I. Allgemeine Hinweise zum Visumverfahren und den Unterlagen bei nationalen Visa (Visa mit einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten)
|
|
- Hermann Meissner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stand: I. Allgemeine Hinweise zum Visumverfahren und den Unterlagen bei nationalen Visa (Visa mit einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten) Der Antrag wird vom Generalkonsulat an die Ausländerbehörde weitergeleitet. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten oder bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird vor der Visumerteilung die Zustimmung der Ausländerbehörde am vorgesehenen Aufenthaltsort benötigt. Aus diesem Grund müssen dem Generalkonsulat alle fremdsprachigen Originalunterlagen mit Übersetzung ins Deutsche und jeweils 2 Kopien vorgelegt werden. Pässe und russische Krankenversicherungspolicen müssen nicht übersetzt werden. Wie bitten Sie, Unterlagen in zwei identischen Sets vorzulegen. Das Generalkonsulat hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer. Sie sollten mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis Monaten rechnen. Ihren Pass erhalten Sie am Tag der Antragstellung zurück. Sobald über Ihren Antrag entschieden werden kann, werden Sie benachrichtigt. Sie können dann an einem beliebigen Arbeitstag der Visastelle zur hierfür vorgegeben Zeit Ihren Pass zur Visierung vorlegen. Diesen erhalten Sie in der Regel 1-2 Stunden später an der Passausgabe der Visastelle zurück. Unmittelbar nach der Einreise ist der Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzuzeigen. Dort wird die endgültige Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und damit auch für die anderen Schengen-Staaten) führen! Alphabetisches Stichwortverzeichnis: Apostille: Alle Urkunden und amtlichen Bescheinigungen, die nicht in Deutschland ausgestellt wurden, müssen mit einer Apostille versehen werden. Hierzu zählen nicht Arbeitsbücher, Diplome oder Schulzeugnisse. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Urkunde/amtlichen Bescheinigung. Sollten Sie nicht wissen, welche Behörde die Echtheit der Urkunde in Form der Apostille bestätigt, können Sie sich an die Behörde wenden, die das Dokument ausgestellt hat. Die Apostille muss auf dem Original der Urkunde angebracht werden. Arbeitsbescheinigung: Ihre Arbeitsbestätigung sollte auf firmeneigenem Papier (mit Briefkopf) folgende Informationen enthalten: Adresse und Telefonnummer des Arbeitgebers, Position des Arbeitnehmers in der Firma, Ihr monatliches Gehalt, seit wann Sie in der Firma beschäftigt sind, sowie Bestätigung der geplanten Reise im Original und zwei Kopien. Die Bescheinigung soll nicht älter als 2 Wochen sein. Anschrift: Telefon: Telefax: Terminvergabe über die Fa. Teleperformance Russia Internet: ul. Kuibyschewa Jekaterinburg Russische Föderation oder visainfo@jeka.diplo.de
2 Arbeitsvertrag/ Einladung: Arbeitsvertrag oder Einladung zur Arbeitsaufnahme aus Deutschland muss die genauen Angaben über Art der Tätigkeit, Aufenthaltszweck, dauer und Vergütung enthalten. Weiterhin sollte sich der Arbeitgeber verpflichten, alle während des Aufenthalts in Deutschland entstehenden Kosten im Sinne der AufenthG, einschließlich der Kosten für eine eventuell notwendige medizinische Behandlung zu übernehmen bzw. eine entsprechende Krankenversicherung abzuschließen. Die Einladung ist im Original vorzulegen. Au-Pair-Vertrag: Ein Muster für einen Au-Pair-Vertrag finden Sie unter Weitere Informationen zu Au-Pair-Aufenthalten finden Sie unter Verträge, die von der Gastfamilie unterschrieben sind, können als Ausdruck eines Pdf-Dokuments oder als Faxkopie angenommen werden, wenn das Au-Pair-Verhältnis aufgrund der Vermittlung durch eine Agentur mit RAL-Gütezeichen zustande kam. Farblichtbilder/ Fotos: Es müssen 2 aktuelle identische Passfotos vor weißem Hintergrund in der Größe 45 Millimeter x 35 Millimeter vorgelegt werden. Die Fotos müssen die Person in einer Frontalaufnahme zeigen. Eine Fotomustertafel finden Sie auf der Homepage unserer Auslandsvertretung. Wir bitten Sie, die Fotos auf die Anträge zu kleben. Gebühren: Die Visumgebühr beträgt 60 in Rubeln für Erwachsene und 30 in Rubeln für minderjährige Kinder. Wir bitten Sie, den Betrag passend zum aktuellen Tageskurs in Rubeln zu bezahlen. Nachweis der alleinigen Sorge: Der Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge (z.b. durch gerichtlichen Sorgerechtsbeschluss, Sterbeurkunde des anderen sorgeberechtigten Elternteils) ist immer dann erforderlich, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil des Kindes im Ausland verbleibt. Nach einer Scheidung behalten in der