KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN APS+

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN APS+"

Transkript

1 DE DE DE

2 KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den KOM(2008) 656 endgültig APS+ Bericht über den Stand der Ratifizierung der in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS-Verordnung) aufgeführten Übereinkommen in den Ländern, denen mit dem Beschluss der Kommission vom 21. Dezember 2005 die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+) gewährt wurde, und über die Empfehlungen der Aufsichtsgremien {SEK(2008) 2647} (von der Kommission vorgelegt) DE DE

3 APS+ Bericht über den Stand der Ratifizierung der in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS-Verordnung) aufgeführten Übereinkommen in den Ländern, denen mit dem Beschluss der Kommission vom 21. Dezember 2005 die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+) gewährt wurde, und über die Empfehlungen der Aufsichtsgremien {SEK(2008) 2647} DE 2 DE

4 DAS ALLGEMEINE PRÄFERENZSYSTEM DER EU (APS) Das Allgemeine Präferenzsystem der Europäischen Union ist ein System präferenzieller Handelsregelungen, mit dem die EU den bevorzugten Zugang zu ihren Märkten auf die Entwicklungsländer ausdehnt. Es ist ein wichtiges Instrument der EU-Außenhandelspolitik, das diese Länder bei der Bekämpfung der Armut unterstützt und ihnen hilft, Einnahmen aus dem Handel zu erzielen. Die EU führte das APS aufgrund der Empfehlungen der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) aus dem Jahr 1968 ein, in denen angeregt wurde, ein allgemeines System von Zollpräferenzen einzuführen, mit dem die Industriestaaten allen Entwicklungsländern Handelspräferenzen gewähren sollten. Im Rahmen der WTO/des GATT fällt das APS unter den Beschluss über Differenzierte und günstigere Behandlung, Gegenseitigkeit und verstärkte Teilnahme der Entwicklungsländer (sogenannte Ermächtigungsklausel ). Das APS der EU ist ein allgemeines, nicht auf Gegenseitigkeit beruhendes, diskriminierungsfreies Präferenzsystem für die Entwicklungsländer, mit dem folgende Ziele verfolgt werden: Steigerung der Exporteinnahmen der Entwicklungsländer, Förderung ihrer Industrialisierung, Beschleunigung ihres Wirtschaftswachstums. Das APS der EU ist das großzügigste aller in den Industriestaaten bestehenden APS-Systeme. Es gewährt entweder Zollfreiheit oder Zollsenkungen für rund Waren, die aus den 177 APS-begünstigten Ländern und Gebieten eingeführt werden. Das neue, überarbeitete APS der EU trat zum 1. Januar 2006 in Kraft. Es ist einfacher, transparenter und stabiler. Die Zahl der unterschiedlichen Regelungen nach dem APS ist von fünf auf drei gesenkt worden. Das Allgemeine Präferenzsystem wurde auf weitere Waren, hauptsächlich Agrar- und Fischereierzeugnisse, ausgedehnt, die für Entwicklungsländer von besonderem Interesse sind. Die Laufzeit wurde verlängert, um die Vorhersagbarkeit zu verbessern. Speziell für besonders gefährdete Länder, die zentrale internationale Übereinkommen über Menschen- und Arbeitnehmerrechte, nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung ratifiziert und tatsächlich umgesetzt haben, wurde eine neue Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung, das APS+, eingeführt. Es erstreckt sich auf Waren, die zollfrei in die EU eingeführt werden können. Die Sonderregelung APS+ wurde in einem beschleunigten Verfahren verabschiedet, damit sie zum 1. Juli 2005 in Kraft treten konnte. Die Liste der Länder, die für das APS+ in Frage kommen, wurde vor Anfang 2006 bestätigt, und zwar auf der Grundlage einer Beurteilung der tatsächlichen Umsetzung zentraler internationaler Übereinkommen über Menschen- und Arbeitnehmerrechte, verantwortungsvolle Staatsführung und Umweltschutz. SONDERREGELUNG FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG UND VERANTWORTUNGSVOLLE STAATSFÜHRUNG (APS +) DE 3 DE

