Behandelte Waren im Biozidrecht - Kennzeichnung
|
|
- Til Stieber
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Behandelte Waren im Biozidrecht - Kennzeichnung Dortmund, 03. November 2014 Dr. Stefanie Jäger, Dr. Andreas Fleischer 1
2 Kennzeichnung von behandelten Waren Kennzeichnungspflichten Artikel 58 (3), BPR: Wenn der Hersteller der behandelten Ware Angaben zu bioziden Eigenschaften macht oder die Wirkstoffgenehmigung die Kennzeichnung erfordert 2
3 Beispiele für biozide Auslobung antibakteriell oder bakteriostatisch keimfreie Oberfläche mit Hygieneschutz geruchshemmend ausgerüstet (mit Fungizigen/Algiziden) gegen Schimmelbefall/gegen Algenbewuchs mit Holzschutzmitten behandelt mit Topfkonservierungsmittel zur Abwehr/Abtöten von Insekten mit repellierender Wirkung, mückenabwehrende Ausrüstung Vermeidung von mikrobiellen Schädigungen ist filmgeschützt 3
4 Wirkstoffgenehmigung Wirkstoffe.html Bsp: IPBC, PT 6 4
5 Wirkstoffgenehmigung Anhang, Spalte: Sonderbestimmungen Soweit eine behandelte Ware mit IPBC behandelt oder ihr absichtlich IPBC zugesetzt wurde und erforderlichenfalls auch, wenn es unter normalen Verwendungsbedingungen zu Hautkontakt und der Freisetzung von IPBC kommen kann, trägt die für das Inverkehrbringen der behandelten Ware verantwortliche Person dafür Sorge, dass das Etikett Angaben über das Risiko der Hautsensibilisierung sowie die Angaben gemäß Artikel 58 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 enthält. 5
6 Aber Biozidwirkstoff Verwender Zum Schutz der Farbe während der Lagerung blaue Farbe PT 6 = Biozidprodukt Behandelte Ware keine behandelte Ware keine Auslobung und keine Erfordernis gemäß Wirkstoffgenehmigung keine Kennzeichnungspflicht 6
7 Aber PT 6 Biozidwirkstoff IPBC Zum Schutz der Farbe während der Lagerung = Biozidprodukt blaue Farbe Verwender Behandelte Ware keine behandelte Ware keine Auslobung aber Erfordernis gemäß Wirkstoffgenehmigung Kennzeichnungspflicht keine Kennzeichnungspflicht 7
8 Besondere Anforderungen an die Kennzeichnung behandelter Waren 8
9 Inhalt der Kennzeichnung Artikel 58 (3), a e, BPR gilt für Gemische und Erzeugnisse Erklärung, dass Biozidprodukte enthalten sind Namen aller Wirkstoffe Ggf. Nanomaterialien Ggf. biozide Eigenschaft Einschlägige Verwendungsvorschriften z. B. Enthält den Biozidwirkstoff XY zum Schutz vor Schimmelbefall. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen [sofern zutreffend]. Berühren mit der Haut vermeiden [sofern zutreffend] [Sonstige Verwendungsvorschriften / Vorsichtsmaßnahmen] 9
10 Artikels 58 (4) Inhalt der Kennzeichnung Unbeschadet der in Absatz 3 genannten Kennzeichnungsvorschriften kennzeichnet die Person, die für das Inverkehrbringen einer behandelten Ware verantwortlich ist, diese Ware mit den maßgeblichen Gebrauchsanweisungen, einschließlich der zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen, wenn dies zum Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt erforderlich ist. 10
11 Kennzeichnungspflicht Ab wann? Für die Kennzeichnungsvorschriften für behandelte Waren sind keine Übergangsfristen vorgesehen. Alle nach dem 01. September 2013 in Verkehr gebrachten behandelten Waren, die kennzeichnungspflichtig sind, müssen gekennzeichnet sein. 11
12 Kennzeichnung Wo und wer? Wo? Artikel 58 (6) Grundsätzlich auf der behandelten Waren selbst; gut sichtbar, deutlich lesbar und hinreichend dauerhaft Falls erforderlich (Größe oder Funktion), auf der Verpackung, der Gebrauchsanweisung oder dem Garantieschein Wer? Artikel 58 (3) Die Person, die für das Inverkehrbringen der Ware verantwortlich ist Artikel 58 (5) Lieferant muss auf Antrag von Verbrauchern innerhalb von 45 Tagen Informationen über die biozide Behandlung zur Verfügung stellen 12
13 Information entlang der Lieferkette Wie komme ich als Händler oder Lieferant an diese Informationen? 13
