Von Notar Nico Matheis, Mallersdorf-Pfaffenberg am in der Sparkasse Mallersdorf

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1 Von Notar Nico Matheis, Mallersdorf-Pfaffenberg am in der Sparkasse Mallersdorf

2 Mit dem Tod eines Menschen geht dessen gesamtes Vermögen (Immobilien, Bar- und Anlagevermögen, Auto, etc., aber auch Schulden) automatisch auf seinen Erben über. Diese treten also rechtlich und wirtschaftlich in die Fußstapfen der Verstorbenen. Denjenigen, auf den das Vermögen übergeht, nennt man Erben.

3 Hierbei ist zu unterscheiden: Gesetzliche Erbfolge: Sie tritt ein, wenn der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat und richtet sich nach den Regelungen des BGB Gewillkürte Erbfolge: Sie tritt ein, wenn der Erblasser ein Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat und richtet sich nach dieser

4 Dies hängt im wesentlichen von der persönlichen Situation des Erblasser ab. Ist er verheiratet? Wenn ja, in welchem Güterstand? Welche Verwandten hinterlässt der Erblasser? Kinder, Eltern, Geschwister, etc.?

5 Erben 1. Ordnung: Abkömmlinge Erben 2.Ordnung: Eltern und Abkömmlinge Erben 3. Ordnung: Großeltern und Abkömmlinge Großvater Vater Onkel Erblasser Bruder Cousin Sohn Neffe Großcousin Enkel Großneffe Groß- Großcousin

6 Stammbau zu den Beispielen Vater Mutter Erblasser Sohn Tochter Enkel

7 Stammbau zu den Beispielen Vater Mutter Erblasser Ehefrau Sohn Tochter Enkel

8 Der Ehegatte hat als gesetzlicher Erbe Anspruch auf folgende Gegenstände: Hochzeitsgeschenke Hausrat Einzelheiten 1932 BGB

9 Stammbau zu den Beispielen Erblasser Ehefrau Sohn (nicht ehelich) Tochter Enkel

10 Es entsteht eine Erbengemeinschaft (gemeinsames Verfügungsrecht über Nachlassgegenstände) Alleinverfügungsrecht nur über Erbteil (notarielle Form erforderlich) und Vorkaufsrecht der Miterben Auseinandersetzung unter den Miterben erforderlich

11 Entstehen einer Erbengemeinschaft Streit unter den Erben Gefährdung für die Fortführung des Betriebes Zerschlagung des Betriebes oder Versteigerung des Familienheims Entstehen von Erbschaftssteuer

12 Erstellung einer Verfügung von Todes wegen: Privatschriftliches Testament (Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament) Notarielles Testament Notarieller Erbvertrag

13 Streitvermeidung Durchsetzung des Erblasserwillens Sicherung der Betriebsfortführung Ausnutzen von erbschaftssteuerlichen Vorteilen Die Verfügung von Todes wegen tut Gutes! Dabei kann sie grundsätzlich aber auch jederzeit geändert werden.

14 Vorteile des privatschriftlichen Testamentes Keine Kosten Vorteile des notariellen Testamentes eindeutige, klare und sichere Formulierung Kann die Kosten eines Erbscheins ersparen

15 Nachteile des privatschriftlichen Testamentes Häufig juristisch Fehler Unklare Formulierungen Fehlende Sicherheit der Auffindbarkeit Erbschein nötig Nachteile des notariellen Testamentes Kosten Vermögensabhängig, aber überschaubar

16 Vertrag zwischen den künftigen Erblassern und evtl. auch den Erben Bindung, Besonderheit des deutschen Rechtes Bei Ehegattenerbvertrag Schlusserbfolge o Völlige Bindung o Abänderung unter Abkömmlingen o Völlige Freiheit

17 Erbeinsetzung/Erbquoten Vermächtnis, z.b. o Geldbetrag o einzelne Gegenstände wie Schmuck o Grundstück oder nur Hausrat o Nießbrauch Teilungsanordnung Testamentsvollstreckung Vormundsbenennung/Entziehung Vermögenssorge Auflage

18 Grundsätzlich ist man frei in der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen. Aber Achtung: Pflichtteilsansprüche beim Tod des Erblassers Pflichtteilsberechtigt sind: Kinder Eltern/ eingetragene Lebenspartner Eltern, wenn keine Kinder vorhanden

19 Pflichtteilsentziehung 2333ff. BGB schwierig, Beweislage Notarieller Pflichtteilsverzicht (ggf. gegen Zahlung) Pflichtteilsanrechnung bei Schenkungen Achtung: muss ausdrücklich bei Schenkung erfolgen Pflichtteilsminimierung durch frühzeitige (Weg-)Schenkung

20 Kinderlose Ehepaare Geschiedener mit Kindern Nicht verheiratete Partner Sonderfälle: o überschuldeter Erbe o behinderte Erben o Auslandsvermögen o Ehegatten verschiedener Staatsangehörigkeiten o Gesellschaftsbeteiligungen

21 Beispiel Standard -Familie ½ + ¼(=½ * ½) = 3/4 ½ Erblasser Ehefrau 1/8 Sohn 1/8 Tochter Erbengemeinschaft bzgl. (½-Anteil) aus Ehefrau 1/2 und Kindern je 1/4

22 Nachteil der lebzeitigen Überlassung: Verlust der Verfügungsmacht (weg ist weg!)

23 Vorteile der lebzeitigen Überlassung: Psychologie: Von warmer Hand geben Ausstattung der Kinder Nutzungsvorbehalte möglich o Nießbrauch o Wohnungsrecht o Laufende Versorgungszahlungen (z.b. Leibrente)

24 Vorteile der lebzeitigen Überlassung: Einvernehmliche Regelungen im Interesse aller Familienangehöriger o Ausgleichzahlung an weichende Geschwister o Pflichtteilsanrechnung/-verzicht des Bedachten und der Geschwister o Einmalzahlungen wenn nötig Begleitung einer Betriebsübergabe durch Übergeber

25 Vorteile der lebzeitigen Überlassung: Rückforderungsrechte möglich Veräußerungsverbote Mehrfaches Ausnutzen der Steuerfreibeträge Schutz vor Sozialhilferegress bei 10- jährigem Fortleben ohne Sozialleistungen

26 Freibeträge Steuerklasse I (Ehegatte, Kinder, Enkel) Ehegatte Kinder, Enkel, übrige Steuerklasse II (Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten) Steuerklasse III (alle übrigen Erben) Nachlasswert % 15 % 30 % % 20 % 30 % % 25 % 30 % % 30 % 30 % % 35 % 50 %

27 Option 1: o Betriebsfortführung 5 Jahre o Verschonung von 85 % des BV o bei 400 % der Lohnsumme o Anteilverwaltungsvermögen höchstens 50 % Option 2: o Betriebsfortführung 7 Jahre o Volle Verschonung des BV o Bei 700 % Lohnsumme o Anteil Verwaltungsvermögen höchstens 10 %

28 Erbanfallsteuer viele Schultern Freibeträge nach jedem Erblasser nutzen Vermögen umschichten eigene Wohnung/Haus steuerfrei auf Ehegatten Heirat, Adoption Güterstand Zugewinngemeinschaft Nutzen des Pflichtteils Ausschlagungsvertrag Stiften

29 Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut. (Chinesisches Sprichwort) Vielen Dank für Ihr Interesse!

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