Russischen Föderation in der Regel beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht. In diesem Fall ist zusätzlich eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des im Heimatland verbleibenden Sorgeberechtigten für alle Schengen-Staaten notwendig. Die Einverständniserklärung ist im Original und mit 2 Kopien vorzulegen, eine Übersetzung in die deutsche Sprache mit 2 Kopien ist beizufügen. In der Erklärung müssen sowohl die Sorgeberechtigten als auch das Kind genau bezeichnet werden. Nachweis für die Finanzierung der Reise: Den Nachweis der Finanzierung Ihres Aufenthalts in Deutschland können Sie z.b. mit einer Verpflichtungserklärung oder mit Kontoauszügen über mindestens drei Monate führen. Hierbei muss nachvollziehbar dargelegt werden, dass Sie in der Lage sind ihren gesamten Aufenthalt in Deutschland zu finanzieren. Alle in diesem Zusammenhang vorgelegten Unterlagen müssen im Original, sowie zwei Kopien, sowie Übersetzungen vorgelegt werden. Krankenversicherung: Zur Beantragung eines Visums ist eine Krankenversicherung erforderlich, die nachweislich für 90 Tage für alle Schengen- Staaten gültig sein muss. Da nicht vorhersehbar ist, wann über Ihren Antrag entschieden wird, können Sie die Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt vor der Einreise abschließen. Sie müssen im Generalkonsulat eine Erklärung unterschreiben, in der Sie sich verpflichten, in Deutschland eine entsprechende Versicherung abzuschließen (die entsprechende Erklärung wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung zur Verfügung gestellt).
3 Minderjähriges Kind: Für ein minderjähriges Kind ist unabhängig von dessen Alter ein eigener Visumantrag (zweifach) einzureichen, der von beiden Eltern bzw. Sorgeberechtigten unterschrieben wird. Sofern das Kind bereits das 16te Lebensjahr vollendet hat, ist zusätzlich die Unterschrift des Kindes auf dem Antrag erforderlich. Ein minderjähriges Kind benötigt in jedem Fall einen eigenen Reisepass (unabhängig davon, ob es weiterhin im Pass seiner Eltern eingetragen ist). Weiterhin werden folgende Unterlagen zwingend benötigt: o Original und Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. o Falls bei einem zeitlich begrenzten Aufenthalt eines minderjährigen Kindes (z.b. zwecks Schüleraustausch) nicht beide Eltern/Sorgeberechtigten mit dem Kind reisen ist zusätzlich eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung für alle Schengen-Staaten notwendig. Die Einverständniserklärung ist im Original und in Kopie vorzulegen, eine Übersetzung in die deutsche Sprache ist beizufügen. In der Erklärung müssen sowohl die Sorgeberechtigten als auch das Kind genau bezeichnet werden (Vorname, Name, Geburtsdatum). Aus ihr muss weiterhin hervorgehen, dass die Sorgeberechtigten einer zeitlich befristeten oder unbefristeten Reise ihres Kindes nach Deutschland und in andere Schengen- Staaten zustimmen, einer Adoption oder Aufenthaltsverlängerung nicht zugestimmt wird das Kind entweder alleine oder mit einer Betreuungsperson (Name ist anzugeben) reisen soll. (Sofern die Betreuungsperson nicht zur gleichen Zeit ihr Visum beantragt, ist eine Kopie der Datenseite ihres Auslandspasses und des gültigen Visums beizufügen.) Pass: Ihr Pass muss unterschrieben sein und noch mindestens 4 freie Seiten haben Wir empfehlen Ihnen, dass Ihr Pass nach der Visabeantragung noch 6 Monate gültig ist. Sicherung des Lebensunterhalts bei Studenten: Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: o Notariell beglaubigte Erklärung der Übernahme aller Kosten durch die Eltern (sog. Sponsorbrief) für den Zeitraum des Studiums (mit Verwandtschaftsnachweis, z.b. in Form einer Geburtsurkunde und Unterlagen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen: Bankkontoauszüge nicht älter als 2 Wochen - mit der Summe von 7908 Euro) oder, o Vorlage einer förmlichen Verpflichtungserklärung gemäß AufenthG für den Studiumaufenthalt (Abgabe nur bei einer deutschen Behörde möglich) oder, o Einzahlung einer Sicherheitsleistung i.h.v EUR auf ein Sperrkonto in Deutschland, von dem monatlich nur 1/12 des eingezahlten Betrages ausgezahlt werden darf. Fragen betreffend die Eröffnung von Sperrkonten richten Sie bitte ausschließlich an die entsprechenden Kreditinstitute. Achtung: Die Ausländerbehörden Bayreuth, Hannover, Konstanz und Duisburg-Essen fordern generell die Einrichtung eines Sperrkontos, sofern Sie kein Stipendium erhalten. oder o Stipendien i.h.v. monatlich 659 EUR aus deutschen öffentlichen Mitteln oder Stipendien einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder Stipendien aus öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes (falls das Stipendium niedriger ausfällt, ist die Differenz entsprechend den genannten Alternativen nachzuweisen) oder o Kontoauszug einer russischen Bank, sofern das Guthaben in Euro ausgewiesen ist (Betrag für 1. Jahr 7908 Euro)