14 Information entlang der Lieferkette Empfehlung der BfC im Zweifelsfall: Nachfrage bei dem Vorlieferanten einer behandelten Ware, wenn in dieser behandelten Ware die Behandlung mit Biozidprodukten, die eine Kennzeichnungspflicht auslösen, in Betracht kommt und keine Aussage des Vorlieferanten hierzu gegeben wurde. 14
15 Information entlang der Lieferkette Hinweise: Auslobung (z.b. antimikrobiell, geruchshemmend) aktuellen Pressemeldungen Warnungen von Verbraucherschutzorganisationen Rückrufaktionen im Zusammenhang mit dem Vorhandensein solcher Stoffe in der betreffenden Produktgruppe Erfahrungsgemäßes Vorkommen einer Biozidbehandlung in der betreffenden Produktgruppe Vermehrte Verbraucheranfragen 15
16 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung 16
17 Was regelt die CLP-Verordnung? Classification Labelling Packaging: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Einstufung = Welche Gefahr besteht? Kennzeichnung = Wie weise ich auf die Gefahr hin? Verpackung = Wie gestalte ich eine sichere Verpackung für gefährlichen Stoff/Gemisch? - von Stoffen/Gemischen keine Erzeugnisse (außer Erzeugnisse mit Explosivstoff) - Kennzeichnung (in der Regel) nur bei als gefährlich eingestuften Gemischen 17
18 Wen betrifft CLP? CLP hat Auswirkungen auf alle Akteure in der Lieferkette! Beispiele: Firmen am Beginn einer Lieferkette - Formulierer von Gemischen - Importeure von Stoffen/Gemischen Verantwortung für Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung Nachgeschaltete Akteure: - Umfüller: nehmen i.d.r. Änderungen an Verpackung und Etikett vor zumindest Verantwortung für Kennzeichnung und Verpackung - Händler: verändern i.d.r. weder Verpackung noch Etikett, aber: Plausibilitätsprüfung, + ggf. eigene Verantwortung bei private labelling 18
19 Das Kennzeichnungsetikett Kennzeichnung von als gefährlich eingestuften Stoffen/Gemischen Kennzeichnungselemente (Artikel 17 CLP): Name, Anschrift und Telefonnummer Nennmenge Produktidentifikatoren Gefahrenpiktogramme Signalwörter Gefahrenhinweise Sicherheitshinweise ergänzende Informationen Sprache des Etiketts: Amtssprache(n) des Mitgliedstaats/Mitgliedstaaten in dem in Verkehr gebracht 19
20 20 Ergänzende Information, z.b. ein e nach Fertigpackungs-Richtlinie 76/211/EWG
21 Produktidentifikatoren Produktidentifikatoren (Artikel 18 CLP) Gemische: Handelsname/Bezeichnung einstufungsrelevante Stoffe bei toxischen, ätzenden, CMR*, sensibilisierenden oder aspirationsgefährlichen Gemischen (Namen in deutscher Sprache) * Karzinogen/Mutagen/Reproduktionstoxisch 21
22 Allergieauslösende Inhaltsstoffe Beispiel: Gemisch enthält sensibilisierenden Stoff, ist aber nicht als allergieauslösend eingestuft Kennzeichnung mit EUH 208: "Enthält [...]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen." Wenn ein sensibilisierender Stoff über den Grenzen in Tabelle Anhang I CLP enthalten ist 22
23 23
24 24
25 Stoffeintrag im Anhang VI CLP Stoffbezeichnung Spezifische Konzentrationsgrenzwerte => EUH208 ab 0,00015%! 25
26 Verpackung: sicheres Design Bei Abgabe an die breite Öffentlichkeit: keine Form/Design: - die aktive Neugier von Kindern weckt - Kinder anzieht - Verbraucher irreführt keine Ähnlichkeit mit Lebensmitteln, Futtermitteln, Arzneimitteln, Kosmetika 26
27 Was ist das??? ätzend! Na denn prost!... 27
28 Kennzeichnung: Piktogramme nach CLP Entzündung lebensbedrohliche Vergiftung Brandverstärkung/ -auslösung Zerbersten, Kälteverletzungen z.b. Reizwirkung sehr schwere Gesundheitsschäden Verätzung Explosion Umweltgefahr 28
29 Neue Kennzeichnung von Gemischen Übergangsregelungen Art. 61 CLP: Kennzeichnung von Gemischen nach CLP ab dem 1. Juni 2015! Abverkauf: vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebrachte Gemische mit Kennzeichnung/Verpackung nach Zubereitungsrichtlinie müssen bis 1. Juni 2017 nicht umgekennzeichnet/umverpackt werden. 29
30 Vielen Dank! 30
31 Linksammlung
