Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung. des Philologenverbandes Schleswig-Holstein e. V., vertreten durch..,
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- Berndt Hase
- vor 8 Jahren
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1 Freitag, 11. April 2014 Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung des Philologenverbandes Schleswig-Holstein e. V., vertreten durch.., - Antragstellers - Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Graf Kerssenbrock, Bruck und Goerke, Holstenbrücke 2, Kiel gegen Herrn Dr. Ralf Stegner, - Antragsgegner - vorprozessuale Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Namens und im Auftrage des Klägers beantragen wir, der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, im Beschlußwege folgende einstweilige Verfügung zu erlassen: Dem Antragsgegner wird es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu ,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt,
2 über den Antragsteller wörtlich oder sinngemäß zu äußern, dieser habe ein Leitbild Karl Dönitz. Begründung: Der Antragsteller ist der Landesverband der Gymnasiallehrer in Schleswig- Holstein. Der Antragsgegner ist Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion. Anläßlich der Jahrestagung des Antragstellers am , welche der Antragsteller unter das Motto gestellt hatte Flaggschiff Gymnasium im Fadenkreuz der Küstenkoalition, hat der Antragsgegner Äußerungen an den Antragsteller gerichtet und über den Antragsteller getan, die den Antragsteller in elementarer Weise beleidigen und in ein rechtsradikales Licht stellen. Als - Anlage ev 1 - überreicht der Antragsteller die dpa-meldung vom , wie sie auch in den Kieler Nachrichten vom abgedruckt worden ist. In dem Bericht heißt es zutreffend, daß der Antragsteller die Zukunft der Gymnasien im Land durch die Bildungspolitik der Landesregierung bedroht sehe und deshalb die Tagung in Rendsburg unter das Motto Flaggschiff Gymnasium im Fadenkreuz der Küstenkoalition gesetzt habe. Bei dem Flaggschiff handelt es sich nicht ausschließlich um einen militärischen Begriff, sondern auch um einen Ausdruck für das herausragende Schiff einer Handels- oder Personenschifffahrtsflotte bzw. einer Reederei, vgl. den entsprechenden Eintrag in Wikipedia.
3 Auch in der Journalistensprache ist der Gebrauch Flaggschiff insoweit gebräuchlich, als er z. B. für die Tagesschau der ARD als Nachrichten-Flaggschiff gebräuchlich ist oder für das luxuriöseste Fahrzeug eines Kfz-Herstellers. Auch im Sport findet das Wort Flaggschiff Verwendung, weil etwa im Rudersport der Deutschland-Achter als Flaggschiff des Deutschen Ruderverbandes bezeichnet wird, vgl. den entsprechenden Eintrag in Wikipedia. Es ist also mitnichten so, daß es sich um einen militaristischen Ausdruck handelt, den der Antragsteller in dem von ihm gewählten Motto für die Jahreshauptversammlung am verwendet hätte. Gleichwohl hat der Antragsgegner dem Antragsteller auf dessen Jahrestagung am eine militaristische Wortwahl vorgeworfen (vgl. Anlage ev 1). Er behauptete, daß der Antragsteller den von der Landesregierung veranstalteten Bildungsdialog mit einer Seeschlacht gleichgesetzt habe. Es könne nicht die Überzeugung sein, die Gymnasien seien ein Flaggschiff, also das Führungsschiff eines Kriegsschiffsverbandes und daß die Koalition aus Sozialdemokraten, Grünen und SSW am Steuer eines U-Bootes stehe. Der Antragsteller hat jedoch mit keinem Wort Assoziationen an eine Seeschlacht und entsprechende Beteiligte, schon gar nicht an ein U-Boot, in dem die Koalitionsparteien säßen, geweckt, wie sich bereits aus der Anlage ev 1 ergibt. Der Antragsgegner aber hat die Angelegenheit noch deutlich verschärft: In seinem Redemanuskript, das verteilt wurde, hieß es noch: Mein Leitbild ist Willy Brandt; das müssen Sie natürlich nicht teilen, aber ich wünsche mir auch nicht Karl Dönitz als Leitfigur des schleswigholsteinischen Philologenverbandes.
4 Wörtlich hat der Antragsgegner sodann in dem Zusammenhang geäußert: Mein Leitbild ist übrigens eher Willy Brandt und nicht Karl Dönitz. Auch hierzu muß ausgeführt werden, daß die Person Karl Dönitz vom Antragsteller mit nicht einem Wort auch nicht entfernt in irgendeiner Rede oder gar einer schriftlichen Äußerung des Antragstellers Erwähnung gefunden hat. Die Tatsache aber, daß der Antragsgegner in seiner öffentlichen Äußerung im Rahmen eines Grußwortes an den Antragsteller in öffentlicher Form den Eindruck erzeugt hat, als hätte der Antragsteller auf welche Weise auch immer eine Nähe oder gar die Verfolgung eines Leitbildes Karl Dönitz propagiert oder sonst für richtig gehalten, ist eine für den Antragsteller unerträgliche Beleidigung, die der Antragsteller nicht auf sich sitzen lassen kann: Es wird als gerichtsbekannt vorausgesetzt, daß Karl Dönitz der letzte Reichspräsident des Dritten Reiches und Nachfolger Hitlers vom bis zur Gefangennahme der Reichsregierung durch die Alliierten am gewesen ist. Dönitz ist als Kriegsverbrecher im Nürnberger Tribunal 1946 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Wes Geistes Kind dieser Mann war, mit dem der Antragsgegner den Antragsteller in einen Topf geworfen hat, ergibt sich u. a. aus dem Zitat Dönitz vom , einem Telegramm an den schon durch Selbstmord aus dem Leben geschiedenen Hitler: Mein Führer, meine Treue zu Ihnen wird unabdingbar sein. Ich werde daher weiter alle Versuche unternehmen, um Sie in Berlin zu entsetzen. Wenn das Schicksal mich dennoch zwingt, als der von Ihnen bestimmte Nachfolger das Deutsche Reich zu führen, werde ich diesen Krieg so zu Ende führen, wie es der einmalige Heldenkampf des deutschen Volkes verlangt. Noch im Jahre 1975, 30 Jahre nach der Kapitulation, schrieb er in einem Schreiben an den damaligen Bundespräsidenten Carstens:
5 Im Bewußtsein nicht endender Verantwortung gegenüber dem deutschen Volk übertrage ich Inhalt und Aufgabe meines Amtes als letztes Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches auf den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. (Deutsches Rundfunkarchiv, ) Einen Mann mit derartig abstrusen, unvertretbaren Vorstellungen zum Leitbild eines Verbandes von Gymnasiallehrern zu erklären, ist nichts anderes als ein übler Versuch der Denunzierung, den sich der Antragsteller nicht bieten lassen muß. Der Antragsgegner ist vom Antragsteller mit Schreiben der Unterzeichner vom Anlage ev 2 - aufgefordert worden, die als - Anlage ev 3 - beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Innerhalb der gesetzten Frist hat der Antragsgegner hierauf nicht erwidert. Statt dessen hat er durch Schreiben seiner außerprozessualen Bevollmächtigten vom um einen weiteren Tage Fristverlängerung gebeten. Angesichts der Dringlichkeit des Vorganges war eine solche Frist nicht zu gewähren und ist nunmehr antragsgemäß zu entscheiden. Für den Antragsteller: Dr. Graf Kerssenbrock Rechtsanwalt
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