Das erste Annuitätendarlehen ,00 von 5,5%

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1 Nachtrag Nr. 3 nach 11 Verkaufsprospektgesetz der Breitbandnetz Verwaltungs GmbH vom zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom einschließlich der Nachträge Nr. 1 vom und Nr. 2 vom betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der Breitbandnetz GmbH & Co. KG. Die Breitbandnetz Verwaltungs GmbH gibt folgende, zum bzw. zum eingetretene Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom einschließlich der Nachträge Nr. 1 vom und Nr. 2 vom bekannt: 1. Auf der Gesellschafterversammlung am wurde Dr. Martin Grundmann vom Amt des Geschäftsführers der Breitbandnetz Verwaltungs GmbH abberufen. Daher ändern sich die diesbezüglichen Angaben in den Kapiteln 3 auf Seite 28, 6 auf Seite 34, 14.2 auf Seite 95 und auf Seite 97 des Verkaufsprospekts vom sowie die Angaben im Nachtrag Nr. 1 vom unter Punkt I. e) und f) und die Angaben im Nachtrag Nr. 2 vom unter Punkt 20. und Punkt 48. entsprechend den nachfolgenden Angaben zu Ulla Meixner. Insbesondere entfallen die personellen Verflechtungen von Dr. Martin Grundmann durch seine Abberufung im Nachtrag Nr. 1 vom unter Punkt I. e). Nach der Abberufung von Dr. Martin Grundmann ist Ulla Meixner zur neuen Geschäftsführerin der Breitbandnetz Verwaltungs GmbH bestellt worden. Damit ist nunmehr Ulla Meixner allein geschäftsund vertretungsberechtigte Geschäftsführerin der Breitbandnetz Verwaltungs GmbH mit der Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreterin Dritter abzuschließen. Entsprechend ist Ulla Meixner auch alleiniges Mitglied der Geschäftsführung der Breitbandnetz GmbH & Co. KG. Die Geschäftsanschrift von Ulla Meixner lautet: Husumer Straße 61 in Breklum. Ulla Meixner erhält als Mitglied der Geschäftsführung der Breitbandnetz GmbH & Co. KG eine Geschäftsführervergütung in Höhe von ,00, die nach 8 des Gesellschaftsvertrags zu den Auslagen der persönlich haftenden Gesellschafterin (Breitbandnetz Verwaltungs GmbH) gehört und dementsprechend von der Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin umfasst ist. Darüber hinaus stehen Ulla Meixner keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrags Nr. 3 ist Ulla Meixner weder für Unternehmen tätig noch an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen betraut sind, die dem Emittenten Fremdkapital geben oder die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen. Ulla Meixner ist über ihre Geschäftsführertätigkeit hinaus auch nicht gesondert mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt. Auch stellt sie der Breitbandnetz GmbH & Co. KG kein Fremdkapital zur Verfügung oder vermittelt dies oder erbringt im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts Lieferungen oder Leistungen. Ulla Meixner stand oder steht außerdem nicht das Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben zu. Auch steht ihr nicht aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt zu (vgl. Kapitel auf Seite 109 des Verkaufsprospekts). 2. Die Breitbandnetz GmbH & Co. KG hat mit der VR Bank eg Niebüll und der Investitionsbank Schleswig-Holstein am einen Darlehensvertrag über die Finanzierung der Bereiche 1 und 2 (Bohmstedt, Reußenköge, Breklum, Drelsdorf, Ahrenshöft, Almdorf, Struckum, Vollstedt, Dörpum, Stedesand, Risum-Lindholm und Niebüll Gewerbegebiet) abgeschlossen. Seite 1 von 5

