ARGE Märkischer Kreis
|
|
- Kilian Schmidt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ARGE Märkischer Kreis 15a Sofortangebot Verfahrensweise ARGE Märkischer Kreis
2 Gesetzestext Erwerbsfähigen Personen die innerhalb der letzten zwei Jahre kein ALG I oder II bezogen haben sollen bei der Antragstellung unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angeboten werden.
3 Gesetzesbegründung unter der Annahme, dass angesichts von schätzungsweise Antragstellern ohne vorherigen Leistungsbezug jährlich bei Personen ein Leistungsbezug vermieden werden kann und es sich dabei vorrangig um Jugendliche mit einer eher kurzen Verbleibszeit von ca. 6 Monaten handelt, würden Einsparungen in Höhe von rd. 280 Mio. Euro realisierbar sein (Angestrebte Haushaltsentlastung ab 2007 insgesamt: 1,2 Milliarden )
4 Korrespondierende Gesetzesänderungen 31 Absenkung und Wegfall des ALG II Abs. 1 Satz 1: Das Arbeitslosengeld II wird abgesenkt, wenn der ehb sich weigert c)..., ein zumutbares Angebot nach 15a... aufzunehmen oder fortzuführen
5 Korrespondierende Gesetzesänderungen 31 Absenkung und Wegfall des ALG II Absatz 5 erhält ab folgende Fassung ehb unter 25 Jahren wird bei wiederholter Pflichtverletzung nach Absatz 1 oder 4 das Arbeitslosengeld II um 100 vom Hundert gemindert.
6 Antragstellung Infotheke Antrag aushändigen Merkblatt aushändigen Rumpf-BewA erstellen Eintrag in Liste SGB II-Ablage Sofortangebote Termin Leistungssachbearbeitung Termin beim (zuständigen) pap
7 Termin beim (zuständigen) pap Für den Antragsteller am Tag der Antragstellung, für die Angehörigen der BG innerhalb von 5 Werktagen nach Antragsausgabe: (Eingangszone händigt direkt Termin für die Angehörigen aus)
8 Erstgespräch pap: Prüfung liegt 15a vor. Wenn ja, dann: Prüfung ob Ausnahmetatbestände gelten Wenn ja übliche Verfahrensweisen Wenn nein, dann:
9 A. Neukunden bis zum 35. Lebensjahr: Sofortangebot AGH für den nächsten Werktag Arbeitsschritte VV aushändigen In Liste SGB II-Ablage Sofortangebote eintragen BewA Eintrag mit Rfb Kurzinfo an Maßnahmeträger
10 B. Neukunden Lebensjahr A: Sofortangebot AGH für den nächsten Werktag B: Aus persönlichen Gründen kein Sofortangebot (AGH), dann: Maßnahmeantritt innerhalb von 7 Werktagen Arbeitsschritte: VV AGH oder Maßnahme aushändigen In Liste SGB II-Ablage Sofortangebote eintragen BewA-Eintrag mit Rfb Kurzinfo an Maßnahmeträger
11 C. Neukunden ab 50. Lebensjahr A: Sofortangebot AGH für den nächsten Werktag B: Aus persönlichen Gründen kein Sofortangebot (AGH), dann Beratungsgespräch innerhalb der nächsten 2 Wochen mit Erstellung EV Arbeitsschritte: ggf. VV aushändigen ggf. in Liste SGB II-Ablage Sofortangebote eintragen BewA-Eintrag mit Rfb ggf. Einladung zum 2. Termin aushändigen ggf. Kurzinfo an Maßnahmeträger
12 Abweichungen von den unter A. und B. beschriebenen Verfahrensschritten sind vom Sachgebietsleiter zu genehmigen
13 Die AGH bei den Trägern beginnt am nächsten Werktag i.d.r. um 8.30 Uhr Der Träger informiert den zuweisenden pap bis mittags bzw. vor Dienstschluss, wenn die AGH nicht angetreten wurde
14 Folgeaktivitäten AGH angetreten AGH nicht angetreten (Bei C.: Kein Sofortangebot, EV beim 2. Termin) Antrag zurückgezogen/ Versagungsbescheid Sonderregelung U 25 ab : Einladung zum Folgetermin beim pap innerhalb von 5 Werktagen beim Folgetermin neues Sofortangebot (AGH)
15 Folgeaktivitäten Mindeststandards U 25 Erstberatung mit Profiling innerhalb einer Woche Eingliederungsvereinbarung innerhalb 3 Wochen Angebot innerhalb 4 Wochen nach Eingliederungsvereinbarung Mindeststandards Ü 25 Erstberatung mit Profiling innerhalb drei Wochen Eingliederungsvereinbarung innerhalb 8 Wochen
