Von der EU-Gesetzgebung zur Umsetzung in Baden-Württemberg

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1 Von der EU-Gesetzgebung zur Umsetzung in Baden-Württemberg Dr. Udo Weese Umweltministerium Baden-Württemberg Referat 43 - Gebietsbezogener und verkehrsbezogener Immissionsschutz, Lärm

2 EU-Gesetzgebung

3 EU-Gesetzgebung Immissionswerte 1 Richtlinie 80/779/EWG, geändert durch Richtlinie 89/427/EWG SO 2 und Schwebstaub Richtlinie 82/884/EWG Blei Richtlinie 85/203/EWG NO 2 Richtlinie 92/72/EWG Ozon LUBW-Fachtagung, , Folie 3

4 EU-Gesetzgebung Immissionswerte 2 Luftreinhalte-Rahmenrichtlinie (96/62/EG) zugehörige Tochterrichtlinien 1999/30/EG SO 2, NO2, NO x, Feinstaub (PM10), Blei 2000/69/EG Benzol, CO 2002 Änderung BImSchG, neue 22. BImSchV 2002/3/EG Ozon BImSchV (Ozon und NECs) 2004/107/EG As, Cd, Hg, Ni, PAK 2007 Änderung der 22. BImSchV LUBW-Fachtagung, , Folie 4

5 EU-Gesetzgebung Immissionswerte 3 Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) löst die Luftreinhalte-Rahmenrichtlinie und die 1. bis 3. Tochterrichtlinie ab bisherige Grenzwerte werden beibehalten Möglichkeit der Fristverlängerungen bei PM10 und NO 2 neue Regelungen zu PM2,5 Umsetzung ins deutsche Recht bis LUBW-Fachtagung, , Folie 5

6 Schritte der Umsetzung Beobachtung der Luftqualität Beurteilung der Luftqualität Erstellung von Luftreinhalte-/Aktionsplänen

7 Beurteilung der Luftqualität erstmals für das Messjahr 2001 Überschreitungen von EU-Grenzwerten Stickstoffdioxid (NO 2 ) Feinstaub (PM10) Diese Grenzwerte werden in der Fläche eingehalten, im Randbereich hoch belasteter Straßen aber teilweise deutlich überschritten. LUBW-Fachtagung, , Folie 7

8 Beobachtung der Luftqualität in der Fläche Luftmessnetz - Neukonzeption 2003 Aufgabe: Beobachtung der Luftqualität flächendeckend, großräumig und möglichst repräsentativ langzeitig Umfang: 33 Stationen in Siedlungsgebieten und vier Stationen im ländlichen Hintergrund flächenhafte Untersuchungen zuletzt 1999/2000 Freiburg/Emmendingen 2001/2002 Mannheim/Heidelberg 2003 Reutlingen LUBW-Fachtagung, , Folie 8

9 Beobachtung der Luftqualität in Straßennähe straßennahe Messungen nach der 23. BImSchV Benzol, Ruß, NO 2 fünf Messprogramme von 1997/1998 bis 2002/2003 abgelöst durch ab 2004 Spotmessungen systematisches Vorgehen auf der Basis der Voruntersuchungen 2003 und 2006 seit 2006 Umfang von 25 Messorte für PM10 und NO 2 ab 2008 festes Spotmessnetz in 25 Kommunen LUBW-Fachtagung, , Folie 9

10 Erstellung von Luftreinhalte-/Aktionsplänen Bausteine Ursachenanalyse erstmals für das Messjahr 2002 (NO 2 ) / 2003 (PM10) Maßnahmenplanung Pilotarbeiten für den LRP/AP Stuttgart (Start in 2002) April Maßnahmenkatalog des LRP/AP Stuttgart als Werkzeugkasten für weitere Pläne Maßnahmenbewertung und Immissionsprognosen durch LUBW und Ing.-büros LUBW-Fachtagung, , Folie 10

11 Zuständigkeiten in Baden-Württemberg Beobachtung und Beurteilung der Luftqualität: UM, wahrgenommen von der LUBW Erstellung der Luftreinhalte-/Aktionspläne: RPen fachliche Zuarbeit: LUBW, Ing.-Büros Koordinierung der Umsetzung der Maßnahmen: RPen Vollzug der jeweiligen Maßnahme: die für die Maßnahme zuständige Stelle LUBW-Fachtagung, , Folie 11

