B. Pflege-Weiterentwicklungsgesetz und Pflegezeitgesetz... 15

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1 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung B. Pflege-Weiterentwicklungsgesetz und Pflegezeitgesetz C. Sonderkündigungsschutz gem. 5 PflegeZG I. Begriff Sonderkündigungsschutz II. Normzweck des 5 PflegeZG III. Notwendigkeit des 5 PflegeZG D. Geltungsbereich I. Beschäftigungsverhältnis gem. 7 Abs. 1 PflegeZG Einführung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Nr. 1) Zur Berufsbildung Beschäftigte (Nr. 2) Arbeitnehmerähnliche Personen (Nr. 3) a) Begriff aa) Arbeitnehmerähnliche Personen (Hs. 1) bb) In Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte (Hs. 2).. 26 b) Systemwidrigkeit der Einbeziehung c) Auswirkungen auf andere Sonderkündigungsschutznormen d) Zwischenergebnis II. Arbeitgeber gem. 7 Abs. 2 PflegeZG III. Kündigung E. Zeitraum und Voraussetzungen I. Einführung II. Kündigungsschutz bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung gem. 2 PflegeZG Beginn Kündigungsschutz a) Ankündigung gem. 5 Abs. 1 PflegeZG aa) Begriff Ankündigung bb) Voraussetzungen der Ankündigung b) Sonderfall: Mitteilung nach Eintritt der Arbeitsverhinderung

2 8 c) Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Ankündigung aa) Einführung bb) Pflegebedürftiger naher Angehöriger (1) Naher Angehöriger gem. 7 Abs. 3 PflegeZG (2) Pflegebedürftigkeit gem. 7 Abs. 4 PflegeZG (3) Zeitpunkt cc) Akut aufgetretene Pflegesituation gem. 2 Abs. 1 PflegeZG. 42 (1) Pflegesituation (2) Akutheit (3) Zeitpunkt dd) Erforderlichkeit der Pflegeorganisation oder Versorgung (1) Pflegeorganisation oder Versorgung gem. 2 Abs. 1 PflegeZG (2) Erforderlichkeit gem. 2 Abs. 1 PflegeZG (3) Zeitpunkt ee) Einmaligkeit (a) Meinungsstand (aa) Einmal pro Angehörigen (bb) Andere Ursache (b) Eigene Stellungnahme ff) Keine weiteren Voraussetzungen d) Zwischenergebnis Zeitliche Begrenzung Kündigungsschutz Ende Kündigungsschutz a) Einführung b) Nach Beginn der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung aa) Dauer bb) Berechnung der zehn Arbeitstage i.s.v. 2 Abs. 1 PflegeZG (1) Meinungsstand (a) Orientierung an Fünf-Tage-Woche (b) Orientierung am Betrieb (c) Individuelle Arbeitstage (2) Eigene Stellungnahme cc) Aufteilungsmöglichkeit (1) Meinungsstand (2) Eigene Stellungnahme dd) Zwischenergebnis c) Vor Beginn der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung Darlegungslast a) Voraussetzungen... 58

3 b) Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung aa) Ärztliche Bescheinigung gem. 2 Abs. 2 Satz 2 PflegeZG bb) Erhöhter Beweiswert (1) Meinungsstand (2) Eigene Stellungnahme cc) Bescheinigung Ausland c) Zwischenergebnis III. Kündigungsschutz bei der Pflegezeit gem. 3, 4 PflegeZG Beginn Kündigungsschutz a) Begriff Ankündigung gem. 5 Abs. 1 PflegeZG b) Voraussetzungen der Ankündigung aa) Inhalt gem. 3 Abs. 3 Satz 1 PflegeZG bb) Frist gem. 3 Abs. 3 Satz 1 PflegeZG cc) Form gem. 3 Abs. 3 Satz 1 PflegeZG dd) Zwischenergebnis c) Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Ankündigung aa) Einführung bb) Pflegebedürftiger naher Angehöriger gem. 7 Abs. 3, 4 PflegeZG (1) Begriff (2) Zeitpunkt (a) Meinungsstand (b) Eigene Stellungnahme (3) Feststellung und Nachweis cc) Pflege gem. 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG (1) Pflege oder Pflegeabsicht (a) Meinungsstand (b) Eigene Stellungnahme (2) Voraussetzungen Pflegeabsicht dd) Schwellenwert (1) Voraussetzungen gem. 3 Abs. 1 Satz 2 PflegeZG (2) Zeitpunkt ee) Keine weiteren Voraussetzungen ff) Zwischenergebnis Zeitliche Begrenzung Kündigungsschutz a) Einführung b) 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG analog aa) Meinungsstand bb) Eigene Stellungnahme c) 4 Abs. 2 Satz 1 PflegeZG analog

