Haftungsrisiken für bauausführende Unternehmen
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- Rudolf Ziegler
- vor 7 Jahren
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1 Haftungsrisiken für bauausführende Unternehmen 1
2 1. Gewährleistung 2. Schadenersatz 3. Prüf- und Warnpflicht 4. Rücktrittsrecht 5. Kostenvoranschlag 1. Gewährleistung 2
3 Gewährleistung - Grundlagen 1. entgeltlicher Vertrag 2. Vorliegen eines Mangels bei der Übergabe 3. Geltendmachung nur während der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist 3
4 Gewährleistungsfristen bewegliche Sachen 2 Jahre ab Übergabe unbewegliche Sachen 3 Jahre ab Übergabe 4
5 Wer hat was zu beweisen? In den ersten sechs Monaten nach Übergabe hat der Verkäufer zu beweisen, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe mängelfrei war danach liegt die Beweislast beim Käufer. 5
6 1. Gewährleistung 2. Schadenersatz 3. Prüf- und Warnpflicht 4. Rücktrittsrecht 5. Kostenvoranschlag 2. Schadenersatz 6
7 Schadenersatz Grundlagen 1. Schaden" 2. Kausalität 3. Rechtswidrigkeit alle vier Elemente müssen bewiesen werden 4. Verschulden 7
8 Gewährleistung Schadenersatz Voraussetzungen: entgeltlicher Vertrag Mangel zum Übergabezeitpunkt Voraussetzungen: Schaden / Kausalität / Rechtswidrigkeit / Verschulden verschuldensunabhängig verschuldensabhängig unterschiedliche Fristen! 8
9 Fristen Gewährleistung bewegliche Sachen: 2 Jahre ab Übergabe unbewegliche Sachen: 3 Jahre ab Übergabe Schadenersatz Beweislastumkehr nach 10 Jahren ( 1298, 933a ABGB) 30 Jahre* 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger 9
10 1. Gewährleistung 2. Schadenersatz 3. Prüf- und Warnpflicht 4. Rücktrittsrecht 5. Kostenvoranschlag 3. Prüf- und Warnpflicht 10
11 Prüf- und Warnpflicht so bald wie möglich schriftlich auf Grund zumutbarer Fachkenntnis und pflichtgemäßer Sorgfalt erkennbare Mängel begründete Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung auch gegenüber einem sachkundigen AG * 11
12 Gegenstand der Prüf- und Warnpflicht (I) beigestellte Vorleistungen anderer AG beigestellte Materialien erteilte Anweisungen übergebene Ausführungsunterlagen 12
13 Gegenstand der Prüf- und Warnpflicht (II) Beigestellte Materialien und Vorleistungen Neue Baustoffe oder Baumethoden Baumaterialien, Werkstoffe Baugrund, Gebäude beigestellte Vorleistungen anderer AN (auch Pfuscher und AG selbst) Informationspflicht über neue noch nicht anerkannte und wirtschaftlich angemessene Methoden 13
14 Inhalt der (schriftlichen!) Warnung Gegenstand Hinweis, wenn keine Überprüfung stattfinden kann Darstellung der schlimmstmöglichen Schäden Verbesserungsvorschlag (Chance für Zusatzauftrag) 14
15 Rechtsfolgen bei Verletzung der Prüf- und Warnpflicht - AN wird schadenersatzpflichtig - Schadenersatzansprüche können gegen den Werklohn aufgerechnet werden 15
16 Missachtung der Warnung durch den AG AN muss den Werkvertrag erfüllen Ausnahmen: Gefahr für absolut geschützte Rechtsgüter Auftrag darf nicht eigenmächtig geändert werden 16
17 1. Gewährleistung 2. Schadenersatz 3. Prüf- und Warnpflicht 4. Rücktrittsrecht 5. Kostenvoranschlag 4. Rücktrittsrecht 17
18 Rücktrittsrecht für Konsumenten (I) Voraussetzung: Vertragserklärung wird weder beim Unternehmen, noch auf einer Messe abgegeben Verbraucher hat das Geschäft nicht angebahnt 18
19 Rücktrittsrecht für Konsumenten (II) Rücktrittsrecht bis 14 Tage nach Abschluss des Vertrages Fristenlauf beginnt mit Ausfolgung einer Urkunde samt Anschrift des Unternehmers und Rücktrittsbelehrung * Wurde keine Urkunde übergeben erlischt Rücktrittsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsschluss 19
20 1. Gewährleistung 2. Schadenersatz 3. Prüf- und Warnpflicht 4. Rücktrittsrecht 5. Kostenvoranschlag 5. Kostenvoranschlag 20
21 Kostenvoranschlag - ABGB Gewährleistung der Richtigkeit * vereinbart nicht vereinbart keine Entgelterhöhung unverzügliche Anzeige Entgelterhöhung möglich Besteller kann zurücktreten 21
22 Kostenvoranschlag - KSchG Voranschlag für Konsumenten* unentgeltlich wenn kein Hinweis auf Zahlungspflicht wenn Vertragsgrundlage Richtigkeit gewährleistet (außer: Gegenteil wird ausdrücklich erklärt) 22
23 Rechtsanwälte Dr. Christian Girardi LL.M. Ing. Dr. Stefan Schwärzler Maximilianstraße 29/P 6010 Innsbruck Tel.: +43 (0) Fax.: +43 (0) office@gss.at 23
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