Nuklearer Katastrophenfall Haftung, Haftpflicht und Deckungsvorsorge bei Atomkraftwerken
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- Vincent Böhler
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5715 Nuklearer Katastrophenfall Haftung, Haftpflicht und Deckungsvorsorge bei Atomkraftwerken Vorbemerkung der Fragesteller DurchdieAtomkatastropheinJapanstehenauchhierzulandeFragennachder HaftungimFalleeinesnuklearenKatastrophenfallsverstärktimöffentlichen Interesse.DiesbetrifftinsbesonderedieBereichederHaftpflichtversicherung unddeckungsvorsorgesowiediefragedestatsächlichenzurverfügungstehensdermittelderatomkraftwerke (AKW)betreibendenEnergieversorgungsunternehmen (EVU)unddamitverbundenenAbwägungenbeimEintreten des Haftungsfalls. Haftpflichtversicherung 1.WiehochistnachdenvorliegendenStudienu.a.derGesellschaftfürAnlagen-undReaktorsicherheit (GRS)mbHundderInternationalenAtomenergie-Organisation (IAEO)dasRisikoeinesnuklearenKatastrophenfalls, differenziert nach Reaktortypen bzw. Baujahren? DiemathematischeHäufigkeitvonKernschmelzunfällenwirdmitHilfevon probabilistischensicherheitsanalysen (PSA)bestimmt.InDeutschlandistfür KernkraftwerkeallezehnJahreimRahmenderSicherheitsüberprüfungeine PSAvomBetreiberzuerstellenunddenAufsichtsbehördenderLändervorzulegen.BeieinerPSAhandeltessichumeineanlagenspezifischeUntersuchung, dieaufanlagenspezifischendatenaufbaut.einsummiertes RisikoeinesnuklearenKatastrophenfalles kanndurchdiemethodederpsaschwerquantifiziertwerden.dieprobabilistischensicherheitsanalysenkönnennurbestimmte Ereignisspektrenabdecken.DieAuswirkungenaufdieUmgebungbeiverschiedenen Unfallabläufen können sich stark unterscheiden. WederdurchdieGRSnochdurchdieIAEOsindindiesemZusammenhang vergleichendeanalysenzum RisikoeinesnuklearenKatastrophenfalles erstellt worden. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,Naturschutzund Reaktorsicherheit vom 18. Mai 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.IstderBundesregierungbekannt,wiehochindenJahren2000bis2011 dietatsächlichenhaftpflichtversicherungsprämien (ohnebzw.mitversicherungsteuer)füreinzelneakwbzw.fürdiesummeallerindeutschlandbetriebenenakwwaren/sind (fallsja,bittemöglichstdifferenzierte Angabe)? 3.WirdfürjedesAKWeineHaftpflichtversicherungüber255,6Mio.Euro oderwerdenfürdieeinzelnenakwunterschiedlichhoheversicherungenz.b.abhängigvonartundmengedereingesetztenbrennstoffeabgeschlossen? 4.WirddiePrämienhöheindividuellfürdieeinzelnenAKWberechnet,und wenn ja, wovon hängt sie ab? FindetfürdieeinzelnenAKWbzw.StandorteeineindividuelleRisikoabschätzung statt? 5.Wirktsicheinhoherbzw.einweiterverbesserterSicherheitszustandpositiv auf die Prämie der Haftpflichtversicherung aus? 6.WieverteiltsichdiePrämiensummeindenJahren2000bis2011aufdie einzelnen AKW? 7.WelcheAuswirkungenaufdieVersicherungspflichtunddiezuzahlende Versicherungsprämie hat es, wenn a) ein AKW endgültig stillgelegt wird/ist? WelcheVersicherungsprämienwerdenz.B.fürObrigheimundStade noch gezahlt? b)einakwnochinbetriebist,aberkeinstromproduziertwirdwie z.b.inbrunsbüttelundkrümmelbzw.fürdiefürdenzeitraumdes Moratoriums stillgelegten AKW? 8.GabesindenletztenJahrenSchadensfälleinAKW,beidenendieHaftpflichtversicherunginAnspruchgenommenwurde (wennja,bittejeweils Schadensart,SchadenshöheundinAnspruchgenommeneVersicherungssumme angeben)? 9.HabendieAKW-Betreiberund/oderdieErstversicherergegenüberder DeutschenKernreaktor-Versicherungsgemeinschaft (DKVG)AnspruchaufRückzahlungenausderHaftpflichtversicherung,soweites übereinenlängerenzeitraumnichtzuauszahlungenderversicherung gekommen ist? 10.IstderBundesregierungbekannt,welchesKapitalbzw.welcheRückstellungendieDKVGbiszumheutigenTageangesammelthatundwiesie dieeingezahltenprämienbzw.denjahresüberschussanlegt (ggf.bitteangeben)? Die Fragen 2 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. DieFragenbetreffendasInnenverhältniszwischendemInhabereinerKernanlageunddervonihmgewähltenHaftpflichtversicherung.DieerfragtenInformationensindfürdenNachweisderDeckungsvorsorgenichterforderlich und liegen der Bundesregierung nicht vor.