Trinkwasserverordnung 2. Änderungsverordnung 2012 Sichere Einhaltung der neuen Trinkwasseranforderungen

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1 Hygiene in Trinkwassersystemen Trinkwasserverordnung 2. Änderungsverordnung 2012 Sichere Einhaltung der neuen Trinkwasseranforderungen

2 Logikrätsel FINISHED FILES ARE THE RESULT OF YEARS OF SCIENTIFIC STUDY COMBINED WITH THE EXPERIENCE OF YEARS 2

3 Logikrätsel FINISHED FILES ARE THE RESULT OF YEARS OF SCIENTIFIC STUDY COMBINED WITH THE EXPERIENCE OF YEARS 3

4 Logikrätsel FINISHED FILES ARE THE RESULT OF YEARS OF SCIENTIFIC STUDY COMBINED WITH THE EXPERIENCE OF YEARS 4

5 Hygiene in Trinkwassersystemen Wann tritt die TrinkwV in Kraft? TrinkwV 2012 Die Änderungen sind am in Kraft getreten! Erste orientierende Messung muss bis zum erfolgt sein! Wo müssen die Anforderungen eingehalten werden? An allen Zapfstellen (Wasserhähne, Entnahmestellen), an denen Trinkwasser entnommen wird. Betreiber hat stärkere Verantwortung als bisher. 5

6 Geschichte Legionellen Die Legionärskrankheit wurde 1976 zum ersten Mal beschrieben. Ihren Namen erhielt sie nach einem Treffen der US-Kriegsveteranenvereinigung das vom 21. bis 24. Juli 1976 in einem Hotel in Philadelphia stattfand. Damals waren 181 Personen an der lebensbedrohlichen Lungenentzündung erkrankt. Sie alle waren entweder Besucher des Kriegsveteranentreffens oder Besucher des Hotels. 6

7 Gesundheitsgefahren (Quelle CAPNETZ Studie)Min Personen erkranken jährlich in Deutschland an Lungenentzündungen, die durch Legionellen hervorgerufen werden. Bis zu 15 % der Fälle enden sogar tödlich. 7

8 Gesundheitsgefahren Hinzu kommt die 10- bis 100-fache Anzahl an Erkrankungen am Pontiac-Fieber, das einen milderen Verlauf hat und auch durch Legionellen verursacht wird. 8

9 Gesundheitsgefahren Meldepflicht: 7 IfsG (1) 26 Klinisch: Lungenentzündung, Pontiac-Fieber (grippales Krankheitsbild) ; Therapie: Macrolid-Antibiotika größter Legionellen-bedingter Ausbruch in Murcia 2001 mit mehr als 800 Lungenentzündungen Infektionsdosis: abhängig von Virulenz Inkubation: 2 bis 10 Tage europaweite Letalitätsquote der Infizierten lag 1998 bei 13,1% (bei unbehandelten Patienten mit Immunsuppression sogar bis zu 25%) Eine Infektion durch das Trinken von mit Legionellen belastetem Wasser ist bei einem guten Immunsystem praktisch ausgeschlossen. Erkrankung von Mensch zu Mensch ist bislang nicht beschrieben 9

10 Hygiene in Trinkwassersystemen TrinkwV Begriffsbestimmungen Trinkwasser ist bestimmt - zum Trinken und Kochen - zur Zubereitung von Speisen und Getränken - zur Körperpflege und Reinigung - zur Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen - zur Reinigung von Gegenständen, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen 10

11 Hygiene in Trinkwassersystemen TrinkwV 2012 Die Regelungen der TrinkwV richten sich an: - Unternehmen und Einrichtungen, die Trinkwasser für die Allgemeinheit bereitstellen, - Inhaber von Trinkwasserinstallationen womit alle Rohrleitungen, Apparate und Armaturen zur Trinkwasserversorgung innerhalb einer Immobilie gemeint sind. Damit ist dem Immobilieneigentümer, dem Vermieter und auch dem Immobilienverwalter die Verantwortung für den hygienisch einwandfreien Zustand der Hausinstallation und des abgegebenen Trinkwassers übertragen. Da Trinkwasserinstallationen zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört, treffen die Pflichten der TrinkwV ebenso die Wohnungseigentümergemeinschaft. 11

12 Hygiene in Trinkwassersystemen Fragen und Antworten zur Untersuchungspflicht Wer muss Untersuchungen durchführen? Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer TWA wenn: das Gewerbe gewerblich oder öffentlich genutzt wird und das Volumen des Speichers > 400 l oder eine Rohrleitung zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mehr als 3 l enthält Eine Untersuchung im Ein- und Zweifamilienhaus (Kleinanlage) bzw. wenn keine Dusche vorhanden, ist nicht erforderlich! 12

13 13

14 Pflichten der Eigentümer Allgemeine Anzeigepflichten / beim Gesundheitsamt Formular.pdf Besondere Anzeigepflichten bei zentraler Trinkwassererwärmung Allgemeine Untersuchungspflichten Besondere Untersuchungspflichten bei zentraler Trinkwassererwärmung Dokumentationspflicht Informationspflicht Verbraucherschutz 14

