (Q11 und Q12) sind an einem Tag mit einem angekündigten schriftlichen großen Leistungsnachweis unangekündigte schriftliche Leistungsnachweise (Stegreifaufgaben) möglich. In den Jahrgangsstufen 5 mit 6 sollen an einem Schultag nicht mehr als zwei, in den Jahrgangsstufen 7 mit 10 nicht mehr als drei unangekündigte schriftliche Leistungsnachweise (Stegreifaufgaben) geschrieben In den Jahrgangsstufen 11 und 12 (Q11 und Q12) wird keine Beschränkung vorgenommen. Bildung der Jahresfortgangsnoten Fächer mit zwei Schulaufgaben (Gesamtnote aller Großen Leistungsnachweise + Gesamtnote der kleinen Leistungsnachweise, jeweils nach zwei Dezimalen abgebrochen) : 2 Fächer mit mehr als zwei Schulaufgaben (Gesamtnote der großen Leistungsnachweise x 2 + Gesamtnote der kleinen Leistungsnachweise, jeweils nach zwei Dezimalen abgebrochen) : 3 Die Gesamtnote ist der nach der ersten Dezimalen abgeschnittene Durchschnitt der entsprechenden Leistungsnachweise. In den Fächern ohne Schulaufgaben (= große Leistungsnachweise) ergibt sich die Jahresfortgangsnote aus dem Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise. Für die Bildung der Gesamtnote der kleinen Leistungsnachweise können die schriftlichen, mündlichen und ggf. praktischen Leistungen angemessen gewichtet Die Festlegung trifft die Fachschaft vor Schuljahresbeginn einheitlich für eine Jahrgangsstufe. Die Fachlehrkräfte informieren ihre Klassen zum Unterrichtsbeginn. Bei der Notenbildung wird bis zu n,5 die bessere Note, ab n,6 die schlechtere Note erteilt. Ausnahmen hiervon sind aus pädagogischen Gründen möglich, müssen allerdings in der jeweiligen Klassenkonferenz begründet und beschlossen Das Fach Musik ist nur in den Jahrgangsstufen 5 und 6 kein Vorrückungsfach, alle anderen Fächer sind mit Ausnahme von Sport in allen Jahrgangsstufen Vorrückungsfächer. Kleine Leistungsnachweise In jedem Schulhalbjahr werden auch in drei- und mehrstündigen Kernfächern in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 mindestens zwei kleine Leistungsnachweise gefordert. Stegreifaufgaben, Rechenschaftsablagen und Unterrichtsbeiträge werden nicht gefordert, wenn der Schüler in der unmittelbar vorangegangenen Stunde nicht anwesend war. Kleine Leistungsnachweise wie Referate und Präsentationen sind jedoch möglich. In den Fächern Kunst, Musik und Sport können ersatzweise oder zusätzlich praktische Leistungen gefordert Fachliche Leistungstests, die in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 zentral oder schulintern gehalten werden können, werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. Bei Projekten können mündliche, schriftliche und praktische Leistungen bewertet 3
4 In den Jahrgangsstufen 11 und 12 (Q11 und Q12) erfolgt die Leistungserhebung wenn hier nicht explizit ausgeführt grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen der GSO und des BayEUG. Für die Seminare in der Q11 und Q12 gelten folgende Regelungen: W-Seminare in der Oberstufe In der Q 11 werden mindestens zwei kleine Leistungsnachweise pro Schulhalbjahr gefordert. P-Seminare in der Oberstufe Es werden insgesamt mindestens zwei kleine Leistungserhebungen gefordert. Grundsätzliche pädagogische Festlegungen (Jahrgangsstufen 5 mit 10) Die Leistungserhebungen werden gleichmäßig über das Schuljahr verteilt. Die Zahl der von den einzelnen Schülern geforderten kleinen Leistungsnachweise sollte innerhalb eines Faches und einer Jahrgangsstufe nicht beträchtlich voneinander abweichen. Die Fachschaften treffen nähere Festlegungen, die die Fachlehrkräfte ihren Schülern zum Schuljahresbeginn mitteilen. In der ersten Schulwoche nach den großen Ferien, am ersten Tag nach Ferien (keine Rechenschaftsablagen!) und an den drei letzten Schultagen vor den Weihnachtsferien werden keine unangekündigten schriftlichen Leistungserhebungen verlangt. Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben werden nach der Korrektur den SchülerInnen mit nach Hause gegeben und müssen unbedingt in einwandfreiem Zustand und binnen einer Woche zurückgegeben Bei Nichteinhalten der Frist kann die Mitgabe einer schriftlichen Leistungserhebung zukünftig im laufenden Schuljahr unterbleiben. Außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts in Schul- und Hochschulveranstaltungen oder in Wettbewerben erzielte besondere Leistungen können bei einer eindeutigen fachlichen Zuordnung auf Antrag in der Jahresfortgangsnote im entsprechenden Fach angemessen berücksichtigt Spezifische Festlegungen am FKG Fachschaft Physik: In NuT in der 7. Jgst. wird pro Schulhalbjahr eine Kurzarbeit über den Stoffumfang von acht unmittelbar vorausgegangenen Unterrichtsstunden geschrieben. Fachschaft Englisch: In der 7. Jahrgangsstufe wird ein großer Leistungsnachweis (Schulaufgabe) durch eine mündliche Schulaufgabe ersetzt. In der 10. Jahrgangsstufe wird ein großer Leistungsnachweis (Schulaufgabe) durch den Jahrgangsstufentest und einen weiteren von den Fachlehrkräften individuell erstellten Test oder einen weiteren zentral zur Verfügung gestellten Test ersetzt. Fachschaft Wirtschaft und Recht/Wirtschaftsinformatik Im Fach Wirtschaftsinformatik werden pro Schuljahr zwei Kurzarbeiten in den Jahrgangsstufen 8 mit 10 geschrieben. Der Stoffumfang bezieht sich auf zehn unmittelbar vorausgegangene Unterrichtsstunden und Grundwissen. 4
5 Im Fach Wirtschaft und Recht wird pro Halbjahr eine Kurzarbeit als kleiner Leistungsnachweis in den Jgst. 11 und 12 geschrieben. Der Stoffumfang bezieht sich auf vier unmittelbar vorausgegangene Unterrichtsstunden und Grundwissen. Die Arbeitszeit beträgt bis zu 30 Min. und der Leistungsnachweis wird einfach gewertet. Es gibt keinen Nachtermin beim Versäumen mit ausreichender Entschuldigung. Fachschaft Deutsch: In den Jgst. 6 und 8 wird ein großer Leistungsnachweis (Schulaufgabe) durch zwei Tests (Jahrgangsstufentest plus jeweils ein schulinterner Test) ersetzt. In den Jgst. 5, 7, und 9 wird ein großer Leistungsnachweis (Schulaufgabe) durch zwei schulinterne Tests ersetzt. Digitale Klasse: In der Jgst. 8 wird die Schulaufgabe, die durch den Jahrgangsstufentest und einen schulinternen Test ersetzt wurde, durch eine digitale Präsentation ersetzt. Ebenso wird in der Jgst. 9 die Schulaufgabe, die durch zwei schulinterne Tests ersetzt wurde, durch eine digitale Präsentation ersetzt. In der 10. Jgst. dürfen die drei großen Leistungsnachweise am persönlichen Notebook unter Einhaltung der entsprechenden Auflagen geschrieben Fachschaft Katholische und Evangelische Religionslehre: In den Jgst. 5 mit 10 wird im Rahmen der kleinen Leistungsnachweise mindestens ein schriftlicher Leistungsnachweis (Stegreifaufgabe) pro Halbjahr gefordert. Fachschaft Mathematik: In der Jgst. 10 wird eine Schulaufgabe durch zwei klassenübergreifende Tests ersetzt. Der erste Test ist der Jahrgangsstufentest BMT 10, der zweite Test ein schulinterner Test, der nach der 2. Schulaufgabe geschrieben wird. Beide Tests werden zusammen als eine Schulaufgabe gewertet. In den digitalen Klassen dürfen maximal zwei kleine Leistungsnachweise pro Halbjahr unter Einbeziehung des Notebooks unter Einhaltung der entsprechenden Auflagen geschrieben Fachbereich Natur und Technik 5. Jgst.: Es werden mindestens eine, maximal drei Stegreifaufgaben pro Halbjahr geschrieben. Keine Unterscheidung zwischen Biologieteil und Naturwissenschaftlichem Arbeiten! 