5 Mit der Einführung der neuen Sonderregelung APS+ verfolgte die Europäische Kommission folgende Ziele: Nutzung des internationalen Handels, um das Wirtschaftswachstum zu fördern und dem Erfordernis einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung zu tragen; einfachere, leichter kontrollierbare und transparentere Gestaltung des APS+ im Vergleich zu den vorherigen APS-Sonderregelungen bei gleichzeitiger uneingeschränkter Unterstützung der EU-Ziele einer nachhaltigen Entwicklung und verantwortungsvollen Staatsführung. Deshalb ist die neue Sonderregelung APS+ darauf ausgelegt, gefährdete Länder zu unterstützen, die zentrale internationale Übereinkommen über nachhaltige Entwicklung, Menschen- und Arbeitnehmerrechte und verantwortungsvolle Staatsführung ratifiziert und tatsächlich umgesetzt haben. Die im APS+ vorgesehenen Handelspräferenzen werden Entwicklungsländern gewährt, die die Übereinkommen in Anhang III Teil A (UN- Menschenrechtsübereinkommen und zentrale ILO-Arbeitsnormen) und mindestens 11 der in Anhang III Teil B (nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates (APS-Verordnung) aufgeführten Übereinkommen ratifiziert und tatsächlich umgesetzt haben und sich verpflichten, bis 31. Dezember 2008 die übrigen Übereinkommen in Anhang III Teil B zu ratifizieren und tatsächlich umzusetzen. Die Vereinfachung im APS+ besteht darin, dass die Förderfähigkeit eines Landes von der Ratifizierung und ordnungsgemäßen Umsetzung internationaler Übereinkommen abhängt. Das APS+ ist einfacher zu überwachen, weil es zuverlässige Beurteilungsverfahren für die Umsetzung dieser Übereinkommen gibt. Es ist darüber hinaus transparenter, weil sich die Überwachung und Bewertung der Förderfähigkeit auf öffentlich zugängliche Berichte und Beobachtungen der einschlägigen internationalen Organisationen stützt. Es ist jedoch zu beachten, dass die Beurteilung von der Verfügbarkeit von Berichten abhängt, die den für die Anwendung der Verordnung in Frage kommenden Zeitraum abdecken. Wie in der APS-Verordnung ausgeführt wird, beruht die als Anreiz konzipierte Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung auf einem ganzheitlichen Konzept der nachhaltigen Entwicklung, wie es in internationalen Übereinkommen und Erklärungen wie der Erklärung der Vereinten Nationen über das Recht auf Entwicklung von 1986, der Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung von 1992, der Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998, der Millenniumserklärung der Vereinten Nationen von 2000 und der Erklärung von Johannesburg über nachhaltige Entwicklung von 2002 anerkannt wird. Dementsprechend sollten diejenigen Entwicklungsländer in den Genuss zusätzlicher Zollpräferenzen kommen, die aufgrund einer fehlenden Diversifizierung und einer unzureichenden Einbindung in das internationale Handelssystem gefährdet sind - was anhand der unten aufgeführten objektiven Kriterien beurteilt wird - und dennoch besondere Belastungen und Verpflichtungen auf sich nehmen, indem sie wichtige internationale Übereinkommen zu den Menschen- und Arbeitnehmerrechten, zum Umweltschutz und zur verantwortungsvollen Staatsführung ratifizieren und tatsächlich umsetzen. Die Präferenzen sind so konzipiert, dass sie zusätzliches Wirtschaftswachstum fördern und damit der Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung tragen. Die Sonderregelung APS+ wurde in einem beschleunigten Verfahren verabschiedet, damit sie zum 1. Juli 2005 in Kraft treten konnte. Dementsprechend kamen, wie in der APS- DE 4 DE