2 Der Darlehensvertrag weicht insofern von den im Verkaufsprospekt vom und im Nachtrag Nr. 2 vom gemachten Angaben ab, als dass er nicht das gesamte Projekt, also alle Baubereiche, erfasst, sondern nur die zuvor genannten Ausbaugebiete (vgl. Kapitel auf Seite 66 des Verkaufsprospekts und Kapitel 19, 9 Abs. 1 auf Seite 141 des Verkaufsprospekts sowie Punkt 65. des Nachtrags Nr. 2 zu Kapitel 19, 9 Abs. 1 auf Seite 141 des Verkaufsprospektes). Auch weichen die Finanzierungskonditionen für die Bereiche 1 und 2 von den im Verkaufsprospekt vom in den Kapiteln 1 Fremdkapital (Seite 14 des Verkaufsprospekts), Kapitel 1.3 (Seite 17 des Verkaufsprospekts), Kapitel 1.8 (Seite 18 des Verkaufsprospekts) sowie Kapitel (Seite 66 des Verkaufsprospekts) und von den im Nachtrag Nr. 2 vom unter Punkt 3. Fremdkapital und Punkt 29. gemachten Angaben ab. Anstelle einer Eigenkapitalquote von 20 % und einer Fremdkapitalquote von 80 % werden die Bereiche 1 und 2 mit ca. 39 % Eigenkapital und 61 % Fremdkapital zu einem Darlehenszinssatz von 5,5% für die beiden langfristigen Annuitätendarlehen finanziert. Eine detaillierte Darstellung der neuen Darlehenskonditionen enthält Punkt 6 dieses Nachtrags Nr. 3. Voraussetzung des Abschlusses dieses Darlehensvertrags für die Bereiche 1 und 2 war, dass sichergestellt ist, dass das Kommanditkapital und die Gesellschafterdarlehen in jedem Fall nachrangig sind und während der Finanzierungsdauer in der Gesellschaft belassen werden. Aus diesem Grund wurde das Kündigungsrecht in 20 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags (vgl. Nachtrag Nr. 2 vom am Ende) geändert. Die ordentliche Kündigung ist jetzt abweichend zum Nachtrag Nr. 2 vom unter Punkt 2. erstmalig zum zulässig. Aus dem gleichen Grund wurde innerhalb des 20 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags auch klargestellt, dass kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt, sofern in den Vermögensverhältnissen der Gesellschaft eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, oder die Gesellschaft mit der Tilgung- und/oder Zinszahlung aus den Gesellschafterdarlehensverträgen in Verzug ist. 20 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der Breitbandnetz GmbH & Co. KG lautet nunmehr wie folgt: (2) Die Kündigung hat unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Geschäftsjahres zu erfolgen. Die Kündigung ist erstmals zum zulässig. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt nicht vor, sofern in den Vermögensverhältnissen der Gesellschaft eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, oder die Gesellschaft mit der Tilgung- und/oder Zinszahlung aus den Gesellschafterdarlehensverträgen in Verzug ist. 3. Im Rahmen der Änderung des ordentlichen und außerordentlichen Kündigungsrechts betreffend die Beteiligung an der Breitbandnetz GmbH & Co. KG wurde auch der Darlehensvertrag über das partiarische Gesellschafterdarlehen, welches sich jeder Gesellschafter beim Beitritt zu geben verpflichtet, angepasst. Das bedeutet, dass eine ordentliche Kündigung des Darlehensvertrags ebenfalls erstmals zum möglich ist und ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund auch beim Darlehensvertrag nicht vorliegt, sofern in den Vermögensverhältnissen der Gesellschaft eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, oder die Gesellschaft mit der Tilgung- und/oder Zinszahlung aus den Gesellschafterdarlehensverträgen in Verzug ist. Die zum Zeitpunkt der Erstellung des Nachtrags Nr. 3 beteiligten Gesellschafter haben die Änderung des Darlehensvertrags bereits in Form eines Änderungsvertrags zum Vertrag über ein partiarisches Darlehen unterzeichnet. Seite 2 von 5

3 4. Die finanzierenden Banken haben außerdem gefordert, dass die Geschäftsanteile der Breitbandnetz Verwaltungs GmbH verpfändet werden. Voraussetzung der Breitbandnetz GmbH & Co. KG war allerdings, dass die VR Bank eg Niebüll die Anteile an der Breitbandnetz Verwaltungs GmbH konsortial für Finanzierer der nächsten Bauabschnitte mithält. Zu diesem Zweck sollen die einzelnen Modalitäten mit Finanzierern der nächsten Bauabschnitte abgestimmt werden. Die Verpfändung der Geschäftsanteile der Breitbandnetz Verwaltungs GmbH wurde am vorgenommen. 