Stadtkämmerei. Telefon: Telefax: Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft
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- Simon Heintze
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1 Stadtkämmerei Telefon: Telefax: Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Messestadt Riem; Ablöse von maßnahmebezogenen Krediten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum Sitzungsvorlage Nr /08-14N05551 Beschluss der Vollversammlung vom Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Wie in der Sitzung des Finanzausschusses vom Der Ausschuss hat die Annahme des Antrages empfohlen. 11. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
2 Seite 2 Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/in Dr. Ernst Wolowicz Stadtkämmerer
3 Seite Abdruck von I. mit 11. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei HA 11I1-1 an die Stadtkämmerei -HA 11/23 z.k. IV. \NV Stadtkämmerei HA 11/23 J:\Sofi\Riem\Mrg\Kredite und Factoring\201 O\SV_23_ O\W_ odt Stadtkämmerei I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 11. Abdruck an HA 1/2 z. K. Am. Im Auftrag
4 Stadtkämmerei Telefon: Telefax: Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Messestadt Riem; Ablöse von maßnahmebezogenen Krediten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum Sitzungsvorlage Nr N05551 Beschluss des Finanzausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Inhalt Entscheidungsvorschlag Gesucht werden kann im RIS auch nach Kredite im Zusammenhang mit der Finanzierung der Maßnahmeträgerschaft Riem werden fällig. Darstellung der vertraglichen und finanziellen Rahmenbedingungen als Grundlage, die Finanzierungsmittel nicht weiter zu prolongieren, sondern abzulösen. Dadurch wird ermöglicht, Anschlussfinanzierungen und Finanzierungskosten zu vermeiden. 1. Im Investitionsbereich 2010 werden bei der Fipo "Baumaßnahmen in der Messestadt Riem" Auszahlungsmittel in Höhe von (in Worten: Einundsechzjgmillionen) aus dem Finanzmittelbestand außerplanmäßig bereitgestellt. 2. Die Zahlen.auf der veränderten Basis werden für das MIP 2011 bis 2015 angemeldet. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium, da die Auszahlung der Mittel bis zum erfolgt sein muss. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Messestadt Riem, Ablösung maßnahmebezogener Kredite
5 Stadtkämmerei Telefon: Telefax: Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Messestadt Riem; Ablöse von maßnahmebezogenen Krediten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum Sitzungsvorlage Nr N05551 Beschluss des Finanzausschusses Vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 2 1. Finanzierung der Maßnahmeträgerschaft Riem 2 2. Rückzahlung Vertragliche Regelungen zur Rückzahlung von Kreditmitteln Situation zu den Factoring-, Ablöseterminen am und Finanzierung und MIP-Änderung Antrag des Referenten 4 11I. Beschluss 5
6 Seite 2 I. Vortrag des Referenten 1. Finanzierung der Maßnahmeträgerschaft Riem Nach dem Grundleistungsvertrag vom wurden der MRG Maßnahmeträgerschaft München-Riem GmbH für das Gebiet des ehemaligen Flughafens München Riem die Aufgaben eines Maßnahmeträgers zur Erstellung der Infrastruktur in dem neuen Stadtviertel übertragen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Maßnahmeträgerschaft München-Riem zu finanzierenden Aufwendungen werden nach dem Finanzierungsvertrag vom von der MRG durch ein Bankenkonsortium unter Führung der Bayerischen Landesbank (BayernLB) vorfinanziert. Diesem Konsortium gehören neben der BayernLB die Stadtsparkasse München und die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG (bis 1998 Bayerische Vereinsbank AG) an. Im Rahmen dieser Finanzierung laufen zum die Zinsbindungen von vier Factorings ab; zusätzlich werden Kontokorrentschulden fällig (siehe Ziffer 2.2). Vertragsgemäß ist nach Ablauf der Zinsbindungsfristen entweder die Anschlussfinanzierung oder die Rückzahlung der Restschuld möglich. 2. Rückzahlung 2.1 Vertragliche Regelungen zur Rückzahlung von Kreditmitteln Im Grundsatz basiert die Refinanzierung der Maßnahmeträgerschaft auf Erlösen aus Grundstücksverkäufen im Maßnahmegebiet, aus denen in der Vergangenheit bereits Schulden aus der Maßnahme abgelöst wurden. Diese Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung nach 4 Nr. 2 des Finanzierungsvertrages ist im Rahmen des Beschlusses des Finanzausschusses vom zur haushaltstechnischen Abwicklung der Maßnahmeträgerschaft vorgesehen; eines Einzelbeschlusses bedarf es für diesen Fall der Mittelrückführung nicht. Eine alternative Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung sieht 4 Nr. 2 des Finanzierungsvertrages vor, "wenn im Rahmen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung eine vollständige oder teilweise Ablösung der Kreditmittel erforderlich ist und diese Mittel der Landeshauptstadt München zu diesem Zweck auch zur Verfügung stehen. Die Landeshauptstadt München sieht in diesem Fall nicht vor, Kredite von dritter Seite zusätzlich zu diesem Zweck einzusetzen."