6 Verordnung dargelegt, Entwicklungsländer, die die Kriterien der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung bereits bei Inkrafttreten der Verordnung erfüllten, ab Juli 2005 in den Genuss dieser Regelung. Sie wurden daher vorläufig als begünstigte Länder verzeichnet. Die Präferenzen wurden ihnen weiter gewährt, wenn die Kommission auf ihren förmlichen Antrag hin ihre Einstufung als begünstigte Länder bis zum 15. Dezember 2005 bestätigte. Gemäß Artikel 9 Absatz 1 der APS-Verordnung werden die Präferenzen nach der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung einem Land gewährt, das die in Anhang III Teil A aufgeführten Übereinkommen ratifiziert und tatsächlich umgesetzt hat und mindestens 7 der in Anhang III Teil B aufgeführten Übereinkommen ratifiziert und tatsächlich umgesetzt hat und sich verpflichtet, die in Anhang III Teil B aufgeführten Übereinkommen, die es bisher noch nicht ratifiziert und tatsächlich umgesetzt hat, bis zum 31. Dezember 2008 zu ratifizieren und tatsächlich umzusetzen, und sich verpflichtet, die Ratifizierung der Übereinkommen und die entsprechenden Rechtsvorschriften und Maßnahmen zu ihrer Umsetzung beizubehalten und eine regelmäßige Überwachung und Überprüfung der Umsetzung gemäß den Durchführungsvorschriften der von ihm ratifizierten Übereinkommen akzeptiert und als gefährdetes Land anerkannt ist. Ein Land gilt nach Artikel 9 Absatz 3 der APS-Verordnung als gefährdet, wenn es von der Weltbank während drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht als Land mit hohem Einkommen eingestuft wurde und die fünf größten Abschnitte seiner unter das APS fallenden Einfuhren in die Gemeinschaft mehr als 75 % des Wertes seiner gesamten unter das APS fallenden Einfuhren ausmachen und seine unter das APS fallenden Einfuhren in die Gemeinschaft weniger als 1 % des Wertes der gesamten unter das APS fallenden Einfuhren in die Gemeinschaft ausmachen. Zugrunde zu legen sind die am 1. September 2004 verfügbaren Daten, und zwar als Durchschnitt von drei aufeinanderfolgenden Jahren. STAND IM APRIL 2008 Gemäß Artikel 9 Absatz 4 der APS-Verordnung überwacht die Kommission den Status der Ratifizierung und der tatsächlichen Umsetzung der in Anhang III aufgeführten Übereinkommen. Vor dem Ende des Anwendungszeitraums dieser Verordnung und rechtzeitig zu den Beratungen über die nächste Verordnung legt die Kommission dem Rat einen Bericht über den Ratifizierungsstatus dieser Übereinkommen vor, der auch Empfehlungen der Aufsichtsgremien enthält. DE 5 DE

7 Deshalb soll der vorliegende Bericht Aufschluss über den derzeitigen Stand (April 2008) der Ratifizierung und tatsächlichen Umsetzung der in Anhang III der APS-Verordnung aufgeführten Übereinkommen durch die 15 APS+-begünstigten Länder gegeben. Die Überwachung und Bewertung der tatsächlichen Umsetzung der APS+-Regelungen sollte sich auf die Feststellungen der Aufsichtsgremien stützen, die unter Federführung der entsprechenden internationalen Organisationen wie der UN, der ILO und anderen eingerichtet wurden, sowie auf die Erklärungen der in den Übereinkommen selbst vorgesehenen Kontrollorgane, die von den jeweiligen Organisationen veröffentlicht werden. Damit wird ein präziser und objektiver Überprüfungsprozess gewährleistet. Der vorliegende Bericht stützt sich auf Feststellungen von Kontrollorganen, die zwischen Dezember 2005 und April 2008 vorgelegt wurden. Die Kommission fasste am 21. Dezember 2005 einen Beschluss über die Liste der APS+- Begünstigten 1. Diesen Ländern wurde die Sonderregelung APS+ für den Zeitraum gewährt, wenn sie bis 31. Oktober 2005 einen förmlichen Antrag stellten und die Anforderungen der APS-Verordnung erfüllten. Die Liste umfasste 15 Länder: Lateinamerika: 4 Länder der Andengemeinschaft (Bolivien, Kolumbien, Ecuador, Peru); 6 mittelamerikanische Länder (Costa Rica, El Salvador 2, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama) sowie Venezuela; Osteuropa (Republik Moldau 3, Georgien); Asien (Sri Lanka, Mongolei). A. Stand der Ratifizierung Fast drei Jahre nachdem in diese Länder erstmals in den Genuss des APS+ kamen, ist der Stand der Ratifizierung wie folgt: Alle Begünstigten haben inzwischen alle Übereinkommen in Anhang III Teil A ratifiziert. Einige Länder, die die Übereinkommen in Anhang III Teil B noch nicht ratifiziert hatten, haben die Ratifizierung eingeleitet. Im Juli 2005 hatte keines der 15 APS+begünstigten Länder alle 11 in Teil B aufgeführten Übereinkommen ratifiziert; im Beschluss der Kommission vom 21. Dezember 2005 über die Liste der begünstigten Länder, die für die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung nach Artikel 26 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen in Frage kommen. Als El Salvador am 24. Oktober 2005 die Aufnahme in die endgültige Liste der APS+-begünstigten Länder beantragter, machte es als einziges Land - entsprechend der APS-Verordnung Unvereinbarkeit der Bestimmungen der ILO-Übereinkommen Nr. 87 und 98 mit seiner Verfassung geltend. Im September 2006 ratifizierte es die noch ausstehenden Übereinkommen. Am 21. Januar 2008 verabschiedete der Rat die Verordnung (EG) Nr. 55/2008 zur Einführung autonomer Handelspräferenzen für die Republik Moldau und zur Ersetzung der dem Land bis dahin gewährten APS-Präferenzen. Die Verpflichtungen in Bezug auf die Ratifizierung und tatsächliche Umsetzung der Pakte, Übereinkommen, Konventionen und Protokolle in Anhang III der APS- Verordnung wurden in die Verordnung (EG) Nr. 55/2008 übernommen. DE 6 DE

