Die Berufspraxis muss der Fortbildung zum operativen Professional dienlich sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben haben.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Berufspraxis muss der Fortbildung zum operativen Professional dienlich sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben haben."

Transkript

1 Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfter IT - Berater (Certified IT Business Consultant), Geprüfter IT - Entwickler (Certified IT System Manager), Geprüfter IT - Ökonom (Certified IT Marketing Manager), Geprüfter IT- Projektleiter (Certified IT Business Manager) Dieses Merkblatt dient der Orientierung von Prüfungsteilnehmern/Prüfungsteilnehmerinnen bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung zum Operativen Professional. Grundlage dieses Merkblattes ist die Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik vom 3. Mai Herausgeber des Merkblattes ist die IHK Köln. Zulassungsvoraussetzungen Zur Prüfung der Operativen Professionals ist zugelassen, wer folgendes nachweist: Eine erfolgreiche Ausbildung in den Zugangsberufen und eine zweijährige einschlägige Berufspraxis oder eine Ausbildung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine dreijährige einschlägige Berufspraxis oder keinen Ausbildungsabschluss und eine mindestens sechsjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis muss der Fortbildung zum operativen Professional dienlich sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben haben. Abweichend vom Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Die Fortbildungsprüfung besteht aus drei Teilen: Mitarbeiterführung und Personalmanagement Profilspezifische IT- Fachaufgaben Betriebliche IT - Prozesse Prüfungsdurchführung Prüfungsteil Mitarbeiterführung und Personalmanagement In diesem Prüfungsteil soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin zwei handlungsorientierte, integrierte Situationsaufgaben (je Aufgabe min. 90 Minuten, Gesamtzeit max. 240 Minuten) schriftlich bearbeiten.

2 Die Situationsaufgaben, die betrieblich-praxisorientierte Situationen beinhalten, und vom Prüfling anhand von Aufgabenstellungen bearbeitet werden, sind so gestaltet, dass jeder der folgenden Qualifikationsschwerpunkte mindestens einmal thematisiert wird: Personalplanung und -auswahl (u.a. Personalbedarfsplanung, Personalgewinnung/ -auswahl) Mitarbeiter- und Teamführung (u.a. Beurteilen von Mitarbeitern, Mitarbeiterführung/-motivation) Qualifizierung (u.a. Festlegen von Qualifizierungszielen, Ermitteln von Qualifizierungsbedarfen) Arbeitsrecht (u.a. Kenntnisse im Bereich Betriebsverfassungsgesetz, Tarifrecht) Des Weiteren soll eine praktische Demonstration (max. 30 Minuten + 20 Minuten Vorbereitungszeit) vom Prüfling vorbereitet und durchführt werden. Mögliche Themen können sein: Vorbereiten und Durchführen eines Einstellungsgespräches Vorbereiten und Durchführen eines Mitarbeitergespräches Vorbereiten und Durchführen einer Ausbildungseinheit Vorbereiten und Durchführen einer Mitarbeiterqualifizierung Prüfungsteil Profilspezifische IT- Fachaufgaben Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin soll im Prüfungsteil "Profilspezifische IT - Fachaufgaben" drei handlungsorientierte, integrierende Situationsaufgaben (je Aufgabe min. 150 Minuten, Gesamt: max. 540 Minuten) schriftlich bearbeiten, von denen eine Situationsaufgabe in englischer Sprache gestellt wird. In den Prüfungsteilen "Mitarbeiterführung und Personalmanagement" sowie "Profilspezifische IT- Fachaufgaben" gilt: Hat der Prüfling in nicht mehr als einer Situationsaufgabe eine mangelhafte Prüfung erbracht, so wird ihm/ihr eine mündliche Ergänzungsprüfung von nicht mehr als 20 Minuten angeboten. Die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfung wird zu einer Note zusammengefasst, wobei die Bewertung der schriftlichen Prüfung doppelte Gewichtung hat. Prüfungsteil Betriebliche IT- Prozesse In diesem Prüfungsteil sollen Projekte aus der betrieblichen Praxis oder Aufgaben aus den betrieblichen IT - Prozessen vom Prüfungsteilnehmer/von der Prüfungsteilnehmerin realisiert und dokumentiert werden. Der Prüfling soll somit nachweisen, dass er/ sie in der Lage ist, ein praxisrelevantes Projekt oder Aufgaben aus mindestens einem der folgenden IT- Geschäftsprozesse zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren (siehe 9, 12, 15, 18). 2 von 6

