Kinder- und Familienservicebüro. Konzeption. Landkreis Leer Jugendamt Bergmannstr Leer
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- Kasimir Pfaff
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1 Kinder- und Familienservicebüro Konzeption Landkreis Leer Jugendamt Bergmannstr Leer Stand Oktober
2 1. Gesetzliche Grundlagen Durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) hat der Bundesgesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten geschaffen. Nach 22 Abs. 2 sollen Kindertageseinrichtungen und Kindertagesbetreuung die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen den Eltern dabei helfen Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können Mit dem Landesförderprogramm Familien mit Zukunft Kinder bilden und betreuen wird die Grundlage für den Ausbau von Kindertagesbetreuung insbesondere für unter Dreijährige geschaffen. Die Betreuungsqualität soll verbessert werden und Betreuungsangebote bedarfsgerecht und flexibel zur Verfügung gestellt werden, damit eine Vereinbarung von Familie und Beruf zunehmend möglich wird. 2. Ziele des Landkreises Leer beim Ausbau der Kinderbetreuung Der Landkreis Leer gehört zu den Landkreisen mit dem niedrigsten Steueraufkommen in Niedersachsen. Aus diesem Grund hat sich die Bedarfplanung im Bereich der Kindertagesstätten stets nur an Rechtsansprüchen, d.h. an Minimalanforderungen orientieren können. Im Landkreis Leer funktionieren zzt. auch noch nachbarschaftliche bzw. familiäre Netzwerke, die eine institutionalisierte Kinderbetreuung in einigen Teilen überflüssig machen. Diese Netzwerke sind jedoch zunehmend im Schwinden begriffen. Auf Initiative der Gleichstellungsbeauftragten der Kreisverwaltung wurde daher am der Familienservice Weser Ems e.v. gegründet. Es handelt sich dabei um einen Verein, der die Vermittlung von Kinderbetreuung für Kinder berufstätiger Eltern zur Aufgabe hat. Mitglieder des Vereins sind zum einen Kommunen: neben dem Landkreis Leer 7 kreisangehörige Städte und Gemeinden, sowie die Nachbarlandkreise Aurich, Emsland, Oldenburg und die kreisfreien Städte Emden und Oldenburg wie auch Bildungsträger und einige Firmen. Seit Gründung des Familienservice Weser Ems e. V. hat er auf der Grundlage des Kurrikulums des DJI die Ausbildung von Hunderten von Frauen und auch von einigen Männern zur Kinderbetreuer(in) bzw. Tagesbetreuungsperson veranlasst. Er betreibt auch die Vermittlung von Tagespflegepersonen. Das breite Angebot an Tagespflegepersonen bildet im Landkreis Leer bereits seit Jahren eine gute Basis für flexible Betreuungsangebote neben oder in Ergänzung der institutionellen Kinderbetreuung. Dennoch gibt es auch im Landkreis Leer auf diesem Gebiet noch viel zu tun. 2
3 Weil Eltern bei der Kinderbetreuung sehr unterschiedliche Bedarfe haben, benötigen sie Betreuungsalternativen aus denen sie das für sie passende Angebot für ihr Kind und sich aussuchen können. So kann für manche Eltern die Betreuung in einer Tageseinrichtung das richtige Angebot sein. Andere Eltern bevorzugen vielleicht eher eine familienähnliche, individuelle Betreuung in Form von Kindertagesbetreuung durch eine Tagespflegeperson. Auf die vielen unterschiedlichen Bedarfe der Eltern kann nicht durch Einheitslösungen reagiert werden. Durch folgende Maßnahmen versucht der Landkreis Leer eine Qualitätssteigerung in der Betreuung und flexible Angeboten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen: Wohnortnaher bedarfsgerechter Ausbau der Kindertagesbetreuung schwerpunktmäßig für unter Dreijährige möglichst in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen Qualitativer Ausbau der Kindertagesbetreuung durch Verberuflichung der Kindertagesbetreuung im Interesse der Tagespflegepersonen Qualitätsaufbau und sicherung im Interesse der Förderung von Kindern Schaffung verlässlicher, passfähiger und bezahlbarer Angebote im Interesse einer Bedarfsdeckung für Eltern Erstellung von pädagogischen Konzepten analog zu Kindertageseinrichtungen Vernetzung der Kindertagesbetreuung mit institutionalisierter Kinderbetreuung Ausbildung der Tagespflegepersonen unter Einbeziehung Dritter 3. Einrichtung eines Kinder- und Familienservicebüros Zur Förderung einer familienfreundlichen Infrastruktur hat der Landkreis Leer ein Kinder- und Familienservicebüro eingerichtet. Das Kinder- und Familienservicebüro befindet sich in einem Gebäude der Kreisverwaltung in der Friesenstr. 