12 Luftreinhalte- und Aktionspläne Stuttgart 12/2005 Reutlingen/Tübingen 12/2005 elf weitere Pläne in 2006 Stand 09/2008 insgesamt 17 Pläne (Abbildung Stand 03/2008) ÖPNV-Kongress des WBO, , Folie 12

13 Maßnahmen

14 Maßnahmen bei Industrie, Gewerbe und Haushalten Sanierungen aufgrund der Novellen von TA Luft (2002) 13. BImSchV (2004) 17. BImSchV (2003) Kleine Feuerungen 1. BImSchV (wir warten) mobile Maschinen und Geräte 28. BImSchV (2004/2005) LUBW-Fachtagung, , Folie 14

15 Maßnahmen, die nicht unmittelbar den Verkehr betreffen Förderprogramm zur Nachrüstung von ÖPNV-Bussen Förderung der Beschaffung neuer ÖPNV-Busse nur, wenn diese modernste Abgasnormen einhalten Zusatzförderung für neue Linienbusse mit Erdgasantrieb seit Herbst 2004 sind alle Ministerien angewiesen, Fahrzeuge mit Dieselmotoren nur noch mit Partikelfilter zu ordern. Nachrüstungen vorhandener Dienstkraftfahrzeuge mit Partikelfilter werden abhängig von der Verfügbarkeit der Filter und im Rahmen vorhandener Mittel in Angriff genommen Maßnahmen zur Nachrüstung und Erneuerung der städtischen Fuhrparks LUBW-Fachtagung, , Folie 15

16 Maßnahmen, die nicht unmittelbar den Verkehr betreffen Infrastruktur- und Straßenbaumaßnahmen, soweit diese zu einer Entlastung der Luftbelastung in Überschreitungsbereichen führen Maßnahmen zum Ausbau des ÖPNV Wichtig ist auch, dass die Kommunen bei ihren Planungen darauf achten, dass keine neuen Problembereiche entstehen. LUBW-Fachtagung, , Folie 16

17 Maßnahmen, die den Verkehr betreffen (Beispiele) Geänderte Verkehrsführung in Stuttgart am Neckartor ab im Bereich der Kreuzung Am Neckartor/Heilmannstraße Lkw-Durchfahrtsverbot in Stuttgart ab für Lkw über 3,5 t, ausgenommen Lieferverkehr, ab abgelöst durch die Umweltzone Stuttgart Lkw-Durchfahrtsverbot zwischen Pleidelsheim und Freiberg ab für alle Lkw über 3,5 t ab Sept 2008 abgelöst durch Eröffnung der Querspange Ost ab Umweltzone Pleidelsheim LUBW-Fachtagung, , Folie 17

18 Umweltzonen

19 Umweltzonen in Baden-Württemberg einheitliches Vorgehen in Baden-Württemberg dauerhaft und flächenhaft Betroffenheit alte emissionsträchtige Fahrzeuge etwa 5 % der Fahrzeuge, sehr viele davon nachrüstbar Impulse zur Nachrüstung und zu einer beschleunigten Erneuerung der Fahrzeugflotte Vorgehen in zwei Stufen LUBW-Fachtagung, , Folie 19

20 Umweltzonen in Baden-Württemberg Vorgehen in zwei Stufen frei für Fahrzeuge mit Plakette ab Fahrverbot ab bei Überschreitung von 2 S UM , PM nur NO 2 3 S UM PM10 oder NO 2 LUBW-Fachtagung, , Folie 20

21 Umweltzonen X Starttermin Starttermin Starttermin Starttermin (8 Zonen) (1 Zone) (6 Zonen) (3 Zonen) weitere Orte mit Überschreitungen Spotmessprogramm 2007 (4 Orte) ÖPNV-Kongress des WBO, , Folie 21 sonstige Spotmessungen (3 Orte)

22 Umweltzonen in Deutschland Quelle: Umweltbundesamt, Stand LUBW-Fachtagung, , Folie 22

23 Umweltzonen in Deutschland Baden-Württemberg ab frei ab Schadstoffklasse 2 ab frei ab Schadstoffklasse 3 Köln ab frei ab Schadstoffklasse 2 ab frei ab Schadstoffklasse 3 Hannover ab frei ab Schadstoffklasse 2 ab frei ab Schadstoffklasse 3 ab frei ab Schadstoffklasse 4 Berlin ab frei ab Schadstoffklasse 2 ab frei ab Schadstoffklasse 4 LUBW-Fachtagung, , Folie 23