6. Jgst.: Einzelnotenbildung Biologie (auf zwei Dezimalen berechnen, dann Abbruch) und Einzelnotenbildung Informatik (auf zwei Dezimalen berechnen, dann Abbruch); Verrechnung Biologieteil : Informatikteil = 2 : 1 (Gesamtnote auf eine Dezimale berechnen, dann Abbruch). Lernstandserhebung Natur und Technik: getrennte Bewertung; Biologieteil wird in Biologie wie eine Stegreifaufgabe und Informatikteil in Informatik wie eine Stegreifaufgabe gewertet und gezählt. Einzelne Teilaufgaben können durch den jeweiligen Fachlehrer angepasst an den jeweiligen Unterrichtsfortschritt gestrichen 7. Jgst.: Einzelnotenbildung Physik (auf zwei Dezimalen berechnen, dann Abbruch) und Einzelnotenbildung Informatik (auf zwei Dezimalen berechnen, dann Abbruch); Verrechnung Physikteil : Informatikteil = 2 : 1 (Gesamtnote auf eine Dezimale berechnen, dann Abbruch). Physikteil: Eine Kurzarbeit über 8 Unterrichtsstunden und maximal zwei Stegreifaufgaben pro Halbjahr; die Kurzarbeit wird doppelt im Vergleich zu einer Stegreifaufgabe gewichtet. Informatikteil: maximal drei Stegreifaufgaben pro Halbjahr. 5
6 Fachschaft Chemie In den Jgst. 8 mit 10 des Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasiums und in den Jgst. 11 und 12 sollen pro Halbjahr ein bis drei Stegreifaufgaben (kleine schriftliche Leistungsnachweise) geschrieben In den Jgst. 9 und 10 des Sprachlichen und des Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasiums soll pro Halbjahr eine Kurzarbeit über max. 8 Std. Unterrichtsstunden geschrieben werden, die bei Versäumnis nachgeschrieben werden müssen. Es können bis zu zwei Stegreifaufgaben je Halbjahr geschrieben Fachschaft Geographie In den Jgst. 5 mit 10 werden pro Halbjahr ein bis zwei angekündigte Leistungsnachweise über maximal vier vorangegangene Unterrichtsstunden und von max. 30 Minuten Dauer geschrieben Diese werden bei Versäumnis wiederholt. Darüber hinaus werden keine Stegreifaufgaben geschrieben. Fachschaft Latein In der digitalen Klasse der 9. Jgst. kann einer der drei großen Leistungsnachweise durch eine Präsentation ersetzt. Beschlossene MODUS-21-Maßnahmen für das FKG Folgende MODUS-21-Maßnahmen können seit dem Schuljahr 2007/08 am FKG durchgeführt werden: Nr. 2 Jahrgangs- und klassenübergreifender Unterricht Nr. 4 Themenbezogene Projekttage bzw. wochen Nr. 5 Einbeziehung externer Partner Nr. 6 Pädagogischer Tag statt Wandertag Nr. 9 Einrichtung einer Klassenstunde (einmal im Monat) Nr. 10 SchülerInnen gestalten eigenverantwortlichen Unterricht Nr. 11 Förderunterricht Nr. 12 Vorlesungsbetrieb (phasenweise) Nr. 13 SchülerInnen lehren SchülerInnen Nr. 18 Eine Schulaufgabe kann durch eine Präsentation ersetzt werden Nr. 21 Leistungserhebungen über die Lerninhalte mehrerer Unterrichtsstunden (Zu Beginn des Schuljahres wird von den Fachlehrern nach Absprache innerhalb der Fachschaft den SchülerInnen mitgeteilt, wie viele Stunden der Stoffumfang einer angekündigten Stegreifaufgabe umfasst; maximal 5 Unterrichtsstunden möglich; Ankündigungstermin mind. eine Woche; fehlende Schüler- Innen müssen nachschreiben!) Nr. 24 Verstärkte Einbeziehung von Grundwissen in schriftliche Leistungserhebungen Nr. 28 Unterrichtsplanung im Lehrkräfteteam Nr. 45 Module zur Stärkung der Selbst- und Sozialkompetenz Nr. 47 Erstellung einer Referenzmappe (= Portfolio für SchülerInnen) Der genaue Wortlaut der einzelnen Maßnahmen kann unter: eingesehen Alle Einzelheiten der gesetzlichen Bestimmungen können im Teil 5 Hausaufgaben, Leistungsnachweise, Vorrücken und Wiederholen, Zeugnisse v.a. unter Abs. 1 Hausaufgaben und Leistungsnachweise (vgl. Art. 52 BayEUG) der neuen GSO unter unter den 53 ff nachgelesen 6
7 In der Lehrerkonferenz am bis auf Widerruf bzw. Ergänzungen beschlossen. Anhörung des Schulforums am Ergänzt in der Lehrerkonferenz am Anhörung des Schulforums am Ergänzt in der Lehrerkonferenz am Anhörung im Schulforum am Ergänzt in der Lehrerkonferenz am Anhörung im Schulforum am Ergänzt in der Lehrerkonferenz am Anhörung im Schulforum am
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