3 Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin reicht hierzu einen Themenvorschlag mit einer kurzen Beschreibung in Form eines Exposés fristgerecht an die IHK Köln ein. Das Exposé sollte ausformuliert sein und muss nachfolgende Angaben beinhalten: Name, Vorname Adresse Themenvorschlag kurze Beschreibung des Themenvorschlags (Gliederung) Laufzeit des Projektes Umfang der Dokumentation Datum, Unterschrift Die Auswahl des Themas für die Dokumentation erfolgt im Rahmen eines Zielvereinbarungs- Gespräches zwischen dem Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin und dem Prüfungsausschuss, bei dem eine Zielvereinbarung über durchzuführende Arbeiten, Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation sowie den Abgabetermin getroffen wird. Zwischen dem Tag des Zielvereinbarungsgesprächs und dem Abgabetermin der Dokumentation darf maximal ein Zeitraum von einem Jahr liegen. Der Prüfungsausschuss ist berechtigt, Themenvorschläge abzulehnen, die nicht den Anforderungen der Fortbildungsprüfung zum operativen Professional entsprechen. Der Prüfungsausschuss kann besondere Schwerpunkte zur Bearbeitung vorgeben und zeitliche Vorgaben machen. Aufbau einer Dokumentation Auf der Grundlage des genehmigten Themenvorschlags und dessen Exposés wird die Dokumentation der Projektarbeit erstellt. Durch die dokumentierte Projektarbeit soll die berufliche Handlungsfähigkeit des Prüflings an konkreten Arbeitsprozessen überprüft werden. Eine Dokumentation besteht aus: Deckblatt Kopie Projektantrag Erklärung (Anlage 2) Inhaltsverzeichnis (Gliederung), evtl. Abkürzungsverzeichnis / Glossar Text, ggf. mit Anlage bzw. mit Anhang ggf. Literaturverzeichnis / Quellenverzeichnis Deckblatt Das Deckblatt enthält folgende Informationen: Thema der Arbeit Name, Vorname und Prüfungsnummer Datum der Abgabe bei der IHK Gesamtzahl der Seiten 3 von 6

4 Erklärung Mit der Erklärung versichert der Prüfungsteilnehmer, dass er die Projektarbeit selbstständig angefertigt hat. Inhaltsverzeichnis (Gliederung) Die Gliederung sollte numerisch sein. Bitte beachten Sie, dass nicht mehr als 4 Ziffern verwendet werden sollten. Auch muss auf einen Gliederungspunkt stets ein Gliederungspunkt 2 folgen. Textteil Der Textteil ist nicht auf eine bestimmte Seitenzahl begrenzt. Mögliche Anlagen sollen in angemessenem Umfang mit seitengenauen Hinweisen beigefügt werden. Nicht mitgerechnet werden dabei Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis. Soweit Nachweise, tabellarische Übersichten, Berechnungen für das unmittelbare Verständnis des Textes nicht erforderlich sind oder aufgrund ihrer Komplexität das Verständnis erschweren würden, sollen diese in der Anlage dem Text beigefügt werden. Übernommene Tabellen, Texte und Abbildungen sind mit Quellenangaben zu versehen. Werden im Text nicht allgemein bekannte Abkürzungen verwendet, ist nach dem Inhaltsverzeichnis ein Abkürzungsverzeichnis einzufügen. Literaturverzeichnis Das Literaturverzeichnis ist die alphabetische und von 1 bis... durchnummerierte Auflistung der Autoren bzw. Herausgeber, auf die im Textteil hingewiesen bzw. die im Text wörtlich zitiert wurden. Anzugeben sind: Name, Vorname, Teile, Erscheinungsort (e), Erscheinungsjahr, Auflage. Zitate sollen kurz sein und nur wenn wirklich notwendig, verwendet werden. Wörtlich übernommene Textteile werden durch Anführungszeichen kenntlich gemacht. Nach dem Zitat wird mit einer Zahl auf die Nummer im Literaturverzeichnis sowie auf die Seite (n) hingewiesen, wo das Zitat steht. Format, Umfang und Heftung Papiergröße: DIN A 4 einseitig bedruckt Zu schreiben mit: Schreibmaschine oder PC Zeilenabstand: 1 ½ -zeilig Schriftgröße: 10 Schriftart: Arial Ränder: einheitlich 2,5 cm Seitennummerierung: ab Textseite fortlaufend, mit 1 beginnend Seitenumfang: keine Begrenzung Anlagen / Anhang: Anzahl und Umfang der Anlagen sollen als Schätzung in der Zielvereinbarung festgelegt werden. Heftung: Schnellhefter, oder etwas vergleichbares, keine Ordner Auflage: 3-fach (jeweils mit verbindlicher Erklärung und CD) (CDs bitte in die Dokumentationen einheften/einkleben) 4 von 6