5. Neben dem Gesellschaftsvertrag der Breitbandnetz GmbH & Co. KG wurde auch der Gesellschaftsvertrag der Breitbandnetz Verwaltungs GmbH hinsichtlich der Möglichkeit des Austritts durch Kündigung dahingehend angepasst, dass eine ordentliche Kündigung erstmals zum möglich ist. 6. Die Anbieterin erklärt, dass die Finanzierungskonditionen für die Bereiche 1 und 2 (Bohmstedt, Reußenköge, Breklum, Drelsdorf, Ahrenshöft, Almdorf, Struckum, Vollstedt, Dörpum, Stedesand, Risum-Lindholm und Niebüll Gewerbegebiet) von den im Verkaufsprospekt vom und in dem Nachtrag Nr. 2 vom gemachten Annahmen in folgenden Punkten abweichen: Fremdkapitalzins von 4 % (siehe Kapitel 1 Fremdkapital auf Seite 14 des Verkaufsprospekts, Kapitel 1.8 auf Seite 18 des Verkaufsprospekts, Kapitel auf Seite 66 des Verkaufsprospekts und Kapitel in der Tabelle auf Seite 78 des Verkaufsprospekts sowie unter Punkt 29. zu Kapitel und im Nachtrag Nr. 2 vom ); Darlehenslaufzeit von 22 Jahren (siehe Kapitel 1 Fremdkapital auf Seite 14 des Verkaufsprospekts, Kapitel 1.8 auf Seite 18 des Verkaufsprospekts und Kapitel auf Seite 66 des Verkaufsprospekts sowie unter Punkt 8. zu Kapitel 1.8 und unter Punkt 29. zu Kapitel im Nachtrag Nr. 2 vom ); Für die Baubereiche 1 bis 4 sind anfänglich zwei tilgungsfreie Jahre geplant; für den Baubereich 5 ein tilgungsfreies Jahr (siehe Kapitel 1 Fremdkapital auf Seite 14 des Verkaufsprospekts und Kapitel 1.8 auf Seite 18 des Verkaufsprospekts). Ausgehend von einem Gesamtinvestitionsvolumen für die Bereiche 1 und 2 in Höhe von ,00, das sich wie folgt zusammensetzt: Investitionskosten Passivkomponenten: ,00 Investitionskosten Aktivkomponenten: ,00 Vorfinanzierung und Finanzierungskosten: ,00 beinhaltet der Darlehensvertrag mit der VR Bank eg Niebüll und der Investitionsbank Schleswig- Holstein zwei langfristige und zwei kurzfristige Fremdmittel. Die langfristigen Fremdmittel sind Annuitätendarlehen. Das erste Annuitätendarlehen beträgt ,00 und wird zu einem Zinssatz von 5,5% nominal p.a. mit einer Zinsbindung von 8 Jahren zur Verfügung gestellt, wobei das erste Jahr tilgungsfrei ist. Die Laufzeit dieses Annuitätendarlehens beträgt 8 Jahre bei einem vierteljährlichen Zahlungsrhythmus. Für dieses Darlehen wird eine Bereitstellungsprovision von 0,25% pro Monat ab dem 2. Monat nach der Zusage fällig. Eine kostenfreie Sondertilgung ist nicht möglich. Seite 3 von 5

4 Das zweite Annuitätendarlehen beträgt ,00 und wird zu einem Zinssatz von 5,5% nominal p.a. mit einer Zinsbindung von 10 Jahren zur Verfügung gestellt, wobei die ersten beiden Jahre tilgungsfrei sind. Die Laufzeit dieses Annuitätendarlehens beträgt 20 Jahre bei einem vierteljährlichen Zahlungsrhythmus. Auch für dieses Darlehen wird eine Bereitstellungsprovision von 0,25% pro Monat ab dem 2. Monat nach der Zusage fällig. Eine kostenfreie Sondertilgung ist nicht möglich. Im Gegensatz zu der Darstellung in Kapitel 11.1 auf Seite 65 des Verkaufsprospekts vom werden folglich künftig Provisionen in Form von Bereitstellungsprovisionen in Höhe von jeweils 0,25% je Annuitätendarlehen pro Monat ab dem 2. Monat nach der Zusage fällig. Als kurzfristiges Fremdmittel wird ein Betrag von ,00 für die Vorfinanzierung der Mehrwertsteuer zur Verfügung gestellt. Der Zinssatz für dieses Darlehen beträgt 6,25% nominal p.a. Das Darlehen läuft bis zur Erstattung der Mehrwertsteuer, maximal jedoch bis zum Das zweite kurzfristige Fremdmittel ist ein Darlehen über ,00 zu einem Zinssatz von 9,75%. Dieses Darlehen stellt einen Betriebsmittelkredit zu Gunsten des laufenden Kontos dar. Das Darlehenspaket der VR Bank eg Niebüll und der Investitionsbank Schleswig-Holstein setzt voraus, dass bei privaten Grundstücken, die für eine Durchleitung benötigt werden, die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Errichtung, Unterhaltung und zum Betrieb des Leerrohr- und Glasfasernetzes sowie der zugehörigen Peripherie zu Gunsten des Betreibers inklusive einer Vormerkung für Dritte erfolgt. Die