HTWG Konstanz Fakultät Bauingenieurwesen -URB- SPO 2014

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2 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung Aufbau und Struktur des Studiengangs Umwelttechnik und Ressourcenmanagement Bachelor-Studiengang Umwelttechnik und Ressourcenmanagement Aufbau des Studiums Master-Studiengang Umwelttechnik und Ressourcenmanagement Vorpraktikum für den Studiengang Umwelttechnik und Ressourcenmanagement Der Bachelor-Studiengang Umwelttechnik und Ressourcenmanagement (URB) Allgemeine Hinweise Grundstudium Kernstudium Integriertes Praktisches Studiensemester (PSS) Vertiefungsstudium Studienabschluss Übersicht über die wichtigsten Abkürzungen Studien- und Prüfungspläne Studien- und Prüfungsplan Umwelttechnik und Ressourcenmanagement (URB) Tabelle 1: Grundstudium Tabelle 2: Kernstudium und PSS Tabelle 3: Vertiefung Wasserressourcenmanagement /Umwelttechnik (WU) Tabelle 4: Vertiefung Ressourcenmanagement / Erneuerbare Energien (RE) Wahlpflichtkatalog Die Bachelor-Zwischenprüfung Tabelle 5: Zeugnis über die Bachelor-Zwischenprüfung Die Bachelor-Prüfung Tabelle 6: Zeugnis für Vertiefungsrichtung WU Tabelle 7: Zeugnis für Vertiefungsrichtung RE Ansprechpartner der Fakultät Bauingenieurwesen Stand Mai

3 Vorbemerkung Liebe Studierende, Sie haben sich entschieden, Umwelttechnik und Ressourcenmanagement an der HTWG Konstanz zu studieren. Dies war in vielerlei Hinsicht eine kluge Entscheidung. Zum einen ermöglicht Ihnen der Studienabschluss künftig hochinteressante und vielfältige Tätigkeitsfelder zum anderen haben Sie hier die Möglichkeit Ihre Zukunft maßgeblich mit zu gestalten. Durch die Vielzahl von Kontakten unserer Hochschule eröffnet sich Ihnen von hier aus der Weg in die Welt; gleichzeitig trägt der Campus-Charakter der HTWG Konstanz mit seiner eher familiären Atmosphäre zu einem angenehmen Studienklima bei. Und schließlich auch das ist wichtig bieten Ihnen Konstanz und der Boden- see zahlreiche Freizeit- und Sportmöglichkeiten unmittelbar vor der Haustür in einer der schönsten Landschaften unseres Landes. Dieses Studienbegleitheft soll Ihnen helfen, Ihr Studium zu planen und erfolgreich abzuschließen. Deshalb sind hier die wichtigsten Auszüge aus Ihrer SPO zusammengefasst, aber auch viele praktische Hinweise enthalten, die aus der Studienberatung entstanden sind und immer wieder ergänzt werden. Trotzdem bleiben vielleicht Punkte unbeantwortet; zögern Sie deshalb nie, sich für Fragen zum Studium und zu Prüfungen möglichst schnell an Ihren Studiendekan, bei Fragen zu fachlichen Inhalten von Lehrveranstaltungen direkt an Ihren Dozenten zu wenden. Wir wünschen Ihnen eine spannende und lehrreiche Zeit an unserer Hochschule, viele neue Erfahrungen und Begegnungen, vor allem aber Freude und Erfolg in Ihrem Studium. Wir werden Sie dabei bestmöglich unterstützen. gez. Prof. Dr.-Ing. Hans Peter Schelkle Studiendekan Unsere Studierenden bei der 12. Deutschen Betonkanuregatta auf dem Baldeneysee / Essen 2009 Stand Mai

4 1. Aufbau und Struktur des Studiengangs Umwelttechnik und Ressourcenmanagement Die Struktur des Bachelor-Studiengangs Umwelttechnik und Ressourcenmanagement ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Er kann nur im Wintersemester begonnen werden Bachelor-Studiengang Umwelttechnik und Ressourcenmanagement Der Bachelor-Studiengang Umwelttechnik und Ressourcenmanagement mit dem Abschluss Bachelor of Engineering (B.Eng.) umfasst sieben Studiensemester. Das Studium gliedert sich in das zweisemestrige Grundstudium und das fünfsemestrige Hauptstudium mit den Abschnitten Kernstudium (3. und 4. Semester), Integriertes Praktisches Studiensemester (5. Semester) und Vertiefungsstudium (6. und 7. Semester). Das erste Semester ist ein Assessmentsemester, das den Studierenden die Möglichkeit bietet, ihre Studienwahl zu überprüfen. Das fünfte Semester ist ein Integriertes Praktisches Studiensemester, das entsprechend den Vorkenntnissen der Studierenden entweder im Büro oder auf der Baustelle zu absolvieren ist. Am Anfang und Ende des integrierten Praktischen Studiensemester finden begleitende Lehrveranstaltungen statt. In den beiden letzten Studiensemestern spezialisieren sich die Studierenden in einer der beiden Vertiefungsrichtungen "Wasserressourcen-Management/Umwelttechnik" oder "Ressourcen-Management/Erneuerbare Energien". Die Abschlussarbeit, die Bachelorarbeit, ist Teil des Curriculums und ist im siebten Semester zu absolvieren. Das Curriculum umfasst insgesamt ca. 138 Semesterwochenstunden. Stand Mai