5 Bewertung der Dokumentation Entspricht die Dokumentation nicht den Inhalten der Rechtsverordnung, so gilt der Prüfungsteil als nicht bestanden. Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin wird zu Präsentation und Fachgespräch nicht zugelassen und muss einen neuen Themenvorschlag beim Prüfungsausschuss einreichen (siehe Teil, 4 (2)). Präsentation und Fachgespräch Die Dokumentation ist Ausgangspunkt der anschließenden Präsentation sowie des anschließenden Fachgesprächs. In der Präsentation soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin die Ergebnisse seiner/ihrer Dokumentation darstellen. Im Fachgespräch kann der Prüfungsausschuss auf dieser Grundlage erweiternde oder vertiefende Fragestellungen formulieren. Durch die Präsentation und das Fachgespräch soll der Prüfling nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, die dokumentierten IT- Prozesse zu analysieren, Lösungen zu konzipieren, Projekte zu planen und übergreifende Zusammenhänge darzustellen. Bei der Durchführung ist auf die Einhaltung der zeitlichen Anteile von Präsentation (20-30 Minuten) und Fachgespräch (ca. 40 Minuten) zu achten. Die IHK zu Köln stellt für die Präsentation einen Overhead-Projektor, Whiteboard und Flip-Chart zur Verfügung. Falls weitere Hilfsmittel benötigt werden, so sind diese vom Prüfling funktionstüchtig zur Prüfung mitzubringen. Bewertung des Prüfungsteils "Betriebliche IT - Prozesse" Es wird für den Prüfungsteil Betriebliche IT - Prozesse nur eine einzige Note gebildet, die sich aus den drei Prüfungsleistungen Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch zusammensetzt. Nicht bestanden ist dieser Prüfungsteil, wenn in der Prüfungsleistung Dokumentation sowie in der Prüfungsleistung Fachgespräch nicht mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Krankheit des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin Falls ein Prüfling wegen Krankheit seine Dokumentation nicht erarbeiten kann oder am Fachgespräch nicht teilnehmen kann, muss er dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Die Prüfung kann in diesem Fall beim nächsten regulären Prüfungstermin fortgesetzt werden. Diese Regelung gilt auch bei Krankheiten während der schriftlichen Prüfungen. Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung Der Prüfungsteil "Betriebliche IT -Prozesse", die drei Situationsaufgaben im Prüfungsteil "Profilspezifische IT- Fachaufgaben" sowie die zwei Situationsaufgaben und die praktische Demonstration im Prüfungsteil "Mitarbeiterführung und Personalmanagement" sind gesondert zu bewerten. 5 von 6

6 Die einzelnen Prüfungsleistungen der Prüfungsteile "Profilspezifische IT -Fachaufgaben" sowie "Mitarbeiterführung und Personalmanagement" bilden aus dem arithmetischen Mittel der Punktbewertung eine Gesamtnote. Aus dem arithmetischen Mittel der Punktbewertung der drei Prüfungsteile wird eine Gesamtnote gebildet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Prüfungsteil "Betriebliche IT- Prozesse" das doppelte Gewicht gegenüber den beiden anderen Prüfungsteilen hat. Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Nach der geltenden Prüfungsordnung kann eine nicht bestandene Prüfung insgesamt zwei Mal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung ist der Prüfungsteilnehmer von der Prüfung in den einzelnen Prüfungsteilen oder -fächern zu befreien, wenn seine Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung ausgereicht haben und er sich innerhalb von zwei Jahren gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Notenschlüssel Punkte: unter unter unter unter unter 30 Note: Ihre Ansprechpartnerin: Magdalene Pollmann Tel Fax magdalene.pollmann@koeln.ihk.de Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen Köln Stand: von 6

7 Bitte bewerten Sie das von Ihnen genutzte IHK-Merkblatt - hier geht s zum kurzen Online-Fragebogen. Vielen Dank für Ihr Feedback!

Regieassistent/-in IHK

Regieassistent/-in IHK Regieassistent/-in IHK Dieses Merkblatt dient der Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Regieassistent/-in IHK. Grundlage dieses Merkblattes ist die

Mehr

laut Rechtsverordnung vom 27. Juni 2003

laut Rechtsverordnung vom 27. Juni 2003 Merkblatt zur Projektarbeit im Rahmen der Prüfung zum "Geprüften Industriemeister" / "Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Digital- und Printmedien" laut Rechtsverordnung vom 27. Juni 2003 Praxisorientierte

Mehr

Hinweise zur Projektdokumentation IT - Operative Professionals

Hinweise zur Projektdokumentation IT - Operative Professionals Geprüfter IT - Berater (Certified IT Business Consultant) Geprüfter IT - Entwickler (Certified IT System Manager) Geprüfter IT - Ökonom (Certified IT Marketing Manager) Geprüfter IT- Projektleiter (Certified

Mehr

Geprüfte/-r Betriebswirt/-in. Hinweise zur fachübergreifenden Projektarbeit

Geprüfte/-r Betriebswirt/-in. Hinweise zur fachübergreifenden Projektarbeit Geprüfte/-r Betriebswirt/-in Hinweise zur fachübergreifenden Projektarbeit 1 Hinweise zur fachübergreifenden Projektarbeit für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Betriebswirt/Geprüften Betriebswirtin

