Informationsveranstaltung für Berater/innen am

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1 Informationsveranstaltung für Berater/innen am Vorstellung der neuen Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-Hows

2 Das neue Förderprogramm tritt an die Stelle des alten Programms zur Förderung unternehmerischen Know-Hows und der alten KfW-Förderprogramms Alte Richtlinie Erst Beratung, dann Antrag Neue Richtlinie Erst Antrag, dann Beratung Geltungsdauer von bis Geltungsdauer von bis Neue Definitionen Unternehmenstypen Unternehmensbezogene Beratung nur Bestandsunternehmen Antragsberechtigt mehr als 1 Jahr Andere Höhe der Zuwendung Unternehmensbezogene Beratung Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten Antragsberechtigung für Bestandsunternehmen mehr als 2 Jahr 2

3 Wer wird gefördert? drei Zielgruppen kleiner und mittelgroßer Unternehmen 1. Jungunternehmen (bis zwei Jahre) 2. Bestandsunternehmen (mehr als zwei Jahre) 3. Unternehmen in Schwierigkeiten (unabhängig von der Bestandsdauer) Ehemals KfW- Programm altes BAFA- Programm Ehemals KfW- Programm Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit Sitz, Betrieb oder Zweigniederlassung in Deutschland mit weniger als 250 Mitarbeitern mit Jahresumsatz 50 Mio. EUR oder mit Jahresbilanzsumme 43 Mio. EUR 3

4 Beratungsarten Jungunternehmen Bestandsunternehmen Unternehmen in Schwierigkeiten Allgemeine Beratung, z. B. organisatorische oder Qualitätsmanagementbera tung Spezielle Beratung, z.b. betriebliche Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund Allgemeine Beratung, z. B. organisatorische oder Qualitätsmanagementbera tung Spezielle Beratung, z.b. betriebliche Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund Unternehmenssicherungs beratung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Folgeberatung 4

5 Die wichtigsten Fragen auf einen Blick: Was Sie über das Förderprogramm wissen sollten 1. Wer wird nicht gefördert? 2. Was wird nicht gefördert? 3. Was muss der Berater/in mitbringen? 4. Wer darf nicht beraten? 5. Wie hoch sind die Zuschüsse? 4. Wie läuft der Antragsprozess ab und welche Fristen gibt es? 5. Der Antrag 6. Die Abrechnung 7. Verwaltungspraxis Was sollte man noch wissen! 5

6 Wer wird nicht gefördert? Unternehmens- u. Wirtschaftsberater/in, Wirtschaftsprüfer/in, Steuerberater/in, RA(in), Notar/in, Insolvenzverwalter/in, vereidigte(r) Buchprüfer/in Unternehmen mit Beteiligung an Religionsgemeinschaften oder an juristischen Personen des öffentlichen Rechts Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen Fischereiunternehmen und Unternehmen der Primärerzeugung sowie der Verarbeitung/Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte 6

7 Was wird nicht gefördert? Beratungsleistungen, die ganz oder teilweise öffentlich finanziert sind (Beteiligungen bis 50 Prozent sind ausgeschlossen) Vermittlungstätigkeiten oder Tätigkeiten durch den Berater, durch die der Antragsteller Waren oder Dienstleistungen erwerben soll umsatzsteigernde Maßnahmen/individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), Marketing bei Zahn-/Ärzt/innen, Psychotherapeut/innen, Heilpraktiker/innen und deren Mitarbeiter/innen überwiegend gutachterliche Stellungnahmen Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, z. B. Buchführungsarbeiten, Jahresabschlüsse und Verträge 7

8 Was muss der Berater/die Beraterin mitbringen? Berater/innen müssen folgenden Anforderungen genügen Erforderliche Beratereigenschaften Zuverlässigkeit Vorhandensein eines geeigneten Qualitätsmanagements Schwerpunkt der Tätigkeit auf entgeltlicher Unternehmensberatung dem BAFA nachzuweisen durch Aufschlüsselung des Umsatzes Darlegung der Beteiligungsverhältnisse Lebenslauf des jeweiligen Beraters Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug und Gesellschaftsvertrag Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder ein eigenes QM-Handbuch 8

9 Wer darf nicht beraten? Berater/innen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Relegionsgemeinschaften Berater/innen, die Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln erhalten Beratungen durch gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen Beratungen durch Inhaber/Gesellschafter oder Mitarbeiter des beratenden Unternehmens sowie eines mit dem beratenen Unternehmen verbundenen Unternehmens Beratungen durch Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, Geschwister auch der Ehegatten, Pflegeeltern (Angehörige im Sinne von 11 Abs. 1 Nummer 1 des StGB) durch Berater/innen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet ist 9