4 10 d) Teleologische Reduktion e) 242 BGB f) Notwendigkeit einer zeitlichen Begrenzung g) Zwischenergebnis Ende Kündigungsschutz a) Einführung b) Nach Beginn der Pflegezeit aa) Dauer (1) Höchstdauer gem. 4 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG (2) Pflege durch mehrere Beschäftigte (a) Pflegezeit nacheinander (b) Pflegezeit parallel (3) Aufteilungsmöglichkeit (a) Meinungsstand (b) Eigene Stellungnahme bb) Geringerer Zeitraum (1) Keine Mindestdauer (2) Verlängerung gem. 4 Abs. 1 Satz 2, 3 PflegeZG cc) Vorzeitige Beendigung (1) Zustimmung des Arbeitgebers gem. 4 Abs. 2 Satz 3 PflegeZG (2) Gründe gem. 4 Abs. 2 Satz 1 PflegeZG (3) Keine Pflege (4) Entfallen der nahen Angehörigkeit dd) Keine Beendigung bei Ablauf Berufsbildungszeit c) Vor Beginn der Pflegezeit aa) Entfallen der Anspruchsvoraussetzungen (1) Einführung (2) Pflegebedürftiger naher Angehöriger (3) 4 Abs. 2 Satz 1 PflegeZG analog (4) Pflegeabsicht bb) Wiederaufleben der Anspruchsvoraussetzungen cc) Keine Vereinbarung bei teilweiser Freistellung (1) Einführung (2) Vereinbarung und Pflegeteilzeit (3) Verhandlungen ohne Vereinbarung (4) Verhandlungen bis zum angekündigten Ende (5) Verhandlungen und Berufung auf dringende betriebliche Gründe d) Zwischenergebnis

5 4. Darlegungslast a) Voraussetzungen b) Beweiswert der Bescheinigung der Pflegekasse und des MDK-Gutachtens c) Schwellenwert aa) Meinungsstand bb) Eigene Stellungnahme IV. Keine weiteren Voraussetzungen Wartezeit Schwellenwert V. Vor- und Nachwirkung VI. Kündigungsschutz bei Teilzeitarbeit F. Erlaubnisvorbehalt gem. 5 Abs. 2 PflegeZG I. Einführung II. Verfahren III. Voraussetzungen Besonderer Fall a) Einführung b) Betriebliche Gründe c) Verhaltensbedingte Gründe Ermessen Verwaltungsvorschriften gem. 5 Abs. 2 Satz 2 PflegeZG IV. Zulässigkeitserklärung V. Darlegungslast G. Rechtsfolgen H. Abdingbarkeit gem. 8 PflegeZG I. Rechtsmissbrauch J. Geltendmachung K. Auswirkungen der Pflegezeit auf sonstigen Kündigungsschutz I. Andere Kündigungsschutznormen II. 1 Abs. 1 KSchG Einführung Hemmung der Wartezeit durch Pflegezeit a) Meinungsstand

6 b) Eigene Stellungnahme Hemmung der Wartezeit durch Behördenentscheidung Zwischenergebnis L. Ergebnisse Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Anhang: Pflegezeitgesetz

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