31 in direkter Nähe des Kreishauses. Organisatorisch ist das Kinder- und Familienservicebüro im Jugendamt bei der Abteilung Kinder- und Jugendförderung angesiedelt. Das Kinder- und Familienservicebüro ist für Familien, Tagespflegepersonen und Kindertagesstätten eine erste Anlaufstelle bei Fragen rund um die Kinderbetreuung. In hellen freundlichen und auch kindgerecht ausgestatteten Räumlichkeiten sollen hier passgenaue Kindertagesbetreuungsangebote entwickelt werden. Besetzt ist das Kinder- und Familienservicebüro mit einer Dipl. Sozialpädagogin und einer Anerkennungspraktikantin. Geöffnet ist das Kinder- und Familienservicebüro montags bis freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis Uhr und nach Vereinbarung. 3
4 Kinder- und Familienservicebüro Landkreis Leer Büroraum Kinder- und Familienservicebüro 4
5 Beratungszimmer Kinder- und Familienservicebüro Spielzimmer für die kleinen Besucher des Kinder- und Familienservicebüros 5
6 4. Aufgaben des Kinder- und Familienservicebüros Hauptsächliche Aufgaben des Kinder- und Familienservicebüros sind: Beratung von Familien und Vermittlung passgenauer Kinderbetreuung Unterstützung bei der schriftlichen Abfassung eines Betreuungsvertrages Hilfestellung bei der Beantragung von Tagespflegegeld Beratung von Tagespflegepersonen Erteilung von Pflegeerlaubnissen gemäß 43 KJHG Enge Zusammenarbeit mit dem Familienservice Weser Ems e.v. im Bereich der Qualifizierung von Tagespflegepersonen nach den Richtlinien des DJI Initiierung und Implementierung neuer Betreuungsmodelle in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren Beratung von Kindertagesstätten und kreisangehöriger Städte und Gemeinden hinsichtlich neuer Betreuungsmodelle Entwicklung eines Pools qualifizierter Tagespflegepersonen Ausbau von Großtagespflegestellen Öffentlichkeitsarbeit Vernetzung unterschiedlicher Betreuungsangebote Aufbau einer Notfallbetreuung in Zusammenarbeit mit dem Familienservice Weser-Ems e.v. Förderung besonderer Zielgruppen (z.b. Migrantenkinder, Kinder in sozialen Brennpunkten) durch Bereitstellung ergänzender Betreuung Planung und Koordinierung von Fortbildungsveranstaltungen im Bereich Betreuung, Bildung und Förderung von unter Dreijährigen Um eine passgenaue und beständige Kinderbetreuung vermitteln zu können, muss gemeinsam mit der Familie nach einer optimalen Lösung für die Kinderbetreuung gesucht werden. Hierbei ist es wichtig zu wissen, wie der Familienalltag reibungslos organisiert und gleichzeitig der Erziehungsauftrag erfüllt werden kann. Damit dieses gewährleistet wird, wird im Kinder- und Familienservicebüro die individuelle Ausgangslage der Familie erhoben, um dann ein geeignetes Betreuungsmodell zu entwickeln. Neben dem persönlichen Gespräch wird den Eltern und Tagespflegepersonen ein Leitfaden zur Tagespflege, der in Kürze auch als Download auf den Internetseiten des Jugendamtes des Landkreises Leer abrufbar ist, zur Verfügung gestellt. Online können Familien und Kindertagesstätten unter auf das Angebot der im Landkreis tätigen Tagespflegepersonen zugreifen. 6