16 Controlling Auswertung Tabelle Sofortangebote 15a SGB II Für die Altersgruppen: Gruppe 1) < 25 Jahre Gruppe 2) 25 bis < 35 Jahre Gruppe 3) > 34 bis < 50 Jahre Gruppe 4) > 49 Jahre Für diese Gruppen jeweils ausgewertet: Anzahl Ausnahmetatbestände Anzahl in AGH zugewiesen Anzahl in Maßnahme zugewiesen (nur Gruppe 3) Anzahl 2. Gespräch (nur Gruppe 4) Anzahl Sanktionen (1. Sanktion) Anzahl Rücknahme Anträge/Versagungsbescheid Anzahl in AGH 2. Angebot zugewiesen (nur Gruppe 1) Anzahl 2. Sanktionen (nur Gruppe 1) Anzahl tatsächliche Teilnahme AGH (in den einzelnen Gruppen und Gesamtanzahl) Anzahl tatsächliche Teilnahme AGH 2. Angebot (nur Gruppe 1) Anzahl tatsächliche Teilnahme an Maßnahme (nur Gruppe 3)
17 Controlling Die Auswertung läuft automatisch für jede Geschäftsstelle auf dem Tabellenblatt des jeweiligen Monats. Eine Gesamtauswertung für die ARGE MK wird zentral in Iserlohn erfolgen.
18 Vom Antragsteller gemäß 15a Davon haben 25 nach zum Teil theatralischen Auftritten auf die Antragstellung verzichtet Von den restlichen haben 5 die AGH am nächsten Tag angetreten
19 Ausnahmetatbestände: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung/ Vollzeitselbstständigkeit in Ausbildung/Schule nicht schulpflichtige Kinder mit ungesicherter Betreuung zu pflegende Angehörige Prüfung der Erwerbsfähigkeit durch PD und/oder ÄD zurück
Merkblatt für Asylberechtigte
Merkblatt für Asylberechtigte Inhalt Merkblatt für Asylberechtigte 1 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende? 2 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft? 2 1.2 Was bedeutet zumutbare Beschäftigung?
MehrDie Sanktionen des SGB II für unter 25-jährige
Die Sanktionen des SGB II für unter 25-jährige Beate Jens Dezember 2010 SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende Kapitel 1 Fördern und Fordern 1 SBG II Aufgabe und Ziel Unterstützung der erwerbsfähigen
MehrJobcenter Ilm-Kreis Agentur für Arbeit Arnstadt / Ilmenau
Jobcenter Ilm-Kreis Agentur für Arbeit Arnstadt / Ilmenau Nr. 12/2017 3 0. 1 1. 2 0 1 7 AZ : 5 0 1 0. 7 4. 2, 5 3 0 7, I I - 4 3 4 1, I I - 1 2 0 3. 8 I N T E R N Konzept Rechtskreiswechsler SGB III /
MehrGrundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren:
SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Modul 1 Grundmodul Autoren: Fritz Marburger, BZ St. Ingbert Karl-Werner Illhardt, BZ Daun Lothar Rieder, BZ Aalen Volker Hahn, BZ Timmendorfer Strand
MehrArbeitshilfe Sanktionen/Meldeversäumnisse Stand August Prozessabläufe/Schnittstellenbeschreibung Markt und Integration/Materielle Leistung
Arbeitshilfe Sanktionen/Meldeversäumnisse Stand August 2011 Prozessabläufe/Schnittstellenbeschreibung Markt und Integration/Materielle Leistung Übersicht Rechtliche Grundlagen 31 SGB II 31a SGB II 31b
MehrFachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. Anhang 3. 9a SGB III
Gültig ab: 20.12.2016 Gültigkeit bis: fortlaufend Fachliche Weisungen Arbeitslosengeld Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III Anhang 3 9a SGB III Anhang 3 Seite 2 (12/2016) 9a Aktualisierung, Stand 12/2016
Mehr31 Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlags
Regierungsentwurf Gesetz zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Bearbeitungsstand 13.02.2009, 15:48 Uhr alte Fassung < gegenübergestellt > geplante Fassung
MehrEingliederungsvereinbarung
Eingliederungsvereinbarung Zwischen und vertreten Gültigkeitszeitraum der vorliegenden Eingliederungsvereinbarung : 18.07.2016 bis 17.01.2017 Eine zuvor abgeschlossene Eingliederungsvereinbarung wird hiermit
MehrRechtsfolgenbelehrung bei Übertragung der Ausbildungsvermittlung
Grundlagen der Erteilung einer Rechtsfolgenbelehrung SGB II für Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte (U25/BB, Akad. Berufe, Reha/SB sowie AG-S) Stand: März 2013 Rechtsfolgenbelehrung bei Übertragung der