8 April 2008 hatten 10 Länder (Bolivien, Costa Rica, Ecuador, Sri Lanka, die Mongolei, Nicaragua, Panama, Peru, El Salvador und Moldau) alle Übereinkommen in Teil B ratifiziert; 4 Länder (Kolumbien, Guatemala, Honduras und Venezuela) haben alle Übereinkommen bis auf eines ratifiziert, während in Georgien noch die Ratifizierung von 2 Übereinkommen aussteht. B. Stand der tatsächlichen Umsetzung Was die tatsächliche Umsetzung angeht, so zeugen die Empfehlungen der Aufsichtsgremien der ILO und der UN in Anhang IV des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen in der Anlage zu diesem Bericht von einigen Mängeln in Bezug auf den Umsetzungsprozess, insgesamt ist der Stand jedoch zufriedenstellend. DE 7 DE

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, L 283/20 LEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 1015/2014 R KOMMISSION vom 22. Juli 2014 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema

Mehr

Europäische Kommission - Factsheet

Europäische Kommission - Factsheet Europäische Kommission - Factsheet Zweiter Bericht über die Auswirkungen des APS und der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+) für den Zeitraum 2016-2017

Mehr

Entwicklungsländer: Fakten und Zahlen zum neuen System der Handelspräferenzen der EU für den Zeitraum

Entwicklungsländer: Fakten und Zahlen zum neuen System der Handelspräferenzen der EU für den Zeitraum MEMO/04/243 Brüssel, 20. Oktober 2004 Entwicklungsländer: Fakten und Zahlen zum neuen System der Handelspräferenzen der EU für den Zeitraum 2006-2008 Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU Im Jahr

Mehr

Bessere Zollpräferenzen für die bedürftigsten Länder: Reform des Allgemeinen Präferenzsystems der EU

Bessere Zollpräferenzen für die bedürftigsten Länder: Reform des Allgemeinen Präferenzsystems der EU EUROPÄISCHE KOMMISSION MEMO Brüssel, 31. Oktober 2012 Bessere Zollpräferenzen für die bedürftigsten Länder: Reform des Allgemeinen Präferenzsystems der EU Das Schema allgemeiner Zollpräferenzen (Allgemeines

Mehr

Deutscher Bundestag. Sachstand. Übersicht über mandatierte oder bereits laufende Verhandlungen der EU mit Drittstaaten über ein Freihandelsabkommen

Deutscher Bundestag. Sachstand. Übersicht über mandatierte oder bereits laufende Verhandlungen der EU mit Drittstaaten über ein Freihandelsabkommen Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Deutscher Bundestag Übersicht über mandatierte oder bereits laufende Verhandlungen der EU mit Drittstaaten über ein Freihandelsabkommen Seite 2 Übersicht über mandatierte

Mehr

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Präferenzabkommen: A Autonome Präferenzmaßnahmen: Paneuropa-Mittelmeerländer Westliche Balkanländer

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN STELLUNGNAHME DER KOMMISSION

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN STELLUNGNAHME DER KOMMISSION KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 18.07.2003 KOM(2003) 463 endgültig 2001/0245 (COD) STELLUNGNAHME DER KOMMISSION gemäß Artikel 251 Absatz 2 dritter Unterabsatz Buchstabe c) EG-Vertrag

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 8.3.2018 C(2018) 1389 final DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 8.3.2018 über eine vorübergehende Abweichung von den Präferenzursprungsregeln gemäß

Mehr

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Präferenzabkommen: A Autonome Präferenzmaßnahmen: Paneuropa-Mittelmeerländer Westliche Balkanländer

Mehr

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EUROPÄISCHE KOMMISSION Straßburg, den 24.10.2017 COM(2017) 650 final ANNEX 4 ANHANG zur MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

Mehr

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Präferenzabkommen: Paneuropa-Mittelmeerländer A Autonome Präferenzmaßnahmen: Westliche Balkanländer

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 16.12.2003 KOM(2003) 825 endgültig 2003/0317 (CNS) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG mit dem Ziel der

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23.2.2016 COM(2016) 86 final 2016/0052 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, dem

Mehr

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union A Präferenzabkommen: Paneuropa-Mittelmeerländer Autonome Präferenzmaßnahmen: Westliche Balkanländer

Mehr

8305/14 ADD 1 kwi/gha/hü 1 DG G 3 B

8305/14 ADD 1 kwi/gha/hü 1 DG G 3 B RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 31. März 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2013/0444 (NLE) 8305/14 ADD 1 PI 39 I/A-PUNKT-VERMERK Absender: Generalsekretariat des Rates Empfänger: vom 9.