5 1.2. Aufbau des Studiums Das Bachelor-Studium ist wie folgt aufgebaut: 8 Wochen Vorpraktikum 2 Studiensemester Grundstudium (1. und 2. Semester) 2 Studiensemester Hauptstudium (3. und 4. Semester, Kernstudium ) 1 Integriertes Praktisches Studiensemester (5. Semester) 2 Studiensemester Hauptstudium (6. und 7. Semester, Vertiefungsstudium ) in einer der beiden Vertiefungsrichtungen: o Wasserressourcen-Management/Umwelttechnik o Ressourcen-Management/Erneuerbare Energien Bachelorarbeit (7. Semester) 1.3. Master-Studiengang Umwelttechnik und Ressourcenmanagement Nach Möglichkeit soll ein konsekutiver Masterstudiengang (M. Eng.) in Umwelttechnik und Ressourcenmanagement eventuell in Kooperation mit anderen Hochschulen eingerichtet werden. 2. Vorpraktikum für den Studiengang Umwelttechnik und Ressourcenmanagement Jede/r Studienbewerber/in für den Bachelorstudiengang Umwelttechnik und Ressourcenmanagement an der HTWG Konstanz muss eine 8- wöchige Vorpraxis nachweisen. Diese Tätigkeit muss bei einschlägigen Firmen oder Behörden (nach Wahl des Studienbewerbers) abgeleistet werden und einen Einblick in die Aufgaben und Arbeitsabläufe der Umweltberufe geben. Als mögliche Vorpraktikumsstellen kommen in Frage: Planungsbüros der Umwelttechnik, relevante Abteilungen von öffentlichen Verwaltungen (z.b. Wasserwirtschaft / Wasserversorgung / Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung), Umweltverbände, Firmen der Branchen Windenergie, Solartechnik, Abfall- / Recyclingwirtschaft, Luftreinhaltung, energieeffizientes Bauen und damit zusammenhängende Technologien wie Erdwärme, Wärmedämmung, usw., Labore für Umweltanalytik, und ähnliche. Die Vorpraxis ist in der Regel vor Studienbeginn abzuleisten und kann in maximal drei Abschnitte von nicht weniger als zwei Wochen aufgeteilt werden. Der Nachweis erfolgt während der ersten beiden Vorlesungswochen des 1. Studiensemesters. In begründeten Ausnahmefällen kann die Vorpraxis auch noch bis spätestens zu Beginn des 3. Semesters nachgewiesen werden. Wird der Nachweis bis zu Beginn des 3. Semesters nicht erbracht, wird die/der Studierende nicht zu Prüfungsleistungen oder -vorleistungen des Hauptstudiums zugelassen. Weitere Regelungen sind auf der Homepage unter nachzulesen. Ansprechpartner in der Fakultät Bauingenieurwesen: Prof. Dr.-Ing. Joachim Dach. Stand Mai