24 Umweltzonen in Baden-Württemberg Meilensteine erste öffentliche Ankündigung von Fahrverboten durch Minister Mappus bei einem Pressegespräch Mai 2005 Vorentwurf des BMU für eine Kennzeichnungsverordnung wird von den Ländern als für die Praxis nicht flexibel genug abgelehnt Baden-Württemberg bringt einen ersten Entwurf für eine Kennzeichnungsverordnung im Bundesrat ein LUBW-Fachtagung, , Folie 24

25 Umweltzonen in Baden-Württemberg Meilensteine gemeinsamer Änderungsantrag von BW, NRW, HE und BY Bundesrats beschließt den Verordnungsentwurf und bittet die Bundesregierung alsbald eine Kennzeichnungsverordnung in dieser Form zu erlassen. anvisierter Starttermin der Umweltzonen in BW: Feb bis Apr 2006 Kennzeichnungsverordnung des Bundes im Bundesrat Verabschiedung der Kennzeichnungsverordnung erste Änderung der Kennzeichnungsverordnung LUBW-Fachtagung, , Folie 25

26 Möglichkeiten und Grenzen der Luftreinhalte-/Aktionspläne

27 Möglichkeiten der Luftreinhalte-/Aktionspläne Mit lokalen und regionalen Maßnahmen lässt sich die Luftqualität verbessern. Instrument der Luftreinhalte- und Aktionspläne konsequent anwenden LUBW-Fachtagung, , Folie 27

28 Grenzen der Luftreinhalte-/Aktionspläne Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene alleine reichen nicht aus, um die Grenzwerte zu erreichen. Weitere Maßnahmen auf der Ebene der EU und des Bundes erforderlich. Beispiele beim Straßenverkehr: verschärfte Pkw-Abgasgrenzwerte EURO 5 und 6 verschärfte Nfz-Abgasgrenzwerte EURO VI abgasorientierte Spreizung der Lkw-Maut LUBW-Fachtagung, , Folie 28

29 Feinstaub (PM10) Quellen von Stäuben sind vielfältig Beitrag der sekundären Partikel offenbar erheblich der großräumige Beitrag ist groß Einfluss des Wetters ist sehr dominierend Die Wirksamkeit lokaler, aber auch regionaler Maßnahmen ist eher gering Umso wichtiger: großräumig und dauerhaft wirkende Minderungen von Feinstaub (PM10), von Vorläufersubstanzen der sekundären Aerosole (NH 3, NO 2 und SO 2 ) LUBW-Fachtagung, , Folie 29

30 Stickstoffdioxid (NO 2 ) Verschiebung der NO x -Emissionen der Kfz hin zu NO 2 insbesondere durch Diesel-Pkw (Oxikat) aber auch Busse (Oxikat, CRT-Filter) Verschiebung der Ozonchemie Die Wirksamkeit lokaler, aber auch regionaler Maßnahmen ist geringer als erwartet. Erforderlich: Weitere deutliche Minderung der NO x -Emissionen, so dass auch die NO 2 -Emissionen sinken LUBW-Fachtagung, , Folie 30

31 neue EU-Luftqualitätsrichtlinie

32 Die neue EU-Richtlinie Sept 2005 EU-Kommission legt die Thematische Strategie der zur Luftreinhaltung sowie einen Richtlinienentwurf der Luftqualitätsrichtlinien vor. Dez 2007 Einigung von EU-Rat und Parlament in zweiter Lesung Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa LUBW-Fachtagung, , Folie 32

33 Die neue EU-Richtlinie keine Umsetzung der PM10-Grenzwerte der zweiten Stufe der RL 1999/30/EG keine weiteren Verschärfungen neue Regelungen für PM2,5 neuer Messaufwand Möglichkeit der Fristverlängerungen u.a. bei PM10 und NO 2 hoher Aufwand für jeden Überschreitungsfall LUBW-Fachtagung, , Folie 33

34 Vielen Dank

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