Mehr

Geprüfte/r Polier/in - Bereich Hochbau und Tiefbau - Hinweise für die Projektarbeit

Geprüfte/r Polier/in - Bereich Hochbau und Tiefbau - Hinweise für die Projektarbeit Geprüfte/r Polier/in - Bereich Hochbau und Tiefbau - Hinweise für die Projektarbeit Laut der Prüfungsverordnung zum Geprüften Polier und Geprüfte Polierin muss mit dem Prüfungsteil Baubetrieb die Befähigung

Mehr

Fortbildungsprüfung Geprüfter Controller / Geprüfte Controllerin

Fortbildungsprüfung Geprüfter Controller / Geprüfte Controllerin Fortbildungsprüfung Geprüfter Controller / Geprüfte Controllerin Anmeldung 1. Anmeldeschluss für die Prüfung im Herbst ist jeweils der 1. Juli, Anmeldeschluss für die Prüfung im Frühjahr ist jeweils der

Mehr

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Produktionsleiter/-in IHK

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Produktionsleiter/-in IHK Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Produktionsleiter/-in IHK Dieses Merkblatt dient der Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur

Mehr

Aufnahmeleiter/-in der IHK

Aufnahmeleiter/-in der IHK Aufnahmeleiter/-in der IHK Dieses Merkblatt dient der Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Aufnahmeleiter/-in IHK. Grundlage dieses Merkblattes ist

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zu den anerkannten Abschlüssen:

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zu den anerkannten Abschlüssen: Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zu den anerkannten Abschlüssen: Qualifizierte/r EDV-Anwender/in (HWK) (Computerschein A / ECDL) Professionelle/r EDV-Anwender/in (HWK) (Computerschein

Mehr

Hinweise zur praxisorientierten Gesamtplanung

Hinweise zur praxisorientierten Gesamtplanung Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in Print Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in Digital Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Printmedien Hinweise zur praxisorientierten Gesamtplanung 1 Hinweise zur praxisorientierten

Mehr

Merkblatt zu den mündlichen Prüfungen Führung und Präsentation mit Fachgespräch Projektmanagement der Fortbildungsprüfung

Merkblatt zu den mündlichen Prüfungen Führung und Präsentation mit Fachgespräch Projektmanagement der Fortbildungsprüfung Merkblatt zu den mündlichen Prüfungen Führung und Präsentation mit Fachgespräch Projektmanagement der Fortbildungsprüfung Geprüfter Meister Medienproduktion Bild und Ton Ablauf und Durchführung der mündlichen

Mehr

Geprüfte/-r Meister/-in für Veranstaltungstechnik - Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle - Hinweise für die Projektarbeit

Geprüfte/-r Meister/-in für Veranstaltungstechnik - Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle - Hinweise für die Projektarbeit Geprüfte/-r Meister/-in für Veranstaltungstechnik - Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle - Hinweise für die Projektarbeit In der fachübergreifenden Projektarbeit soll der Prüfungsteilnehmer

Mehr

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r

Mehr

Geprüfte Betriebswirtin Geprüfter Betriebswirt. 6 Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch

Geprüfte Betriebswirtin Geprüfter Betriebswirt. 6 Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch Geprüfte Betriebswirtin Geprüfter Betriebswirt 6 Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch Richtlinien für die Erstellung der Projektarbeit Zielsetzung Die Qualifikation zum Geprüften Betriebswirt/zur

Mehr

Geprüfte Übersetzer / Dolmetscher Verordnung über die Prüfung

Geprüfte Übersetzer / Dolmetscher Verordnung über die Prüfung Geprüfte Übersetzer / Dolmetscher Verordnung über die Prüfung Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte

Mehr

IHK-Fortbildungsprüfungen

IHK-Fortbildungsprüfungen IHK-Fortbildungsprüfungen Geprüfte Logistikmeisterin/Geprüfter Logistikmeister - Hinweise für Prüfungsteilnehmer/innen - RECHTSGRUNDLAGE Grundlage für das Prüfungsverfahren ist die Prüfungsordnung der

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004.