6 3. Der Bachelor-Studiengang Umwelttechnik und Ressourcenmanagement (URB) 3.1. Allgemeine Hinweise Alle erforderlichen Lehrveranstaltungen des Studiengangs mit den zugehörigen Modulbzw. Modulteilprüfungen sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. Die in diesen Tabellen angegebenen Credits (nach ECTS) sind definiert als Maß für den durchschnittlich erforderlichen Zeitaufwand der Studierenden für die jeweilige Veranstaltung einschließlich Vorbereitung, Nachbereitung und Prüfung. Ein ECTS-Punkt entspricht 30 Stunden Zeitaufwand für die Studierenden ( Workload ). Pro Semester sind 30 ECTS- Punkte vorgesehen, somit eine Workload von 900 Stunden. Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester. Eine Überschreitung um mehr als 3 Semester ist nur zulässig, wenn der Studierende die Überschreitung nachweislich nicht zu vertreten hat. Für die Mitarbeit in den Organen der studentischen Selbstverwaltung können bis zu zwei zusätzliche Semester gewährt werden. Die Prüfungen finden regelmäßig am Ende des Semesters statt, Ausnahme sind die Nachprüfungen des Assessmentsemesters (siehe Abschnitt 3.2 Grundstudium ). Bei Modul- bzw. Modulteilprüfungen der Art PR, S, LB und B (siehe Tabellen) legt der Prüfer zu Beginn des Semesters Umfang und Zeitpunkt der zu erbringenden Leistung fest. Nicht bestandene Modul- bzw. Modulteilprüfungen müssen zum nächsten Prüfungstermin des darauf folgenden theoretischen Studiensemesters wiederholt werden, ein Rücktritt ist nicht zulässig, es sei denn aus Gründen, die der Studierende nachweislich nicht zu vertreten hat. Entsprechende Nachweise sind unverzüglich schriftlich vorzulegen. Bei Krankheit ist dem Prüfungsausschuss ein ärztliches Attest vorzulegen, das die zur Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit nötigen medizinischen Befundtatsachen enthält; entsprechende Formulare sind im Fakultätssekretariat, im internen Bereich der Fakultätshomepage oder unter erhältlich. Nach Rücktritten von nicht terminierten Prüfungen ist die Prüfung im nächsten theoretischen Semester terminiert. Eine zweite Wiederholungsprüfung in benoteten Fächern ist auf begründeten Antrag und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses nur möglich, wenn ansonsten ein erfolgreicher Studienabschluss zu erwarten ist. Der Antrag an den Prüfungsausschuss ist formlos und unaufgefordert mit Begründung innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse zu stellen. Unbenotete Modul- bzw. Modulteilprüfungen können auch öfter wiederholt werden. Die Anmeldung zu den Prüfungen des jeweiligen Studiensemesters erfolgt automatisch. Weitere Fächer oder erlaubte Rücktritte von Prüfungen sind gesondert auf den Prüfungsanmeldebögen einzutragen, diese sind im zentralen Prüfungsamt und nach Möglichkeit auch im Fakultätssekretariat abzugeben; bitte beachten Sie unbedingt die Fristen (Terminplan Schaukasten). Auch bei der Online-Prüfungsanmeldung ist bei Änderungen/Ergänzungen ein Ausdruck im Sekretariat der Fakultät abzugeben. Ein Rücktritt von Modul- bzw. Modulteilprüfungen des Hauptstudiums ist bis unmittelbar vor Prüfungsbeginn durch Unterschrift im Fakultätssekretariat möglich (außer bei Wiederholungsprüfungen). Nimmt ein Studierender an einer Prüfung unzuläs- Stand Mai

7 sigerweise nicht teil, wird diese Modul- bzw. Modulteilprüfung mit der Note 5,0 bzw. Nicht bestanden bewertet. Die Bewertungen der benoteten Modulteilprüfungen und der Abschlussarbeit werden durch folgende Noten und Prädikate ausgedrückt: Note Prädikat Beschreibung 1 sehr gut eine hervorragende Leistung 2 gut 3 befriedigend 4 ausreichend eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt 5 nicht ausreichend eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt Zur differenzierten Bewertung der Leistungen können die Noten um 0,3 erniedrigt oder erhöht werden. Die Noten 0,7-4,3-4,7-5,3 sind ausgeschlossen. Die Prüfungen der unbenoteten Prüfungsleistungen werden mit BE = Bestanden bzw. NB = Nicht bestanden bewertet. Sie gehen nicht in die Note des zugehörigen Moduls sowie die Gesamtnote des Zeugnisses ein. Die zugehörigen ECTS bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Werden mehrere Modulteilprüfungen in einem Modul abgelegt, so errechnet sich die Modulnote als Durchschnitt der benoteten Ergebnisse der Moduleinzelprüfungen entsprechend der Gewichtung ihrer zugehörigen ECTS. Besteht ein Modul nur aus unbenoteten Modulteilprüfungen, bleibt das gesamte Modul unbenotet. Bei der Mittelung der Modulnote wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Alle Zehntelnoten zwischen 1,0 und 4,0 sind zulässig. Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen können ganz oder teilweise in englischer Sprache abgehalten werden. Sofern die Prüfung in englischer Sprache abgehalten wird, ist dies rechtzeitig zu Beginn des Semesters bekannt zu geben. Für das Prädikat des Abschlusszeugnisses gilt die Tabelle des Abschnitts Grundstudium Im Grundstudium werden die wirtschaftlichen und technisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen vermittelt, die für den Beruf des Ingenieurs für Umwelttechnik und Ressourcenmanagement unverzichtbar sind. Großer Wert wird dabei auf ein weites Fächerspektrum gelegt, um ein solides Basiswissen zu schaffen. Aber auch die Entwicklung von Schlüsselqualifikationen ist ein wichtiger Bestandteil des Grundstudiums. Sämtliche Modul- und Modulteilprüfungen des Grundstudiums (also des 1. und 2. Semesters) sind terminiert, d.h. zwingend in dem dafür vorgesehenen Semester zu er- Stand Mai