4 Sprachnachweis: Es muss mindestens das erforderliche Niveau mit einem anerkannten Zertifikat nachgewiesen werden. Es werden nur Zertifikate anerkannt, die durch einen Prüfungsanbieter ausgestellt werden, der Mitglied der Association of Language Testers in Europe (ALTE) ist. Das Generalkonsulat erkennt neben Sprachzertifikaten des Goethe-Instituts daher auch Zertifikate der Telc GmbH, das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) und TestDAF-Zertifikate an. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Sprachnachweis bei Ehegattennachzug. Sollten Sie offensichtlich über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und können dieses bei einem Gespräch anlässlich Ihrer persönlichen Vorsprache im Generalkonsulat nachweisen, kann von einem Zertifikat abgesehen werden. Das Sprachzertifikat muss im Original und zwei Kopien vorgelegt werden. Unternehmenskonzept: o Das Unternehmenskonzept dient als Nachweis, o dass der Unternehmer in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt durch die angestrebte selbständige Erwerbstätigkeit zu bestreiten o dass es sich ausschließlich um eine selbständige Erwerbstätigkeit handelt o dass die Niederlassung auf einen Daueraufenthalt ausgerichtet ist o über die Tragfähigkeit der zu Grunde liegenden Geschäftsidee o über die Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und den Beitrag für Innovation und Forschung Übersetzung: Alle Urkunden/Bescheinigungen/Übersetzungen einschließlich Apostille müssen von einem zugelassenen Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden. Die Übersetzung muss im Original und zwei Kopien vorgelegt werden.
5 II. Ihre persönliche Vorsprache im Konsulat Grundsätzlich muss jeder Antrag auf Erteilung eines Visums persönlich gestellt werden. Kinder bis 12 Jahre müssen nicht persönlich vorsprechen. Kommen Sie bitte rechtzeitig zum Gespräch. Personen die später als 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin vorsprechen, können nicht mehr vorgelassen werden und müssen einen neuen Termin vereinbaren. Schaltergespräch: Fragen, die Ihnen gestellt werden, und Dokumente, die Sie vorlegen sollen, dienen dazu, Ihren Antrag richtig zu beurteilen. Beantworten Sie bitte alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß. Geben Sie am Schalter alle Unterlagen und Dokumente ab, die Sie für den Antrag bei sich haben. Achten Sie darauf, dass sich zwischen den Papieren keine Geldscheine befinden; dies wird als Bestechungsversuch gewertet und führt zur Ablehnung des Visumsantrags. Die Anträge sind lückenlos ausgefüllt und mit vollständigen Unterlagen versehen vorzulegen. Unvollständige Antragsunterlagen können grundsätzlich nicht bearbeitet werden und führen zur Zurückweisung; ein neuer Termin muss bei der Terminvergabe vereinbart werden. Welche Unterlagen Sie benötigen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, das für Ihren Hauptreisezweck zutreffend ist. Im Allgemeinen wird die Vorlage der in den jeweiligen Merkblättern aufgeführten Unterlagen ausreichen. Wenn im Einzelfall entstehende Fragen anderweitig nicht geklärt werden können, müssen wir Sie unter Umständen um Vorlage weiterer (über die im Merkblatt aufgelisteten hinausgehenden) Unterlagen bitten oder einzelne Reisende zur (nochmaligen) persönlichen Vorsprache in die Visastelle einladen. Sollten Sie aufgefordert werden, Unterlagen per Fax nachzureichen, achten Sie bitte darauf, die Bearbeitungsnummer deutlich sichtbar auf den Unterlagen zu vermerken. Unterlagen, die unaufgefordert oder ohne Bearbeitungsnummer gefaxt werden, können Ihrem Antrag nicht zugeordnet werden. Die Gebühr für das Visum ist sofort bei Antragstellung bar und in Rubeln am Schalter zu bezahlen. Entscheidung über das Visum: Die Mitarbeiter am Schalter entscheiden nicht selbst darüber, ob Sie ein Visum erhalten. Die Entscheidung über Ihren Visumsantrag obliegt in jedem Fall deutschen Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes. Bearbeitungszeit kann bei nationalen Visa mehrere Wochen bis Monate dauern. Kontrollieren Sie bitte die Daten des Visums sofort nach Erhalt. Das Generalkonsulat kann nicht haftbar gemacht werden in Fällen, in denen unvollständige oder falsche Daten im Visum zu einer Reiseverzögerung führen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihnen die Einreise nach Deutschland trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzkontrollstellen entsprechende Erkenntnisse ergeben.