Eintragung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten und der Vormerkungen hat gleichrangig ohne wertmindernde Vorlasten in Abteilung II und ohne Vorlasten in Abteilung III des jeweiligen Grundbuchs zu erfolgen. Bei öffentlichen Grundstücken sind Gestattungsverträge mit einem Eintrittsrecht für Dritte in sämtliche Nutzungs-, Pacht- und Gestattungsverträge bezüglich der Rechte zu den Durchleitungsgrundstücken zu schließen. Weiterhin setzen die VR Bank eg Niebüll und die Investitionsbank Schleswig-Holstein voraus, dass eine Raumsicherungsübereignung des Leerrohr- und Glasfasernetzes inklusive der zugehörigen Peripherie und eine Globalabtretung der gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Betrieb des 1. und 2. Bauabschnittes des zu erstellenden Leerrohr- und Glasfasernetzes vorgenommen wird. Insofern bestehen im Gegensatz zur Aussage in Kapitel 19, 9 Abs. 2 Nr. 3 auf Seite 141 des Verkaufsprospekts vom nunmehr dingliche Belastungen des Anlageobjekts. Außerdem verpflichtet sich die Breitbandnetz GmbH & Co. KG zur Verpfändung eines bei der VR Bank eg Niebüll aufzubauenden Reservekontos mit einem Guthaben von mindestens einem vollen Kapitaldienst des Folgejahres ( ,00 anfänglich). Das Guthaben ist innerhalb von 4 Jahren, bis spätestens zum in monatlichen Raten von ,00 aufzubauen. Zusammengefasst beträgt die Fremdkapitalquote für die Bereiche 1 und 2 (Bohmstedt, Reußenköge, Breklum, Drelsdorf, Ahrenshöft, Almdorf, Struckum, Vollstedt, Dörpum, Stedesand, Risum-Lindholm Seite 4 von 5

5 und Niebüll Gewerbegebiet) nunmehr ca. 61 % und die Eigenkapitalquote ca. 39 %. Dies weicht von der ursprünglichen Fremdkapitalquote von 80 % (im Verkaufsprospekt vom dargestellt in Kapitel 1. Fremdkapital auf Seite 14, Kapitel 1.3 auf Seite 17 und Kapitel 1.8 auf Seite 18 und im Nachtrag Nr. 2 vom dargestellt unter Punkt 3. Fremdkapital ) und von der ursprünglichen Eigenkapitalquote von 20 % (dargestellt im Verkaufsprospekt vom in Kapitel 1.1 auf Seite 15, Kapitel 1.3 auf Seite 17 und Kapitel 1.8 auf Seite 18 sowie im Nachtrag Nr. 2 vom unter Punkt 3. Fremdkapital und unter Punkt 4.) ab. Für die weiteren Ausbaugebiete wird zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrags Nr. 3 von einer Fremdkapitalquote zwischen 60 und 70 % und einer Eigenkapitalquote zwischen 30 und 40 % ausgegangen. Der Fremdkapitalzins beträgt für die Finanzierung der Bereiche 1 und 2 für die beiden langfristigen Annuitätendarlehen über 8 bzw. 20 Jahre 5,5 %. Dies weicht von den ursprünglich im Verkaufsprospekt vom gemachten Angaben (Fremdkapitalzins von 4 %) in den Kapiteln 1. Fremdkapital auf Seite 14, 1.8 auf Seite 18 und auf Seite 66 sowie von der im Nachtrag Nr. 2 vom gemachten Angabe (Fremdkapitalzins von 4 %) unter dem Punkt 29. ab. Für die weiteren Ausbaugebiete wird zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrags Nr. 3 von ähnlichen Konditionen ausgegangen. Bei diesen Zahlen handelt es sich um Annahmen. Die Verhandlungen mit Kreditinstituten bezüglich der Finanzierung des gesamten Projektes waren zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrags Nr. 3 noch nicht abgeschlossen. 8. Die Anbieterin weist darauf hin, dass sich die geänderten Finanzierungskonditionen für die unter Punkt 2. beschriebenen Bereiche (Ausbaugebiete) negativ auf die die Finanz-, Ertrags- und Liquiditätslage der Breitbandnetz GmbH & Co. KG auswirken und dementsprechend voraussichtlich zu geringeren Auszahlungen an die Anleger führen werden. 7. Die Anbieterin erklärt, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Nachtrags Nr Kommanditisten mit einem Kommanditkapital von insgesamt ,00 an der Breitbandnetz GmbH & Co. KG beteiligt sind. Breklum, gez. Ulla Meixner Ort, Datum der Veröffentlichung Breklum, Firma des Anbieters (Breitbandnetz Verwaltungs GmbH) Seite 5 von 5

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