MehrZusammenstellung der relevanten Vorschriften 1 SGB III Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen
Zusammenstellung der relevanten Vorschriften 1 I 428 - Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen (1) Anspruch auf Arbeitslosengeld nach den Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Achten
MehrARGE Landkreis Kaiserslautern Organisation der Vermittlung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung
Neue Wege zu Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit einer psychischen Erkrankung Eva Maria Müller ARGE Landkreis Kaiserslautern Organisation der Vermittlung von Menschen mit einer ARGE Landkreis Kaiserslautern
MehrAntrag zur Förderung aus dem Familienfonds
Die Förderung zum Kostenbeitrag zur Betreuung im Rahmen der Mittagsbetreuung Nachmittagsbetreuung Freizeitpädagogik wird für folgendes Kind beantragt: des Kindes Wo wird Ihr Kind betreut (Bitte geben Sie
MehrTeilhabe an Arbeit und Beschäftigung
Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung Im Labyrinth des Assessment Erfahrungen und Auswege Verfahren bei der Durchführung eines Reha Falles in der Agentur für Arbeit Rostock 1 Zusammenarbeit Agentur - ARGE
MehrI. Ausgangssituation II. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene III. Eigene Entscheidung und Absicht...
Geschäftszeichen: II/1203.8.5, 1101, 1402, 5024 Geschäftsanweisung Nr. 23 / 2012 Gültigkeit ab: 18.09.2012 Gültigkeit bis: unbefristet Verteiler: letzte Aktualisierung: GF, BL, TL Geschäftsanweisung Neukundencenter
MehrDer Kinderzuschlag. Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen. Wir helfen Familien
Der Kinderzuschlag Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen. Wir helfen Familien Die Anspruchsvoraussetzungen für den Kinderzuschlag. Es besteht ein Anspruch auf Kindergeld für ihr unverheiratetes
MehrLeitfaden berufliche Rehabilitation
Leitfaden berufliche Rehabilitation gemeinsame Einrichtung Jobcenter Cottbus Stand: 12.09.2014 Grundsatz Behinderte Menschen in Sinne des 19 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGBIII) sind Menschen, deren
MehrWesentliche Änderungen Seite 1 32
Wesentliche Änderungen Seite 1 32 Fassung vom 20.06.2012 Rz. 32.0 gestrichen; Übergangsregelung ausgelaufen Rz. 32.1 umbenannt und um Regelungen zum sanktionsbewehrten Verhalten und zur Anhörung erweitert
MehrFördern - Unsere Leistungen
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Förderangebote zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB
MehrInfoabend für ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuer im Altkreis Wesermünde
Infoabend für ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuer im Altkreis Wesermünde Zuständigkeiten (generelle Zuordnung) Asylberechtigte u. anerkannte Flüchtlinge (Aufenthaltserlaubnis) Jobcenter Cuxhaven, Standort
MehrEinstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld (ESG) Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - nach Minijob - Alleinerziehende - Langzeitarbeitslose i.s.d. 18 (1) SGB III
MehrLandkreis Peine Jobcenter Merkblatt für Ihren Leistungsbezug Teil II Berufliche Eingliederung
Name: AZ: Landkreis Peine Jobcenter Fördern und Fordern Geldleistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes durch die Grundsicherung für Arbeitssuchende dürfen nach dem Sozialgesetzbuch II nur erbracht
MehrARGE Märkischer Kreis, Dienststelle Iserlohn
ARGE Märkischer Kreis, Dienststelle Iserlohn ~~9nct~ y~achen Fnednchstr 59/6. 58636 Iserlohn ARGE Markscler Kreis. Dienststelle lser!ohn. Fnednchstr 596. 58636 l5e lohn DV 0 0,90 Deutsche Post g Ihr Zeichen
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4984 21. Wahlperiode 01.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 23.06.16 und Antwort des Senats Betr.:
