Nahversorgung. Planernetzwerk des RVR. Essen, Vortrag von Frau Heitfeld-Hagelgans und Herrn Piel
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- Matilde Hochberg
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1 Nahversorgung Planernetzwerk des RVR Essen, Vortrag von Frau Heitfeld-Hagelgans und Herrn Piel
2 Gliederung Instrumentenkasten des Planungsrechts zur Steuerung des Einzelhandels Entwicklung des Lebensmitteleinzelhandels Rechtlicher Rahmen und planerische Steuerung der Nahversorgung 2 Essen,
3 Steuerung des Einzelhandels als raumordnerische und städtebauliche Aufgabe Sicherung der Nahversorgung v.a. städtebauliche Aufgabe 3 Essen,
4 Baugesetzbuch - Änderungen durch EAG Bau 2004 Interkommunale Abstimmung, 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB: Dabei können sich Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen. 4 Essen,
5 Baugesetzbuch - Änderungen durch EAG Bau 2004 Zulässigkeit nach 34 Abs. 3 BauGB: Von Vorhaben nach Absatz 1 oder 2 dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein. ( Berücksichtigung der Fernwirkungen) 5 Essen,
6 Baugesetzbuch - Änderungen durch Novelle BauGB 2006 neu bei den zu berücksichtigenden Belangen in der Bauleitplanung ( 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB): sowie die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche 6 Essen,
7 Baugesetzbuch - Änderungen durch Novelle BauGB Abs. 2a BauGB: einfacher Bebauungsplan für Bereiche nach 34 BauGB zur Steuerung der Zulässigkeit von Nutzungen (ohne Festsetzung eines Baugebiets); Voraussetzungen: im Interesse der verbrauchernahen Versorgung zur Erhaltung/Entwicklung ZVB im Interesse der Innenentwicklung 7 Essen,
8 Baugesetzbuch - Änderungen durch Novelle BauGB BauGB Inhalt des Flächennutzungsplans: Aufnahme der Darstellung zentraler Versorgungsbereiche 8 Essen,
9 Fazit: Komplettierung des städtebaulichen Instrumentenkastens in den letzten 10 Jahre. Erfordernis eines kommunalen Einzelhandelskonzepts (i.d.r.) Inhaltliche Anforderungen: ZVB, Sonderstandorte (für nicht zentrenrelevanten Einzelhandel, Ortsliste zentrenrelevanter Sortimente Formelle Anforderung: Ratsbeschluss mit vorherigem Beteiligungsverfahren Umsetzung in der Praxis 9 Essen,
10 10 Essen,
11 11 Essen,
12 Entwicklung des Lebensmitteleinzelhandels und räumliche Konsequenzen: Die einzelnen Geschäft werden größer und das Netz der (Nah-) Versorgung wird grobmaschiger (Gefährdung der wohnungsnahen Grundversorgung). Gefährdung der Zentren durch Verlust des Lebensmitteleinzelhandels (oft in Funktion des Frequenzbringers) Zukünftige Bedeutung des Online-Handels bei Lebensmitteln noch unklar: Lebensmittel-Onlinehandel hat (noch?) nicht die Bedeutung erlangt, wie der Onlinehandel im Non-Food-Handel, Gründe: unterbrechungsfreie Kühlkette, die gebotene Vorsicht beim Transport, Discount-Kultur bei Lebensmitteln In der Tendenz: weitere Ausdünnung des Netzes des stationären Handels 12 Essen,
13 Die Nahversorgung hat besondere Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung, insbesondere auch für Personen mit einer geringeren Mobilität, die Stadtbildung (Belebung der Innenstädte und Nebenzentren sowie der Ortszentren), den Verkehr (motorisierter Einkaufsverkehr, öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Wirtschaftsverkehr), die Stadtgestalt (Denkmalschutz, Maßstäblichkeit) und die soziale Integration (Nahversorgung, öffentlicher Raum, Kommunikation). 13 Essen,
14 14 Essen,
15 AG Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel und 11 Abs. 3 BauNVO Anlass: Handelsbetriebe beklagten Nachteile bei Flächenbegrenzung im Vergleich Discounter und Vollsortimenter Arbeitsgruppe Bund/Länder/kommunale Spitzenverbände; Ergebnis 2002 Kernaussage: Flexibilität des 11 Abs. 3 BauNVO reicht für sachgerechte Standortentscheidungen aus 15 Essen,
