Antworten auf Fragen zur - Sachwalterschaft - Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Erb- und Pflichtteilsrecht - Übergabe
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- August Ziegler
- vor 8 Jahren
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1 Antworten auf Fragen zur - Sachwalterschaft - Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Erb- und Pflichtteilsrecht - Übergabe Referent: Mag. Rüdiger Kriegleder, MBL Öffentlicher Notar in Gallneukirchen
2 RECHTZEITIG vorsorgen Sie wollen selbst - für den Fall der Krankheit und Geschäftsunfähigkeit - für den Fall des Ablebens über sich und über ihr Vermögen bestimmen. Welche Möglichkeiten gibt es, vorzusorgen? Was ist, wenn Sie das nicht mehr können?
3 Wann wird ein Sachwalter bestellt? Wenn Sie aufgrund einer geistigen Behinderung oder psychischen Krankheit nicht fähig sind, ihre Geschäfte ohne Nachteil für sich selbst zu besorgen, wird mit Gerichtsbeschluss ein Sachwalter bestellt. 3
4 Sachwalterverfahren Ein Sachwalter wird häufig von Ämtern, Banken, Krankenhäusern oder Heimen angeregt. Das Verfahren beginnt mit Erhebungen, insbesondere wird auch geprüft ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Erstanhörung durch den Richter, ärztliches SV-Gutachten, mündliche Verhandlung 4
5 Wer wird Sachwalter? Auswahl je nach den Bedürfnissen der betroffenen Person Zum Sachwalter wird bestellt: primär eine nahestehende Person, die geeignet ist, der Verein für Sachwalterschaften ansonsten Notar oder Rechtsanwalt 5
6 Was macht ein Sachwalter? Der Sachwalter handelt im Namen und auf Rechnung der betroffenen Person Bestellung erfolgt für eine einzelne Angelegenheit (zb Abschluss eines Vertrags bestimmten Kreis von Angelegenheiten (zb gesamte Vermögensverwaltung) sämtliche Angelegenheiten Der Sachwalter unterliegt der Aufsicht des Gerichts 6
7 Was ist eine Vorsorgevollmacht? Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie bereits lange vorher, wer in Ihrem Namen handeln darf und für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. 7
8 Vorteile einer Vorsorgevollmacht Sie bestimmen selbst, - wer die Person/en Ihres Vertrauens ist/sind Sie bestimmen selbst, - welche Entscheidungen getroffen und - welche Geschäfte in Ihrem Namen durchgeführt werden dürfen Sie bestimmen selbst, - ob und wann Sie die Vorsorgevollmacht widerrufen 8
9 Errichtung einer Vorsorgevollmacht solange Sie geistig fit sind 2 Arten: Qualifizierte : vor dem Notar/ RA / Gericht diese Variante deckt auch außerordentliche Maßnahmen (dauerhafte Änderung des Wohnortes, medizinische Behandlungen, außerordentliche Vermögensangelegenheiten) Einfache : - eigenhändig - fremdhändiges Formular mit 3 Zeugen 9
10 Registrierung der Vorsorgevollmacht Vorteile einer Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) Einsicht durch das Gericht -> ein Sachwalterverfahren unterbleibt Das spart Zeit, unnötige Wege und auch Kosten Nachweis des Eintritts des Vorsorgefalls Das gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Wille im Vorsorgefall bekannt ist und gültig ist derzeit gibt es im ÖZVV über Registrierungen 10
11 Was ist eine Patientenverfügung? Sie bestimmen für den Fall des Verlustes der Einsichts- und Urteilsfähigkeit selbst, welche medizinische Behandlungsformen sie ablehnen Ihr Wille wird unmittelbar dokumentiert konkrete Formulierung wichtig greift nicht bei einem akuten Notfall ( Gefahr im Verzug ) 11
12 Welche Aufgaben haben Arzt und Notar? Arzt: konkrete Beschreibung der abgelehnten medizinischen Behandlungen medizinische Beratung hinsichtlich der Auswirkungen der abgelehnten medizinischen Behandlungen Notar: Information über die rechtlichen Wirkungen Registrierung im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats 12