CLP: Häufige Fragen und Antworten zur neuen Kennzeichnung von Gemischen. Dr. Andreas Fleischer 20. Mai 2015 in Mainz
CLP: Häufige Fragen und Antworten zur neuen Kennzeichnung von Gemischen Dr. Andreas Fleischer 20. Mai 2015 in Mainz Inhalt Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA als Marktübersicht zu
MehrWas muss auf die Flasche? FAQs zum Etikett
Was muss auf die Flasche? FAQs zum Etikett Dr. Andreas Fleischer, BAuA BAuA Dortmund Informationsveranstaltung: Einstufung von Gemischen nach CLP; 29./30. September 2014 ...Was in der Flasche drin ist!
MehrWas sind behandelte Waren?/ Welche Produkte sind betroffen?
Inhalt Was sind behandelte Waren?/ Welche Produkte sind betroffen?... 1 Wichtige Termine und Übergangsregelungen... 2 Kennzeichnungsvorschriften... 2 Weitere allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung...
MehrImport und Herstellung von behandelten Waren Was ist zu beachten?
Import und Herstellung von behandelten Waren Was ist zu beachten? Dortmund, 03. November 2014 Dr. Carsten Bloch 1 Import von behandelten Waren Möbel Druckerpatronen Textilien Kraftfahrzeuge Karte: NordNordWest
MehrKennzeichnung von Stoffen und Gemischen sowie das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA
Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen sowie das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA Dr. Andreas Fleischer 24.02.2015 in Karlsruhe Gehalten in Vertretung von Dr. Thomas Martin, BG RCI
MehrBehandelte Waren in der Biozidprodukte-Verordnung
VCI-Information zum Thema Behandelte Waren in der Biozidprodukte-Verordnung Die Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR) regelt nicht nur die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von
MehrBehandelte Waren Rechtliche Grundlagen
Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen Dortmund, 3. November 2014 Lena Gruhn 1 Historie Biozidrecht allgemein Früher: Unterschiedliche Regulierung in den MS - vereinzelte Regelungen nur für bestimmte Produktarten
MehrGHS / CLP. Was ist GHS. Was ist CLP
Was ist GHS Das Globally Harmonised System for Classification and Labelling (GHS) regelt die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen aller Art. Aufgrund weltweiter uneinheitlicher Einstufungsregeln
MehrREACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten
REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590
MehrStoffe zwingend bis zwingend seit
BG - INFOBLATT Stand: 03/2011 Best.-Nr. 509 GHS (Global Harmonisiertes System) Neue einheitliche Gefahrstoffsymbole nach GHS Was verbirgt sich hinter der GHS / CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das neue
MehrGeltungsbereich der neuen Biozidverordnung. Lena Gruhn
1 Geltungsbereich der neuen Biozidverordnung Lena Gruhn 2 Inhalt 1. Allgemeines 2. Biozidprodukte 3. In-situ 4. Behandelte Waren 5. Abgrenzung 6. Neue Begriffe 3 Allgemeines Artikel 2 definiert Geltungsbereich
MehrInformationen zur GHS Verordnung
Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel
MehrGHS/CLP Einführung in der Linde Group
GHS/CLP Einführung in der Linde Group Basisinformation 02/2011 Linde Produkte: Basisinformationen zu GHS GHS Überblick (I) Das von der UN entwickelte System GHS steht für Globally Harmonized System of
MehrAlles im grünen Bereich? CLP und Konzentrationsgrenzen
Alles im grünen Bereich? CLP und Konzentrationsgrenzen Ralf John, BAuA 29.09.2014 CLP und Konzentrationsgrenzen Konzentrationsgrenzwerte für Gemische Konzentrationsgrenzwerte - allgemein für die Einstufung
MehrFOX Einführung in die Kennzeichnung nach CLP. Ralf John
FOX Einführung in die Kennzeichnung nach CLP Nun auch für Gemische 01. Juni 2015 Verordnung (EG) No 1272/2008 (CLP-Verordnung) UN - Globally harmonised system (GHS purple book ) Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungs-Richtlinie)
MehrFragen der Abgrenzung: Was ist eine behandelte Ware?