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004. Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/ Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin ÜDolmPrV Ausfertigungsdatum: 18.05.2004 Vollzitat:

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Technischen Betriebswirt (IHK)/zur Geprüften Technischen Betriebswirtin

Mehr

Geprüfte Technische Betriebswirtin Geprüfter Technischer Betriebswirt. 6 Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil

Geprüfte Technische Betriebswirtin Geprüfter Technischer Betriebswirt. 6 Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil Geprüfte Technische Betriebswirtin Geprüfter Technischer Betriebswirt 6 Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil Richtlinien für die Erstellung der Projektarbeit Zielsetzung Die Qualifikation zum

Mehr

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Betriebswirt (HWK)/Betriebswirtin (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 22.10.2002 und der Vollversammlung vom 27. November

Mehr

(2) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen Schriftliche Prüfung und Mündliche Prüfung in der Fachrichtung Handel ist zuzulassen, wer

(2) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen Schriftliche Prüfung und Mündliche Prüfung in der Fachrichtung Handel ist zuzulassen, wer Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Sommelier / zur Geprüften Sommelière in den Fachrichtungen Gastronomie und Handel Aufgrund der 53 und 54 Berufsbildungsgesetz (BBIG)

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Technischen Fachwirt (IHK)/zur Geprüften Technischen Fachwirtin (IHK) ist eine

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Betriebswirt (IHK)/zur Geprüften Betriebswirtin (IHK) ist eine öffentlichrechtliche Prüfung

Mehr

Wie soll s aussehen?

Wie soll s aussehen? Wie soll s aussehen? (Aufbau der Dokumentation) Umfang pro Schüler ca. 5 Seiten Text (je nach Thema und Fächern in Absprache mit den Betreuungslehrern) Format Rand DIN A4 rechts, links, oben, unten jeweils

Mehr

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Netzmonteur/Netzmonteurin - Gas/Wasser oder Strom Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in

Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in Hinweise zur fachübergreifenden Projektarbeit 1 Hinweise zur fachübergreifenden Projektarbeit für die Fortbildungsprüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt/Geprüfte

Mehr

GEPRÜFTER IMMOBILIENFACHWIRT / GEPRÜFTE IMMOBILI- ENFACHWIRTIN

GEPRÜFTER IMMOBILIENFACHWIRT / GEPRÜFTE IMMOBILI- ENFACHWIRTIN MERKBLATT Aus- und Weiterbildung GEPRÜFTER IMMOBILIENFACHWIRT / GEPRÜFTE IMMOBILI- ENFACHWIRTIN Verordnung vom 25.01.2008 Geprüfte Immobilienfachwirte sind qualifiziert, sowohl in größeren Immobilienunternehmen

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin

Informationen zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin Informationen zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin Die Prüfung zum Geprüften Logistikmeister/zur Geprüften Logistikmeisterin ist eine öffentlichrechtliche Prüfung auf der Basis

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Controller/-in (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Controller/-in (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Controller/-in (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 10. November 2011 und der Vollversammlung vom 28. Januar 2012 erlässt

Mehr

GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELS- FACHWIRTIN

GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELS- FACHWIRTIN MERKBLATT Aus- und Weiterbildung GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELS- FACHWIRTIN Der Abschluss dieser Fortbildungsprüfung ist der Qualifikationsnachweis für die mittlere Führungsebene im Handel.

Mehr

Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall in der Fassung vom 23. Juli 2010

Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall in der Fassung vom 23. Juli 2010 Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtuneng Metall / Elektrotechnik / Mechatronik / Medizin Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung

Mehr

Das modularisierte System der IT-Weiterbildung

Das modularisierte System der IT-Weiterbildung Das modularisierte System der IT-Weiterbildung Operative Professionals Strategische Professionals Entwurf für eine Rechtsverordnung des Bundes Betriebswirt IHK Fachkaufmann Fachwirt Technischer Fachwirt

Mehr

STAATLICHE REGELSCHULE Carl August Musäus - ST Schöndorf Weimar

STAATLICHE REGELSCHULE Carl August Musäus - ST Schöndorf Weimar STAATLICHE REGELSCHULE Carl August Musäus - ST Schöndorf Weimar Berichtsheft Name:. Schuljahr:.. Inhaltsverzeichnis 1. Thema der Arbeit (Präzisierung) 2. Allgemeine Hinweise 2.1. Ziel 2.2. Zeitlicher Ablauf

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik

Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik Die Prüfung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

geprüfte Fachwirtin/geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk

geprüfte Fachwirtin/geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss: geprüfte Fachwirtin/geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses

Mehr

1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachwirtin/Geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 18. September 2014 und der Vollversammlung vom

Mehr

Bürokaufmann/Bürokauffrau

Bürokaufmann/Bürokauffrau Bürokaufmann/Bürokauffrau Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben

Mehr

Familienname Vorname Geburtsname. Geb.-Datum Geb.-Ort Telefon-Nr. (Vorwahl/Ruf-Nr.) privat dienstlich E-Mail

Familienname Vorname Geburtsname. Geb.-Datum Geb.-Ort Telefon-Nr. (Vorwahl/Ruf-Nr.) privat dienstlich E-Mail Anmeldung zur Fortbildungsprüfung Industrie- und Handelskammer Chemnitz Geschäftsbereich Bildung Postfach 464 09004 Chemnitz Bearbeitungsvermerke (wird von der IHK ausgefüllt) Zugelassen am: Identnummer:

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Betriebswirt (HWK) I Betriebswirtin (HWK)"