MehrDie Fachstelle für junge Menschen U25 im Jobcenter Stuttgart
Die Fachstelle für junge Menschen U25 im Jobcenter Stuttgart Treff Sozialarbeit am 24.11.2016 Ausbildung und Arbeit für alle jungen Menschen Jugendberufshilfe im Fokus Landeshauptstadt Stuttgart Jobcenter
MehrHEGA 12/ Phasen-Modell der Integrationsarbeit; hier: Anpassung der zentralen Leitkonzepte und Arbeitshilfen
Weisung 201609009 vom 20.09.2016 - Beratung, Vermittlung und Arbeitslosengeld für Bezieher von Arbeitslosengeld mit aufstockendem SGB II- Leistungsbezug (Arbeitslosengeld-Aufstocker) Laufende Nummer: 201609009
MehrEingliederungsvereinbarung nach 15 Abs.1 Salz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Ersalz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt
Seite 1 von 5 ARGE MK Neumarkt 5 58706 Menden (Sauerland) Herr 58706 Menden (Sauerland) Kundennummer: BG-Nummer: Name: Frau Telefon: (02373) Erstellt am: 05.11.2010 Eingliederungsvereinbarung nach 15 Abs.1
MehrMarkt und Integration. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen. 16b SGB II Einstiegsgeld
Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen 16b SGB II Einstiegsgeld Jobcenter LK Harburg Stand: November 2015 Gesetzestext 16b SGB II Einstiegsgeld (1) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit
MehrEingliederungsleistungen nach dem SGB II
Rechtsgrundlage: 1 Abs.2 Nr.1 SGB II: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen 1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit 2. 1
MehrFolgen fehlender Mitwirkung im Neukundenprozess
Fachliche Weisung aus dem GB II/GB III 16.06.2017 Nr.: 05/2017 für den Bereich Leistungsgewährung und Markt und Integration des Jobcenters Region Hannover Bezug/AZ: 32 SGB II, 60/66 SGB I Folgen fehlender
MehrKapitel 7 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
10. Eingliederung junger arbeitsuchender Menschen Unter jungen arbeitsuchenden Menschen sind erwerbsfähige leistungsberechtigte Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren zu verstehen ( 3 Abs. 2 S. 1 ). Für
MehrArbeitslosengeld II: Alles Wichtige auf einen Blick. Informationen zu Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter Gießen
Arbeitslosengeld II: Alles Wichtige auf einen Blick Informationen zu Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter Gießen Warum ist das Jobcenter zuständig? Ihr Aufenthaltsstatus hat sich geändert - Sie haben
MehrSozialversicherung. 1 Sinn und Funktion HI HI
TK Lexikon Sozialversicherung Ein-Euro-Job Sozialversicherung 1 Sinn und Funktion HI2752152 HI2091404 Bei den hier dargestellten "Ein-Euro-Jobs" (Zusatzjobs) handelt es sich um im öffentlichen Interesse
MehrGültigkeit der Ermessenslenkenden Weisung
Ermessenslenkende Weisung 01/2016 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach 16c Absatz 1 SGB II Inhalt Gültigkeit der Ermessenslenkenden Weisung... 1 Einleitung... 1 Voraussetzungen für die Förderung...
MehrWesentliche Änderungen 28. Rz 28.7: Klarstellung, dass Mehrbedarf gem. 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 nicht für Kinder unter 15 Jahre gewährt werden kann.
Wesentliche Änderungen 28 Fassung vom 20.05.2009 Gesetzestext: 74 SGB II eingefügt Rz 28.5: Befristete Erhöhung des Sozialgeldes auf 70 v.h. der Regelleistung. Fassung vom 23.05.2008 Rz 28.7: Klarstellung,
MehrMerkblatt SGB II. Merkblatt... 1. 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2. 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?...
Merkblatt SGB II Inhalt Merkblatt... 1 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?... 2 1.2 Was bedeutet zumutbare Beschäftigung?... 2 2. Ihre Verpflichtungen...
MehrAlle Personen in der Familie erfüllen die altersmäßigen Voraussetzungen nach 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II.
