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1 Amtliches Bekanntmachungsblatt -1- Nr. 4/2015 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) , Verantwortlich für den Inhalt: Der Bürgermeister Redaktion: Philipp Reimer, Tel.: (038293) , Das Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich und liegt in der Infothek im Warteraum Erdgeschoss der Stadtverwaltung während der Dienststunden zur kostenlosen Mitnahme bereit. Zusätzlich können Sie das Bekanntmachungsblatt auf unserer Internetseite abrufen. Jahrgang 12 Donnerstag, den Nummer 4 Inhalt Seite Öffentliche Bekanntmachungen: Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Wohnpark Am Rieden" 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn " Wohngebiet "Holmblick" Beteiligung der Öffentlichkeit Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn 6-7 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Campingpark Kühlungsborn" Beschluss des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn 10 Einladung zur Einwohnerversammlung 10 Beschluss über die Einleitung eines freiwilligen Landtauschverfahrens Sommertheater des Theaters Vorpommern / Ahoi Mein Hafenfestival

2 Amtliches Bekanntmachungsblatt -2- Nr. 3/2015 Öffentliche Bekanntmachungen Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Wohnpark Am Rieden" Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Wohnpark Am Ri e- den", bestehend aus dem Übersichtsplan und dem Text sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften dazu beschlossen. Die Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften werden hiermit gemäß 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und 86 Landesbauordnung (LBauO M-V) bekannt gemacht. Die Satzung tritt mit Ablauf des Erscheinungstages dieses Amtlichen Bekanntmachungsblattes in Kraft. Jedermann kann die Satzung und die dazugehörige Begründung ab diesem Tage in der Stadtverwaltung, Bauamt, Ostseeallee 20, Kühlungsborn, während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Unbeachtlich werden: 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächen-nutzungsplanes, 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über die 3. Änderung des B e- bauungsplanes Nr. 12 sind nach 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. gez. Rainer Karl Bürgermeister (Siegel) Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich

3 Amtliches Bekanntmachungsblatt -3- Nr. 3/2015 Übersichtsplan Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Wohnpark Am Rieden

4 Amtliches Bekanntmachungsblatt -4- Nr. 3/ Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn " Wohngebiet "Holmblick" Beteiligung der Öffentlichkeit Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Wohngebiet "Holmblick" einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach 13a Abs. 2 Nr. 1 i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 soll im Wesentlichen die Vereinbarkeit von Ferienwohnungen im Bestand mit Dauerwohnungen rechtlich verbindlich und abschließend entsprechend der aktuellen Rechtsprechung geregelt werden. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom bis zum in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 30, Ostseeallee 20, Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Den Bürgern wird die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. gez. Rainer Karl Bürgermeister (Siegel) Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Wohngebiet "Holmblick"

5 Amtliches Bekanntmachungsblatt -5- Nr. 3/2015 Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Wohngebiet "Holmblick"

6 Amtliches Bekanntmachungsblatt -6- Nr. 3/2015 Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und die Begründung dazu gebilligt. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes ergab sich aus den Zielen des Bebauungsplanes Nr. 11 Am Buttweg zur Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau einer Feldsteinscheune. Das Plangebiet ist gegenwärtig im Flächennutzungsplan nicht überplant bzw. im Außenbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Darstellungen wurden daher im Rahmen der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in Wohnbaufläche und Grünfläche geändert. Die Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Bescheid des Landkreises Rostock vom mit einer Auflage erteilt. Die Auflage (Korrektur im Umweltbericht) wurde erfüllt. Die Erteilung der Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes tritt mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ab diesem Tag im Bauamt der Stadtverwaltung Kühlungsborn, Ostseeallee 20, Kühlungsborn, während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Unbeachtlich werden: 4. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 5. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, 6. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind ( 215 BauGB). Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, sind nach 5 Abs. 5 und 7 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. gez. Rainer Karl Bürgermeister (Siegel) Anlage: Übersichtsplan: Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes

7 Amtliches Bekanntmachungsblatt -7- Nr. 3/2015 Anlage: Übersichtsplan: Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes

8 Amtliches Bekanntmachungsblatt -8- Nr. 3/ Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Campingpark Kühlungsborn" Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Campingpark Kühlungsborn" gemäß 2 u. 8 i.v.m. 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Planungsziele: Errichtung von zwei neuen Sanitärgebäuden, dabei Erweiterung einer Sanitäreinrichtung um Gesundheits- und Wellnessangebote sowie um eine Winter-Entsorgungsstation; Aufstockung des Rezeptionsgebäudes und Schaffung von Anreisestellplätzen zur Entlastung der Aufstellspur an der Waldstraße. Der Geltungsbereich liegt nördlich der Waldstraße in Kühlungsborn-West und umfasst vier Teilflächen des rechtskräftigen B-Planes Nr. 27: Sondergebiete Campingplatzgebiet Nr. 1, 2, 5 und 9, Flurstücke 2/43 (teilw.) und 2/47 (teilw.), Flur 1 der Gemarkung Kühlungsborn (s. Anlage: Übersichtsplan). Da die Grundzüge der Ursprungsplanung nicht berührt werden, kann ein vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB durchgeführt werden. Von einer Umweltprüfung wird gemäß 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Am hat die Stadtvertreterversammlung ebenfalls den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 und der Entwurf der Begründung dazu liegen gemäß 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis zum in der Stadtverwaltung, Bauamt, Zimmer 30, Ostseeallee 20, Kühlungsborn, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. gez. Rainer Karl Bürgermeister (Siegel) Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Campingpark Kühlungsborn"