Fragen der Abgrenzung: Was ist eine behandelte Ware? Dortmund, 03. November 2014 Dr. Viola Weinheimer 1 Übersicht Biozidprodukt - behandelte Ware Farbe (topfkonservierte Farbe Holzschutzfarbe), Masterbatch
MehrImplementierung des UN GHS in der EU Allgemeine Prinzipien
Implementierung des UN GHS in der EU Allgemeine Prinzipien Prof. Dr. Tom Gebel Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin FB 4 "Sicherheit und Gesundheit bei chemischen und biologischen Arbeitsstoffen"
MehrVerordnungstext. Artikel 1-62
Verordnungstext Artikel 1-62 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen,
MehrWelche der aufgeführten Angaben muss als Kennzeichnung für gefährliche Stoffe gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] angegeben werden?
Welche der aufgeführten Angaben muss als Kennzeichnung für gefährliche Stoffe gemäß der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] angegeben werden? Name, Anschrift und Telefonnummer des bzw. der Lieferanten
MehrGHS eine Übersicht Dr. S. Baumgärtel
GHS eine Übersicht Dr. S. Baumgärtel Dr. Baumgärtel 10.05.2010 Was ist GHS? Die weltweit unterschiedlichen Einstufungen / Kennzeichnungen von Gefahrstoffen führen zu Mangelnder Transparenz Unterschiede
MehrIn situ Systeme: Anforderungen und Übergangsregelungen
In situ Systeme: Anforderungen und Übergangsregelungen Dortmund, 29. April 2015 Dr. Viola Weinheimer Zulassungspflicht für Biozidprodukte Biozidprodukte dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt oder verwendet
MehrAnhang VIII CLP. (Meldung an die Giftinformationszentren)
Anhang VIII CLP (Meldung an die Giftinformationszentren) 26.04.2017 21.04.2016 04.11.2015 10.10.2017 1 CLP-Verordnung (EG 1272/2008), Art. 45 1. Die Mitgliedstaaten benennen eine oder mehrere Stellen,
MehrNeue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte
Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte Thomas Höfer BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Warnkennzeichnung: Europa Thomas Höfer, 26.3.2010, Fortbildung öffentl. Gesundheitsdienst Seite 2 Warnkennzeichnung:
MehrDie CLP-Verordnung. Neuerungen bei Einstufung und Kennzeichnung
Die CLP-Verordnung Neuerungen bei Einstufung und Kennzeichnung Wichtigste Änderungen durch die CLP-VO Einstufungselemente, -kriterien und Grenzwerte H-Sätze, LD 50 /LC 50 -Werte, geänderte Tests Kennzeichnungselemente
MehrHäufig gestellte Fragen zur Einstufung und Kennzeichnung
Häufig gestellte Fragen zur Einstufung und Kennzeichnung 0330 Kann man von einer harmonisierten Einstufung eines Stoffes im Anhang VI der CLP-Verordnung, die mit der Anmerkung T versehen ist, abweichen?