7 5. Kooperation Kindertagesbetreuung und Kindertagesstättenbetreuung Durch die Kooperation des Kinder- und Familienservicebüros, der Kindertagesbetreuung und Kindertageseinrichtungen soll das qualitative und quantitative Betreuungsangebot erweitert und verbessert werden. Beide Betreuungsformen können sich so gegenseitig ergänzen und Übergänge von Kindertagesbetreuung in eine Krippe oder Kindertagesstätte lassen sich leichter gestalten. Daneben ermöglichen Kooperationsstrukturen zwischen beiden Bereichen fachlichen Austausch und gegenseitige Informationskultur. Materielle und immaterielle Ressourcen können gemeinsam erschlossen und genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Öffnung der Institutionen und eine Offenheit der handelnden Personen für das jeweilige Betreuungssystem. Wichtigste Gestaltungsaufgabe in der Zusammenarbeit ist der Schritt von der Versäulung zur Vernetzung. Durch Projekte des Landkreises Leer, wie die Elternwerkstatt oder Sprachfördermaßnahmen für Eltern und Kinder in deren Lebenssituation es keine oder unzureichende Anregungen zum Erwerb von Sprach- und Sprechkompetenzen gibt, soll es durch die Installierung von Geschwisterkinderbetreuung durch Tagespflegepersonen gelingen, in den beteiligten Kindertagesstätten eine Offenheit für Kindertagesbetreuung zu entwickeln. In vielen ländlichen Gemeinden des Landkreises Leer besuchen Kinder eine Kindertagesstätte erst im letzten Jahr vor der Einschulung. Die Betreuung kleinerer Geschwisterkinder durch Tagespflegepersonen kann die Bereitschaft zur früheren Inanspruchnahme der Kindertagesstätte als Bildungseinrichtung bewirken. In Kooperation mit Kindertagesstätten betreibt der Landkreis Leer Modellprojekte zur Förderung von Kindern unter drei Jahren durch Kindertagesbetreuung. Kindertagesstätten des Landkreises Leer stellen hierfür Räume zur Verfügung. In Anspruch nehmen können die hierdurch geschaffenen zusätzlichen Betreuungsangebote Erziehungsberechtigte die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder aufnehmen Erziehungsberechtigte, die sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden Erziehungsberechtigte, die an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des vierten Gesetzes für modere Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen und Erziehungsberechtigte, die für ihre Kinder ohne diese Leistung eine ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleisten können. Gefördert werden pro Gemeinde 2 Tagesmütter, die sich auf mehrere Einrichtungen aufteilen können. In der Stadt Leer 6 Tagesmütter, die sich ebenfalls auf mehrere Einrichtungen aufteilen können. Neben der Hauptzielgruppe der unter Dreijährigen können auch Kinder im Kindergartenalter berücksichtigt werden, wenn das Betreuungsangebot nicht ausreicht und Schulkinder, wenn ein Geschwisterkind die Kindertagesstätte besucht, in der die Kindertagesbetreuung angeboten wird. Pro Tagespflegeperson dürfen maximal 5 Kinder betreut werden. Mit den beteiligten Kindertagesstätten schließt der Landkreis Leer eine Kooperationsvereinbarung. Die kooperierende Kindertagesstätte bildet nun ein Standbein des Kinder- und Familienservicebüros vor Ort und erhält dafür eine Aufwandsentschädigung. Es ist Ziel, die Akzeptanz von Kindertagesbetreuung zu erhöhen und gleichzeitig den Bildungsaspekt der Betreuung zu fördern. 7
8 Die beteiligten Tagespflegepersonen schließen mit den Erziehungsberechtigten einen Betreuungsvertrag für ein bestimmtes Kind. Die Erhebung des Kostenbeitrags für die Eltern erfolgt durch die wirtschaftliche Abteilung des Jugendamtes. Je nach Kooperationsvereinbarung mit dem Träger der Kindertagesstätte, der die Räumlichkeiten für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung stellt erhält die Tagespflegeperson den Förderbeitrag für Tagespflege entweder vom Landkreis Leer oder von dem Träger. Kontakt: Landkreis Leer -Familien- und Kinderservicebüro- Bergmannstr Leer Ansprechpartnerin Helena Lennartz 0491/ Fax 0491/
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