8 bringen. Ein Rücktritt von Prüfungen ist nicht möglich, es sei denn aus Gründen, die der Studierende nachweislich nicht zu vertreten hat (z.b. Krankheit). Die entsprechenden Nachweise sind unverzüglich vorzulegen. Im Assessmentsemester finden die Nachprüfungen ausnahmsweise bereits zu Beginn des darauf folgenden Semesters statt. Auch hier besteht für alle Studierenden Teilnahmepflicht in Fächern, die beim ersten Termin nicht bestanden wurden oder an denen nicht teilgenommen wurde. Nach vollständigem Abschluss des Grundstudiums stellt das Zentrale Prüfungsamt auf Antrag ein Bachelor-Zwischenzeugnis aus (siehe Tabelle 5). 22 Abs 1/2 SPO Ba: Ein Rücktritt von terminierten Modul- bzw. Modulteilprüfungen des Assessmentsemesters (= erstes Einstufungssemester) ist für maximal zwei benotete Modul- bzw. Modulteilprüfungen auf schriftlichen Antrag möglich. Voraussetzung hierfür ist ein nichtbestandener Erstversuch sowie die Durchführung einer studiengangspezifischen Beratung durch den/die Studiendekan/in oder die/den Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses. Die Genehmigung erteilt die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Das Grundstudium muss spätestens in vier Semestern abgeschlossen sein. Ein weiteres Semester kann auf Antrag und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses genehmigt werden, wenn der Studierende die Überschreitung nachweislich nicht zu vertreten hat Kernstudium Schwerpunkte des 3. und 4. Semesters ( Kernstudium ) sind die fachspezifischen Grundlagen des Umwelttechnik und Ressourcenmanagements (siehe Tabelle 2). Dabei ist die gesamte Palette von Umwelttechnik und Ressourcenmanagement zu belegen, von den technischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen wie Elektro- und Automatisierungstechnik, Thermodynamik und Ingenieurbiologie über die eher planerischen Fächer wie Wasserbau und Verkehrssysteme bis hin zu Projektentwicklung und Steuerung. Weitere Schwerpunkte liegen in der Siedlungswasserwirtschaft, der Umweltinformatik und im Ressourcenmanagement. Etwa in der Mitte des 4. Semesters ist vorläufig die Vertiefungsrichtung zu wählen, die ab dem 6. Semester belegt wird. Ein Wechsel ist mit formloser Begründung innerhalb der ersten Woche des 6. Semesters möglich. Modul- bzw. Modulteilprüfungen des Hauptstudiums dürfen nur unternommen werden, wenn höchstens zwei Modulteilprüfungen des 2. Semesters fehlen. In besonderen Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag zustimmen, dass auch Modul- bzw. Modulteilprüfungen des Hauptstudiums unternommen werden, wenn bis zu vier Modulteilprüfungen des 2. Semesters fehlen. Ansonsten erfolgt eine Rückstufung in das 2. Semester. Alle Modulteilprüfungen müssen spätestens drei Semester nach dem im Prüfungsplan vorgesehenen Termin erbracht sein (also z.b. Modulteilprüfungen des 3. Semesters spätestens nach dem 6. Semester), es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Studierenden nicht zu vertreten Integriertes Praktisches Studiensemester (PSS) Ziel des PSS ist es, den Studierenden die Möglichkeit zu geben, ihr bislang im Studium erworbenes Wissen in der Berufspraxis anzuwenden und zu vertiefen. Das PSS wird von der Hochschule betreut. In der Regel erfolgt Einzelbetreuung im angemessenen Umfang. Zur Vorbereitung werden an der Hochschule Blockveranstaltungen durchge- Stand Mai