9 Amtliches Bekanntmachungsblatt -9- Nr. 3/2015 Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Campingpark Kühlungsborn"

10 Amtliches Bekanntmachungsblatt -10- Nr. 3/2015 Beschluss des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Die Stadtvertreterversammlung hat in Ihrer Sitzung am das Einzelhandels- und Zentrenkonzept vom für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschlossen. Mit dem Beschluss des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes werden grundsätzliche Regeln zum Umgang mit Ansiedlungs-, Erweiterungs-, und / oder Verlagerungsvorhaben in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn festgelegt. Gleichzeitig bildet das Konzept die Grundlage für politische Entscheidungen und Beschlüsse sowie für die zukünftige Bauleitplanung. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Ostseebad Kühlungsborn kann während der Öffnungszeiten von jedermann in der Stadtverwaltung Kühlungsborn, Bauamt, Zimmer 30 eingesehen werden. Einladung zur Einwohnerversammlung Alle interessierten Kühlungsborner und Gäste sind am Montag, den , um 18:00 Uhr zu einer Einwohnerversammlung in den Konferenzraum auf dem Bauhof (zur Asbeck, Einfahrt Wohngebiet Holmblick ) eingeladen. Im Mittelpunkt steht unter anderem das Thema: Vorstellung des Zweckverbandes KÜHLUNG Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Außerdem gibt es Informationen zu aktuellen Entwicklungen in der Stadt. Der Bürgermeister und die Amtsleiter werden bei dieser Gelegenheit für Fragen, Vorschläge und Anregungen zur Verfügung stehen. Rainer Karl Bürgermeister

11 Amtliches Bekanntmachungsblatt -11- Nr. 3/2015

12 Amtliches Bekanntmachungsblatt -12- Nr. 3/2015

13 Amtliches Bekanntmachungsblatt -13- Nr. 3/2015 AZ: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg - Flurneuordnungsbehörde - Schloßplatz Bützow Gebietskarte Freiwilliger Landtausch Büttelkow Kühlungsborn I Landkreis Rostock Gemeinde Biendorf, Stadt Kröpelin, Bastorf, Stadt Kühlungsborn Gemarkung Büttelkow, Wichmannstorf, Bastorf, Kühlungsborn Jennewitz Flur 1 1, Legende Verfahrensgebiet Maßstab: ca. 1: Stand

14 Amtliches Bekanntmachungsblatt -14- Nr. 3/2015 Sommertheater des Theaters Vorpommern Ahoi Mein Hafenfestival Juni 30. August Greifswald/Ribnitz-Damgarten/Stralsund Die Open-Air-Sommerproduktionen des Theaters Vorpommern sind vom 19. Juni bis zum 30. August 2015 unter dem neuen Titel Ahoi Mein Hafenfestival an den Häfen von Greifswald, Stralsund und Ribnitz-Damgarten zu erleben. Das zauberhafte Oz kommt auch im Sommer 2015 an die Ostsee. Begleiten Sie Dorothy und ihre drei Freunde in das märchenhafte Reich des großen Zauberers und erleben einen Abend voller Herz, Magie und Musik, wenn Sehnsüchte zu unsterblich schönen Titeln wie Somewhere over the rainbow werden. Neben der Wiederaufnahme des erfolgreichen Musical-Klassikers Der Zauberer von Oz freuen wir uns auf drei neue spannende Abende aller Sparten: Das Singspiel von Ralph Benatzky Im weißen Rössl wird vom Schauspielensemble des Theaters Vorpommern in der legendären Fassung der Berliner Bar jeder Vernunft in Szene gesetzt. Freuen Sie sich auf unsterbliche Songs wie Im weißen Rössl am Wolfgangsee, Die ganze Welt ist himmelblau, Was kann der Siegesmund dafür, dass er so schön ist und Aber meine Herrschaften. Mit dem spektakulären Tanzabend Rock n Ballet erobern das BallettVorpommern und das Ballett der Stettiner Oper diesen Sommer erstmals gemeinsam die Bühne. Es erwartet Sie ein spektakulärer Tanzabend über eine Kunstform, die ohne Worte auskommt - mit atemberaubenden Choreographien und mitreißenden Songs aus Rock und Pop. Unter dem Motto Sternstunden des Musicals rundet ein Galakonzert das Programm des Ahoi Hafenfestivals ab. Tanzende Nonnen, singende Phantome und verliebte Katzen wollen nur eins: große Gefühle auf die Bühne bringen und den Abend zu einem unvergesslichen machen. Erleben Sie hautnah mit, wie Musicalstars, Solisten, der Opernchor und das Philharmonische Orchester Vorpommern für Sie die Sterne vom Himmel holen. Weitere Informationen und alle Termine unter: THEATERBUS: Mit unseren Buspartnern werden wir überall dort, wo sich eine Gruppe mit Interesse meldet, versuchen einen Theaterbus zu initiieren. Als Busgruppe werden wir Ihnen den Frühbucherrabatt, der eigentlich am 30. April endet, weiterhin einräumen! Bitte setzen Sie sich möglichst bald mit uns in Verbindung, damit wir das maßgeschneiderte Angebot unterbreiten können. Kontakt: Hans Heuer, Leiter Öffentlichkeitsarbeit h.heuer@theater-vorpommern.de Tel: Das nächste Amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint am

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