MehrKonsequenzen neuerer chemikalienrechtlicher Entwicklungen für die Seveso III Richtlinie/Störfall- Verordnung. Dr. Hans-Joachim Uth, Berlin
Konsequenzen neuerer chemikalienrechtlicher Entwicklungen für die Seveso III Richtlinie/Störfall- Verordnung Dr. Hans-Joachim Uth, Berlin GHS-VO (CLP) v. 16. 12. 2008 (Inhalt) Vortext (79 Erwägungsgründe)
MehrNeue Gefahreneinstufung. Klebstoffen. Umsetzung der CLP in der EU
Neue Gefahreneinstufung von Klebstoffen Umsetzung der CLP in der EU EU-CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte (CLP: Classification, Labeling and Packaging)
MehrEinführende Leitlinien zur CLP-Verordnung - Auszug
Einführende Leitlinien zur CLP-Verordnung - Auszug CLP ist die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen 14. Kennzeichnung Was kennzeichnen
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 299/10 DE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1090/2014 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 2014 zur von Permethrin als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 (Text von Bedeutung
MehrGesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO
Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Dr. Marcus Moreno-Horn Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zusammenspiel REACH, CLP und GefStoffVO Das Sicherheitsdatenblatt und die Absätze des Artikels
MehrGefahrenkommunikation mit Kennzeichnungsetikett und Sicherheitsdatenblatt
Gefahrenkommunikation mit Kennzeichnungsetikett und Sicherheitsdatenblatt GEFAHRENKOMMUNIKATION ELEMENTE Gefahrenkommunikation Sicherheitsdatenblatt vom Lieferanten bereitgestellt Kennzeichnungsetikett
MehrInformationspflichten bei Waren, die Biozidprodukte. Erläuterungen für Handel, Importeure und Herstellerinnen
Informationspflichten bei Waren, die Biozidprodukte enthalten Erläuterungen für Handel, Importeure und Herstellerinnen Inhalt Was sind mit Biozidprodukten behandelte Waren?... 2 Rechtliche Bestimmungen
MehrInformationspflichten bei Waren, die Biozidprodukte enthalten. Erläuterungen für Handel, Importeure und Herstellerinnen
Informationspflichten bei Waren, die Biozidprodukte enthalten Erläuterungen für Handel, Importeure und Herstellerinnen Inhalt Was sind mit Biozidprodukten behandelte Waren?... 2 Rechtliche Bestimmungen
MehrDas GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Seite 1
Das GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Seite 1 Das GHS-System Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
MehrAnforderungen an die Kommunikation aus weiteren Regelungskontexten (Teil 1: Biozid-Richtlinie, Bauprodukten- Verordnung, RoHS-Richtlinie)
Anforderungen an die Kommunikation aus weiteren Regelungskontexten (Teil 1: Biozid-Richtlinie, Bauprodukten- Verordnung, RoHS-Richtlinie) REACH in der Praxis SVHC / Stoffe in Erzeugnissen 22. April 2013
MehrGlobal Harmonisiertes System zur. Chemikalien
Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Das GHS Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung,
MehrEinstufung, Kennzeichnung und Verpackung
Ätherische Öle Ätherische Öle sind flüchtige, duftende Flüssigkeiten, die aus einer Vielzahl von Stoffen bestehen (ca. 150 Inhaltsstoffe). Sie werden meist durch Extraktion oder Destillation aus Pflanzenblättern
MehrGHS - Global harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
7.2.19/TM GHS - Global harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Das GHS ist ein internationales Regelwerk zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien.
MehrEuPIA-Leitlinie Kennzeichnung behandelter Waren 2. Überarbeitung. November 2017
EuPIA-Leitlinie Kennzeichnung behandelter Waren 2. Überarbeitung Diese Leitlinie ersetzt die 1. Überarbeitung von März 2016 (welche auf der finalen Position der EU Kommission zu den Kennzeichnungsvorschriften,
MehrGHS-Unterweisung. Auf der nächsten Abbildung ist ein Beispiel für ein neues GHS-Gebindeetikett abgebildet. Es handelt sich um Waschbenzin.