9 führt. Diese beinhalten Themen wie Rhetorik, Präsentationstechnik, Teamarbeit, Arbeitsmethodik, Betriebspsychologie, Mitarbeiterführung, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Voraussetzung für die Zulassung zum PSS ist, dass alle Modul- und Modulteilprüfungen des Grundstudiums und des ersten Semesters des Hauptstudiums (3. Semester) erbracht sind. Darüber hinaus ist es sowohl für den Studierenden als auch den aufnehmenden Betrieb wünschenswert, wenn alle oder zumindest nahezu alle Modulund Modulteilprüfungen des 4. Semesters bestanden wurden. Rahmenbedingungen: Anforderungen (je nach Art des Betriebes): Kennenlernen der büromäßigen Arbeitsweisen und Methoden in der Vorplanung, Planung und Arbeitsvorbereitung, Erstellen von Ausführungsunterlagen, Kostenrechnung, Mitarbeit in der Betriebsorganisation und Betriebsabrechnung, Kosten- und Preisermittlung. Durchführung: In der Regel im technischen Büro bzw. Planungsbüro der Umwelttechnik, in relevanten Abteilungen von öffentlichen Verwaltungen (z.b. Wasserwirtschaft / Wasserversorgung / Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung), Firmen der Branchen Windenergie, Solartechnik, Abfall- / Recyclingwirtschaft, Luftreinhaltung, energieeffizientes Bauen und damit zusammenhängende Technologien wie Erdwärme, Wärmedämmung, usw., Labore für Umweltanalytik, eventuell auch in NGO s wie Greenpeace, Robin Wood usw. Das PSS umfasst zusätzlich vor- und nachbereitende Lehrveranstaltungen an der Hochschule, die Teilnahme an diesen Blockveranstaltungen ist Pflicht. Die zugehörigen Modulteilprüfungen sind spätestens bis zum Ende des darauf folgenden Semesters nachzuweisen. Im PSS dürfen höchstens zwei nicht bestandene Modulteilprüfungen wiederholt werden. Die Anmeldung zu diesen Wiederholungsprüfungen muss durch den Studierenden zu den bekannten Fristen erfolgen, es gibt hier keine automatische Anmeldung Vertiefungsstudium Das 6. und 7. Semester vermittelt über die gemeinsamen Studieninhalte hinaus zusätzliche Kenntnisse in der gewählten Vertiefungsrichtung. Dies soll einerseits den individuellen Interessen unserer Studierenden Rechnung tragen, andererseits aber auch den Berufseinstieg erleichtern. Im sechsten und siebten Semester müssen die Studierenden für das Wahlpflichtmodul Lehrveranstaltungen aus dem Wahlpflichtkatalog im Gesamtumfang von 8 ECTS- Punkten auswählen. Grundsätzlich können auch alle Lehrveranstaltungen aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich der jeweils anderen Vertiefungsrichtungen gewählt werden, sofern dies organisatorisch möglich ist und diese nicht bereits Pflichtfächer in der eigenen Vertiefungsrichtung sind. Fächer aus anderen Fakultäten können auf Antrag im Gesamtumfang von bis zu 4 ECTS-Punkten vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Bei der Planung des Vertiefungsstudiums ist zu beachten, dass einige Lehrveranstaltungen nur im Jahresrhythmus angeboten werden. Es wird den Studierenden dringend empfohlen, zu Beginn des 6. Semesters einen Studienplan für die Vertiefungssemester aufzustellen, in dem Pflicht-, Wahlpflicht- und falls gewünscht Zusatzfächer unter Berücksichtigung von Jahresrhythmus und Bachelorarbeit dargestellt sind. Dieser Studienplan sollte mit dem Studiendekan besprochen werden. Stand Mai

10 3.6. Studienabschluss In ihrer Bachelorarbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie eine komplexe, häufig fachübergreifende Aufgabenstellung in einer vorgegebenen Zeit selbständig bearbeiten können. Es ist wünschenswert, dass die Arbeit extern und praxisnah bei einem Büro oder einer Firma geschrieben wird; dies bietet vielen unserer Studierenden auch den Einstieg in eine spätere feste Anstellung in diesem Betrieb. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 3 Monate; sie kann auf höchstens 4 Monate verlängert werden, soweit dies zur Gewährleistung gleicher Prüfungsbedingungen oder aus Gründen erforderlich ist, die vom Studierenden nicht zu vertreten sind. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss auf der Grundlage einer Stellungnahme des Betreuers. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Bachelorarbeit sind vom Betreuer so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung der Bachelorarbeit eingehalten werden kann. Die Bachelorarbeit kann frühestens ausgegeben werden, wenn alle Modul- und Modulteilprüfungen bis einschließlich des Praktischen Studiensemesters erfolgreich abgelegt wurden. Sie ist Teil des Studiums und kann nur immatrikuliert geschrieben werden. Nach erfolgreichem Abschluss aller Modul- und Modulteilprüfungen sowie der Bachelorarbeit wird das Bachelor-Zeugnis ausgestellt. Die Gesamtnote wird durch die folgenden Noten und Prädikate ausgewiesen: Gesamtnote bei einem Durchschnitt Prädikat Beschreibung bis einschließlich 1,3 mit Auszeichnung eine überragende Leistung bis einschließlich 1,5 sehr gut eine hervorragende Leistung bis einschließlich 2,5 bis einschließlich 3,5 bis einschließlich 4,0 gut befriedigend ausreichend eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt Sie errechnet sich aus den benoteten Modulbewertungen und der Note der Abschlussarbeit entsprechend der Gewichtung ihrer jeweiligen ECTS; dabei werden nur die ECTS aus den benoteten Modulteilprüfungen berücksichtigt. Bei der Gesamtnote wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma ausgewiesen, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Nach bestandener Bachelor-Prüfung verleiht die HTWG Konstanz den akademischen Grad Bachelor of Engineering (B. Eng.). Damit ist das Studium beendet und ein erster, Berufsqualifizierender Abschluss erreicht, der bis zum Abschluss der Absolventen akkreditiert sein soll. Stand Mai