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/5878 Deckungsvorsorge nach Solidarvereinbarung 11.WannhabendieFestsetzungenvonArt,UmfangundHöhederVorsorge fürdieerfüllunggesetzlicherschadenersatzverpflichtungen (Deckungsvorsorge)nach 13desAtomgesetzeszuletztstattgefunden,undinwiefern haben sich dabei Art, Umfang und Höhe ggf. geändert? Gemäß 13Absatz1Satz1desAtomgesetzeswurdedieDeckungsvorsorge imjeweiligengenehmigungsverfahrenfestgesetzt.diefestsetzungwirdseitdemgemäß 13Absatz1Satz2desAtomgesetzesimAbstandvonjeweils zweijahrensowiebeierheblicherveränderungderverhältnisseerneutdurch die zuständige Landesbehörde vorgenommen. 12.BeabsichtigtdieBundesregierungggf.inZusammenarbeitmitdenzuständigenLänderbehördenimLichtederAtomkatastropheinFukushima diefestsetzungnach 13desAtomgesetzeserneutvorzunehmenund ggf.einedeutlicheerhöhungvonhaftungund/oderdeckungssumme vorzuschreiben? DieDeckungsvorsorgewird,wieinderAntwortzuFrage11ausgeführt,regelmäßigfestgesetzt.ÜberdiesistdieHaftungbereitsnachgeltendemRechtsummenmäßigunbegrenzt,unddieDeckungsvorsorgesummeinHöhevon2,5Mrd. Euro ist europaweit die höchste. 13.StehtdieDeckungnachderSolidarvereinbarungderAKWbetreibenden EVUinHöhevoninsgesamt2,5Mrd.EuronureinmaloderproSchadensereignis zur Verfügung? DieDeckungsvorsorgesummestehtproAnlageundSchadensereigniszurVerfügung. 14.LiegtderBundesregierungdieSolidarvereinbarungderAKWbetreibenden EVU vor? Fallsja,kannsiesiebittederAntwortaufdieseAnfragealsAnlagebeifügen? DerBundesregierungliegtdieSolidarvereinbarungausdemJahre2001vor. DieSolidarvereinbarungistmitEinwilligungderRechtsinhaberveröffentlicht in: Posser/Schmans/Müller-Dehn, Atomgesetz, 2003, Anhang Nr WelcheArtvonSicherheitmüssendieAKW-BetreiberfürdieVerfügbarkeitderMittelderDeckungsvorsorgebis2,5Mrd.EuroinwelcherForm nachweisen? DerInhabereinerKernanlagekanndieDeckungsvorsorgegemäß 1Satz1der AtomrechtlichenDeckungsvorsorge-VerordnungdurchHaftpflichtversicherungodersonstigefinanzielleSicherheiterbringen.DieInhaberderKernkraftwerkepraktiziereneingemischtesModell:Biszu255,645Mio.Eurowirddie DeckungsvorsorgedurchVersicherungerbracht.Daraufaufstockendbiszu dembetragvon2,5mrd.eurostellendiemuttergesellschaftenderanlageninhaberdiedeckungsvorsorgedurchgegenseitigegarantiezusagensicher, wozu sie sich in einer Solidarvereinbarung verpflichtet haben.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ZurAnerkennungderSolidarvereinbarungals sonstigefinanziellesicherheit legendiesolidarpartnergemäß 3derSolidarvereinbarungjährlichderzuständigenAufsichtsbehördedasTestateinesunabhängigenWirtschaftsprüfersüber dieliquidenmittelvor.diesemüssendemzweifachenwertdesvondembetreffenden Partner aufzubringenden Anteils am Gesamtbetrag entsprechen. 16.UnterwelchenVoraussetzungenmüsstedieDeckungsvorsorgevon 2,5 Mrd. Euro zwei- oder mehrfach zur Verfügung gestellt werden? WürdeessichbeispielsweiseumgetrennteSchadensereignissehandeln, wenndurcheinerdbebenodereinensabotageaktzweiverschiedene AKW-Standorte in zeitlicher Nähe betroffen wären? UndwürdeessichbeispielsweisebeieinemterroristischenAngriffoder SabotageaktaneinemAKW-Standort,andemaberzweiReaktorblöcke betriebenwerdenundbeidebetroffensind,umgetrennteschadensereignisse handeln? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 17.WelchewirtschaftlicheBelastungentstehtfürdieAKW-Betreiberfürdie BereitstellungderDeckungsvorsorge (z.b.informgeringerererträge fürggf.erforderlicherisikoärmereund/oderschnellverfügbareanlageformen)? Die Bundesregierung nimmt keine derartigen Schätzungen vor. Unbegrenzte Betreiberhaftung 18.WelcherAnspruchandasAKWbetreibendeUnternehmenwäreimFall einesschwerennuklearenschadensereignisseshöherrangig dieentsorgungsrückstellungen oder die Haftungsverpflichtungen? DieFragenachdemRangvonSchadensersatzansprüchenstelltsichnurfürden Fall,dassnacheinemnuklearenSchadensereignisdiezurBefriedigungder SchadensersatzverpflichtungenzurVerfügungstehendenMittelnichtausreichensollten.IndiesemFallerfolgteineRegelungüberdasVerteilungsverfahren gemäß 35 AtG. 19.WiehochistnachAuffassungderBundesregierungdieGrößenordnung desfürdiedeckungderschädenbeieinemnuklearenkatastrophenfall theoretischzurverfügungstehendenvermögensderbetreiberundihrer Mutterkonzerne (nach heutigem Wert ihres Vermögens)? DasBetriebsvermögenderunbegrenzthaftendenKernkraftwerksbetreibereinschließlichihrerMuttergesellschaftenliegtumeinVielfacheshöheralsdie gesetzlichvorgesehenedeckungsvorsorge.imübrigenwirdaufdieantwort derbundesregierungvom27.juli2010 Bundestagsdrucksache17/2682 zufrage72derkleinenanfragederabgeordnetensylviakotting-uhl, Hans-JosefFell,BärbelHöhn,weitererAbgeordneterundderFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundestagsdrucksache 17/2547 verwiesen.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ SindAKW-BetreibernachAuffassungderBundesregierungsystemrelevant? KönnteundsolltedieGesellschafteineInsolvenzakzeptieren,oderwäre/ wärenein Rettungsfonds und/odereinebeschränkungaufeinebestimmte (imsinnederbestandserhaltungderunternehmen)wirtschaftlich verkraftbare Haftungssumme angezeigt? Einals systemrelevant bezeichneteselementistnotwendig,umeinsystem alsganzeszuerhalten.indiesemsinneistdereinzelnebetreibereineskernkraftwerkes nicht systemrelevant. Zu einer möglichen Erhöhung der Haftpflicht und Deckungsvorsorge 21.WelcheGründesprechennachAuffassungderBundesregierungfürbzw. gegeneineerhöhungsowohlderhaftpflichtversicherungalsauchder Deckungsvorsorgez.B.umdenFaktor10oderdenFaktor100,wievom DeutschenInstitutfürWirtschaftsforschunge.V.vorgeschlagen (vgl.artikel VersicherungsrisikoAKW KatastrophemitbeschränkterHaftung vom18.märz2011, EswirdaufdieAntwortderBundesregierungvom27.Juli2010 Bundestagsdrucksache17/2682 zufrage66derkleinenanfragederabgeordneten SylviaKotting-Uhl,Hans-JosefFell,BärbelHöhn,weitererAbgeordneterund derfraktionbündnis90/diegrünen Bundestagsdrucksache17/2547 verwiesen. 22.WiehochistnachEinschätzungderBundesregierungoderihrbekannten AngabenderVersicherungswirtschaftdiemaximaleVersicherungssummefürdieHaftpflichtversicherungfürAKW (einzelnfüreinakw und für die Gesamtheit der in Deutschland betriebenen AKW)? WieinderAntwortzuFrage15ausgeführt,erbringendieInhaberderdeutschenKernkraftwerkedieDeckungsvorsorgebiszurHöhevon255,645Mio. EurodurchVersicherungunddaraufaufstockendbiszudemBetragvon 2,5Mrd.EurodurchgegenseitigeGarantiezusagenihrerMuttergesellschaften. DieBundesregierungsiehtvordiesemHintergrundkeinenAnlass,Schätzungen über die maximale Versicherungssumme vorzunehmen. 23.WelchenBetragkönnendieAKWbetreibendenUnternehmennachEinschätzungderBundesregierungmaximalimRahmenihrerunbegrenzten HaftungimFalleinesschwerennuklearenSchadensbereitstellen,wenn vorausgesetztwird,dasseineinsolvenzvermiedenwerdenunddieentsorgungsrückstellungen weiterhin bereitstehen sollen? Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
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Nuklearer Katastrophenfall Internationales Haftungsrecht bei Atomkraftwerken
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14475 17. Wahlperiode 01. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Ulrich Schneider, Kai Gehring und der Fraktion BÜNDNIS
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Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343
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