I. Allgemeine Hinweise zum Visumverfahren und den Unterlagen bei nationalen Visa (Visa mit einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten)
I. Allgemeine Hinweise zum Visumverfahren und den Unterlagen bei nationalen Visa (Visa mit einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten) Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten oder bei Aufnahme einer
MehrI. Allgemeine Hinweise zum Visumverfahren und den Unterlagen bei nationalen Visa (Visa mit einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten)
I. Allgemeine Hinweise zum Visumverfahren und den Unterlagen bei nationalen Visa (Visa mit einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten) Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten oder bei Aufnahme einer
MehrI. Allgemeine Hinweise zum Visumverfahren und den Unterlagen für Schengenvisa (Aufenthalt unter 3 Monaten)
I. Allgemeine Hinweise zum Visumverfahren und den Unterlagen für Schengenvisa (Aufenthalt unter 3 Monaten) Die Botschaft weist auf die Zuständigkeitsregelungen im Rahmen des Art. 5 Visakodex hin: o Folgende
MehrVisabestimmungen für langfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (nationale Visa)
Visabestimmungen für langfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (nationale Visa) Stand Juni 2018 Antragsformulare sind gebührenfrei Informationen zu Visumsbearbeitung und Voraussetzungen zur Visumserteilung
MehrVisabestimmungen für langfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (nationale Visa)
Stand Juli 2018 Visabestimmungen für langfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (nationale Visa) Antragsformulare sind gebührenfrei Informationen zu Visumsbearbeitung und Voraussetzungen zur Visumserteilung
MehrVisabestimmungen für langfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (nationale Visa)
Stand November 2018 Visabestimmungen für langfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (nationale Visa) Antragsformulare sind gebührenfrei Informationen zu Visumsbearbeitung und Voraussetzungen zur Visumserteilung
MehrVisum zur Familienzusammenführung (Nationale Visa)
Stand April 2018 Visum zur Familienzusammenführung (Nationale Visa) Antragsformulare sind gebührenfrei Informationen zu Visumsbearbeitung und Voraussetzungen zur Visumserteilung können nur von Botschaftsangestellten
MehrVisum zur Familienzusammenführung (Nationale Visa)
Stand Februar 2017 Visum zur Familienzusammenführung (Nationale Visa) Antragsformulare sind gebührenfrei Informationen zu Visumsbearbeitung und Voraussetzungen zur Visumserteilung können nur von Botschaftsangestellten
MehrI. Allgemeine Hinweise zum Visumverfahren und den Unterlagen für Schengenvisa (Aufenthalt unter 3 Monaten)
Stand: 24.01.2014 I. Allgemeine Hinweise zum Visumverfahren und den Unterlagen für Schengenvisa (Aufenthalt unter 3 Monaten) Das Generalkonsulat weist auf die Zuständigkeitsregelungen im Rahmen des Art.
MehrMerkblatt für die Beantragung eines Reisepasses
Tel.: (00258) 21 48 27 00 Fax: (00258) 21 49 28 88 www.maputo.diplo.de Öffnungszeiten: Montag-Freitag 09.00 Uhr 12.00 Uhr Stand: Dezember 2016 Merkblatt für die Beantragung eines Reisepasses Anträge auf
MehrBeantragung eines Visums zur Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft mit anschließendem Daueraufenthalt
Stand: 01.11.2016 Beantragung eines Visums zur Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft mit anschließendem Daueraufenthalt Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig
MehrBitte weisen Sie Ihren ausländischen Gast darauf hin, dass eine Verlängerung des Visums in Deutschland in der Regel nicht möglich ist.