Mehr

KOMVIISSIÖN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

KOMVIISSIÖN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN KOMVIISSIÖN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN K0M(94) 5 endg. Brüssel, den 20. Januar 1994 Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluß eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 16.5.2007 KOM(2007) 257 endgültig 2007/0091 (CNB) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates im

Mehr

AVE-Rundschreiben 1/2014

AVE-Rundschreiben 1/2014 1. HANDELS- UND ZOLLPOLITIK 1.1. Türkei: Revision der EU-Liste der Marktzugangsbarrieren 1.2. Ecuador will Beitritt zum EU-Abkommen mit Anden-Staaten Gespräche mit Mercosur verzögert 1.3. Philippinen:

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES DE DE DE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 7.5.2008 KOM(2008) 250 endgültig 2008/0096 (CNB) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 01.12.2004 SEK(2004)1472 endgültig. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 17.9.2007 KOM(2007) 525 endgültig 2007/0192 (CNS) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 zur Festlegung

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union L 55/4 VERORDNUNG (EU) 2016/293 R KOMMISSION vom 1. März 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich

Mehr

INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION

INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION 1 von 6 26.02.2010 09:46 INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION Übereinkommen 182 Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999 Dieses

Mehr

PE-CONS 13/2/17 REV 2 DE

PE-CONS 13/2/17 REV 2 DE EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 7. Mai 207 (OR. en) 206/025 (COD) LEX 734 PE-CONS 3/2/7 REV 2 VISA 8 COEST 55 COMIX 62 COC 295 VERORDNUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 9.12.2003 KOM(2003) 761 endgültig 2003/0295 (CNS) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über die Erhebung und Übermittlung von Daten zum vierteljährlichen

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 793 final.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 793 final. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Dezember 2016 (OR. en) 15718/16 ENV 816 CLIMA 187 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 15. Dezember 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: Herr Jordi

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. September 2016 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. September 2016 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. September 2016 (OR. en) 11638/16 UD 174 ENT 148 CORDROGUE 44 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 29. Juni 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: Herr

Mehr

5882/1/17 REV 1 ESS/mhz DGG 3B

5882/1/17 REV 1 ESS/mhz DGG 3B Rat der Europäischen Union Brüssel, den 31. März 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2016/0328 (NLE) 5882/1/17 REV 1 UD 17 SPG 8 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS S

Mehr

Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Nr.

Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Nr. 1999 - Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Nr. 182) Klickbarer Index am Ende des Dokuments PRÄAMBEL Abgeschlossen in Genf

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 15.9.2014 COM(2014) 578 final 2014/0267 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen den westafrikanischen

Mehr

9352/01 FR/lu DG H I DE

9352/01 FR/lu DG H I DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 11. Juni 2001 (OR. en) 9352/01 LIMITE FRONT 41 COMIX 419 RECHTSAKTE UND ANDERE INSTRUMENTE Betr.: Richtlinie des Rates zur Ergänzung der Regelungen nach Artikel

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 19.05.2005 SEK(2005) 645 endgültig Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES zur Änderung des Anhangs IV (Energie) des EWR-Abkommens

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 110/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)

Amtsblatt der Europäischen Union L 110/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) 30.4.2005 Amtsblatt der Europäischen Union L 110/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 673/2005 DES RATES vom 25. April 2005 zur Einführung zusätzlicher Zölle auf die Einfuhren

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.5.2016 COM(2016) 317 final 2016/0159 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren

Mehr

Erasmus+ Mobilität mit Programm- und Partnerländern. Projektmanagement. Universität Vechta, 17./18. März 2016 Dr. Markus Symmank, NA DAAD

Erasmus+ Mobilität mit Programm- und Partnerländern. Projektmanagement. Universität Vechta, 17./18. März 2016 Dr. Markus Symmank, NA DAAD Erasmus+ Mobilität mit Programm- und Partnerländern Projektmanagement Universität Vechta, 17./18. März 2016 Dr. Markus Symmank, NA DAAD Programm Donnerstag, 17.3.2016 Aufruf 2016 Antragslage Mittelumverteilung?