7 Seite Situation zu den Factoring., Ablöseterminen am und Zu den vereinbarungsgemäßen Factoring-, Ablöseterminen am und am eines jeden Jahres besteht die Möglichkeit fällig werdende Finanzierungsmittel entsprechend der Bestimmungen des Finanzierungsvertrages zu prolongieren und I oder abzulösen. Zum wurden fällig gewordene Kontokorrentschulden der MRG in Höhe von ,06 im Rahmen maßnahmebezogener Mittel zurück geführt. Zum ist geplant, Factoring Nr. 13 in Höhe von ,86 aus maßnahmebezogenen Mitteln, welche von der Landeshauptstadt München aus Grundstücksverkäufen im Maßnahmegebiet erlöst und im Rahmen einer Finanzreserve geführt wurden, zurück zu zahlen. Aufgrund der liquiditätsmäßigen Voraussetzungen und der aktuellen Steuerprognosen für 2011 hat sich die Stadtkämmerei im Rahmen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung entschlossen, zusätzlich die Factorings Nr. 10 ( ,71 ), Nr. 11 ( ,61 ) und Nr. 12 ( ,57 ) mit einem Gesamtvolumen von ,89 und die voraussichtlichen Saldenstände der MRG-Kontokorrentkonten in Höhe von voraussichtlich bis zu 5 Mio. aus Mitteln des Kassenbestandes abzulösen. Zu dieser zusätzlichen Ablösung der Factorings und der MRG-Konten werden von der Landeshauptstadt München keine zusätzlichen Kredite von dritter Seite eingesetzt. Im Sinne der gesetzlich vorgegebenen sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nach Art. 61 Abs. 2 Gemeindeordnung ist die außerordentliche, vorzeitige Rückzahlung der Factorings Nr. 10, 11 und 12 zum aus Kassenmitteln geboten. Dadurch wird es der Landeshauptstadt München ermöglicht, die Anschlussfinanzierungen und die dadurch entstehenden Finanzierungskosten zu vermeiden. 3. Finanzierung und MIP-Änderung Im Haushaltsplan 2010 sowie im Mehrjahresinvestitionsprogramm sind für die Deckung der unter Ziffer 2.2 insgesamt dargestellten Kosten in Höhe von bis zu keine Mittel veranschlagt. Ober die Bereitstellung der Ausgabemittel sowie die Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes entscheidet der Finanzausschuss nur vorberatend, die endgültige Entscheidung obliegt gemäß Nr der Anordnungen für die Ausführung des Haushaltsplans 2010 der Vollversammlung des Stadtrates.
8 Seite 4 Der unabweisbare Bedarf im Sinne von Art. 66 Abs. 1 GO liegt vor, weil durch die au ßerordentliche vorzeitige Rückzahlung der Factorings die Anschlussfinanzierungen und die entstehenden Finanzierungskosten vermieden werden. Die Finanzierung kann durch die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel aus dem Fi nanzmittelbestand in Höhe von 61 Mio. bei Fipo "Baumaßnahmen in der Messestadt Riem" vorgenommen werden. Die Anordnungsbefugnis obliegt der Stadtkämmerei (AD 0315). In der Stadtkämmerei vorgemerkt unter Nr. 1474/10. Die Zahlen auf der veränderten Basis werden für das MIP 2011 bis 2015 angemeldet. Eine fristgerechte Vorlage nach Nr der AGAM war wegen diffiziler Abstimmungs modalitäten nicht möglich; der freie finanzielle Spielraum konnte erst im Rahmen der aktuellen Steuerprognosen ermittelt werden. Die Behandlung im heutigen Ausschuss ist dringend erforderlich, weil die Zinsbindun gen der Factorings abläuft und die Auszahlung der Mittel zum erfolgt sein muss. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle, da der Stadtrat mit dieser Angelegenheit nicht mehr befasst wird. Der Korreferent der Stadtkämmerei, Herr Stadtrat Dr. Jörg Hoffmann, und der Verwaltungsbeirat der HA 11, Herrn Stadtrat Vinzenz Zöttl, haben Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. 11. Antrag des Referenten 1. Im Investitionsbereich 2010 werden bei der Fipo "Baumaßnahmen in der Messestadt Riem" Auszahlungsmittel in Höhe von (in Worten: Einundsechzigmillionen) aus dem Finanzmittelbestand außerplanmäßig bereitgestellt. 2. Die Zahlen auf der veränderten Basis werden für das MIP 2011 bis 2015 angemeldet. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium, da die Auszahlung der Mittel bis zum erfolgt sein muss. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
9 Seite 5 11I. Beschluss nach Antrag. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen. Stadtrat der Landeshauptstadt München Der / Die Vorsitzende Der Referent Ober/Bürgermeister/-in Dr. Ernst Wolowicz Stadtkämmerer I. Abdruck von I. mit 111. über den Stenografischen Sitzungsdienst an die Stadtkämmerei HA 11/1-1 an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt z. K. 11. WV Stadtkämmerei 11/23 J:\Sofi\Riem\Mrg\Kredite und Factoring\2010\8V_23_ \8eschluss _Messe Riem-Version_5.odt Stadtkämmerei
10 Seite 6 I. Die Obereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 11. Abdruck an die Stadtkämmerei HA 1/2 Z. K. Am. Im Auftrag
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