Verpflichtungserklärung ausländische Staatsangehörige bei beabsichtigten kurzfristigen Aufenthalten (z.b. Touristen-, Besuchs- oder Geschäftsaufenthalt - Schengenvisum) Ausländische Gäste aus bestimmten
MehrMerkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums für. Besuchsreisen nach Deutschland (kurzfristiger Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb 180 Tagen)
Merkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums für Besuchsreisen nach Deutschland (kurzfristiger Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb 180 Tagen) Zur Visumantragstellung an der Botschaft Khartum bitten
MehrAntrag auf Erteilung der Approbation / einer Berufserlaubnis im Land Brandenburg
Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Telefon* E-Mail-Adresse* Sofern Sie einen (inländischen) Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks mit. Landesamt
MehrHinweise zum Ausfüllen des Visumantrags für ein Schengenvisum
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Kaliningrad Hinweise zum Ausfüllen des Visumantrags für ein Schengenvisum Bitte beachten Sie, dass der Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden
MehrBeantragung eines Visums zum Nachzug des Ehegatten/Lebenspartners
Stand 10.02.2017 Beantragung eines Visums zum Nachzug des Ehegatten/Lebenspartners Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und richten sich genau nach den Vorgaben. Dadurch
MehrMerkblatt Nationale Visa
März 2014 Merkblatt Nationale Visa Voraussetzung für die Erteilung von Visa für längerfristige Aufenthalte bzw. für Aufenthalte, die zu einer Erwerbstätigkeit berechtigen. Für Aufenthalte über drei Monate
MehrAntrag auf Erteilung der Approbation / einer Berufserlaubnis im Land Brandenburg
Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Telefon* E-Mail-Adresse* Sofern Sie einen (inländischen) Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks mit. Landesamt
MehrMerkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums zum. Tourismus (kurzfristiger Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb 180 Tagen)
Merkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums zum Tourismus (kurzfristiger Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb 180 Tagen) Zur Visumantragstellung an der Botschaft Khartum bitten wir Sie zunächst
MehrAntrag auf Vorabzustimmung im Visumverfahren im Rahmen der Anordnung 02/2015
Antrag auf Vorabzustimmung im Visumverfahren im Rahmen der Anordnung 02/2015 Personalien der Referenzperson in Hamburg: Familienname: Vornamen: Geburtsdatum und -ort: Staatsangehörigkeit: bei syrischer
MehrMerkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zum. Studium in Deutschland (langfristiger Aufenthalt von über 90 Tagen)
Merkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zum Studium in Deutschland (langfristiger Aufenthalt von über 90 Tagen) Zur Visumantragstellung an der Botschaft Amman bitten wir Sie sich zunächst
MehrErlaubnis zur befristeten und beschränkten Erlaubnis zur Ausübung des Berufs (i. F. Berufserlaubnis)
Name, Vorname Straße, Hausnummer Land, PLZ, Wohnort Telefon (freiwillige Angabe) E-Mailanschrift (freiwillige Angabe) Sofern Sie einen Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des
MehrMerkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zur
Merkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zur Familienzusammenführung zum in Deutschland lebenden personensorgeberechtigten Elternteil (Kindernachzug) (langfristiger Aufenthalt von über 90
MehrIch beabsichtige in folgender Einrichtung im Land Brandenburg meine Tätigkeit aufzunehmen:
Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Telefon* E-Mailanschrift* Sofern Sie einen (inländischen) Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks mit.
MehrHinweise zum Visumverfahren bei Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland nach 26 Abs. 2 BeschV
Hinweise zum Visumverfahren bei Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland nach 26 Abs. 2 BeschV für Staatsangehörige der Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Ehemalige jugoslawische Republik
MehrMerkblatt zur Beantragung von Aufenthaltstiteln in der Deutschen Botschaft Riga
[1] Merkblatt zur Beantragung von Aufenthaltstiteln in der Deutschen Botschaft Riga Allgemeines Lettische Staatsangehörige unterliegen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Visa oder Aufenthaltstitel
MehrMerkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zur
Merkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zur Familienzusammenführung zum in Deutschland lebenden Ehegatten (langfristiger Aufenthalt von über 90 Tagen) Zur Visumantragstellung an der Botschaft
MehrMerkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums zur
Merkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums zur Medizinischen Behandlung in Deutschland (kurzfristiger Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb 180 Tagen) Zur Visumantragstellung an der Botschaft Khartum
MehrMerkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zur
Merkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zur Familienzusammenführung zum in Deutschland lebenden Schutzberechtigten (endgültige Zuerkennung der Flüchtlings- oder Asyleigenschaft) (langfristiger
MehrBeantragung von Kurzzeitvisa (max. 90 Tage im Halbjahr Aufenthaltsdauer)
Beantragung von Kurzzeitvisa (max. 90 Tage im Halbjahr Aufenthaltsdauer) Stand: April 2013 Die Antragstellung kann nur durch persönliche Vorsprache und nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Die
MehrMerkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums für. Besuchsreisen nach Deutschland (kurzfristiger Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb 180 Tagen)
Merkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums für Besuchsreisen nach Deutschland (kurzfristiger Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb 180 Tagen) Unsere Auslandsvertretung arbeitet seit dem 15. April
MehrLandesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abt. 1 Landesprüfungsamt für Heilberufe Erich-Schlesinger-Str.
