THE QUALITY SEAL IN HIGHER EDUCATION. Informationen zur Programmakkreditierung gemäß den Vorgaben des deutschen Akkreditierungsrates

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1 THE QUALITY SEAL IN HIGHER EDUCATION Informationen zur Programmakkreditierung gemäß den Vorgaben des deutschen Akkreditierungsrates

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3 Programmakkreditierung Gegenstand des Verfahrens zur Akkreditierung von Studiengängen gemäß den Vorgaben des deutschen Akkreditierungsrates sind Bachelor- und Master-Studiengänge staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen (oder sich in Gründung befindende) in Deutschland. Verfahrensziele Siegel des deutschen Akkreditierungsrates Wir sind vom deutschen Akkreditierungsrat als Akkreditierungsagentur ermächtigt, Programmakkreditierungen in Deutschland durchzuführen und sein Siegel an staatlich und staatlich anerkannte private Hochschulen zu verleihen. Ziel dieses Akkreditierungsverfahrens ist die Einhaltung der Vorgaben des deutschen Akkreditierungsrates, der Vorgaben der Kultusministerkonferenz und etwaiger landespezifischer Vorgaben an Studiengänge. Damit dient diese Akkreditierung der Transparenz über die Qualität der Studiengänge für die interessierte Öffentlichkeit. Die Güte eines Studienganges ist im Rahmen eines gutachterlichen Verfahrens (Peer-Review-Verfahren) darzulegen. Geprüft wird dabei, ob und inwieweit die einschlägigen Vorgaben bei der Entwicklung eines Studienganges und seiner Durchführung eingehalten werden. Die Verleihung des Siegels des deutschen Akkreditierungsrates dokumentiert, dass ein Studiengang diesen Vorgaben entspricht. PROGRAMMAKKREDITIERT nach durch Im Akkreditierungsverfahren überprüft die FIBAA folgende Kernbereiche des Studienganges: Ziele und Strategie, Zulassungsprozess und -verfahren, Konzeption, Wissenschaftliches Umfeld und Rahmenbedingungen sowie Qualitätssicherung. 03

4 Warum FIBAA? FIBAA zeichnet sich aus durch Fachliche Nähe FIBAA ist eine Akkreditierungsagentur, die sich vor allem auf wirtschafts-, rechts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge fokussiert hat. Sie verfügt über einen Gutachter-Pool von über 450 Expertinnen und Experten, die eine hohe Expertise in diesem Spektrum aufweisen. Kurze Verfahrensdauer Die Verfahrensdauer bei einer Programmakkreditierung bei der FIBAA ist kurz. Das Verfahren dauert von der Einreichung der Selbstdokumentation der Hochschule bis zur Entscheidung der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme (F-AK PROG) durchschnittlich 6 Monate. Transparenz Die Arbeitsprozesse sowie die Anforderungen sind klar beschrieben und werden offen kommuniziert. FIBAA informiert und unterstützt die Hochschulen über jeden Verfahrensschritt. Langjährige Erfahrung Seit Beginn des Bologna-Prozesses hat die FIBAA in Deutschland mehr als Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchgeführt. 04

5 Das Verfahren FIBAA-Instrument: der FBK Für die Akkreditierung gemäß den Vorgaben des deutschen Akkreditierungsrates hat die FIBAA einen Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) für die Akkreditierung von Studiengängen entwickelt. Dieser FBK enthält Anforderungen, die erreicht werden müssen, um (1) die Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen, (2) die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen, (3) ggf. die landesspezifischen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und MasterStudiengängen, (4) den Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse sowie (5) die verbindliche Auslegung und Zusammenfassung der Punkte (2) bis (4) durch den Akkreditierungsrat in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung zu erfüllen. Ergebnisse des Verfahrens Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme (F AK PROG) entscheidet auf Grundlage der Beschlussempfehlung der Gutachter und unter Würdigung der Stellungnahme der Hochschule zum Gutachterbericht über die Akkreditierung eines Studienganges. Die F-AK PROG kann entweder die Akkreditierung des Studienganges, die Akkreditierung des Studienganges mit Auflagen (für max. 9 Monate), eine einmalige Aussetzung des Akkreditierungsverfahrens für maximal 18 Monate oder die Ablehnung der Akkreditierung des Studienganges beschließen. Beschließt die F-AK PROG, die Akkreditierung unter Auflagen auszusprechen, sie abzulehnen oder das Verfahren auszusetzen, kann die Hochschule Beschwerde bei der FIBAA einlegen. 05

6 Das Verfahren auf einen Blick FIBAA Hochschule Informiert die Hochschule Vor-Prüfung Antrag Schickt Antrag auf Akkreditierung Angebot Eröffnet das Verfahren Auftrag Akzeptiert das Angebot Vertrag SD Erstellt die Selbstdokumentation (SD) Stellt Gutachterteam zusammen Bestätigt das Gutachterteam Begutachtung vor Ort (BvO) Erstellt Gutachterbericht Bericht Nimmt Stellung zum Gutachterbericht Entscheidet über Verfahren Hat Möglichkeit zur Beschwerde 06

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8 FIBAA Berliner Freiheit D Bonn T. +49 (0) F. +49 (0)

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