15 Haftungsfalle bei Verstößen Stilllegung der Wasserversorgungsanlage Mietausfall Mehrkosten der Untersuchung Verlust des Versicherungsschutzes Schadensersatz / Schmerzensgeld Gesundheitsschädigung von Nutzern Kündigungsfolgeschäden Ordnungs- oder strafrechtliche Verfolgung Verluste durch Imageschaden 15

16 Hygiene in Trinkwassersystemen Fragen und Antworten zur Untersuchungspflicht Muss der Eigentümer mit Strafen oder Bußgeld rechnen? Wird eine Legionellenuntersuchung nicht ordnungsgemäß durchgeführt begeht der Eigentümer eine Ordnungswidrigkeit Wer im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser vorsätzlich oder fahrlässig abgibt, das Legionellen in so hoher Konzentration enthält, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit zu besorgen ist, begeht eine Straftat. 16

17 Gefährdungsanalyse und Maßnahmenplan Werden in einer oder mehr Proben Legionellen >100KBE nachgewiesen ist eine Gefährdungsanalyse zu erstellen In Absprache mit dem Gesundheitsamt ist dann ein entsprechender Maßnahmenplan zu erstellen und abzuarbeiten Die Weitergehende Untersuchung dient der zielgerichteten Lokalisation der Kontamination im Detail zur Erstellung des Maßnahmenplans Bei der Weitergehenden Untersuchung werden alle Steigestränge und alle Seitenstränge beprobt 17

18 18

19 15 Untersuchung Es dürfen nur zugelassene/akkreditierte Untersuchungsstellen/Labore beauftragt werden. Die Probenahme darf nur durch einen zugelassenen/akkreditierten Probenehmer erfolgen. 19

20 Hygiene in Trinkwassersystemen TrinkwV 2012 Probeentnahmestellen (gemäß DVGW W 551) Probennahme nach DIN EN ISO orientierende Untersuchung : -nach Trinkwassererwärmer, Zirkulationseintritt und an der entferntesten Zapfstelle in jedem Steigstrang -Dokumentation der Wassertemperatur weitergehende Untersuchung : -wenn die orientierende Untersuchung Auffälligkeiten zeigt 20

21 Hygiene in Trinkwassersystemen Probenahmeventile nach DIN EN ISO Im Rahmen der Probennahme darf der Ablauf max. 3 l betragen. - Desinfizierte Probenahme durch abflammbare Ventile Alternativ, wenn nicht vorhanden: - Einsatz anderer Desinfektionsverfahren (z.b. Hypochlorid-Lsg, Ethanol oder iso-propano) Probenahmeventil Aquastrom P, beflammbar, Quelle: Oventrop 21

22 Anforderungen an Probenehmer Muss seine Sachkunde nach 15, Abs. 4 TrinkwV 2011 vorweisen. Muss in das QM-System eines akkreditierten Labors eingebunden werden. Das Labor muss die o.g. Probenehmer der DAKKS melden. 22

23 Was bieten Wir? Erste Bestandsaufnahme der Anlage Trinkwasser-check! Aufnahme der betroffenen Anlage ins Objektprotokoll Einrichten der Probenahmestelle Jährliche Probenahme durch zertifizierte Probennehmer Probennahme zur systematischen weiterführenden Untersuchung Probennahme zur Freimessung Fach und Fristgerechter Versand der Proben 23

24 Anforderungen an die Untersuchungsstelle Es dürfen nur Untersuchungsstellen/Labore beauftragt werden, die nach DIN EN ISO akkreditiert und gemäß TrinkwV für den Parameter Legionellen sowie die dazugehörige Probenahme beim zuständigen LANUV gelistet sind. 24

25 Was bietet unser Labor? Akkreditierte Analytik durch die QHP Life Science Erstellung konformer Untersuchungsberichte Weiterleitung des Berichtes über uns an den Kunden und auf Wunsch direkt an das Gesundheitsamt Erstellung der Mieterinformationen Verteilung der Informationen an Mieter Aushändigung des Gütesiegels an den Eigentümer 25

26 16 Anzeige-Handlungspflicht Der Positivbefund ist unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Ein Befund ist umgehend (10 Tage) dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. 26

27 Was bieten Wir? Bei Positivbefunden Unverzügliche Weiterleitung an das Gesundheitsamt Informationen an die Mieter systematische weiterführende Probennahme und Analyse Gefährdungsanalyse Erstellung/Aktivierung des Maßnahmenkatalogs Freimessung nachdem der Maßnahmenplan abgearbeitet wurde Erteilung des Gütesiegels 27

28 28

29 Umlagefähigkeit der Kosten Nach Ausführungen der Bundesregierung sollen die Untersuchungskosten umlagefähige Betriebskosten i.s.d. 2 Nr.2 bzw. 5 der Betriebskostenverordnung sein. 29

30 Hygiene in Trinkwassersystemen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 30

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