Name, Vorname Straße, Hausnummer Land, PLZ, Wohnort Telefon (freiwillige Angabe) E-Mailanschrift (freiwillige Angabe) Sofern Sie einen Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des
MehrMerkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums für. Geschäftsreise / Messebesuch (kurzfristiger Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb 180 Tagen)
Merkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums für Geschäftsreise / Messebesuch (kurzfristiger Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb 180 Tagen) Zur Visumantragstellung an der Botschaft Khartum bitten
MehrMerkblatt über Eheschließungen
Stand : April 2017 Merkblatt über Eheschließungen Wirksamkeit der Ehe Grundsätzlich wird eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland als wirksam angesehen, wenn die für die Trauung im fremden Staat
MehrMerkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums für. Besuchsreisen nach Deutschland (kurzfristiger Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb 180 Tagen)
Merkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums für Besuchsreisen nach Deutschland (kurzfristiger Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb 180 Tagen) Zur Visumantragstellung an der Botschaft Amman bitten
MehrGemeinde Kiedrich im Rheingau Der Gemeindevorstand
Gemeinde Kiedrich im Rheingau Der Gemeindevorstand Gemeinde Kiedrich, Rathaus, 65399 Kiedrich IngridSabiSabinKKerstin R Beantragung von Ausweisdokumenten Passamt Gemeinde Kiedrich Personalausweis: Information:
MehrMerkblatt. Vander Elst -Visa. (Visa für Drittstaatsangehörige zur Erbringung einer vorübergehenden Dienstleistung in Deutschland)
VISASTELLE Eingang: Öffnungszeiten: Homepage: 1030 Wien, Strohgasse 14 c Telefon: 01-711 54-122 /159 ab 14.00 Uhr Fax: 01-711 54-272 Mo., Mi., Do., Fr.: 09.00 bis 12.00 Uhr Di.: 13.00 bis 15.00 Uhr www.wien.diplo.de
MehrAuch wenn sich Ihre Papiere wieder auffinden, informieren Sie uns bitte umgehend. Kinderreisepass/Personalausweis für Kinder in besonderen Fällen:
Hier finden Sie Informationen zu - Verlust der Ausweispapiere - Kinderreisepass - Personalausweis - Reisepass/ePass - Vorläufiger Reisepass Verlust der Ausweispapiere: Haben Sie Personalausweis, Reisepass
MehrHinweise zum Visumverfahren bei Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland nach 26 Abs. 2 BeschV
Stand: 03.11.2016 Hinweise zum Visumverfahren bei Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland nach 26 Abs. 2 BeschV für Staatsangehörige der Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Ehemalige
MehrVerpflichtungserklärung beantragen (Zweck: Erteilung eines Besuchs- oder Geschäftsvisums)
Verpflichtungserklärung beantragen (Zweck: Erteilung eines Besuchs- oder Geschäftsvisums) Sie sind gebeten worden, im Rahmen eines Visumsverfahren zu Besuchs- oder Geschäftszwecken Ihrem Gast eine Verpflichtungserklärung
MehrLeitfaden für die Bewerbung ausländischer Ärzte
Leitfaden für die Bewerbung ausländischer Ärzte Einreise: Staatsangehöriger aus den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Israel oder der Republik Korea benötigen kein Einreisevisum. Der erforderliche
MehrMerkblatt für die Beantragung eines Visums zum. Flughafentransit
Merkblatt für die Beantragung eines Visums zum Flughafentransit Zur Visumantragstellung an der Botschaft Khartum bitten wir Sie zunächst einen Termin über das Terminvergabesystem der Botschaft in der Kategorie
MehrAntrag auf Erteilung eines nationalen Visums
Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums Dieses Antragsformular ist unentgeltlich Foto Bitte nicht aufkleben, nur beilegen, 1. Angaben zum Antragsteller/zur Antragstellerin Reserviert für amtliche
MehrMerkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums für. Geschäftsreise / Messebesuch (kurzfristiger Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb 180 Tagen)
Merkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums für Geschäftsreise / Messebesuch (kurzfristiger Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb 180 Tagen) Unsere Auslandsvertretung arbeitet seit dem 15. April
MehrWas sollte man wissen. zum neuen Reisepass und zum Personalausweis?
Was sollte man wissen zum neuen Reisepass und zum Personalausweis? Biometrischer Reisepass (epass) Die Gültigkeitsdauer des Passes beträgt bei Personen, die bei Antragstellung das 24. Lebensjahr vollendet
MehrVisabestimmungen für kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen (Schengenvisa)
Visabestimmungen für kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen (Schengenvisa) Stand Januar 2017 Antragsformulare sind gebührenfrei Informationen zu Visumsbearbeitung und Voraussetzungen zur Visumserteilung
MehrEingangsstempel Bundesverwaltungsamt. Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter
Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die angegebene Anschrift. Bundesverwaltungsamt Außenstelle Hamm Alter Uentroper Weg 2 59071 Hamm (Westfalen)
MehrMerkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zum. Studium in Deutschland (langfristiger Aufenthalt von über 90 Tagen)
Merkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zum Studium in Deutschland (langfristiger Aufenthalt von über 90 Tagen) Zur Visumantragstellung an der Botschaft Amman bitten wir Sie sich zunächst
MehrVisaerteilungspraxis bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Nicht-EU-Staaten
Visaerteilungspraxis bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Nicht-EU-Staaten Grundsatz: Visumpflicht für alle Ausnahmen: keine Visumpflicht für EU-Bürger Visumpflicht visumfreie Einreise, auch
MehrAllgemeine Hinweise zum Visumverfahren und den Unterlagen für Schengenvisa (Aufenthalt unter 3 Monaten)
18/07/2014 Allgemeine Hinweise zum Visumverfahren und den Unterlagen für Schengenvisa (Aufenthalt unter 3 Monaten) Bitte klicken Sie auf die untenstehende Links um die erforderliche Stichpunkte zu erreichen.