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Betriebswirt (HWK) I Betriebswirtin (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Betriebswirt (HWK) I Betriebswirtin (HWK)" Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 18.11.2002 und der Vollversammlung vom 03.12.2002

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2009 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen Vom 25. August 2009 Auszug Auf Grund des 53 Absatz

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Mai 2015 und der Vollversammlung

Mehr

Prüfungsordnung. Fachbereich. Management

Prüfungsordnung. Fachbereich. Management Prüfungsordnung Fachbereich Management BSA Akademie Hermann Neuberger Sportschule 3 66123 Saarbrücken Version: Januar 2015 po_bsa_fachbereich_management.docx v 9.0 1/6 1 Prüfung Basisqualifikation 1.1

Mehr

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtung Metall / Elektrotechnik Handlungsspezifische Qualifikationen Schriftliche Prüfung Handlungsspezifische Qualifikationen Die

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik vom 31. Oktober 2001 Bestell-Nr. 61.02.571 Verordnung über

Mehr

Hinweise zur Fachaufgabe

Hinweise zur Fachaufgabe Im Prüfungsbereich Einsatzgebiet soll der Prüfling in einer Präsentation und einem Fachgespräch über eine selbständig durchgeführte Fachaufgabe in einem Einsatzgebiet zeigen, dass er komplexe Fachaufgaben

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk.

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk. Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KundenbTischlPrV Geltung ab 14.07.2004 Eingangsformel

Mehr

Formale Vorgaben für die Seminararbeit

Formale Vorgaben für die Seminararbeit Hermann-Kesten-Kolleg Nürnberg Formale Vorgaben für die Seminararbeit Inhaltsverzeichnis Umfang...2 Layout...2 Bibliografie...3 Erstellen von einzelnen bibliografischen Nachweisen...3 Zusammenstellen der

Mehr

Antrag auf Zulassung zur Zertifizierung zum Abschluss Masterconsultant in Finance. Straße/PLZ/Ort:... derzeitiges Unternehmen:... tätig als:...

Antrag auf Zulassung zur Zertifizierung zum Abschluss Masterconsultant in Finance. Straße/PLZ/Ort:... derzeitiges Unternehmen:... tätig als:... Institute of Financial Consulting e. V. IFC Prüfungsausschuss Rechtsanwalt Joachim Kroll Krokamp 29 24539 Neumünster Senden Sie bitte den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit allen

Mehr

Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Antrag auf von Studien- und Prüfungsleistungen im Studiengang Bachelor Gesundheitsökonomie (B.A.) Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bereits

Mehr

Fortbildungsprüfungsordnung

Fortbildungsprüfungsordnung Fortbildungsprüfungsordnung über die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluß,,Geprüfte Fachwirtin/Geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk" Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung zum/zur Assistent/in im Lebensmittelhandel (IHK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung zum/zur Assistent/in im Lebensmittelhandel (IHK) Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung zum/zur Assistent/in im Lebensmittelhandel (IHK) Die Industrie- und Handelskammer Koblenz erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom

Mehr

der besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Servicemonteur/Servicemonteurin

der besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Servicemonteur/Servicemonteurin Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses 23. Mai 2012 als zuständige

Mehr

Fakultät für Philologie - Prüfungsamt -

Fakultät für Philologie - Prüfungsamt - Fakultät für Philologie - Prüfungsamt - Merkblatt über die formalen Anforderungen zur Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit und einige wichtige Informationen Anmeldung Die Masterarbeit kann zu den Sprechzeiten

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik FachkEinkPrV Ausfertigungsdatum: 31.10.2001 Vollzitat: "Verordnung

Mehr

Antrag auf Zulassung zur Zertifizierung zum Abschluss Geprüfter Unternehmensberater bav (iofc) Certified Company Pension Plan Consultant CPP (iofc)

Antrag auf Zulassung zur Zertifizierung zum Abschluss Geprüfter Unternehmensberater bav (iofc) Certified Company Pension Plan Consultant CPP (iofc) Institute of Financial Consulting e. V. IFC Prüfungsausschuss Rechtsanwalt Joachim Kroll Krokamp 29 24539 Neumünster Senden Sie bitte den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit allen

Mehr

Geprüfte/r Polier/in - Bereich Hochbau und Tiefbau - Hinweise für die Projektarbeit

Geprüfte/r Polier/in - Bereich Hochbau und Tiefbau - Hinweise für die Projektarbeit Geprüfte/r Polier/in - Bereich Hochbau und Tiefbau - Hinweise für die Projektarbeit Laut der Prüfungsverordnung zum Geprüften Polier und Geprüfte Polierin muss mit dem Prüfungsteil Baubetrieb die Befähigung

Mehr

Fortbildungsprüfung Geprüfter Controller / Geprüfte Controllerin. Betriebswirtschaftliche Beratung