11 3.7. Übersicht über die wichtigsten Abkürzungen Studien- und Prüfungspläne MO = Modul Kx = Klausur (x= Dauer in Minuten) LV = Lehrveranstaltung Mx = mündliche Prüfung (x= Dauer in Minuten) SWS = Semesterwochenstunden PR = Präsentation PM = Pflichtmodul R = Referat WPM = Wahlpflichtmodul S = Studienarbeit V = Vorlesung LB = Laborbericht Ü = Übung B = sonstiger schriftlicher Bericht LÜ = Laborübung lvü = lehrveranstaltungsübergreifende PJ = Projekt Prüfungsleistung SP = sonstige schriftliche oder praktische Arbeiten MGNT = Management Stand Mai

12 3.8. Studien- und Prüfungsplan Umwelttechnik und Ressourcenmanagement (URB) Tabelle 1: Grundstudium Grundstudium Studien- MO- Modul / Lehrveranstaltungen Sem MO LV SWS / SWS/ ECTS- Modulteilprüfungen abschn. Nr. Art Art MO LV Punkte unbenotet benotet Sem. 1 und 2 1 Schlüsselqualifikation I PM ) English Communication 1 V,Ü 2 2 SP Projekt Umwelt und Ressourcen 1 PJ 2 2 SP Informatik 2 V,Ü,LÜ 4 4 K 90 1) Technical English Communication 2 V,Ü 2 2 M 20 2 Mathematik I PM 4 5 Mathematik I 1 V,Ü,PJ 4 5 S K 90 3 Technische Mechanik I PM 4 5 Technische Mechanik I 1 V,Ü 4 5 K 90 4 Technisch-Naturwissenschaftliche Grundlagen PM 6 7 Werkstofftechnologie 1 V,Ü 2 2 K 60 Physik 2 V,Ü,LÜ 4 5 K 90 5 Naturwissenschaftliche Grundlagen PM 6 8 Umweltchemie und analytik 1 V,LÜ 4 5 LB K 90 Grundlagen der Ingenieurbiologie 2 V,Ü 2 3 LB, PJ K 90 6 Grundlagen der Umweltwissenschaften PM 6 7 Geowissenschaftliche Grundlagen I 1 V,Ü 2 3 Grundlagen Nachhaltiger Entwicklung 1 V,Ü 2 2 SP Geowissenschaftliche Grundlagen II 2 V,Ü 2 2 K 60 7 Mathematik II PM 4 5 Mathematik II 2 V,Ü 4 5 K 90 8 Technische Mechanik II PM 4 5 Technische Mechanik II 2 V,Ü 4 5 K 90 9 Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften PM 8 8 Grundlagen Nachhaltiger Ökonomie 1 V,Ü 4 4 SP K 90 Nachhaltigkeitsorientierte Betriebswirtschaftslehre 2 V,Ü 4 4 SP K 90 Summe Grundstudium 1. und 2. Semester K 120 lvü Anmerkungen: 1) Andere Sprachen mit vergleichbarem Niveau sind auf Antrag an den Prüfungsausschuss möglich. Stand Mai

13 Tabelle 2: Kernstudium und PSS Kernstudium und Integriertes Praktisches Studiensemester (PSS) Studien- MO- Modul / Lehrveranstaltungen Sem MO LV SWS / SWS/ ECTS- Modulteilprüfungen abschn. Nr. Art Art MO LV Punkte unbenotet benotet Sem. 3 bis 5 10 Technische Grundlagen PM 8 9 Grundlagen der Elektro- und Automatisierungstechnik 3 V,Ü 2 3 Einführung in die Thermodynamik Projektmanagement 3 V,Ü,PJ 4 4 SP 3 V,Ü 2 2 Grundlagen der Umweltverfahrenstechnik 3 V,Ü,LÜ 4 4 S K Hydromechanik PM 4 5 Hydromechanik 3 V,Ü,LÜ 4 5 S K Grundlagen der Energiewirtschaft und -technik PM 4 5 Grundlagen der Energiewirtschaft und -technik 3 V,Ü 4 5 S K Unternehmensrechnung PM 6 7 Kosten- und Leistungsrechnung 3 V,Ü 4 4 K 90 Investition und Finanzierung 3 V 2 3 S, K Projektmanagement PM 8 8 Baubetrieb I 4 V,Ü 4 4 K Wasserwirtschaft und Umweltinformatik PM 8 8 Wasserbau und Wasserwirtschaft I 4 V,Ü,LÜ 4 4 K 90 Umweltinformatik I 4 V,LÜ 4 4 S, PR 16 Siedlungswasserwirtschaft und Umwelttechnik PM 6 8 K 120 lvü Abwassertechnik I 4 V,Ü,LÜ 2 3 S K 150 lvü Wasserversorgung I 4 V,Ü,LÜ 2 2 Abfallwirtschaft I 4 V,Ü 2 3 S 17 Verkehrssysteme und Mobilität PM 4 5 Verkehrssysteme und Mobilität 4 V,Ü 4 5 S K Ressourcenmanagement I PM 4 5 Ressourcenmanagement I 4 V,Ü,PJ 4 5 SP K Integriertes praktisches Studiensemester PM 1 30 Vorbereitende Blockveranstaltung 2) 5 V,Ü 2 3 K 60 Ausbildung in der Praxis (95 Präsenztage) 5 25 B Nachbereitende Blockveranstaltung 2) 5 V,Ü 2 R Summe Kernstudium und PSS 3. bis 5. Semester Stand Mai