Angestelltenlehrgang I Übungsklausur Sozialrecht 04.05.2007 Beispiel für die Ausformulierung einer Lösung 1. Hilfeart/Anspruchsnorm Einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben gemäß 7 Abs. 1 Personen,
MehrJunge Volljährige im Bermudadreieck von SGB II, VIII und XII. Christian Grube Rechtsanwalt, Vors. Richter am VG a. D. Emden,
Junge Volljährige im Bermudadreieck von SGB II, VIII und XII Christian Grube Rechtsanwalt, Vors. Richter am VG a. D. Emden, 20.11.2013 1 Das Grundproblem: Der betreffende Mensch besitzt eine komplexe Problematik
MehrDie Argen als Disziplinaranstalten
Die Argen als Disziplinaranstalten Unter Bestrafung, Züchtigung, Korrektion etc. muss alles verstanden werden, was fähig ist, die Kinder die Fehler fühlen zu lassen, die sie begangen haben; alles, was
MehrEinstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld (ESG) Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung pauschalierte Bemessung für Zielgruppen ehemalige Minijobber Alleinerziehende
MehrTreffen der Netzwerkpartner in der Arge TF
Treffen der Netzwerkpartner in der Arge TF Thema: Die Arbeit der Arge mit Schwerpunkt Eingliederungsvereinbarungen und Sanktionen Fragen zur Zusammenarbeit von den Netzwerkpartnern an die Mitarbeiterinnen
MehrEntwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Bundesrat Drucksache 858/07 28.11.07 Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel Die sogenannte 58er-Regelung
MehrStadt Recklinghausen Bürgermeister
Stadt Recklinghausen Bürgermeister Jobcenter Kreis Recklinghausen, Stadt Recklinghausen - Görresstraße 15-45657 Recklinghausen Herrn/Frau Görresstraße 15 45657 Recklinghausen Ansprechpartner: Herr/Frau
MehrFragebogen Alg2-BetroffenePDF.doc Anne Ames
Fragebogen für Arbeitslosengeld-II-Betroffene 1. Wo wohnen Sie? Ort:...Landkreis:... 2. Datum des Tages, an dem Sie den Fragebogen ausfüllen:... 3. Sind Sie weiblich männlich 4. Wie alt sind Sie?... Jahre
MehrÜberblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten
Geschäftsstelle Hauptstätter Str. 57 70178 Stuttgart Fon: 0711-55 32 83-4 Fax: 0711-55 32 83-5 info@fluechtlingsrat-bw.de www.fluechtlingsrat-bw.de Überblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus
MehrStadt Recklinghausen Bürgermeister
Jobcenter Kreis Recklinghausen, Stadt Recklinghausen - Görresstraße 15-45657 Recklinghausen Herrn/Frau Görresstraße 15 45657 Recklinghausen Ansprechpartner: Herr/Frau Telefon: Telefax: Kd-Nr.: Az.: BG:
MehrKapitel 4 Die Pflichten der Arbeitsuchenden, ihrer Arbeitgeber und dritter Personen
141 Kapitel 4 Die Pflichten der Arbeitsuchenden, ihrer Arbeitgeber und dritter Personen I. Die Pflichten Das SGB II enthält nicht nur Rechte, d.h. Leistungsansprüche des Arbeitsuchenden oder ihrer Arbeitgeber
MehrFachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise
Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 19 SGB II Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe BA Zentrale GS 21 Wesentliche Änderungen
MehrStellungnahme. zur. öffentlichen Anhörung. Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Landtag Nordrhein-Westfalen. 23.
RD NRW 120 16 STELLUNGNAHME 16/1713 A01 Düsseldorf, 12. Mai 2014 Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Landtag Nordrhein-Westfalen 23. Mai 2014 Aussetzung
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/6521 20. Wahlperiode 22.01.13 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Tim Golke (DIE LINKE) vom 14.01.13 und Antwort des Senats Betr.:
Mehr16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II
SGB II Arbeitshilfen AtG 16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 SGB II Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AtG) 3 Abs. 1 AtG
MehrArbeitsmarktbericht Juni Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Arbeitsmarktbericht Juni 214 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 1 Arbeitslosigkeit und Grundsicherung Entwicklungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Arbeitslosenzahl leicht
MehrFachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 162 SGB III. Teilarbeitslosengeld
Gültig ab: 20.04.2017 Gültigkeit bis: fortlaufend Fachliche Weisungen Arbeitslosengeld Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 162 SGB III Teilarbeitslosengeld FW Seite 2 (04/2017) 162 Aktualisierung, Stand
MehrStand: Juli 2016 WICHTIGES VORANGESTELLT. Welche Ziele werden mit dem Programm verfolgt?