10 Wie hoch sind die Zuschüsse? Fördersätze variieren nach Unternehmenstyp und Standort Jungunternehmen (innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung sowie Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach Gründung Neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region 80% Leipzig) Region Lüneburg 60% Alte Bundesländer (einschließlich Berlin, ohne Region Lüneburg) und Region Leipzig 50% Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig vom Standort 90% 10

11 Je nach Fördersatz und Unternehmenstyp reicht der max. Zuschuss von EURO Jungunternehmen (bis 2 Jahre) Bestandsunternehmen (ab 2 Jahre) Unternehmen in Schwierigkeiten Bemessungsgrundlage Fördersatz (Standort abhängig) 4000 Euro 80 % % % Euro 80 % % % Euro 90 % 2700 Maximaler Zuschuss Achtung! Vor Einreichen des Verwendungsnachweises muss der Eigenanteil der entstandenen Beratungskosten gezahlt werden Bis zu den maximal förderfähigen Beratungskosten können mehrere Beratungen in Anspruch genommen und bezuschusst werden Folgeberatung 3000 Euro 90 %

12 Exkurs: Ab wann ist man ein Unternehmen in Schwierigkeiten? gemäß der EU-Definition: Wenn einer GmbH, AG, KGaA mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen ist, d.h. wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht. Wenn einer Personengesellschaft mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen ist. 12

13 Was bedeutet die Leitlinie für die Praxis? Gewinne und Verluste sind nach steuerrechtlichen und bilanzrechtlichen Gesichtspunkten zu ermitteln. Diese Unternehmen können keinen Gewinn machen (1 Euro Gewinn ist also nicht möglich). Ermittlung aus Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahmen-/Überschussrechnung. Personengesellschaften/Einzelfirma Es wird nur auf das Betriebsvermögen abgestellt. Kapitalgesellschaften Stammkapital muss zur Hälfte aufgebraucht sein. Zeitraum der Betrachtung: Vorjahr bis Antragstellung

14 Berechnung von Eigenkapital/Eigenmittel und Gewinn und Verlust Eigenkapital (Kapitalgesellschaften) Gezeichnetes Kapital Eigenmittel (Personengesellschaften/Einzelunternehmen) Wirtschaftsgüter plus Gewinnvortrag Finanzmittel minus Verlustvortrag Minus Fremdkapital (z.b. Rückstellungen) Plus Rücklagen minus/plus Jahres/fehlbetrag/überschuss

15 Was ist eine beratende Tätigkeit? Eine beratende Tätigkeit sind alle Beratungen, die nach Richtlinie gefördert werden. Bei Werbe- oder Marketingfirmen besteht ein Zweifel. Hier kann eine Auswahl getroffen werden, als Beratungsunternehmen zu agieren oder nicht. Internetberatung ist z.b. förderfähig, die dazugehörige Hompageerstellung, Programmierung, die durch Beratungsunternehmen erbracht werden, führen zum Ausschluss der Förderung.

16 5. Wie läuft der Antragsprozess ab und welche Fristen gibt es? In sechs Schritten zur Förderung Gespräch mit Regionalpartner nach max. 3 Monaten Prüfung und ggf. Anhörung Nach max. 6 Monaten Inhaltliche Prüfung und ggf. Anhörung durch Leitstelle Formale Prüfung und Bewilligung durch BAFA Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten führen ein Gespräch mit ihrer lokalen IHK und erhalten ein Bestätigungsschreiben Unternehmen stellt einen Online-Antrag beim BAFA, das diesen an die zuständige Leitstelle weiterleitet Unternehmen erhält die Inaussichtstellung einer Förderung durch die Leitstelle Unternehmen sendet Verwendungsnachweis und erforderliche Unterlagen an die Leitstelle Die Leitstelle prüft den Verwendungsnachweis und die eingereichten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Unternehmen erhält Zuschuss 16

17 5. DER ANTRAG Voraussetzung für eine fristgerechte Antragstellung ist, das Fragmente der geforderten Unterlagen vorhanden sind. Fragmente können sein: Deckblatt des Beratungsberichtes Überweisungsbeleg Zahlungsvermerk auf der Rechnung Teilrechnungen Negativ: weißes Papier

18 Umwandlung der Beratungsart 1. Beratung noch nicht begonnen über Stornierung und Neustellung (1. Stufe) 2. Nach Beginn der Beratung folgende Möglichkeit: Unternehmen in Schwierigkeit kann Jung- oder Bestandsunternehmen werden Jungunternehmen in Bestandsunternehmen Jungunternehmen in Unternehmen in Schwierigkeiten oder Bestandsunternehmen Achtung: Eigenanteil kann sich dadurch erhöhen! Negativ: Fehlendes Infogespräch! Bestandunternehmen in Jungunternehmen/Unternehmen in Schwierigkeiten 18

