Rechnungsabgrenzung, sonstige Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten

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1 FAQ 1.7 Zuordnung von Forderungen und Verbindlichkeiten Stand erstellt am Komplex Stichworte Frage Bilanz Rechnungsabgrenzung, sonstige Forderungen, sonstige Verbindlichkeiten Ob Sie mir bei einer Fragestellung behilflich sein könnten? Ich suche im Kontenrahmenplan das Konto für Sonstige Forderungen (Rechnungsabgrenzung). Welches ist zu benutzen? Das Konto 1991 "Sonstige Forderungen" bei 199 "Übrige Forderungen" steht unter der aktiven Rechnungsabgrenzung und kann meines Erachtens nicht benutzt werden, da die ARA die letzte Bilanzposition ist ( 48 GemHVO- Doppik, außer 50 Abs. 3 trifft ein). Im Kontenplan bei 1691 "Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen" und 1791 "Sonstige privatrechtliche Forderungen" steht in der Bezeichnung der Bilanzposition:... Forderungen, die durch einen zeitlichen Abstand zwischen Verteilungstransaktion und den entsprechenden Zahlungen entstehen (wie z. B. Steuern und Sozialbeiträge/ Pachten, Dividenden, Zinsen). Soll mit der Bezeichnung "zeitlicher Abstand" und "Verteilungstransaktion" ein Abgrenzungstatbestand beschrieben sein? Anbei sende ich Ihnen ein Word-Dokument mit dem ich die Zuordnung vornehmen möchte. Dieses soll auch zur Dokumentation der Eröffnungsbilanz 2011 gehen. Die Stadt Kiel hat diese Abgrenzung bei dem Konto 1781 Sonstige Vermögensgegenstände vorgenommen. Andere Bilanzen konnte ich nicht finden, um entsprechende Anhaltspunkte zu finden. Antwort Im Rahmen der Doppik ist es erforderlich, Aufwendungen und Erträge losgelöst vom Zeitpunkt der Zahlung periodengerecht dem jeweiligen Haushaltsjahr zuzuordnen. Maßgeblich ist die wirtschaftliche Zugehörigkeit des Aufwandes bzw. Ertrages in das jeweilige Haushaltsjahr. Es lassen sich hierbei 2 Fälle unterscheiden: a) Transitorische Rechnungsabgrenzung (Aktive bzw. passive Rechungsabgrenzungsposten): Für vor dem Abschlussstichtag eingegangene oder geleistete Zahlungen, die einen Ertrag bzw. Aufwand in der Folgeperiode darstellen, sind passive bzw. aktive Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zum Abschlussstichtag anzusetzen (vgl. 49 GemHVO-Doppik). Die Verbuchung erfolgt über die Konten 1911 / 1991 (Aktive Rechnungsabgrenzung) bzw / 3991 (Passive Rechnungsabgrenzung). Der Bilanzausweis erfolgt unter Position 3 Aktive Rechnungsabgrenzung bzw. unter Position 5 Passive Rechnungsabgrenzung. S. 1 von 6

2 b) Antizipative Rechungsabgrenzung (Sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten): Für Aufwendungen und Erträge, die vor dem Abschlussstichtag entstehen und erst in der Folgeperiode zahlungswirksam werden, sind entsprechende Verbindlichkeiten bzw. Forderungen in der Bilanz zum Abschlussstichtag anzusetzen. Die Verbuchung von Verbindlichkeiten erfolgt über das Konto 3791 (Sonstige Verbindlichkeiten), die Verbuchung von Forderungen erfolgt je nach Art über das Konto 1691 (Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen) oder über das Konto 1791 (Sonstige privatrechtliche Forderungen). Der Bilanzausweis erfolgt unter den Positionen Sonstige öffentlichrechtliche Forderungen bzw Sonstige privatrechtliche Forderungen und unter 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten. Unter dem Konto 1781 (Sonstige Vermögensgegenstände) werden Gegenstände des Umlaufvermögens ausgewiesen, die keinen anderen Bilanzpositionen zuzuordnen sind. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Gehalts- oder Kostenvorschüsse, die keine Anzahlungen sind, sowie Kautionen und Steuererstattungs- bzw. Schadenersatzansprüche. S. 2 von 6