Stand: Juli 2016 Fragen und Antworten zum Bundesprogramm Soziale Teilhabe durch Arbeit für junge Erwachsene Flüchtlinge und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (STAFFEL) WICHTIGES VORANGESTELLT Welche Ziele
MehrFachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 41 SGB II Berechnung der Leistungen
Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 41 SGB II Berechnung der Leistungen BA Zentrale GS 21 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.10.2014 Rz. 41.11a, 41.11b
MehrFachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld
Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA-Zentrale-PEG 21 Fachliche Hinweise 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2013 Gesetzestext:
MehrArbeitshilfe zur Umsetzung des Absolventenmanagements bei FbW und MAT im Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
Arbeitsanweisung Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam - 31.03.2015 Arbeitshilfe zur Umsetzung des s bei FbW und MAT im Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam Ersteller: André Wagner Dienststelle: Jobcenter Landeshauptstadt
MehrVerfahren bei der Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen nach 12a SGB II Verweis auf den vorrangigen Bezug von Altersrente
Jobcenter Ilm-Kreis Nr. 09/2017 2 9.03. 2 0 1 7 A Z : I I - 1 1 0 6. 5 I N T E R N Geschäftsanweisung Verfahren bei der Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen nach 12a SGB II Verweis auf den vorrangigen
MehrArbeitsanweisung zur Umsetzung von Sanktion nach 31 Abs. 5 SGB II
Arbeitsanweisung gültig : bis auf weiteres Arbeitsanweisung zur Umsetzung von Sanktion nach 31 Abs. 5 SGB II I. Präambel Die Arbeitsanweisung dient zur verwaltungsinternen Umsetzung der Sanktionsregelung
MehrAgentur für Arbeit Kiel SGB II und SGB XII
Agentur für Arbeit Kiel SGB II und SGB XII - Stand der Umsetzung in der Landeshauptstadt Kiel - Agentur für Arbeit Kiel Kernelemente der Gesetzesänderungen! SGB II " Zusammenlegung von Arbeitslosen- und
MehrFachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 5 SGB II Verhältnis zu anderen Leistungen
Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 5 SGB II Verhältnis zu anderen Leistungen BA-Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2016 Gesetzestext:
MehrLandratsamt Meißen Dezernat Arbeit und Bildung Jobcenter Meißen
Landratsamt Meißen Dezernat Arbeit und Bildung Jobcenter Meißen B E L E H R U N G über die Mitwirkungspflichten nach 60 ff. SGB I und Pflichtverletzungen nach 31, 31a und 31b SGB II Als Antragsteller oder
MehrGesetzestext 16 SGB I. Antragstellung
Gesetzestext 16 SGB I Antragstellung (1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen,
MehrHEGA 12/ Phasen-Modell der Integrationsarbeit; hier: Anpassung der zentralen Leitkonzepte und Arbeitshilfen
Weisung 201609009 vom 20.09.2016 - Beratung, Vermittlung und Arbeitslosengeld für Bezieher von Arbeitslosengeld mit aufstockendem SGB II-Leistungsbezug (Arbeitslosengeld-Aufstocker) Laufende Nummer: 201609009
MehrHerzlich Willkommen. Anspruchsklärung und rechtssichere Prüfung vorrangiger Leistungen 12a SGB II
Herzlich Willkommen Workshop Zugangssteuerung Organisation und Gestaltung Am 29.10.2012 in der G.I.B. in Bottrop Programm 09:30 Uhr Begrüßungskaffee 10:00 Uhr Begrüßung durch die RD NRW Einführung durch
MehrA N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE.)
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/978 (15/914) A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE.) betr.: Jugendarmut und Hartz IV Vorbemerkung des Fragestellers:
MehrEinladung und Untersuchung beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung [Name der Krankenkasse]
Briefkopf Adresse Einladung und Untersuchung beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung [Name der Krankenkasse] Sehr geehrte Frau/geehrter Herr [Name], zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit lade
MehrChristina Gersteuer Diakonisches Werk Schleswig- Holstein. Neukunden. Kunden ohne bisherigen Leistungsbezug (Alg I / Alg II): SOFORTANGEBOT
Rechtliche Grundlagen SGB II Aktuelle Änderungen bis einschließlich 01. 08. 2006 Änderungen im SGB II Christina Gersteuer Diakonisches Werk Schleswig- Holstein www.diakonie-sh.de Neukunden Kunden ohne
MehrInhalt. Vorwort... 9 Abkürzungen Cent-Regelung Sozialversicherung 58er-Regelung... 13
Inhalt Vorwort... 9 Abkürzungen... 10 1-Cent-Regelung Sozialversicherung 58er-Regelung... 13 Alleinerziehende... 16 Alleinstehende... 17 Altersrente... 18 Angehörige Haushaltsgemeinschaft Angemessener