19 Verfahren in der 1. Stufe (Antrag) Welche Fehler treten auf? Falsche Angaben bei Unternehmen in Schwierigkeiten zu den Kennzahlen (Kapital, Verlust) Zuordnung Jungunternehmen oder Bestandsunternehmen (Gründungsdatum) Regionalpartnergespräch (fehlt oder wurde zu spät geführt)

20 6. Die Abrechnung (Verfahren in der 2. Stufe) Wo treten die meisten Fehler im Abrechnungsverfahren auf? Kontoauszug, Beratungsbericht Selbsterklärung (fehlende Angaben bei öffentlichen Stellen) Verwendungsnachweis unvollständig oder nicht vorhanden Regionalpartnergespräch fehlt

21 Wie muss der Beratungsbericht aussehen? Anforderungen an den Beratungsbericht Inhaltliche Struktur Ist-Analyse der individuellen Unternehmenssituation Schwachstellenanalyse Darstellung konkreter Handlungsempfehlungen Anforderungen Übereinstimmung von Beratungsauftrag und Beratungsbericht Beratungsbericht muss als Einzelberatung durchgeführt sein (keine Workshops, Seminare oder Gruppenveranstaltungen) Bei Bestandsunternehmen darf pro Beratungsart nicht länger als fünf Tage beraten werden Schriftlicher Beratungsbericht, der dem Antragsteller ausgehändigt wird Keine fertigen Textbausteine: individueller Bezug auf das Unternehmen erforderlich 21

22 Erst Eigenanteil zahlen Bezahlung Bezahlung des Eigenanteils vor Einreichung des Verwendungsnachweises Im Rahmen der Bezahlung nicht zulässig Kreditgewährung durch das Beratungsunternehmen Verrechnung von Forderungen Abtretung Zahlungsnachweis Nachweis der Zahlung des Eigenanteils durch Kontoauszug Online oder von der Bank erstellt Kontoauszug muss darauf stehen! Bankbestätigung NICHT akzeptiert Umsatzanzeige/-aufstellungen Quittungen über Bareinzahlungen Kontoauszug des Beraters/der Beraterin Wechsel, unabhängig in welcher Form 22

23 Beispiel: Beratungsbericht bei Jung- und Bestandsunternehmen 1. Darstellung des beratenen Unternehmens und Benennung des Beratungsauftrags 2. Analyse der Unternehmenssituation unter Beachtung der mit der Beratung verbundenen Zielsetzung 3. Angaben zur Auftragsdurchführung 4. Benennung der einzelnen Schwachstellen 5. Darstellung des detaillierten Maßnahmenplans zur Überwindung der ermittelten Schwachstellen 23

24 Beispiel: Beratungsbericht bei Unternehmen in Schwierigkeiten 1. Beschreibung des antragstellenden Unternehmens und Benennung des Beratungsauftrags 2. Ausführung zur Beteiligung des regionalen Ansprechpartners, Inhalt des Vorgesprächs, Ergebnisse der Besprechung bzw. Begleitung des Beratungsprozesses 3. Analyse der Unternehmenssituation und Benennung der Schwachstellen 4. Darstellung des detaillierten Maßnahmenplans zur Überwindung der ermittelten Schwachstellen 24

25 Beispiel: Beratungsbericht bei Folgeberatung 1. Benennung des Beratungsauftrages 2. Detaillierte Beschreibung des geplanten Vorhabens 3. Darstellung der wirtschaftlichen Effizienz der getroffenen Maßnahme 25

26 7. Verwaltungspraxis Was sollte man noch wissen! Beratungsunternehmen kann Subunternehmen einsetzen. Ist jedoch für dieses auch rechtlich verantwortlich. Neugründung: Umfirmierung von z.b. GbR in GmbH Gesellschafter/Geschäftsfühererwechsel Regionalpartnergespräch darf drei Monate vor Antragstellung erfolgen. Vor Antragstellung muss das Unternehmen gegründet haben. 26

27 Verwaltungspraxis Was sollte man noch wissen! Bei einer Firmengruppe (z.b. GmbH & Co. KG) muss die Voraussetzung für ein Unternehmen in Schwierigkeiten nur beim antragstellenden Unternehmen vorliegen. Nicht für die Firmengruppe! Fortführungsprognose ist zwingende Voraussetzung für die Förderung. Businessplan alleine ist nicht als Beratungsbericht anzuerkennen. 5 Tageregelung für Bestandsunternehmen. (40 Stunden) 27

28 Zu beachten sind zudem folgende Hinweise kein Rechtsanspruch auf Zuschuss Ermessensentscheidung des BAFA vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel Aufbewahrungsdauer 5 Jahre für die Original-Unterlagen 10 Jahre für die De-minimis-Bescheinigung Publizitätsvorschriften beachten 28

29 Leitstelle DIHK Service GmbH Breite Straße Berlin Tel: Fax:

30 Vielen Dank! 30

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