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 0.110.034.52 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2004 Nr. 233 ausgegeben am 9. November 2004 Kundmachung vom 26. Oktober 2004 des Beschlusses Nr. 68/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Beschluss

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en) 12412/17 ENV 762 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 19. September 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D052916/02

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/886 DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/886 DER KOMMISSION 21.6.2018 L 158/5 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/886 R KOMMISSION vom 20. Juni 2018 über bestimmte handelspolitische Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.5.2016 COM(2016) 262 final 2016/0136 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsrat EU-Zentralamerika zu

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 2.5.2018 COM(2018) 249 final 2018/0117 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.7.2017 COM(2017) 384 final 2017/0162 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 107/2005. vom 8. Juli zur Änderung bestimmter Anhänge und des Protokolls 31 des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 107/2005. vom 8. Juli zur Änderung bestimmter Anhänge und des Protokolls 31 des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 107/2005 vom 8. Juli 2005 zur Änderung bestimmter Anhänge und des Protokolls 31 des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 26.8.2015 COM(2015) 407 final 2015/0181 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des von der Europäischen Union hinsichtlich des Beitritts der Ukraine

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 9.11.2011 SEK(2011) 1330 endgültig 2011/0312 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 31.3.2006 KOM(2006) 147 endgültig 2006/0051 (ACC) 2006/0052 (ACC) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss eines Abkommens in Form

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 15. Mai 2008 (OR. en) 9192/08 Interinstitutionelles Dossier: 2008/0096 (CNB) UEM 110 ECOFIN 166

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 15. Mai 2008 (OR. en) 9192/08 Interinstitutionelles Dossier: 2008/0096 (CNB) UEM 110 ECOFIN 166 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 15. Mai 2008 (OR. en) 9192/08 Interinstitutionelles Dossier: 2008/0096 (CNB) UEM 110 ECOFIN 166 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Herr Jordi AYET PUIGARNAU, Direktor,

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 2.7.2018 COM(2018) 509 final 2018/0270 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung Lettlands, eine von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG

Mehr

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR)

BESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR) 22.6.2018 DE L 159/31 BESCHLÜSSE BESCHLUSS (EU) 2018/893 DES RATES vom 18. Juni 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 6. Mai 2008 (OR. en) 8243/08 EEE 15 STATIS 49 BUDGET 7 ECO 45 SOC 202 ENV 215 N 16 ISL 14 FL 18

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 6. Mai 2008 (OR. en) 8243/08 EEE 15 STATIS 49 BUDGET 7 ECO 45 SOC 202 ENV 215 N 16 ISL 14 FL 18 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 6. Mai 2008 (OR. en) 8243/08 EEE 15 STATIS 49 BUDGET 7 ECO 45 SOC 202 ENV 215 N 16 ISL 14 FL 18 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: ENTWURF EINES

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 10. November 2009 (OR. en) 14872/09 ACP 236 WTO 221 COLAT 30 RELEX 943

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 10. November 2009 (OR. en) 14872/09 ACP 236 WTO 221 COLAT 30 RELEX 943 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 10. November 2009 (OR. en) 14872/09 ACP 236 WTO 221 COLAT 30 RELEX 943 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN L 146/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/879 DER KOMMISSION vom 2. Juni 2016 zur Festlegung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.4.2014 C(2014) 2727 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29.4.2014 zur Änderung des Beschlusses K(2010) 1620 der Kommission vom 19. März 2010 über ein

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 24.11.2016 C(2016) 7495 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 24.11.2016 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 der Kommission zur

Mehr

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Empfehlung für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Empfehlung für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 8.1.2003 SEK (2003) 9 endgültig EU EINGESCHRÄNKTE VERTEILUNG Empfehlung für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES über das Bestehen eines übermäßigen Defizits

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.2.2017 COM(2017) 119 final 2017/0049 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 60. Tagung der

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES. über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES. über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.7.2018 COM(2018) 532 final 2018/0282 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des Vertrags zur Gründung der

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.7.2016 COM(2016) 459 final 2016/0219 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/170/EU zwecks Streichung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 12.10.2018 L 256/103 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1523 R KOMMISSION vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.6.2018 COM(2018) 486 final 2018/0260 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung Ungarns, eine von Artikel 287 der Richtlinie 2006/112/EG

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.7.2018 C(2018) 4439 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 13.7.2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 6.6.2018 C(2018) 3572 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 6.6.2018 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22.