MehrBundeskongress SGB II vom 01. bis 02. Oktober 2007 in Berlin. Forum: Lokale Zielvereinbarungen im Spannungsfeld von Bund und Kommunen
Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen Bundeskongress SGB II vom 01. bis 02. Oktober 2007 in Berlin Forum: Lokale Zielvereinbarungen im Spannungsfeld von Bund und Kommunen Dr. Götz von Einem Geschäftsführer
MehrInhalt. Kapitel 1 Arbeitslosengeld II - Wer erhält es? Vorwort 5
Vorwort 5 Kapitel 1 Arbeitslosengeld II - Wer erhält es? Wer kann Arbeitslosengeld II erhalten? 14 Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - Spielt das Alter eine Rolle? 16 Erwerbsfähigkeit - Muss ich arbeiten
MehrGrundsatzpapier zu den Öffnungszeiten in der teilstationären Pflege in Bayern (GP ÖZ)
Grundsatzpapier zu den Öffnungszeiten in der teilstationären Pflege in Bayern (GP ÖZ) I. Allgemeines Das Angebot der teilstationären Pflege in Bayern soll im Sinne des Sicherstellungsauftrages nach 69
MehrLeistungsart: Leistungsumfang: Notwendige Unterlagen: Besonderheiten: Bewerbungskosten:
TL 441/442 II 1210 Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) nach 44 Drittes Buch Sozialgesetz (SGB III) in Verbindung mit 16 Zweites Buch Sozialgesetz (SGB II) Ermessenslenkende Weisungen gültig ab 13.09.2016
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/916 7. Wahlperiode 23.08.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Berechnung der Arbeitslosenquote II und ANTWORT der Landesregierung
MehrANSTOSS! Soziale Nachhaltigkeit in Neustrelitz PARTNERSCHAFT FÜR DEMOKRATIE Gesprächsabend am Aufgaben und Angebote des Jobcenters
ANSTOSS! Soziale Nachhaltigkeit in Neustrelitz PARTNERSCHAFT FÜR DEMOKRATIE Gesprächsabend am 04.05.2017 - Aufgaben und Angebote des Jobcenters Referenten: Guido Dörband / Ulrike Sohm Agenda 1. Gesetzlicher
MehrWas braucht der Budgetnehmer? Verfahren aus Sicht der Antrag stellenden Person
Ablauf: Trägerübergreifendes Bedarfsfeststellungsverfahren Persönliches Budget Grundlage: BudgetVO, Handlungsempfehlungen zum TPB, BAR 2006 Was macht der Leistungsträger? Interne Koordination Was braucht
MehrStadt Neuss - Sozialmonitoring Stand
Stadt Neuss 4.2.3 Arbeitslosengeld II Datenquelle: Sonderauswertung Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit, Erstellung Stadt Neuss, Statistikstelle Ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach
MehrJuni Monatsbericht
Juni 2013 Monatsbericht Monatsbericht Juni 2013 Bei der Vermittlung von Arbeitslosen gibt es zwei Fehler grundsätzlicher Art, die von einem Fallmanger gemacht werden können. Diese bestehen darin, dass
MehrFachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld
Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA Zentrale GR 11 Fachliche Weisungen 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung
MehrCheckliste: Mutterschutz und Elternzeit
TK Lexikon Arbeitsrecht Mutterschutz und Elternzeit: Was müssen Arbeitgeber beachten Checkliste: Mutterschutz und Elternzeit LI6093408 Dokument in Textverarbeitung übernehmen Aufgaben Erwartetes Ergebnis
MehrSGBII Sozialgesetzbuch II
SGBII Sozialgesetzbuch II Neue Chancen auf Arbeit Informationen für Empfänger von Arbeitslosengeld II Herausgeber Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg Marketing und Strategische PR Stand: November 2004 www.arbeitsagentur.de
Mehr1. Übersicht Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsbeziehende (elb) Quelle: Bundesagentur für Arbeit
1. Übersicht Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsbeziehende (elb) Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bestand elb gesamt Jahresdurchschnitt 5.277.639
MehrSchlagworte: Eingliederungsvereinbarung, Absenkung, Sanktion, Vermittlungsvorschlag, Weigerung
LSG München, Urteil v. 29.03.2012 L 7 AS 61/12 Normenketten: SGB II 31 I 1 Nr. 1c 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c SGB II 31 Abs. 2 SGB II 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II SGB II 31 I 1 Nr. 1c 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c SGB
MehrDrucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) Zwangsverrentung von Langzeiterwerbslosen. Schriftliche Anfrage
Drucksache 17 / 13 464 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 21. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. März 2014) und Antwort
MehrLangzeitarbeitslose ausgesteuert?
Langzeitarbeitslose ausgesteuert? Was den Fokus der JobCenter bestimmt und wie Politik ihn verändern kann Vortrag am 1. Juli 2010 bei der Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin http://www.wipol.de 1 Inhalt
MehrMehr Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche?