Fortbildungsprüfung Geprüfter Controller / Geprüfte Controllerin. Betriebswirtschaftliche Beratung Fortbildungsprüfung Geprüfter Controller / Geprüfte Controllerin Betriebswirtschaftliche Beratung Für die Projektarbeit sind bis zum 1. April (Frühjahrsprüfung) bzw. 1. November (Herbstprüfung) zwei fachlich

Mehr

zum " Certified IFRS Accountant.

zum  Certified IFRS Accountant. Certified IFRS Accountant Das Deutsche Institut zur Zertifizierung im Rechnungswesen e.v. erlässt auf Grund des Beschlusses des Vorstands vom 10. Januar 2006 als zuständige Stelle nach 13 Abs. 5 der Vereinssatzung

Mehr

Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess, Management und Führung, Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil.

Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess, Management und Führung, Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil. MERKBLATT Aus- und Weiterbildung GEPRÜFTE(R) TECHNISCHE(R) BETRIEBSWIRT(IN) Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die notwendigen Qualifikationen besitzen, um als Führungskraft

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK) Anlage 3 zu TOP 5 Sitzung BBA / 19.03.2015 Beschlussvorlage Besondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK) Besondere Rechtsvorschriften

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur. Servicekraft für Schutz und Sicherheit. vom 21. Mai 2008

Verordnung. über die Berufsausbildung zur. Servicekraft für Schutz und Sicherheit. vom 21. Mai 2008 über die Berufsausbildung zur vom 21. Mai 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 31. Mai 2008) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005

Mehr

Merkblatt zum Seminar und Diplom-/Bachelorarbeit

Merkblatt zum Seminar und Diplom-/Bachelorarbeit Merkblatt zum Seminar und Diplom-/Bachelorarbeit o Bestandteile der Arbeit: Deckblatt mit persönlichen Angaben zum Studierenden (Name, Anschrift, Matrikelnummer, Studiengang, Fachsemester) und vollständiges

Mehr

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine

Mehr

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS)

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Allgemeine Hinweise zum Projektantrag Den Prüferinnen und Prüfern der Industrie- und Handelskammer

Mehr

Prüfungsinformation für die IT-Berufe Stand: 29.07.2013

Prüfungsinformation für die IT-Berufe Stand: 29.07.2013 Prüfungsinformation für die IT-Berufe Stand: 29.07.2013 IT-System-Elektroniker/-in, Fachinformatiker/-in, Informatikkaufmann/-frau, IT- System-Kaufmann/-frau Prüfungsstruktur IT-Berufe Prüfungsteil A Prüfungsteil

Mehr

Kaufmann / Kauffrau für Tourismus und Freizeit Prüfungsstatistik Bestehensquote

Kaufmann / Kauffrau für Tourismus und Freizeit Prüfungsstatistik Bestehensquote Kaufmann / Kauffrau für Tourismus und Freizeit Prüfungsstatistik Bestehensquote Prüfungstermin Bundesweit Berlin Sommer 2009 93,5 % (von 476) 82,5 % (von 40) Winter 2009/2010 97,8 % (von 181) 93,9 % (von

Mehr

Der grundsätzliche Aufbau der Hausarbeit Die Hausarbeit enthält folgende Bestandteile: Einband Titelblatt Inhaltsverzeichnis / Gliederung Einleitung Abhandlung / Fließtext Anhang Literatur- und Quellenverzeichnis

Mehr

Prüfungsordnung. Fachbereich. Fitness/Individualtraining

Prüfungsordnung. Fachbereich. Fitness/Individualtraining Prüfungsordnung Fachbereich Fitness/Individualtraining BSA Akademie Hermann Neuberger Sportschule 3 66123 Saarbrücken Version: Januar 2015 po_bsa_fachbereich_fitness_individualtraining.docx v9.0 1/9 1

Mehr

GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELSFACHWIRTIN

GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELSFACHWIRTIN MERKBLATT gültig ab 01.01.2015 Aus- und Weiterbildung GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELSFACHWIRTIN Der Abschluss dieser Fortbildungsprüfung ist der Qualifikationsnachweis für die mittlere Führungsebene

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Inhalt 1 Vorbereitungen... 3

Inhalt 1 Vorbereitungen... 3 Inhalt 1 Vorbereitungen... 3 1.1 Neues Dokument... 3 1.2 Formatvorlagen... 3 2 Facharbeit schreiben... 4 3 Inhaltsverzeichnis... 4 4 Seitennummern... 5 4.1 Seitenzahl einfügen... 5 4.2 Erste Seite Anders...

Mehr

IT Fachwirt IT Fachwirtin

IT Fachwirt IT Fachwirtin IT Fachwirt IT Fachwirtin - 1-1. Die Weiterbildung zum IT Fachwirt erweitert Ihre Perspektiven Die IT Anwendungen nehmen überproportional zu, demzufolge wachsten die IT-Systeme und IT Strukturen seit Jahren.