Chemische Bauprodukte können gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt besitzen. Zu diesen gefährlichen Eigenschaften zählen physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren. Wird ein chemisches
MehrDas europäische Chemikalienrecht
Das europäische Chemikalienrecht im Umbruch und die Auswirkungen daraus Ing. Mag. Maria Weiner Abt. Wirtschaftspolitik Energie- und Umweltreferat, Wirtschaftskammer Wien Stubenring 8-10 1010 Wien T 01
MehrDas erweiterte Sicherheitsdatenblatt (esdb) gemäß VO (EG) 459/2010
Das erweiterte (esdb) gemäß VO (EG) 459/2010 Veränderungen der Inhalte gegenüber den Vorgaben der -Richtlinie 91/155/EWG Dr. Peter Hugk PES Ingenieurgesellschaft mbh Das erweiterte (1) Besteht aus dem
MehrRegistrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender
REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung
MehrInformationen zur GHS Verordnung
Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel
MehrIn situ. Dr. Viola Weinheimer
In situ Dr. Viola Weinheimer Was bedeutet in situ? Lateinisch für am Ort umittelbar am Ort Vor Ort Desinfektion Natriumchlorid (Precursor) Elektrolyse Aktives Chlor (Wirkstoff) Photo by: www.localfitness.com.au
MehrVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2013) XXX draft VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und
MehrCLP-Unterweisung. Auf der nächsten Abbildung ist ein Beispiel für ein neues CLP-Gebindeetikett abgebildet. Es handelt sich um Waschbenzin.
Chemische Bauprodukte können gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt besitzen. Zu diesen gefährlichen Eigenschaften zählen physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren. Wird ein chemisches
MehrListe der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente
Liste der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente Wortlaut und, (Stand 8. ATP) Übersicht über die aktuellen Textfassungen der Gefahrenhinweise (H-Sätze) und
MehrGute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA
Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA REACH-CLP-Biozid Helpdesk Überblick SDB im Internet Haltbarkeit eines SDB Export Registrierungsnummer Alternative
MehrMedizinprodukte, die nicht unter Körperberührung verwendet werden: Schnittstellen zum Chemikalienrecht
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Medizinprodukte, die nicht unter Körperberührung verwendet werden: Schnittstellen zum Chemikalienrecht
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung -
Schleswig-Holstein Der echte Norden - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung - Einführung In Europa sollen nur sichere Produkte (Stoffe, Gemische, Erzeugnisse, Waren) auf dem Markt angeboten
MehrOffenabgabe von Chemikalien in Apotheken und Drogerien
Information zur Chemikaliengesetzgebung Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden Planaterrastrasse 11 7001 Chur Merkblatt GR D01 Seite 1 von 10 Ver. 1.0 / 2012 Hinweis: Offenabgabe
MehrAntworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß
Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Inhalt Ausnahmen von der Zulassung Reichweite von Ausnahmen Lagerware Recycling Vollständiges Verbot mit Erlaubnisvorbehalt DEHP HBCDD Lagerung Verdünnen Herstellung
MehrMöglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten
FachDialog Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten Übersicht Emissionsminderung durch Kommunikation der Gefährlichkeit Emissionsminderung nach Risikobewertung Risikobewertung
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 24/6 DE 30.1.2016 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/125 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2016 über die von PHMB (1600; 1.8) als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 2, 3 und 11 (Text
MehrAuswertung der Überwachungsaktionen 2014 zu Desinfektionsmitteln und behandelten Waren
Auswertung der Überwachungsaktionen 2014 zu Desinfektionsmitteln und behandelten Waren 1. Grundsätzliche Ziele der Überwachungsaktion Die Überwachungsaktion, die im zweitem Halbjahr 2014 von 20 Kreisordnungsbehörden
MehrEinstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien - Die CLP-Verordnung - Referat 35 Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit Karlsruhe, 24. Februar 2015 Wesentliche Bestandteile des GHS Quelle: Wikimedia Commons
MehrMerkblätter Gefährliche Arbeitsstoffe
ecomed Sicherheit Merkblätter Gefährliche Arbeitsstoffe Bearbeitet von Robert Kühn, Karl Birett Loseblattwerk mit 103. Aktualisierung 2015. Loseblatt. Rund 4162 S. Mit DVD. In 3 Ordnern ISBN 978 3 609
MehrKennzeichnung von Gefahrstoffen
Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch das GHS?, Referat 34 - Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz Karlsruhe, GHS Vorgeschichte GHS heißt Globally Harmonised System
MehrSicherheitsdatenblatt gemäss 1907/2006/EG, Artikel 31
Seite 1 von 5 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Angaben zum Produkt: Handelsname: Verwendung des Stoffes/ der Zubereitung: Hersteller / Inverkehrbringer: Primer SIGA Cover
Mehr1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 2. Mögliche Gefahren. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Handelsname Prod-Nr. 577 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der
MehrÜbersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien
Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Dortmund, 24.10.2011 Ziele der REACH-Verordnung Vereinheitlichung der Regelungen für Alt- und Neustoffe Verbesserung
MehrBiozid-Produktes. Bundesinstitut für Risikobewertung Vergiftungs- und Produktdokumentation Postfach Berlin Datum
Bundesinstitut für Risikobewertung Vergiftungs- und Produktdokumentation Postfach 12 69 42 10609 Berlin Datum Mitteilung eines Gemisches Biozid-Produktes (Erstmalige Mitteilung nach 16 e Abs. 1 des Chemikaliengesetzes)
MehrGHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung
Hilfsmittel für die Praxis Sicherheit hat Vorfahrt GHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Kurzinfo zu Verordnung und Fristen GHS-Verordnung Gefährliche Stoffe
MehrTechnische Information gemäß 1907/2006/EG, Artikel 32
Seite: 1/5 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Relevante identifizierte Verwendung des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine
MehrSicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß
Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Historie 1983 DIN 52900:1983-02 DIN-Sicherheitsdatenblatt für chemische Stoffe und Zubereitungen; Formblatt und Hinweise zum Ausfüllen 1991
Mehr1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 2. Mögliche Gefahren. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Handelsname Prod-Nr. 277 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der
MehrRechtsfolgen der Einstufung. CLP und seine Auswirkungen
Rechtsfolgen der Einstufung CLP und seine Auswirkungen CLP - Neue Regelung zur Einstufung und Kennzeichnung Richtlinie 67/548/EC (Stoff-Richtlinie - DSD) Richtlinie 1999/45/EC (Zubereitungs-Richtlinie
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Seite: 1/5 ABSCH ITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 1.1 Produktidentifikator.. 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
MehrIn situ aus rechtlicher Sicht
In situ aus rechtlicher Sicht Dortmund, 28. April 2014 Henning Krüger Definitionen: Biozidprodukt Precursor Biozidwirkstoff 2 Neue Definition von Biozidprodukten Neue Definition Teil I Stoff/Gemisch dazu
MehrTechnische Information gemäß 1907/2006/EG, Artikel 32
Seite: 1/5 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Relevante identifizierte Verwendung des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine
MehrEU - Kosmetikverordnung Inhaltsstoffe Verbote, Beschränkungen und Verknüpfung zum Chemikalienrecht
1 EU - Kosmetikverordnung Inhaltsstoffe Verbote, Beschränkungen und Verknüpfung zum Chemikalienrecht Infoveranstaltung Kosmetikrecht, Salzburg Christian Gründling Kosmetische Inhaltsstoffe Vera Rogiers:
MehrEckpfeiler der Mitteilungspflicht Anforderungen und Fristen
Eckpfeiler der Mitteilungspflicht Anforderungen und Fristen Christian Gründling Workshop Harmonisierte Meldung von Gemischen, Wien, 5. September 2018 Mitteilung an benannte Stellen gemäß Artikel 45 CLP
MehrPlausibilitätsprüfung von Sicherheitsdatenblättern. Dr. Axel-Rüdiger Schulze IHK Südlicher Oberrhein
von Sicherheitsdatenblättern Dr. Axel-Rüdiger Schulze IHK Südlicher Oberrhein Sicherheitsdatenblätter Grundlage seit 2007: REACH-Verordnung Artikel 31 Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter (1) Der Lieferant
MehrTechnische Information gemäß 1907/2006/EG, Artikel 32
Seite: 1/5 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Relevante identifizierte Verwendung des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine
MehrDie harmonisierte Einstufung - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
Die harmonisierte Einstufung - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis DI Dr. Thomas Fischer Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E thomas.fischer@wko.at T + 43 (0)590 900 4393 17.10.2012 Übersicht
MehrTechnische Information gemäß 1907/2006/EG, Artikel 32
Seite: 1/5 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Relevante identifizierte Verwendung des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine
MehrLISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE. Gefahrenhinweise
LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE Gefahrenhinweise Die Gefahrenhinweise werden gemäß Anhang I Teile 2, 3, 4 und 5 angewendet. Bei der Wahl
MehrINFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid
Version 15.12.2016 Bundesstelle für Chemikalien Federal Office for Chemicals INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid 1 Einleitung Zur
MehrTÜV SÜD Industrie Service GmbH
Chemikalienrecht, REACH, GHS aktueller Stand TÜV SÜD Industrie Service GmbH Martin Albert, Dr. Dieter Reiml Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Programm Spezielle Themen Aktuelles
MehrTreffen der Sicherheitsbeauftragten am
Treffen der Sicherheitsbeauftragten am 09.12.10 Ausgewählte Themen der Arbeitssicherheit Informationsportal auf der Homepage von SSI SSI bietet auf seiner Homepage Informationen zu verschiedenen Themen
MehrKommunikation zu Stoffen in Erzeugnissen: Vorgaben der REACH-Verordnung. Berlin, 26. April Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien
Kommunikation zu Stoffen in Erzeugnissen: Vorgaben der REACH-Verordnung Berlin, 26. April 2016 Dr. Angelina Weiß Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Artikel 7(2) und Artikel 33 der REACH-VO? Urteil des
MehrBio-Gemüse Streumittel 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG 2. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.