13 Arten der Patientenverfügung Verbindliche Patientenverfügung Form: vor Notar oder Patientenanwalt auf 5 Jahre begrenzt muss vom Arzt befolgt werden bindet auch Vorsorgebevollmächtigten, Sachwalter, Angehörige und Gericht Beachtliche Patientenverfügung nach Ablauf von 5 Jahren ohne Erneuerung keine Formvorschrift muss vom Arzt nicht beachtet werden (Richtschnur) 13
14 Das Patientenverfügungsregister der Notare Seit 1. Juli 2007 in Betrieb Kooperation mit Österreichischem Roten Kreuz Abfragemöglichkeit der Krankenanstalten per Hotline des Roten Kreuzes derzeit sind knapp Patientenverfügungen registriert 14
15 Das Erbrecht wer bekommt mein Vermögen, wenn ich sterbe 15
16 Gesetzliches Erbrecht: Grundsätze Voraussetzung: kein Testament Prinzip der Familienerbfolge Das Gut fließt wie das Blut Erbfolge nach Stämmen: Vorverstorbene werden von deren Nachkommen repräsentiert Ehegattenerbrecht: nicht: Lebensgefährte 16
17 Das Ehegattenerbrecht Gesetzlicher Erbteil: 1/3 neben Nachkommen des Erblassers 2/3 neben Vorfahren des Erblassers Erbrechtsgrenzen neben einem Ehegatten: Neffen und Nichten gehen leer aus Onkel und Tanten gehen leer aus Urgroßeltern gehen leer aus 17
18 Gesetzliche Erbfolge 1 gebildet von den Nachkommen des Erblassers = Kinder und Kindeskinder Erblasser ledig, verwitwet oder geschieden Sohn 1/2 Tochter Enkel 1/2 18
19 Gesetzliche Erbfolge 2, etc gebildet von den Eltern des Erblassers und deren Nachkommen, d.h. Geschwister, Neffen u. Nichten Vater Mutter 1/2 Bruder 1/4 Schwester 1/4 Erblasser keine Nachkommen, ledig, verwitwet oder geschieden 19
20 Beispiel Ehegattenerbrecht Ehegatte Ehegattin 1/3 Sohn 1/3 Tochter 1/3 20
21 Testament sichert Ihren letzten Willen Formen der Errichtung eigenhändig fremdhändig mündlich vor dem Notar oder Gericht können auch besachwaltete Personen, sofern testierfähig 21
22 Testament notarielle Beratung und Beurkundung schützt Schutz vor Anfechtung Formfehler Vermögens- und steuerschonende Lösungen sichere Verwahrung Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Notare 22
23 Pflichtteilsrecht gesetzliche Pflichtteilsansprüche strenge Regeln für eine Pflichtteilsminderung oder für eine Enterbung
24 Pflichtteilsrecht nur bestimmte Personengruppen: Kinder, Ehegatten, (derzeit noch) Eltern, wenn keine Kinder vorhanden sind für Kindern und Ehegatte die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, für Eltern ein Drittel = ein reiner Geldanspruch 24
25 Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten mittels notariellen Pflichtteilsverzichtsvertrag möglich vor allem im Zuge von Übergaben im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens kann beim Notar einvernehmlich ein Übereinkommen mit dem Erben getroffen werden 25
26 Beispiel Pflichtteilsrecht Bei einem Testament zugunsten des Ehegatten: Erblasser verheiratet Ehegattin 1/3 + 1/3 Sohn 1/6 Tochter Enkel 1/6 26
27 Übergabe Vorteile einer Übergabe unter Lebenden: Übertragung auf einen geeigneten Nachfolger Auszahlung der weichenden Kinder bei gleichzeitigem Pflichtteilsverzichtsvertrag 5-Jahresfrist für Rückgriff des Sozialhilfeträgers auf Schenkungen vor Antrag auf Sozialhilfe Nachteile einer Übergabe: nicht widerrufbar eingeschränktes Nutzungsrecht 27
28 Regelungen im Übergabsvertrag Wohnungsrecht (Gebrauchsrecht/ Fruchtgenussrecht) Belastungs- und Veräußerungsverbot Übergabspreis Taschengeld Pflegeleistungen Pflichtteilsverzicht 28
29 Resümee individuelle rechtliche Beratung unverzichtbar maßgeschneiderte Lösungen rechtzeitig vorsorgen Die erste Rechtsberatung beim Notar ist kostenlos! Ein Notar ist immer in Ihrer Nähe 29
30 30
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