Katalog der Abfälle, welche der RAVON zur Beseitigung auf der Deponie Kunnersdorf gemäß 2 Abs.1 annimmt:
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- Linda Salzmann
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1 Anlage 3 zur Benutzungssatzung Seite 1 Katalog der Abfälle, welche der RAVON zur Beseitigung auf der Deponie Kunnersdorf gemäß Abs.1 annimmt: Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen 1 / Abfälle aus dem Abbau nichtmetallhaltigen Bodenschätzen 1 / Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter / 04 und fallen Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Rotschlamm, der unter fällt * gefährliche de Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterbverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die 1 / unter fallen Abfälle von Sand und Ton 1 / Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Abfälle aus Steinmetz- und sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, 1 / die unter fallen Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen barythaltige Bohrschlämme und abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen chloridhaltige Bohrschlämme und abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen * Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthält Rübenerde 1 / Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * andere reaktions- und Destillationsrückstände * andere reaktions- und Destillationsrückstände Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter fällt Filterstäube aus Kohlefeuerung Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz * Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung Reaktionsabfälle aus Kalziumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Sande aus der Wirbelschichtfeuerung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke 1 / unverarbeitete Schlacke 1 /
2 Anlage 3 zur Benutzungssatzung Seite Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Walzzunder Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen andere Schlämme und Filterkuchen Aluminiumoxidabfälle Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter fällt Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthlt feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) 1 / andere Teilchen und Staub * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) 1 / Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) andere Teilchen und Staub * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) 1 / Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) feste Abfälle aus der Abgasbehandlung andere Teilchen und Staub Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Teilchen und Staub andere Schlacken 1 / Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen
3 Anlage 3 zur Benutzungssatzung Seite Ofenschlacke 1 / * gefährliche de Gießformen und sande vor dem Gießen Gießformen und sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, 1 / die unter fallen * gefährliche de Gießformen und sande nach dem Gießen Gießformen und sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, 1 / die unter fallen Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * andere Teilchen, die gefährliche Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Abfälle enthalten Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Ofenschlacke 1 / * gefährliche de Gießformen und sande vor dem Gießen Gießformen und sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, 1 / die unter fallen * gefährliche de Gießformen und sande nach dem Gießen Gießformen und sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, 1 / die unter fallen * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * andere Teilchen, die gefährliche Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glasfaserabfälle Teilchen und Staub * Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der 1 / unter fällt * Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z.b. aus Elektronenstrahlröhren) Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt 1 / * Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche
4 Anlage 3 zur Benutzungssatzung Seite feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Rohmischungen vor dem Brennen 1 / Teilchen und Staub Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung verworfene Formen 1 / Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug 1 / (nach dem Brennen) * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Glasurabfälle, die Schwermetalle enthalten Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 1 / Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen 1 / Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk Teilchen und Staub (außer und ) Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Betonabfälle und Betonschlämme * Phosphatierschlämme * Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche * Bearbeitungsschlämme, die gefährliche * Strahlmittelabfälle, die gefährliche Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 1 / * feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern * Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern * Schlämme aus Einlaufschächten * Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern Verpackungen aus Glas 1 / * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glas 1 / * Gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten 3 / * anorganische Abfälle, die gefährliche
5 Anlage 3 zur Benutzungssatzung Seite anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien * gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten * Abfälle, die sonstige gefährliche Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus 1 / metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen 1 / mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen 1 / Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Beton 1 / Ziegel 1 / Fliesen, Ziegel und Keramik 1 / * Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fließen und Keramik, die gefährliche Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme 1 / derjenigen, die unter fallen Glas 1 / * Glas, Kunststoff (kein Holz), die gefährliche oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * kohleteerhaltige Bitumengemische Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 1 / * Metallteile, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * Boden und Steine, die gefährliche Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 1 / * Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt 1 / * Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt 1 / * Dämmmaterial, das Asbest enthält * anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder 4 solche Stoffe enthält Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt * asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derj., die unter fallen Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, die unter fällt * Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Sande aus der Wirbelschichtfeuerung 1 / vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen 1 /
6 Anlage 3 zur Benutzungssatzung Seite * Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen verglaste Abfälle 1 / nicht kompostierbare Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen nicht spezifikationsgerechter Kompost Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen Sieb- und Rechenrückstände Sandfangrückstände Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser Schlämme aus der Wasserklärung Schlämme aus der Dekarbonatisierung Glas 1 / Mineralien (z. B. Sand, Steine) 1 / * sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen 1 / Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, 1 / die unter fallen Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glas 1 / Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen Boden und Steine 1 / andere nicht biologisch abbaubare Abfälle Straßenkehricht Abfälle aus der Kanalreinigung Die Zuordnung zu den in der Gebührensatzung des RAVON bestehenden Gebührenn erfolgt auf Basis Gefährlichkeit des Abfalls, dem Einbauaufwand und der Deponievolumeninanspruchnahme auf der Deponie. Die Zuordnung erfolgt als Einzelfallentscheidung des RAVON nach Vorlage der Erklärung des Abfallerzeugers zur Beseitigung von Abfällen auf der Deponie Kunnersdorf.
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