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin BankFachwPrV Ausfertigungsdatum: 01.03.2000 Vollzitat: "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten

Mehr

Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003

Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Diese Rechtsvorschrift ist nur anzuwenden auf die Berufsausbildung Behinderter ( 48 Berufsbildungsgesetz) in geeigneten Ausbildungsstätten

Mehr

Merkblatt zur Durchführung des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikation" der Fortbildungsprüfung Geprüfter Kameraoperator IHK

Merkblatt zur Durchführung des Prüfungsteils Handlungsspezifische Qualifikation der Fortbildungsprüfung Geprüfter Kameraoperator IHK Merkblatt zur Durchführung des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikation" der Fortbildungsprüfung Geprüfter Kameraoperator IHK Dieses Merkblatt dient der Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei

Mehr

Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen

Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen 2960 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2009 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen Vom 25. August 2009 Auf Grund des 53 Absatz

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER- PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing vom 30. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 10. Juli 2009) Auf Grund

Mehr

Weiterbildungs- und Prüfungsordnung in der Integrativen Manuelle Therapie

Weiterbildungs- und Prüfungsordnung in der Integrativen Manuelle Therapie 1. Ziel der Weiterbildung... 1 2. Anerkennung der Weiterbildung... 1 3. Ablauf der Weiterbildung... 1 4. Abschluss der Weiterbildung... 2 5. Zulassungsvoraussetzung zur Weiterbildung... 2 6. Zeitrahmen

Mehr

Informationen zum Praktikumsbericht

Informationen zum Praktikumsbericht Informationen zum Praktikumsbericht 1. Das Praktikum 1.1 Ziele des Praktikums Das Praktikum soll Studierenden die Möglichkeit bieten, in den vier Bereichen Orientierung, Qualifizierung, Spezialisierung

Mehr

Merkblatt über die staatliche Prüfung für Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen

Merkblatt über die staatliche Prüfung für Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen Merkblatt über die staatliche Prüfung für Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen 1. Rechtsgrundlage Die staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher ist durch die Ordnung der Staatlichen Prüfung für

Mehr

Prüfungsordnung Spezialistenstudiengang. Spezialist Personenversicherung (DVA) Prüfungsordnung Stand 04/10

Prüfungsordnung Spezialistenstudiengang. Spezialist Personenversicherung (DVA) Prüfungsordnung Stand 04/10 Prüfungsordnung Spezialistenstudiengang Spezialist Personenversicherung (DVA) Deutsche Versicherungsakademie (DVA) GmbH Seite 1 von 7 INHALTSVERZEICHNIS I. SPEZIALISTENSTUDIENGANG... 3 II. PRÜFUNGSORDNUNG...

Mehr

Leitfaden zur Anfertigung von Seminar-, Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten

Leitfaden zur Anfertigung von Seminar-, Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten Professur für Finanzwirtschaft, insbes. Derivate Prof. Dr. Alexander Szimayer Leitfaden zur Anfertigung von Seminar-, Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten Stand 18.06.2014 2 Allgemeine Anforderungen Sofern

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Facharbeit am Tannenbusch-Gymnasium Bonn. Abiturjahrgang 2016

Facharbeit am Tannenbusch-Gymnasium Bonn. Abiturjahrgang 2016 Facharbeit am Tannenbusch-Gymnasium Bonn Abiturjahrgang 2016 1 Rechtlicher Rahmen nach APO-GOSt Grundsätzliches I Eine Facharbeit ist eine Arbeit, Ø die in einem Unterrichtsfach geschrieben wird, Ø die

Mehr

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Fachwirt/in für Gebäudemanagement (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 11.10.2005 und der Vollversammlung vom 01.12.2005

Mehr

Leitfaden zur Anfertigung von Seminar-, Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten

Leitfaden zur Anfertigung von Seminar-, Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten Fachbereich BW L Lehrstuhl für Derivate Prof. Dr. Alexander Szimayer UHH Lehrstuhl für Derivate Von-Melle-Park 5 20146 Hamburg Hamburg Leitfaden zur Anfertigung von Seminar-, Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten

Mehr

Hinweise zur Anfertigung der Masterarbeit im Studiengang Physische Geographie der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Hinweise zur Anfertigung der Masterarbeit im Studiengang Physische Geographie der Goethe-Universität Frankfurt am Main Prüfungsausschuss des Master-Studiengangs Physische Geographie Hinweise zur Anfertigung der Masterarbeit im Studiengang Physische Geographie der Goethe-Universität Frankfurt am Main Die Masterarbeit wird

Mehr

Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP)

Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP) Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP) Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zur Zulassung zum Weiterbildenden

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*)

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*) Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*) vom 23. Mai 2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs.

Mehr