3 Anhang Zuordnung zu Forderungspositionen Aktivposten 16 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Öffentlich-rechtliche Forderungen resultieren aus der Festsetzung von Gebühren, Beiträgen und Steuern 161 Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen 1611 öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen (die durch Gewährung von Zahlungsfristen auf Dienstleistungen der Kommunen entstehen, z.b.:) Gebühren Beiträge kommunale Steuern 169 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 1691 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen (die durch zeitlichen Abstand zwischen Verteilungstransaktionen und (zwischen) den entsprechenden Zahlungen entstehen, z.b.:) Steuern (Erstattung Lohnsteuer aus Vorjahr bei zuviel berechneten Gehalt) Sozialbeiträge (Erstattung Krankenversicherungsbeitrag aus Vorjahr bei zuviel berechneten Gehalt) Ertrag > Einzahlung Privatrechtliche Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände Eine privatrechtliche Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis ergibt sich aus einem Vertrag oder durch die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer Gesetzesvorschrift. 171 Privatrechtliche Forderungen aus Dienstleistungen 1711 Privatrechtliche Forderungen aus Dienstleistungen Sonstige privatrechtliche Forderungen, (die durch die Gewährung von Zahlungsfristen auf Dienstleistun- S. 3 von 6

4 gen der Kommunen entstehen, z.b.:) aufgelaufene Gebäudemieten Zahlungsrückstände auf Waren oder Dienstleistungen sofern ihnen keine Kredite zugrunde liegen Forderungen im Zusammenhang mit Lieferung von Waren und Dienstleistungen, die noch nicht oder nur zum Teil bezahlt wurden 178 Sonstige Vermögensgegenstände 1781 Sonstige Vermögensgegenstände 179 Sonstige privatrechtliche Forderungen 1791 Sonstige privatrechtliche Forderungen Sonstige privatrechtliche Forderungen, (die durch einen zeitlichen Abstand zwischen Verteilungstransaktionen und den entsprechenden Zahlungen entstehen, z.b.:) Pachten (Pacht 2010 wird erst nach Abrechnung vom Umsatz im Januar 2011 festgesetzt) Dividenden (Dividendenzahlung für 2010 erst in 2011) Zinsen (Zinsabrechnung für Festgeld bis Ertrag Einzahlung Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Abschlusstag geleistete Auszahlungen, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 191 Forderungen aus Dienstleistungen 1911 ARAP aus Dienstleistungen und Warenlieferungen Sonstige privatrechtliche Forderungen, (die durch die Gewährung von Zahlungsfristen auf Dienstleistungen der Kommunen entstehen, z.b.:) Auszahlung der Beamtengehälter für Januar 2011 (Aufwand 2011) im Dezember 2010) Auszahlung Aufwand Übrige Forderungen 1991 Sonstige Forderungen S. 4 von 6

5 Passivposten 33 Verbindlichkeiten aus Kassenkreditaufnahmen Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Auszahlungen, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 331 Verbindlichkeiten aus Kassenkreditaufnahme Bereichsabgrenzung B und D beachten!!! Dispo Stadtsparkasse ist 331 7(B=Kreditinstitute) 1(D=Euro-Währung) = Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 351 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3511 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Gebuchte Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die wegen der Einräumung einer Zahlungsfrist noch nicht bezahlt sind. 36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 361 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 3611 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Zuschüsse Sozialleistungen 37 Sonstige Verbindlichkeiten 371 Sonstige Wertpapierschulden 379 Sonstige Verbindlichkeiten 3791 Sonstige Verbindlichkeiten Aufwand 2010 Auszahlung Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Abschlussstichtag eingegangene Einzahlungen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. S. 5 von 6

6 391 Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen Sonstige privatrechtliche Verbindlichkeiten, die durch Gewährung von Zahlungsfristen auf Dienstleistungen oder Warenlieferungen entstehen 3911 Verbindlichkeiten aus Zahlungsleistungen Einzahlung im Dezember 2010 für die Miete Januar 2011 Einzahlung Ertrag Übrige Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten für Verbindlichkeiten, die nicht durch Warenlieferungen oder Dienstleistungen entstehen 3991 Übrige Verbindlichkeiten Entschädigungszahlung für einen Schadensfall S. 6 von 6

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