MehrMerkblatt: Regelapprobation
Merkblatt: Regelapprobation (Approbation als Ärztin oder Arzt mit Abschluss im Regierungsbezirk Düsseldorf) abgestellt wird auf den Ort der letzten Prüfung Sprechzeiten (telefonisch): Montag von 08.30
MehrMerkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums für. Seminar / Konferenzteilnahme (kurzfristiger Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb 180 Tagen)
Merkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums für Seminar / Konferenzteilnahme (kurzfristiger Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb 180 Tagen) Zur Visumantragstellung an der Botschaft Amman bitten
MehrMerkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums zur
Merkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums zur Medizinischen Behandlung in Deutschland (kurzfristiger Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb 180 Tagen) Unsere Auslandsvertretung arbeitet seit dem
MehrMerkblatt über die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen
Stand: August 2016 Merkblatt über die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses können nur
MehrAufenthaltserlaubnis in einen neuen Pass übertragen
Aufenthaltserlaubnis in einen neuen Pass übertragen * Wenn Sie einen neuen Pass bekommen haben, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis in den neuen Pass übertragen lassen. * Grundsätzlich wird die Aufenthaltserlaubnis
MehrMerkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums für. Besuch von Familienangehörigen / Bekannten
Merkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums für Besuch von Familienangehörigen / Bekannten Für Besuch bei Ihrem deutschen/europäischen Ehegatten beachten Sie bitte das gesonderte Merkblatt auf
MehrAntrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter. (ADZ-Anerkennungsrichtlinie)
Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die angegebene Anschrift. Bundesverwaltungsamt Außenstelle
MehrMerkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder
Stand: Januar2018 Merkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz
MehrMerkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder
Stand: März 2016 Merkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller
MehrBehörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt Ansprechpartnerin und Ansprechpartner: Landesprüfungsamt für Heilberufe Frau Brigitte Wagner (A - H) Billstraße 80, D-20539 Hamburg Zimmer:
MehrMerkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zur
Merkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (Ärzte und Krankenpfleger) 17a oder 16b AufenthG (langfristiger Aufenthalt von über
MehrACHTUNG! Bitte mit Kugelschreiber in Blockschrift oder am PC ausfüllen
VISUMANTRAG ACHTUNG! Bitte mit Kugelschreiber in Blockschrift oder am PC ausfüllen Bitte mit Kugelschreiber in Blockschrift oder am PC ausfüllen Ich bestätige, daß meine Angaben richtig und vollständig
MehrINFORMATIONSBLATT HEIRAT ZWISCHEN STAATSBÜRGERN AUS BELARUS UND DER SCHWEIZ
INFORMATIONSBLATT HEIRAT ZWISCHEN STAATSBÜRGERN AUS BELARUS UND DER SCHWEIZ 1. Vorbereitung der Eheschliessung in der Schweiz Das Zivilstandsamt in der Schweiz (und nicht diese Vertretung) ist zuständig
MehrMerkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums zur
Merkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums zur Medizinischen Behandlung in Deutschland (kurzfristiger Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb 180 Tagen) Zur Visumantragstellung an der Botschaft Amman
MehrErklärung des Antragsformulars
Erklärung des Antragsformulars Niederlassungsbewilligung Künstler Niederlassungsbewilligung (Familienangehöriger) Die Behörde hat diese Erklärung absichtlich in einer einfachen Sprache geschrieben. In
MehrNiederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge
Merkblatt Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge Sie wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als asylberechtigt oder Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention
MehrDie Angaben dieses Antrags entsprechen inhaltlich dem Antragsformular der Rückseite! 1/4
Arabisch / Deutsch Die Angaben dieses Antrags entsprechen inhaltlich dem Antragsformular der Rückseite! 1/4 Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Antragsteller(in) Familienname ggf. Geburtsname
MehrMerkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums für. Reisen zur medizinischen Behandlung
Merkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums für Reisen zur medizinischen Behandlung Sie möchten zur medizinischen Behandlung für bis zu 90 Tage nach Deutschland einreisen. Falls eine Begleitperson
MehrMerkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums für. Reisen zur medizinischen Behandlung
Merkblatt für die Beantragung eines Schengen-Visums für Reisen zur medizinischen Behandlung Sie möchten zur medizinischen Behandlung für bis zu 90 Tage nach Deutschland einreisen. Falls eine Begleitperson
MehrAufenthaltserlaubnis in einen neuen Pass übertragen
Aufenthaltserlaubnis in einen neuen Pass übertragen * Wenn Sie einen neuen Pass bekommen haben, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis in den neuen Pass übertragen lassen. * Grundsätzlich wird die Aufenthaltserlaubnis
MehrBitte legen Sie IN ALLEN FÄLLEN folgende Unterlagen vor:
VISASTELLE Eingang: 1030 Wien, Strohgasse 14 c Telefon: 01-711 54-122 /159 ab 14.00 Uhr Fax: 01-711 54-272 Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do., Fr.: 09.00 bis 12.00 Uhr Di.: 13.00 bis 15.00 Uhr Homepage: www.wien.diplo.de
MehrDeutsche heiraten in Rumänien
Deutsche heiraten in Rumänien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Rumänien Stand: Juli 2013 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrAufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in der Tschechischen Republik
Weitere Informationen: www.prag.diplo.de Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in der Tschechischen Republik Adresse: Vlašská 19 118 01 Praha 1 (Malá Strana) Postanschrift: Box 88 118 01 Praha 1 Stand: März
MehrAntrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung nach 68 AufenthG
Stadt Calw Ausländerbehörde, Zimmer 109 Bahnhofstr. 28, 75365 Calw 07051/167-281 o. 282 07051/167-222 auslaenderamt@calw.de www.calw.de Öffnungszeiten: Mo-Fr von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Do zusätzlich von
Mehr1. Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren (Vordruck 1)
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt Ansprechpartnerin: Frau Miriam Redlin Zimmer: 0.04 Telefon: + 49 40 428 37-3782 E-Mail: miriam.redlin@bgv.hamburg.de Öffnungszeiten: Billstraße
MehrErklärung des Antragsformulars
Erklärung des Antragsformulars Aufenthaltstitel Familienangehöriger Die Behörde hat diese Erklärung absichtlich in einer einfachen Sprache geschrieben. In der Erklärung stehen immer nur die Wörter für
MehrAntrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels Niederlassungserlaubnis Aufenthaltserlaubnis 1. Familienname 2. 3. Geburtsdatum männlich weiblich 4. Geburtsort 5. Staatsangehörigkeit(en) 6. Größe Augenfarbe
MehrErteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen
Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen Anordnung nach 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Erlass
MehrHinweis: Reisepässe werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Vorläufige Reisepässe werden von der Passbehörde hergestellt.
Reisepass beantragen Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen.
MehrGeburt eines Kindes mit mindestens einem deutschen Elternteil in Estland
Geburt eines Kindes mit mindestens einem deutschen Elternteil in Estland Stand: Mai 2016 Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft
MehrMainz Merkblatt Stand
Stand 01.10.2018 Unterlagen für die Beurkundung von Geburten Allgemeine Hinweise Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden! Urkunden aus dem Ausland müssen immer zusammen mit einer vollständigen
MehrHinweis: Reisepässe werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Vorläufige Reisepässe werden von der Passbehörde hergestellt.
Reisepass beantragen Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen.
MehrINFORMATIONSBLATT HEIRAT ZWISCHEN STAATSBÜRGERN AUS BELARUS UND DER SCHWEIZ
INFORMATIONSBLATT HEIRAT ZWISCHEN STAATSBÜRGERN AUS BELARUS UND DER SCHWEIZ 1. Vorbereitung der Eheschliessung in der Schweiz Das Zivilstandsamt in der Schweiz (und nicht diese Vertretung) ist zuständig
MehrAufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder - Erteilung
Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder - Erteilung Erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein ausländisches Kind, * das im Bundesgebiet geboren wird und * bei dem mindestens
MehrHINWEISE BERUFSERLAUBNIS
HINWEISE BERUFSERLAUBNIS Erteilung einer Berufserlaubnis nach 11 der Bundes-Apothekerordnung (BApO) - Ausbildung außerhalb der EU/des EWR und der Schweiz - Die Erteilung der Berufserlaubnis erfolgt grundsätzlich
Mehrvon der Patientin/vom Patienten konnte keine eigene Unterschrift geleistet werden, weil
Name, Anschrift Krankenhaus Geschäftszeichen: Landratsamt Tuttlingen -Sozialamt- Bahnhofstraße 100 78532 Tuttlingen Antrag auf Kostenübernahme im Rahmen des 25 SGB XI am vom bis wurde Name, Vorname Anschrift,
Mehr