Richtig erben und vererben Richtig erben und vererben

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1 Richtig erben und vererben

2 Inhalt des Vortrages 1. Vorstellung Kanzlei 2. Erbrechtlicher Teil 2.1. Gesetzliche Erbfolge 2.2. Pflichtteil 2.3. Testament 3. Steuerrechtlicher Teil 3.1. Neuregelungen 3.2. Gestaltungen

3 Wer wir sind eine hochqualifizierte StB- und WP-Kanzlei mit über 20 Mitarbeiter/innen seit über 50 Jahren in Weinheim seit 2008: Fachberater für internationales Steuerrecht (der erste in Weinheim!) Was wir machen klassische Steuerberatung: üfinanzbuchhaltung ülohnbuchhaltung/personalwesen üsteuererklärungen und Jahresabschlüsse

4 Was wir weiter machen unsere Spezialgebiete: üzukunftssicherung üinternationales Steuerrecht üsteuerstrafrecht üexistenzgründungsberatung ügesundheitsberufe

5 Erbrechtlicher Teil - Die gesetzliche Erbfolge * 2. Ordnung Eltern Geschwister Neffe/Nichte Abkömmlinge 3. Ordnung Großeltern Onkel/Tante Cousin/Cousine * Abkömmlinge Erblasser 1. Ordnung Kinder Enkel Abkömmlinge

6 Das erben Ehepartner Güterstand neben Erben neben Erben 1. Ordnung 2. Ordnung (Kinder, Enkel) (Eltern, Geschwister) Zugewinngemeinschaft 1/2 3/4 Gütertrennung 1/2 bei einem Kind 1/2 1/3 bei zwei Kindern 1/4 bei drei und mehr Kindern Gütergemeinschaft 1/4 1/2

7 Pflichtteil = 1/2 des gesetzlichen Erbteils Wer? Ehepartner/eingetragener Lebenspartner Kinder/Enkel Eltern Pflichtteilergänzungsanspruch: Hinzurechnung von Schenkungen zum Nachlass innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall

8 Zugewinnausgleich des Ehepartners (1) Grundsatz: fiktiver Zugewinnausgleich von ¼ zuzüglich Erbquote von ¼ = Erbquote von 50 % Gestaltung: Ausschlagung des Erbes und Pflichtteil geltend machen

9 Zugewinnausgleich des Ehepartners (2) Beispiel: A stirbt und hinterlässt 2 Mio. Euro und zwei Kinder Ehepartner erbt 1 Mio. Euro Ehepartner schlägt Erbe aus: Zugewinn: 2 Mio., davon 50 % = 1 Mio. Pflichtteil: 25 % von 1 Mio. = 0,25 Mio. Ehepartner erhält 1,25 Mio.

10 Testament oder auch gewillkürte Erbfolge Erstellung durch Notar alternativ: handschriftlich mit eigenhändiger Unterschrift Hinterlegung bei Amtsgericht sinnvoll Gemeinsames Testament bekannt auch als Berliner Testament Bindung beider Ehepartner, ggf. über den Tod des einen hinaus

11 Steuerrechtlicher Teil Wichtigste Neuregelungen im Überblick 1. Steuersätze und Freibeträge wurden geändert 2. Grundstücke werden höher bewertet 3. Bewertung von Unternehmen hat sich komplett geändert

12 Neue Steuersätze Wert des steuerpflichtigen Steuerklasse Erwerbs bis einschließlich I II III EUR 7 % 30 % 30 % EUR 11 % 30 % 30 % EUR 15 % 30 % 30 % EUR 19 % 30 % 30 %

13 Neue persönliche Freibeträge neu alt Erhöhung Ehegatten EUR EUR EUR Lebenspartner EUR EUR EUR Kinder EUR EUR EUR Enkel EUR EUR EUR Sonst. Pers. der Stkl. I EUR EUR EUR Personen der Stkl. II und III EUR EUR EUR Beschränkt Steuerpflichtige EUR EUR 900 EUR

14 Neue sachliche Freibeträge Personen der Steuerklasse I Hausrat bewegliche Gegenstände EUR EUR Personen der Steuerklasse Hausrat und bewegliche Gegenstände II und III zusammen EUR Personen, die gepflegt und/ oder Unterhalt gewährt haben EUR

15 Bewertung von Grundstücken 1. Vergleichsverfahren Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen 2. Ertragswertverfahren Mehrfamilienhäuser 3. Sachwertverfahren