1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Handelsname Prod-Nr. 310, 311 Hersteller / Lieferant W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860 Emmerthal Telefon +49- (0) 5155/624-0, Telefax +49- (0) 5155/6010,
MehrVERORDNUNGEN. L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union
L 44/2 Amtsblatt der Europäischen Union 18.2.2011 VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 143/2011 DER KOMMISSION vom 17. Februar 2011 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
MehrChemikalienrecht versus Gefahrgutrecht Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs
Begrüssung Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September 2012 Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs Begrüssung Programm Grundsätzliches Einstufung Verpackung Dokumentation Pflichten, Ausbildung
MehrREACH und angrenzende Rechtgebiete
REACH-Netzwerksveranstaltung am 11.Oktober 2017 in Karlsruhe REACH und angrenzende Rechtgebiete Beitrag REACH-Pflichten bei Recyclingprodukten Walter Adebahr UVM Baden-Württemberg mailto:walter.adebahr@uvm.bwl.de
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
18.4.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 108/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 348/2013 DER KOMMISSION vom 17. April 2013 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung
MehrÜberblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren
Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Silke Feller 25.10.2010 Inhalte 1. Vergleich Beschränkung - Zulassung 2. Verhältnis Beschränkung - Zulassung 3. Zulassungsverfahren 4. Beschränkungsverfahren
MehrDas Sicherheitsdatenblatt (SDB SDS MSDS) Dr. Michael Hagel
(SDB SDS MSDS) 20.02.2018 1. Rechtliche Grundlagen 2. Toxikologische Grundlagen 3. Aufbau des Sicherheitsdatenblattes 4. Inhalte der einzelnen Kapitel 2 Rechtliche Grundlagen 3 Rechtliche Grundlagen Ia
MehrFortbildungskurs für Arbeitsschutzbeauftragte
AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Abteilung 4 - Personal Amt 4.0.1 Dienststelle für Arbeitsschutz PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Ripartizione 4 - Personale Ufficio 4.0.1 Servizio di prevenzione
Mehr1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG 2. MÖGLICHE GEFAHREN 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Handelsname Prod-Nr. 481 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860 Emmerthal Telefon +49-
Mehr1. BEZEICHNUNG DES STOFFES UND DES UNTERNEHMENS:
1. BEZEICHNUNG DES STOFFES UND DES UNTERNEHMENS: Handelsname: Hersteller / Lieferant: HRD GmbH Dingsfelder Weg 2 26215 Wiefelstede Tel: +49 (0) 4402 / 598506 Fax: +49 (0) 4402 / 598104 Email: info@happy-green.eu
MehrDiese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments...
CLP/GHS Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen Folie 1 CLP/GHS Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments... Aber:
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Weitere Handelsnamen 506244; 506245 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs
MehrEinstufung und Kennzeichnung. Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung
Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung Dr. Juliane Koch Umweltbundesamt Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement Inhalt REACH und CLP : Was ist das? Was ist grundsätzlich
Mehr1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname/Bezeichnung 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
Mehr