Mehr Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche? Erste Ergebnisse zur Evaluation des Bildungs- und Teilhabepakets aus Sicht der Leistungsberechtigten Empirische Bildungsforschung: Datengrundlagen
MehrBetreff: Neue gültige Eingliederungsvereinbarung Hier: Klärung Ihrer gesundheitlichen Situation bzw. Ihrer Erwerbsfähigkeit
ARGE MK - Dienststelle Iserlohn. Postfach 1152, 58581 Iserlohn *355A234913* Herrn XXX XXX XXX XXX XXX 586XX Iserlohn lhr Zeichen: lhre Nachricht: Mein Zeichen: 427.k-Kundennummer: 355A234913 (Bei jeder
MehrBeilage zum Ratgeber für Inhaftierte
Beilage zum Ratgeber für Inhaftierte Warum eine Beilage? Die soziale Gesetzgebung wurde in den letzten Jahren neu geschrieben. Vieles wurde und wird an diesen Gesetzen immer noch verändert. Damit der Ratgeber
MehrSGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende
Gelbe Erläuterungsbücher SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende ommentar von Prof. Dr. Wolfgang Spellbrink, Prof. Dr. Stephan Rixen, Wolfgang Eicher, Dr. Jens Blüggel, Prof. Dr. Heinrich Lang, Dr. Christian
MehrStudieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.v. Klassenarbeit Angestelltenlehrgangs I Geschrieben am
Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.v. Klassenarbeit Angestelltenlehrgangs I Geschrieben am 18.11.2005 Fach: Zeit: Fachlehrer: Hilfsmittel: Sozialrecht 180 Min. Grischek DVP-/VSV-Gesetzessammlung
MehrSanktionen. Die folgenden Festlegungen regeln im Jobcenter Dresden die Verfahren und Verantwortlichkeiten
Titel: Geschäftsführerverfügung 38/2012 Sanktionen Geschäftszeichen/Aktenzeichen: 4, 623, SGG II - II 1313 Weisung Arbeitshinweis Gültigkeit ab: sofort Empfehlung Gültigkeit bis: bis auf Widerruf Information
MehrGeschäftsanweisung 10/2016. Neukundenprozess. Vom
Verteiler: Geschäftsführung Geschäftsstellenleitungen Teamleitungen Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenter Bremen AZ: II-1001 / II-1203.8.5 / II- 5020 Geschäftsanweisung 10/2016 Neukundenprozess
MehrMonatsbericht März 2011
Monatsbericht März 2011 Nichts hat sich verändert, die Arbeitslosenquote steht wie im Februar bei 4%. Das ist nur die halbe Wahrheit. Das Jobcenter Landkreis Böblingen hatte im März 2011 959 Abgänge und
MehrKonzept zur Umsetzung des Projektes Arbeit für Brandenburg
In Trägerschaft der Agentur für Arbeit Potsdam und der Landeshauptstadt Potsdam Konzept zur Umsetzung des Projektes Arbeit für Brandenburg gültig für den Zuständigkeitsbereich des Jobcenter Landeshauptstadt
MehrMonatsbericht Mai 2010
Monatsbericht Mai 2010 Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist seit einem Jahr um über 10% gestiegen. Das ist besorgniserregend. Doch insgesamt ist der Anteil der betroffenen Bevölkerung im Landkreis Böblingen
MehrFachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 32 SGB II Meldeversäumnisse
Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 32 SGB II Meldeversäumnisse BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Wesentliche Änderungen Fassung vom 04.05.2017 Rz.
Mehr16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II
SGB II Arbeitshilfen ESG 16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und SGB II Einstiegsgeld (ESG) Als Anlage sind die Durchführungshinweise
MehrInhaltsverzeichnis. Seite 2
Inhaltsverzeichnis 1. Aufgaben des Teams 538 - Ermittlung und Erstattung im Aufgabengebiet Verfolgung und Ahndung von Leistungsmissbrauch und Ordnungswidrigkeiten 2. Zuständigkeiten innerhalb des Integrationscenters
MehrMein Anspruch auf Hartz IV und Arbeitslosengeld II
Mein Anspruch auf Hartz IV und Arbeitslosengeld II Keine Frage offen Bearbeitet von Dr. Jürgen Brand 3., aktualilsierte Auflage 2011 2011. Taschenbuch. 192 S. Paperback ISBN 978 3 648 00344 2 Recht > Sozialrecht
MehrTeil 3 Mutter werden. Schwangerschaft Info für Jugendliche. Schwangerschaft Info für Jugendliche
Teil 3 Mutter werden pro familia Heidelberg Friedrich-Ebert-Anlage 19 69117 Heidelberg Telefon 06221-184440 Telefax 06221-168013 E-Mail heidelberg@profamilia.de Internet www.profamilia.de pro familia Heidelberg
Mehr