Informationsveranstaltungen Das BTHG Was droht uns? 20. Juli 2016, in Sasbach 21. Juli 2016, in Stuttgart-Giebel
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- Christa Linden
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1 Infrmatinsveranstaltungen Das BTHG Was drht uns? 20. Juli 2016, in Sasbach 21. Juli 2016, in Stuttgart-Giebel Was beinhaltet der Referentenentwurf und wie kann dem plitisch entgegengewirkt werden
2 Ihre AnsprechpartnerInnen zu diesem Frtbildungsangebt Referat Frt-& Weiterbildung Seminarrganisatin Dennis Kuhlmann Telefn: 0711 / dennis.kuhlmann@lebenshilfe-bw.de Seminarverwaltung Heidrun Meyerl Telefn: 0711 / heidrun.meyerl@lebenshilfe-bw.de Irene Wlff-de Pede Telefn: 0711 / irene.wlff-depede@lebenshilfe-bw.de Unsere Anschrift Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. Neckarstraße 155a Stuttgart Unser zentrales Telefn / Unser Telefax / Hmepage
3 Zielgruppe: Zielsetzung: Termin: MitarbeiterInnen aus Einrichtungen und Diensten der Lebenshilfe in Baden-Württemberg Aufklärung, Infrmatinen und Handlungsmöglichkeiten zum Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes 20. Juli 2016, in Sasbach 21. Juli 2016, in Stuttgart-Giebel jeweils 16:00 19:00 Uhr Tagungsrte: Haus Hchfelden BBZ Bildung & Begegnung Hchfeld 7 Giebelstraße Sasbach Stuttgart-Giebel Teilnahmeksten: 40,00 Thema: Der Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes ist in aller Munde. In dieser Infrmatinsveranstaltung möchte der Landesverband über die Inhalte aufklären und Handlungsmöglichkeiten zum Umgang aufzeigen. Im ersten Teil dieser Infveranstaltung wird der Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes und seine wesentlichen psitiven swie negativen Auswirkungen vrgestellt. Z.B.: Verbesserung der Assistenzleistungen Das Budget für Arbeit sll den Eintritt auf den 1. Arbeitsmarkt vereinfachen Stärkung der Mitbestimmung und Mitwirkungsrechte Beschränkung des Zugangs zu den Leistungen der Eingliederungshilfe Die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege Leistungseinschränkungen durch die Trennung vn Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen Zwang zum Plen vn Leistungen beschneidet das Wunsch und Wahlrecht vn Menschen mit Behinderung Im zweiten Teil werden Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie Einrichtungen plitischen Einfluss bis zur Umsetzung nehmen können. Darüber hinaus werden ffene Fragen in Bezug auf den Referentenentwurf beantwrtet. Referenten: Stephan Zilker, 1. Vrsitzender Landesverband Lebenshilfe in Baden-Württemberg e.v. Ing Pezina, Geschäftsführer beim Landesverband Lebenshilfe in Baden-Württemberg e. V., Jurist
4 LANDESVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG DER LEBENSHILFE FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG e.v. Neckarstraße 155a, Stuttgart Tel.: 0711/ Fax: 0711/ heidrun.meyerl@lebenshilfe-bw.de Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. Neckarstr. 155 a Stuttgart R ü c k m e l d e b g e n Ich/ wir möchten an der Veranstaltung mit flgenden Persnen teilnehmen: BTHG Was drht uns? Sasbach in Stuttgart-Giebel Name und Anschrift des Dienstes:......
5 Teilnahmebedingungen Anmeldung Rücktrittsrecht Rücktrittsrecht bei Lehrgangsreihen Leistungen Zu allen Seminaren ist eine verbindliche schriftliche Anmeldung erfrderlich. Benutzen Sie dafür ein Anmeldefrmular aus dem Frtbildungsprgramm. Die Zulassung erflgt in der Reihenflge der Anmeldungen. Der Eingang der Anmeldung wird in der Regel innerhalb vn zwei Wchen bestätig Die Zulassung zum Seminar ist persnengebunden. Ausnahmen bedürfen der Bestätigung durch den Landesverband. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen des Landesverbandes Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. an. Abweichungen vn diesen Teilnahmebedingungen swie mündliche Zusagen und Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung. Achtung: Bei mehrteiligen Seminarreihen gelten eigene Teilnahmebedingungen. Für Seminare und Lehrgangsreihen der Lebenshilfe-Landesverbände Bayern und Rheinland-Pfalz gelten die drtigen allgemeinen Teilnahmebedingungen. Ein Rücktrittsrecht besteht nur bei persönlicher schriftlicher Benachrichtigung an den Landesverband durch die Teilnehmerin der den Teilnehmer. Ein kstenfreies Rücktrittsrecht vr Beginn der Maßnahme besteht nur innerhalb vn 14 Tagen nach Erhalt der Zusage. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe vn 40,00 fällig. Bei Rücktritt später als ein Mnat vr Veranstaltungsbeginn werden 50 Przent, zwei Wchen vr Veranstaltungsbeginn 75 Przent, bei Nichtteilnahme hne rechtzeitige schriftliche Rücktrittserklärung 100 Przent des Teilnahmebeitrages berechnet. Der Landesverband Baden-Württemberg muss sich vrbehalten, Seminare räumlich und/der zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In Ausnahmefällen kann auch ein Wechsel des Dzenten/Dzentin möglich sein. Sllte ein Seminar nicht stattfinden, erhalten Sie bereits gezahlte Beiträge zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Rücktritt vn einzelnen Mdulen nach Lehrgangsbeginn: Bis 31 Tage vr Beginn des nächsten Mduls 25% der Lehrgangsgebühren (mindestens 40,- ). Bei Rücktritt später als ein Mnat vr Veranstaltungsbeginn werden 50 Przent, zwei Wchen vr Veranstaltungsbeginn 75 Przent, bei Nichtteilnahme hne schriftliche Rücktrittserklärung 100 Przent der Lehrgangsgebühren berechnet. Die Teilnahmegebühren können sich zusammensetzen aus der reinen Seminargebühr, der Vllverpflegung und den Ksten für die Übernachtung. Die Unterbringung bei Veranstaltungen in Tagungshäusern erflgt in der Regel in Dppelzimmern. Sweit möglich, können Sie sich für ein Einzelzimmer der für die Teilnahme am Seminar hne Übernachtung/Frühstück anmelden. Eine Freistellung vn den Ksten der Tagesverpflegung kann nicht erflgen Welche Ksten bei der jeweiligen Veranstaltung enthalten sind, ist aus der Seminarausschreibung zu entnehmen.
6 Abschluss Datenschutz Die Teilnahmebescheinigung wird am Ende des jeweiligen Seminares ausgehändigt, sfern dieses vllständig besucht wurde. Sie enthält neben dem Thema die Angabe des Stundenumfanges. Für die Teilnahme an mehrteiligen Seminarreihen erhalten Sie ein Zertifikat. Mit der Anmeldung zu einem Seminar erklärt sich die Teilnehmerin der der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine/ihre persnenbezgenen Daten (private/dienstliche Anschrift, Telefn/ Festnetz- und Mbil-Funk swie Adresse vm Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V. gespeichert und im Rahmen der Durchführung des Seminars verarbeitet und übermittelt werden. Darüber hinaus erklärt sich die Teilnehmerin, der Teilnehmer damit einverstanden, dass zum Zwecke der Bildung vn Fahrgemeinschaften die Privatadresse der weitergegeben wird
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