16 Schenkung/Vererbung Immobilie Übergang zu Übergang von Todes Lebzeiten wegen Begünstigte Personen Ehegatte/Lebens- Ehegatte/Lebenspartner partner Kinder Kinder verstorbener Kinder Nutzungsfrist keine 10 Jahre Ausnahme: zwingender Grund Begrenzung der keine Bei Ehegatten/Lebenspartnern: Steuerbefreiung keine Bei Abkömmlingen: 200-qm-Grenze

17 Bewertung von Unternehmen (1) Alle Unternehmen werden nach dem Ertragswert bewertet, auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften Freibetrag: , der jedoch sich bis auf 0 EUR mindern kann Beispiel: Wert des Unternehmens EUR Freibetrag EUR übersteigender Betrag EUR Minderung Freibetrag EUR Freibetrag neu EUR zu versteuern EUR bei Wert des Unternehmens > EUR = Freibetrag 0 EUR

18 Bewertung von Unternehmen (2) Beispiel: Jahresüberschuss vor Steuern EUR./. Unternehmerlohn EUR Korrigierter Jahresüberschuss EUR Fiktive Steuerbelastung EUR maßgebender Gewinn EUR Kapitalisierungszinssatz = Basiszins 3,61 % + Risikozuschlag 4,50 % 8,11 % Multiplikator: 12,33 Wert des Unternehmens (gerundet) EUR

19 Bewertung von Unternehmen (3) Bis zu einem Unternehmenswert von 3 Mio. Euro fällt keine Erbschaftsteuerbelastung an dies entspricht einem jährlichen Jahreüberschuss von rund Euro Voraussetzung: Verschonungsabschlag greift und Behaltensfristen werden beachtet

20 Begünstigungen für Betriebsvermögen nach der ErbSt-Reform im Überblick 85 % Verschonungsabschlag Nicht mehr als 50 % Verwaltungsvermögen 7 Jahre Behaltefrist mit Abschmelzung 650 % Lohnsumme nach 7 Jahren 100 % Verschonungsabschlag Nicht mehr als 10 % Verwaltungsvermögen 10 Jahre Behaltefrist mit Abschmelzung 1000 % Lohnsumme nach 10 Jahren Das Wahlrecht ist unwiderruflich!

21 Gestaltungsbeispiele (1) Vorweggenommene Erbfolge a) Ausnutzung der 10-Jahresfrist b) Nießbrauchsvorbehalt (2) Adoption (3) Heirat (4) Wahl des Güterstandes (5) Kettenschenkungen (6) Generationssprung (7) Übernahme der Schenkungsteuer durch Schenker

22 Gestaltung Nießbrauch (1) Vermögen ,00 EUR Erträge ,00 EUR Nießbrauch max. Ertrag ,44 EUR anzusetzen ,00 EUR Alter 60 Jahre Lebenserwartung 20,75 Jahre Kapitalwert 12,53 Wert Nießbrauch ,00 EUR

23 Gestaltung Nießbrauch (2) Steuerbelastung mit Nießbrauch ohne Nießbrauch Vermögen EUR EUR Belastung EUR 0 EUR Bereicherung EUR EUR Freibetrag EUR EUR zu versteuern 0 EUR EUR Steuern 0 EUR EUR à Vorteil

24 Gestaltung Adoption mit Adoption ohne Adoption Vermögen EUR EUR Freibetrag EUR EUR zu versteuern EUR EUR Steuern EUR EUR EUR à Vorteil

25 Gestaltung Heirat mit Heirat ohne Heirat Vermögen EUR EUR Zugewinnausgleich EUR 0 EUR Bereicherung EUR EUR Freibetrag EUR EUR zu versteuern 0 EUR EUR Steuern 0 EUR EUR à Vorteil

26 Berliner Testament (1) 1. Erbfall Vermögen Freibetrag zu versteuern Steuern EUR EUR EUR EUR 2. Erbfall Kind A Kind B Vermögen EUR EUR Freibetrag EUR EUR zu versteuern EUR EUR Steuern EUR EUR Gesamtsteuerbelastung EUR

27 Berliner Testament (2) Testamentgestaltung: Kinder erben allein 1. Erbfall Kind A Kind B Vermögen EUR EUR Freibetrag EUR EUR zu versteuern EUR EUR Steuern EUR EUR 2. Erbfall Vermögen EUR EUR Freibetrag EUR EUR zu versteuern EUR EUR Steuern EUR EUR Gesamtsteuerbelastung EUR

28 Wahl des Güterstandes Gütertrennung Vermögen Freibetrag zu versteuern Steuern Zugewinngemeinschaft Vermögen Zugewinnausgleich vererbtes Vermögen Freibetrag zu versteuern 0 Steuern 0

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für weitere Infos stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung: Dr. Dietmar May Tel

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