16 AG Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel und 11 Abs. 3 BauNVO auch oberhalb von m² Geschossfläche können Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass keine nachteiligen Auswirkungen auftreten, wenn Flächenanteil von nicht nahversorgungsrelevanten Sortimenten weniger als 10 % der Verkaufsfläche beträgt und Standort verbrauchernah und städtebaulich integriert sowie Verkehrsaufkommen verträglich ist Die Lage innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs (ZVB) kann ein gewichtiges Indiz für eine städtebauliche Atypik sein (OVG NRW, , 2 A 1510/12). 16 Essen,
17 Prüfschritte im Umgang mit atypischen Fällen: 1. Schritt: Feststellung der Atypik (ohne Auswirkungsanalyse) Die Regelvermutung in 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO kann jedoch nicht in der Weise ausgehebelt werden, dass die tatsächlichen Auswirkungen eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs, deren Vorliegen kraft rechtlicher Anordnung vermutet wird, zum Gegenstand einer richterlichen Beweisaufnahme gemacht werden. Die großflächigen Einzelhandelsbetriebe, die vom Typ her, d.h. im Regelfall, die Auswirkungen haben, die 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO beispielhaft benennt, sind bei Überschreitung einer bestimmten Geschossfläche (1.200 m²) infolge der Regelvermutung außerhalb von Kern- und Sondergebieten unzulässig (BVerwG, , 4 B 14/02). 2. Schritt: Gibt es trotz der Atypik Auswirkungen i.s.d. 11 Abs. 3 BauNVO? Erst beim Vorliegen einer atypischen Fallgestaltung ist in einem zweiten Schritt im Hinblick auf die tatsächlichen Umstände des Einzelfalls zu klären, ob der zur Genehmigung gestellte großflächige Einzelhandelsbetrieb gleichwohl im Einzelfall mit Auswirkungen der in 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO genannten Art verbunden sein wird oder kann (OVG NRW, , 2 A 1510/12). 17 Essen,
18 Prüfschritte im Umgang mit atypischen Fällen: 3. Schritt (ggf.): Auswirkungen nach 34 Abs.3 BauGB Als dritter Schritt schließt sich eine Prüfung auf schädliche Auswirkungen nach 34 Abs. 3 BauGB an. Auch für diese Prüfung kann dann eine konkrete Auswirkungsanalyse herangezogen werden. 18 Essen,
19 Sonderfall: Funktionseinheit Zwei selbstständig nutzbare Verkaufsstätten dann als gemeinsam zu beurteilenden Einzelhandelsbetrieb im Sinne des 11 Abs. 3 BauNVO, zu beurteilen (Funktionseinheit) zu werten, wenn: die Gesamtfläche durch einen Hauptbetrieb geprägt wird (z. B. Lebensmittelmarkt) und auf den baulich abgetrennten Flächen zu dessen Warenangebot als Nebenleistung ein Warenangebot hinzutritt, das in einem inneren Zusammenhang mit der Hauptleistung steht, diese jedoch nur abrundet und von untergeordneter Bedeutung bleibt (z. B. Backshop und Laden für Lotto, Zeitschriften und Schreibwaren). 19 Essen,
20 Planerische Empfehlung Grundgerüst der Nahversorgung über die zentralen Versorgungsbereiche Ggf. ergänzende Grundversorgung außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche, wenn keine schädlichen Auswirkungen auf ZVB Notwendigkeit eines kommunalen Einzelhandelskonzepts und Notwendigkeit zur Bauleitplanung um a) Vorhaben an gewünschten Standorten zu realisieren und b) Vorhaben an unerwünschten Standorten zu verhindern 20 Essen,
21 Einzelhandelserlass NRW Fassungen 1996 und 2008 Überarbeitung Einzelhandelserlass Aktualisierung der Rechtsgrundlagen und Einarbeitung Rechtsprechung, z. B. Flächen für Einkaufswagen auf Parkplätzen faktisches Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Erläuterungen (LEP NRW) sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel 21 Essen,
22 22 Essen, Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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