14 Tabelle 3: Vertiefung Wasserressourcenmanagement /Umwelttechnik (WU) Vertiefungsrichtung Wasserressourcen-Management / Umwelttechnik (WU) Studien- MO- Modul / Lehrveranstaltungen Sem MO LV SWS / SWS/ ECTS- Modulteilprüfungen abschn. Nr. Art Art MO LV Punkte unbenotet benotet Sem. 6 und 7 WU 1 Wasserbau und Wasserwirtschaft PM 6 8 Integriertes Wasserressourcen-Management 6 / 7 V,Ü 2 4 PR Wasserbau und Wasserwirtschaft II 6 / 7 V,Ü,LÜ 4 4 S WU 2 Siedlungswasserwirtschaft PM 6 6 Wasserversorgung II 6 / 7 V,Ü 2 2 Abwassertechnik II 6 / 7 V,Ü,LÜ 4 4 S WU 3 Abfallwirtschaft und Altlasten PM 4 6 Abfallwirtschaft II 6 / 7 V,Ü 2 3 Umgang mit Deponien und Altlasten 6 / 7 V,Ü Schlüsselqualifikation II PM 3 8 Internationale Kooperationen 6 / 7 V,PJ 2 3 SP Interdisziplinäres Projekt 6 / 7 PJ 1 5 PR, S 21 Umwelt- und Vertragsrecht PM 4 5 Umweltrecht 6 / 7 V,Ü 2 3 Vertragsrecht 6 / 7 V Ökobilanzierung und Modellierung PM 4 7 Ökobilanzierung 6 / 7 V,LÜ,PJ 2 3 K 90 Umweltinformatik II 6 / 7 V,LÜ 2 4 S,PJ 23 Wahlpflichtmodul 3) Wahl von Lehrveranstaltungen mit mind. 8 ECTS- Punkten aus Wahlpflichtkatalog WPM 8 K 180 lvü K 150 lvü K 120 lvü K 120 lvü 6 / 7 8 X Bachelorarbeit 7 12 SP Summe Vertiefungsstudium 6. und 7. Semester 27 + WP 60 5 Summe Gesamtes Studium WP Stand Mai

15 HTWG Konstanz Fakultät Bauingenieurwesen -URB- SPO 2014 Tabelle 4: Vertiefung Ressourcenmanagement / Erneuerbare Energien (RE) Stand Mai

16 3.9. Wahlpflichtkatalog Aktuelle Version im internen Bereich der Fakultätshomepage unter Studienunterlagen: Stand Mai

17 3.10. Die Bachelor-Zwischenprüfung Durch die Bachelor-Zwischenprüfung soll nachgewiesen werden, dass das Studium mit Aussicht auf Erfolg fortgesetzt werden kann und dass die inhaltlichen Grundlagen des Fachgebiets, ein methodisches Instrumentarium und eine systematische Orientierung erworben wurden. Tabelle 5: Zeugnis über die Bachelor-Zwischenprüfung Modul- und Modulteilprüfungen English Communication Schlüsselqualifikation I Mathematik I Technische Mechanik I Technisch-Naturwissenschaftliche Grundlagen Grundlagen der Umweltwissenschaften Mathematik II Technische Mechanik II Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften Projekt Umwelt und Ressourcen Informatik Technical English Communication Mathematik I Technische Mechanik I Werkstofftechnologie Physik Geowissenschaftliche Grundlagen I Geowissenschaftliche Grundlagen II Grundlagen Nachhaltiger Entwicklung Mathematik I Technische Mechanik II Grundlagen nachhaltiger Ökonomie Nachhaltigkeitsorientierte Betriebswirtschaftslehre Stand Mai