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. April 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. April 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den. April 207 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 207/00 (NLE) 5649/7 SCH-EVAL 28 SIRIS 4 COMIX 59 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS

Mehr

Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts

Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die Vorläuferchemikalien und andere Chemikalien, die zur Herstellung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen verwendet werden (Vorläuferverordnung

Mehr

* ENTWURF EINES BERICHTS

* ENTWURF EINES BERICHTS EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-2014 Rechtsausschuss 21.9.2009 2009/0023(CNS) * ENTWURF EINES BERICHTS über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls über das auf Unterhaltspflichten

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 8.6.2012 COM(2012) 270 final 2012/0145 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 15. Januar 2001 (OR. fr) 15330/01 CORDROGUE 79

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 15. Januar 2001 (OR. fr) 15330/01 CORDROGUE 79 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 15. Januar 2001 (OR. fr) 15330/01 CORDROGUE 79 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: Beschluss des Rates über Kontrollmaßnahmen und strafrechtliche Sanktionen

Mehr

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT 1.12.2014 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 430/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT KONSOLIDIERTE FASSUNG DES BESCHLUSSES DES

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D043371/02.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D043371/02. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 18. März 2016 (OR. en) 7253/16 ENV 177 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 17. März 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D043371/02 Betr.:

Mehr

Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems

Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems Anhang 2 Unterzeichnet in Brüssel am 14. Dezember 2000 Von der Schweiz

Mehr

Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst revidiert in Paris am 24. Juli 1971 (mit Anhang)

Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst revidiert in Paris am 24. Juli 1971 (mit Anhang) Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst revidiert in Paris am 24. Juli 1971 (mit Anhang) SR 0.231.15; AS 1993 2659 Geltungsbereich der Übereinkunft am 5. Januar 2004 1 Ägypten*

Mehr

VERORDNUNGEN. L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union

VERORDNUNGEN. L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union 18.2.2011 VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 143/2011 DER KOMMISSION vom 17. Februar 2011 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen

Mehr

EUROPÄISCHER KONVENT DAS SEKRETARIAT RP. Brüssel, den 31. Mai 2002 (03.06) (OR. en) CONV 73/02

EUROPÄISCHER KONVENT DAS SEKRETARIAT RP. Brüssel, den 31. Mai 2002 (03.06) (OR. en) CONV 73/02 EUROPÄISCHER KONVENT DAS SEKRETARIAT RP Brüssel, den 3. Mai 2002 (03.06) (OR. en) CONV 73/02 AUFZEICHNUNG von Herrn Giuliano Amato für den Konvent Betr.: Mandat der Arbeitsgruppe zur Rechtspersönlichkeit

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.11.2015 COM(2015) 560 final 2015/0260 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung der Republik Lettland, eine von Artikel 193 der

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES. vom

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.1.2011 SEK(2010) 1632 endgültig Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES vom 10.1.2011 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen

Mehr

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM Endgültige Fassung vom 30.6.2010 COCOF 07/0073/03-DE EURÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION Regionalpolitik LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2015) XXX draft DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf die Meldebögen und

Mehr

Kirche trifft Zeitgeist: Caritas in Veritate und Oikocredit

Kirche trifft Zeitgeist: Caritas in Veritate und Oikocredit Kirche trifft Zeitgeist: Caritas in Veritate und Oikocredit Papst trifft Zeitgeist Aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise zeigt: fehlende Wertgrundlage führt zum Zusammenbruch Caritas in Veritate: Nächstenliebe

Mehr

ENTWURF EINES ENTSCHLIESSUNGSANTRAGS

ENTWURF EINES ENTSCHLIESSUNGSANTRAGS Europäisches Parlament 2014-2019 Plenarsitzungsdokument 8.7.2015 B8-0000/2015 ENTWURF EINES ENTSCHLIESSUNGSANTRAGS eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission gemäß Artikel 123 Absatz 2 der

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 24. November 2009 (OR. en) 15521/09 Interinstitutionelles Dossier: 2009/0104 (CNS)

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 24. November 2009 (OR. en) 15521/09 Interinstitutionelles Dossier: 2009/0104 (CNS) RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 24. November 2009 (OR. en) 552/09 Interinstitutionelles Dossier: 2009/004 (CNS) VISA 384 COWEB 252 COMIX 824 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG

Mehr

ANNEX ANHANG. des. Durchführungsbeschlusses der Kommission

ANNEX ANHANG. des. Durchführungsbeschlusses der Kommission EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.10.2018 C(2018) 6559 final ANNEX ANHANG des Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 91/43

Amtsblatt der Europäischen Union L 91/43 27.3.2014 Amtsblatt der Europäischen Union L 91/43 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES vom 24. März 2014 zur Aufstellung einer Liste nichtkooperierender Drittländer bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei gemäß

Mehr

Haager Protokoll über den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Übersetzung 1. (Stand am 8. März 2005)

Haager Protokoll über den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Übersetzung 1. (Stand am 8. März 2005) Übersetzung 1 Haager Protokoll über den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten 0.520.32 Abgeschlossen in Den Haag am 14. Mai 1954 Von der Bundesversammlung genehmigt am 15. März 1962 2 Schweizerische

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 426 final.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 426 final. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 18. August 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2017/0192 (NLE) 11696/17 FISC 174 VORSCHLAG Absender: Eingangsdatum: 11. August 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

BESCHLÜSSE. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 2,

BESCHLÜSSE. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 2, 12.11.2018 Amtsblatt der Europäischen Union L 284/31 BESCHLÜSSE BESCHLUSS (EU) 2018/1674 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2018 zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.12.2009 KOM(2009)705 endgültig 2009/0192 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS S RATES über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und der

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.10.2017 COM(2017) 606 final 2017/0265 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des Übereinkommens des Europarats

Mehr

Protokoll

Protokoll Originaltext 0.142.393.141 Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Mehr

ANHANG. zum. Vorschlag für einen Beschluss des Rates

ANHANG. zum. Vorschlag für einen Beschluss des Rates EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.2.2014 COM(2014) 88 final ANNEX 1 ANHANG ZUSATZPROTOKOLL ZUM ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT UND DER REPUBLIK ISLAND ANLÄSSLICH DES BEITRITTS

Mehr

E-VSF-Nachrichten N

E-VSF-Nachrichten N E-VSF Elektronische Vorschriftensammlung Bundes- Finanzverwaltung Amtsblatt des Bundesministeriums der Finanzen E-VSF-Nachrichten N 9 06 8. Juli 06 Sofortsache Inhalt Nr. Seite Änderungen/Ergänzungen der

Mehr

BESCHLUSS Nr VERLÄNGERUNG DES MANDATS DES OSZE-PROJEKTKOORDINATORS IN DER UKRAINE

BESCHLUSS Nr VERLÄNGERUNG DES MANDATS DES OSZE-PROJEKTKOORDINATORS IN DER UKRAINE Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Ständiger Rat 1151. Plenarsitzung StR-Journal Nr. 1151, Punkt 1 der Tagesordnung BESCHLUSS Nr. 1254 VERLÄNGERUNG DES MANDATS DES OSZE-PROJEKTKOORDINATORS

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.10.2018 C(2018) 6511 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 10.10.2018 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 7. Dezember 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 7. Dezember 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 7. Dezember 2015 (OR. en) 15108/15 SCH-EVAL 58 SIRIS 95 COMIX 671 BERATUNGSERGEBNISSE Absender: Generalsekretariat des Rates vom 3. Dezember 2015 Empfänger: Delegationen

Mehr

Verordnung (EU) Nr. 557/2013 der Kommission. vom 17. Juni 2013

Verordnung (EU) Nr. 557/2013 der Kommission. vom 17. Juni 2013 Stand 10. April 2014 1040 Verordnung (EU) Nr. 557/2013 der Kommission vom 17. Juni 2013 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR) (2014/313/EU)

(Text von Bedeutung für den EWR) (2014/313/EU) L 164/74 BESCHLUSS R KOMMISSION vom 28. Mai 2014 zur Änderung der Beschlüsse 2011/263/EU, 2011/264/EU, 2011/382/EU, 2011/383/EU, 2012/720/EU und 2012/721/EU zur Berücksichtigung von Entwicklungen bei der

Mehr

BESCHLUSS Nr VERLÄNGERUNG DES MANDATS DES OSZE-PROJEKTKOORDINATORS IN DER UKRAINE

BESCHLUSS Nr VERLÄNGERUNG DES MANDATS DES OSZE-PROJEKTKOORDINATORS IN DER UKRAINE Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Ständiger Rat 1190. Plenarsitzung StR-Journal Nr. 1190, Punkt 3 der Tagesordnung BESCHLUSS Nr. 1298 VERLÄNGERUNG DES MANDATS DES OSZE-PROJEKTKOORDINATORS

Mehr