18 3.11. Die Bachelor-Prüfung Tabelle 6: Zeugnis für Vertiefungsrichtung WU Modul- und Modulteilprüfungen (3.+ 4.Semester) Technische Grundlagen Hydromechanik Grundlagen der Energiewirtschaft und -technik Unternehmensrechnung Projektmanagement Wasserwirtschaft und Umweltinformatik Grundlagen der Elektro- und Automatisierungstechnik Einführung in die Thermodynamik Grundlagen der Umweltverfahrenstechnik Hydromechanik Grundlagen der Energiewirtschaft und -technik Kosten- und Leistungsrechnung Investition und Finanzierung Projektmanagement Baubetrieb I Wasserbau und Wasserwirtschaft I Umweltinformatik I Abwassertechnik I Siedlungswasserwirtschaft und Umwelttechnik Wasserversorgung I Abfallwirtschaft I Verkehrssysteme und Mobilität Ressourcenmanagement I Verkehrssysteme und Mobilität Ressourcenmanagement I Modul- und Modulteilprüfungen Vertiefungsrichtung WU Wasserbau und Wasserwirtschaft II Siedlungswasserwirtschaft und Umwelttechnik II Abfallwirtschaft und Altlasten Schlüsselqualifikation II Umwelt- und Vertragsrecht Ökobilanzierung und Modellierung Wahlpflichtmodul Integriertes Wasserressourcen-Management Wasserbau und Wasserwirtschaft II Wasserversorgung II Abwassertechnik II Abfallwirtschaft II Umgang mit Deponien und Altlasten Internationale Kooperationen Interdisziplinäres Projekt Umweltrecht Vertragsrecht Ökobilanzierung Umweltinformatik II Lehrveranstaltungen aus dem Wahlpflichtkatalog Bachelorarbeit Stand Mai

19 Tabelle 7: Zeugnis für Vertiefungsrichtung RE Modul- und Modulteilprüfungen (3.+ 4.Semester) Technische Grundlagen Hydromechanik Grundlagen der Energiewirtschaft und -technik Unternehmensrechnung Projektmanagement Wasserwirtschaft und Umweltinformatik Grundlagen der Elektro- und Automatisierungstechnik Einführung in die Thermodynamik Grundlagen der Umweltverfahrenstechnik Hydromechanik Grundlagen der Energiewirtschaft und -technik Kosten- und Leistungsrechnung Investition und Finanzierung Projektmanagement Baubetrieb I Wasserbau und Wasserwirtschaft I Umweltinformatik I Abwassertechnik I Siedlungswasserwirtschaft und Umwelttechnik Wasserversorgung I Abfallwirtschaft I Verkehrssysteme und Mobilität Ressourcenmanagement I Verkehrssysteme und Mobilität Ressourcenmanagement I Modul- und Modulteilprüfungen Vertiefungsrichtung RE Ressourcenmanagement II Erneuerbare Energien Angewandte Geographie und Nachhaltigkeit Projektentwicklung Ressourcenmanagement II Rationelle Energieverwendung Erneuerbare Energiesysteme I Angewandte Geographie Nachhaltigkeit und Gesellschaft I Globaler Wandel Schlüsselqualifikation II Umwelt- und Vertragsrecht Ökobilanzierung und Modellierung Wahlpflichtmodul Internationale Kooperationen Interdisziplinäres Projekt Umweltrecht Vertragsrecht Ökobilanzierung Umweltinformatik II Lehrveranstaltungen aus dem Wahlpflichtkatalog Bachelorarbeit Stand Mai

20 4. Ansprechpartner der Fakultät Bauingenieurwesen Dekan Prof. Dr.-Ing. Heiko Denk Raum: C 010 Tel.: 07531/ Denk@htwg-konstanz.de Studiendekan Prof. Dr.-Ing. Hans Peter Schelkle Studienberatung / Studienfragen Raum: C 011 b Tel.: 07531/ hschelkl@htwg-konstanz.de Vorsitzender des Prüfungsausschusses Prof. Franz Zahn Ph. D. Prüfungsfragen Raum: C 015 Tel.: 07531/ zahn@htwg-konstanz.de Prodekan Prof. Dr.-Ing. Andreas Grossmann Raum- und Stundenplanung Raum: C 011c Tel.: 07531/ andreas.grossmann@htwg-konstanz.de Prodekan Prof. Dr.-Ing. Joachim Dach Vorpraktikum URB / Zulassung Raum: U006 Tel.: 07531/ jdach@htwg-konstanz.de Praktisches Studiensemester (PSS) Prof. Dr.-Ing. Uwe Rickers Raum: C 001 Tel.: 07531/ uwe.rickers@htwg-konstanz.de Stand Mai

21 Sekretariat der Fakultät: Frau Angelika Hirschmann Raum: C 011 A Tel.: 07531/ angelika.hirschmann@htwg-konstanz.de Frau Christine Böhm Raum: C 011 A Tel.: 07531/ christine.boehm@htwg-konstanz.de Studienreferentinnen: M.A. Nicole Sauer Raum: C 015 Tel.: 07531/ nisauer@htwg-konstanz.de Andrea Ammermann, Dipl. Kauffrau Raum: C 015 Tel Mail: andrea.ammermann@htwg-konstanz.de Webseite der Fakultät: bauing@htwg-konstanz.de Fax: 07531/ Stand Mai

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